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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 36/0042/WP17
öffentlich
27.03.2015
FB 36/20, Frau Hoffmann

Ratsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 10.02.2015, Nr. 56/17
Kein Fracking in Aachen ermöglichen
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

22.04.2015

Rat

Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, den Rat darüber zu
informieren, sobald die Bezirksregierung Arnsberg die Stadt Aachen darüber informiert, dass ein
Verlängerungsantrag für das Aufsuchen von Kohlenwasserstoffen unterhalb des Aachener
Stadtgebietes gestellt wurde.
Der Ratsantrag Nr. 56/17 der Fraktion Die LINKE vom 10.2.15 gilt damit als behandelt.

Vorlage FB 36/0042/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 08.04.2015

Seite: 1/4

finanzielle Auswirkungen

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

Gesamt-

Gesamtbedarf (alt)

20xx ff.

bedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /
-

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterun
g

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

20xx ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
Verschlechterun

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

g

Vorlage FB 36/0042/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 08.04.2015

Seite: 2/4

Erläuterungen:
Der Ratsantrag zielt darauf ab, dass die Stadt Aachen sich gegenüber der Bezirksregierung Arnsberg
dahingehend äußert, dass eine mögliche (Verlängerungs-) Erlaubnis für das Aufsuchen von
Kohlenwasserstoffen nach dem 4. Aug. 2016 für das Stadtgebiet Aachen nicht erteilt wird. (bis zu
diesem Zeitpunkt liegt derzeit eine Erlaubnis mit diesem Inhalt vor).

Bergrechtliches Verfahren, Sachstand und Eingabemöglichkeiten für Kommunen gemäß
Bundesberggesetz
Das Bundesberggesetz unterscheidet zwischen
- Aufsuchungserlaubnissen (§7) einerseits (mit dem Ziel des Konkurrenzschutzes ähnlich
einer
„Konzession“, berechtigt lediglich zum Stellen von Genehmigungsanträgen)
- und betriebsplanpflichtigen konkreten Aufsuchungstätigkeiten (§ 51), wie z.B. Bohrungen
oder seismischen Untersuchungen andererseits.
Der nördliche Teil Aachens liegt in einem Gebiet (Erlaubnisfeld „Rheinland“, aktueller Inhaber
Winterhall GmbH), für welches die Bezirksregierung Arnsberg (als zuständige Bergbaubehörde in
NRW) eine Erlaubnis zum Aufsuchen von Kohlenwasserstoffen erteilt hat. Diese Erlaubnis bezieht
sich nur auf die Erkundung über das Vorhandensein solcher Vorkommen und beinhaltet die
Möglichkeit eines Lagerstättenaufschlusses zur Untersuchung durch eine Tiefbohrung.
Eine mögliche regelmäßige Gewinnung solcher Gase (s.o.) bedürfte eines eigenständigen
Bewilligungsverfahrens (nach §8 BbergG), welches bisher nicht beantragt wurde.
Die genehmigte Erlaubnis zum Aufsuchen läuft bis zum August 2016 und kann -auf Antrag- seitens
der Bezirksregierung Arnsberg um 5 Jahre verlängert werden. Zum jetzigen Zeitpunkt (01.04.2015) ist
noch kein Antrag auf Verlängerung bei der Bez-Reg. Arnsberg eingegangen. Eine Frist für den Antrag
auf eine Verlängerung der ursprünglichen Erlaubnis ist im Gesetz nicht geregelt.
Die Entscheidung über eine beantragte Aufsuchungserlaubnis ist eine gebundene Entscheidung und
eine Versagung nur möglich, wenn öffentliche Interessen im gesamten Feld entgegenstehen. Das gilt
ebenso für ein Verlängerungsverfahren.
Nach Kontaktaufnahme mit der BR Arnsberg Kontakt stellt sich die Informations-/Beteiligungslage für
Kommunen wie folgt dar:
Eine Beteiligung von Kommunen oder der Öffentlichkeit ist für die Erlaubnisverfahren bei Neu- oder
Verlängerungsanträgen im Bundesberggesetz nicht vorgesehen.
Dem gesteigerten Informationsbedürfnis im Bereich Erdgas wird allerdings für Neuanträge seit 2011
und seit 2014 auch für Verlängerungsanträge Rechnung getragen. Die betroffenen Kommunen
werden informiert und erhalten Gelegenheit sich zu äußern.

Vorlage FB 36/0042/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 08.04.2015

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Gegenwärtige Verfahrensweise: Die Bez.-Reg. Arnsberg informiert den Bewilligungsnehmer ein
halbes Jahr vor Ablauf der Bewilligung darüber, dass ein Verlängerungsantrag so gestellt werden
sollte, dass die Antragsbearbeitung vor Ablauf der Bewilligung so weit bewerkstelligt werden kann,
dass Gebietskörperschaften schnellstens darüber informiert werden können und eine Stellungnahme
abgeben können.
Das bedeutet, dass die Stadt Aachen als betroffene Kommune informiert werden wird, wenn eine
Verlängerung der Aufsuchungserlaubnis oder eine neue Erlaubnis beantragt werden würde.
Erst dann ist sinnvollerweise ein Ratsbeschluss zu fassen und/bzw. eine Stellungnahme gegenüber
der Bezirksregierung Arnsberg einzureichen.

Anlage/n:
Ratsantrag Fraktion DIE LINKE vom 10.02.2015, Nr. 56/17

Vorlage FB 36/0042/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 08.04.2015

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