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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Verwaltungsleitung
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 01/0037/WP17
öffentlich
13.04.2015

Sachstandsbericht zur Bekanntmachung nichtöffentlicher Themen
im Ratsinformationssystem
Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Tagesordnung vom 30.03.2015
sowie Ratsantrag Nr. 13/17 vom 04.09.2014
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

22.04.2015

Rat

Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Der Ratsantrag Nr. 13/17 gilt damit als behandelt.

Philipp
Oberbürgermeister

Vorlage FB 01/0037/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.04.2015

Seite: 1/2

Erläuterungen:
Aufgrund des Ratsantrages der Fraktion DIE LINKE vom 04.09.2014 wurde sowohl der Fachberiech
Recht als auch der Datenschutzbeauftragte gebeten, hierzu eine Stellungnahme abzugeben.
Beide Stellungnahmen sind der Vorlage als Anlagen beigefügt.
Bei dieser Frage sind die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes NRW, der Gemeindeordnung
NRW sowie auch der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Aachen zu
beachten.
§ 48 Abs. 1 S. 3 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) bestimmt, dass Zeit, Ort und Tagesordnung der
Ratssitzungen öffentlich bekannt zu machen sind.
Dies gilt nicht nur dann, wenn es sich um öffentliche Ratssitzungen handelt, sondern auch dann, wenn
zu nichtöffentlichen Sitzungen einberufen wird.
Für die Tagesordnung nichtöffentlicher Sitzungen gilt dies hinsichtlich der Konkretisierung aber nur
insoweit, als dadurch der Zweck der Nicht-Öffentlichkeit nicht gefährdet wird. Schließlich dürfen die
Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit nicht bereits durch die Tagesordnung, die der
Öffentlichkeit zugänglich ist, unterlaufen werden.
Bei der Stadt Aachen werden die Tagesordnungspunkte des nicht-öffentlichen Sitzungsteils bisher im
Ratsinformationssystem für die Bürgerinnen und Bürger in der Regel nicht angezeigt. Allen Berechtigten werden
diese Tagesordnungspunkte und die dazugehörigen Verwaltungsvorlagen jedoch über das spezielle
Ratsinformationssystem für Ratsleute und Ausschussmitglieder zur Verfügung gestellt.
Hierdurch wird den einschränkenden Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und der Gemeindeordnung
Rechnung getragen.
Auch bei anderen Städten werden die nicht-öffentlichen Tagesordnungspunkte keineswegs immer offen für alle
Interessierten im Ratsinformationssystem eingestellt. Vielmehr werden einzelne Punkte so benannt, dass die
schutzwürdigen Interessen gewahrt bleiben. Andere Tagesordnungspunkte werden aus Gründen des
Datenschutzes oder zur Bewahrung von Betriebsgeheimnissen entweder nicht offen benannt oder nur durch
einen Platzhalter, wie „Personalangelegenheiten“ oder „Grundstücksangelegenheiten“, etc., dargestellt.
Die Verwaltung wird sich bemühen, die Bekanntmachung nicht-öffentlicher Themen von Rats- und
Ausschusssitzungen im Ratsinformationssystem so zu gestalten, dass ein weitest gehende Information für die
Bürgerinnen und Bürger erreicht wird. Die hierbei einschränkenden gesetzlichen Bestimmungen müssen jedoch
weiterhin beachtet werden.

Anlage/n:
Stellungnahme des Fachbereichs Recht und Versicherung,
Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten

Vorlage FB 01/0037/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.04.2015

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