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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Wirtschaftsförderung / Europäische
Angelegenheiten
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 02/0010/WP17
öffentlich
20.01.2015
FB 02

Neue Förderkulissen
Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) und
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

04.02.2015

AAWW

Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft nimmt die Ausführungen des Fachbereichs
Wirtschaftsförderung / Europäische Angelegenheiten zu den neuen Förderkulissen zur Kenntnis.

Vorlage FB 02/0010/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.03.2021

Seite: 1/4

Neue Förderkulissen
Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) und Europäischer Fonds für regionale
Entwicklung (EFRE)
Erstmalig seit Jahrzehnten steht mit dem ‘Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP)‘ wieder
eine Förderkulisse zur Verfügung, mit der Investitionen in Betriebsgebäude und -anlagen sowie die
Schaffung von Arbeitsplätzen direkt unterstützt werden. Der Fachbereich
Wirtschaftsförderung/Europäische Angelegenheit bewirbt das RWP aktiv und setzt die
Fördermöglichkeit offensiv bei Ansiedlungsgesprächen ein.
Ebenso hat die 7-jährige Förderperiode der Europäischen Union (EU) im Januar 2014 begonnen.
Innerhalb der Förderperiode 2014 -2020 legt die EU fest, wie viel Geld für Projekte und
Organisationen aller Mitgliedsstaaten zur Verfügung steht. Dabei sollen die Projekte und
Organisationen einen ‘Europäischen Mehrwert‘ schaffen und zur Gesamtstrategie ‘Europa 2020‘
beitragen. Vorrangige Ziele sind die Förderung von nachhaltigem Wachstum, Beschäftigung und
Wettbewerbsfähigkeit. Das Budget für die aktuelle Förderphase liegt bei 960 Milliarden Euro. Diese
Fördermittel verteilen sich auf verschiedene Förderinstrumente mit unterschiedlichen Themen, Zielen
und Schwerpunkten. Ein für die Stadt Aachen wichtiger europäischer Struktur- und Investitionsfonds
ist der ‘Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)/ Operationelles Programm EFRE.NRW
2014-2020‘.

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP)
Das Förderprogramm
Seit dem 01.07.2014 ist die Stadt Aachen im Rahmen des RWPs offiziell Fördergebiet D. Unterstützt
werden dabei Fördermaßnahmen vorrangig von kleineren und mittleren Unternehmen aus Stadt und
StädteRegion Aachen, im Einzelfall ist auch die Bezuschussung von Großunternehmen nicht
ausgeschlossen. Die Förderung setzt sich zusammen aus Mitteln der Bund-LänderGemeinschaftsaufgabe ‘Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) und des
Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)‘. Ziele sind die Schaffung und Sicherung von
Ausbildungs- und Dauerarbeitsplätzen in strukturschwachen Regionen des Landes sowie die
Verbesserung der Einkommensstruktur und Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Das
Programm hat ein Gesamtvolumen von insgesamt 430 Mio. € bis 2020, damit doppelt so viel wie die
vorherige Förderphase. Davon sind 74,8 Mio. € für NRW geblockt, die jedoch nicht kontingentiert sind.
Im Rahmen der RWP-Förderung werden Investitionsvorhaben zur Schaffung und Sicherung von
Dauerarbeitsplätzen ab einem Investitionsvolumen von 150.000 €, Beratungs- und
Schulungsleistungen, Humankapitalbildung sowie Maßnahmen zur Markteinführung innovativer
Produkte gefördert.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss und ist abhängig von der Art des Vorhabens sowie der Größe des
Unternehmens. Bei Arbeitsplatz schaffenden Maßnahmen beträgt der Förderumfang maximal 20% bei
kleinen und maximal 10 % bei mittleren Unternehmen. Etwas geringer fällt dieser bei Arbeitsplatz
sichernden Maßnahmen aus. Bei investiven Maßnahmen beträgt die maximale Höhe der
förderfähigen Ausgaben je gefördertem Dauerarbeitsplatz 150.000 € bei Arbeitsplatz schaffenden
Maßnahmen und 50.000 € bei Arbeitsplatz sichernden Maßnahmen.

Vorlage FB 02/0010/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.03.2021

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Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, die betriebliche Investitionen vornehmen und deren
Betriebsstätte innerhalb eines Fördergebietes liegt. In verschiedenen Wirtschaftsbereichen ist eine
Förderung nur eingeschränkt möglich bzw. komplett ausgeschlossen.
Aktivitäten vor Ort
Um das RWP bei den Betrieben bekannt zu machen, bewirbt der Fachbereich Wirtschaftsförderung /
Europäische Angelegenheiten die Fördermöglichkeit im Rahmen von gezielten
Unternehmensveranstaltungen und nutzt den unmittelbaren Kontakt über die verschiedenen
Unternehmensbesuche.
Am 03.12.2014 hat der Fachbereich Wirtschaftsförderung/Europäische Angelegenheiten gemeinsam
mit der StädteRegion Aachen eine Informationsveranstaltung mit Vorträgen der NRW Bank und eines
Best-Practice-Unternehmens zum Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm für Unternehmen
organisiert. Insgesamt 58 Teilnehmerinnen und Teilnehmer informierten sich bei dieser Veranstaltung
über die Förderzuschüsse, Fördervoraussetzungen und die Antragsstellung.
Vor Antragstellung berät der Fachbereich Wirtschaftsförderung/Europäische Angelegenheiten
kostenlos zum Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm. Innerhalb der Beratung werden die
Förderfähigkeit, die richtige Berechnung der Zuschüsse und allgemeine Fragen vor Antragstellung
abgeklärt. Anträge werden vor Beginn des Vorhabens schriftlich bei der NRW Bank gestellt.
Antragsformulare sind online auf der Homepage der NRW Bank abrufbar. Im Rahmen des öffentlichrechtlichen Antragverfahrens werden verschiedene Stellungnahme von Institutionen wie
Bezirksregierung, Kammern, Gewerkschaft oder Wirtschaftsförderungen zur Förderfähigkeit der
antragstellenden Unternehmen eingefordert.
Mit den bisherigen Aktivitäten hat der Fachbereich Wirtschaftsförderung/Europäische
Angelegenheiten dazu beigetragen, dass seit Juli 2014 rund 65% der Antragstellungen zum RWP in
NRW aus dem Rheinland stammten. Das RWP erfreut sich großer Resonanz.

Operationelles Programm EFRE.NRW 2014-2020
Das Förderprogramm
Das Operationelle Programm (OP) EFRE.NRW wurde am 17.01.2014 von der EU genehmigt. Die
Mittelausstattung beträgt in diesem Fonds insgesamt 2,4 Milliarden Euro. 1,2 Milliarden Euro stehen
davon für das Programm ‘Wachstum und Beschäftigung‘ bereit. Der größte Teil dieser Mittel verteilt
sich auf die vom Land festgelegten vier Prioritätenachsen:
1.

‘Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation‘

2.

‘Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU‘

3.

‘Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emmissionen‘

4.

‘Nachhaltige Stadt- und Quartiersentwicklung‘

Im Rahmen der Umsetzung des Programms hat das Land NRW Leitmärkte vorgegeben, welche in
mehreren Wettbewerbsrunden ausgelobt werden. Der erste Aufruf hat im Oktober 2014 stattgefunden.
Die nachfolgende Übersicht zeigt wann die jeweiligen Aufrufe der acht Leitmärkte veröffentlicht
wurden/werden.
-

Medien- & Kreativwirtschaft (21. Oktober 2014)

-

Energie- und Umweltwirtschaft (17. November 2014)

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Ausdruck vom: 16.03.2021

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-

Neue Werkstoffe (20. Januar 2015)

-

Gesundheit (Februar 2015)

-

Maschinen & Anlagenbau/Produktionstechnik (März 2015)

-

Mobilität & Logistik (April 2015)

-

Life Science (Mai 2015)

-

Informations- und Kommunikationswirtschaft (Juni 2015)

Das zweistufige Wettbewerbsverfahren gibt den Projektantragstellern i.d.R. zunächst drei Monate
nach Veröffentlichung des Projektaufrufs Zeit die Bewerbungsbögen bei der ‘Leitmarktagentur Jülich‘
einzureichen. Sollte die Bewerbung von der Jury als förderwürdig eingestuft werden, so haben die
Antragsteller nochmal rund acht Wochen Zeit einen vollständigen Förderantrag einzureichen. Die
Leitmarktwettbewerbe sind insbesondere für die Förderung von KMU und Verbundprojekten zwischen
KMU und/oder Hochschulen konzipiert. Öffentliche Institutionen sind nicht zuwendungsberechtigt.
Für Kommunale Antragsteller sind die folgenden Projektaufrufe im Rahmen des EFRE.NRW von
besonderem Interesse:
-

Interessensbekundungsverfahren zur Einrichtung regionaler Kompetenzzentren für
verantwortungsvolle Unternehmensführung (im Oktober 2014 gestartet)

-

Regio.NRW (im November 2014 gestartet)

-

Präventive und nachhaltige Entwicklung von Quartieren/Armutsbekämpfung: Im Rahmen der
Landeskampagne ‘NRW hält zusammen - Für ein Leben ohne Armut und Ausgrenzung‘ wird
es einen gemeinsamen Aufruf der Operationellen Programme EFRE, ELER und ESF geben.
Im Fokus steht dabei die Verbesserung der Lebenssituation von Menschen in benachteiligten
Quartieren in der logischen Fortsetzung der Programme ‘Soziale Stadt‘ und ‘Stadtteile mit
besonderem Erneuerungsbedarf‘. Der OP-Aufruf für benachteiligte Quartiere befindet sich auf
der Zielgeraden und wird voraussichtlich in der 7. KW 2015 veröffentlicht.

-

Tourismus (1. Hälfte 2015)

-

Fachkräfte (1. Hälfte 2015)

-

Regionale und kommunale Klimaschutzkonzepte

Aktivitäten vor Ort
Der Fachbereich Wirtschaftsförderung/Europäische Angelegenheiten sieht im Operationellen
Programm EFRE.NRW 2014-2020 einen zentralen Ansatz der Unterstützung von Unternehmen,
Innovationsvorhaben und Quartieren. Allein in der letzten Förderperiode 2007 – 2013 ist der weitaus
größte Teil aller EFRE-Mittel in NRW in die Region Aachen geflossen.
Aktivitäten die durch den Fachbereich Wirtschaftsförderung/Europäische Angelegenheiten
durchgeführt werden sind Informations- und Kooperationsveranstaltungen zum Operationellen
Programm EFRE.NRW 2014-2020. Für März 2015 wird eine Informationsveranstaltung für KMU zum
Aufruf des Leitmarktwettbewerbs ‘Maschinen & Anlagenbau/Produktionstechnik‘ geplant. Des
Weiteren wird das Operationelle Programm EFRE.NRW aktiv in Unternehmenskontakten beworben.
Im Rahmen von Projektkooperationen hilft der Fachbereich Wirtschaftsförderung/Europäische
Angelegenheiten darüber hinaus geeignete Projektpartner zu finden und berät KMU bei der
Antragstellung.

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Ausdruck vom: 16.03.2021

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