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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 45/0072/WP17
öffentlich
11.02.2015
FB 45/400

Konzept einer Kooperation von Schule und Jugendhilfe:
schulischer Lernort für junge Flüchtlinge
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

24.02.2015

SchA

Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zu Kenntnis.

Vorlage FB 45/0072/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.05.2015

Seite: 1/3

finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen entstehen derzeit nicht.

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

Gesamt-

Gesamtbedarf (alt)

20xx ff.

bedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /
-

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterun
g

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

20xx ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
Verschlechterun

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

g

Vorlage FB 45/0072/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.05.2015

Seite: 2/3

Erläuterungen:
Von den im Grenzgebiet jährlich mehr als 2.000 aufgegriffenen Flüchtlingen werden derzeit über 400
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Rahmen der Jugendhilfe betreut.
Diese jungen Menschen sind in der Regel zwischen 13 und 17 Jahre alt und zu 95 % männlich. Sie
stammen überwiegend aus Afghanistan, Syrien, Nord- und Zentralafrika und kommen aus
unterschiedlichen sozialen Schichten.
Die Minderjährigen werden in Einrichtungen der Jugendhilfe gemäß § 34 SGB VIII aufgenommen und
dezentral versorgt. Hier wird Ihnen sowohl Tagesstruktur als auch schulische Vorqualifikation und
Möglichkeit zur Beschäftigung und Freizeitaktivität geboten.
Vor dem Hintergrund der hohen Anzahl werden aber auch Minderjährige in Hotels auf dem
Stadtgebiet Aachen untergebracht, die o. g. Angebote nur niederschwellig erhalten.
Im Hinblick auf die verpflichtende Beschulung der Minderjährigen werden alle Schulformen im
Rahmen der Initiierung internationaler Förderklassen in das System der Dezentralität eingebunden,
damit eine zügige Integration aller jungen Menschen erfolgen kann.
Durch den täglichen Zustrom junger Menschen ist es dennoch erforderlich, ein fortwährendes,
flexibles Angebot in Schule vorzuhalten, welches unterjährig dem Bildungsbedarf der minderjährigen
Flüchtlinge Rechnung trägt. Hierdurch kann gewährleistet werden, dass jeder unbegleitete
minderjährige Flüchtling zeitnah einen Schulplatz erhält. Aktuell können wegen fehlender Schulplätze
in den weiterführenden Schulen ca. 90 Flüchtlinge nicht beschult werden.
In Zusammenarbeit mit dem Schulamt für die Städteregion hat der Fachbereich 45 ein Konzept einer
Kooperation von Schule und Jugendhilfe: schulischer Lernort für junge Flüchtlinge erarbeitet.
Ziel ist es, den häufig verunsicherten und traumatisierten zugewanderten Jugendlichen eine
bestmögliche Förderung nach den individuellen Potenzialen zu ermöglichen. Hierzu ist ein
zuverlässiges Netzwerk verschiedener Partner erforderlich, damit die Integration in Deutschland
gelingt. Die Einrichtung einer Schule als Ort der Kooperation von einem eng vernetzten
sozialpädagogischen und schulischen Angebot bietet hierfür eine sehr günstige Voraussetzung.
Als ein Standort der Kooperation kommt das Schulgebäude Kronenberg in Frage.
Der Standort könnte als Dependance des Schulverbandes Aachen- Ost geführt werden.
Nach Genehmigung des Konzeptes durch die Obere Schulaufsichtsbehörde ist eine Vorstellung im
Schulausschuss vorgesehen.

Vorlage FB 45/0072/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.05.2015

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