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                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 61/0110/WP17
öffentlich
35025-2012
18.12.2014
Dez. III / FB 61/20

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 962 - Vaalser Straße /
Evangelische Kirche - Änderung Nr. 130 des
Flächennutzungsplanes 1980;
hier:
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 (1) BauGB
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß §
4 (1) BauGB
- Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

21.01.2015
26.02.2015

B5
PLA

Anhörung/Empfehlung
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur
Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden
konnten, zurückzuweisen.
Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 962 - Vaalser Straße /
Evangelische Kirche - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Außerdem empfiehlt sie dem Planungsausschuss, die Änderung Nr. 130 des Flächennutzungsplanes
1980 öffentlich auszulegen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden
konnten, zurückzuweisen.

Vorlage FB 61/0110/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.04.2015

Seite: 1/9

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche
Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 962 - Vaalser Straße / Evangelische Kirche
- in der vorgelegten Fassung.
Außerdem beschließt er, die Änderung Nr. 130 des Flächennutzungsplanes 1980 öffentlich
auszulegen.

Vorlage FB 61/0110/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.04.2015

Seite: 2/9

Erläuterungen:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 962 - Vaalser Straße / Evangelische Kirche Änderung Nr. 130 des Flächennutzungsplanes 1980
hier: Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
1.

Bisheriger Verlauf des Planverfahrens
Anlass für die Planung ist die Zusammenlegung der beiden evangelischen Gemeindebezirke
Arche und Dietrich-Bonhoeffer-Haus im Aachener Westen mit dem Ziel der Realisierung eines
Kirchenneubaus mit Gemeindezentrum für den gemeinsamen Gemeindebezirk Aachen-West.
Da keiner der beiden vorhandenen Kirchenstandorte den Erfordernissen der neuen
zusammengelegten Gemeinde entspricht, plant die Evangelische Kirche Aachen nun, einen
neuen Kirchenbau mit angeschlossenem Gemeindezentrum zu errichten und die bestehenden
Gebäude zu veräußern. Als neuer Standort wurde das Grundstück südlich der Vaalser Straße
zwischen Dorbach und westlicher Wohnbebauung erworben, da dieses Grundstück den
gestellten Anforderungen sowohl hinsichtlich der Größe als auch der zentralen Lage im neuen
Gemeindegebiet und der guten verkehrlichen Anbindung entspricht. Da diese Fläche derzeit als
Teil einer Ausgleichsfläche für die I. Änd. des BP Nr. 672 für die Erweiterung der
Justizvollzugsanstalt in der Soers dient, ist hier im Rahmen des Bauleitplanverfahrens der
entsprechende zeitwerte Ausgleich herzustellen.
Für dieses Neubauvorhaben wurde im Vorfeld im Jahre 2012 ein architektonisches
Wettbewerbsverfahren ausgelobt, aus dem der Entwurf des Berliner Architekturbüros
Weinmiller Architekten als bestes Wettbewerbsergebnis hervorgegangen ist. Das neue
Kirchengebäude stellt sich als kompakter 1- und 2-geschossiger Baukörper dar, dessen sakrale
Nutzung auch von außen durch das höhere Kirchenschiff im östlichen Gebäudeteil und den
davor an der Vaalser Straße frei stehenden Glockenturm ablesbar ist. Die Räume gruppieren
sich in der Hauptsache um den mittig liegenden Innenhof. Die Planung umfasst im Erdgeschoss
neben dem hohen eingeschossigen Kirchenschiff die erforderlichen Nebenräumen sowie die
Räume des Gemeindezentrums für Erwachsene, Jugendliche und Kinder. Der westliche
Gebäudeteil erhält teilweise einen Obergeschossaufbau, in dem sich die erforderlichen
Büroräume und eine Küsterwohnung befinden. Dieser Entwurf ist die planerische Grundlage
des Vorhaben- und Erschließungsplanes.
Der Architektenbeirat der Stadt Aachen hat dem v. g. Siegerentwurf des Wettbewerbes in
seiner Sitzung am 30.08.2012 zugestimmt.

Der Planungsausschuss der Stadt hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 05.12.2013
beauftragt, für das Gebiet - Vaalser Straße / Evangelische Kirche - zwischen Vaalser Straße,
Dorbach, Kleingartenanlage und westl. Wohnbebauung einen vorhabenbezogenen
Bebauungsplan gem. § 12 BauGB mit Durchführung einer Umweltprüfung und Erstellung eines
Umweltberichtes zu erarbeiten und den Flächennutzungsplan 1980 entsprechend zu ändern.

Vorlage FB 61/0110/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.04.2015

Seite: 3/9

Außerdem hat er beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB durchzuführen.
Die Bezirksvertretung Aachen- Laurensberg hat sich in ihrer Sitzung am 12.02.2014 dem
Beschluss des Planungsausschusses angeschlossen.

2.

Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 17.03.2014 bis 28.03.2014 stattgefunden.
In dieser Zeit wurde die Planung öffentlich ausgestellt und war ebenfalls im Internet einsehbar.
Die Bürger hatten in dieser Zeit die Möglichkeit, sich schriftlich zur Planung zu äußern.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit fand außerdem am 19.03.2014 ein
Anhörungstermin für die Bürger statt. Es waren ca. 60 Bürgerinnen und Bürger zum
Anhörungstermin erschienen.
Hauptthema für die Anwesenden bei dieser Anhörungsveranstaltung war der Schutz der Natur
und Umwelt im Plangebiet, hier insbesondere:


die Inanspruchnahme und Zerstörung einer Ausgleichsfläche



die Beeinträchtigung der vorhandenen Kaltluftschneise und ihre Auswirkung auf die
Umgebung



die Zerstörung bzw Beeinträchtigung der vorhandenen Flora und Fauna allgemein

Auch wurde das Erfordernis, eine neue Kirche zu errichten und dafür zwei vorhandene Kirchen
zu schließen, in Frage gestellt.

Des Weiteren wurden seitens der Bürger folgende Themen angesprochen und Fragen hierzu
gestellt:


Prüfung von Standort- und Planungsalternativen



Schutz und Erhalt des Dorbachs und der Dorbachaue



Verkehr



Dorbach / Landschaftsplan

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind in dieser Zeit parallel auch 9
schriftliche Eingaben bei der Verwaltung eingegangen, die in der Hauptsache ebenfalls die o. g.
Themen zum Inhalt hatten.

Die Niederschrift über die Öffentlichkeitsbeteiligung, die schriftlichen Eingaben der Bürgerinnen
und Bürger sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage als Anlage
(Abwägungsvorschlag über die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB) beigefügt.

Vorlage FB 61/0110/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.04.2015

Seite: 4/9

Aufgrund der in der frühzeitigen Öffentlichkeitbeteiligung geäußerten Bedenken bezüglich
Umwelt- und Naturschutz und der Forderung nach Erhalt der Ausgleichsfläche erfolgte im Zuge
des Verfahrens die Reduzierung des Plangebietes auf den nördlichen Grundstücksbereich, d.h.
von ursprünglich 5.940 qm in der frühzeitigen Beteiligung dargestellte Plangebietsfläche auf
nunmehr 3.664 qm.

3.

Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
Parallel wurden 43 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
Von den 21 Rückmeldungen haben 8 eine Anregung zur Planung abgegeben.
Diese hatten in der Hauptsache Natur- und Klimaschutz, Ausgleichsfläche, Gewässer- und
Hochwasserschutz, Verkehrserschließung sowie Hinweise zu Kampfmitteln, Bodendenkmälern
und Bergbau zum Thema. Die Anregungen und Hinweise wurden in den Bebauungsplan
übernommen.
Die Eingaben der Behörden sowie Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage
ebenfalls als Anlage (Abwägungsvorschlag über die Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB) beigefügt.

4.

Finanzielle Auswirkungen
Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, entstehen der Stadt Aachen
durch die Aufstellung des v. g. Vorhaben- und Erschließungsplanes keine Kosten.

5.

Städtebaulicher Vertrag
Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gehört ein Durchführungsvertrag, der zwischen der
Stadt Aachen und dem Vorhabenträger (hier Evangelische Kirche Aachen) abgeschlossen wird.
Dieser Vertrag wird alle zuvor genannten Voraussetzungen und Bedingungen für die
Realisierung der Maßnahme sicherstellen. Außerdem trägt der Vertrag der gesetzlichen
Vorgabe Rechnung, die Frist für die Realisierung des Vorhabens festzulegen. Werden die
festgelegten Termine nicht eingehalten, so soll die Stadt Aachen entsprechend den
gesetzlichen Regelungen die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufheben.
In dem Durchführungsvertrag zum Satzungsbeschluss werden zudem auch
Gestaltungsvorgaben für das Vorhaben, Kostenübernahmen durch den Vorhabenträger u.a.
geregelt. Dem Willen der Stadt Aachen, das vorliegende Entwurfskonzept des geplanten
Gebäudes auch umzusetzen, wird damit Rechnung getragen.
Voraussichtliche weitere Inhalte:
- Schaffung von 12 Stellplätzen, davon 2 Behinderten-Stellplätze, und Ablösung von 8
Stellplätzen
- Entwässerungskonzept
- Freiflächengestaltung
- Erhalt und Neupflanzungen von Bäumen

Vorlage FB 61/0110/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.04.2015

Seite: 5/9

- Art und Umfang der plangebietsexterne Kompensationsmaßnahmen
- Vorgaben für die Pflege und Bepflanzung der Maßnahmenfläche (Gewässerschutz) entlang
des Dorbachs
- Errichtung eines Bauzauns zum Schutz von Böden, des Dorbachs und der südlich
angrenzenden Ausgleichsfläche - Beschränkung der Fäll- und Rodungszeiten auf Grund von
artenschutzrechtlichen Belangen
- Verpflichtung zur Anzeige des Baubeginns bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt
Aachen
Der Vertrag wird spätestens zum Satzungsbeschluss unterschrieben vorliegen.

6.

Plandaten
Plangebietsfläche gesamt

= 3.664 qm

hiervon:
Gemeinbedarfsfläche

= 3.323 qm

Maßnahmenfläche

7.

Gewässerschutz

=

341 qm

Grundfläche

= 2.400 qm

Änderung des Verfahrensbereiches
Das Plangebiet ist eine Teilfläche der sich östlich und westlich des Dorbaches mit einer
Gesamtgröße von ca. 12.000m² erstreckenden Ausgleichsfläche für die 1. Änderung des BP Nr.
672 zur Erweiterung der Justizvollzugsanstalt in der Soers. In der ursprünglichen und auch in
der Programmberatung vorgestellten Fassung umfasste das Plangebiet das gesamte
Kirchengrundstück, d.h. den gesamten westlich des Dorbachs liegenden Bereich der
Ausgleichsfläche mit einem Gesamtinhalt von 5.940m², also ca. der Hälfte der
Ausgleichsfläche.
Als Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
im Verfahren sowie aus Gründen des Klima- und Naturschutzes und zur Verringerung des
Eingriffs in die Ausgleichsfläche wurde das Verfahrensgebiet auf den zur Umsetzung des
geplanten Vorhabens mindesterforderlichen Flächenbedarf, auf ca. 3.664 m² verkleinert. Der
neue Verfahrensbereich erstreckt sich nun nur noch auf den nördlichen Teil des
Kirchengrundstückes, auf die Fläche westlich des Dorbachs zwischen Vaalser Straße und den
hinteren Grundstücksgrenzen der vorhandenen Wohnbebauung an der Vaalser Straße.
Der südliche Teil des Grundstückes bis zum Dorbach bleibt in seinem jetzigen Zustand als
Ausgleichsfläche erhalten.

Dadurch ergibt sich die Möglichkeit, die vorhandene Ausgleichsfläche auf nahezu der Hälfte des
Kirchengrundstückes bzw. gesamtgesehen zu mehr als 2/3 der derzeitigen Ausgleichsfläche in
ihrem jetzigen Zustand zu erhalten.
Vorlage FB 61/0110/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.04.2015

Seite: 6/9

Erschließung
Das Vorhaben wird ausschließlich von der Vaalser Straße aus erschlossen. Eine rückwärtige
Verkehrserschließung ist mangels vorhandener Straßen nicht möglich. Aus verkehrlichen
Gründen ist nur ein „Rechts einfahren“ auf das Grundstück und „Rechts ausfahren“ auf die
Vaalser Straße möglich. Ein Falschabbiegen von der Vaalser Straße auf das Kirchengrundstück
ist aufgrund der auf der Vaalser Straße mittig vorhandenen begrünten Insel nicht möglich.
Eine fußläufige Verbindung nach Süden oder Osten zum Westfriedhof ist nicht geplant.
Durch das geplante Bauvorhaben werden 20 Stellplätze für Mitarbeiter und Besucher des
Gemeindezentrums erforderlich. Um die versiegelten Flächen des Grundstückes so gering als
möglich zu halten sind daher auf dem Grundstück selber 12 Stellplätze direkt an der Vaalser
Straße geplant, davon 2 als Behindertenstellplätze. Für weitere 8 Stellplätze wird einer
Ablösung seitens der Stadt Aachen zugestimmt.
Für die veränderliche Zahl der Kirchenbesucher stehen ausreichend Stellplätze im Bereich der
Vaalser Straße und in der Umgebung des Westfriedhofes zur Verfügung.

Kinder- und Jugendfreundlichkeit
Im geplanten Gemeindezentrum sind ausreichend Flächen innerhalb und außerhalb des
Gebäudes für Kinder und Jugendliche vorgesehen.

Änderung des FNP
Der Flächennutzungsplan 1980 ist seit dem 04.09.1985 uneingeschränkt gültig.
Der Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen stellt das Plangebiet als 'Grünfläche' und
einen angrenzenden Teilbereich als 'Fläche für Wasserwirtschaft' dar. Der benachbarte
Westfriedhof ist ebenfalls als Grünfläche ausgewiesen. Der östlich gelegene Steinmetzbetrieb
ist als gemischte Baufläche und die westlich anschließende Wohnbebauung als Wohnbaufläche
dargestellt. Die Vaalser Straße ist als überörtliche Verbindungsstraße dargestellt.
Auf Grund der vorgesehenen Planung, einen neuen Standort für das Gemeindezentrum der
evangelischen Kirche auszuweisen, ist der derzeit gültige Flächennutzungsplan 1980 parallel
zur Aufstellung des Bebauungsplanes zu ändern. Das Plangebiet wird von der derzeitigen
Darstellung 'Grünfläche' in zukünftig 'Wohnbaufläche' in Verlängerung der vorhandenen
Wohnbauflächen-Darstellung geändert. Die Darstellung der Fläche für die Wasserwirtschaft
sowie die südlich und östlich an das Plangebiet angrenzende Darstellung als ‘Grünfläche‘
bleiben bestehen.

Neuaufstellung FNP Aachen*2030
Der Flächennutzungsplan unterlag in den letzten dreißig Jahren zahlreichen einzelnen
Änderungen. Basisdaten und Prognosen sowie die Ziele der Stadtentwicklung stammen aus
den 70er Jahren und sind inzwischen veraltet. Nach der Periode des Stadtwachstums und der
kommunalen Neugliederung steht die Aachener Stadtentwicklung heute vor den Aufgaben der
Vorlage FB 61/0110/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.04.2015

Seite: 7/9

qualitativen Fortentwicklung und Modernisierung der Stadt. Zudem ist eine Anpassung an
veränderte Rahmenbedingungen und neue gesetzliche Grundlagen erforderlich. Insbesondere
sind umweltbezogene Zielvorstellungen, wie bspw. der Freiraum-, Klima- und Bodenschutz und
die Anforderungen an den demografischen Wandel zu beachten.
Daher wurde die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes auf Grundlage des zuvor
erarbeiteten Masterplanes Aachen*2030 beschlossen.
Derzeitiger Stand der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ist die Durchführung des
Verfahrensschrittes der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB. Der
Vorentwurf des Flächennutzungsplanes einschließlich der für Teilräume beschlossenen
Varianten wurde in der Zeit vom 23.06. bis 01.08.2014 öffentlich ausgelegt. Der Vorentwurf
übernimmt die Darstellung der Änderung Nr.130. Die gemischte Baufläche östlich des
Plangebietes wird darin entsprechend der umgebenden Darstellung als Grünfläche dargestellt.
Eine Abwägung der eingegangenen Belange findet derzeit statt.

8.

Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
Städtebauliches Ziel ist es, durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.
962 - Vaalser Straße / Evangelische Kirche – Planungsrecht für den Neubau einer Kirche mit
Gemeindezentrum für die evangelische Kirchengemeinde in Aachen-West zu schaffen.
Durch die geplanten Festsetzungen als Fläche für Gemeinbedarf, Baugrenzen ohne
Ausnahmeregelungen für geringfügige Überschreitung sowie Höhenfestsetzungen im
Bebauungsplan in Verbindung mit dem Städtebaulichen Vertrag soll sichergestellt werden, dass
hier nur das konkrete Vorhaben umgesetzt werden kann.

Die Verwaltung empfiehlt, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 962 - Vaalser
Straße / Evangelische Kirche - den Aufstellungsbeschluss zu fassen und den
Bebauungsplanentwurf in der vorliegenden Form öffentlich auszulegen.
Außerdem empfiehlt die Verwaltung die parallele Änderung Nr.130 des FNP 1980.

Vorlage FB 61/0110/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.04.2015

Seite: 8/9

Anlage/n:
1. Übersichtsplan
2. Luftbild
3. Entwurf des Rechtsplanes
4. Entwurf des Vorhaben- u. Erschließungsplanes (VEP)
5. Entwurf der Schriftlichen Festsetzungen
6. Entwurf der Begründung
7. Eingaben und Abwägungsvorschlag frühz. Öffentlichkeitsbeteiligung VEP
8. Eingaben und Abwägungsvorschlag frühz. Behörden VEP
9. Hochbauplanung
10. Entwurf Freianlagen
11. Übersichtsplan FNP
12. Luftbild FNP
13. FNP - Entwurf Änderung Nr. 130 des Flächennutzungsplan 1980
14. FNP - Entwurf der Begründung zur FNP-Änderung Nr. 130
15. FNP - Eingaben und Abwägungsvorschlag frühz. Öffentlichkeitsbeteiligung FNP
16. FNP – Eingaben und Abwägungsvorschlag frühz. Behörden FNP

Vorlage FB 61/0110/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.04.2015

Seite: 9/9

Bebauungsplan Nr. 962 Vaalser Straße/ Ev. Kirche

ng
er Ri
Paris

Vaalser Straße

Bebauungsplan Nr. 962 Vaalser Straße/ Ev. Kirche

ng
er Ri
Paris

Vaalser Straße

Glockenturm
Attika 229.73 m
1

2

3

4

5

6

7

vorh.
Wohnbebauung

8

9

Zufahrt

10

10 Fahrra

d-

Pflanzbeet

geplante
Attika 219.

43 m

Attika
216.08 m

vorh.
Wohnbebauung
Dach-

ezentrum

kante Dorbach und Bebauung
(von Bebauung freihalten)

Dach-

Attika 216.

Do

Dach-

10.0
0

rba
ch

08 m

Gemeind

Innenhof

bestehen

209

Attika 216.

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211

de Pflanz
u

213

Attika 216.
08 m

4.00

12

Kirchraum

Dach-

11

Attika 223.
23 m

08 m

Attika 219.
23 m

Spiel-

5.00

Attika 216.
08 m

363

Lager

306

363

362

364

Fachbereich Stadtentwicklung

Der Oberbürgermeister

und Verkehrsanlagen

Schriftliche Festsetzungen
zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 962
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg
für den Planbereich zwischen Vaalser Straße, Westfriedhof und Dorbach
zur öffentlichen Auslegung
(Stand 15.12.2014)

Lage des Plangebietes

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 962
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

Schriftliche Festsetzungen zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 15.12.2014

Gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der
Bauordnung NRW (BauO NRW), jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird festgesetzt:

Planungsrechtliche Festsetzungen
1

Zulässige Nutzungen

Neben der Hauptnutzung 'Evangelische Kirche und Gemeindezentrum' mit den integrierten Funktionen sind Büroflächen
für karitative Einrichtungen (z.B. Diakonie), Eine-Welt-Laden sowie eine dem Kirchenzweck dienende Wohnung (Küsterwohnung) zulässig.
2

Maß der baulichen Nutzung

Die Oberkante der baulichen Anlage (OK) darf die in der Planzeichnung festgesetzten maximalen Gebäudehöhen (GH) in
Meter über NHN nicht überschreiten. Die maximal zulässige Gebäudehöhe bezieht sich auf die Oberkante First bzw. Attika der baulichen Anlagen.
3

Überbaubare Grundstücksfläche

Die Baugrenze des Glockenturms darf unterirdisch durch Fundamente der baulichen Anlage bis zu einer Tiefe von maximal 2 m überschritten werden.
4

Nebenanlagen, Garagen, Stellplätze

4.1

Stellplätze und Garagen

Stellplätze sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sowie innerhalb der als Fläche für Stellplätze festgesetzten Fläche zulässig. Garagen sind unzulässig.
4.2

Nebenanlagen

Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind Nebenanlagen wie Gerätelager, Spielfelder und -geräte, Stützmauern und Zäune, Bänke und Gartenmöblierung etc., die dem Nutzungszweck 'Kirche / Gemeindezentrum' dienen sowie
Anlagen zur Rückhaltung von Niederschlagswasser zulässig.
5

Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen

5.1

Schallimmissionen

Innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen bzw. der mit Lärmpegelbereichen festgesetzten Teilbereiche sind die
Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen gemäß DIN 4109 * zu erfüllen. Die Abgrenzung der Lärmpegelbereiche (LPB) ist der Planzeichnung zu entnehmen. Es ist für alle Fassaden ein erforderliches Schalldämmmaß
(erf. R´w,res. nach DIN 4109) für Außenbauteile von Gebäuden wie folgt einzuhalten:

Seite 2

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 962
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

Schriftliche Festsetzungen zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 15.12.2014

Für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten und Unterrichtsräume
- innerhalb des Lärmpegelbereichs III ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 35 dB
- innerhalb des Lärmpegelbereichs IV ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 40 dB
- innerhalb des Lärmpegelbereichs V ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 45 dB
Für Büroräume
- innerhalb des Lärmpegelbereichs III ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 30 dB
- innerhalb des Lärmpegelbereichs IV ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 35 dB
- innerhalb des Lärmpegelbereichs V ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 40 dB
Im Einzelfall sind im Baugenehmigungsverfahren die Korrekturwerte für das erforderlich Schalldämmmaß gemäß 5.2 der
DIN 4109 in Verbindung mit Tabelle 9 anzuwenden. Ausnahmen von diesen Festsetzungen können zugelassen werden,
wenn im Baugenehmigungsverfahren durch einen anerkannten Sachverständigen nachgewiesen wird, dass geringere
Schalldämmmaße für Außenbauteile gem. DIN 4109 ausreichend sind.
* Grundlage der Festsetzungen ist die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ in der Fassung von November 1989.
6

Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen sowie von Gewässern

6.1

Erhalt von Bäumen

Die in der Planzeichnung zum Erhalt festgesetzten Bäume (Stieleiche, Eschen) sind dauerhaft zu erhalten, bei Abgang an
dieser Stelle gleichwertig zu ersetzen sowie während der Baumaßnahmen durch entsprechende Sicherheitsmaßnahmen
zu schützen.
6.2

Bindungen für Bepflanzungen und Erhaltung von Bepflanzungen

Entlang der westlichen Grundstücksgrenze ist die freiwachsende, mindestens 2-reihige Hecke mit einer Breite von
4 Metern aus standortgerechten, heimischen Straucharten zu erhalten bzw. ergänzend anzupflanzen.
7

Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft

Ein 5 m breiter Streifen entlang des Dorbachs wird als extensiv genutzter Gewässerrandstreifen festgesetzt. Vorhandene
Gehölze sind zu erhalten, bei Abgang nach zu pflanzen und durch die Neuanpflanzung von 8 Kopfweiden (Salix alba als
Kopfweide geschnitten, mit Stammumfang 30-35 cm) zu ergänzen.
8

Zulässigkeit von Vorhaben

Gemäß § 12 Abs. 3a i.V.m. § 9 Abs. 2 BauGB sind im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nur
derartige Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Rahmen des Durchführungsvertrags zu
diesem Bebauungsplan verpflichtet hat.

Seite 3

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 962
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

9

Hinweise und Kennzeichnungen

9.1

Lärm

Schriftliche Festsetzungen zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 15.12.2014

Das Plangebiet ist durch Verkehrslärm auf Grund der unmittelbar nördlich an das Plangebiet angrenzenden Vaalser Straße sowie der in ca. 170 m entfernt östlich und südlich liegenden Güterbahntrasse vorbelastet. Der Geltungsbereich erfordert eine Gebäudestellung mit abschirmender Wirkung der Außenwohnbereiche sowie die Einhaltung von Schalldämmmaßen entsprechend den Festsetzungen der Ziffer 5.1.
9.2

Kampfmittel

Für das Plangebiet existiert ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des zweiten Weltkrieges
(Panzergraben). Nach dem Abtragen der Oberfläche ist zwecks Sondierung Kontakt mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW – Rheinland, Außenstelle Kerpen, Heinrich-Hertz-Straße 12, 50170 Kerpen, Tel: 0211/4759753 aufzunehmen. Erfolgen zusätzlich Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen
etc. wird von Seiten des Kampfmittelbeseitigungsdienstes eine Sicherheitsdetektion empfohlen.
9.3

Bodendenkmäler

Konkrete Hinweise auf Bodendenkmäler liegen für das Plangebiet nicht vor. Diese sind auf Grund fehlender Erfassungen
jedoch nicht auszuschließen. Gemäß der §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW sind beim Auftreten archäologischer
Bodenfunde und Befunde die Bauarbeiten unverzüglich zu stoppen und die Untere Denkmalbehörde der Stadt Aachen
oder das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen,
Tel.: 02425 / 90 39-0, Fax: 02425 / 90 39-199, unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst
unverändert zu erhalten. Der Beginn der Bauarbeiten ist der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Aachen anzuzeigen.
9.4

Bergbaurecht

Das Plangebiet ist Bestandteil eines bergrechtlichen Erlaubnisfeldes 'Rheinland' der Wintershall Holding GmbH, FriedrichEbert-Str. 160, 34119 Kassel sowie der Statoil Deutschland Hydrocarbons GmbH, Dithmarscher Straße 13, 26723 Emden. Hierbei handelt es sich um eine öffentlich-rechtlich verliehene befristete Berechtigung zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken.
Einschränkungen für eine Bebauung ergeben sich hierdurch nicht. Bisher sind innerhalb des Plangebietes keine bergbaulichen Tätigkeiten erfolgt und zukünftig nicht geplant.
9.5

Geschützter Landschaftsbestandteil (LB)

Innerhalb der Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft befindet sich
der im Landschaftsplan als Geschützter Landschaftsbestandteil (LB) Nr. 131a ausgewiesene Dorbach. Dieser LB ist in
der Planzeichnung als nachrichtliche Übernahme gekennzeichnet. Die gem. Landschaftsplan der Stadt Aachen getroffenen Ge- und Verbote für den LB bleiben unberührt und sind zu beachten.
9.6

Dachbegrünung

Ein Teil der Dachfläche des Kirchengebäudes mit einer Fläche von 700 qm wird extensiv begrünt (5-7 cm Aufbaustärke).
Dies wird im Durchführungsvertrag gesichert.

Seite 4

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 962
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

9.7

Schriftliche Festsetzungen zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 15.12.2014

Entwässerungsplanung

Zur Sicherung der Rückhaltung von Niederschlagswasser wird im Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) i.V.m. dem
Durchführungsvertrag die erforderliche Fläche für die Rückhaltung des Niederschlagswassers dargestellt.

Diese Schriftlichen Festsetzungen sind Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Planungsausschuss in seiner Sitzung
am ………………………. die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 962 – Vaalser Straße /
Evangelische Kirche – beschlossen hat.
Aachen, den

(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister

Seite 5

Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen

Der Oberbürgermeister

Begründung zur öffentlichen Auslegung
zum
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 962
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg
für den Planbereich zwischen Vaalser Straße, Westfriedhof und Dorbach
(Stand 15.12.2014)

Lage des Plangebietes

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 962
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 15.12.2014

Inhaltsverzeichnis

1

Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation ............................................................. 1
1.1

Beschreibung des Plangebiets ................................................................................................................... 1

1.2

Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln.............................................................................................. 1

1.3

Landschaftsplan / Schutzgebiete ................................................................................................................ 1

1.4

Flächennutzungsplan.................................................................................................................................. 2

1.5

Bestehende und benachbarte Bebauungspläne ......................................................................................... 2

1.6

Sonstige Satzungen und Bestimmungen .................................................................................................... 3

2

Anlass und Planerfordernis ................................................................................................................... 4

3

Ziel und Zweck der Planung .................................................................................................................. 5

4

3.1

Ziele der Planung........................................................................................................................................ 5

3.2

Erschließung ............................................................................................................................................... 6

3.3

Vorhaben- und Erschließungsplan ............................................................................................................. 6

3.4

Freiraumkonzept ......................................................................................................................................... 8

3.5

Soziale Infrastruktur / Jugend- und Familienfreundlichkeit ......................................................................... 9

3.6

Klimaschutz und Klimaanpassung ............................................................................................................ 10

3.6.1
3.6.2
3.6.3
3.6.4
3.7

Mindestanforderung .......................................................................................................................................... 10
Standortwahl der Bebauung ............................................................................................................................. 10
Städtebaulicher Entwurf / Kubatur des Gebäudes ............................................................................................ 11
Umgang mit Niederschlagswasser.................................................................................................................... 11
Entwässerungsplanung ............................................................................................................................ 11

Begründung der Festsetzungen .......................................................................................................... 12
4.1

Planungsrechtliche Festsetzungen ........................................................................................................... 12

4.1.1
4.1.2
4.1.3
4.1.4
4.1.5
4.1.6
4.2

Art der baulichen Nutzung ................................................................................................................................ 12
Maß der baulichen Nutzung .............................................................................................................................. 12
Bauweise .......................................................................................................................................................... 13
Überbaubare Grundstücksflächen .................................................................................................................... 13
Stellplätze und Garagen ................................................................................................................................... 13
Nebenanlagen................................................................................................................................................... 14
Einfahrtbereiche........................................................................................................................................ 14

4.2.1
4.2.2
4.2.3
4.2.4

Lärmschutz ....................................................................................................................................................... 14
Erhalt von Bäumen ........................................................................................................................................... 16
Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen und für den Erhalt............................................................................ 16
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und
Landschaft (Gewässerschutz)........................................................................................................................... 16
Nachrichtliche Übernahme................................................................................................................................ 17

4.2.5

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5

Umweltbericht ....................................................................................................................................... 18
5.1

Einleitung .................................................................................................................................................. 18

5.1.1
5.1.2
5.1.3
5.2

Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung ......................................................................................... 18
Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes ............................................................................................................................................. 19
Ziele des Umweltschutzes ................................................................................................................................ 21
Planerische Vorgaben / Schutzgebiete ..................................................................................................... 23

5.2.1
5.2.2
5.2.3
5.2.4
5.2.5
5.2.6
5.2.7
5.2.8
5.2.9
5.3

Regionalplan / Landschaftsrahmenplan ............................................................................................................ 23
Flächennutzungsplan ........................................................................................................................................ 23
Bebauungspläne ............................................................................................................................................... 23
Landschaftsplan: Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft........................................................ 24
Baumschutzsatzung.......................................................................................................................................... 24
Geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG..................................................................................................... 24
FFH-Gebiete / Vogelschutzgebiete ................................................................................................................... 24
Festgesetzte Ausgleichsfläche.......................................................................................................................... 24
Gewässerrandstreifen und Schutzgebiete gemäß Wasserhaushaltsgesetz ..................................................... 25
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ......................................................................... 25

5.3.1

5.3.7
5.3.8
5.4

Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands sowie Prognose über die Entwicklung
des Umweltzustands bei Durchführung der Planung ........................................................................................ 25
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung .............................. 41
Zusammenfassende Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung
der Planung....................................................................................................................................................... 42
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen
Auswirkungen ................................................................................................................................................... 42
Eingriffsregelung gem. BNatSchG .................................................................................................................... 43
Auswirkungen auf Erhaltungsziele und Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher
Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete (FFH-Verträglichkeitsprüfung) .................................... 46
In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten........................................................................... 46
Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke ...................................................................................................... 46
Zusätzliche Angaben ................................................................................................................................ 46

5.4.1
5.4.2
5.5

Merkmale der verwendeten Verfahren (Methodik) / Vollständigkeit der Unterlagen ......................................... 46
Monitoring ......................................................................................................................................................... 47
Allgemein verständliche Zusammenfassung ............................................................................................ 47

5.3.2
5.3.3
5.3.4
5.3.5
5.3.6

6

Begründung zur öffentlichen Auslegung
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Auswirkungen der Planung ................................................................................................................. 49
6.1

Städtebauliche Auswirkungen .................................................................................................................. 49

6.2

Verkehrliche Auswirkungen ...................................................................................................................... 49

6.3

Umweltauswirkungen................................................................................................................................ 49

6.4

Planungsrechtliche Auswirkungen ............................................................................................................ 50

7

Kosten ................................................................................................................................................... 51

8

Durchführungsvertrag .......................................................................................................................... 51

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9

Plandaten............................................................................................................................................... 51

10

Quellenangaben .................................................................................................................................... 53
10.1

Informationsgrundlagen ............................................................................................................................ 53

10.2

Gesetze, Richtlinien, Verordnungen ......................................................................................................... 55

Anlage:
Grünordnungsplan zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 962 'Vaalser Straße / Evangelische Kirche'

Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1:

Lärmkartierung Straßenverkehr 24h, Stand 19.08.2014 .......................................................................... 15

Abbildung 2:

Untersuchungsgebiet (schwarz) und Geltungsbereich (rot) des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 962 'Vaalser Straße / Evangelische Kirche'........................................................................................ 19

Abbildung 3:

Links: Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Rechts: Freiraumplan / Grünordnungsplan........................ 20

Abbildung 4:

Biotoptypen .............................................................................................................................................. 27

Abbildung 5:

Baumbestand im Geltungsbereich ........................................................................................................... 28

Abbildung 6:

Maßnahmenkarten des KNEF zur naturnahmen Entwicklung des Wildbaches / Dorbaches ................... 33

Abbildung 7:

Lärmkartierung Straßenverkehr 24h ........................................................................................................ 38

Abbildung 8:

Lärmkartierung Straßenverkehr nachts .................................................................................................... 39

Abbildung 9:

Lärmkartierung Eisenbahn-Bundesamt 24 h ............................................................................................ 39

Abbildung 10: Lärmkartierung Eisenbahn-Bundesamt nachts ........................................................................................ 40
Abbildung 11: Lage der plangebietsexternen Ausgleichsflächen .................................................................................... 45

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1

Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation

1.1

Beschreibung des Plangebiets
Das Plangebiet befindet sich im Westen von Aachen im Stadtbezirk Laurensberg, südlich der Vaalser Straße und
westlich des Westfriedhofs. Es ist Teil eine Grünfläche (und Ausgleichsfläche), die überwiegend mit Sträuchern
(Haselnuss, Pfaffenhütchen, Schlehe, Weißdorn) sowie vereinzelt mit Bäumen (Stieleiche, Eberesche, Kirsche)
bewachsen ist. Die Fläche ist im Rahmen der Biotoptypenbewertung als Aufforstungsfläche mit Sträuchern einzustufen. Von der Vaalser Straße aus fällt eine Böschung um ca. 1 m ab.
Diese Böschung ist mit Stieleichen und verschiedenem Strauchbewuchs bepflanzt. Im Osten wird das Plangebiet
vom Dorbach begrenzt, welcher von Süden nach Nordosten fließt. Der Bach wird beidseitig von Böschungen eingefasst. Im Nahbereich des Bachs finden sich ältere Laubgehölze, wie alte Weiden und eine Esche.
Das Plangebiet ist Bestandteil einer zusammenhängenden Grünfläche von ca. 12.000 qm, die sich östlich und
westlich des Dorbachs erstreckt. Daraus wurde aus der der westliche Teil mit einer Größe von 5.940 qm als
Grundstück für den Kirchenneubau herausparzelliert (Stadt Aachen, Gemarkung Laurensberg, Flur 29, Flurstück
363). Hiervon soll nur der nördliche Teil des Grundstücks soll als Standort für den Kirchenneubau dienen, so dass
der Geltungsbereich des Bebauungsplans auch nur den nördlichen Teilbereich mit einer Fläche von 3.665 qm umfasst. Die Topographie weist ein leichtes Gefälle in nord-südlicher Richtung auf. Das Plangebiet steigt leicht vom
Böschungsfuß an der Vaalser Straße von ca. 210,60 m ü. NHN auf ca. 212,50 m ü. NHN an.
Westlich an das Plangebiet schließen sich überwiegend zweigeschossige Wohngebäude mit südlich angrenzenden Gartenbereichen an, die parallel zur Vaalser Straße ausgerichtet sind. Südlich der Wohnhäuser befindet sich
die Kleingartenanlage 'Steppenberg‘, die über den Steppenbergweg erschlossen wird. Östlich und südlich grenzen
an das Plangebiet die o.g. Grünfläche (Ausgleichsfläche) sowie weiter östlich an der Vaalser Straße eine gewerbliche Nutzung durch einen Steinmetz mit Werkstatt, Ausstellungs- und Verkaufsflächen an. Daran schließt sich der
Westfriedhof und östlich des Westfriedhofs die Bahnlinie Aachen – Montzen (Belgien) für Güterverkehr an.
Nördlich der Vaalser Straße, gegenüber dem Plangebiet, zweigt der Pariser Ring von der Vaalser Straße ab, u.a.
mit Zufahrt zum Klinikum, davon östlich schließt sich der Westfriedhof mit einem Park & Ride-Parkplatz und westlich ein Sportplatzgelände an. Die Vaalser Straße dient u. a. als Haupterschließungsstraße für den Aachener Westen mit den Wohngebieten Vaalserquartier, Gut Kullen und Steppenberg sowie über den Pariser Ring zum Klinikum. Des Weiteren stellt die Vaalser Straße die Verbindung in die Innenstadt Aachens sowie in Richtung Vaals
und Maastricht her.

1.2

Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln
Der Regionalplan (ehemaliger Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen
2003, Stand 2013, stellt für das Plangebiet und die angrenzenden Flächen zwischen Steppenberg und Bahnlinie
'Allgemeinen Siedlungsbereich' dar. Die Flächen südlich des Westfriedhofs (außerhalb des Plangebietes) sind mit
der Darstellung 'Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung' versehen.

1.3

Landschaftsplan / Schutzgebiete
Der Landschaftsplan der Stadt Aachen (rechtskräftig seit 17.08.1988) stellt für das Plangebiet die Festsetzung
'Besonderer Schutz von Bäumen, Hecken und Gewässern' dar. Darüber hinaus ist für das Plangebiet das Entwicklungsziel 6 'Erhaltung des jetzigen Landschaftszustands bis zur Realisierung der gem. FNP geplanten Nutzungen
durch Bebauungspläne' ausgewiesen. Die südlich an den Westfriedhof grenzenden Freiflächen sind als Landschaftsschutzgebiet dargestellt. Der östlich des Plangebiets verlaufende Gewässerbereich des Dorbachs ist als
geschützter Landschaftsbestandteil LB 131A 'Besonderer Schutz von naturnahen Lebensräumen' gem. § 23 LG
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ausgewiesen. Die Schutzausweisung erfolgt zur Schaffung einer natürlichen Bachaue und zur Steigerung der Artenvielfalt sowie zum Erhalt des Landschaftsbildes. Die flächenmäßige Abgrenzung beträgt beidseitig des Bachs je
3 m. Im geschützten Uferbereich ist der vorhandene Baumbestand zu erhalten und vereinzelt bachbegleitende
Ufergehölze neu zu pflanzen.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 und die parallele Aufstellung eines Bebauungsplanes haben
Auswirkungen auf die Inhalte der Entwicklungskarte, der Festsetzungskarte und der textlichen Darstellungen mit
textlichen Festsetzungen sowie den Erläuterungsbericht des Landschaftsplanes.
Ein eigenständiges Änderungsverfahren zum Landschaftsplan 1988 der Stadt Aachen ist jedoch nicht erforderlich,
da mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes für den o.g. Bereich die bestehenden Darstellungen und
Festsetzungen des Landschaftsplanes, die den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes widersprechen, gemäß
§ 29 Abs. 3 bzw. Abs. 4 Landschaftsgesetz (LG) außer Kraft treten. Hierfür ist die Zustimmung der Unteren Landschaftsbehörde (ULB) im Rahmen des im Parallelverfahren zu ändernden Flächennutzungsplanes erforderlich.
1.4

Flächennutzungsplan
Im derzeit geltenden Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen ist das Plangebiet als 'Grünfläche' und ein
kleiner Teilbereich als 'Fläche für Wasserwirtschaft' dargestellt. Der benachbarte Westfriedhof ist ebenfalls als
Grünfläche ausgewiesen. Der östlich gelegene Steinmetzbetrieb ist als gemischte Baufläche und die westlich anschließende Wohnbebauung als Wohnbaufläche dargestellt. Die Vaalser Straße ist eine überörtliche Verbindungsstraße.
Damit lässt sich das Vorhaben nicht aus den derzeitigen Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickeln. Zur
Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung sind insofern die Aufstellung eines Bebauungsplanes
und die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren erforderlich. Diese Änderung Nr. 130 des Flächennutzungsplanes ist mit der Landesplanung abzustimmen. Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener
Bebauungsplan gem. § 12 BauGB mit Durchführung einer Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichts
aufgestellt.

1.5

Bestehende und benachbarte Bebauungspläne
Für den größten Teil des Plangebiets liegt kein rechtskräftiger Bebauungsplan vor.
Bebauungsplan Nr. 700 'Vaalser Straße' tlw. innerhalb des Geltungsbereichs gelegen
Das Plangebiet liegt teilweise innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 700, der für den Ausbau
der Vaalser Straße aufgestellt wurde. Die im Bebauungsplan festgesetzte Straßenbegrenzungslinie ist mit der
Grundstücksgrenze (Flurstück 363, Flur 29, Gemarkung Laurensberg) identisch. Innerhalb des Plangebietes ist in
einem Abstand von 3,5 bis 4 m von der Grundstücksgrenze eine Fläche zur Herstellung des Straßenraums gem.
§ 9 Abs. 1 Nr. 26 BauGB festgesetzt.
Der Bebauungsplan Nr. 700 wird durch den Bebauungsplan Nr. 962 'Vaalser Straße / Evangelische Kirche' überlagert und hebt die Festsetzungen des Bebauungsplan Nr. 700 auf. Da die Herstellung des Straßenraums bereits
langfristig abgeschlossen ist, ist eine derartige Festsetzung nicht mehr erforderlich.
Benachbarte Bebauungspläne Nr. 688B und Nr. 751
Entlang der Vaalser Straße besteht für die westlich an das Plangebiet angrenzende Wohnbebauung der Bebauungsplan Nr. 688B aus dem Jahr 1982. Dieser trifft Festsetzungen für die Wohnbebauung entlang der Vaalser
Straße 351-385 sowie das Wohngebiet 'Steppenberg'. Neben einer dreigeschossigen offenen Bauweise entlang
der Vaalser Straße werden eine Grundflächenzahl von 0,25 und eine Geschossflächenzahl von 0,7 festgesetzt.
Das Gebiet ist als 'Allgemeines Wohngebiet' ausgewiesen. Durch die Darstellung eines sich über mehrere Grund-

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stücke erstreckenden Baufensters in der Planzeichnung wird eine einheitliche Bauflucht der Gebäude zur Vaalser
Straße festgelegt.
Für den Bereich der Kleingartenanlage 'Steppenberg‘ besteht der Bebauungsplan Nr. 751 aus dem Jahr 1987 mit
der Festsetzung 'private Grünfläche‘ Dauerkleingärten.
Für den Bereich südlich des Plangebietes liegt ein Aufstellungsbeschluss (A64) aus dem Jahr 1982 mit dem Planungsziel 'Erweiterung des Westfriedhofs' vor, der nicht weiter verfolgt wird.
Benachbarter Bebauungsplan Nr. 672
Im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 672 zur Erweiterung der Justizvollzugsanstalt Aachen / Krefelder Straße erfolgte die Aufwertung des Plangebietes sowie der angrenzenden Grünflächen durch die Pflanzung
von Flur- und Ufergehölzen auf Weideland (Flurstück 363 und 306) als Ausgleichsmaßnahme. Die gesamte Ausgleichsfläche umfasst eine Größe von rd. 12.000 qm. Davon werden durch das Plangebiet 3.665 qm in Anspruch
genommen.
1.6

Sonstige Satzungen und Bestimmungen
Stellplatzsatzung
Für das Plangebiet gilt die Stellplatzsatzung der Stadt Aachen in der Fassung vom 06.02.2001.
Baumschutzsatzung
Auf Grund der derzeitigen Lage des Plangebiets im Außenbereich gilt die Baumschutzsatzung nicht. Der entfallende Baumbestand wird im Rahmen der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung berücksichtigt.
Masterplan AACHEN*2030 der Stadt Aachen
2010 wurde mit der Arbeit an einem Masterplan und einem neuen Flächennutzungsplan für Aachen begonnen.
Unter dem Projekttitel AACHEN*2030 sollen die in engem inhaltlichen Zusammenhang entstehenden Pläne Orientierung, Leitlinien und Impulse für die räumliche Entwicklung der Stadt in den nächsten zwei Jahrzehnten geben.
Der Rat der Stadt Aachen hat den Masterplan am 19.12.2012 als städtebauliche Entwicklungskonzeption gem. § 1
Abs. 6 Nr. 11 BauGB zur Berücksichtigung in der Bauleitplanung beschlossen.
In folgenden Handlungsfeldern werden Aussagen zum Plangebiet und seiner unmittelbaren Umgebung gemacht:
Handlungsfeld 1: Wohnen
In der Qualitätsoffensive Wohnbestand sind sowohl im nordwestlich angrenzenden Bereich des Plangebietes in
Kullen, wie auch im südöstlich benachbarten Wohngebiet Kronenberg Quartiersentwicklungen vorgesehen.
Handlungsfeld 4: Lebensraum
Unter dem Titel 'Sozial gerechte Stadt' sind sowohl der nordwestlich angrenzende Bereich des Plangebietes in
Kullen, wie auch das südöstlich benachbarte Wohngebiet Kronenberg als Lebensraum mit besonderem Handlungsbedarf vorgesehen.
Handlungsfeld 5: Mobilität
Die Leistungsfähigkeit des ÖV’s und die Verknüpfung verschiedener Mobilitätsarten sollen gestärkt werden. Der
Außenring soll profiliert und qualifiziert werden. Der Bestand des Schienenverkehrs soll gesichert werden.
Handlungsfeld 7: Freiraum
Der vielfältig strukturierte Landschaftsraum und die landschaftliche Verknüpfung mit der Region sollen erhalten
bleiben.

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Handlungsfeld 8: Natur und Umwelt
Der Erhalt des schutzwürdigen Bodens soll berücksichtigt werden.
Zur Unterstützung ökologisch tragfähiger Siedlungsräume sollen der Erhalt und die Entwicklung von Kaltluftbahnen
berücksichtigt werden. Südlich des Plangebiets soll die Quelle des Dorbachs gesichert und der Dorbach insgesamt
renaturiert werden.
Gewässerrandstreifen gem. Wasserhaushaltsgesetz / Landeswassergesetz
Am östlichen Rand des Plangebietes verläuft der Dorbach. Gem. § 38 WHG und § 90a LWG NRW sind Gewässerrandstreifen innerhalb des Außenbereichs festgelegt. Sie dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen oberirdischer Gewässer, der Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie
der Verminderung von Stoffeinträgen aus diffusen Quellen.
Der Gewässerrandstreifen umfasst den Uferbereich. Bei Gewässern mit ausgeprägter Böschungsoberkante bemisst sich der Gewässerrandstreifen ab der Böschungsoberkante. Der Gewässerrandstreifen ist im Außenbereich
fünf Meter breit (vgl. § 38 Abs. 2 u. 3 WHG und § 90a Abs. 1 LWG NRW).
Maßnahmen gem. Wasserrahmenrichtlinie und KNEF
Für den Dorbach besteht eine Maßnahmenplanung im Rahmen des KNEFs (LANA PLAN 2006) sowie im Zusammenhang mit der WRRL ein Umsetzungsfahrplan für das Einzugsgebiet der Eifel-Rur (WVER & PLANUNGSBÜRO
KONZEN 2012). (vgl. Umweltbericht Kap. 5.3.1.4)

2

Anlass und Planerfordernis
Anlass für die Planung ist die Zusammenlegung der beiden evangelischen Gemeindebezirke Arche und DietrichBonhoeffer-Haus im Aachener Westen mit dem Ziel, einen Kirchenneubau für den gemeinsamen Gemeindebezirk
Aachen-West zu realisieren, der insbesondere als Kirche in Verbindung mit den Funktionen eines Gemeindezentrums dienen soll. Im Gegenzug werden das Dietrich-Bonhoeffer-Haus am Kronenberg (ehem. Pfarrbezirk für die
Stadteile Hanbruch, Kronenberg, Hörn, den westlichen Teil der Innenstadt) und die Arche in der Schurzelter Straße (ehem. Pfarrbezirk für die Stadtteile Gut Kullen, Steppenberg, Vaalserquartier, Orsbach, Lemiers) verkauft. Als
neuen Standort für den gemeinsamen Kirchenbau mit integriertem Gemeindezentrum wurde von der evangelischen Kirche Aachen der Bereich westlich des Westfriedhofs und südlich der Vaalser Straße ausgewählt. Neben
dem jetzigen Standort wurden im Vorfeld des Planverfahrens weitere Standorte untersucht, die jedoch nicht den
Anforderungen für eine evangelische Kirche mit integriertem Gemeindezentrum gerecht wurden. Das Plangebiet
stellt insbesondere aus räumlicher Sicht einen zentralen Ort für den neuen erweiterten Einzugsbereich – insbesondere nach der Zusammenlegung der Gemeindebezirke dar. Die zentrale Lage, eine gute fußläufige Erreichbarkeit aus den verschiedenen Wohngebieten sowie die gute verkehrliche Anbindung, insbesondere auch durch den
ÖPNV, über die Vaalser Straße, den Prager Ring und den Amsterdamer Ring / Halifaxstraße sind u.a. Gründe für
die Auswahl des Grundstücks zur Errichtung des Kirchenneubaus für die evangelische Kirchengemeinde AachenWest.
Für den Kirchenneubau wurde im Vorfeld ein architektonisches Wettbewerbsverfahren ausgelobt. Als Wettbewerbssieger ist der Entwurf des Berliner Architekturbüros Weinmiller Architekten hervorgegangen. Nach einer
Überarbeitungsphase des Wettbewerbsergebnisses in Abstimmung mit der evangelischen Kirchengemeinde
Aachen liegen nun der Hochbau-Entwurf sowie der Entwurf zur Gestaltung der Freiflächen und Außenanlagen vor.
Da das Plangebiet derzeit als Grünfläche im Flächennutzungsplan ausgewiesen ist und kein Bebauungsplan besteht, sind zur Umsetzung des Vorhabens die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die parallele Änderung des
FNP erforderlich. Angesichts des eindeutigen Projektbezugs und des Vorliegens eines Siegerentwurfs aus dem
Wettbewerb soll das Planrecht durch die Erstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplans mit planungsrechtliSeite 4 / 56

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cher Sicherung durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB erfolgen. Dadurch wird sichergestellt, dass nur die beabsichtigte und bzgl. ihrer Auswirkungen auf die Umwelt geprüfte und optimierte Planung an diesem Standort realisiert werden kann.
Standortalternativen
Alternative Standorte im Gemeindebezirk, welche die Anforderungen an den Neubau einer Kirche mit Gemeindezentrum erfüllt hätten, waren bereits Gegenstand vorheriger Überlegungen, diese standen jedoch nicht zur Verfügung bzw. sind aus städtebaulichen Gründen nicht für eine kirchliche Nutzung geeignet bzw. vorgesehen. Hier z.B.
das bisher brach liegende Grundstück an der Vaalser Straße zwischen Philip-Neri-Weg und Neuenhofer Weg,
welches derzeit für eine Wohnbebauung vorbereitet wird.
Die beiden vorhandenen Standorte kommen auf Grund ihrer Grundstücksgröße bzw. der städtebaulichen Lage
nicht für einen Kirchenneubau mit Gemeindezentrum in Frage (vgl. Begründung zur Änderung Nr. 130 des FNP).
Im Zuge der Klärung sind auch ökumenische Lösungen mit den Gemeinden St. Hubertus und St. Philip Neri geprüft, aber aufgrund struktureller Problemstellungen nicht weiter verfolgt worden.
Aus Gründen der Zentralität sind insbesondere entlang der Vaalser Straße verschiedene Grundstücke, in öffentlichem oder privatem Besitz, auf die Möglichkeit eines Erwerbs, oder auch einer Mitnutzung („Investorenlösung“),
hin untersucht worden. Das nun beplante Grundstück war das einzige auf dem Markt erhältliche und ist nach einem öffentlichen Verkaufsverfahren dann vom Land NRW erworben worden.
Das Grundstück an der Vaalser Straße entspricht den von der Kirche festgestellten Erfordernissen. Eine Zusammenlegung der beiden Einrichtungen an einem vorhandenen Standort konnte auf Grund fehlender Erweiterungsflächen für den Pfarrbezirk West nicht realisiert werden.
Daher wird die kleinflächige Erweiterung der vorhandenen Wohnbebauung an der Vaalser Straße mit dem Bedarf
der evangelischen Kirche nach einem Standort in zentraler Lage ihres Pfarrbezirks und bestimmten Anforderungen
an die Größe und Beschaffenheit des Grundstücks begründet, für den keine Standortalternativen bereit stehen.

3

Ziel und Zweck der Planung

3.1

Ziele der Planung
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine neue evangelische Kirche mit Gemeindezentrum als Ersatzstandort für die zwei Bestandsgebäude Arche und Dietrich-Bonhoeffer-Haus zu schaffen und
damit für den neuen Gemeindebezirk 'Aachen-West' ein zentrales Gebäude, welches den aktuellen Erfordernissen
für Seelsorge und Gottesdienst entspricht, zu errichten.
Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB sind Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung
und Ordnung erforderlich ist. Die Erforderlichkeit für die Planung einer neuen evangelischen Kirche mit Gemeindezentrum für den Aachener Westen ergibt sich aus der Notwendigkeit zur Umstrukturierung der evangelischen Gemeinden in Aachen. Auf Grund der Zusammenlegung der zwei westlichen Pfarrbezirke von Aachen zu einem gemeinsamen Gemeindebezirk hat die evangelische Kirche sich das Ziel gesetzt, einen neuen Kirchenbau in für die
Gemeindemitglieder zentraler, gut erreichbarer Lage zu errichten, der den aktuellen Anforderungen des modernen
Gemeindelebens mit einem Gotteshaus in Kombination mit einem Gemeindezentrum gerecht wird und verschiedene Aufgaben wie Gottesdienst, Seelsorge, Trauercafé, Kinderbetreuung, Jugendarbeit u.a. übernehmen kann.
Das Baugesetzbuch nennt in § 1 Abs. 6 Nr. 6 'die von den Kirchen und Religionsgesellschaften des öffentlichen
Rechts festgestellten Erfordernisse für Gottesdienst und Seelsorge' sowie in Nr. 3 'die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen und alten und behinderten
Menschen', welche bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen sind.

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Der gebietsbezogenen Versorgung eines Stadtbezirks mit Einrichtungen für die Durchführung von Gottesdiensten
und zur Seelsorge kommt eine besondere Bedeutung zu. Die wohnortnahe Versorgung mit Kirchen / Gemeindezentren stellt eine wesentliche Aufgabe der Stadt dar, diese Einrichtungen der Daseinsvorsorge durch die Ausweisung von Standorten im Rahmen der Bauleitplanung zu ermöglichen.
Die Planung berücksichtigt die Anforderungen der evangelischen Kirche in Bezug auf die Größe der Einrichtung,
die städtebauliche Lage sowie den festgestellten Bedarf einer Kirche mit Gemeindezentrum mit den zugehörigen
Funktionen.
Die Planung beinhaltet neben dem Kirchraum und Gemeindezentrum die Unterbringung von Büroräumen für die
Diakonie und ein Wohnung für den Küster. Mit der Planung werden durch die diakonische Einrichtung sowie Räumen für Kinder und Jugendliche insbesondere den sozialen Bedürfnissen der Bevölkerung entsprochen.
3.2

Erschließung
Die verkehrliche Erschließung ist über die nördlich an das Plangebiet anschließende Vaalser Straße gesichert. Der
südliche Teil des Grundstücks ist an keine öffentliche Erschließung angebunden.
Zulässig ist eine mittig auf dem Grundstück an der Vaalser Straße gelegene Einfahrt. Aus verkehrlichen Gründen
ist nur ein 'Rechts einfahren' auf das Grundstück von Vaals kommend und ein 'Rechts rausfahren' vom Grundstück
auf die Vaalser Straße in Richtung Innenstadt möglich. Auf Grund der geringen Anzahl von 12 Stellplätzen auf
dem Grundstück ist nur mit einer geringen verkehrlichen Belastung der Zufahrt zu rechnen. Da der bestehende
Baumbestand entfällt und eine freie Platzfläche vor der Kirche entsteht, ist eine gute Einsicht in die Vaalser Straße
möglich.
Das innerhalb des Plangebietes anfallende Schmutzwasser kann in den vorhandenen Mischwasserkanal in der
Vaalser Straße eingeleitet werden. Die Herstellung des Anschlusses an die städtische Kanalisation bedarf gemäß
Kanalanschlusssatzung der Stadt Aachen der Genehmigung durch die Stadt Aachen.
Zur Niederschlagswasser-Beseitigung wird auf Kap. 3.6.4 und 3.7 verwiesen.

3.3

Vorhaben- und Erschließungsplan
Interne Erschließung
Der Haupteingang zur Kirche mit Gemeindezentrum befindet sich zentral im Bereich der Nordfassade an der
Vaalser Straße. Dieser erschließt über einen Windfang und das anschließende Foyer den Kirchraum sowie die
Sakristei, den Eine-Welt-Laden und das im südlichen Bauteil befindliche Gemeindezentrum. Innerhalb des Gemeindezentrums erschließt ein Kreuzgang die verschiedenen Räume des Gemeindezentrums (Trauercafé, Raum
für den Kindergottesdienst, Jugendraum, Kinderraum, Mehrzweckraum, Küche). Die Büroflächen der Diakonie befinden sich im nordwestlichen Teil des Obergeschosses und werden über einen gesonderten Eingang westlich des
Haupteingangs erschlossen. Ein eigener Aufzug ermöglicht eine barrierefreie und somit behindertengerechte Erschließung der Büroflächen der Diakonie.
Die Wohnung des Küsters liegt im südwestlichen Teil des Obergeschosses und wird über einen separat liegenden
Eingang im westlichen Teil des Gebäudes erschlossen.
Stellplätze
Der Bebauungsplan sieht die Planung von 12 Stellplätzen auf dem Vorplatz der Kirche vor. Davon sind zwei Stellplätze als Behinderten-Stellplätze vorgesehen. Die Stellplätze dienen vorrangig den regelmäßig anwesenden Nutzern der Kirche wie Küster, Besucher des Gemeindezentrums, Angestellte und Besucher der Diakonie. Auf Grund
der guten Anbindung an den ÖPNV über die nahegelegene Halstestelle 'Westfriedhof', die von 9 Buslinien in dichter Frequenz aus verschiedenen Richtungen angefahren wird und der zentralen Lage innerhalb des Gemeindege-

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biets wird davon ausgegangen, dass der große Teil der Kirchenbesucher zu Fuß, mit dem Fahrrad oder Bus zur
Kirche gelangt. Insofern wird das Vorhaben als Vorhaben mit geringer Stellplatzverpflichtung eingestuft.
In unmittelbarer Nachbarschaft zur Kirche stehen darüber hinaus Stellplätze entlang der Vaalser Straße sowie auf
benachbarten Parkplätzen zur Verfügung.
Städtebau
Das zentrale Element des Baukörpers ist ein allseitig umschlossener Hof, um diesen organisiert sich das Gemeindezentrum. Daran schließt sich östlich die klare Kubatur des Kirchraums an, welcher als höchster Teil den Bau akzentuiert und als christlicher Sakralbau in Erscheinung tritt.
Die Bebauung beschränkt sich auf den nördlichen Teil des Grundstücks. Die Ausrichtung des Baukörpers orientiert
sich an der Vaalser Straße und nimmt die Baufluchtlinie der westlich angrenzenden Wohnbebauung auf. Im Osten
wird ein Schutzstreifen von mindestens 10 m Breite zum Dorbach von Bebauung freigehalten. Der Kirchturm befindet sich im nordöstlichen Bereich des Grundstücks unmittelbar an der Vaalser Straße mit einer Grundfläche von
rd. 3,50 m x 4,50 m und einer Höhe von rd. 18 m. Das Gemeindezentrum tritt rd. 11 m zurück, während der Kirchraum nur rd. 8,50 m von der Grundstücksgrenze zurücktritt. Die benachbarte Bauflucht des westlich angrenzenden
Wohngebäudes wird aufgenommen.
Der Kirchraum im Osten weist eine Höhe von rd. 11,50 m inkl. der Attika auf, während das im Erdgeschoss befindliche Gemeindezentrum eine Höhe von rd. 4,35 m aufweist. Das Obergeschoss beschränkt sich auf den westlichen Bauteil. Es umfasst die Küsterwohnung im südwestlichen und die Büroflächen für die Diakonie im nordwestlichen Bereich. Die zweigeschossigen Bauteile weisen eine Höhe von rd. 7,50 bzw. 7,70 m inkl. Attika auf. Die angegebenen Gebäudehöhen beziehen sich auf die geplante Geländehöhe von 211,70 ü. NHN. Die vorhandene Geländehöhe im Bereich des geplanten Bauwerks liegt gemittelt bei 211,00 m ü. NHN.
Nutzung
Das Gebäude gliedert sich nutzungsbedingt in drei voneinander unabhängige Teile:
–

Evangelische Kirche mit zugehörigem Gemeindezentrum

–

eine Wohnung für den Küster

–

Büroflächen für die Diakonie

Gemeindezentrum und Kirche:
Vom Vorplatz betritt man über einen Windfang das Foyer des Gemeindezentrums. Ihm zugeordnet sind die öffentlichen Bereiche, bestehend aus Kirchraum, Sakralraum, Eine Welt Laden, Garderobe und Sakristei.
Das Konzept des Kirchraumes basiert auf einer modernen Übersetzung des Urtypus einer Kirche. Alle Elemente
wie Vorhof, Obergaden, Apsis, Haupt- und Seitenschiffe erscheinen in abstrahierter Form.
Mittels zweier mobiler Trennwände zum Foyer und zum Multifunktionsraum können unterschiedliche Raumszenarien hergestellt werden. Die Kirche im Normalgebrauch fasst bis zu 120 Personen. Bei großen Gottesdiensten bietet der Kirchraum mit zugeschaltetem Multifunktionsraum 240 Personen einen Sitzplatz. Zu besonderen Anlässen
kann die Kapazität unter Zuschaltung des Foyers auf bis zu 344 Besucher erhöht werden.
Das Foyer geht über in den Kreuzgang, der das alles verbindende Element darstellt. Er umschließt einen zentralen
Hof, in dem Gottesdienste unter freiem Himmel, aber auch Gemeindefeste gefeiert werden können. Alle Bereiche
des Gemeindezentrums beziehen sich auf diesen Raum. Ohne gegenseitige Störung ist die ganze Bandbreite der
räumlichen Möglichkeiten zu überblicken. Eine gute Orientierung der Besucher ist somit gegeben.
Im vorderen Bereich weitet sich der Kreuzgang zu einem Café mit Blick in den Innenhof. Daneben befinden sich
Sanitärräume, die Küche sowie der Mehrzweckraum für den Kindergottesdienst. Lagerraum und Trauercafé sind

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ebenfalls über den Kreuzgang erschlossen. Im rückwärtigen Teil des Gebäudes ist der vollständig nach Süden orientierte Jugend- und Kinderbereich untergebracht.
Wohnung für den Küster:
Im südwestlichen Bereich des Gebäudes befindet sich das Eingangsfoyer der Wohnung. Es erschließt nicht nur
über eine einläufige Treppe die Wohnung im Obergeschoss, sondern dient zugleich als separater Eingang zum
Gemeindezentrum. Der Eingang zur Wohnung befindet sich im Obergeschoss. Sie verfügt über Bad, Küche, einen
zusammenhängenden Ess- und Wohnbereich sowie drei weitere Zimmer. Küche und Bad sowie zwei Zimmer sind
in Richtung Osten orientiert, der Wohnraum weist Fenster in Richtung Westen und Osten auf, während der dritte
Wohnraum nach Westen ausgerichtet sind.
Diakonie (Büroflächen):
Vom Vorplatz betritt man das Eingangsfoyer für die Büroflächen der Diakonie im Erdgeschoss des Gebäudes.
Über eine zweiläufige Treppe oder den Aufzug erreicht man das Obergeschoss, in dem sämtliche Nutzflächen der
Diakonie untergebracht sind. Entlang der zur Vaalser Straße ausgerichteten Seite befinden sich ein Warteraum,
Aufzug / Treppe, WCs, Teeküche und Archiv. Gegenüberliegend befinden sich fünf Büroräume, die mit ihren Fenstern nach Süden orientiert sind.
Geplante Flächennutzungen:
Kirche / Gemeindezentrum

rd. 1.160 qm

Kirchturm

15 qm

Außenlager

33 qm

Stellplätze / Wege und Zufahrt
Gesamt

(inkl. Empore rd.1.230 qm)

rd. 1.010 qm
2.218 qm

Das Vorhaben weist eine Grundfläche von rd. 1.175 qm inkl. Kirchturm- und Hoffläche auf. Im oberen Geschoss
des Gemeindezentrums befinden sich die Büroflächen der Diakonie mit einer Fläche von 240 qm und die Wohnung des Küsters mit 155 qm. Der Kirchenbau ist eingeschossig und erhält im südlichen Teil des Kirchraums eine
Empore.
3.4

Freiraumkonzept
Bestandssituation
Das Plangebiet liegt etwas tiefer als die Vaalser Straße und weist an der nördlichen Grundstücksgrenze eine Böschung auf, die mit einer heckenartigen Bepflanzung und rd. 6 Eichen bewachsen ist, auf. Östlich an das Plangebiet grenzt direkt der Dorbach, der in einer kleinen Talmulde liegt, an. Die Fläche des Plangebietes selbst ist flächendeckend dicht mit Feldgehölzen bepflanzt.
Entlang der Vaalser Straße stehen Stieleichen als Straßenbäume.
Eingangsbereich und Stellplätze
Auf Höhe des Neubaus weitet sich der Bürgersteig zu einer kleinen Platzfläche auf. 10 Stellplätze sind entlang der
Grundstücksgrenze zur Vaalser Straße und zwei Stellplätze südlich des Kirchturms vorgesehen. Es werden zwei
Behindertenstellplätze nachgewiesen. Die Zufahrt zum Vorplatz erfolgt direkt von der Vaalser Straße aus, hierdurch geht ein öffentlicher Stellplatz im Straßenraum der Vaalser Straße verloren. Um die Ableitung des Schmutzwassers in den Straßenkanal im freien Gefälle zu ermöglichen, wird das Gebäude sowie auch das Gelände (geplante Geländehöhe von 211,70 m ü. NHN m) auf das Niveau der Vaalser Straße angehoben. Die bestehenden
Eichen im Bereich der Böschung können aus Platzgründen, aber auch wegen der notwendigen Auffüllung des Ge-

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ländes nicht erhalten bleiben. Durch diese Freistellung des Neubaus soll zudem der repräsentative Charakter, von
der Vaalser Straße aus gesehen, als alleinstehendes Kirchenbauwerk unterstützt werden.
Umfeld / Freiflächen
Die gepflasterte Platzfläche wird um das gesamte Gebäude herum geführt. Es entsteht der Eindruck eines ruhigen
Pflasterteppichs auf dem das Gemeindezentrum steht. Zwischen Neubau und Dorbach verläuft ein 2 m breiter
Fußweg zur Erschließung der östlich an das Gebäude grenzenden Hoffläche sowie der südlich des Gebäudes liegenden Grünfläche. Dieser Weg ist in eine Rasenfläche eingebettet. Besondere Nutzungsbereiche (z.B. 'Spielraum' an der südöstlichen Gebäudeecke) sind mit einer Buchenhecke umfasst. Entlang des Dorbachs gepflanzte
Kopfweiden binden das Gemeindezentrum in die landschaftliche Situation ein. Die Weiden können im Rahmen von
Projektwochen mit den Jugendlichen im Rhythmus von mehreren Jahren zurückgeschnitten, die Weidenruten
bspw. zum Flechten oder basteln genutzt werden.
Der südlich des Plangebiets gelegene Teil des Kirchengrundstücks bleibt unverändert erhalten, die vorhandene
dichte Bepflanzung kann sich im Laufe der Jahre zu einem kleinen Wäldchen weiter entwickeln. Zwischen dieser
vorhandenen Pflanzung und dem Neubau ist eine kleine Spielwiese vorgesehen.
Innenhof
Der Innenhof ist einer der zentralen Punkte der Anlage; er bringt Licht in die umliegenden Flure und ist von vielen
Bereichen des Innenraumes aus erlebbar. Er bietet somit eine klare Orientierung. Der Hof soll jedoch über seine
reine Funktion als ästhetisch wirksamer Ort hinaus nutzbar sein, und zwar insbesondere als Aufenthaltsort bei
schönem Wetter, so z.B. bei Gemeindefesten oder Konfirmationen.
Ein neuer, großer Gingkobaum mit seinem schönen Blattwerk und seinem charakteristischen Wuchs bildet den ruhenden Pol im Hof, er befindet sich in dem bereits erwähnten befestigten Pflasterteppich. Ein den Grundriss des
Hofes nachzeichnendes Pflanzfeld, das in drei scherbenartige Teile gestückelt wurde, bildet die Ergänzung zum
dreidimensionalen Baum. Die Bepflanzung erfolgt mit archaischen Pflanzen wie Moos oder Farn, jedes der Beete
wird an einer Seite von einem Sitzblock aus Betonwerkstein begrenzt.
Der restliche Teil des Hofes ist frei von Einbauten oder Pflanzungen und steht für jegliche Nutzungen zur Verfügung.
Dachbegrünung
Der überwiegende Teil der Dachflächen (Flachdach) erhält eine extensive Begrünung. Davon ausgenommen ist
die verhältnismäßig kleine Dachfläche des Glockenturms.
Beleuchtung
Der Vorplatz inkl. dessen Stellplatzflächen wird über Mastleuchten (LPH 5,00m, LED Bestückung) ausgeleuchtet,
untergeordnete Bereiche werden durch Stab- oder Pollerleuchten beleuchtet. Der Ginkgobaum und die Sitzgelegenheiten im Innenhof werden durch Bodenstrahler für den Baum sowie Lichtfugen unter den Sitzblöcken stimmungsvoll inszeniert.
Erhalt der Hecke entlang der westlichen Grundstücksgrenze
Entlang der westlichen Grundstücksgrenze wird die vorhandene Bepflanzung erhalten bzw. die Fehlstellen ergänzt.
3.5

Soziale Infrastruktur / Jugend- und Familienfreundlichkeit
Da es sich bei der Planung um eine evangelische Kirche mit Gemeindezentrum und Büroflächen für die Diakonie
handelt, dient sie als soziale Einrichtung den kulturellen und sozialen Bedürfnissen der Bevölkerung und hier durch
die Planung von Jugend- und Kleinkindräumen sowie Spielflächen für Kleinkinder im Außenbereich insbesondere
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der Betreuung und damit den Bedürfnissen von Kindern, Jugendlichen und Familien. Das Vorhaben ist daher als
familien- und jugendfreundlich einzustufen. Die Kirche ist über die Bushaltestellen Steppenberg und Westfriedhof
gut an den öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen. Im Bereich des Westfriedhofs befindet sich ein Fußgängerüberweg zur sicheren Querung der Vaalser Straße. Aus den benachbarten Wohngebieten ist die Kirche
fußläufig oder mit dem Fahrrad auch für Kinder und Jugendliche gut erreichbar.
3.6

Klimaschutz und Klimaanpassung

3.6.1 Mindestanforderung
In Bezug auf das globale Klima formuliert § 1a Abs. 5 BauGB, „den Erfordernissen des Klimaschutzes soll sowohl
durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Der Grundsatz nach Satz 1 ist in der Abwägung nach § 1 Absatz 7
zu berücksichtigen." Mit diesem ergänzenden Hinweis wird der Belang des Klimaschutzes im Rahmen der Abwägung besonders hervorgehoben und gestärkt.
Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a) BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die Auswirkungen auf das
Klima zu berücksichtigen. In Bezug auf das Lokalklima sind stadtklimatische Aspekte und Vorbelastungen zu berücksichtigen. Ziel ist es, klimaökologische Ausgleichsräume und Luftleitbahnen zu erhalten, klimatische Belastungsräume aufzuwerten und das Entstehen stadtklimatisch problematischer Situationen zu vermeiden. (vgl. hierzu Kap. 3.6.2)
3.6.2 Standortwahl der Bebauung
Mit der Inanspruchnahme des Plangebiets für eine Bebauung, geht eine Fläche im Außenbereich sowie Teil einer
Ausgleichsfläche verloren. Durch die optimale Lage an der Vaalser Straße ist das Plangebiet aus städtebaulichen
Gründen jedoch gut für eine Bebauung geeignet, die bestehende Wohnbebauung an der Vaalser Straße wird hier
nur geringfügig ergänzt.
Der Standort stellt sich aus stadtklimatischer Sicht als suboptimal dar. Das Bachtal des Dorbaches dient dem
Transport von Kaltluft und der Belüftung der umgebenden Bebauung. Aus den südlich angrenzenden Flächen um
den Dorbach strömt die Kaltluft in einer Mächtigkeit von 20 bis 25 m über das Plangebiet hinweg und fließt weiter
über den Pariser Ring und den Wildbach in Richtung Soers.
Der Kaltlufttransport hat eine wichtige Bedeutung für das Lokalklima im Bereich der Vaalser Straße, jedoch keine
innenstadtrelevante Funktion, da sich der Kaltluftstrom in Richtung Norden bewegt und nicht in die stark verdichteten Innenstadtbereiche im Osten des Plangebiets. Ein für die Innenstadt relevanter Kaltluftstrom fließt westlich des
Kronenbergs in Richtung Innenstadt, dieser wird von der Planung jedoch nicht tangiert.
Die Standortwahl ist damit für das Schutzgut Klima nicht optimal, die Auswirkungen (vgl. hierzu Umweltbericht
Kap. 5.3.1.5 Schutzgut Klima / Luft) durch die geplante Bebauung werden jedoch nur als mittel bewertet.
Aus städtebaulichen Gründen ist dieser Standort für den Neubau einer evangelischen Kirche jedoch geeignet, da
es sich hierbei um die geringfügige Erweiterung der vorhandenen Wohnbaufläche an einer voll erschlossenen
Straße handelt sowie eine gute fußläufige und verkehrliche Anbindung der Kirchengemeindemitglieder besteht. In
der Abwägung werden daher die Belange der Religionsausübung der evangelischen Kirche Aachen, die wohnortnahe Versorgung mit einer kirchlichen Gemeinbedarfseinrichtung in Aachen-West, auf Grund der nicht erheblichen
Auswirkungen durch die geplante Bebauung auf das Klima und den Erhalt der östlich und südlich an das Plangebiet anschließenden Freifläche höher als die Belange des Klimas und des Naturschutzes gewichtet. Unter Berücksichtigung der unter Kap. 3.6.3 aufgeführten Maßnahmen ist die Planung mit ihren Auswirkungen vertretbar.

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3.6.3 Städtebaulicher Entwurf / Kubatur des Gebäudes
Durch die geplante Bebauung mit großvolumigen Gebäuden gehen die lokalklimatisch positiven Eigenschaften der
Fläche verloren. Gleichwohl versucht der städtebauliche Entwurf, die Beeinträchtigungen auf das Klima durch bauliche Maßnahmen auszugleichen. Die kompakte Kubatur des Gebäudes ist effizient und flächensparend, so dass
eine begrünte Freifläche erhalten bleibt und damit der gesamte südliche Teil des Grundstücks als Ausgleichsfläche
und damit als Freifläche gesichert wird. In Kombination mit der extensiven Dachbegrünung können negative mikroklimatische Effekte verringert werden. Der Kirchenturm beeinträchtigt auf Grund seiner geringen Grundfläche die
Kaltluftströmung nicht maßgeblich, da dieser umströmt werden kann.
Im Rahmen der Überarbeitung des Wettbewerbsergebnisses wurde die Gebäudehöhe des südlichen Bauteils,
welches die Wohnnutzung aufnimmt, von vormals drei Geschossen auf zwei bzw. ein Geschoss reduziert und die
vorherige Ost-West-Ausrichtung des Bauteils in eine Nord-Süd-Ausrichtung gedreht. Die Überarbeitung des Wettbewerbsergebnisses erfolgte in diesen Bereich aus Gründen des Klimaschutzes, damit die Kaltluft zukünftig weiterhin über das Plangebiet hinweg fließen kann.
3.6.4 Umgang mit Niederschlagswasser
Die Entwässerung erfolgt in einem Trennsystem, wobei das nicht verschmutzte Niederschlagswasser (inkl. des
Dachflächenwassers) in den östlich des Plangebiets verlaufenden, topografisch tiefer liegenden Dorbach eingeleitet wird. Hierfür ist gemäß Entwässerungskonzept eine Rückhaltung des anfallenden Niederschlagswassers erforderlich, um die Einleitung in den Dorbach aus Gründen des Gewässerschutzes zu drosseln. Diese Fläche wird im
Vorhaben- und Erschließungsplan dargestellt und ist als Nebenanlage innerhalb der Gemeinbedarfsfläche 'Kirche /
Gemeindezentrum' auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.
Ein großer Anteil der Dachflächen der Kirche wird als extensives Gründach (mindestens 700 qm) ausgebildet und
durch entsprechende Regelungen im Durchführungsvertrag gesichert. Mit der Dachbegrünung werden negative
Auswirkungen auf das Stadtklima durch zusätzliche Verdunstung sowie der Abfluss des in den Dorbach abgeleiteten Niederschlagswassers reduziert.
3.7

Entwässerungsplanung
Die Ableitung des belasteten Abwassers erfolgt über den Anschluss an den bestehenden Kanal in der Vaalser
Straße. Die Ableitung des nicht verschmutzten Niederschlagswassers erfolgt in den östlich des Plangebiets verlaufenden Dorbach. Vor Einleitung in den Dorbach ist eine unterirdische Rückhaltung in Form eines Staukanals oder
Kunststoffblocksystem vorgesehen. Eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser in
den Dorbach wurde von der Stadt Aachen in Aussicht gestellt. Das Niederschlagswasser von den befestigten Flächen, u.a. auch der Stellplatzflächen wird auf Grund der geringen Nutzungsintensität und geringen Anzahl der
Stellplätze ebenfalls in den Dorbach geleitet. Die im Bereich der Stellplatz- und Zufahrtsflächen anfallenden Niederschläge werden durch geeignete Filter vorab gereinigt, zurückgehalten und erst dann in den Dorbach eingeleitet.

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4

Begründung der Festsetzungen

4.1

Planungsrechtliche Festsetzungen

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4.1.1 Art der baulichen Nutzung
Das Plangebiet wird als Fläche für den Gemeinbedarf, hier kirchlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtung festgesetzt. Damit gelten die Regelungen der BauNVO nicht für das Plangebiet. Dennoch werden zur näheren Differenzierung der Ausnutzung des Grundstücks entsprechend dem Maß der baulichen Nutzung Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung (vgl. Kap. 4.1.2) getroffen, um insbesondere die Auswirkungen der Planung
auf die Nachbarschaft besser im Rahmen des Bebauungsplanes beurteilen und begrenzen zu können.
Die Ausweisung soll als Fläche für den Gemeinbedarf erfolgen. Die Planung dient der Daseinsvorsorge der Stadt
Aachen für den Bereich der Religionsausübung und stellt damit eine originäre Fläche für den Gemeinbedarf dar,
deren Träger eine kirchliche Einrichtung ist.
Entsprechend § 1 Abs. 6 Nr. 6 BauGB ist die Aufgabe der Religionsausübung als wesentliche Einrichtung der Daseinsvorsorge durch die Bauleitplanung zu berücksichtigen.
Die Kirche mit Gemeindezentrum dient insbesondere zur Durchführung von Gottesdiensten, Amtshandlungen,
Seelsorgegesprächen, der Arbeit und Betreuung von Kindern und Jugendlichen, für die Seniorenarbeit, für Sitzungen der Kirchengremien, der Projektarbeit und für die Kirchenmusik.
Als ergänzende Nutzungen sind innerhalb des Gemeindezentrums Büroflächen für die Diakonie als Beratungsstelle geplant, die für die Versorgung des westlichen Stadtgebietes wichtige Aufgaben übernimmt. Darüber hinaus
sind untergeordnet eine Küsterwohnung zugelassen, die als der Kirche zugeordnete Betriebswohnung dienen soll,
sowie ein Eine-Welt-Laden, der jedoch nur temporär geöffnet hat.
4.1.2 Maß der baulichen Nutzung
Als Maß der baulichen Nutzung setzt der Bebauungsplan eine zulässige Grundfläche (GR) von 2.400 qm fest.
Diese Grundfläche gibt die maximale Fläche an, welche versiegelt oder bebaut werden kann. Dies entspricht bei
einer Gemeinbedarfsfläche von 3.323 qm als Vergleichsgröße einer GRZ von 0,72. Auf den ersten Blick stellt dies
eine hohe Ausnutzung bezogen auf das Plangebiet dar. Innerhalb des Plangebietes wird jedoch zusätzlich entlang
des Dorbachs jedoch ein Gewässerrandstreifen mit einer Fläche von 341 qm festgesetzt, der bei der Berechnung
der Vergleichsgröße GRZ nicht berücksichtigt wird. Die Fläche wird im Plangebiet jedoch als Freifläche für Maßnahmen des Gewässerschutzes gesichert. Des Weiteren umfasst das Plangebiet mit einer Größe von 3.665 qm
nur den nördlichen Teil des Grundstücks, während das gesamte Kirchengrundstück eine Fläche von 5.940 qm umfasst. Der südliche Teil des Grundstücks bleibt als Freifläche bzw. Ausgleichsfläche bestehen und wurde daher
nicht in das Plangebiet einbezogen. Das Plangebiet wurde bewusst nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB verkleinert, um den südlichen Teil des Grundstücks in seinem derzeitigen Zustand als Ausgleichsfläche erhalten zu
können. Somit weist zwar der nördliche Teil eine starke Verdichtung auf; es schließt sich jedoch im südlichen Teil
des Grundstücks eine große Grün- und Freifläche an. Darüber hinaus bleibt auch die östlich des Dorbachs bestehende Grün- bzw. Ausgleichsfläche erhalten. Außerdem setzt der Bebauungsplan eine Fläche für Maßnahmen
zum Gewässerschutz fest, die als Freifläche für die Berechnung der GRZ nicht mit angerechnet wird, jedoch innerhalb des Plangebietes liegt.
Über die Angabe einer maximal zulässigen Gebäudehöhe über NHN für bauliche Anlagen wird eine absolute Höhenbeschränkung festgesetzt. Für die Kirche / Gemeindezentrum setzt der Bebauungsplan für den Kirchraum eine
Höhe von 224,00 ü. NHN fest, was bei einer geplanten Geländehöhe von 211,70 m eine Gebäudehöhe von max.
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12,30 m zulässt. Für die eingeschossigen Bauteile des Gemeindezentrums wird eine Gebäudehöhe von 217,00 ü.
NHN festgesetzt, was eine Gebäudehöhe von max. 5,30 m und für die zweigeschossigen Bauteile (Büroflächen,
Wohnung des Küsters) eine Gebäudehöhe von 220,00 ü. NHN festgesetzt, was eine max. Höhe von 8,30 m zulässt. Für den Kirchturm wird eine maximale Gebäudehöhe von 230,00 ü. NHN festgesetzt, da der Kirchturm von
weitem bereits die Funktion als Kirchenbau signalisieren soll. Durch seine geringe Grundfläche von 15 qm wirkt
sich die Höhe des Turms nicht relevant auf den Kaltluftstrom aus.
Grundlage für die Festsetzung der Gebäudehöhen ist der dem Bebauungsplan zugrundeliegende HochbauEntwurf des Architekturbüros Weinmiller Architekten. Maßgeblich für die Festsetzung der Gebäudehöhe im Bebauungsplan ist, dass die Gebäudehöhe des unmittelbar angrenzenden Wohngebäudes 'Vaalser Straße Nr. 351',
mit Ausnahme des 18 m hohen Kirchturms, nicht überschritten wird. Die Höhenfestsetzung dient u.a. dem städtebaulichen Einfügen im Übergang von der bestehenden Bebauung zum Freiraum, dem Schutz der benachbarten
Bebauung und der Begrenzung der Auswirkungen auf den Kaltluftstrom.
4.1.3 Bauweise
Es wird eine offene Bauweise festgesetzt, um das Gebäude als Solitär entstehen zu lassen und einen ausreichenden Abstand zur benachbarten Wohnbebauung in Form von Abstandsflächen zu sichern. In offener Bauweise sind
Gebäude bis zu einer Länge von 50 m zulässig. Der geplante Baukörper weist eine maximale Tiefe von rd. 40 m
und eine maximale Breite von rd. 40 m auf.
4.1.4 Überbaubare Grundstücksflächen
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch in der Planzeichnung eingetragene Baugrenzen festgesetzt.
Wird eine Baugrenze festgesetzt, so dürfen Gebäude und Gebäudeteile diese grundsätzlich nicht überschreiten,
wohl aber von diesen zurückspringen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan orientiert sich an den Gebäudegrenzen des Vorhaben- und Erschließungsplans, dem der Hochbau-Entwurf des Architekturbüros Weinmiller Architekten zugrunde liegt und sieht einen Spielraum der Baugrenzen von bis zu 1 m vor, da sich zukünftig durch
Modifikationen der Planung noch geringfügige Änderungen ergeben können oder zukünftig Anbauten etc. in begrenztem Maße ermöglicht werden sollen. Ausnahmen von den Festsetzungen sollen zum Schutz der verbleibenden Freiflächen nicht vorgesehen werden.
Für den Glockenturm an der Vaalser Straße wird die Überschreitung der Baugrenzen durch unterirdisch liegende
Fundamente bis zu max. 2 m zugelassen. Durch diese Festsetzung werden die möglicherweise aus statischen
Gründen erforderlichen Überschreitungen der Baugrenzen durch Fundamente generell durch den Bebauungsplan
zugelassen. Diese wirken sich jedoch nicht auf die städtebauliche Gestalt des Turms aus.
4.1.5 Stellplätze und Garagen
Stellplätze sind innerhalb der in der Planzeichnung als Flächen für Stellplätze sowie innerhalb der überbaubaren
Grundstücksfläche (Baugrenzen) zulässig. Garagen werden ausgeschlossen, da sie aus gestalterischen Gründen
nicht gewünscht sind und um die verbleibenden Freiflächen als Grün- bzw. Spielflächen auf dem Grundstück insbesondere für Kinder und Jugendliche zu sichern und um die bauliche Ausnutzung des Grundstücks nicht weiter
zu erhöhen.
Auf Grund der zentralen Lage innerhalb des Pfarrbezirks und der guten Anbindung an den ÖPNV sowie zur Vermeidung einer übermäßigen Flächeninanspruchnahme des ökologisch wertvollen Standortes wird auf die ansonsten bei einer Kirchennutzung übliche Anzahl von Stellplätzen verzichtet. Auf dem Kirchengrundstück selbst werden
12 Stellplätze auf dem Vorplatz der Einrichtung als Flächen für Stellplätze entsprechend § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB
festgesetzt. Diese dienen den ständigen Nutzern der Kirche wie Pfarrer, Küster und den Mitarbeitern der Diakonie.
Weitere Stellplätze für Besucher der Einrichtung befinden sich im Straßenraum der Vaalser Straße sowie auf

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Parkplätzen in der näheren Umgebung der Einrichtung. Weiterhin ist eine ausreichende Anzahl an Fahrradstellplätzen auf dem Grundstück vorgesehen.
4.1.6 Nebenanlagen
Entsprechend der für Baugebiete geltenden Regelung sind innerhalb der Fläche für Gemeinbedarf Nebenanlagen
und Einrichtungen im Sinne des § 14 Abs. 1 und 2 BauNVO – hier insbesondere unterirdische Anlagen zur Ableitung von Niederschlagswasser – außerhalb der überbaubaren Grundstückflächen untergeordnet zulässig.
Die Bebaubarkeit soll auf die überbaubaren Grundstücksflächen mit Ausnahme von untergeordneten Nebenanlagen beschränkt werden und die Freiflächen für eine Gartennutzung und Spielflächen sichern. Nebenanlagen, die
der Kirche bzw. dem Gemeindezentrum dienen, wie beispielsweise Spiel- und Sportflächen bzw. sonstige Anlagen, sind zulässig. Die Planung sieht im südlichen Teil des Plangebiets ein Außenlager für Gartengeräte und möbel mit rd. 33 qm vor. Da sich diese Nebenanlage mit ihrer geringfügigen Flächeninanspruchnahme dem
Hauptgebäude unterordnet, wird dieses innerhalb der Fläche für Gemeinbedarf jedoch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zugelassen.
Des Weiteren sieht das Entwässerungskonzept eine unterirdische Anlage zur Rückhaltung des Niederschlagswassers vor der Einleitung in den Dorbach vor. Diese ist entsprechend im Vorhaben- und Erschließungsplan dargestellt. Nähere Details der Entwässerung werden über den Durchführungsvertrag und im nachfolgenden Genehmigungsverfahren geregelt.
4.2

Einfahrtbereiche
Der Anschluss der Kirche an die öffentliche Verkehrsfläche 'Vaalser Straße' erfolgt über den festgesetzten Einfahrtbereich mittig im Bereich der nördlichen Grundstücksgrenze. Weitere Einfahrten sind auf Grund der verkehrlichen Belastung der Vaalser Straße nicht zulässig. Zudem würden durch eine weitere Einfahrt öffentliche Stellplätze im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche entfallen. Das ist nicht gewünscht.

4.2.1 Lärmschutz
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB zu berücksichtigen.
Verkehrslärmimmissionen
Das Plangebiet ist durch Verkehrslärm aufgrund der unmittelbar nördlich an das Plangebiet angrenzenden Vaalser
Straße sowie der in ca. 170 m entfernt liegenden Güterbahnstrecke vorbelastet. Das Gebot der Konfliktbewältigung schreibt die Lösung von erheblichen Nachteilen und Belästigungen durch Immissionen im Rahmen der Bebauungsplanung vor. Das Vorhaben rückt einerseits an bestehende schutzwürdige Wohnnutzungen heran und
wird andererseits selbst durch Verkehrslärm der Vaalser Straße sowie der benachbarten Güterbahnstrecke belastet.
Daher ist es ein Ziel des Bebauungsplans, den Konflikt der schutzwürdigen Nutzungen und den auf das Plangebiet
einwirkenden Verkehrslärm zu lösen. Die Nutzung Kirche stellt keine schutzwürdige Nutzung im Sinne der DIN
4109 dar. Die Wohnnutzung und Büroräume gehören jedoch zu den schutzbedürftigen Nutzungen gem. DIN 4109
und sind entsprechend durch bauliche Vorkehrungen gegen Lärmimmissionen zu schützen.

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Abbildung 1:

Begründung zur öffentlichen Auslegung
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Lärmkartierung Straßenverkehr 24h, Stand 19.08.2014
Quelle: Umgebungslärmportal NRW, www.umgebungslaerm.nrw.de

Das Umgebungslärmportal NRW (Berichtsjahr 2007) stellt hier folgende Werte dar:
Straßenverkehr Lden (24 h)

Straßenverkehr Lnight (nachts)

Nahbereich Vaalser Straße

über 70 dB(A)

> 60 - 65 dB(A)

Nördliches Plangebiet

> 65 - 70 dB(A)

> 55 - 60 dB(A)

Südliches Plangebiet

> 60 - 65 dB(A)

> 50 - 55 dB(A)

Die im Rahmen der Lärmkartierung ermittelten Lärmbelastungen (Lden und Lnight) werden zur Beurteilung der
Lärmsituation im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens herangezogen.
Von der Vaalser Straße (Straßenverkehrslärm) wirkt derzeit eine Lärmbelastung von über 70 dB(A) im Nahbereich
der Vaalser Straße und zwischen 60 und 70 dB(A) auf den geplanten Standort des Kirchenbaus ein.
Des Weiteren wird das Plangebiet durch Lärmimmissionen der südöstlich des Plangebiets verlaufenden Güterbahnstrecke belastet. Hier durch treten Belastungen im gesamten Plangebiet von bis zu 65 dB(A) als 24h-Wert
auf.
Zum Schutz vor schädlichen Umweltauswirkungen durch Schallimmissionen ist daher innerhalb der überbaubaren
Grundstücksflächen entsprechend der festgesetzten Lärmpegelbereiche (LPB) für Fassaden im Bereich der
schutzbedürftigen Nutzungen ein erforderliches Schalldämmmaß (erf. R'w,res. nach DIN 4109) für Außenbauteile
von Gebäuden einzuhalten.
Die Abgrenzung der Lärmpegelbereiche ist der Planzeichnung zu entnehmen. Die Anforderungen an die Schalldämmmaße der Außenbauteile bis zum Lärmpegelbereich III werden durch die aus der Energieeinsparverordnung
(EnEV) resultierenden Vorgaben an die Fensterverglasung und Dämmung der Fassadenbereiche bereits erfüllt.
Mit der Festsetzung von entsprechenden Lärmpegelbereichen wird dem Ziel gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse Rechnung getragen.

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Darüber hinaus wurde zur Lösung des Immissionskonflikts eine Grundrissgestaltung (Wohn- und Büroflächen)
vorgesehen, welche die schutzwürdigen Nutzungen von den Lärmquellen abgewandt vorsieht. Dies wird im Vorhaben- und Erschließungsplan durch die Optimierung des Grundrisses, durch die Anordnung der schutzwürdigen
Räume sowie ihrer Fenster überwiegend von den Lärmquellen abgewandt, erreicht.
Die Wohnung befindet sich im Obergeschoss in ausreichendem Abstand zur Vaalser Straße; die Fenster der
Wohnung sind in Richtung Osten und Westen, nicht aber in Richtung Norden zur Vaalser Straße und nicht in Richtung Süd-Ost zur Güterbahnstrecke ausgerichtet. Die Büroflächen der Diakonie sind im Obergeschoss im Bereich
des nordwestlichen Bauteils angeordnet. Die Büroräume sind mit ihren Fenstern von der Vaalser Straße abgewandt in Richtung Süden ausgerichtet. Zur Vaalser Straße befinden sich lediglich das Treppenhaus, der Aufzug,
das Archiv und ein Warteraum sowie im Erdgeschoss die Sakristei (Büronutzung).
Durch die Nutzungsverteilung innerhalb des Kirchengebäudes wird ein ausreichender Schutz der lärmempfindlichen Wohn- und Arbeitsräume erreicht. Lediglich die Außenbereiche wie die in Richtung Osten ausgerichtete Terrasse der Wohnung sowie die in Richtung Süden und Osten ausgerichteten Außenbereiche der Kirche / des Gemeindezentrums (Kinderspielflächen, Terrassen) sind durch Lärmimmissionen beeinträchtigt. Ein aktiver Lärmschutz ist jedoch nicht möglich, da sich die relevante Lärmquelle (Güterbahnstrecke) erhöht auf einem Viadukt befindet bzw. ein Lärmschutz entlang der Vaalser Straße aus städtebaulichen Gründen nicht umsetzbar ist. Das bedeutet, dass der Außenwohnbereich (hier: Terrasse der Küsterwohnung) durch Lärmimmissionen der Bahn beeinträchtigt wird. Es besteht die Möglichkeit durch bauliche Maßnahmen (wie z.B. Plexiglas-Wände) den Terrassenbereich vor Lärmbelastungen der Bahn zu schützen. Die Frei- und Spielflächen des Gemeindezentrums werden
nur zeitweise von den Besuchern genutzt. Die Lärmbelastungen sind für diesen Zeitraum hinzunehmen.
Gewerbelärm
Der benachbarte Steinmetzbetrieb befindet sich in ausreichendem Abstand zum Plangebiet und verursacht keine
relevanten Lärmimmissionen innerhalb des Plangebiets.
4.2.2 Erhalt von Bäumen
Innerhalb der Gemeinbedarfsfläche sind die drei in der Planzeichnung gekennzeichneten Bäume zu erhalten und
bei Abgang gleichwertig nach zu pflanzen. Diese Festsetzung dient der Durchgrünung des Plangebiets und vermeidet zusätzliche negative Auswirkungen durch Verlust von vorhandenen Gehölzen.
4.2.3 Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen und für den Erhalt
Entlang der westlichen Grundstücksgrenze wird eine Fläche zum Erhalt der vorhandenen Bepflanzung mit einer
Breite von rd. 4 m festgesetzt. Es sind standortgerechte, heimische Straucharten ergänzend anzupflanzen. Ziel
des Erhalts bzw. der Ergänzung der vorhandenen Bepflanzung ist ein Sichtschutz als Abgrenzung der geplanten
Gemeinbedarfseinrichtung zur bestehenden westlich angrenzenden Wohnbebauung mit ihren rückwärtig gelegenen Gartenbereichen.
4.2.4 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
(Gewässerschutz)
Der Gewässerrandstreifen des Dorbachs ist durch § 90a Landeswassergesetz sowie § 38 Wasserhaushaltsgesetz
geschützt. Der durch die wasserrechtlichen Regelungen geschützte Randstreifen ist ab Böschungsoberkante des
Bachs 5 m breit. Dieser 5 m breite Streifen entlang des Dorbachs wird als extensiv genutzter Gewässerrandstreifen erhalten und entsprechend im Bebauungsplan als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Natur und Landschaft – hier zum Schutz des Gewässers – festgesetzt. Dabei sind vorhandene
Gehölze, insbesondere die zwei bestehenden Bäume an der Vaalser Straße, zu erhalten. Es wird die Neuanpflanzung von 8 Kopfweiden (Salix alba) mit einem Stammumfang 30-35 cm festgesetzt. Die Festsetzung dient dem

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Schutz des östlich verlaufenden Dorbachs inkl. seines Uferbereichs zur Vermeidung von negativen Auswirkungen
durch das Vorhaben. Innerhalb der Maßnahmenflächen liegt der als 'Geschützter Landschaftsbestandteil' festgesetzte Dorbach. Über den 3 m breiten 'Geschützten Landschaftsbestandteil' hinaus wird ein 5 m breiter Streifen für
eine naturnahe Ausgestaltung des Dorbachufers gesichert.
Die baulichen Anlagen halten zudem einen Abstand von rd. 10 m zum Ufer des Dorbachs ein. Die Maßnahmenfläche ist in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde extensiv zu pflegen (Mahd maximal zweimal pro Jahr
unter Abtransport des Mahdgutes). Jegliche Düngung sowie die Anwendung von Pflanzenbehandlungs- einschließlich Schädlingsbekämpfungsmitteln sind zu vermeiden. Die Regelungen werden entsprechend über den
Durchführungsvertrag gesichert.
Damit wird ein ausreichender Schutz des Gewässers über die Festsetzungen des Bebauungsplanes gewährleistet.
4.2.5 Nachrichtliche Übernahme
Als nachrichtliche Übernahme wird der im Landschaftsplan 1988 als Geschützter Landschaftsbestandteil Nr. 131 A
festgesetzte Uferbereich des Dorbachs in die Planzeichnung des Bebauungsplans übernommen. Die Breite der
Schutzausweisung im Landschaftsplan beträgt 3 m. Die gemäß Landschaftsplan der Stadt Aachen getroffenen
Ge- und Verbote für den LB bleiben unberührt und sind zu beachten.

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Umweltbericht

5.1

Einleitung
Im Rahmen der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 962‚ 'Vaalser Straße / Evangelische
Kirche' wurde gem. § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt.
Die Umweltprüfung ermittelt, beschreibt und bewertet die möglichen bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen auf Mensch und Umwelt bei einer Realisierung der geplanten Nutzung. Die Umweltprüfung fokussiert dabei auf die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgüter unter Berücksichtigung der in § 1a genannten ergänzenden Vorschriften. Dementsprechend werden die durch den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan vorbereiteten
Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima, Luft sowie die Landschaft, Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, Kultur- und Sachgüter und
das Wirkungsgefüge zwischen ihnen ermittelt, beschrieben und bewertet. Weitere Aspekte, wie die Darstellungen
von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, sind zu berücksichtigen. Gem. § 1a BauGB finden ergänzend
die folgenden Vorschriften zum Umweltschutz Berücksichtigung:
•

Es erfolgt eine Qualifizierung und Quantifizierung der die durch den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan
vorbereiteten, zu erwartenden erheblichen Eingriffe in Natur und Landschaft sowie die Beschreibung der
Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Minderung und Kompensation.

•

Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind Bodenversiegelungen
auf das notwendige Maß zu begrenzen. Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden.

•

Den Erfordernissen des Klimaschutzes soll sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden

Die Umweltfolgenabschätzung wird vergleichend für die Fälle 'Bestandsituation', 'Nichtdurchführung der Planung'
und 'Durchführung der Planung' vorgenommen und berücksichtigt dabei die geplanten Vermeidungs-, Minderungsund Kompensationsmaßnahmen.
Der vorliegende Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 und Anlage 1 BauGB stellt die Ergebnisse der Umweltprüfung zusammen. Darüber hinaus werden im Umweltbericht die maßgeblichen Ergebnisse der Eingriffsregelung gem.
BNatSchG sowie artenschutzrechtliche Aspekte im Sinne einer Artenschutzrechtlichen Vorprüfung gem. 'VV- Artenschutz NRW’ zusammenfassend widergegeben.
5.1.1 Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
Die Gemeinde legt für jeden Bauleitplan fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist. Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplanes angemessenerweise verlangt werden kann.
Den Detaillierungsgrad des vorliegenden Umweltberichtes hat die Stadt Aachen in einem Anforderungsprofil (vgl.
Schreiben der Stadt Aachen von 6.05.2013) unter Berücksichtigung der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden (vgl. § 4 Abs. 1 BauGB) abgesteckt.
Das Untersuchungsgebiet liegt im Westen der Stadt Aachen im Stadtteil im Stadtbezirk Laurensberg direkt an der
Vaalser Straße. Es umfasst den 3.665 m2 großen Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
und sein näheres Umfeld. Insbesondere der als LB geschützte Dorbach und die räumlich anschließenden Teile einer Ausgleichsfläche (siehe Kapitel 5.2.8) werden mit erfasst.

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Grundlage der Beurteilungen bilden in erster Linie der Landschaftspflegerische Fachbeitrag mit Biotoptypenkartierung zu dem geplanten Vorhaben (BKR Aachen 2014a), eine Artenschutzvorprüfung (BKR Aachen 2014b) sowie
weitere vorliegende Informationen zum Zustand von Natur, Umwelt, und Landschaft.

Abbildung 2:

Untersuchungsgebiet (schwarz) und Geltungsbereich (rot) des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 962 'Vaalser Straße / Evangelische Kirche'

5.1.2 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Auf Grund der Zusammenlegung der zwei westlichen Pfarrbezirke von Aachen zu einem gemeinsamen Gemeindebezirk hat die evangelische Kirche sich das Ziel gesetzt, einen neuen Kirchenbau zu errichten, der den aktuellen
Anforderungen des modernen Gemeindelebens mit einem Gotteshaus in Kombination mit einem Gemeindezentrum gerecht wird.
Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine neue evangelische Kirche mit Gemeindezentrum als
Ersatzstandort für die zwei bestehenden Gebäude ‚Arche‘ und ‚Dietrich-Bonhoeffer-Haus‘ im Plangebiet zu schaffen.

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Abbildung 3:

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Links: Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Rechts: Freiraumplan / Grünordnungsplan
Quelle: Stand Entwurf 2014, rechts: BKR Aachen auf der Basis von 3+ Freiraumarchitekten, 2014a

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan setzt dabei den Entwurf des Büros Weinmiller Architekten konkret um.
Geplant ist der Bau einer evangelischen Kirche mit zugehörigem Gemeindezentrum, einer Wohnung für den Küster und Büroflächen für die Diakonie sowie einem separaten Kirchturm.
Das 3.665 m² große Plangebiet wird hierzu als Fläche für den Gemeinbedarf, hier kirchlichen Zwecken dienende
Gebäude und Einrichtung mit einer zulässigen Grundfläche von 2.400 m² festgesetzt. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden in der Planzeichnung durch eingetragene Baugrenzen und Gebäudehöhen bestimmt.
Nebenanlagen sind innerhalb der Fläche für Gemeinbedarf nur untergeordnet zulässig. Die Planung sieht im südlichen Teil des Plangebiets ein Außenlager für Gartengeräte und -möbel mit rd. 33 m² vor. Stellplätze sind innerhalb
der in der Planzeichnung als Flächen für Stellplätze sowie innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenzen) im nördlichen Teil des Grundstücks zulässig. Garagen werden ausgeschlossen.
Die Gestaltung der Freiflächen erfolgt auf der Basis des Entwurfs des Büros 3+ Freiraumarchitekten. Neben einem
Schutzstreifen entlang des Dorbachs an der östlichen Grundstücksgrenze, der über den Bebauungsplan als ‚Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft‘ gem. § 9 Nr.
20 BauGB festgesetzt wird, sieht der Entwurf außerhalb der Wege und Stellplätze Freiflächen mit Zierrasen, Rabatten und Einzelbaumpflanzungen vor. Eine Hecke grenzt das Plangebiet zu der im Westen anschließenden
Wohnbebauung ab. Die Dachflächen des Kirchengebäudes werden extensiv begrünt. Insgesamt 5 Einzelbäume
werden erhalten.
Die verkehrliche Erschließung ist über die nördlich an das Plangebiet anschließende Vaalser Straße gesichert. Der
südliche Teil des Grundstücks ist an keine öffentliche Erschließung angebunden.

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5.1.3 Ziele des Umweltschutzes
Nachfolgend sind die wesentlichen Fachgesetze mit ausgewählten umweltrelevanten Zielen aufgeführt, die für die
Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bedeutsam sind und in den nachfolgenden Kapiteln
schutzgutbezogen berücksichtigt werden.
Fachgesetze
Baugesetzbuch – BauGB

Ziele des Umweltschutzes
Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber
künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine
menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und
zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der
Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. (§ 1Abs. 5)
In der Bauleitplanung sind die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen. Insbesondere
a) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt,
b) die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes,
c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt,
d) umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter,
e) die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern,
f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von
Energie,
g) die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere
des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts. (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB)
Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur
Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die
Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung
von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen
sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. (§ 1a Abs. 2 BauGB)
Die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des
Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts […]
(Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) sind in der Abwägung […] zu berücksichtigen. (§ 1a Abs. 3 BauGB)
Den Erfordernissen des Klimaschutzes soll sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. (§ 1a Abs. 5 BauGB)

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Bundesnaturschutzgesetz –
BNatSchG

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Ziele des Umweltschutzes

Schutz von Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich, so dass die
biologische Vielfalt, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie
die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf
Dauer gesichert sind. Der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit
erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft. (§ 1 Abs. 1 BNatSchG)
Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind vom Verursacher vorrangig
zu vermeiden. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichsoder Ersatzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist, durch einen Ersatz in Geld zu
kompensieren. (§ 13 BNatSchG)
Schutz streng und besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten (§§ 44 u. 45
BNatSchG).
Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft (§§ 22 bis 30 BNatSchG)

Bundes-Bodenschutzgesetz
– BBodSchG u.
Landesbodenschutzgesetz
NW

Nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung der Bodenfunktionen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. (§ 1 BBodSchG)

Bundesimmissionsschutzgesetz – BImSchG

Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder vorwiegend dem
Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzwürdige Gebiete durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge.

Wasserhaushaltsgesetz –
WHG u. Landeswassergesetz – LWG NW

Bewirtschaftung der Oberflächengewässer, so dass eine nachteilige Veränderung ihres
ökologischen und chemischen Zustands vermieden und ein guter ökologischer und chemischer Zustand erhalten oder erreicht wird. (§ 27 WHG)
Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen oberirdischer Gewässer. (§ 38 WHG)
Bewirtschaftung des Grundwassers, so dass eine Verschlechterung seines mengenmäßigen und chemischen Zustands vermieden wird, alle signifikanten und anhaltenden Trends
ansteigender Schadstoffkonzentrationen auf Grund der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten umgekehrt werden sowie ein guter mengenmäßiger und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht werden. (§ 47 WHG)
Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit
dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. (§ 55 WHG)
Als Konkretisierung des Wasserhaushaltsgesetzes ist nach § 51a LWG NW Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 1. Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt
oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten.

Klimaschutzgesetz NRW

Zweck dieses Gesetzes ist […] die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Erarbeitung, Umsetzung, Überprüfung, Berichterstattung über und Fortschreibung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen. Damit sollen […] die negativen Auswirkungen
des Klimawandels begrenzt […] werden (§ 1).
Zur Verringerung der Treibhausgasemissionen kommen der Steuerung des Ressourcenschutzes, der Ressourcen- und Energieeffizienz, der Energieeinsparung und dem Ausbau
Erneuerbarer Energien besondere Bedeutung zu (§ 3 Abs. 2).
Die negativen Auswirkungen des Klimawandels sind durch die Erarbeitung und Umsetzung
von sektorspezifischen und auf die jeweilige Region abgestimmten Anpassungsmaßnahmen zu begrenzen (§ 3 Abs. 3).

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Ziele des Umweltschutzes

Fauna-Flora-HabitatRichtlinie – FFH-RL

Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union zur Erhaltung der wild lebenden Tiere und
Pflanzen sowie deren Lebensräume und zum Schutz der europaweiten Vernetzung dieser
Lebensräume.

Vogelschutzrichtlinie – VSRL

Schutz der wild lebenden Vogelarten und ihrer Lebensräume in der Europäischen Union,
insbesondere auch für Zugvögel.

VV-Artenschutz NW

Verwaltungsvorschrift zum Artenschutzrecht gem. nationaler Vorschriften zur Umsetzung
der FFH-RL und V-RL bei Planungs- oder Zulassungsverfahren; Vermeidung von Beeinträchtigungen planungsrelevanter Arten.

DIN 18005 Teil 1, Beiblatt 1, Die Einhaltung der schalltechnischen Orientierungswerte für die städtebauliche Planung ist
Schallschutz im Städtebau
anzustreben. Insbesondere in vorbelasteten Gebieten kann jedoch eine Überschreitung
der Orientierungswerte unvermeidbar sein.

Weitere Ziele des Umwelt- und Naturschutzes ergeben sich aus planerischen Vorgaben, wie dem Masterplan
Aachen*2030, dem Landschaftsplan, Schutzgebietsverordnungen etc. oder auch aus Strategien der Bundesregierung wie der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie (z.B. sog. 30 ha-Ziel) und der Nationalen Biodiversitätsstrategie.
Relevante Aspekte werden im folgenden Kapitel genannt bzw. in den nachfolgenden Kapiteln schutzgutbezogen
berücksichtigt.
5.2

Planerische Vorgaben / Schutzgebiete

5.2.1 Regionalplan / Landschaftsrahmenplan
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen 2003, Stand 2013, stellt für das Plangebiet und die angrenzenden Flächen zwischen Steppenberg und Bahnlinie 'Allgemeinen Siedlungsbereich' dar. Die
Flächen südlich des Westfriedhofs (außerhalb des Plangebietes) sind mit der Darstellung 'Schutz der Landschaft
und landschaftsorientierten Erholung' versehen.
5.2.2 Flächennutzungsplan
Im derzeit geltenden Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen ist das Plangebiet als 'Grünfläche' und ein
Teilbereich als 'Fläche für Wasserwirtschaft' dargestellt. Der benachbarte Westfriedhof ist ebenfalls als Grünfläche
ausgewiesen. Der östlich gelegene Steinmetzbetrieb ist als gemischte Baufläche und die westlich anschließende
Wohnbebauung als Wohnbaufläche dargestellt. Die Vaalser Straße ist eine überörtliche Verbindungsstraße.
Damit lässt sich das Vorhaben nicht aus den derzeitigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickeln;
aus diesem Grund erfolgt ein paralleles FNP-Änderungsverfahren.
5.2.3 Bebauungspläne
Für den größten Teil des Plangebiets liegt kein rechtskräftiger Bebauungsplan vor. Das Plangebiet liegt in Norden
teilflächig innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 700, der für den Ausbau der Vaalser Straße
aufgestellt wurde. Die im Bebauungsplan festgesetzte Straßenbegrenzungslinie ist mit der Grundstücksgrenze
(Flurstück 363, Flur 29, Gemarkung Laurensberg) identisch. Innerhalb des Plangebietes ist in einem Abstand von
3,5 bis 4 m von der Grundstücksgrenze eine Fläche zur Herstellung des Straßenraums gem. § 9 Abs. 1 Nr. 26
BauGB festgesetzt. Der Bebauungsplan Nr. 700 wird durch den Bebauungsplan Nr. 962 'Vaalser Straße / Evangelische Kirche' überlagert und hebt die Festsetzungen des Bebauungsplan Nr. 700 auf. Da die Herstellung des
Straßenraums bereits langfristig abgeschlossen ist, ist eine derartige Festsetzung nicht mehr erforderlich.

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5.2.4 Landschaftsplan: Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft
Der Landschaftsplan stellt für das Plangebiet das Entwicklungsziel 6 'Erhaltung des jetzigen Landschaftszustandes
bis zur Umsetzung der im Flächennutzungsplan geplanten Nutzung als Grünfläche‘ dar und setzt die Ausweisung
'Schutz von Bäumen, Hecken und Gewässern' fest. .
Der Dorbach, der im Osten an das Plangebiet angrenzt, wurde zur Schaffung einer natürlichen Bachaue, zur Steigerung der Artenvielfalt sowie zum Erhalt des Landschaftsbildes als geschützter Landschaftsbestandteil 'LB 131 A'
gem. § 23 LG ausgewiesen. Die flächenmäßige Abgrenzung des LB beträgt beidseitig des Bachs je 3 m. Der
Landschaftsplan (Stadt Aachen 1988) trifft für das LB 131 A die folgenden Ge- und Verbote:
Verbote:
–

Jegliche Düngung sowie die Anwendung von Pflanzenbehandlungs- einschließlich Schädlingsbekämpfungsmitteln sind untersagt.

Gebote:
–

Der geschützte Uferbereich ist landwirtschaftlich extensiv zu nutzen.

–

Im geschützten Uferbereich (der Bereiche A und B) ist der vorhandene Baumbestand zu erhalten, zu pflegen und nötigenfalls durch Neuanpflanzungen zu ergänzen oder zu ersetzen.

Mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes werden die bestehenden Darstellungen und Festsetzungen
des Landschaftsplanes, die den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprechen, aufgehoben. Ein eigenständiges Änderungsverfahren ist nicht erforderlich.
5.2.5 Baumschutzsatzung
Aufgrund der Lage des Gebietes außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 Baugesetzbuch) und
außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes kommt die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen1
nicht zur Anwendung.
5.2.6 Geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG
Das Untersuchungsgebiet weist keine Flächen des landesweiten Biotopkatasters und keine gem. § 30 BNatSchG
geschützten Biotope auf.
5.2.7 FFH-Gebiete / Vogelschutzgebiete
Innerhalb, im näheren oder weiteren Umfeld des Untersuchungsgebietes befinden sich keine FFH- oder Vogelschutzgebiete.
5.2.8 Festgesetzte Ausgleichsfläche
Im Rahmen der Erweiterung der Justizvollzugsanstalt Aachen an der Krefelder Straße wurde der Bebauungsplan
Nr. 672 im Jahr 2001 geändert. Das Plangebiet 'Vaalser Straße' und die östlich an den Dorbach grenzende Grünfläche wurden für den damit verbundenen Eingriff als Ausgleichsfläche aufgewertet. Es erfolgte eine Bepflanzung
mit Feldgehölzen (8144 Stück Flur- und Ufergehölze) auf 'Weideland'. Die gesamte Ausgleichsfläche (rd. 12.000
qm) konnte mit einem Faktor von 0,2 Punkten aufgewertet werden und einen Ausgleich von 2.430 Wertpunkten
erzielen.2 Das Plangebiet umfasst nur rd. ein Viertel der Ausgleichsfläche.
Für die durch das Vorhaben in Anspruch genommene Ausgleichsfläche sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Ersatzflächen zur Verfügung zu stellen.

1
2

Stadt Aachen (2001): Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Aachen (Baumschutzsatzung) vom 31.01.2001
Stellungnahme Umweltamt vom 05.04.2012 für den Auslobungstext sowie Anforderungsprofil UB für BP ev. Kirche Vaalser Str. vom 06.05.2013

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Das Ausgleichserfordernis für die in Anspruch genommene Ausgleichsfläche wird im Rahmen der Eingriffsbilanz
eigenständig ermittelt (vgl. Kapitel 5.3.5).
5.2.9 Gewässerrandstreifen und Schutzgebiete gemäß Wasserhaushaltsgesetz
Am östlichen Rand des Plangebietes verläuft der nur temporär wasserführende und ca. 1 breite Dorbach. Gem.
§ 38 WHG und § 90a LWG NRW sind Gewässerrandstreifen festgelegt. Sie dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen oberirdischer Gewässer, der Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen aus diffusen Quellen.
Der Gewässerrandstreifen umfasst das Ufer und den Bereich, der an das Gewässer landseits der Linie des Mittelwasserstandes angrenzt. Der Gewässerrandstreifen bemisst sich ab der Linie des Mittelwasserstandes, bei Gewässern mit ausgeprägter Böschungsoberkante ab der Böschungsoberkante. Der Gewässerrandstreifen ist im
Außenbereich fünf Meter breit (vgl. § 38 Abs. 2 u. 3 WHG und § 90a Abs. 1 LWG NRW).
Die zuständige Behörde kann für Gewässer oder Gewässerabschnitte Gewässerrandstreifen im Außenbereich
aufheben, im Außenbereich die Breite des Gewässerrandstreifens abweichend von Satz 1 festsetzen, innerhalb
der im Zusammenhang bebauten Ortsteile Gewässerrandstreifen mit einer angemessenen Breite festsetzen.
Mit Schreiben 6.05.2014 wurde von Seiten der Wasserbehörde der Stadt Aachen gefordert, dass jegliche Bebauung einen Abstand von mindestens fünf Metern zur Böschungsoberkante des Gewässers hält.
Das Untersuchungsgebiet enthält keine Wasserschutzgebiete oder festgesetzte Überschwemmungsgebiete.
5.3

Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

5.3.1 Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands sowie Prognose über die Entwicklung des
Umweltzustands bei Durchführung der Planung
In den nachfolgenden Kapiteln werden jeweils der gegenwärtige Umweltzustand sowie die Umweltauswirkungen
durch den geplanten Vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die einzelnen Umweltschutzgüter, die sonstigen Belange des Umweltschutzes sowie die Wechselwirkungen beschrieben und bewertet.
5.3.1.1

Schutzgüter Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt

5.3.1.1.1

Bestandsaufnahme

Die Biotope im Untersuchungsgebiet wurden flächendeckend kartiert sowie der Baumbestand inklusive der
Stammumfänge erfasst (vgl. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, BKR Aachen 2014a und Abbildung 4).
Biotope
Der überwiegende Teil des Untersuchungsgebiets ist dicht mit Sträuchern, wie Hasel, Pfaffenhütchen, Schlehe
und Weißdorn, durchsetzt mit einigen jungen Bäumen (Stieleiche, Kirsche, Eberesche) bestanden. Die Gehölze
wurden als Ausgleichsfläche im Jahr 2001 angelegt und haben sich seitdem zu einem dichten Bestand entwickelt.
Eine Krautschicht fehlt aufgrund der Beschattung fast vollständig. Vereinzelt treten nährstoffzeigende Arten (Urtica
dioica, Glechoma hederacea, Hedera helix) auf. Die angepflanzten Gehölze haben aufgrund ihrer Alters und der
noch nicht erreichen Naturnähe derzeit eine mittlere ökologische Bedeutung.
Am nördlichen Rand des Grundstücks, im Übergang zum Straßenraum der Vaalser Straße, wächst auf einer hier
angelegten Böschung eine mittelalte, geschlossene Baumhecke aus überwiegend heimischen Arten mit hoher
ökologischer Bedeutung. Sie besteht überwiegend aus Feldahorn und Stieleiche mit Stammumfängen zwischen 60
und 110 cm sowie verschiedenen Straucharten im Unterwuchs.
An der westlichen Grundstücksgrenze verlauft als Abstandsfläche zu den anschließenden privaten Gärten ein teils
grasiger (Arrhenatherum elatior, Dactylis glomerata, Phalaris arundinacea), teils mit Stauden (Urtica dioica,
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Heracleum sphondylium, Anthriscus sylvestris) bewachsener eutropher Saum, ebenfalls mit mittlerer ökologischer
Bedeutung.
Der Dorbach, der knapp außerhalb an der östlichen Grundstücksgrenze verläuft, hat einen leicht geschwungenen
Verlauf Sohle und Ufer sind überwiegend unbefestigt, aber eingetieft. In kleinen Abschnitten werden Pflastersteine
zur Sohlbefestigung verwendet. Der Dorbach weist steile grasbewachsene Böschungen ohne oder mit geringem
auetypischem Bewuchs auf. Entlang des Dorbachs hat sich ein eutropher Saum ausgebildet, der in den Geltungsbereich hineinreicht. Abschnittsweise stocken junge Schwarzerlen und Silberweiden auf der Böschungsoberkante,
nahe des Gewässers, im Mittelwasserbereich stehen keine Gehölze. Im Süden des Geltungsbereichs wachsen alte Silberweiden und Eschen im Gewässerumfeld. Der Dorbach wird im Untersuchungsgebiet in den Biotoptyp 23.3
‚anthropogen stark beeinträchtigte Bäche‘ gem. Verfahren der Stadt Aachen (2006) eingeordnet.
Im Umfeld des Geltungsbereichs befinden sich östlich der Dorbach, die Fortsetzung der Ausgleichsfläche und ein
Steinmetzbetrieb. Nach Süden setzt sich die Gehölzanpflanzung (Ausgleichsfläche) ebenfalls bis an den angrenzenden Westfriedhof fort. Westlich schließen sich eine zweigeschossige Wohnbebauung mit Gärten sowie eine
Kleingartenanlage an. Nördlich verläuft die stark befahrene Vaalser Straße mit Baumbewuchs (Stieleichen, mittelalt). Auf der gegenüberliegenden Seite der Vaalser Straße befinden sich ein Park&Ride-Parkplatz sowie der Anschluss an den Pariser Ring.

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Abbildung 4:

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Biotoptypen
Quelle: Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, BKR Aachen (2014a)

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Baumschutz
Die innerhalb (19 Stück) und im näheren Umfeld (6 Stück) des Geltungsbereich wachsenden Einzelbäume sind in
Abbildung 5 dargestellt.

Abbildung 5:

Baumbestand im Geltungsbereich
Quelle: BKR Aachen (2014a)

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Es handelt sich schwerpunktmäßig um Feldahorn, Stieleichen sowie einzelne Salweiden und Birken entlang der
nördlichen Grundstücksgrenze. Darüber hinaus um Silberweiden und Eschen im übrigen Bereich des Grundstücks.
Die Bäume im Geltungsbereich sind mit Ausnahme einer Stieleiche (Umfang 110 cm) mit Stammumfängen zwischen 60 cm und 100 cm von mittlerem Alter.
Tiere / Artenschutz
Für das Untersuchungsgebiet wurden keine eigenständigen faunistischen Untersuchungen durchgeführt. Die Bewertung erfolgt somit auf der Grundlage einer Einschätzung der Habitatqualität sowie der im Rahmen der Artenschutzvorprüfung (BKR AACHEN 2014b) durchgeführten Recherchen.
Konkrete Hinweise auf Vorkommen gefährdeter oder planungsrelevanter Tierarten liegen für das Untersuchungsgebiet nicht vor. Lediglich ca. 300 m östlich gibt es einen älteren Hinweis (Kotreste aus dem Jahre 1992) auf das
Vorkommen des Braunen Langohrs in einem Gebäude auf dem Westfriedhof (RASKIN 2014).
Relevante Vorkommen von gefährdeten Tierarten werden aufgrund der hohen Störintensität (Lärmbelastung durch
Vaalser Straße, innerstädtische Lage, Zerschneidung) im Untersuchungsgebiet nicht erwartet.
Es wird aber davon ausgegangen, dass verbreitete und ungefährdete Hecken- und Gebüschbrüter (wie z.B. Amsel, Buchfink, Rotkehlchen, Kohlmeise, Ringeltaube) die Fläche als Bruthabitat sowie weitere Vogel- und auch
Fledermausarten die Flächen als Nahrungshabitat nutzen. Insbesondere das Vorkommen vieler fruchtender
Straucharten wirkt sich positiv aus. Auch Greifvogelarten mit einem insgesamt großen Aktionsradius nutzten die
Flächen ggf. als Nahrungshabitat.
Das häufige und ungefährdete Amphibienarten (Erdkröte, Grasfrosch) den Geltungsbereich als Landlebensraum
nutzen ist möglich. Für anspruchsvolle Arten sind die im Geltungsbereich anzutreffenden Strukturen nicht geeignet. Es fehlen geeignete Laichgewässer. Der Dorbach hat eine nur temporäre Wasserführung, andere Stillgewässer treten nicht auf.
5.3.1.1.2

Auswirkung der Planung

Biotope
Mit der Realisierung des geplanten Vorhabens geht der überwiegende Teil des Bewuchses des 3.665 m² großen
Geltungsbereichs in der Bauphase verloren. Hiervon betroffen sind Teile der mit Strauch- und einzelnen Baumarten bewachsenen Ausgleichsfläche, die heute eine mittlere Bedeutung besitzt sowie die Baumhecke (überwiegend
Stieleichen und Feldahorn) am nördlichen Grundstücksrand mit höherer ökologischer Bedeutung. Die Baumhecke
kann wegen der erforderlichen Anschüttung des Geländes und der Höhenverhältnisse nicht erhalten werden.
Für das Vorhaben kommt die Eingriffsregelung zur Anwendung. Der Lebensraum- und Funktionsverlust wird durch
Maßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs kompensiert (vgl. Kapitel 5.3.5.2).
Baumschutz
Insgesamt gehen innerhalb des Geltungsbereichs 14 der erfassten Einzelbäume verloren; 10 davon mit Stammumfänge über 80 cm. Aufgrund der Lage des Gebietes außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34
Baugesetzbuch) und außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes kommt die Baumschutzsatzung
der Stadt Aachen3 nicht zur Anwendung.
Zwei junge Eschen im südlichen Teil des Geltungsbereichs und eine Stieleiche sowie zwei Feldahorne in Nordosten des Geltungsbereichs können erhalten werden. Zudem werden entlang des Dorbachs (hier Kopfweiden) sowie
in den Freiflächen neue Bäume angepflanzt.
3

Stadt Aachen (2001): Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Aachen (Baumschutzsatzung) vom 31.01.2001

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Tiere / Artenschutz
Mögliche Auswirkungen des Vorhabens auf planungsrelevante Arten wurden in einer Artenschutzvorprüfung untersucht (BKR 2014b). Diese kommt zu dem Ergebnis, dass im Geltungsbereich nicht mit Fortpflanzungs- und Ruhestätten für planungsrelevante Arten (Vögel, Säugetiere) zu rechnen ist. Durch den Verlust des Bewuchses können in der Bauphase allerdings Bruthabitate von häufigen und ungefährdeten Vogelarten verloren gehen.
Durch Beschränkung von Bau- und Rodungszeiten lässt sich die direkte Tötung von Tieren vermeiden. Die Fällund Rodungsarbeiten sind in den Wintermonaten (Oktober bis Februar) vorzunehmen. Soweit einzelne Bäume
außerhalb dieser Zeiten gefällt werden, sind diese vor der Fällung auf Brutstätten zu kontrollieren.
Zudem verliert die Fläche zukünftig durch Vegetationsverlust, Bebauung und Versiegelung ihre derzeitige Qualität
als Nahrungshabitat z.B. für Vögel und Fledermausarten. Es handelt sich hierbei nicht um essentielle Habitate planungsrelevante Vogel- und Fledermausarten. Artenschutzrechtliche Konflikte sind daher nicht zu erwarten.
Bei Beachtung der Empfehlungen zu Beschränkung von Bau- und Rodungszeiten ist die Erfüllung der Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG durch das Vorhaben nicht zu erwarten.
Schutzgebiete / Landschaftsplan
Am östlichen Rand des Geltungsbereichs verläuft der als geschützter Landschaftsbestandteil (LB 131 A gem. § 23
LG) ausgewiesene Dorbach. Die flächenmäßige Abgrenzung des LB beträgt beidseitig des Bachs je 3 m.
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan übernimmt das Schutzgebiet nachrichtlich und setzt zusätzlich eine Fläche zum Schutz der Natur in einer Breite von 5 m zum Dorbach fest. Die Ge- und Verbote des Schutzgebietes
werden durch das Vorhaben nicht berührt. Es werden zudem, wie im Landschaftsplan empfohlen, Gehölzpflanzungen entlang des Dorbachs vorgenommen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes. Mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes werden die bestehenden Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplanes, die den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprechen, aufgehoben. Ein eigenständiges Änderungsverfahren ist nicht erforderlich.
Fazit
Der Verlust von Gehölzen auf einer festgesetzten Ausgleichsfläche in der Aue des Dorbachs ist mit mittleren Auswirkungen auf das Schutzgut verbunden. Diese lassen sich unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs und der Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs verringern.
5.3.1.2

Schutzgut Landschaft

5.3.1.2.1

Bestandsaufnahme

Das Plangebiet ist Teil einer dicht bepflanzten und naturnah wirkenden Grünfläche, die gemeinsam mit dem Westfriedhof und den nördlich der Vaalser Straße parallel zum Pariser Ring verlaufenden Freiflächen eine Freiraumzäsur im Tal des Dorbachs zwischen der Innenstadt und dem Wohngebiet Steppenberg bildet. Durch die dichte Bepflanzung entlang der Vaalser Straße ist das Plangebiet nicht einsehbar. Unmittelbar westlich des Plangebiets
schließt parallel zur Vaalser Straße mehrgeschossige Wohnbebauung an.
Die Fläche ist mit Ausnahme eines schmalen, nicht durchgängigen Fußweges entlang des Dorbachs nicht begehbar und weist insofern keine Eignung für die Erholungsnutzung auf.
5.3.1.2.2

Auswirkung der Planung

Durch das Vorhaben wird der entlang des Dorbachs verlaufende Freiraumkorridor um eine Gebäudebreite verkleinert. Ein Restfreiraum (Flächen für Maßnahmen im Geltungsbereich, Ausgleichsfläche östlich des Dorbachs und
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Westfriedhof) bleibt bestehen. Die aufgrund ihrer dichten Bepflanzung als Grünzäsur und Außenbereich von der
Vaalser Straße wahrgenommene Fläche wird in Teilen bebaut und zukünftig optisch in Verlängerung der bestehenden Gebäudereihe dem Siedlungsbereich zugeordnet.
Die Auswirkungen auf die Landschaft werden insgesamt als gering bewertet.
5.3.1.3

Schutzgut Boden
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind die Belange des Bodens zu berücksichtigen. Die Regelungen des
Bundesbodenschutzgesetzes und der zugehörigen Verordnungen sind bei der Planung zu beachten. Darüber hinaus verfügt die Stadt Aachen über ein eigenständiges Verfahren zur Bewertung des Bodens sowie der Eingriffe in
den Boden in der Bauleitplanung (STADT AACHEN 2012), welches zur Anwendung kommt (vgl. Kapitel 5.3.5).

5.3.1.3.1

Bestandsaufnahme

Bodenfunktionsbewertung
In der Bodenfunktionskarte (FELDWISCH 2009) wird das in der Dorbachaue gelegene Plangebiet als Gley ausgewiesen. Gleye sind natürliche Standorte für nässeverträgliche Pflanzengesellschaften wie z.B. Bruchwälder. Die im
Plangebiet vorliegenden Böden haben eine sehr hohe Schutzwürdigkeit (Stufe Biotop_5 gem. FELDWISCH 2009),
da sie ein sehr hohes Biotopentwicklungspotenzial aufgrund ihrer besonders nassen Standorteigenschaften für
bestimmte Pflanzengesellschaften aufweisen.
Die Böden im Plangebiet wurden vor ca. 13 Jahren mit heimischen Gebüschen und Laubbaumarten dicht bepflanzt und werden seither nicht mehr genutzt. Es handelt sich somit um natürliche Böden, die seit 13 Jahren unbeeinflusst von stofflichen oder strukturellen Veränderungen sind. Es erfolgt eine Einstufung in die Stufe N9 gem.
Bewertungsverfahren der Stadt Aachen (vgl. Stadt Aachen 2012, Tab. 4 auf S. 16). Ausgenommen hiervon ist die
zur Vaalser Straße ansteigende, gehölzbewachsene Böschung. Es wird davon ausgegangen, dass die Böschung
im Zusammenhang mit dem Straßenbau mit naturnahem Material aufgeschüttet wurde und sich seither entwickeln
konnte. Die Böden im Böschungsbereich zur Vaalser Straße werden in die Stufe N(A)4 eingeordnet.
Die Gesamtbeurteilung der Funktionserfüllung des Bodens erfolgt nach dem Bewertungsverfahren der Stadt
Aachen (2012) in 6 Stufen. Das Verfahren verknüpft die Schutzwürdigkeit des Bodens und die Naturbelassenheit
des Bodenaufbaus über eine Bewertungsmatrix.
Der überwiegende Teil der Böden im Plangebiet hat eine besonders hohe Bedeutung (Gesamtbewertung Stufe 6;
Schutzwürdigkeit Stufe 5, Naturbelassenheit N9). Im Bereich der anthropogen veränderten geschütteten Böschung
entlang der Vaalser Straße kommt den Böden aufgrund der verminderten Naturbelassenheit eine geringe Bedeutung zu (Gesamtbewertung Stufe 1; Schutzwürdigkeit Stufe 5, Naturbelassenheit N(A)4).
Stoffliche Vorbelastung / Altlastenverdachtsflächen
Das Plangebiet wurde im Rahmen der ‚Digitalen Bodenbelastungskarte für den Außenbereich‘ (ahu AG 2003) untersucht. Die Prüf- und Maßnahmenwerte der Bundesbodenschutzverordnung (Wirkungspfad Boden - Mensch)
werden durch die Schätzwerte nicht überschritten. Aufgrund der Lage in der Aue können die Böden einen leicht
erhöhten TOC-Gehalt aufweisen (GELL & PARTNER 2013), der bei einem Wiedereinbau von Boden zu berücksichtigen ist.
Für das Plangebiet liegt keine Eintragung einer Altlastenverdachtsfläche bzw. Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen vor. Der Verdacht für eine unter der Kennzeichnung AA 9401 als Altablagerung im Altlastenverdachts-

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flächenkataster der Stadt Aachen geführte Fläche, die im Süden jenseits des Dorbachs angrenzt, ist inzwischen
ausgeräumt4.
5.3.1.3.2

Auswirkung der Planung

Durch Bodenabtrag, Verdichtung und Umlagerung in der Bauphase (u.a. auch Anhebung des Geländeniveaus) erfolgt eine Beeinträchtigung naturbelassender Böden in überwiegenden Teilen des Geltungsbereichs. Hierdurch
werden naturbelassene Gleyböden mit hohem Biotopentwicklungspotential in ihren Funktionen beeinträchtigt.
Ein kleiner Teil der Böden (848 m; Flächen für Maßnahmen entlang des Dorbachs und Grünflächen im Süden des
Geltungsbereichs) können in der Bauphase unverändert erhalten bleiben (Schutz durch Bauzaun; vgl. Kapitel
5.3.4). Sie werden anschließend extensiv als Gewässerrandstreifen und als Grünfläche genutzt und nehmen die
heutigen Bodenfunktionen in unverändertem Maße war. Durch diese und weitere in Kapitel 5.3.4 beschriebene
Maßnahmen in der Bauphase können die Auswirkungen auf den Boden vermindert werden.
Mit Anlage der Gebäude, der gepflasterten Wege und Stellplätze erfolgt eine dauerhafte Überbauung oder Versiegelung und damit ein vollständiger Verlust der Bodenfunktionen auf einer Fläche von 2.215 m² (60 % des Geltungsbereichs). Im Bereich der zukünftigen Grünflächen (601 m²) werden die Böden in der nachfolgenden Nutzungsphase wiederhergestellt und bepflanzt, sodass Bodenfunktionen zukünftig teilweise wieder übernommen
werden.
Die Böden können Aufgrund der Lage in der Aue erhörte TOC-Gehalte aufweisen, der bei einem Wiedereinbau zu
berücksichtigen ist.
Für das Bebauungsplanverfahren findet eine eigenständige Eingriffsermittlung für das Schutzgut Boden nach dem
Verfahren der Stadt Aachen (2012) statt (vgl. Kapitel 5.3.5). Durch die plangebietsexternen Maßnahmen (vgl. Kapitel 5.3.5.2) kann auch eine Aufwertung der Bodenfunktionen erzielt werden.
Fazit Boden: Die naturbelassenen Gleyböden im Plangebiet haben eine hohe Bedeutung für den Bodenschutz.
Auf einer Fläche von ca. 850 m² können Böden im Plangebiet erhalten werden; auf einer Fläche von 3,7 ha erfolgen Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes, die in Teilen auch zu einer Verbesserung des Bodens beitragen. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden werden insgesamt als mittel eingeschätzt, da der
durch das Vorhaben bedingte temporäre oder dauerhafte Verlust bzw. der Funktionsverlust mit ca. 2.800 m² vergleichsweise kleinflächig ist.
Es bestehen ggf. stoffliche Vorbelastungen aufgrund der Lage in der Aue. Diese sind im Zuge der Bautätigkeiten
zu berücksichtigen.
5.3.1.4

Schutzgut Wasser

5.3.1.4.1

Bestandsaufnahme

Oberflächenwasser
Innerhalb des Geltungsbereichs treten keine Oberflächengewässer auf. Der im Landschaftsplan als geschützter
Landschaftsbestandteil Nr. 131 A ausgewiesene Dorbach verläuft im Bereich der östlichen Plangebietsgrenze.
Der Dorbach hat einen gradlinigen bis leicht geschwungenen Verlauf. Sohle und Ufer sind überwiegend unbefestigt, aber eingetieft. Das tiefe Trapezprofil verfällt bereits. In kleinen Abschnitten werden Pflastersteine zur Sohlbefestigung verwendet (vgl. auch Kapitel 5.3.1.1.1 ‚Biotope‘). Auch bei der historischen Betrachtung zeigt der Dorbach bereits im 19. Jahrhundert insbesondere zwischen dem RWTH/Klinikum und dem Vaalser Quartier ein starke
Überprägung (LANA PLAN 2006).

4

Stadt Aachen Fachbereich Umwelt, Fr. Dr. Frey-Wehrmann mündlich am 25.09.2014

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Weitere ökologische Defizite bestehen durch die extrem geringe Niedrigwasserführung, die bereichsweise in Zeiten geringen Niederschlages zum Trockenfallen des Dorbachs führt (STADT AACHEN 1999). Der fehlende Grundwasserkontakt ist eine der Ursachen, die den Dorbach im Sommer austrocknen lassen.
Maßnahmen gem. WRRL und KNEF
Für den Dorbach besteht eine Maßnahmenplanung im Rahmen des KNEFs (LANA PLAN 2006) sowie im Zusammenhang mit der WRRL ein Umsetzungsfahrplan für das Einzugsgebiet der Eifel-Rur (WVER & PLANUNGSBÜRO
KONZEN 2012). Aufgrund der unnatürlichen Wasserführung (zu geringer Niedrigwasserabfluss) und einem abgesenkten Grundwasserstand hat die Maßnahmenplanung am Dorbach keine oberste Priorität.
Im Bereich des Untersuchungsgebietes werden folgende Maßnahmen empfohlen:
•

Einbringung von Totholz in das Gewässer

•

partielles Abflachen der Böschungen

•

Pflanzung von Erlen an der MW-Linie

•

Entwicklung eines kleinen Auenwäldchens

Abbildung 6:

Maßnahmenkarten des KNEF zur naturnahmen Entwicklung des Wildbaches / Dorbaches
Quelle: LANA PLAN 2006

Grundwasser
Der Flurabstand des Grundwassers beträgt laut Grundwasserflurabstandkarte der Stadt Aachen im Plangebiet rd.
7-10 m. In den Deckschichten kommen überwiegend Böden mit geringer bis mittlerer Wasserdurchlässigkeit und
mittlerer bis schwacher Staunässe vor. Ab ca. 5 m unter Flur liegen Böden mit mittlerer bis hoher Wasserdurchlässigkeit vor (GELL & PARTNER 2013)

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Das Gebiet gehört zum Grundwasserkörper 'Südlimburgische Kreidetafel' innerhalb der Oberkreide im Aachener
Raum. Auf Grund der topographisch hohen Lage enthalten die Schichten der Oberkreide nur wenig Grundwasser,
so dass der Aquifer wasserwirtschaftlich unbedeutend ist. Das eher harte Grundwasser wird in Deutschland kaum
genutzt5.
Bei den Bodenaufschlüssen der Baugrunderkundung (GELL & PARTNER 2013, Baugrundgutachten) wurde in der
Nähe des Dorbachs ein Grundwasserspiegel von 2,2 m unter Geländeoberkante (=208,56 m NHN) eingemessen.
Die Feuersteinkiese können als eine Art schwebender Grundwasserleiter über den gering durchlässigen Lehmmassen des zersetzten Vylen-Kalks angesehen werden, in denen das an den Hängen des Aachener Waldes versickernde Niederschlagswasser talwärts fließt. Auf Grund des kleinen Einzugsgebiets sind die Wasserspiegelhöhen starken Schwankungen unterlegen. Nach lang-andauernden Regenfällen kann der Grundwasserspiegel auch
wenige Dezimeter hoch unter den Decklehmen gespannt sein (und der Dorbach dann sehr wohl Grundwasseranschluss besitzen).
Es liegen innerhalb des Plangebietes keine Wasserschutzgebiete oder Thermalwasserschutzgebiete vor.
5.3.1.4.2

Auswirkung der Planung

Oberflächenwasser
Durch das geplante Vorhaben rückt das Gebäude der geplanten Kirche in einem 50 m langen Abschnitt bis zu
10 m an den Dorbach heran. Hierdurch kommt es zu einer baulichen Inanspruchnahme von Flächen in der Aue
des Dorbachs. Aueflächen weisen ein erhöhtes Potenzial für die Entwicklung einer auetypischen Vegetation auf.
Zum Schutz des Gewässers sieht der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Abstände zwischen geplantem Gebäude und Böschungsoberkante des Dorbachs von mindestens 10 m vor. Darüber hinaus setzt der Vorhabenbezogene Bebauungsplan einen Gewässerrandstreifen von 5 m Breite, gemessen von der Böschungsoberkante des Dorbachs als ‚Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft‘ gem. § 9 Nr. 20 BauGB fest. Der Gewässerrandsteifen verbliebt als unversiegelter, mit Gehölzen bepflanzter Saum. Der geschützte Landschaftsbestandteil (3 m von der Böschungsoberkante) liegt vollständig innerhalb
der über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzten Fläche für Maßnahmen.
Durch die Ausweisung dieses 5 m breiten Schutzstreifens wird der Dorbach vor einer direkten Beeinträchtigung
geschützt, direkte Auswirkungen auf den Gewässerlauf durch das Vorhaben werden vermieden.
Grundwasser
Es sind keine Kellergeschosse vorgesehen. Grundwasserhaltungsmaßnahmen sind nicht erforderlich (GELL &
PARTNER 2013). Mit dem geplanten Vorhaben ist somit kein Aufstauen oder Absenken des Grundwasserstandes
verbunden.
In der Bauphase tritt temporär ein erhöhtes Risiko von Schadstoffeinträgen durch Baubetrieb, Leckagen, etc. auf.
Aufgrund der geringen Ergiebigkeit des Grundwasserleiters, der hohen Grundwasserflurabstände mit einer geringen bis mittleren Durchlässigkeit der Deckschichten ist das Risiko der Grundwasserverschmutzung in der Bauund Betriebsphase vergleichsweise gering.
Durch eine Bebauung und Versieglung natürlicher Versickerungsflächen kommt es anlagebedingt zu einer geringfügigen Verringerung der Grundwasserneubildung.

5

Quelle: Fachinformationssystem ELWAS mit ELWAS-Web unter : http://sb1-itp-286.it.nrw.de/elwashygrisc/src/gwbody.php?gwkid=282_09&frame=false, Hrsg. Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW) Schwannstraße 3, 40476 Düsseldorf (Download 10.07.2014).

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Entwässerung
Das anfallende Niederschlagswasser unbebauter Grundstücke ist grundsätzlich gem. § 55 Abs. 2 WHG i.V.m.
§ 51a LWG zu versickern oder in ein Gewässer einzuleiten. Da eine umfassende Versickerung im Plangebiet auf
Grund der Bodenverhältnisse nicht möglich ist, erfolgt die Entwässerung der überwiegenden Dach-, Stellplatz- und
weiteren Platzflächen in den Dorbach.
Aus Gründen des Gewässerschutzes wird das auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser gedrosselt in
den Dorbach eingeleitet. Die zulässige Einleitmenge beträgt auf der Grundlage einer vereinfachten Berechnungsformel des Umweltamtes der Stadt Aachen maximal 1 l/s.
Hierzu ist eine Rückhaltung mit ausreichendem Fassungsvermögen erforderlich. Das erforderliche Rückhaltevolumen wurde im Rahmen des Entwässerungskonzeptes ermittelt (3+ Freiraumplaner 2014c). Durch die vorgesehene
Dachbegrünung auf einer Fläche von ca. 700 m² kann die Menge des oberflächig abfließenden Niederschlagswassers reduziert werden. Die Rückhaltung des Niederschlagswassers kann entweder als Kunststoffblocksystem
oder als Staukanal (vgl. Abbildung 3) auf einer Fläche von ca. 300 m² überwiegend unterhalb der Stellplätze und
Wege realisiert werden. Die Sicherung der Fläche für die Rückhaltung erfolgt über den Vorhaben- und Erschließungsplan in Verbindung mit dem Durchführungsvertrag. Die detaillierte Entwässerungsplanung erfolgt im Rahmen der Baugenehmigung im Zusammenhang mit dem zu diesem Zeitpunkt erforderlichen Einleitungsantrag.
Das Niederschlagswasser von den befahrbaren Flächen wird vorgereinigt.
Hochwasser
Am Dorbach selbst sind keine Überschwemmungsgebiete ausgewiesen. Der Dorbach gehört zum Einzugsbereich
der Wurm. Durch eine Versiegelung bisher unversiegelter Versickerungsflächen verändert sich das Wasserregime
für die abwärts liegenden Oberflächengewässer Wildbach und Wurm, an deren Unterlauf Hochwassergefahr besteht. Aus diesen Gründen hat eine Hochwasserberechnung stattgefunden (WVER 2013)6. Die zusätzliche Belastung (Einstau- und Überlaufvolumina) des Hochwasserrückhaltebeckens am Klinikum liegt auch ohne Rückhaltung
im Bereich von 1 Promille, sodass aus Sicht des Hochwasserschutzes gegen eine Einleitung in den Dorbach keine
Bedenken bestehen (WVER 2013).
Fazit Wasser:
Durch den Verlust von Aueflächen und das Heranrücken von Bauflächen an den Dorbach sind mit dem Vorhaben
Auswirkungen auf Fließgewässer verbunden. Diese werden durch einen festgesetzten Schutzabstand zum Dorbach sowie der Maßnahmen zur Regenrückhaltung deutlich vermindert und daher insgesamt als mittel eingestuft.
5.3.1.5

Schutzgüter Klima / Luft

5.3.1.5.1

Bestandsaufnahme

Klima
Das Dorbachtal fungiert mit seinen weitläufigen Freiflächen im Bereich des Aachener Waldes sowie südlich des
Plangebietes als Kaltluftentstehungsfläche. Zugleich fließt die entstehende Kaltluft talabwärts in Richtung Norden.
Die Kaltluft teilt sich im Bereich des Bahndamms am Gemmenicher Weg in zwei verschiedene Ströme auf. Ein Teil
fließt über den Kronenberg in Richtung Aachener Innenstadt und trägt maßgeblich zu deren Belüftung bei. Der andere Strom fließt über das Plangebiet in Richtung Klinikum, über den Dorbach und weiter über den Wildbach in

6

Berechnungsgrundlage für die Abflussberechnung: 1.082,81 m² - berechnet aus den Abflussbeiwerten gem. Angaben 3+Freiraumarchitekten mit
Mail vom 25.11.2013. Durch die inzwischen geplante Regenrückhaltung werden die Einleitmengen reduziert, was sich zusätzlich auch auf die
Belange des Hochwasserschutzes günstig auswirkt.

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Richtung Soers. Der gesamte Talzug wird daher als klimatisch hoch wirksamer und sensibler Raum eingestuft
(STADT AACHEN 2001 u. RWTH AACHEN - GEOGRAFISCHES INSTITUT 2013).
Das Plangebiet selbst befindet sich innerhalb eines 20 bis 25 Meter hohen und ca. 400 m breiten Kaltluftstroms,
der auch die westlich angrenzende Bebauung an der Vaalser Straße überströmt7. Dieser Kaltluftstrom trägt nicht
zur Belüftung (Kaltuftzufuhr) der stadtklimatisch überprägten Bereiche der Aachener Innenstadt bei.
Das Gesamtstädtische Klimagutachten Aachen (STADT AACHEN 2001) gibt für den Bereich des Plangebiets dennoch die Empfehlung 'Bebauungsgrenzen sind streng einzuhalten'.
Die erhöhte stadtklimatische Bedeutung ist bei der Ausrichtung und Höhe der geplanten Gebäude zu berücksichtigen. Der besondere Schutz von Bachtälern ist zu beachten. Aus stadtklimatischer Sicht ist eine Bebauung deshalb
nur mit bestimmten Auflagen (Ausrichtung und Höhe der geplanten Gebäude) unter Berücksichtigung der Kaltluftzufuhr möglich.
Lufthygiene
Für den Bereich des Plangebietes liegen keine detaillierten Angaben zur lufthygienischen Bestandssituation vor.
Die nächstgelegenen LANUV-Stationen zur Messung der Luftqualität liegen in Burtscheid bzw. an der Wilhelmstraße.
Vor dem Hintergrund der bestehenden Verkehrsbelastung auf der Vaalser Straße (rd. 26.000 Kfz/24h gem. Lärmkataster der Stadt Aachen) sowie des nahen Verlaufs der Bahntrasse Aachen-Montzen ist aber im Plangebiet aktuell von lufthygienischen Vorbelastungen auszugehen. Dies betrifft Stickoxide (NOX), und Feinstaub (PM10), da
insbesondere für diese Schadstoffe in verkehrlich belasteten Gebieten in den letzten Jahren häufig hohe Konzentrationen gemessen wurden. Bei Feinstaub spielen dabei neben den Abgasemissionen auch der Abrieb und die
Aufwirbelung eine entscheidende Rolle.
Vor dem Hintergrund der guten Austauschbedingungen in diesem Bereich ist aber nicht davon auszugehen, dass
die Grenzwerte der 39. BImSchV (Jahresmittelwerte, Kurzzeitwerte) im Plangebiet erreicht oder überschritten werden.
5.3.1.5.2

Auswirkung der Planung

Durch die in der Dorbachaue liegenden geplanten Gebäude können Einflüsse auf den hier verlaufenden Kaltluftabfluss entstehen. Dies kann sowohl zu einem verlangsamten Abfluss, zu einem Aufstau oder zu einer Auflösung der
Kaltluft führen.
Aufgrund der Mächtigkeit des Kaltluftstroms von 20 bis 25 Meter über Geländeniveau wird davon ausgegangen,
dass die geplanten Gebäude grundsätzlich überströmt werden. Aktuelle Modellierungen zeigen weiterhin, dass der
Kaltluftstrom im Bereich des Plangebietes in Richtung Klinikum über den Dorbach und weiter über den Wildbach in
Richtung Soers abfließt. Er hat somit keine Relevanz für die Belüftung der Aachener Innenstadt.
Auch wenn der beschriebene Kaltluftstrom die geplanten Gebäudekörper überströmt und nicht zur Belüftung von
stadtklimatisch überprägten Flächen beiträgt, sind mit der Planung aufgrund ihrer Lage in einem klimatisch hoch
wirksamen und sensiblen Raum negative Auswirkungen auf das stadtklimatische Wirkungsgefüge verbunden, die
in einer dreistufigen Skala als mittel bewertet werden.
Aus diesem Grund wurde eine Höhenreduzierung des südlichen Bauteils (ursprünglich für mehrere Wohnungen)
von ehemals drei Geschossen vorgenommen. Durch die Anlage eines Gründaches (zur Vermeidung der Aufheizung von Oberflächen) und die Festsetzung der Höhen des Hauptgebäudes mit einer durchschnittlichen Höhe von
4,50 m für die eingeschossigen Bauteile, 7,50 m für die zweigeschossigen Bauteile sowie einem 11 m hohen
Kirchraum über geplantem Geländeniveau werden die negativen stadtklimatischen Effekte weiter verringert.
7

Angaben gem. Karte 'Lokale Kaltluft im Aachener Kessel', RWTH Aachen - Geografisches Institut, Stand 2013.

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Eine vorhabenbedingte signifikante Erhöhung der lufthygienischen Belastung ist nicht wahrscheinlich.
5.3.1.6

Kulturgüter und sonstige Sachgüter

5.3.1.6.1

Bestandsaufnahme

Innerhalb des Untersuchungsgebietes befinden sich keine eingetragenen Bau- oder Bodendenkmäler der Denkmalliste der Stadt Aachen8. Im weiteren Umfeld liegen nördlich der Vaalser Straße innerhalb des Westfriedhofs in
160 m Entfernung das Baudenkmal ‚Aussegnungshalle‘ sowie in 275 m Entfernung das Baudenkmal ‚Kapuzinerkloster‘. Beide Denkmäler weisen keine Sichtbeziehungen zum Plangebiet auf.
Bezüglich der bodendenkmalpflegerischen Belange liegen für das Untersuchungsgebiet keine konkreten Hinweise
auf Bodendenkmäler vor 9. Die Bauwerke des Westwalls sowie die Höckerlinie verlaufen westlich des Plangebiets
in der Siedlung Steppenberg. Westlich, bzw. südwestlich wurden mehrere Bunker des ehemaligen Westwalls lokalisiert, die laut den vorliegenden Ortsakten aber gesprengt wurden. Im Bereich des Neuenhofer Weges sind Keramikfragmente und Steinartefakte potenziell steinzeitlicher Art gefunden worden10, so dass entsprechende Funde
auch in diesem Plangebiet nicht auszuschließen sind.
5.3.1.6.2

Auswirkungen

Auswirkungen auf Baudenkmäler sind aufgrund der ausreichenden Entfernung nicht zu erwarten.
Bezüglich der bodendenkmalpflegerischen Belange liegen für das Untersuchungsgebiet keine konkreten Hinweise
auf Bodendenkmäler vor. Da bisher keine systematische Erfassung der Bodendenkmäler (archäologische Prospektion) durchgeführt wurde, ist keine abschließende Bewertung der Fläche in Bezug auf die Belange des Bodendenkmalschutzes möglich. Funde mit bodendenkmalpflegerischem Belang sind, wie im gesamten Rheinland, auch
im Untersuchungsgebiet nicht auszuschließen.
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan enthält einen Hinweis gem. §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz, demgemäß 'beim Auftreten von archäologischen Bodenfunden die Bauarbeiten unverzüglich zu stoppen sind und die zuständige Denkmalbehörde zu informieren' ist, so dass die Sicherung möglicher Bodenfunde / Bodendenkmäler
gewährleistet werden kann.
5.3.1.7

Bevölkerung und Gesundheit des Menschen
Der Umweltbericht betrachtet beim Schutzgut Mensch und Gesundheit des Menschen die Einwirkungen auf das
Vorhaben durch bestehende Lärmimmission und die Auswirkungen des Vorhabens auf die umgebenden empfindlichen Nutzungen.

5.3.1.7.1

Einwirkungen auf das Vorhaben

Für das Bebauungsplanverfahren sind die Orientierungswerte der DIN 18005 'Schallschutz im Städtebau' zu berücksichtigen. Orientierungswerte für Kirchen bzw. Flächen für den Gemeinbedarf werden im Rahmen der DIN
18005 nicht genannt. Auf das Plangebiet können entsprechend die Werte für Allgemeine Wohngebiete von tags
55 dB(A) und nachts 45 dB(A) bzw. für Mischgebiet von tags 60 dB(A) und nachts 50 dB(A) als Orientierung dienen. Das Plangebiet ist auf Grund von Straßenverkehrs- sowie Schienenlärmimmissionen vorbelastet.

8

9
10

Quelle: Stadt Aachen geoService unter: http://gis2.regioit-aachen.de/ac_planenundbauen/entry.jsp?mapWidth=685&mapHeight=600&
[21.07.2014]
Schreiben des LVR vom 25.06.2014 im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Quelle: Stadt Aachen – Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Untere Denkmalbehörde/Stadtarchäologie, Stellungnahme zum
Bebauungsplanverfahren Nr. 948 - Neuenhofer Weg / Kinder- und Jugendpsychiatrie aus Dezember 2012

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- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 15.12.2014

Verkehrsbelastung Vaalser Straße
Für die nördlich an das Plangebiet angrenzende Vaalser Straße und den Pariser Ring wurden als Grundlage für
das Lärmkataster der Stadt Aachen folgende Verkehrsmengen zugrunde gelegt:
Vaalser Straße

rd. 26.000 Kfz/24h

Zufahrt Pariser Ring

rd. 10.000 Kfz/24h

Abfahrt Pariser Ring

rd. 10.000 Kfz/24h

Lärmimmissionen Straßenverkehr
Für die direkt an das Plangebiet grenzende Vaalser Straße sind im Rahmen der Lärmkartierung die folgenden Immissionen durch den Straßenverkehr festgestellt worden. Über einen Zeitraum von 24 Stunden wirken durchschnittlich über ein Jahr betrachtet zwischen 60-70 dB(A) bei freier Schallausbreitung auf das Plangebiet ein. Im
Nahbereich der Vaalser Straße treten sogar Belastungen von über 70 dB(A) auf.
Nachts wirken Belastungen auf Grund von Straßenverkehrslärm zwischen 50-60 dB(A) auf das Plangebiet ein. Im
Nahbereich der Vaalser Straße treten sogar Belastungen über 60 dB(A) auf.

Abbildung 7:

Lärmkartierung Straßenverkehr 24h
Quelle: Umgebungslärmportal NRW, www.umgebungslaerm.nrw.de, Stand 19.08.2014

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Abbildung 8:

Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 15.12.2014

Lärmkartierung Straßenverkehr nachts
Quelle: Umgebungslärmportal NRW, www.umgebungslaerm.nrw.de, Stand 19.08.2014

Lärmimmissionen Schienenverkehr
Entlang der östlichen Grenze des Westfriedhofs verläuft in einer Entfernung von rd. 170 m die Güterverkehrsstrecke Aachen – Montzen (Belgien) auf einem Damm. Hierdurch wirken Lärmimmissionen auf Grund des Schienenverkehrs insbesondere auf den südlichen Teil des Plangebiets ein. Im Rahmen der Lärmkartierung des EisenbahnBundesamts aus dem Jahr 2008 sind für das Plangebiet Schallimmissionen durch Schienenverkehr – über einen
Zeitraum von 24 Stunden durchschnittlich über ein Jahr betrachtet – zwischen 60 und 65 dB(A) festgestellt worden. Nachts wirken zwischen 55 bis 60 dB(A) auf das Plangebiet ein.

Abbildung 9:

Lärmkartierung Eisenbahn-Bundesamt 24 h
Quelle: www.laermkartierung.eisenbahn-bundesamt.de, Stand 2008

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Abbildung 10:

Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 15.12.2014

Lärmkartierung Eisenbahn-Bundesamt nachts
Quelle: www.laermkartierung.eisenbahn-bundesamt.de, Stand 2008

Fazit Verkehrslärmimmissionen
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB zu berücksichtigen. Das Plangebiet ist durch Verkehrslärm aufgrund der unmittelbar nördlich an das Plangebiet angrenzenden Vaalser Straße sowie der in ca. 170 m entfernt liegenden Güterbahnstrecke vorbelastet. Das Gebot der Konfliktbewältigung schreibt die Lösung von erheblichen Nachteilen und
Belästigungen durch Immissionen im Rahmen der Bebauungsplanung vor. Daher ist es ein Ziel des Bebauungsplanes, den Konflikt zwischen den schutzwürdigen Nutzungen und dem auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärmimmissionen zu lösen.
Zum Schutz vor schädlichen Umweltauswirkungen durch Schallimmissionen werden im Rahmen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Lärmpegelbereiche (LPB) festgesetzt. Die Abgrenzung der Lärmpegelbereiche ist der
Planzeichnung zu entnehmen. Diese schreiben in Abhängigkeit vom maßgeblichen Außenlärmpegel gem. der DIN
4109 ein erforderliches Schalldämmmaß (erf. R´w,res. nach DIN 4109) für Außenbauteile von Gebäuden vor. Diese baulichen Vorkehrungen gegen die Lärmimmissionen durch Straßen- und Schienenverkehr sind an den entsprechenden Fassaden vorzusehen.
Gewerbelärm
Der benachbarte Steinmetzbetrieb befindet sich in ausreichendem Abstand zum Plangebiet und verursacht keine
relevanten Lärmimmissionen innerhalb des Plangebiets.
5.3.1.7.2

Auswirkungen durch das Vorhaben

Die Kirchennutzung verursacht Emissionen, die auf die benachbarte Wohnbebauung einwirken. Die westlich anschließende Wohnbebauung kann als Allgemeines Wohngebiet mit einer entsprechenden Schutzwürdigkeit eingestuft werden.

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Die Kirche mit ihrem Gemeindezentrum verursacht ggf. Lärmemissionen durch verschiedene Veranstaltungen wie
Pfarrfeste (max. zweimal im Jahr), Kinder- und Jugendbetreuung (Bandproben), Taufen, Hochzeiten, Beerdigungen u.a.m.
Da sich diese Veranstaltungen jedoch auf einen begrenzten Zeitraum beschränken, führen die Lärmimmissionen
für die benachbarte Wohnbebauung nicht zu einer erheblichen dauerhaften Lärmbelastung, wie sie z.B. von gewerblichen Nutzungen ausgeht und ist daher von der Nachbarschaft hinzunehmen.
Des Weiteren entstehen Lärmbelastungen auf Grund des auf dem Vorplatz der Kirche angeordneten Parkplatzes
mit 12 Stellplätzen für die Nutzer der Kirche und des Gemeindezentrums. Es wird jedoch von einer geringfügigen
Anzahl an Besucher- und Mitarbeiterverkehren ausgegangen, so dass es zu keinen erheblichen Auswirkungen auf
die Nachbarschaft auf Grund der Nutzung des Parkplatzes kommen wird.
5.3.1.8

Wechselwirkungen
Zwischen den Schutzgütern des Naturhaushalts besteht stets ein weitläufiges Netz aus Wechselwirkungen in
Form von Stoffkreisläufen (z.B. von Nähr- und Schadstoffen in Luft, Wasser, Boden, Pflanzen und Tieren) und eine
enge Abhängigkeit zwischen den Standorteigenschaften, den sich darauf entwickelten Lebensräumen und ihren
Besiedlern (Grundwasser - Boden – Pflanzen – Tiere).
Eine enge Wechselbeziehung besteht in der Regel auch zwischen den Schutzgütern Landschaft, der Ausprägung
der Vegetation und dem Menschen (Aspekt naturbezogene Erholung).
Im Untersuchungsgebiet bestehen Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern aufgrund der Lage in der Aue
des Dorbachs (hier grundwasserbeeinflusste Gleyböden, typische an Gewässernähe und Grundwasserstände angepasste Auenvegetation, hohe klimatische Funktion mit Kaltluftabfluss im Tal des Dorbachs).
Die jeweiligen Wechselwirkungen sind bei der Betrachtung der einzelnen Schutzgüter berücksichtigt.

5.3.1.9

Weitere Belange des Umweltschutzes
Das BauGB führt in § 1 (6) 7. e) – h) weitere Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und
der Landschaftspflege auf, die bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind:
•

die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfallund Immissionsschutzrechts sind im Kapitel 5.2 aufgeführt. Sie beziehen sich vor allem auf den Dorbach
und werden durch die Festsetzung von ‚Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft‘ gem. § 9 Nr. 20BauGB entlang des Gewässer berücksichtigt.

•

die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern wird nicht
über den Bebauungsplan geregelt– der nachhaltige Umgang ist jedoch ein Anliegen der Kirchengemeinde
und insofern gewährleistet,

•

die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie wird über die
Haustechnik erreicht.

5.3.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung treten die in den Kapiteln 5.3.1.1 bis 5.3.1.7 beschriebenen und in Kapitel 5.3.3
zusammenfassend dargestellten Umweltauswirkungen nicht auf.
Die als Ausgleichsfläche festgesetzte und mit heimischen Strauch- und Baumarten bepflanzte Fläche würde unverändert erhalten bleiben. Die auf der Fläche angepflanzten Gehölze würden sich mit zunehmendem Alter weiter
zu einem naturnahen Auengehölz entwickeln und langsam an Wert gewinnen.

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5.3.3 Zusammenfassende Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung
Die in den Kapitel 5.3.1.1 bis 5.3.1.7 detailliert beschriebenen Umweltauswirkungen werden in der nachfolgenden
Übersicht zusammengefasst und bewertet. Die Bewertung der Auswirkungen erfolgt in folgenden Stufen: keine,
gering, mittel, erheblich.
Mit dem Vorhaben sind auch aufgrund der umfangreichen Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen keine sehr erheblichen oder erheblichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt verbunden. Mittlere Umweltauswirkungen entstehen für die Schutzgüter Pflanzen und Tier, Boden, Wasser und das Klima. Geringfügige
negative Auswirkungen für die Landschaft und den Menschen.
Schutzgut

Bedeutung/ Empfindlichkeit/ Vorbelastung

Erläuterung und Bewertung
der Auswirkungen

Mensch/ Gesundheit des Menschen

Lärmvorbelastung durch Straßen- und Schienenverkehr

Keine relevante Veränderung der Immissionssituation; Wahrung gesunder
Wohn- und Arbeitsverhältnisse durch bautechnische Auflagen
geringe Auswirkungen

Tiere und Pflanzen

Gehölzbestandene Ausgleichsflächen in der
Dorbachaue mit mittlerer Bedeutung sowie
Baumhecke am nördlichen Grundstücksrand
mit höherer Bedeutung

(Teil)Verlust einer Ausgleichsfläche in der Dorbachaue, Verlust von Gehölzen und Einzelbäumen. Die Auswirkungen werden durch Maßnahmen im
Plangebiet und durch externe Maßnahmen kompensiert.
mittlere Auswirkungen

Boden

Überw. Böden mit sehr hoher Schutzwürdigkeit Kleinflächiger Verlust von sehr schutzwürdigen Gleyböden. Die Auswirkun(Biotopentwicklungspotenzial Gleyböden), ge- gen werden außerhalb des Plangebietes kompensiert.
ringe strukturelle und stoffliche Vorbelastung
mittlere Auswirkungen

Wasser

LB Dorbach anschließend, geringe Empfindlichkeit des Grundwasser (geringes Dargebot)

Verlust von Aueflächen und Heranrücken an den Dorbach, keine Tiefgeschosse, geringes Risiko der Grundwasserverschmutzung, geringfügige
Auswirkung auf Grundwasserneubildung. Die Auswirkungen werden durch
Schutzabstände zum Dorbach verringert.
mittlere Auswirkungen

Klima/ Luft

Baukörper innerhalb einer Kaltluftbahn ohne Belüftungsfunktion für die InKaltluftbahn ohne Belüftungsfunktion für die
nenstadt, keine vorhabenbedingten lufthygienischen Auswirkungen. KlimaInnenstadt; lufthygienische Vorbelastung durch tische Auswirkungen werden durch Maßnahmen im Plangebiet (DachbeVaalser Straße
grünung, Höhenfestsetzungen) verringert.
mittlere Auswirkungen

Landschaft

Freiraumkorridor ohne Erholungsfunktion

Kultur- und SachgüKeine Kultur- und Sachgüter bekannt
ter

geringfügige Verkleinerung eines Freiraumkorridors
geringe Auswirkungen
keine relevanten Auswirkungen

5.3.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Pflanzen und Tiere
•

Zum Schutz von Tierarten und zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte sind die Fäll- und Rodungsarbeiten auf die Wintermonate (Oktober bis Februar) zu beschränken (vgl. Kapitel 5.3.5.3). Soweit einzelne
Bäume außerhalb dieser Zeiten gefällt werden, sind diese vor der Fällung auf Brutstätten zu kontrollieren.

•

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan setzt verschiedene Vermeidungs-, Ausgleichs- und Begrünungsmaßnahmen fest (Erhalt von fünf Einzelbäumen, Uferrandstreifen und Neupflanzung von Gehölzen, Erhalt
bzw. Anlage einer Hecke, Dachbegrünung), die in Kapitel 0 aufgeführt sind.

Boden / Wasser / Klima
•

Zum Schutz des Dorbachs sowie zum Schutz der Böden, die unverändert erhalten bleiben, vor Verdichtung,
Bodenauftrag oder –abtrag, ist in der Bauphase ein Bauzaun anzulegen. Dieser soll den Gewässerrandstreifen am Dorbach und den südlichen Teil des Grundstücks vor Beeinträchtigung schützen.

•

Umgang mit Oberboden gem. DIN 18300 in der Bauphase: zu Beginn der Baumaßnahme ist der Oberboden
abzuschieben und einer entsprechenden Verwertung zuzuführen.

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•

Die bei ungestörten Verhältnissen an der Geländeoberfläche anstehenden Lehmböden sind sehr wasserempfindlich und neigen örtlich zur Bildung von Staunässe. Ein Befahren der Böden nach starken Niederschlägen ist zu vermeiden.

•

Aufgrund der Lage in der Aue können die Böden einen leicht erhöhten TOC-Gehalt aufweisen (GELL &
PARTNER 2013). Dieser ist beim Wiedereinbau von Boden zu berücksichtigen.

•

Die Festsetzung von maximalen Gebäudehöhen (Kirche 217 m bis 220 m ü NHN, Turm 230 m ü NHN),
Dachbegrünung und Begrünung der Außenanlagen dient auch der Verminderung erheblich nachteiliger
Auswirkungen auf das Lokalklima und den Kaltluftstrom.

•

Durch die geplante Dachbegrünung werden positive Auswirkungen auf das Stadtklima (Verdunstung) erzielt
und das in den Dorbach abgeführte Oberflächenwasser reduziert (Gewässerschutz, Hochwasserschutz).

•

Das anfallende Oberflächenwasser wird gedrosselt in den Dorbach eingeleitet, wobei eine vorgeschaltete
Filterung für das von den Stellplätzen abgeleitete Wasser vorgesehen ist.

Kulturgüter
•

Gem. §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz ist beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde die
zuständige Denkmalbehörde zu informieren. Die Bauarbeiten sind unverzüglich zu stoppen, so dass die Sicherung möglicher Bodenfunde / Bodendenkmäler gewährleistet werden kann. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten.

Mensch
•

Zum Schutz vor schädlichen Umweltauswirkungen durch Schallimmissionen werden im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Lärmpegelbereiche (LPB) festgesetzt, die ein erforderliches Schalldämmmaß für Außenbauteile von Gebäuden vorschreiben.

5.3.5 Eingriffsregelung gem. BNatSchG
Die Rechtsgrundlage für die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung bilden § 1a BauGB in Verbindung mit §§ 14
bis 18 BNatSchG. Sind aufgrund der Aufstellung eines Bebauungsplanes Eingriffe in den Naturhaushalt und die
Landschaft zu erwarten, sind diese gemäß Eingriffsregelung hinreichend zu qualifizieren und zu quantifizieren. Die
Vermeidung und der Ausgleich des Eingriffs sind in der Abwägung zu berücksichtigen.
Die mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in den Naturhaushalt wurden im Rahmen des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags (BKR AACHEN 2014a) ermittelt. Die Eingriffsbilanz für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfolgt auf der Grundlage der Bewertungsverfahren der Stadt Aachen11. Sie berücksichtigt die über den Vorhabenbezogenen Bauungsplan festgesetzten Maßnahmen zu Vermeidung und zum Ausgleich von Beeinträchtigen
und des Naturhaushaltes innerhalb des Geltungsbereichs.
In der Eingriffsbilanz fließen ein:
–

der Eingriff in die Biotopstruktur und die Landschaft durch den Bau der evangelischen Kirche / Gemeindezentrum

–

der Eingriff in den Boden durch den Bau der evangelischen Kirche / Gemeindezentrum

–

die auf der Fläche festgesetzten Ausgleichsverpflichtungen für die JVA, festgelegt durch die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 672 aus 2001 (vgl. Kapitel 5.2.8)

Die Summe der über den Bebauungsplan Nr. 672 festgesetzten Ausgleichsverpflichtungen zuzüglich der Ausgleichserfordernisse des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes evangelische Kirche ergibt 1.859 Wertpunkte
(Natur und Landschaft in m², Verfahren der STADT AACHEN 2006).

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Die eigenständige Ermittlung des Eingriffs in den Boden für das Vorhaben ergibt 1,45 Wertpunkte (Boden in ha,
Verfahren der STADT AACHEN 2012).
5.3.5.1

Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan setzt die Maßnahmen M1 bis M5 zum Ausgleich innerhalb des Geltungsbereichs fest:

5.3.5.2

M1:

Hecke am westlichen Grundstücksrand

M2:

Uferrandstreifen mit Kopfbaumpflanzung entlang des Dorbachs

M3:

Erhalt von drei Einzelbäumen im Norden des Geltungsbereichs

M4:

Erhalt von zwei Einzelbäumen im Süden des Geltungsbereichs

M5:

Dachbegrünung Kirchengebäude

Externe Kompensationsmaßnahmen
Es wird angestrebt, in Sinne eines multifunktionalen Ausgleichs, durch geeignete Maßnahmen auf derselben Fläche gleichzeitig eine Aufwertung von Natur und Landschaft als auch eine Aufwertung der Bodenfunktionen zu erzielen.
Im Nordosten des Stadtgebietes von Aachen zwischen A 44 und Verlautenheidener Straße (Gemarkung Haaren,
Flur 27, Teilflächen der Flurstücke 76 und 314) werden auf einer Flächen von 3,7 ha Grünland extensiviert, eine
Streuobstwiese angelegt und Gehölze angepflanzt.

11

STADT AACHEN (2006): Aachener Leitfaden zur Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft, Arbeits- und Entscheidungsgrundlage für Genehmigungsverfahren in Aachen. Der Oberbürgermeister Fachbereich Umwelt Stand 01.01.2006 und STADT AACHEN (2012): Aachener Leitfaden
zur Bewertung von Eingriffen in das Schutzgut Boden.

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Abbildung 11:

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Lage der plangebietsexternen Ausgleichsflächen
Quelle: Stiftung Rheinische Kulturlandschaft, Stand 18.11.2014

5.3.5.3

Artenschutzrecht
Für das Vorhaben wurde eine Vorprüfung zum Artenschutz, Stufe I erstellt (BKR AACHEN 2014b). Die Auswertung
der vorhandenen Daten sowie die Habitatpotenzialanalyse führen zu dem Schluss, dass im Geltungsbereich des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht mit Fortpflanzungs- und Ruhestätten für planungsrelevante Arten
(Vögel, Säugetiere) zu rechnen ist.
Im Untersuchungsgebiet sind bisher keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten dieser Arten bekannt. Denkbar wären
höchstens Brutplätze für die planungsrelevanten Vogelarten Sperber und Waldkauz sowie Quartiere für die Fledermausarten Breitflügel-, und Zwergfledermaus im Umfeld des Geltungsbereichs.
Der Waldkauz zählt zu den Arten mit einer mittleren Lärmempfindlichkeit, für die ein kritischer Schallpegel von 58
dB(A) in der Literatur angesetzt und für den eine Effektdistanz von 500 m beobachtet wurde (GARNIEL ET AL. 2007).
Das bedeutet, dass ein Vorkommen im Untersuchungsgebiet aufgrund der Lärmbelastung durch die Vaalser Straße eher unwahrscheinlich ist.
Der Sperber ist nicht lärmempfindlich, er hat lediglich eine normale Fluchtdistanz von 150 m. Er ist sehr ortstreu,
baut aber jedes Jahr ein neues Nest, das er zwischen Mitte März und Anfang April besetzt. Als Bruthabitat (Wäl-

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der, Feldgehölze als bevorzugter Brutstandort) ist das Plangebiet nicht geeignet. Auch werden keine vom Vorhaben ausgehenden Störungen auf mögliche Sperbervorkommen im Umfeld des Untersuchungsgebietes erwartet.
Breitflügel- und Zwergfledermäuse sind typische Gebäudefledermäuse und könnten in der an den Geltungsbereich
angrenzenden Wohnbebauung vorkommen. Durch das geplante Bauvorhaben sind diese potenziellen Fortpflanzungs- und Ruhestätten aber nicht direkt betroffen.
Durch die geplante Flächenversiegelung im Geltungsbereich kommt es möglicherweise zu einem Verlust von potenziellen Nahrungshabitaten für mehrere planungsrelevante Vogel- und Fledermausarten. Es handelt sich dabei
aber nicht um essentielle Habitate. Artenschutzrechtliche Konflikte sind hierdurch daher nicht zu erwarten.
Ungeachtet dessen dürfen bei den geplanten Rodungsarbeiten gemäß der Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 Nr. 1
BNatSchG keine Einzelindividuen der europäischen Vogelarten oder Arten des Anhang IV der FFH-RL zu Schaden kommen oder erheblich gestört werden (Tötungsverbot).
Daher sind die Fäll- und Rodungsarbeiten in den Wintermonaten (Oktober bis Februar) vorzunehmen. Soweit einzelne Bäume außerhalb dieser Zeiten gefällt werden, sind diese vor der Fällung auf Brutstätten zu
kontrollieren.
Bei Beachtung dieser Empfehlungen ist die Erfüllung der Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG nicht zu erwarten und eine vertiefte artenschutzrechtliche Prüfung (ASP II) nicht erforderlich.
5.3.6 Auswirkungen auf Erhaltungsziele und Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und
der Europäischen Vogelschutzgebiete (FFH-Verträglichkeitsprüfung)
Innerhalb, im näheren und weiteren Umfeld des Untersuchungsgebietes befinden sich keine FFH- oder Vogelschutzgebiete. Auswirkungen auf diese Gebiete durch das Vorhaben werden nicht erwartet.
5.3.7 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten
Der Entwurf des Büros Architekturbüro Weinmiller Architekten BDA aus Berlin ging als Sieger aus einem von der
Kirche im Jahr 2012 ausgelobten städtebaulichen Wettbewerb hervor und wurde von einer Jury einstimmig als
bester Entwurf ausgewählt. In dem von der Evangelischen Kirchengemeinde Aachen ausgelobten Realisierungswettbewerb beteiligten sich elf Büros und reichten ihre Entwürfe ein. Diese anderen in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten wurden aus verschiedenen Gründen nicht weiter verfolgt.
Im Nachgang des Wettbewerbs erfolgte eine Anpassung des Entwurfs aus Gründen des Klimaschutzes. Es wurde
eine Höhenreduzierung des südlichen Bauteils (ursprünglich für mehrere Wohnungen) von ehemals drei Geschossen vorgenommen.
5.3.8 Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan übernimmt den geschützten Landschaftsbestandteil 'LB 131 A' ‚Dorbach‘
nachrichtlich. Die Ge- und Verbote des Schutzgebietes werden durch das Vorhaben nicht berührt. Es werden zudem, wie im Landschaftsplan empfohlen, Gehölzpflanzungen entlang des Dorbachs vorgenommen.
5.4

Zusätzliche Angaben

5.4.1 Merkmale der verwendeten Verfahren (Methodik) / Vollständigkeit der Unterlagen
Der Umweltbericht enthält eine Zusammenstellung der Umweltbelange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB.
Umfang und Detaillierung orientieren sich dabei problembezogen an der vorliegenden Planungsaufgabe und dem
gegenwärtigen Wissensstand.
Die Beurteilung der derzeitigen Umweltsituation, der Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen bei
Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung basiert auf den in den Einzelkapiteln jeweils
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genannten Grundlagen und Informationsquellen, dem Stand der Wissenschaft und Technik, allgemein anerkannten Regeln und gutachterlichem Erfahrungswissen.
Die vorliegenden Unterlagen werden in Bezug auf die Fragestellung als ausreichend detailliert und vollständig betrachtet. Dort wo genaue Messergebnisse oder Daten fehlen (z.B. einwirkender Lärm, genaues Artenspektrum)
werden die Umweltauswirkungen als Prognose im Sinne eines Worst-Case abgeschätzt.
Die Einzelbewertungen bezüglich Umweltsituation und Umweltauswirkungen wurden verbal argumentativ, auf den
genannten Grundlagen basierend, begründet. Wesentliche Grundlagen bilden folgende Fachgutachten und Quellen:
–

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag mit Eingriffsbilanz, GOP und Baumbilanzplan (BKR Aachen 2014a)

–

Ortsbegehung, Erfassung der Biotopstruktur sowie der Einzelbäume am 29.10.2009 und 11.11.2013

–

Vermessung des Baumbestandes (Amtlicher Lageplan, Ingenieure Heinz -D. GEHRMANN und ARNE ADOMEIT)

–

ASP Stufe I mit Analyse der Habitatqualitäten für planungsrelevante Arten (BKR Aachen 2014b)

–

Baugrundgutachten, Evangelische Kirchengemeinde Aachen, Neubau Evangelisches Gemeindezentrum/Kirche an der Vaalser Straße in Aachen, Stand 15.01.2013 (GELL & PARTNER 2013)

5.4.2 Monitoring
Zur Überwachung der möglichen Auswirkungen auf die Schutzgüter durch die betrachtete Planänderung sind die
folgenden Maßnahmen geboten:
–

Überprüfung der Berücksichtigung des Boden- und Gewässerschutzes in der Bauphase

–

Überprüfung der Pflanzmaßnahmen entlang des Dorbachs

–

Überprüfung der Wirksamkeit der Ausgleichsmaßnahmen in Bezug auf den Naturhaushalt und den Boden

Das Monitoring erfolgt üblicherweise ein Jahr nach Inkrafttreten von Planungen und wird in einem Fünf-JahresIntervall wiederholt, um ungewünschte und unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen zu erfassen.
5.5

Allgemein verständliche Zusammenfassung
Für den geplanten Neubau der evangelischen Kirche an der Vaalser Straße wird ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wurde eine
Umweltprüfung durchgeführt, deren Aufgabe es ist, die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen des
Vorhabens zu ermitteln. Zur Offenlage erfolgt die Erstellung des Umweltberichtes zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 962, der gem. § 2a Nr. 2 BauGB die Ergebnisse der Umweltprüfung beschreibt und bewertet.
Zusätzlich fasst der Umweltbericht die wesentlichen Ergebnisse aus dem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag
(Eingriffsbilanz für den Naturhaushalt und Eingriffsbilanz für den Boden) und das Ergebnis der Artenschutzvorprüfung zusammen.
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan schafft die planungsrechtliche Voraussetzung für den Bau einer evangelischen Kirche mit zugehörigem Gemeindezentrum, einer Wohnung für den Küster und Büroflächen für die Diakonie. Es setzt dabei innerhalb des 3.665 m² großen Plangebietes den Entwurf des Büros Weinmiller Architekten
konkret um.
Das Plangebiet ist Teil einer festgesetzten Ausgleichsfläche für den Bebauungsplan Nr. 672, liegt in der Dorbachaue direkt an der stark befahrenen Vaalser Straße und ist heute mit Gebüschen und einzelnen Bäume bewachsen.
Es weist überwiegend Gleyböden mit sehr hoher Schutzwürdigkeit aufgrund ihres Biotopentwicklungspotenzials
auf und liegt innerhalb einer Kaltluftbahn, die jedoch nicht zur Durchlüftung der Innenstadt beiträgt.

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Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen bei Umsetzung der Planung werden in der nachfolgenden Übersicht
zusammenfassend dargestellt. Die Bewertung der Auswirkungen erfolgt in folgenden Stufen: keine, gering, mittel,
erheblich.
Mit dem Vorhaben sind auch aufgrund der umfangreichen Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen keine sehr erheblichen oder erheblichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt verbunden. Mittlere Umweltauswirkungen entstehen für die Schutzgüter Pflanzen und Tier, Boden, Wasser und das Klima. Geringfügige
negative Auswirkungen für die Landschaft und den Menschen.

Schutzgut

Bedeutung/ Empfindlichkeit/ Vorbelastung

Erläuterung und Bewertung
der Auswirkungen

Mensch/ Gesundheit des Menschen

Lärmvorbelastung durch Straßen- und Schienenverkehr

Keine relevante Veränderung der Immissionssituation; Wahrung gesunder
Wohn- und Arbeitsverhältnisse durch bautechnische Auflagen
geringe Auswirkungen

Tiere und Pflanzen

Gehölzbestandene Ausgleichsflächen in der
Dorbachaue mit mittlerer Bedeutung sowie
Baumhecke am nördlichen Grundstücksrand
mit höherer Bedeutung

(Teil)Verlust einer Ausgleichsfläche in der Dorbachaue, Verlust von Gehölzen und Einzelbäumen. Die Auswirkungen werden durch Maßnahmen im
Plangebiet und durch externe Maßnahmen kompensiert.
mittlere Auswirkungen

Boden

Überw. Böden mit sehr hoher Schutzwürdigkeit Kleinflächiger Verlust von sehr schutzwürdigen Gleyböden. Die Auswirkun(Biotopentwicklungspotenzial Gleyböden), ge- gen werden außerhalb des Plangebietes kompensiert.
ringe strukturelle und stoffliche Vorbelastung
mittlere Auswirkungen

Wasser

LB Dorbach anschließend, geringe Empfindlichkeit des Grundwasser (geringes Dargebot)

Verlust von Aueflächen und Heranrücken an den Dorbach, keine Tiefgeschosse, geringes Risiko der Grundwasserverschmutzung, geringfügige
Auswirkung auf Grundwasserneubildung. Die Auswirkungen werden durch
Schutzabstände zum Dorbach verringert.
mittlere Auswirkungen

Klima/ Luft

Baukörper innerhalb einer Kaltluftbahn ohne Belüftungsfunktion für die Innenstadt, keine vorhabenbedingten lufthygienischen Auswirkungen. KlimaKaltluftbahn ohne Belüftungsfunktion für die
Innenstadt; lufthygienische Vorbelastung durch tische Auswirkungen werden durch Maßnahmen im Plangebiet (Dachbegrünung, Höhenfestsetzungen) verringert.
Vaalser Straße
mittlere Auswirkungen

Landschaft

Freiraumkorridor ohne Erholungsfunktion

Kultur- und SachgüKeine Kultur- und Sachgüter bekannt
ter

geringfügige Verkleinerung eines Freiraumkorridors
insgesamt geringe Auswirkungen
keine relevanten Auswirkungen

Ohne die Aufstellung des Bebauungsplanes treten die beschriebenen Umweltauswirkungen nicht auf. Die als Ausgleichsfläche festgesetzte und mit heimischen Strauch- und Baumarten bepflanzte Fläche würde unverändert erhalten bleiben und langsam an Wert gewinnen.
Zur Vermeidung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes werden im Plangebiet verschiedene Maßnahmen umgesetzt (Fäll- und Rodungsarbeiten im Winter (Oktober bis Februar), Schutz von Böden und
Gewässer in der Bauphase, Erhalt und Neuanpflanzung von Gehölzen, Schutzstreifen entlang des Dorbachs, Anlage einer Hecke, Dachbegrünung u.a).
Für das Vorhaben wurde eine Vorprüfung zum Artenschutz, Stufe I erstellt. Artenschutzrechtliche Konflikte im Sinne des § 44 BNatSchG sind durch die Planung nicht zu erwarten. Im Ergebnis ist im Geltungsbereich nicht mit
Fortpflanzungs- und Ruhestätten für planungsrelevante Arten (Vögel, Säugetiere) zu rechnen. Es treten möglicherweise potenzielle Nahrungshabitate planungsrelevanter Vogel- und Fledermausarten auf, wobei ein Vorkommen
von essentiellen Habitaten nicht erwartet wird.
Für das Vorhaben wird die Eingriffsregelung angewendet und ein eigenständiger Landschaftspflegerischer Fachbeitrag erstellt. Die Summe der über den Bebauungsplan Nr. 672 festgesetzten Ausgleichsverpflichtungen zuzüglich der Ausgleichserfordernisse des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes evangelische Kirche ergibt 1.859
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 962
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 15.12.2014

Wertpunkte (Natur und Landschaft in m², Verfahren der STADT AACHEN 2006). Eine eigenständige Ermittlung des
Eingriffs in den Boden für das Vorhaben ergibt 1,45 Wertpunkte (Boden in ha, Verfahren der STADT AACHEN 2012).
Der planexterne Ausgleich erfolgt im Nordosten des Stadtgebietes von Aachen zwischen A 44 und Verlautenheidener Straße (Gemarkung Haaren, Flur 27, Teilflächen der Flurstücke 76 und 314). Auf einer Fläche von ca.
3,7 ha werden Grünland extensiviert, eine Streuobstwiese angelegt und Gehölze angepflanzt.

6

Auswirkungen der Planung

6.1

Städtebauliche Auswirkungen
Die evangelische Kirchengemeinde hat den Bedarf eines Kirchenneubaus auf Grund von Umstrukturierungserfordernissen für den Aachener Westen festgestellt. Das heißt, dass auf Grund organisatorischer Notwendigkeiten und
notwendiger funktionaler Interessen die zwei Pfarrbezirke 'Dietrich-Bonhoeffer-Haus' am Kronenberg und 'Arche'
im Ortsteil Gut Kullen zusammen gelegt wurden.
Der wohnungsnahen Versorgung des neuen Pfarrbezirks mit einer evangelischen Kirche mit Gemeindezentrum
und die zentrale Lage innerhalb des neuen Pfarrbezirks in Verbindung mit einer guten Erreichbarkeit des Standortes für alle Gemeindemitglieder des Pfarrbezirks sowie als wichtiger Teil der städtischen Infrastruktur wird ein besonderes Gewicht beigemessen. Daraus ergibt sich die Erforderlichkeit zur Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes, um eine neue evangelische Kirche mit Gemeindezentrum für den Aachener Westen zu bauen.
Die gewünschten Anforderungen werden durch das Plangebiet gewährleistet. Standortalternativen wurden im
Rahmen des Planverfahrens geprüft, jedoch keine verfügbaren, bzw. geeigneten, den Erfordernissen der evangelischen Kirche entsprechenden Standorte gefunden.
Die städtebaulichen Auswirkungen umfassen die Erweiterung der vorhandenen Wohnbebauung an der Vaalser
Straße um ein solitär stehendendes Kirchenbauwerk mit einem separaten Glockenturm an der Vaalser Straße.
Das Gebäude wird weithin, insbesondere von Norden vom Pariser Ring aus, als markantes Bauwerk in Erscheinung treten. Die Planung nimmt die vorhandene Bauflucht des benachbarten Wohngebäudes auf und tritt daher rd.
10 m von der Straße zurück. Die Gebäudehöhe der Kirche (Kirchenschiff) orientiert sich an der Höhe des benachbarten Wohnhauses und reicht nicht darüber hinaus. Im Bereich des Dorbachufers wird ein von Bebauung freizuhaltender Grünbereich durch die Festsetzung einer Fläche für Maßnahmen zum Gewässerschutz mit einer Breite
von 5 m gesichert.

6.2

Verkehrliche Auswirkungen
Das Plangebiet ist mit seiner Lage angrenzend an die B1 (Vaalser Straße) an das überörtliche Straßenverkehrsnetz angeschlossen. Das geringe vorhabenbedingte Verkehrsaufkommen wird die Leistungsfähigkeit der B1 nicht
beeinträchtigen. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über eine sog. rechts rein / rechts raus - Regelung. Es ist
nur eine Zufahrt auf das Grundstück zulässig. Eine rückwärtige Erschließung des Grundstücks ist nach den vorliegenden Gegebenheiten nicht möglich, da dort angrenzend an die Privatgärten der Wohnbebauung an der Vaalser
Straße eine Kleingartenanlage und nur ein Fußweg vorhanden sind. Die Einbeziehung der Privatzufahrt der evangelischen Kirche in die Signalisierung des Knotens B1 / L 260 ist nicht vorgesehen.

6.3

Umweltauswirkungen
Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung wurden ermittelt und im Umweltbericht beschrieben und
bewertet. Mit dem Vorhaben sind keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf den Menschen und die Umwelt
verbunden. Beeinträchtigungen verbleiben für die Schutzgüter Gewässer, Klima, Pflanzen, Tiere und Boden.
Durch Festsetzungen im Bebauungsplan in Form einer Maßnahmenfläche zum Gewässerschutz, der mindestens
10 m-Abstand der geplanten Bebauung zur Böschungsoberkante des Dorbachs, der Erhalt der vorhandenen HeSeite 49 / 56

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 962
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

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Fassung vom 15.12.2014

ckenpflanzung entlang der westlichen Plangebietsgrenze, den Erhalt von einigen vorhandenen Bäumen sowie die
über den Durchführungsvertrag gesicherte Dachbegrünung werden die Auswirkungen der Planung gemindert.
Durch plangebietsexterne Ausgleichsmaßnahmen werden die Eingriffe ausgeglichen.
Die Inanspruchnahme einer über ein anderes Bauleitplanverfahren festgesetzten Ausgleichsfläche stellt eine Ausnahme dar, die keine gängige Praxis ist und es auch nicht werden soll. Von der Ausgleichsfläche in einer Gesamtgröße von 12.000 qm werden 3.665 qm für den Neubau einer Kirche in Anspruch genommen. Die Rodung im
Plangebiet wird über externe Ausgleichsmaßnahmen unter besonderer Berücksichtigung des bereits entwickelten
ökologischen Zustands kompensiert.
6.4

Planungsrechtliche Auswirkungen
Der für einen 3,50 - 4 m-Streifen angrenzend an die Vaalser Straße geltende rechtskräftige Bebauungsplan
Nr. 700 – Vaalser Straße – wird innerhalb des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 962 ersetzt.
Die Änderung Nr. 130 des Flächennutzungsplanes wird parallel durchgeführt.
Zusammenfassung
Das Grundstück an der Vaalser Straße entspricht den von der Kirche festgestellten Erfordernissen. Standortalternativen wurden im Vorfeld bzw. im Rahmen des Planverfahrens geprüft, jedoch keine verfügbaren, bzw. geeigneten, den Erfordernissen der evangelischen Kirche entsprechenden Standorte gefunden. Eine Zusammenlegung
der beiden Einrichtungen an einem vorhandenen Standort konnte auf Grund fehlender Erweiterungsflächen für
den Pfarrbezirk West nicht realisiert werden.
Daher wird die kleinflächige Erweiterung der vorhandenen Wohnbebauung an der Vaalser Straße mit dem Bedarf
der evangelischen Kirche nach einem Standort in zentraler Lage ihres Pfarrbezirks und bestimmten Anforderungen
an die Größe und Beschaffenheit des Grundstücks begründet, für den keine Standortalternativen bereit stehen.
Im Rahmen der Erstellung des Umweltberichts wurden die Auswirkungen auf die Umwelt umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet. Die Ergebnisse der Umweltprüfung sind in die Abwägung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eingeflossen. Der Bedeutung der wohnungsnahen Versorgung des neuen Pfarrbezirks mit einer
evangelischen Kirche mit Gemeindezentrum und die zentrale Lage innerhalb des neuen Pfarrbezirks in Verbindung mit einer guten Erreichbarkeit des Standortes für alle Gemeindemitglieder des Pfarrbezirks sowie als wichtiger Teil der städtischen Infrastruktur wird ein besonderes Gewicht beigemessen. Den öffentlichen Belangen, den
durch die evangelische Kirche festgestellten Erfordernissen für Gottesdienst und Seelsorge gem. § 1 Abs. 6 Nr. 6
BauGB zu entsprechen, sowie die Berücksichtigung von 'sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Bevölkerung'
gem. § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB wird Vorrang eingeräumt und die nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt durch
das Vorhaben insbesondere auf das Klima sowie die Inanspruchnahme eines Teils einer Ausgleichsfläche hingenommen.
Nachteilige Auswirkungen ergeben sich insbesondere für die Schutzgüter Klima, Pflanzen, Tiere, Landschaft, Gewässer und Boden, diese sind jedoch nicht als erheblich bewertet. Das Ergebnis der Umweltprüfung zeigt, dass
der Umfang des Eingriffs durch die festgesetzten Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung verringert werden
kann. Unvermeidbare Eingriffe werden über die im Bebauungsplan festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert.
Insgesamt werden im Rahmen des Abwägungsprozesses die Belange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 6 BauGB 'Erfordernisse
für Gottesdienst und Seelsorge' höher gewichtet als die durch die Planung berührten Umweltschutzbelange gemäß
§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB.

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7

Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 15.12.2014

Kosten
Die Kosten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie der Baumaßnahme werden vom Vorhabenträger getragen und im Detail im Durchführungsvertrag geregelt.

8

Durchführungsvertrag
Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gehört ein Durchführungsvertrag, der zwischen der Stadt Aachen und
dem Vorhabenträger (hier Evangelische Kirche Aachen) abgeschlossen wird. Dieser Vertrag wird alle zuvor genannten Voraussetzungen und Bedingungen für die Realisierung der Maßnahme sicherstellen. Außerdem trägt der
Vertrag der gesetzlichen Vorgabe Rechnung, die Frist für die Realisierung des Vorhabens festzulegen. Werden die
festgelegten Termine nicht eingehalten, so soll die Stadt Aachen entsprechend den gesetzlichen Regelungen die
Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufheben. In dem Durchführungsvertrag werden zum Satzungsbeschluss zudem auch Gestaltungsvorgaben für das Vorhaben, Kostenübernahmen durch den Vorhabenträger u.a. geregelt. Dem Willen der Stadt Aachen, das vorliegende Entwurfskonzept des geplanten Gebäudes
auch umzusetzen, wird damit Rechnung getragen.
Voraussichtliche Inhalte:
• Schaffung von 12 Stellplätzen, davon 2 Behinderten-Stellplätze und Ablösung von 8 Stellplätzen
• Entwässerungskonzept
• Freiflächengestaltung
• Erhalt und Neupflanzungen von Bäumen
• Art und Umfang der plangebietsexterne Kompensationsmaßnahmen
• Vorgaben für die Pflege und Bepflanzung der Maßnahmenfläche (Gewässerschutz) entlang des Dorbachs
• Errichtung eines Bauzauns zum Schutz von Böden, des Dorbachs und der südlich angrenzenden Ausgleichsfläche
• Beschränkung der Fäll- und Rodungszeiten auf Grund von artenschutzrechtlichen Belangen
• Verpflichtung zur Anzeige des Baubeginns bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Aachen
Der Vertrag wird spätestens zum Satzungsbeschluss unterschrieben vorliegen.

9

Plandaten
Die Größe des Plangebietes beträgt 3.665 qm.
Fläche für Gemeinbedarf
Fläche für Maßnahmen zum Gewässerschutz

3.323 qm
342 qm

Die Fläche des Vorhaben- und Erschließungsplans umfasst den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Planungsausschuss am .................................. die
öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 962 - Vaalser Straße / Evangelische Kirche beschlossen hat.

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Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 15.12.2014

Aachen, den
(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister

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- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

10
10.1

Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 15.12.2014

Quellenangaben
Informationsgrundlagen
3+ FREIRAUMPLANER (2014a): Entwurfsplan Freianlagen im Auftrag der Kirchengemeinde Aachen, Stand Juni
2014
3+ FREIRAUMPLANER (2014b): Einleitungsantrag, Neubau Gemeindezentrum Vaalser Straße, Aachen, Stand
23.04.2014
3+ FREIRAUMPLANER (2014C): Entwässerungskonzept Neubau Gemeindezentrum Vaalser Straße, Aachen,
Regeneinleitung in den Dorbach, Stand 6.11.2014
AHU AG (2003): Digitale Bodenbelastungskarte für den unbesiedelten Freiraum der Stadt Aachen.
BEZIRKSREGIERUNG KÖLN (2003): Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, 1.
Auflage 2003 mit Ergänzungen (Stand: 2010).
BfN

–

Bundesamt für Naturschutz (2012): Naturräumliche
http://www.geodienste.bfn.de/ogc/wms/gliederungen (16.10.2012).

Gliederung,

WMS

Dienst:

BFN (2006): Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands, zweite fortgeschriebene Fassung 2006; Bearbeitung: Riecken, Fink, Raths, Schröder, Ssymank.
BKR Aachen (2014a): Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Vorhabenbezogener Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 962 – Vaalser Straße / Evangelische Kirche – in der Stadt Aachen. Gutachten im
Auftrag der evangelischen Kirche Aachen. Stand Entwurf September 2014
BKR AACHEN (2014b): Artenschutzprüfung Stufe I: Vorprüfung, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Ev. Kirche /
Gemeindezentrum Vaalser Straße in der Stadt Aachen. Gutachten im Auftrag der Evangelischen Kirchengemeinde Aachen. Stand Juni 2014
BUNDESFORSCHUNGSANSTALT FÜR LANDESKUNDE UND RAUMORDNUNG [Hrsg.] (1978): Die naturräumlichen Einheiten Blatt 122/123 Köln-Aachen, Bearbeitung E. Glässer.
EISENBAHN-BUNDESAMT (2008): Lärmkartierung des Schienenverkehrs; www.laermkartierung.eisenbahnbundesamt.de
FELDWISCH, INGENIEURBÜRO (2009). Erstellung von Bodenfunktionskarten für das Stadtgebiet Aachen, Gutachten
im Auftrag der Stadt Aachen.
GEHRMANN & ADOMEIT – ÖFFENTLICH BESTELLTE VERMESSUNGSINGENIEURE (2014): Amtlicher Lageplan inklusive
Vermessung der Einzelbäume, Stand 23.04.2014
GELL & PARTNER (2013): Baugrundgutachten, Evangelische Kirchengemeinde Aachen, Neubau Evangelisches
Gemeindezentrum/Kirche an der Vaalser Straße in Aachen, Stand 15.01.2013
HOLZAPFEL, E. (1911): Geologische Karte von Preußen, Lieferung 141, Blatt Aachen, Karte und Erläuterung,
Herausgegeben von der Königlich Preußischen Geologischen Landesanstalt.
LANA – LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT NATURSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE UND ERHOLUNG (1996): Methodik der
Eingriffsregelung. Gutachten zur Methodik der Ermittlung, Beschreibung und Bewertung von Eingriffen
in Natur und Landschaft, zur Bemessung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie von Ausgleichszahlungen, Teil II, Analyse. Bearbeitung: Institut für Landschaftspflege und Naturschutz der
Universität Hannover.
LANA PLAN

(2006): Konzept zur naturnahen Entwicklung des Wildbaches/Dorbaches in Aachen, Auftraggeber:
Wasserverband Eifel/Rur

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 962
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 15.12.2014

LANUV – Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (2010): Biotopkataster, vgl. LINFOS NRW: http://www.wms.nrw.de/umwelt/linfos?, 1.04.2014
LANUV – Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (2010): Biotopverbundplanung der LANUV, vgl. LINFOS NRW: http://www.wms.nrw.de/umwelt/linfos?, 1.04.2014
MKULNV – Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes
Nordrhein-Westfalen [Hrsg.]: Fachinformationssystem ELWAS mit ELWAS-Web unter: http://sb1-itp286.it.nrw.de/elwas-hygrisc/src/gwbody.php?gwkid=282_09&frame=false,
(Auswertung
am
10.07.2014).
MKULNV – Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes
Nordrhein-Westfalen: Umgebungslärmportal NRW. www.umgebungslaerm.nrw.de (download
19.08.2014)
RASKIN – UMWELTPLANUNG UND UMWELTBERATUNG GbR (2014): Artenschutzkonzept der Stadt Aachen (Vorabinformation Büro Raskin vom 17.01.2014)
RWTH AACHEN - GEOGRAFISCHES INSTITUT (2013): Lokale Kaltluft im Aachener Kessel. Gutachten im Auftrag der
Stadt Aachen.
STADT AACHEN – Umweltamt (1999): Konzept für die zukünftige Entwicklung der Fließgewässer in der Stadt
Aachen Berichterstattung: Umweltamt der Stadt Aachen, Abt. Gewässerschutz Herausgeber: Stadt
Aachen - Der Oberbürgermeister, Umweltamt Aachen am 27.01.2000
STADT AACHEN (1980). Flächennutzungsplan.
STADT AACHEN (1988). Landschaftsplan Aachen.
STADT AACHEN (2000): Gesamtstädtisches Klimagutachten
STADT AACHEN (2001): Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Aachen (Baumschutzsatzung) vom
31.01.2001.
STADT AACHEN (2006): Aachener Leitfaden zur Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft, Arbeits- und
Entscheidungsgrundlage für Genehmigungsverfahren in Aachen. Der Oberbürgermeister Fachbereich
Umwelt Stand 01.01.2006
STADT AACHEN (2013): Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Änderung des Flächennutzungsplanes für den
Bereich zwischen Vaalser Straße, Dorbach, Kleingartenanlage u. Wohnbebauung Vaalser Straße in
Aachen-Laurensberg zugunsten eines Kirchengebäudes mit Nebennutzungen. Anforderungen für die
zu erstellenden Umweltberichte, FB 36/20 – 717 Anforderungsprofil UB, Stand 06.05.2013
STADT AACHEN, FACHBEREICH UMWELT (2012): Aachener Leitfaden zur Bewertung von Eingriffen in das Schutzgut Boden, Arbeit- und Entscheidungsgrundlage für Planungs- und Genehmigungsverfahren in
Aachen.
TRAUTMANN, W. (1973): Schriftenreihe für Vegetationskunde Heft 6, Vegetationskarte der Bundesrepublik
Deutschland 1:200.000 – Potentielle natürliche Vegetation – Blatt CC 5502 Köln, Hrsg. Bundesanstalt
für Vegetationskunde, Naturschutz und Landschaftspflege.
WEINMILLER ARCHITEKTEN (2014): Architektenentwurf EKA Neubau Kirche Gemeindezentrum Vaalser Straße,
Stand 9.04. 2014
WVER – WASSERVERBAND EIFEL RUR & PLANUNGSBÜRO KONZEN (2012): Erarbeitung der Grundlagen für die Erstellung des Umsetzungsfahrplanes im EZG Eifel-Rur unterhalb von Obermaubach, W1, Blatt 110,
03/2012
WVER – Wasserverband Eifel-Rur (2013): Geplante Einleitung Evangelische Gemeindezentrum an der Vaalser
Straße in Aachen – Hochwasserschutznachweis für das HRB Klinikum (Kurzbericht)
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 962
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche 10.2

Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 15.12.2014

Gesetze, Richtlinien, Verordnungen
16. BImSchV
Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des BImSchG
Verkehrslärmschutzverordnung vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), die durch Artikel 3 des Gesetzes
vom 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146) geändert worden ist
39. BImSchV
Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des BImSchG
Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen; vom 2. August 2010 (BGBl. I
Nr. 40 vom 05.08.2010 S. 1065) Gl.-Nr.: 2129-8-39
BauGB

Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I, S 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548)

BBodSchG
Bundes-Bodenschutzgesetz: Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und
zur Sanierung von Altlasten vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), Stand: Zuletzt geändert durch Artikel
5 Absatz 30 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212)
BBodSchV
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1554), zuletzt
geändert durch Artikel 5 Absatz 31 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212)
BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz: Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelt-einwirkungen durch
Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterrungen und ähnliche Vorgänge, in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli
2013 (BGBl. I S. 1943) geändert worden ist
BNatSchG
Bundesnaturschutzgesetz: Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG) vom
29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 4 Absatz 100 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154)
DIN 18005
DSchG

Deutsche Norm Schallschutz im Städtebau (2002)

Denkmalschutzgesetz: Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande NordrheinWestfalen; vom 11. März 1980 (GV. NW. S. 226, ber. S. 716), zuletzt geändert durch Artikel 1 ÄndG
vom 16. Juli 2013 (GV. NRW. S. 488)

FFH-RL Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden
Tiere und Pflanzen vom 21. Mai 1992
Klimaschutzgesetz NRW: Gesetz zur Förderung des Klimaschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen
vom 29. Januar 2013, (GV. NRW. 2013 S. 33)
LG NRW Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen
Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft; In der Fassung der
Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV. NRW. S. 568); zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. März 2010 (GV. NRW. S. 185)
LWG

Landeswassergesetz: Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen; in der Fassung vom 25. Juni
1995 (GV. NW. S. 926), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. März 2013 (GV. NRW.
S. 133)

VS-RL

Vogelschutzrichtlinie: Richtlinie 2009/147/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 30.
November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (kodifizierte Fassung) ABl. L 20/9
vom 26.01.2010

VV-Artenschutz Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren; Rd. Erl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.04.2010, - III 4 - 616.06.01.17 – in der Fassung der 1. Änderung vom 15.09.2010
WHG

Wasserhaushaltsgesetz: Gesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 76 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 962
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 15.12.2014

Anlage
Grünordnungsplan zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 962
– Vaalser Straße / Evangelische Kirche –

Seite 56 / 56

Grünordnungsplan zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 962 - Vaalser Straße / Evangelische Kirche Kirchengebäude mit extensiver Dachbegrünung
Gebäude (Kirchturm, Lager)

34

1

2

3

4

offen gepflasterte Wege, Zufahrten, Stellplätze

18
5

6

7

Freiflächen mit Zierrasenflächen, Rabatten, Pflanzbeeten

19

8

9

10

11

12 1314

15

freiwachsende Hecke aus heimischen Straucharten
Ufersaum zum Dorbach (extensiv gepflegt)

16
17

Baumbilanz

!
(
!
(

Wegfall von Bäumen

!
.

Neupflanzung von Bäumen (überw. Kopfweiden)

^

Erhalt von Bäumen

Bäume, die bei Anwendung der Baumschutzsatzung der
Stadt Aachen unter Schutz stehen

Angaben zu Art und Umfang der Bäume vgl. Tabelle

21

33
32
22
31

Darstellung auf der Grundlage von:
Lageplan Maßstab 1:250, Gehrmann & Adomeit,
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure,
Entwurfsplan Freianlagen, 3+ Freiraumarchitekten, Aachen

20

´

Maßstab: 1:500

Stand 1.09.2014

lfn. Nr.

Art

1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
31
32
33
34

Stieleiche
Feldahorn
Feldahorn
Stieleiche
Feldahorn
Stieleiche
Feldahorn
Stieleiche
Feldahorn
Stieleiche
Feldahorn
Salweide
Birke
Salweide
Stieleiche
Feldahorn
Feldahorn
Stieleiche
Stieleiche
Esche
Silberweide
Esche
Esche
Esche
Esche
Spitzahorn

Umfang Kronendurch- Baumschutz[cm]
messer [m]
satzung
110
90
90
90
90
90
90
90
60
90
60
60
60
90
60
80
80
88
75
160
83
25
70
75
75
98

nicht

nicht
nicht
nicht
nicht
nicht
nicht

10
5
5
8
vermessen
8
6
10
4
8
5
6
5
6
6
5
5
vermessen
vermessen
10
vermessen
vermessen
vermessen
5
5
vermessen

ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
nein
ja
nein
nein
nein
ja
nein
ja
ja
ja
ja
ja
ja
nein
nein
nein
nein
ja

Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen

Der Oberbürgermeister

Eingaben:
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 962
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg
für den Planbereich zwischen Vaalser Straße, Westfriedhof und Dorbach
(Stand 15.12.2014)

Lage des Plangebietes

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 962
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

Eingaben Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 15.12.2014

Inhaltsverzeichnis
1.

Niederschrift der Anhörungsveranstaltung im Dietrich-Bonhoeffer-Haus vom
19.03.2014 ................................................................................................................................................ 1

2.
, 52064 Aachen, Schreiben vom 28.03.2014 und 11.04 2014 .................... 6
3.

Vaalser Straße 351, 52074 Aachen, Schreiben vom 20.03.2014 ............................. 12

4.

Postfach 101159, 52011 Aachen, Schreiben vom 21.03.2014 ................................. 23

5.

Schreiben vom 28.03.2014 ................................................................ 24

6.

Wilbankstraße 133, 52076 Aachen, Schreiben vom 28.03.2014 .................... 26

7.

, An der Schanz 1, 52064 Aachen, Schreiben vom
31.03.2014 .............................................................................................................................................. 28

8.

, Am Treut 1b, 52072 Aachen, Schreiben vom 07.04.2014 .......................................... 29

9.

, Fuchserde 16, 52066 Aachen, Schreiben vom 16.03.2014............................................. 30

10.

Morinerweg 13, 52074 Aachen, Schreiben vom 19.03.2014................................ 31

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 962
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

1.

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Fassung vom 15.12.2014

Niederschrift der Anhörungsveranstaltung im Dietrich-Bonhoeffer-Haus vom 19.03.2014

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2.
An der Schanz 1, 52064 Aachen, Schreiben vom 28.03.2014 und 11.04 2014

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3.

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, Vaalser Straße 351, 52074 Aachen, Schreiben vom 20.03.2014

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4.

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vom 28.03.2014

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Seite 25

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5.

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Wilbankstraße 133, 52076 Aachen, Schreiben vom 28.03.2014

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Fassung vom 15.12.2014

Seite 27

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6.

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, An der Schanz 1, 52064 Aachen, Schreiben vom 31.03.2014

Seite 28

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7.

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, Am Treut 1b, 52072 Aachen, Schreiben vom 07.04.2014

Seite 29

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- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

8.

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Fuchserde 16, 52066 Aachen, Schreiben vom 16.03.2014

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- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

9.

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, Morinerweg 13, 52074 Aachen, Schreiben vom 19.03.2014

Seite 31

Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen

Der Oberbürgermeister

Abwägungsvorschlag über die Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB
zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 962
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg
für den Planbereich zwischen Vaalser Straße, Westfriedhof und Dorbach
(Stand 15.12.2014)

Lage des Plangebietes

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Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 15.12.2014

Inhaltsverzeichnis
1.

Niederschrift der Anhörungsveranstaltung im Dietrich-Bonhoeffer-Haus vom
19.03.2014 ................................................................................................................................................ 1
1.1

Erforderlichkeit der Planung ....................................................................................................................... 1

1.2

Prüfung von Standort- und Planungsalternativen ....................................................................................... 2

1.3

Prüfung der berührten Umweltbelange ....................................................................................................... 2

1.4

Inanspruchnahme einer Ausgleichsfläche / Freifläche sowie Eingriffs- /
Ausgleichsberechnung ............................................................................................................................... 3

1.5

Tiere, Pflanzen, Artenschutz....................................................................................................................... 3

1.6

Klima / Kaltluft / Lufthygiene ....................................................................................................................... 4

1.7

Dorbach / Landschaftsplan ......................................................................................................................... 4

1.8

Landschaft, Freiraumschutz ....................................................................................................................... 5

1.9

Bodenschutz ............................................................................................................................................... 5

1.10

Aussagen des Masterplans AACHEN*2030 zum Plangebiet ..................................................................... 5

1.11

Verkehr, Stellplatzerfordernis ..................................................................................................................... 5

2.
Aachen, An der Schanz 1, 52064 Aachen, Schreiben vom 28.03.2014 und 11.04 2014 .................... 6
2.1

Flächennutzungs- und Landschaftsplan ..................................................................................................... 6

2.2

Naturschutz................................................................................................................................................. 7

2.3

Ausgleichsfläche / Time Lag ....................................................................................................................... 7

2.4

Gewässerschutz ......................................................................................................................................... 7

2.5

Weiteres Vorgehen / Umweltbericht ........................................................................................................... 7

2.6

Zusammenfassung für den Fall der Planumsetzung .................................................................................. 8

3.

, Vaalser Straße 351, 52074 Aachen, Schreiben vom 20.03.2014 ............................... 9

4.

Postfach 101159, 52011 Aachen, Schreiben vom 21.03.2014 ................................... 9

5.

, Schreiben vom 28.03.2014 ................................................................ 10

6.

Wilbankstraße 133, 52076 Aachen, Schreiben vom 28.03.2014 .................... 12

7.

52064 Aachen, Schreiben vom
31.03.2014 .............................................................................................................................................. 12

8.

, Am Treut 1b, 52072 Aachen, Schreiben vom 07.04.2014 .......................................... 13

9.

, Fuchserde 16, 52066 Aachen, Schreiben vom 16.03.2014............................................. 13

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 962
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 15.12.2014

10.

, Morinerweg 13, 52074 Aachen, Schreiben vom 19.03.2014................................ 13

11.

Abwägung aller Belange – Vorschlag der Verwaltung ...................................................................... 14

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Fassung vom 15.12.2014

Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 962
Bereits in der Anhörungsveranstaltung wurden viele Aspekte erörtert, zu denen nachfolgend Stellung genommen wird. Die
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Schreiben beziehen sich überwiegend auf die im Rahmen der
Anhörung genannten Aspekte, so dass jeweils auf die entsprechenden Stellungnahmen zur Anhörung verwiesen wird.

1.

Niederschrift der Anhörungsveranstaltung im Dietrich-Bonhoeffer-Haus vom 19.03.2014

1.1 Erforderlichkeit der Planung
Die evangelische Kirchengemeinde hat den Bedarf eines Kirchenneubaus auf Grund von Umstrukturierungserfordernissen für den Aachener Westen festgestellt. Das heißt, dass auf Grund organisatorischer Notwendigkeiten und notwendiger
funktionaler Interessen die zwei Pfarrbezirke 'Dietrich-Bonhoeffer-Haus' am Kronenberg und 'Arche' im Ortsteil Gut Kullen
zusammen gelegt wurden. Der Pfarrbezirk des Dietrich-Bonhoeffer-Hauses umfasst Hanbruch, den Kronenberg, die Hörn
und den westlichen Teil der Innenstadt. Der Pfarrbezirk der 'Arche' erstreckt sich über die Stadtteile Gut Kullen, Steppenberg, Vaalserquartier sowie Orsbach und Lemiers. Des Weiteren wohnen manche Gemeindeglieder jenseits der Grenze
in den Niederlanden. Ein Um- und Anbau mit zusätzlich erforderlichem Modernisierungsbedarf wurde für die bestehenden
Anlagen geprüft, doch keiner der beiden Standorte ist ausreichend groß bzw. von der Bausubstanz für einen Um- und
Anbau geeignet, um die Aufgaben der zusammengelegten Bezirke mit attraktivem Gemeindezentrum zu übernehmen.
Nach der Prüfung einer Zusammenlegung an einem bestehenden Standort bzw. alternativen Grundstücken innerhalb des
neuen Pfarrbezirks, hat sich die evangelische Kirche für einen Kirchenneubau in zentraler Lage an der Grenze der beiden
ehemaligen Pfarrbezirke entschieden.
Folgende Anforderungen wurden an den neuen Standort gestellt:
–

zentrale Lage zwischen Vaalserquartier und dem westlichen Teil der Innenstadt

–

gute Erreichbarkeit für alle Gemeindemitglieder zu Fuß, per Rad, per ÖPNV, per PKW

–

ausreichende Fläche für einen flexiblen Kirchenneubau mit Gemeindezentrum und Außenanlagen

–

vorhandene technische Infrastruktur

Das Grundstück an der Vaalser Straße entspricht den von der Kirche festgestellten Erfordernissen. Standortalternativen,
wie z.B. verschiedene Grundstücke entlang der Vaalser Straße wurden im Rahmen des Planverfahrens geprüft, jedoch
keine verfügbaren, bzw. geeigneten, den Erfordernissen der evangelischen Kirche entsprechenden Standorte gefunden.
Im Rahmen des Feststellungsrechts haben die anerkannten Religionsgemeinschaften das Recht, Ihre Erfordernisse / Bedarfe an die Stadt weiterzugeben, die die Aufgabe übernimmt, geeignete Standorte für diese Erfordernisse im Rahmen
ihrer Bauleitplanung auszuweisen. Dass dies insbesondere bei dem gewählten Standort zu Nutzungskonflikten – hier mit
den naturschutzfachlichen und umweltfachlichen Belangen führt, wird geteilt. Alternative Standorte, die den formulierten
Anforderungen der Evangelischen Kirche entsprechen, stehen jedoch nicht zu Verfügung.
Die Kirchen des öffentlichen Rechts haben ein Feststellungsrecht, welches eine autonome Bedarfsfeststellung beinhaltet.
"Für die Abwägung (§ 1 Abs. 7 BauGB) bedeutet das Feststellungsrecht, dass sich die Erfordernisse für Gottesdienst und
Seelsorge in Bezug auf Umfang und objektivem Gewicht nach den Feststellungen der Kirchen bestimmen. Insoweit sind
die Feststellungen als verbindliche Vorgaben für die Abwägung zu behandeln."1 Sie stellen insbesondere kein untergeordnetes Einzelinteresse dar, sondern gehören zu dem bedeutsamen öffentlichen Belang der Daseinsvorsorge, d.h. die
Bereitstellung von wohnortnaher Infrastruktur im zugehörigen Gemeindegebiet.
Die Stadt nimmt dieses, durch die Kirche festgestellte Erfordernis im Aachener Westen zur Kenntnis und hat die Aufgabe,
hierfür im Rahmen der Daseinsvorsorge durch die Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Das heißt, dass die durch die evangelische Kirche festgestellten Erfordernisse gem. § 1 Abs. 6 Nr. 6 BauGB berücksich-

1

Söfker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB Kommentar, § 1, Söfker, Rn 141

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tigt und die erforderlichen Gemeinbedarfseinrichtungen durch die Bauleitplanung bezogen auf das zu versorgende Gebiet
(Einzugsgebiet) ausgewiesen werden.
Darüber hinaus werden die sozialen und kulturellen Bedürfnisse, insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen,
alten und behinderten Menschen (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB) bei der Planung berücksichtigt.
1.2 Prüfung von Standort- und Planungsalternativen
Der Kirchenneubau wurde innerhalb der evangelischen Kirchengemeinde Aachen intensiv diskutiert. Die gewünschten
dezentralen Strukturen können aus Kostengründen und den erforderlichen Umstrukturierungen innerhalb der evangelischen Kirche Aachen nicht beibehalten werden.
Durch die evangelische Kirche wurden vor Planungsbeginn die vorhandenen Standorte untersucht und der Umbau und
Modernisierungsaufwand abgeschätzt. Fazit dieser Prüfung war, dass die Bestandsgebäude nicht den gewünschten Anforderungen insbesondere einer barrierefreien Kirche mit Gemeindezentrum entsprochen haben und auch ein Umbau
dies nicht erreicht hätte, da insbesondere die Bausubstanz für einen Umbau nicht geeignet ist.
Im Zuge dieser Klärung sind auch ökumenische Lösungen mit den Gemeinden St. Hubertus und St. Philip Neri geprüft,
aber aufgrund struktureller Problemstellungen nicht weiter verfolgt worden.
Darüber hinaus kann ein Neubau als Neuanfang für den zusammengelegten Gemeindebezirk dienen und den modernen
Erfordernissen an den Gottesdienst, insbesondere auch durch einen variablen Grundrisszuschnitt zur Erweiterung des
Gottesdienstraums und eines barrierefreien Zugangs, gerecht werden. Die evangelische Kirche besitzt keine geeignete
Liegenschaft / Grundstück, welche die Anforderungen für einen Kirchenneubau erfüllt hätte.
Es wurden verschiedene Standorte geprüft, jedoch keine verfügbaren, bzw. geeigneten, den Erfordernissen der evangelischen Kirche entsprechenden Flächen gefunden. Aus Gründen der Zentralität sind insbesondere entlang der Vaalser
Straße verschiedene Grundstücke, in öffentlichem oder privaten Besitz, auf die Möglichkeit eines Erwerbs oder auch einer
Mitnutzung (Investorenlösung) untersucht worden. Das nun beplante Grundstück war das einzige auf dem Markt erhältliche und ist nach einem öffentlichen Verkaufsverfahren dann vom Land NRW erworben worden. Nur das Grundstück an
der Vaalser Straße entspricht den von der Kirche festgestellten Erfordernissen in Bezug auf Lage, Größe, Erreichbarkeit
und technische Erschließung und Verfügbarkeit. Es markiert ungefähr die Grenze der beiden ehemaligen Gemeindebezirke, so dass der neue Standort für alle Gemeindemitglieder gut zu erreichen ist.
Das im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung vorgeschlagene brach liegende Grundstück an der Vaalser Straße
im Bereich des HIT-Markts wird derzeit für eine Bebauung vorbereitet und ist seit Beginn des Bauleitplanverfahrens aus
städtebaulichen Gründen für eine Wohnbebauung vorgesehen.
Auf Grund der vielfältigen Nutzungskonflikte innerhalb des bebauten Stadtgebiets (Innenbereichs) und kaum brachliegenden Bauflächenreserven, rücken zumeist Freiflächen in den Fokus für eine Bebauung. Auch das Plangebiet ist bereits
baurechtlich belastet: Es ist Teil einer im Zusammenhang mit der Erweiterung der Justizvollzugsanstalt Aachen an der
Krefelder Straße und der damit verbundenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 672 im Jahr 2001 festgesetzten Ausgleichsfläche. Auch sind bei dem gewählten Standort Nutzungskonflikte insbesondere mit den naturschutzfachlichen und
umweltfachlichen Belangen bekannt. Aus diesem Grund hat die Stadt Aachen ein detailliertes Anforderungsprofil mit städtebaulichen und ökologischen Kriterien festgelegt, die bei der Nutzung der Fläche zu beachten sind.
Um eine Auswahl verschiedener Nutzungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für den Standort zu erhalten, führte die evangelische Kirchengemeinde im Vorfeld des Bauleitplanverfahrens einen architektonischen Wettbewerb durch. So lagen alternative Lösungen für das Plangebiet vor, die von der Wettbewerbsjury insbesondere mit Blick auf das städtische Anforderungsprofil geprüft wurden. Die Entscheidung fiel einstimmig auf den Entwurf des Berliner Architekturbüros Weinmiller
Architekten, der nach einer Überarbeitungsphase Grundlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist.
Die Bestandsgebäude / -grundstücke werden voraussichtlich verkauft und sollen zukünftig für eine Wohn- oder Büronutzung zur Verfügung stehen.
1.3 Prüfung der berührten Umweltbelange
Die Prüfung der berührten Umweltbelange im Rahmen der Umweltprüfung ergibt negative Auswirkungen auf die unter
Nr. 7 des Absatzes 6 des § 1 BauGB aufgeführten und im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigenden Belange. Insbesondere die Buchstaben a), c) - g) und i) werden durch die Planung berührt bzw. beeinträchtigt.
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Nachfolgend werden die in die Abwägung eingestellten Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter aufgeführt:
•

Auswirkungen der Planung auf den Biothopschutz (siehe Punkt 1.74)

•

Auswirkungen der Planung auf Tiere / Artenschutz (siehe Pkt. 1.85)

•

Auswirkungen der Planung auf das Klima (siehe Pkt. 1.56)

•

Auswirkungen der Planung auf den Dorbach (siehe Pkt. 1.57)

•

Auswirkungen der Planung auf die Landschaft (siehe Pkt. 1.68)

•

Auswirkungen der Planung auf den Boden (siehe Pkt. 1.9)

1.4 Inanspruchnahme einer Ausgleichsfläche / Freifläche sowie Eingriffs- / Ausgleichsberechnung
Die Inanspruchnahme einer Ausgleichsfläche stellt eine Ausnahme dar, die keine gängige Praxis ist und es auch nicht
werden soll. Das Planvorhaben stellt auf Grund seiner besonderen Bedeutung als Gemeinbedarfseinrichtung für die Religionsausübung im westlichen Stadtgebiet von Aachen einen Sonderfall dar. Die Inanspruchnahme eines Teils der Ausgleichsfläche im Plangebiet für den Bau der JVA an der Krefelder Straße erfolgt auf Grund von fehlenden Standortalternativen und der herausgehobenen Bedeutung des Vorhabens für den umliegenden Stadtteil als Teil der städtischen Infrastruktur (zum öffentlichen Belang siehe Pkt. 1.1).
Im Rahmen des Planverfahrens wurden keine geeigneten Standortalternativen für einen Kirchenneubau im Aachener
Westen gefunden, so dass ungefähr ein Viertel der derzeitig als Ausgleichsfläche für die Erweiterung der Justizvollzugsanstalt Aachen dienenden Fläche als Standort für den Bau einer Kirche mit Gemeindezentrum für den neuen Pfarrbezirk
gewählt wurde. Die Wahl fiel auf diesen Standort insbesondere daher, weil sie sich zentral innerhalb des zusammengelegten Pfarrbezirks befindet und eine gute verkehrliche Erreichbarkeit (ÖPNV, MIV) für alle Gemeindemitglieder durch die
Lage an der Vaalser Straße aufweist. Sie stellt zwar eine Freifläche dar, ist jedoch voll erschlossen durch Kanal, Straße
und weitere Leitungen in der Vaalser Straße. Durch die Planung wird an dieser Stelle die vorhandene, westlich anschließende Wohnbebauung um eine Fläche von rd. 0,3 ha erweitert.
Mit der Realisierung des geplanten Vorhabens geht der überwiegende Teil des Bewuchses des Plangebiets verloren.
Hiervon betroffen sind Teile der mit Strauch- und einzelnen Baumarten bewachsenen Ausgleichsfläche, die heute eine
mittlere Bedeutung besitzt, sowie die Baumhecke (überwiegend Stieleichen und Feldahorn) am nördlichen Rand des
Plangebiets mit höherer ökologischer Bedeutung.
Die Inanspruchnahme einer Ausgleichsfläche ist rechtlich zulässig, wenn der Ausgleich auf anderen Flächen durch gleichwertige Maßnahmen ausgeglichen wird. Der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangene Hinweis auf den auf
der Ausgleichsfläche bereits entstandenen ökologischen Wert (sog. 'Time Lag') wird durch die Entwicklungszeit der bereits angelegten Fläche von 13 Jahren berücksichtigt. Das Ausgleichserfordernis durch das Bauvorhaben wird durch die
Berücksichtigung des bisher auf der Fläche erreichten ökologischen Wertes erhöht und der Lebensraum- und Funktionsverlust wird entsprechend durch Maßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs kompensiert.
Die Summe der über den Bebauungsplan Nr. 672 festgesetzten Ausgleichsverpflichtungen zuzüglich der Ausgleichserfordernisse des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 962 ergibt 1.859 Wertpunkte (Verfahren der STADT AACHEN
2006; vgl. hierzu Landschaftspflegerischen Fachbeitrag Evangelische Kirche Vaalser Straße).
1.5 Tiere, Pflanzen, Artenschutz
Die Artenschutzvorprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass im Plangebiet nicht mit Fortpflanzungs- und Ruhestätten für
planungsrelevante Arten (Vögel, Säugetiere) zu rechnen ist. Durch den Verlust des Bewuchses können in der Bauphase
allerdings Bruthabitate von häufigen und ungefährdeten Vogelarten verloren gehen.
Durch die Aufnahme der Beschränkung von Bau- und Rodungszeiten in den Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan
lässt sich die direkte Tötung von Tieren vermeiden. Die Fäll- und Rodungsarbeiten sind in den Wintermonaten (Oktober
bis Februar) vorzunehmen. Soweit einzelne Bäume außerhalb dieser Zeiten gefällt werden, sind diese vor der Fällung auf
Brutstätten zu kontrollieren.
Zudem verliert die Fläche zukünftig durch Vegetationsverlust, Bebauung und Versiegelung ihre derzeitige Qualität als potentielles Nahrungshabitat, z.B. für Vögel und Fledermausarten. Es handelt sich hierbei nicht um essentielle Habitate planungsrelevanter Vogel- und Fledermausarten. Artenschutzrechtliche Konflikte sind daher nicht zu erwarten.
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Erhebliche Auswirkungen auf den Biotopschutz sind nicht zu erwarten.
1.6 Klima / Kaltluft / Lufthygiene
Das Dorbachtal mit seinen weitläufigen Freiflächen stellt ein wichtiges Kaltluftentstehungsgebiet dar. Das Plangebiet befindet sich innerhalb eines breiten, von Kaltluft überströmten Bereichs mit einer Mächtigkeit von 20 bis 25 m. Aktuelle Modellierungen (RWTH AACHEN - GEOGRAFISCHES INSTITUT (2013): Lokale Kaltluft im Aachener Kessel. Gutachten im Auftrag der Stadt Aachen) zeigen, dass der Kaltluftstrom im Bereich des Plangebietes in Richtung Klinikum über den Dorbach und weiter über den Wildbach in Richtung Soers abfließt. Er hat somit keine Relevanz für die Belüftung der Aachener Innenstadt.
Durch die in der Dorbachaue geplanten Gebäude können Einflüsse auf den hier verlaufenden Kaltluftabfluss entstehen.
Dies kann sowohl zu einem verlangsamten Abfluss, zu einem Aufstau oder zu einer Auflösung der Kaltluft führen. Durch
die im Bebauungsplan festgesetzte Höhenbegrenzung der geplanten Gebäude können diese grundsätzlich überströmt
werden. Aus diesem Grund wurde eine Höhenreduzierung des südlichen Bauteils (ursprünglich für mehrere Wohnungen)
von ehemals drei auf zwei Geschosse bzw. ein Geschoss vorgenommen. Durch die Anlage eines Gründaches (zur Vermeidung der Aufheizung von Oberflächen) und die Festsetzung der Höhen des Hauptgebäudes mit einer durchschnittlichen Höhe von max. 5,30 m für die eingeschossigen Bauteile, max. 8,30 m für die zweigeschossigen Bauteile sowie einem max. 12,30 m hohen Kirchraum über geplantem Geländeniveau werden die negativen stadtklimatischen Effekte verringert. Gleichwohl sind mit der Planung in einem klimatisch hoch wirksamen und sensiblen Raum negative Auswirkungen
auf das stadtklimatische Wirkungsgefüge verbunden, die im Rahmen der Umweltprüfung als mittlere Auswirkungen bewertet werden.
Im Hinblick auf die Bedeutung der Gemeinbedarfseinrichtung werden die Belange gemäß gem. § 1 Abs. 6 Nr. 6 BauGB
jedoch im Rahmen der Abwägung höher gewichtet als die Belange des Klimaschutzes. Bezogen auf das Schutzgut Klima
werden mittlere Auswirkungen auf das stadtklimatische Wirkungsgefüge durch die Planung hingenommen.
Innerhalb des Plangebiets ist auf Grund seiner Lage an der Vaalser Straße und der Nähe zur Bahntrasse AachenMontzen mit einer lufthygienischen Vorbelastung zur rechnen. Eine signifikante Erhöhung der lufthygienischen Belastung
durch die Planung ist nicht zu erwarten.
1.7 Dorbach / Landschaftsplan
Durch die Planung kommt es zur Inanspruchnahme von Flächen in der Aue des Dorbachs (geschützter Landschaftsbestandteil LB 131 A gem. § 23 LG) auf einem rd. 50 m langen Abschnitt. Zum Schutz des Gewässers wird der Bebauungsplan einen Abstand des Kirchengebäudes zum Dorbachufer von 10 m sowie einen Schutzstreifen für Maßnahmen des
Gewässerschutzes von 5 m-Breite entlang des Dorbachufers festsetzen. Der geschützte Landschaftsbestandteil (3 m von
der Böschungsoberkante) liegt vollständig innerhalb der für Maßnahmen zum Gewässerschutz festgesetzten Fläche.
Die Ge- und Verbote des geschützten Landschaftsbestandteils werden durch das Vorhaben durch die Festsetzung einer
Fläche für Maßnahmen zum Gewässerschutz nicht berührt.
Der Landschaftsplan stellt für das Plangebiet die Ausweisung 'Schutz von Bäumen, Hecken und Gewässern' mit dem
Entwicklungsziel 6 'Erhaltung des jetzigen Landschaftszustandes bis zur Umsetzung der im Flächennutzungsplan geplanten Nutzung' als Grünfläche dar.
Der Dorbach, der im Osten an das Plangebiet angrenzt, wurde zur Schaffung einer natürlichen Bachaue und zur Steigerung der Artenvielfalt sowie zum Erhalt des Landschaftsbildes als geschützter Landschaftsbestandteil 'LB 131 A' gem.
§ 23 LG ausgewiesen. Die flächenmäßige Abgrenzung des geschützten Landschaftsbestandteils (LB) beträgt beidseitig
des Bachs je 3 m. Bei Aufstellung des Landschaftsplanes 1988 wurde das Ziel 'Entwicklung des Dorbachs' (Renaturierung des Bachtals) formuliert, was bisher im Plangebiet nicht umgesetzt wurde.
Die Auswirkungen der Planung auf den Dorbach / Bachaue stellen sich wie folgt dar:
Die geplante Bebauung grenzt auf einer Länge von rd. 50 m einseitig an das Dorbachufer. Dabei wird ein 5 m-Streifen als
Fläche für Maßnahmen zum Gewässerschutz festgesetzt, in dem die Bachaue naturnah gestaltet werden soll.Die derzeitige Ausgestaltung des Dorbachs mit seiner tieferen Lage wird nicht verändert. Das Gebäude steht in einem Winkel an
einer Stelle in einem Abstand von rd. 10 m zum Bach, ansonsten sind größere Abstände eingehalten. Im Anschluss an
das Plangebiet wird die bestehende Ausgleichsfläche auf dem Grundstück der evangelischen Kirche erhalten und der BeSeite 4

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stand über verbindliche Regelungen im Durchführungsvertrag gesichert. Der östlich des Plangebiets gelegene Teil der
Ausgleichsfläche wird nicht verändert.
1.8 Landschaft, Freiraumschutz
Durch das Vorhaben wird der entlang des Dorbachs verlaufene Freiraumkorridor um eine Gebäudebreite verkleinert. Der
überwiegende Teil des Freiraums (Flächen für Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes, Ausgleichsfläche östlich des Dorbachs, Kleingartenanlage und Westfriedhof) bleiben jedoch bestehen. Die auf Grund ihrer
dichten Bepflanzung als Grünzäsur und Außenbereich von der Vaalser Straße wahrgenommene Fläche wird nur in einem
kleinen Abschnitt von ca. 60 m parallel zur Straße bebaut und zukünftig optisch dem angrenzenden Siedlungsbereich zugeordnet. Der Charakter des Freiraumkorridors bleibt zum großen Teil erhalten.
Es sind keine erheblichen Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu erwarten.
1.9 Bodenschutz
Bei Realisierung der Planung werden durch Bodenabtrag, Verdichtung und Umlagerung naturbelassende Gleye beeinträchtigt, die eine sehr hohe Schutzwürdigkeit (Stufe Biotop_5 gem. FELDWISCH2) auf Grund ihres sehr hohen Biotopentwicklungspotenzial aufweisen (besonders nasse Standorteigenschaften für bestimmte Pflanzengesellschaften). Die naturbelassenen Gleyböden im Plangebiet haben insgesamt eine hohe Bedeutung für den Bodenschutz, jedoch ist der durch
das Vorhaben bedingte temporäre oder dauerhafte Verlust bzw. der Funktionsverlust mit ca. 2.800 m² vergleichsweise
kleinflächig.
Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden werden deshalb insgesamt als mittel bewertet.
Für das Bebauungsplanverfahren findet eine eigenständige Eingriffsermittlung für das Schutzgut Boden sowie die Berücksichtigung des Schutzgutes bei der Auswahl der externen Kompensationsmaßnahmen statt. Die Ermittlung des Eingriffs in den Boden ergibt 1,45 Wertpunkte (Verfahren der STADT AACHEN 2012; vgl. hierzu Landschaftspflegerischen
Fachbeitrag Evangelische Kirche Vaalser Straße).
1.10 Aussagen des Masterplans AACHEN*2030 zum Plangebiet
Der Masterplan benennt allgemeine, jedoch keine parzellenscharfen Ziele, die bei künftigen Planungen zu beachten sind.
Bezogen auf die Handlungsfelder Natur und Umwelt trifft der Masterplan die folgenden Aussagen:

•

Erhalt und Aufbau eines Biotopverbundsystems (in diesem Fall ist der Verbundkorridor über das Dorbachtal gemeint),
Fließgewässernetz als Leitsystem für den Biotopverbund zwischen den Waldflächen des Aachener Stadtwaldes im
Süden und dem Wilkensberg im Norden
Renaturierung von Fließgewässern (Dorbach)

•
•

Erhalt schutzwürdiger Böden
Erhalt und Entwicklung von Kaltluftbahnen

•

Mit der Planung werden die genannten Ziele nur teilweise berührt, da der Dorbach mit Umfeld freigehalten wird, eine Renaturierung weiterhin möglich ist und auf Grund der geringen Größe des Plangebiets nur ein verhältnismäßig kleiner Eingriff in den Boden und den Kaltluftstrom erfolgt.
1.11 Verkehr, Stellplatzerfordernis
Das Vorhaben liegt verkehrsgünstig an der Vaalser Straße und ist durch den öffentlichen Nahverkehr (mehrere Buslinien)
gut erschlossen und auch mit dem Pkw über die Vaalser Straße und den Pariser Ring gut zu erreichen. Die Vaalser Straße weist beidseitig einen Fahrradweg auf. Fußläufig ist das Plangebiet auf Grund der Größe des zusammengelegten
Pfarrbezirks nicht für alle Gemeindemitglieder gleichermaßen gut erreichbar. Jedoch weist die zentrale Lage innerhalb
des neu geschaffenen Pfarrbezirks für einen großen Teil der Kirchenbesucher den geeignetsten Standort auf. Auch für
nicht so mobile Personen ist eine gute Erreichbarkeit über die Bushaltestelle 'Westfriedhof' gewährleistet. In der nahen
Umgebung des Plangebietes stehen darüber hinaus ausreichende Parkmöglichkeiten für die Kirchen- und Gemeindezentrumsbesucher auf den Stellplätzen entlang der Vaalser Straße sowie auf benachbarten Parkplätzen zur Verfügung.

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Im Rahmen der detaillierten Ermittlung hat sich ein Stellplatzerfordernis von 20 Stellplätzen ergeben. Auf Grund der Lage
des Plangebiet nahe der Aachener Innenstadt, der guten ÖPNV-Anbindung und der Nähe zu den umliegenden Wohngebieten, aber auch, um die versiegelten Flächen im Plangebiet so gering wie möglich zu halten, sollen 12 Stellplätze innerhalb des Plangebiets gebaut werden und für 8 Stellplätze einer Ablösevereinbarung mit der Stadt zugestimmt werden.

2.
An der Schanz 1, 52064 Aachen, Schreiben vom 28.03.2014 und 11.04 2014
Stellungnahme der Verwaltung
2.1 Flächennutzungs- und Landschaftsplan
Die Anforderungen der Evangelischen Kirche haben eine wesentliche Bedeutung für die städtebauliche Planung der Stadt
Aachen. Sie stellen insbesondere kein untergeordnetes Einzelinteresse dar, sondern gehören zu dem bedeutsamen öffentlichen Belang der Daseinsvorsorge, d.h. die Bereitstellung von wohnortnaher Infrastruktur im zugehörigen Gemeindegebiet. Die Kirche mit integriertem Gemeindezentrum stellt eine wichtige Gemeinbedarfseinrichtung dar, welche die Ausübung der Religion insbesondere wohnortnah gewährleistet. Die Stadt hat die Verpflichtung, diese durch die Kirche formulierten Erfordernisse im Rahmen der Bauleitplanung zu beachten. Die Religionsausübung stellt einen wichtigen Belang in
der Stadtplanung und damit als zu berücksichtigenden Belang im Rahmen der Bauleitplanung dar. Somit hat die Stadt
einen geeigneten Standort auszuweisen. Hier obliegt es der Kirchengemeinde, einzuschätzen, welche Anforderungen an
eine Kirche mit Gemeindezentrum zu stellen sind und welche Funktionen von diesem Standort übernommen werden sollen. Im Wesentlichen soll der Standort eine zentrale Lage innerhalb des Gemeindebezirks aufweisen und damit eine gute
Erreichbarkeit für die Gemeindemitglieder zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit dem ÖPNV und dem Auto aufweisen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Verbindung der Nutzung des Gebäudes als Kirche und Gemeindezentrum, so dass ein ausreichend großes Grundstück für beide Funktionen erforderlich ist.
Im Rahmen des Feststellungsrechts haben die anerkannten Religionsgemeinschaften das Recht, Ihre Erfordernisse / Bedarfe an die Stadt weiterzugeben, die die Aufgabe übernimmt, geeignete Standorte für diese Erfordernisse im Rahmen
ihrer Bauleitplanung auszuweisen. Dass dies insbesondere bei dem gewählten Standort zu Nutzungskonflikten – hier mit
den naturschutzfachlichen und umweltfachlichen Belangen führt, wird geteilt. Alternative Standorte, die den formulierten
Anforderungen der Evangelischen Kirche entsprechen, stehen jedoch nicht zu Verfügung. Aus Gründen der Zentralität
sind insbesondere entlang der Vaalser Straße verschiedene Grundstücke, in öffentlichem oder privaten Besitz, auf die
Möglichkeit eines Erwerbs oder auch einer Mitnutzung (Investorenlösung) untersucht worden. Das nun beplante Grundstück war das einzige auf dem Markt erhältliche und ist nach einem öffentlichen Verkaufsverfahren dann vom Land NRW
erworben worden.
In diesem Fall kommt es im Rahmen des Abwägungsprozesses zu einer Höhergewichtung der in § 1 Abs. 6 Nr. 6 BauGB
sowie in § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB formulierten Belange im Verhältnis zu den Belangen des Umweltschutzes. Die Auswirkungen auf die Umwelt wurden im Rahmen der Umweltprüfung ausführlich ermittelt und untersucht. Die Bewertung stellt
keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt fest. (vgl. hierzu Darstellung der Ergebnisse der Umweltprüfung im Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan). Die durch die Planung für einzelne Schutzgüter entstehenden negativen Auswirkungen werden mit Festsetzungen im Bebauungsplan gemindert bzw. durch externe Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen.
Das in der Einwendung genannte Ziel der Einbettung der besonders geschützten Dorbachaue in einen zusammenhängenden Grüngürtel kann nur teilweise mitgetragen werden.
Der Anregung, von einer Aufstellung des Bebauungsplans bzw. Änderung des Flächennutzungsplanes abzusehen, wird
nicht gefolgt. Bei der Planung handelt es sich um die geringfügige Erweiterung der vorhandenen Wohnbauflächen um ein
erschlossenes Grundstück. Das Plangebiet wird aus der FNP-Darstellung 'Wohnbaufläche' als Fläche für Gemeinbedarf
'Kirche / Gemeindezentrum' im Bebauungsplan entwickelt. Es grenzt direkt an ein bestehendes Wohngebäude an und

2

Feldwisch, Ingenieurbüro (2009). Erstellung von Bodenfunktionskarten für das Stadtgebiet Aachen, Gutachten im Auftrag der Stadt Aachen

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orientiert sich an der vorhandenen Grundstückstiefe der westlich anschließenden Wohngrundstücke von rd. 65 m. Damit
wird eine bauliche Nutzung direkt an der als Erschließung dienenden Vaalser Straße mit ihrer zugehörigen Infrastruktur
(Kanal, MIV und ÖPNV-Anbindung) ermöglicht. Der weitaus größere Teil der Grünfläche angrenzend an den Westfriedhof
und das südlich anschließende Landschaftsschutzgebiet bleiben als zusammenhängender Grüngürtel erhalten, in den der
Dorbach weiterhin eingebettet verläuft.
2.2 Naturschutz
Der bestehende Schutz des Dorbachs als geschützter Landschaftsbestandteil wird berücksichtigt und als Fläche für Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft im Bebauungsplan gesichert. Die Einschätzung, dass es sich bei der Dorbachaue im Plangebiet um ein potentielles Naturschutzgebiet (mit daraus resultierendem Schutz gem. § 29 Abs. 4 und
§ 34 Abs. 2 BNatSchG) handelt, wird aus fachlicher Sicht nicht geteilt.
2.3 Ausgleichsfläche / Time Lag
Die Inanspruchnahme einer Ausgleichsfläche stellt eine Ausnahme dar, die keine gängige Praxis ist und es auch nicht
werden soll. Das Planvorhaben stellt auf Grund seiner besonderen Bedeutung als Gemeinbedarfseinrichtung für die Religionsausübung im westlichen Stadtgebiet von Aachen einen Sonderfall dar. Die Inanspruchnahme einer Ausgleichsfläche
ist rechtlich zulässig, wenn der Ausgleich auf anderen Flächen durch gleichwertige Maßnahmen ausgeglichen wird. Im
Rahmen der Kompensationsberechnung für den Bebauungsplan wird der entsprechende Ausgleichsbedarf der JVA unter
Berücksichtigung des sog. 'Time Lag' (Entwicklungszeit von 13 Jahre) ermittelt. Das bedeutet, dass das Kompensationskonzept den 'ökologischen Entwicklungsprozess' berücksichtigt und in die Berechnung des Ausgleichs einbezogen hat.
Ein zusätzlicher Ausgleich auf Grund des Eingriffs durch das Vorhaben 'evangelische Kirche' wird weiterhin ebenfalls bei
der Ausgleichsermittlung hinzugerechnet, so dass eine korrekte Ermittlung des Eingriffs bzw. des Ausgleichsbedarfs vorliegt.
Mit der Realisierung des geplanten Vorhabens geht der überwiegende Teil des Bewuchses des Plangebiets verloren.
Hiervon betroffen sind Teile der mit Strauch- und einzelnen Baumarten bewachsenen Ausgleichsfläche, die heute eine
mittlere Bedeutung besitzt, sowie die Baumhecke (überwiegend Stieleichen und Feldahorn) am nördlichen Rand des
Plangebiets mit höherer ökologischer Bedeutung. Die Summe der über den Bebauungsplan Nr. 672 festgesetzten Ausgleichsverpflichtungen zuzüglich der Ausgleichserfordernisse des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 962 ergibt
1.859 Wertpunkte (Verfahren der STADT AACHEN 2006; vgl. hierzu Landschaftspflegerischen Fachbeitrag Evangelische
Kirche Vaalser Straße).
2.4 Gewässerschutz
Die geplante Bebauung grenzt auf einer Länge von rd. 50 m an den nur temporär wasserführenden Dorbach. Bei der Planung werden die entsprechenden Schutzmaßnahmen für den Dorbach berücksichtigt und über entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan gesichert. Der bestehende Schutz des Gewässerrandstreifens wird durch die Ausweisung einer Fläche zum Schutz von Natur und Landschaft mit einer Breite von 5 m entsprechend der Schutzbestimmungen des
§ 38 Abs. 3 WHG festgesetzt. Mit einem mindestens 10 m breiten Abstand der Gebäude zum Dorbach sind Maßnahmen
zur Renaturierung und Auengestaltung des Gewässers nur im geringen Umfang eingeschränkt und weiterhin möglich. Die
Bedenken werden nur teilweise geteilt.
2.5 Weiteres Vorgehen / Umweltbericht
Die Artenschutzvorprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass das Plangebiet nicht als Lebensraum für die Haselmaus sowie
planungsrelevante Amphibien geeignet ist. Eine weitere Artenschutzuntersuchung ist daher nicht erforderlich.
Die Eignung der Fläche als potentielles Naturschutzgebiet wurde geprüft. Im Ergebnis ist eine Ausweisung als Naturschutzgebiet nicht sachgerecht.
Der Aspekt, dass Flächenversiegelungen sowie die Inanspruchnahme von Freiflächen reduziert werden sollen, ist in die
Abwägung eingeflossen. Die Bedeutung des Plangebiets als 'Hitzerückzugsraum' wurde im Rahmen der Umweltprüfung
vertieft betrachtet. Das Plangebiet befindet sich innerhalb eines breiten, von Kaltluft überströmten Bereichs mit einer
Mächtigkeit von 20 bis 25 m. Aktuelle Modellierungen (RWTH AACHEN - GEOGRAFISCHES INSTITUT (2013): Lokale Kaltluft
im Aachener Kessel. Gutachten im Auftrag der Stadt Aachen) zeigen, dass der Kaltluftstrom im Bereich des Plangebietes
in Richtung Klinikum über den Dorbach und weiter über den Wildbach in Richtung Soers abfließt. Mit einem Abstand zum
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bestehenden Wohngebäude sowie z. T. einer geringeren Gebäudehöhe ist die Umströmung des Kirchengebäudes gewährleistet. Der höhere Kirchturm bildet auf Grund seiner schlanken Form kein erhebliches Strömungshindernis. Darüber
hinaus enthält der Bebauungsplan Auflagen zur Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen des Kaltluftstroms,
wie bspw. Dachbegrünung zur Vermeidung einer Oberflächenaufheizung, Begrenzung der Gebäudehöhen. Im Rahmen
des Planverfahrens wurde eine Reduzierung der Gebäudehöhen aus dem Wettbewerb von vormals 3 Geschossen im Bereich des südlichen Bauteils auf 2 Geschosse bzw. teilweise auf ein Geschoss vorgenommen.
Auf Grund der im Absatz Flächennutzungs- und Landschaftsplan genannten Gründe gewichtet die Stadt an dieser Stelle
die Belange der Religionsausübung höher als die Belange des Umweltschutzes. Insbesondere das wesentliche Ziel der
Planung 'Errichtung einer Evangelischen Kirche mit Gemeindezentrum' erfordert einen zentralen Standort, der aus den zu
versorgenden Wohngebieten gut zu erreichen ist. Somit wird eine Freifläche in Anspruch genommen, die jedoch eine
zentrale sehr gut erschlossene Lage direkt angrenzend an bebaute Bereiche aufweist und sich insbesondere für das Ziel
der Planung als Standort sehr gut eignet.
2.6 Zusammenfassung für den Fall der Planumsetzung
Zu 6.1. Der Anregung wird gefolgt. Die Kompensationsberechnung geht vom Endzustand der Ausgleichsfläche aus und
wird diesen unter Berücksichtigung des 'Time Lag' (d.h. zzgl. eines Aufschlags für die Entwicklungszeit) anderenorts ausgleichen (s.o.).
Zu 6.2. Der Anregung wird gefolgt. Es wird eine Filterung der Niederschlagswasser von den Parkplatzflächen vorgesehen,
so dass kein ungereinigtes Niederschlagswasser von den Parkplatzflächen in den Dorbach geleitet wird. Des Weiteren
erfolgt eine Rückhaltung des anfallenden Niederschlagswassers in Form eines Staukanals bzw. eines Rigolensystems auf
dem Grundstück der evangelischen Kirche, so dass die Einleitung gewässerverträglich erfolgt. Die hierfür erforderlichen
Flächen für die Rückhaltung sind im Vorhaben- und Erschließungsplan dargestellt. Weitere Regelungen zur Entwässerungsplanung (Einleitmengen in den Dorbach etc.) werden über Regelungen im Durchführungsvertrag gesichert. Die Berechnung durch den Wasserverband Eifel-Rur zum Thema Hochwasserschutz kommt zu dem Ergebnis, dass keine kritischen Hochwasserspitzen durch die Einleitung der prognostizierten Niederschlagswassermengen zu erwarten sind. Insofern werden die Bedenken nicht geteilt.
Zu 6.3. Den geplanten Maßnahmen im Rahmen der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie stehen dem Vorhaben nicht
entgegen. Insofern werden die Bedenken nicht geteilt.
Zu 6.4. Im Rahmen von Minderungsmaßnahmen wird der Gewässerrandstreifen des Dorbachs mit einer Breite von 5 m
im Bebauungsplan gesichert. Eine Renaturierung des Fließgewässers als Ausgleichsmaßnahme sprengt auf Grund des
erforderlichen Zeitrahmens, insbesondere wegen der erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen ein Bauleitplanverfahren.
Zu 6.5. Der Anregung wird gefolgt. Es erfolgt eine Gesamtkompensation ohne Zahlung von Ausgleichsgeldern.
Zu 6.6. Der Anregung wird gefolgt, eine fachlich einwandfreie Berechnung des Ist-Soll-Zustands im Rahmen der Ausgleichsberechnung durchzuführen.

Abwägungsvorschlag
Die Stadt gewichtet in der Abwägung die Belange der Religionsausübung gem. § 1 Abs. 6 Nr. 6 BauGB sowie die Wohnort nahe Versorgung mit einer kirchlichen und karitativen Einrichtung höher als die Belange des Klimas und des Naturschutzes. Hierbei wurde in die Abwägung eingestellt, dass keine erheblichen Auswirkungen durch die geplante Bebauung
auf das Klima und den Erhalt der östlich und südlich an das Plangebiet anschließenden Freifläche entstehen. Unter Berücksichtigung der durch das Vorhaben vorgesehenen Minderungsmaßnahmen, wie Reduzierung der Gebäudehöhen,
Dachbegrünung und Festlegung eines Abstandes von 10 m der Gebäude zum Dorbach ist die Planung mit ihren Auswirkungen vertretbar.
Der Ausgleich erfolgt im Nordosten des Stadtgebietes von Aachen zwischen der A44 und der Verlautenheidener Straße
(Gemarkung Haaren, Flur 27, Flurstücke 76 und 314). Das Kompensationskonzept sieht eine Extensivierung von Grünland, Anlage einer Streuobstwiese sowie die Pflanzung von Gehölzen auf einer 3,7 ha großen Fläche vor.

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Fassung vom 15.12.2014

, Vaalser Straße 351, 52074 Aachen, Schreiben vom 20.03.2014

3.

Schreiben vom 26.9.2013 an das ServiceCenter der Landesregierung NRW, weitergeleitet an das Ministerium für
Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung sowie das für den BLB NRW zuständige Finanzministerium des Landes
Nordrhein-Westfalen, Antwort vom 18.10.2013
Schreiben vom 7.11.2013 an das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Antwort vom 08.11.2013
Schreiben des MBWS vom 21.11.2013 an den OBM, Antwort hierzu vom 02.12.2013
Schreiben der Stadt Aachen an Herrn

vom 16.12.2013

Stellungnahme der Verwaltung
Im Gegensatz zu einer Bebauung mit Ein- bzw. Mehrfamilienhäusern besitzt die durch die Planung vorgesehene Gemeinbedarfseinrichtung eine wesentliche Bedeutung zur Versorgung des Stadtgebietes Aachen-West mit kirchlichen Einrichtungen. Dieser öffentliche Belang gem. § 1 Abs. 6 Nr. 6 BauGB ist im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen und hat ein größeres städtebauliches Gewicht als eine Wohnbebauung, die auch an vielen anderen Stellen
des Stadtgebietes realisiert werden könnte.
Das Plangebiet ist Teil einer Kaltluftschneise, über die Kaltluft aus den südlichen Bereichen in Richtung Klinikum geleitet
wird. Im Rahmen der Umweltprüfung wurden mittlere Auswirkungen auf das Schutzgut Klima ermittelt. (siehe Pkt. 1.6).
Die Einschätzung, dass sich hier eine wertvolle Grünfläche mit Bedeutung für Pflanzen und Tiere entwickelt hat, wird geteilt. Die Auswirkungen der Planung, welche im Rahmen der Umweltprüfung auf die Umwelt ermittelt und bewertet wurden, sind entsprechend in die Abwägung eingestellt worden. Die Inanspruchnahme eines Teils der Ausgleichsfläche ist
erneut auszugleichen (siehe Pkt. 1.4).
Das Plangebiet entwässert in den Dorbach; eine Rückhaltung des Niederschlagswassers auf dem Grundstück sowie die
Reinigung der im Bereich der Stellplätze und Zufahrten anfallenden Niederschläge vor Einleitung in den Dorbach ist vorgesehen. Das Plangebiet und Umgebung ist nicht Teil eines Wassereinzugsgebiets mit Bedeutung für den Trinkwasserschutz.
Insgesamt werden im Rahmen des Abwägungsprozesses die Belange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 6 BauGB 'Erfordernisse für
Gottesdienst und Seelsorge' höher gewichtet als die durch die Planung berührten Umweltschutzbelange gem. § 1 Abs. 6
Nr. 7 BauGB.
Eine Erlaubnis zur Rodung von Sträuchern und Bäumen wurde bisher nicht durch die Stadt erteilt und von Seiten des
Vorhabenträgers auch keine Rodung durchgeführt.
Zu den Planungsalternativen wird auf Pkt. 1.2 verwiesen.
Da der Grundstücksverkauf vor dem Beginn des Bauleitplanverfahrens erfolgte und es sich dabei um ein privates Grundstücksgeschäft handelt, ist hier eine Information der Bürger und Anlieger seitens der Verwaltung nicht möglich.
Abwägungsvorschlag
Die Bedenken werden nicht geteilt. Der Anregung, den Neubau zu stoppen, wird nicht gefolgt.

4.

, Postfach 101159, 52011 Aachen, Schreiben vom 21.03.2014

Stellungnahme der Verwaltung
Die Bedenken zum vermehrten Schadstofftransport der Verkehrsabgase von der Vaalser Straße Richtung Innenstadt auf
Grund der Bebauung in der Frischluftschneise werden nicht geteilt, da der Kaltluftstrom durch die geplante Neubebauung
zwar beeinträchtigt, aber nicht aufgelöst wird. Zum Thema Frischluftzufuhr / Lufthygiene wird auf Pkt. 1.6 verwiesen.
Der Anregung, eine UVP durchzuführen, wurde mit einer Umweltprüfung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens entsprochen.
Hinsichtlich der Kritik an der Planung wir darauf verwiesen, dass es sich um das Ergebnis eines für das Vorhaben durchgeführten Wettbewerbsergebnisses handelt.
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Fassung vom 15.12.2014

Die Planung wird gerade nur wegen des Gemeinwohls und der für die Planung sprechenden öffentlichen Belange an diesem Standort ermöglicht. Die Planungsalternative Umnutzung / Erweiterung des Bestandsgebäudes Gemeindezentrum
'Dietrich-Bonhoeffer-Haus' ist auf Grund der städtebaulichen Lage und der Erreichbarkeit für den gesamten Gemeindebezirk verworfen worden. Eine Umnutzung in eine gewerbliche Nutzung ist auf Grund des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der Objektbezogen ist, sowie der Darstellung im Bebauungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf nicht möglich.
Zum Thema Inanspruchnahme einer Ausgleichsfläche wird auf Pkt. 1.4 verwiesen.
Die Gebäudehöhen wurden mit der Stadt abgestimmt. Eine Auflage zur Eingeschossigkeit ist nicht bekannt.
Die Inanspruchnahme einer Ausgleichsfläche wird kein Präzedenzfall werden, da es sich bei dem Vorhaben um eine besondere Nutzung durch eine Kirche handelt. Diese Ausnahme wird nicht zum Präzedenzfall werden!
Abwägungsvorschlag
Die Belange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 6 BauGB 'Erfordernisse für Gottesdienst und Seelsorge' werden höher gewichtet als die
durch die Planung berührten Umweltschutzbelange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB.
Die Bedenken werden nur teilweise geteilt. Der Anregung, das Vorhaben abzulehnen, wird nicht gefolgt.

5.

, Schreiben vom 28.03.2014

Stellungnahme der Verwaltung
Die Planungsalternative der Modernisierung der vorhandenen Standorte wurde umfassend durch die Evangelische Kirche
geprüft und als Lösung verworfen. Zum Thema Alternativen wird auf Pkt. 1.2 und 1.3 verwiesen.
Der zitierte Satz auf Seite 7 des Erläuterungsberichts bezieht sich auf die Aussagen des Gesamtstädtischen Klimagutachtens, welches diese Fläche als von Bebauung freizuhalten einstuft; aktuelle Modellierungen geben eine neue Einschätzung zur Bedeutung der Kaltluftströme im Aachener Talkessel (siehe Pkt. 1.6). Die Aussage des Klimagutachtens wird
entsprechend im Rahmen der Bauleitplanung dahingehend revidiert, dass die vorliegende Planung sich durch mittlere
Auswirkungen auf das Schutzgut Klima auswirkt. Im Rahmen des Abwägungsprozesses werden sie daher geringer gewichtet als die Belange der Kirche zur Religionsausübung bzw. zur Berücksichtigung der Erfordernisse für den Gottesdienst und die Seelsorge.
Schaffung einer Bachaue

Die geplante Bebauung grenzt auf einer Länge von rd. 50 m an das Gewässer. Mit einem 10 m breiten Mindestabstand
zwischen Gebäude und der Böschungsoberkante des nur temporär wasserführenden Dorbachs, sind Maßnahmen zur
Renaturierung und Auengestaltung nur im geringen Umfang eingeschränkt und weiterhin möglich. Die Bedenken werden
nur teilweise geteilt (siehe Pkt. 1.7).
Steigerung der Artenvielfalt

Die Aussage einer Artenverarmung durch die Inanspruchnahme der Fläche wird nicht geteilt, da es sich im Plangebiet um
häufige und ungefährdete Tierarten handelt, die in ihrem Habitat nicht gefährdet sind (siehe Pkt. 1.5).
Erhalt des Landschaftsbildes

Durch die Planung kommt es zu einer Inanspruchnahme einer Fläche von rd. 0,3 ha und damit einer geringfügigen Erweiterung des vorhandenen Innenbereichs um ein erschlossenes Grundstück. Das Plangebiet grenzt dabei direkt an eine bestehende Wohnbebauung an und orientiert sich an der vorhandenen Tiefe der westlich angrenzenden Grundstücke von
rd. 65 m. Der weitaus größere Teil der Grünfläche angrenzend an den Westfriedhof und das südlich anschließende Landschaftsschutzgebiet bleiben als zusammenhängender Grüngürtel erhalten, in den der Dorbach weiterhin eingebettet verläuft.
Der Aussage, dass die Bebauung einen massiven Eingriff in den renaturierten Gebietsstreifen darstellt, wird nur teilweise
geteilt (siehe Pkt. 1.8).
Klimawandel, Feinstaubbelastung

Zum Thema Inanspruchnahme einer Frischluftschneise wird auf Pkt. 1.6 verwiesen. Die geplanten Maßnahmen zur Höhenbegrenzung und Dachbegrünung können eine Beeinträchtigung des Kaltluftstroms mindern, jedoch nicht vermeiden.
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Die gesamtstädtische Bedeutung der Frischluftschneise ist jedoch gering, da sie keine entlastende Wirkung für die
Aachener Innenstadt hat. Die Bedenken werden nur teilweise geteilt.
Die aktuelle Kaltluftuntersuchung der RWTH (RWTH AACHEN - GEOGRAFISCHES INSTITUT (2013): Lokale Kaltluft im
Aachener Kessel. Gutachten im Auftrag der Stadt Aachen) stellt eine qualifizierte wissenschaftliche Untersuchung der
klimatischen Situation in der Stadt Aachen dar, welche als Grundlage zur Bewertung der klimatischen Auswirkungen im
Plangebiet ausreicht, so dass es keines zusätzlichen Strömungsgutachtens bedarf, um die Situation im Plangebiet beurteilen zu können.
Gewässerschutz

Die Bedenken zum Gewässerschutz bezüglich der Niederschlagswasserableitung werden nicht geteilt. Der Oberflächenabfluss von versiegelten bzw. teilbesiegelten Flächen wird in den Dorbach eingeleitet. Es erfolgt eine vorgeschaltete Filterung des von den Stellplätzen und Zufahrten abgeleiteten Niederschlagswassers. Einzelne Fußwege werden über Pflanzund Rasenflächen direkt versickert. Durch eine vorgesehene Dachbegrünung wird die Menge des oberflächig abfließenden Niederschlagswassers zusätzlich reduziert. Des Weiteren erfolgt eine Rückhaltung des anfallenden Niederschlagswassers in Form eines Staukanals bzw. eines Rigolensystems auf dem Grundstück der evangelischen Kirche, so dass die
Einleitung gewässerverträglich erfolgt. Die hierfür erforderlichen Flächen für die Rückhaltung befinden sich überwiegend
unterhalb der versiegelten Flächen (Zufahrt, Stellplätze, Terrassen und Wege) und sind im Vorhaben- und Erschließungsplan zeichnerisch dargestellt. Weitere Regelungen zur Entwässerungsplanung (Einleitmengen in den Dorbach etc.) werden über Regelungen im Durchführungsvertrag gesichert. Die Berechnung durch den Wasserverband Eifel-Rur zum
Thema Hochwasserschutz kommt zu dem Ergebnis, dass keine kritischen Hochwasserspitzen durch die Einleitung der
prognostizierten Niederschlagswassermengen zu erwarten sind. Insofern werden die Bedenken zum Hochwasserschutz
nicht geteilt.
Bodenschutz

Die Bedenken zum Bodenschutz werden nur teilweise geteilt, da der Grundwasserkontakt der Gleyböden heute eingeschränkt ist und insgesamt eine verhältnismäßig kleine Fläche beansprucht wird (siehe Pkt. 1.9).
Lärmstörung / nächtliche Beleuchtung

Der Schutz der menschlichen Gesundheit (auch vor Lärm) ist im Bebauungsplan-Verfahren durch entsprechende Maßnahmen zu sichern – dies betrifft sowohl die neuen Nutzer als auch die Anlieger. Mit der geringfügigen Erweiterung der
vorhandenen Wohnbebauung durch eine Gemeinbedarfseinrichtung 'Kirche' sind keine erheblich nachteiligen Auswirkungen zu erwarten.
Potenziell nachteilige Auswirkungen durch nächtliche Beleuchtung auf das Habitat von Kleintieren und Insekten ist nicht
zu erwarten, da das Plangebiet bereits durch angrenzende Wohnbebauung und die durchgehende Beleuchtung der
Vaalser Straße vorbelastet ist. Lichtscheue Tiere meiden die Fläche bereits heute. Auf eine entsprechende Beleuchtung
zur Schonung der Insekten wird geachtet. Der Anregung wird gefolgt.
Abwägungsvorschlag
Die vom Einwender vorgebrachten Aspekte werden auch von der Stadt Aachen als wichtig und beachtenswert eingeschätzt. Sie sind deshalb frühzeitig im Rahmen der Umweltprüfung untersucht und bewertet worden. Mit dem geplanten
Bau des Kirchenneubaus und Gemeindezentrums sind Eingriffe in den Naturhaushalt unvermeidbar. Das Ergebnis der
Umweltprüfung zeigt jedoch, dass der Umfang des Eingriffs durch die festgesetzten Maßnahmen zur Vermeidung und
Minderung verringert werden kann. Unvermeidbare Eingriffe sind über die im Bebauungsplan festgesetzten Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen zu kompensieren.
Die im Rahmen der Umweltprüfung ermittelten Auswirkungen auf die Umwelt werden insgesamt als mittel bewertet. Im
Rahmen des Abwägungsprozesses werden die Belange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 6 BauGB 'Erfordernisse für Gottesdienst und
Seelsorge' daher höher gewichtet als die durch die Planung berührten Umweltschutzbelange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7
BauGB, hier insbesondere den Klima- und Freiraumschutz.
Der Anregung, das Bauvorhaben abzulehnen, wird nicht gefolgt.
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6.

Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 15.12.2014

, Wilbankstraße 133, 52076 Aachen, Schreiben vom 28.03.2014

Stellungnahme der Verwaltung
Die evangelische Kirche ist aus finanziellen Gründen gezwungen, zwei Pfarrbezirke zusammen zu legen (siehe Pkt. 1.1).
Um möglichst vielen Gemeindemitgliedern das Leben in der Kirchengemeinde zu ermöglichen, wurde an der Vaalser
Straße ein zentraler Standort gefunden, der auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen ist. Längere Wege sind
natürlich im Vergleich zu den beiden bestehenden und in den jeweiligen Wohngebieten integrierten Standorten unvermeidlich. Die angesprochene Bürgernähe ist finanziell nicht mehr tragbar.
Die vorgeschlagene Lösung zum Erhalt des Baumbestands an der Vaalser Straße wurde geprüft; sie lässt sich jedoch
insbesondere auf Grund der Geländenivellierung hier nicht realisieren. Insgesamt werden 5 Bäume zum Erhalt festgesetzt.
Die Fläche war zum Zeitpunkt ihrer Veräußerung an den jetzigen Besitzer (Ev. Kirchengemeinde Aachen) nicht in städtischem Besitz.
Eine öffentliche Diskussion findet im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sowie der noch anstehenden öffentlichen Auslegung statt. Über diese Verfahrensschritte können sich auch die Umweltverbände mit ihren Belangen ins Planverfahren
einbringen.
Mit einer Artenschutzvorprüfung wurde das Plangebiet auf geschützte Arten untersucht. Dem Antrag, eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen, wurde mit einer Umweltprüfung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens entsprochen.
Abwägungsvorschlag
Die Anmerkungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Mit der Artenschutzvorprüfung (ASP I) und der Umweltprüfung wurde den Anregungen entsprochen.

7.

52064 Aachen, Schreiben vom 31.03.2014

Stellungnahme der Verwaltung
Tierwelt

Die Verwaltung teilt die Einschätzung des Einwenders, dass mit zunehmender Bebauung ökologisch wertvolle Rückzugsräume für die Tierwelt immer seltener werden.
Dorbach

Im Bebauungsplan werden Schutzabstände zum Dorbach festgesetzt (siehe Pkt. 1.7): eine 5 m breite Fläche für Maßnahmen zum Gewässerschutz sowie ein Mindestabstand der Gebäude, das an der nächsten Stelle zum Bach rd. 10 m
beträgt.
Frischluftschneise

Die Bedenken zum vermehrten Schadstofftransport der Verkehrsabgase von der Vaalser Straße Richtung Innenstadt auf
Grund der Bebauung in der Frischluftschneise werden nicht geteilt, da der Kaltluftstrom durch die geplante Neubebauung
zwar beeinträchtigt, aber nicht aufgelöst wird. Auswirkungen auf die Anzahl an Hitzetagen sind durch die geplante Bebauung nicht zu erwarten, da der Kaltluftstrom weiter bestehen bleibt.
Ausgleichsfläche

Die Inanspruchnahme einer Ausgleichsfläche stellt eine Ausnahme dar, die mit dem hoch gewichteten öffentlichen Belang
'Neubau einer evangelischen Kirche' (dem Bedarf eines Bauwerks für ihre Religionsausübung) begründet wird. Der Eingriff in die Ausgleichsfläche für die Errichtung der JVA wird entsprechend an anderer Stelle kompensiert (siehe Pkt. 1.4).
Abwägungsvorschlag
Die vom Einwender vorgebrachten Aspekte werden auch von der Stadt Aachen als wichtig und beachtenswert eingeschätzt. Sie sind deshalb frühzeitig im Rahmen der Umweltprüfung untersucht und bewertet worden.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 962
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 15.12.2014

Die im Rahmen der Umweltprüfung ermittelten Auswirkungen auf die Umwelt werden insgesamt nur als mittel bewertet.
Im Rahmen des Abwägungsprozesses werden die Belange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 6 BauGB 'Erfordernisse für Gottesdienst
und Seelsorge' daher höher gewichtet als die durch die Planung berührten Umweltschutzbelange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7
BauGB, hier insbesondere den Klima- und Freiraumschutz.
Der Anregung, das Bauvorhaben abzulehnen, wird nicht gefolgt.

8.

, Am Treut 1b, 52072 Aachen, Schreiben vom 07.04.2014

Stellungnahme der Verwaltung
Die Minderung des Flächenverbrauchs für bauliche Vorhaben ist sowohl seitens der Bundesregierung als auch vom Land
NRW beabsichtigt und auch von der Stadt Aachen als Ziel berücksichtigt. Die Bundesregierung hat in der nationalen
Nachhaltigkeitsstrategie (2002) u.a. das flächenpolitische Ziel zur Reduktion der täglichen Inanspruchnahme von Boden
für neue Siedlungs- und Verkehrsflächen von derzeit ca. 93 ha auf 30 ha/Tag für Gesamt-Deutschland formuliert, das bis
zum Jahr 2020 erreicht werden soll. Gleichgewichtete Intentionen nachhaltiger städtebaulicher Entwicklung verfolgt der in
Neuaufstellung befindliche Landesentwicklungsplan NRW (Entwurf 06/2013) mit Reduzierung des täglichen Wachstums
der Siedlungs- und Verkehrsfläche bis zum Jahr 2020 auf 5 ha und langfristig auf 'Netto-Null' (für Gesamt-NRW) sowie
dem Vorrang der Innenentwicklung vor der Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich.
Dieses Ziel verbietet jedoch nicht grundsätzlich eine Neubebauung. Die kleinflächige Erweiterung der vorhandenen
Wohnbauflächendarstellung wird auf Grund des Bedarfs der evangelischen Kirche nach einem Standort in zentraler Lage
ihres Pfarrbezirks begründet, für den keine Standortalternativen bereitstehen. Eine Zusammenlegung der beiden Einrichtungen an einem der vorhandenen Standort wurde eingehend geprüft, konnte auf Grund fehlender Erweiterungsflächen
für den neuen Pfarrbezirk West sowie der dann auch dezentraleren Lage im neuen Pfarrbezirk Aachen-West nicht realisiert werden (siehe Pkt. 1.2).
Das Grundstück war über eine öffentliche Ausschreibung vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW zu erhalten.
Abwägungsvorschlag
Der Einspruch gegen die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Bau der evangelischen Kirche
Vaalser Straße in Aachen-Laurensberg wird zurück gewiesen.

9.

Fuchserde 16, 52066 Aachen, Schreiben vom 16.03.2014

Stellungnahme der Verwaltung
Der Neubau der evangelischen Kirche an der Vaalser Straße wird barrierefrei errichtet.
Die Empfehlung zur Berücksichtigung einer entsprechenden Höranlage in Kirchenräumen für Schwerhörige wird an den
Vorhabenträger weitergereicht.
Abwägungsvorschlag
Der Anregung wird teilweise gefolgt.

10.

, Morinerweg 13, 52074 Aachen, Schreiben vom 19.03.2014

Stellungnahme der Verwaltung
Da der Grundstücksverkauf unabhängig von der Stadt Aachen und vor dem Beginn des Bauleitplanverfahrens erfolgte,
war die gewünschte frühere Bürgerinformation seitens der Verwaltung nicht möglich.
Abwägungsvorschlag
Die Zustimmung zum Bebauungsplan wird zur Kenntnis genommen.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 962
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

11.

Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 15.12.2014

Abwägung aller Belange – Vorschlag der Verwaltung

Die Erforderlichkeit zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 962 – Vaalser Straße / Evangelische Kirche – ergibt sich aus dem Planungsziel, eine neue evangelische Kirche mit Gemeindezentrum für den Aachener Westen zu bauen. Die Anforderungen an den Standort, welche sich auf Grund der Nutzung als Kirche und Gemeindezentrum ergeben, werden mit dem Grundstück Vaalser Straße gewährleistet. Hierzu gehören die wichtigen Kriterien einer
zentralen Lage innerhalb des Pfarrbezirks, eine gute Erreichbarkeit, insbesondere mit öffentlichen Verkehrsmitteln, und
einer städtebaulich integrierten Lage. Die Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 962 – Vaalser
Straße / Evangelische Kirche - gewährleistet, dass nur das konkrete und detailliert geprüfte Vorhaben realisiert werden
kann.
Die Erforderlichkeit zur Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen ergibt sich durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 962 -Vaalser Straße / Evangelische Kirche -. Die Änderung Nr.130
des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren zur Erstellung des v. g. vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
durchgeführt.
Im Rahmen des Abwägungsprozesses sind neben den Planungszielen insbesondere gem. § 2 Abs. 3 BauGB die durch
die Planung berührten und damit alle abwägungsbeachtlichen Belange als Abwägungsmaterial zu ermitteln, zu bewerten
und zu gewichten. Durch das Planverfahren werden die folgenden in § 1 Abs. 6 BauGB aufgeführten Belange berührt:
•

die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen,
alten und behinderten Menschen (Nr. 3),

•

die von Kirchen und Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts festgestellten Erfordernisse für Gottesdienst und
Seelsorge (Nr. 6),

•

die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Nr. 7),
insbesondere
a) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt
b) die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes
(nicht berührt)
c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt,
d) umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter,
e) die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern,
f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie,
g) die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts
i) die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a, c u. d.
h) Die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von
Rechtsakten der Europäischen Union festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden. (nicht berührt)

Gem. § 1 Abs. 7 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander
und untereinander gerecht abzuwägen. Als Abwägungsmaterial werden die folgenden Belange bewertet:
•

erforderlicher neuer Kirchenstandort/ -bau mit Gemeindezentrum für den Pfarrbezirk im Aachener Westen

•

Einrichtungen der Daseinsvorsorge für die Religionsausübung / in Nr. 6 aufgeführten Erfordernisse für Gottesdienst
und Seelsorge

•

bauliche Inanspruchnahme einer Ausgleichsfläche
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 962
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 15.12.2014

•

Auswirkungen auf das Lokalklima, Kaltluftentstehung und Kaltluftweiterleitung sowie potenzielle Einschränkung der
Frischluftzufuhr in die nördlich an das Plangebiet anschließenden Bereiche (Pariser Ring, Klinikum etc.)

•

Inanspruchnahme einer Bachaue, Entwässerung

•

Veränderung des Landschaftsbildes, Freiraumschutz

•

Änderung des Landschaftsplanes / Rücknahme der Ausweisung / Beeinträchtigung des geschützten Landschaftsbestandteils 'Dorbach'

•

Inanspruchnahme von schützenswertem Boden

•

Arten- und Biotopschutz

Gewichtung:
Der Bedeutung der wohnungsnahen Versorgung des neuen Pfarrbezirks mit einer evangelischen Kirche mit Gemeindezentrum und die zentrale Lage innerhalb des neuen Pfarrbezirks in Verbindung mit einer guten Erreichbarkeit des Standortes für alle Gemeindemitglieder des Pfarrbezirks sowie als wichtiger Teil der städtischen Infrastruktur wird ein besonderes Gewicht beigemessen. Das von der evangelischen Kirche festgestellte Erfordernis eines Kirchenneubaus ist im
Rahmen der Abwägung zu beachten.
Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen wurden ermittelt und im Umweltbericht beschrieben und bewertet. Die relevanten Umweltbelange sowie das Ergebnis der Umweltprüfung werden in der Abwägung berücksichtigt. Nachteilige Auswirkungen ergeben sich insbesondere für die Schutzgüter Klima, Pflanzen, Tiere, Landschaft, Gewässer und Boden. Es
ergeben sich durch die Planung jedoch keine erheblichen Auswirkungen für das Klima, die Frischluftzufuhr, das Landschaftsbild, den Dorbach und die Gleyböden. Durch Ausgleichsmaßnahmen werden die Eingriffe ausgeglichen.
Die Inanspruchnahme einer über ein anderes Bauleitplanverfahren festgesetzten Ausgleichsfläche stellt eine Ausnahme
dar, die keine gängige Praxis ist und es auch nicht werden soll. Von der Ausgleichsfläche in einer Gesamtgröße von
12.000 qm werden 3.665 qm für den Neubau einer Kirche in Anspruch genommen. Die Rodung im Plangebiet wird über
externe Ausgleichsmaßnahmen unter besonderer Berücksichtigung des bereits entwickelten ökologischen Zustands kompensiert.
Die Gewichtung der Belange erfordert das Bevorzugen eines oder mehrerer Belange und damit verbunden das Zurückstellen anderer Belange in der Abwägung.
Das Baugesetzbuch führt in § 1 Abs. 6 BauGB die bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigenden Belange
auf. Hierzu gehören unter Nr. 6 "die von den Kirchen und Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts festgestellten
Erfordernisse für Gottesdienst und Seelsorge". Aus den Aufgaben der Gemeinde für die Daseinsvorsorge aus religiöser
und kultureller Hinsicht, ergibt sich die Verpflichtung für die Ausweisung von Gemeinbedarfsflächen in diesem Bereich.
Die Beeinträchtigung der Umweltbelange werden bei der Abwägung der berührten Belange gegen- und untereinander geringer bewertet und von den Auswirkungen auf die Umwelt als vertretbar und ausgleichbar eingestuft.
Den öffentlichen Belangen, den durch die evangelische Kirche festgestellten Erfordernissen für Gottesdienst und
Seelsorge gem. § 1 Abs. 6 Nr. 6 BauGB zu entsprechen, sowie die Berücksichtigung von 'sozialen und kulturellen
Bedürfnissen der Bevölkerung' gem. § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB wird Vorrang eingeräumt und die nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt durch das Vorhaben sowie die Inanspruchnahme eines Teils einer Ausgleichsfläche
hingenommen.

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Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen

Der Oberbürgermeister

Eingaben:
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 1 BauGB
zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 962
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg
für den Planbereich zwischen Vaalser Straße, Westfriedhof und Dorbach
(Stand 15.12.2014)

Lage des Plangebiets

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 962
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

Eingaben Behördenbeteiligung
Fassung vom 15.12.2014

Inhaltsverzeichnis

1.

Bauverwaltung (B 03/12), Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW – Rheinland,
Bezirksregierung Düsseldorf, Schreiben vom 20.03.2014 .................................................................. 1

2.

Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfahlen, Riehler Platz 2, 50668 Köln, Schreiben
vom 21.03.2014 ....................................................................................................................................... 4

3.

Straßen NRW – Landesbetrieb Straßenbau, Regionalniederlassung Ville-Eifel,
Postfach 120161, 53874 Euskirchen, Schreiben vom 28.03.2014 ....................................................... 5

4.

Stadt Aachen, Straßenverkehrsbehörde (FB 61/80), Schreiben vom 03.04.2014 .............................. 6

5.

WVER - Wasserverband Eifel-Rur, Postfach 102564, 52325 Düren, Schreiben vom
08.04.2014 ................................................................................................................................................ 7

6.

Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 Bergbau und Energie in NRW, Postfach, 44025
Dortmund, Schreiben vom 22.04.2014 ................................................................................................ 14

7.

Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW Aachen, Mies-van-der-Rohe-Straße 10,
52074 Aachen, Schreiben vom 22.04.2014 ......................................................................................... 16

8.

Landesverband Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland,
Stellungnahme vom 21.07.2014 ........................................................................................................... 17

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 962
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

1.

Eingaben Behördenbeteiligung
Fassung vom 15.12.2014

Bauverwaltung (B 03/12), Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW – Rheinland, Bezirksregierung
Düsseldorf, Schreiben vom 20.03.2014

Seite 1

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 962
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

Eingaben Behördenbeteiligung
Fassung vom 15.12.2014

Seite 2

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 962
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

Eingaben Behördenbeteiligung
Fassung vom 15.12.2014

Seite 3

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 962
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

2.

Eingaben Behördenbeteiligung
Fassung vom 15.12.2014

Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfahlen, Riehler Platz 2, 50668 Köln, Schreiben vom 21.03.2014

Seite 4

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 962
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

3.

Eingaben Behördenbeteiligung
Fassung vom 15.12.2014

Straßen NRW – Landesbetrieb Straßenbau, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Postfach 120161,
53874 Euskirchen, Schreiben vom 28.03.2014

Seite 5

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 962
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

4.

Eingaben Behördenbeteiligung
Fassung vom 15.12.2014

Stadt Aachen, Straßenverkehrsbehörde (FB 61/80), Schreiben vom 03.04.2014

Seite 6

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 962
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

5.

Eingaben Behördenbeteiligung
Fassung vom 15.12.2014

WVER - Wasserverband Eifel-Rur, Postfach 102564, 52325 Düren, Schreiben vom 08.04.2014

Seite 7

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 962
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

Eingaben Behördenbeteiligung
Fassung vom 15.12.2014

Seite 8

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 962
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

Eingaben Behördenbeteiligung
Fassung vom 15.12.2014

Seite 9

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 962
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

Eingaben Behördenbeteiligung
Fassung vom 15.12.2014

Seite 10

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 962
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

Eingaben Behördenbeteiligung
Fassung vom 15.12.2014

Seite 11

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 962
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

Eingaben Behördenbeteiligung
Fassung vom 15.12.2014

Seite 12

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 962
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

Eingaben Behördenbeteiligung
Fassung vom 15.12.2014

Seite 13

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 962
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

6.

Eingaben Behördenbeteiligung
Fassung vom 15.12.2014

Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 Bergbau und Energie in NRW, Postfach, 44025 Dortmund,
Schreiben vom 22.04.2014

Seite 14

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 962
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

Eingaben Behördenbeteiligung
Fassung vom 15.12.2014

Seite 15

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 962
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

7.

Eingaben Behördenbeteiligung
Fassung vom 15.12.2014

Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW Aachen, Mies-van-der-Rohe-Straße 10, 52074 Aachen,
Schreiben vom 22.04.2014

Seite 16

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 962
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

8.

Eingaben Behördenbeteiligung
Fassung vom 15.12.2014

Landesverband Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Stellungnahme vom
21.07.2014

Seite 17

Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen

Der Oberbürgermeister

Abwägungsvorschlag über die Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 962
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg
für den Planbereich zwischen Vaalser Straße, Westfriedhof und Dorbach
(15.12.2014)

Lage des Plangebiets

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 962
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

Abwägungsvorschlag Behördenbeteiligung
Fassung vom 15.12.2014

Inhaltsverzeichnis

1.

Bauverwaltung (B 03/12), Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW – Rheinland,
Bezirksregierung Düsseldorf, Schreiben vom 20.03.2014 .................................................................. 1

2.

Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfahlen, Riehler Platz 2, 50668 Köln, Schreiben
vom 21.03.2014 ....................................................................................................................................... 1

3.

Straßen NRW – Landesbetrieb Straßenbau, Regionalniederlassung Ville-Eifel,
Postfach 120161, 53874 Euskirchen, Schreiben vom 28.03.2014 ....................................................... 1

4.

Stadt Aachen, Straßenverkehrsbehörde (FB 61/80), Schreiben vom 03.04.2014 .............................. 1

5.

WVER - Wasserverband Eifel-Rur, Postfach 102564, 52325 Düren, Schreiben vom
08.04.2014 ................................................................................................................................................ 2

6.

Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 Bergbau und Energie in NRW, Postfach, 44025
Dortmund, Schreiben vom 22.04.2014 .................................................................................................. 2

7.

Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW Aachen, Mies-van-der-Rohe-Straße 10,
52074 Aachen, Schreiben vom 22.04.2014 ........................................................................................... 2

8.

Landesverband Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland,
Stellungnahme vom 21.07.2014 ............................................................................................................. 3

9.

Abwägung aller Belange – Vorschlag der Verwaltung ........................................................................ 3

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 962
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

Abwägungsvorschlag Behördenbeteiligung
Fassung vom 15.12.2014

Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden
gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 962
1.

Bauverwaltung (B 03/12), Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW – Rheinland, Bezirksregierung
Düsseldorf, Schreiben vom 20.03.2014

Stellungnahme der Verwaltung
Der Hinweis des Kampfmittelbeseitigungsdienstes auf einen konkreten Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen
des 2. Weltkriegs (Panzergraben) ist als Hinweis in die schriftlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan aufgenommen
worden.
Abwägungsvorschlag
Der Anregung wird gefolgt. Ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen.

2.

Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfahlen, Riehler Platz 2, 50668 Köln, Schreiben vom 21.03.2014

Stellungnahme der Verwaltung
Das Schreiben der Oberfinanzdirektion zur Weiterleitung des Schreibens an den BLB NRW Aachen wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsvorschlag
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

3.

Straßen NRW – Landesbetrieb Straßenbau, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Postfach 120161,
53874 Euskirchen, Schreiben vom 28.03.2014

Stellungnahme der Verwaltung
Das Plangebiet ist mit seiner Lage angrenzend an die B1 (Vaalser Straße) an das überörtliche Straßenverkehrsnetz angeschlossen. Das geringe vorhabenbedingte Verkehrsaufkommen wird die Leistungsfähigkeit der B1 nicht beeinträchtigen. Eine Einbeziehung der Privatzufahrt in die Signalisierung des Knotens B1 / L 260 ist nicht vorgesehen. Bei der rechts
rein / rechts raus – Lösung sind keine Falschfahrten zu erwarten, da in diesem Bereich auf der B1 ein durchgehend begrünter Mittelstreifen vorhanden ist. Eine rückwärtige Erschließung des Grundstücks ist nach den vorliegenden Gegebenheiten nicht möglich, da dort angrenzend an Privatgärten eine Kleingartenanlage und nur ein Fußweg vorhanden sind.
Abwägungsvorschlag
Die Bedenken werden nicht geteilt. Der Anregung wird nicht gefolgt.

4.

Stadt Aachen, Straßenverkehrsbehörde (FB 61/80), Schreiben vom 03.04.2014

Stellungnahme der Verwaltung
Die Empfehlung die Lage der Zufahrt anzupassen und damit östlich der Zufahrt einen vollwertigen Parkplatz zu erhalten,
wird entsprochen. Die Planung ist zur öffentlichen Auslegung (Bebauungsplan-Entwurf) entsprechend überarbeitet worden.

Seite 1

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 962
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

Abwägungsvorschlag Behördenbeteiligung
Fassung vom 15.12.2014

Abwägungsvorschlag
Der Anregung wird gefolgt und der Bebauungsplan-Entwurf entsprechend für die öffentliche Auslegung geändert.

5.

WVER - Wasserverband Eifel-Rur, Postfach 102564, 52325 Düren, Schreiben vom 08.04.2014

Stellungnahme der Verwaltung
Die Einleitung von Niederschlagswasser in den Dorbach sowie die Prüfung des Hochwasserschutzes ist erfolgt. Der
WVER bestätigt, dass aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken gegen die Einleitung von Niederschlagswasser in
den Dorbach bestehen, da die zusätzliche Belastung des Hochwasserrückhaltebeckens Klinikum nur im Bereich von 1
Promille liegen wird und daher zu vernachlässigen ist.
Die Umsetzung der Maßnahmenvorschläge des WVER als Ausgleichsmaßnahmen würde auf Grund des erforderlichen
wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens den Zeitrahmen des Bebauungsplanes sprengen. Die geplanten Maßnahmen am Dorbach werden jedoch durch den Bebauungsplan nicht behindert.
Abwägungsvorschlag
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

6.

Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 Bergbau und Energie in NRW, Postfach, 44025 Dortmund,
Schreiben vom 22.04.2014

Stellungnahme der Verwaltung
Die Hinweise der Bezirksregierung Arnsberg zum Erlaubnisfeld 'Rheinland' werden berücksichtigt und die Inhaber des Erlaubnisfeldes die Wintershall Holding GmbH sowie die Statoil Deutschland Hydrocarbons GmbH im Rahmen der öffentlichen Auslegung beteiligt. Ein entsprechender Hinweis ist in die schriftlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan-Entwurf
aufgenommen worden.
Abwägungsvorschlag
Der Anregung wird gefolgt. Ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan-Entwurf aufgenommen.

7.

Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW Aachen, Mies-van-der-Rohe-Straße 10, 52074 Aachen,
Schreiben vom 22.04.2014

Stellungnahme der Verwaltung
Die Einwendung des BLB , dass es sich bei dem Plangebiet um einen Teil einer Ausgleichsfläche für die Erweiterung der
Justizvollzugsanstalt Aachen, Krefelder Straße gemäß Bebauungsplan NR. 672 handelt, wird zur Kenntnis genommen.
Der aus dem o. g. Planverfahren resultierende Ausgleichsverpflichtung wird durch Kompensationsmaßnahmen an andere
Stelle ausgeglichen. Weitere Informationen zur Regelung des Ausgleichs sind dem Umweltbericht zum BebauungsplanEntwurf zu entnehmen.
Abwägungsvorschlag
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der erforderliche Ausgleich an anderer Stelle umgesetzt und vertraglich geregelt.

Seite 2

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- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

8.

Abwägungsvorschlag Behördenbeteiligung
Fassung vom 15.12.2014

Landesverband Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Stellungnahme vom
21.07.2014

Stellungnahme der Verwaltung
Die Stellungnahme des Landesverbands Rheinland, dass derzeit keine konkreten Hinweise auf Bodendenkmäler innerhalb des Plangebiets bestehen, wird zur Kenntnis genommen. Ein entsprechender Hinweis auf die Berücksichtigung der
§§ 15 und 16 DSchG NW wird in den Bebauungsplan aufgenommen.
Abwägungsvorschlag
Der Anregung wird gefolgt.

9.

Abwägung aller Belange – Vorschlag der Verwaltung

Die Erforderlichkeit zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 962 – Vaalser Straße / Evangelische Kirche – ergibt sich aus dem Planungsziel, eine neue evangelische Kirche mit Gemeindezentrum für den Aachener Westen zu bauen. Die Anforderungen an den Standort, welche sich auf Grund der Nutzung als Kirche und Gemeindezentrum ergeben, werden mit dem Grundstück Vaalser Straße gewährleistet. Hierzu gehören die wichtigen Kriterien einer
zentralen Lage innerhalb des Pfarrbezirks, eine gute Erreichbarkeit, insbesondere mit öffentlichen Verkehrsmitteln, und
einer städtebaulich integrierten Lage. Die Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 962 – Vaalser
Straße / Evangelische Kirche - gewährleistet, dass nur das konkrete und detailliert geprüfte Vorhaben realisiert werden
kann.
Die Erforderlichkeit zur Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen ergibt sich durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 962 - Vaalser Straße / Evangelische Kirche -. Die Änderung Nr.130
des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren zur Erstellung des v. g. vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
durchgeführt.
Im Rahmen des Abwägungsprozesses sind neben den Planungszielen insbesondere gem. § 2 Abs. 3 BauGB die durch
die Planung berührten und damit alle abwägungsbeachtlichen Belange als Abwägungsmaterial zu ermitteln, zu bewerten
und zu gewichten. Durch das Planverfahren werden die folgenden in § 1 Abs. 6 BauGB aufgeführten Belange berührt:
•

die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen,
alten und behinderten Menschen (Nr. 3),

•

die von Kirchen und Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts festgestellten Erfordernisse für Gottesdienst und
Seelsorge (Nr. 6),

•

die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Nr. 7),
insbesondere
a) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt
b) die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura-2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes
(nicht berührt)
c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt,
d) umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter,
e) die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern,
f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie,
g) die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden (nicht berührt)
Seite 3

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 962
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

Abwägungsvorschlag Behördenbeteiligung
Fassung vom 15.12.2014

h) die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von
Rechtsakten der Europäischen Union festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden (nicht berührt)
i) die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a, c u. d.
Gem. § 1 Abs. 7 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander
und untereinander gerecht abzuwägen. Als Abwägungsmaterial werden die folgenden Belange bewertet:
•

erforderlicher neuer Kirchenstandort/ -bau mit Gemeindezentrum für den Pfarrbezirk im Aachener Westen

•

Einrichtungen der Daseinsvorsorge für die Religionsausübung / in Nr. 6 aufgeführten Erfordernisse für Gottesdienst
und Seelsorge

•

bauliche Inanspruchnahme einer Ausgleichsfläche

•

Auswirkungen auf das Lokalklima, Kaltluftentstehung und Kaltluftweiterleitung sowie potenzielle Einschränkung der
Frischluftzufuhr in die nördlich an das Plangebiet anschließenden Bereiche (Pariser Ring, Klinikum etc.)

•

Inanspruchnahme einer Bachaue, Entwässerung

•

Veränderung des Landschaftsbildes, Freiraumschutz

•

Änderung des Landschaftsplanes / Rücknahme der Ausweisung / Beeinträchtigung des geschützten Landschaftsbestandteils 'Dorbach'

•

Inanspruchnahme von schützenswertem Boden

•

Arten- und Biotopschutz

Gewichtung:
Der Bedeutung der wohnungsnahen Versorgung des neuen Pfarrbezirks mit einer evangelischen Kirche mit Gemeindezentrum und die zentrale Lage innerhalb des neuen Pfarrbezirks in Verbindung mit einer guten Erreichbarkeit des Standortes für alle Gemeindemitglieder des Pfarrbezirks sowie als wichtiger Teil der städtischen Infrastruktur wird ein besonderes Gewicht beigemessen. Das von der evangelischen Kirche festgestellte Erfordernis eines Kirchenneubaus ist im
Rahmen der Abwägung zu beachten.
Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen wurden ermittelt und im Umweltbericht beschrieben und bewertet. Die relevanten Umweltbelange sowie das Ergebnis der Umweltprüfung werden in der Abwägung berücksichtigt. Nachteilige Auswirkungen ergeben sich insbesondere für die Schutzgüter Klima, Pflanzen, Tiere, Landschaft, Gewässer und Boden. Es
ergeben sich durch die Planung keine erheblichen Auswirkungen für das Klima, die Frischluftzufuhr, das Landschaftsbild,
den Dorbach und die Gleyböden. Durch Ausgleichsmaßnahmen werden die Eingriffe ausgeglichen.
Die Inanspruchnahme einer über ein anderes Bauleitplanverfahren festgesetzten Ausgleichsfläche stellt eine Ausnahme
dar, die keine gängige Praxis ist und es auch nicht werden soll. Von der Ausgleichsfläche in einer Gesamtgröße von
12.000 qm werden 3.665 qm für den Neubau einer Kirche in Anspruch genommen. Die Rodung im Plangebiet wird über
externe Ausgleichsmaßnahmen unter besonderer Berücksichtigung des bereits entwickelten ökologischen Zustands kompensiert.
Die Gewichtung der Belange erfordert das Bevorzugen eines oder mehrerer Belange und damit verbunden das Zurückstellen anderer Belange in der Abwägung.
Das Baugesetzbuch führt in § 1 Abs. 6 BauGB die bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigenden Belange
auf. Hierzu gehören unter Nr. 6 "die von den Kirchen und Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts festgestellten
Erfordernisse für Gottesdienst und Seelsorge". Aus den Aufgaben für die Daseinsvorsorge aus religiöser und kultureller
Hinsicht, ergibt sich die Verpflichtung für die Ausweisung von Gemeinbedarfsflächen in diesem Bereich.
Die Beeinträchtigung der Umweltbelange werden bei der Abwägung der berührten Belange gegen- und untereinander geringer bewertet und von den Auswirkungen auf die Umwelt als vertretbar und ausgleichbar eingestuft.
Den öffentlichen Belangen, den durch die evangelische Kirche festgestellten Erfordernissen für Gottesdienst und
Seelsorge gem. § 1 Abs. 6 Nr. 6 BauGB zu entsprechen, sowie die Berücksichtigung von 'sozialen und kulturellen
Seite 4

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 962
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

Abwägungsvorschlag Behördenbeteiligung
Fassung vom 15.12.2014

Bedürfnissen der Bevölkerung' gem. § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB wird Vorrang eingeräumt und die nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt durch das Vorhaben sowie die Inanspruchnahme eines Teils einer Ausgleichsfläche
hingenommen.

Seite 5

3,43
565

2,30

565

Alle Hoehenangaben beziehen sich falls nicht anders vermerkt auf ±0.00.
Die Referenzhoehe bezieht sich auf 211,73m ü.NN = ±0.00
Alle Bruestungs- und Tuerhoehen (roh) sind ab OK Fertigfussboden bemessen.
Alle Flaechenangaben beziehen sich auf Rohmaße (ohne Putzabzug). In Raeumen mit Gefaelle ist im
Raumstempel der jeweils hoechste Wert für Hoehe OKFF angegeben. Entsprechend ist auch die LH bemessen.
Legende

2,28

Glockenturm
3.4

4,43

NF:

C

D

E

F

G

H

I

J

K

L

M

N

O

P

Q

R

S

885

B

T

5

39,33
465

2,00

2,00

2,00

2,00

2,00

2,00

2,00

2,00

2,00

10,93
58

5

58

5

3,74

24

1,60

2,00

2,00

2,00

2,00

13,16
5

25

5

25

1,92

7,76

1,00

1,79

24

1,83

10

14

10

2,30

10

1,00

1,80

5

10

1,56

885
2,26

Mülltonnen

1,265

A

2,00

2,00

2,00

24

5,76
2,10

40

2,00

24

5

24

UKRD

Unterkante Rohdecke

BA

Brandabschnitt

Mauerwerk

Putz

UKFD

Unterkante Fertigdecke

BW

Brandwand

Betonfertigteil

Drainschicht

OKFF

Oberkante Fertigfußboden

BBW

Bauart Brandwand

Systemtrennwand

Dämmung

OKRF

Oberkante Rohfußboden

RA

Rauchabzug

Gipskarton-Wand

Perimeterdämmung

BRH

Brüstungshöhe

RWA

Rauch- und Wärmeabzug

Metall

Kies

LR

Luftraum

RS

Rauchschutztür gem. DIN 18095

Naturwerkstein

Schotter

i.L.

Im Lichten

dT

dichte Tür

Holz

Erdreich

LH

Lichte Höhe

dTs

dichte Tür, selbstschließend

UZ

Unterzug

F30/T90

Feuerwiderstandsklassen

ÜZ

Überzug

nb

nicht brennbar

ZD

Zwischendecke

TRST

Trockensteigleitung

DE

Dacheinlauf

iBo

im Betrieb offen

VK

Vorderkante

eZk

elektronische Zugangskontrolle

RR

Regenrohr

DFF

Dachflächenfenster

Holzblock/Ausgleichsstück

87

3,70

6,85

3,06

Estrich

2,49

5

3,94

11,58

2,00

10,265

2,49

5

2,00

7,6 m2

Abkürzungen
Stahlbeton

5

20

6,85

49

5

2,49

1,50

d

1,365

1,01
2,70

Schacht F90
NF: 1,8 m2

Schnittbezeichnung
Zeichnungs-Nr.

Detailverweis
Detail-Nr.

im Schnitt (roh)
OKFF = Oberkante Fertigfußboden
OKRF = Oberkante Rohfußboden

Absturzhöhen:
Umwehrungen mind. 1,00m ! 12m über OK Gelände " mind. 1,10m
Fenster:
mind. 0,80m ! 12m über OK Gelände " mind. 0,90m

2,00

Druchgangsbreite
0,90
1,00
1,05
1,20
1,30
1,45
1,50
1,80
1,90
2,00

2,00

11,93

10,97

Türbreite Rohbaumaß
1,01
1,13 5
1,26
1,35
1,51
1,70
1,76
2,00
2,13 5
2,26

2,00
2,00
2,00

24
2,26

10

2,00

24

8

2,00

7,63

9

885
2,26

10

2,00

2,00
2,55

Index

Datum

Aenderung

gez.

Plantitel

40,785

F30

4,76

18 Stg.
20 / 23

17

Stuhllager
3.10
NF: 14,6 m2

EKA_4_AR_GR_EG0
Leistungsphase

Fachplaner

Planart

Ebene / Nummer

Index

Status

59

5

Projekt

11

1,135
2,70

11,56

2,00

T30-RS

F90

d

Grundriss Erdgeschoss

12
Leistungsphase

c
2,00

885
2,26

13

10,56

2,00
2,70

2,00
2,55

10,56

OKFF ±0,00 = 211,73 m ü. NHN

T30-RS

1,01
2,26

Genehmigungsplanung

gezeichnet
Format
Erstellungsdatum

2,00

11,56

Planinhalt

14

14

17

17

10

2,00

F30

15

2,83

16

24

2,00

17

1,01
2,70

7,93

Projekt

2,00

Waschraum
1.4
NF: 8,4 m2

7,93

6,76

18

19

Säuglingspflegekombination

1,01
2,70

1,01
2,70

585

F

EKA

Neubau Kirche I Gemeindezentrum Vaalser Straße

2,00

76
2,26

585

F

58

1,01
2,26

76
2,26

19

5

Kindergarderobe

Kleinkinderraum
1.4
NF:
36,0 m2

60
2,26

6,76

18

6,76

Jugendraum
2.1
NF: 56,8 m2

Projektionsfläche Beamer

12,18

Küche Jugend
2.1
NF:
6,2 m2

1,01
2,26

1,01
2,26

F30

Mehrzweckraum
2.2
NF:
66,5 m2

2,00

F

T30-RS

24

24

15,93

1,01
2,26

16

Verkehrsfläche
3.7
NF:
45,3 m2

2,00

Jugend: offener Bereich
2.3
NF:
29,0 m2

10

1,01
2,26

2,83

Lager Küster
1.10
NF: 14,4 m2

F30

3,83

10

Lager Jugend
1.10
NF: 14,4 m2

T30-RS

15

20

Ansichtsbezeichnung
Zeichnungs-Nr.

+13,34
+13,20

2,00

49

5

24
Verkehrsfläche
3.7
NF:
5,9 m2

F30

2,00
2,55

F30
Durchreiche

Rolltor T-30

6,64

1,01
2,26

18 Stg.
20 / 23

3,83

2,50

OKFF ±0,00

Trauercafé / Seelsorge
1.16
NF:
29,7 m2

13

17

Versprung
Rohfußboden

5

F90

24

1,25

1,20

12

mobile Trennwand

F90

Foyer Wohnung
3.7
NF:
18,4 m2

1,01
2,70

24

2,17

11

2,17

1,375

38,05

c

Garderobe Wandhaken

T30-RS

10
17

1,01
2,26

3,40
10

Kirchraum
Mehrzweckraum
1.2
NF:
51,9 m2

F30

1,01
2,26

F30
Küche + Lager
1.8
NF:
38,6 m2

Versprung
Fertigdecke

im Schnitt (fertig)

7

Vorraum Kirche
F
3.7
1,01
1,01
NF:
7,8 m2 2,26
2,26

F

3,83
10

1,965
9

Kante
über/hinter Schnittebene

+3,41

6

WC Herren
1.14
NF: 12,3 m2

T30-RS

F

4

Garderobe

Verkehrsfläche
3.7
NF:
75,9 m2

1,01
2,26

8

17
5,21

1,68
24

6,15

4,00

7

76
2,26

Vorraum WC
3.7
NF: 3,9 m2

WC Damen
76
1.14
2,26
2
NF: 12,3 m

2,40
2,26

65
2,26

Versprung
Fertigfußboden

10

65
2,26

Taufbecken

1,68

10

Kindergottesdienst / Mehrzweck
1.3
NF:
47,7 m2

Eine Welt Laden
1.5
NF:
6,8 m2

65
2,26

1,01
2,26

2,60

10

65
2,26

2,00
2,25

24

24
3,02

F30

NF: 6,9 m2

65
2,26

Beh.-WC
1.13
NF: 6,0 m2

1,01
2,26

2,60

F30

4,17

F

63
2,26

F

19,95

6

10

2,00
2,70

Garderobe

1,01
2,26

Waschbecken
5

a

OK FF ±0,00 = 211,73 m ü. NHN

F90

Versprung
Rohdecke

Die angegebenen Türmaße sind Rohbaumaße. Sie entsprechen mindestens den folgenden lichten Durchgangsbreiten:
2

Ambo

Foyer / Café
1.7
NF: 74,7 m2

2,01
2,26

Buch des
Lebens

3

NF: 38,5 m2

1,26
2,70

1,26

4

F90

Altar

mobile Trennwand mit Schlupftür

5,21

24

3

Technik

Sakristei
1.6
NF: 30,2 m2

Windfang
3.7
NF: 10,8 m2

Schacht
NF: 1,7 m2

Sakralraum
1.1
NF: 158,2 m2

2,00

Fahrkorbinnenmaße
1,10 x 1,40 m

OKFF ±0,00

a

Tresor

Schautafel

10

3,04

4,93

2

Aufzug
3.7
NF: 3,6 m2

F90

17

20 Stg.
18 / 26

Foyer Diakonie
3.7
NF:
10,4 m2

Schacht
NF: 1,7 m2

1

3,83

1,365
585

1

2,735

b

2,32

+3,59
verdeckte Kante
unterhalb/vor Schnittebene

20

Vaalser Straße, Flurstück 363
D-52062 Aachen
Bauherr

Ev. Kirchengemeinde Aachen
Bau und Liegenschaften

Frère-Roger-Straße 8-10, 52062 Aachen
T +49.241.453110 | F +49.241.453100 | E aachen@ekir.de

b

Architekt

585
58

7,76

5

24

1,83

9,83
2,865

10

17

11,56

10

4,60

17

8,40

4,95

10

4,60

2,20

10

1,90

10

10

17
58

5,33

4,70

2,015

3,50

Weinmiller Architekten BDA

12,16
5

Prof. Gesine Weinmiller

5

9,61
1,98

Kurfürstendamm 178, D - 10707 Berlin
T +49.30.8871 437-0 | F +49.30.341 5024 | E architekten@weinmiller.de

2,635

5,00
9,615

27,23

Fachplaner

36,845
A

B

C

D

E

F

G

H

I

J

K

L

M

N

O

P

Q

R

Michael Großmann

S

T

FK
841 x 594
09.04.2014

geprueft
Maszstab
Indexdatum

MG
1:100

Alle Hoehenangaben beziehen sich falls nicht anders vermerkt auf ±0.00.
Die Referenzhoehe bezieht sich auf 211,73m ü.NN = ±0.00
Alle Bruestungs- und Tuerhoehen (roh) sind ab OK Fertigfussboden bemessen.
Alle Flaechenangaben beziehen sich auf Rohmaße (ohne Putzabzug). In Raeumen mit Gefaelle ist im
Raumstempel der jeweils hoechste Wert für Hoehe OKFF angegeben. Entsprechend ist auch die LH bemessen.

A

B

C

D

E

F

G

H

I

J

K

L

M

N

O

P

Q

R

S

3,30

4,43

565

Legende

T

58

5

58

5

2,00

2,00

5,58

2,00

15

3,80

1,27

2,00

2,00

2,00

2,00

2,00

2,00

2,00

19,93

10

5

24

5

2,00
5

10

1,27

3,85

15

2,00

2,00

2,00

2,00

2,60

10

2,85

10

3,42

15

5

3,85

3,96

5

15

3,80

58

5

58

5

2,00

2,00

2,00

10,265

6,65
5

UKRD

Unterkante Rohdecke

BA

Brandabschnitt

Mauerwerk

Putz

UKFD

Unterkante Fertigdecke

BW

Brandwand

Betonfertigteil

Drainschicht

OKFF

Oberkante Fertigfußboden

BBW

Bauart Brandwand

Systemtrennwand

Dämmung

OKRF

Oberkante Rohfußboden

RA

Rauchabzug

Gipskarton-Wand

Perimeterdämmung

BRH

Brüstungshöhe

RWA

Rauch- und Wärmeabzug

Metall

Kies

LR

Luftraum

RS

Rauchschutztür gem. DIN 18095

Naturwerkstein

Schotter

i.L.

Im Lichten

dT

dichte Tür

Holz

Erdreich

LH

Lichte Höhe

dTs

dichte Tür, selbstschließend

UZ

Unterzug

F30/T90

Feuerwiderstandsklassen

ÜZ

Überzug

nb

nicht brennbar

ZD

Zwischendecke

TRST

Trockensteigleitung

DE

Dacheinlauf

iBo

6,65
6,65

50

5

im Betrieb offen

VK

Vorderkante

eZk

50

5

1,00
1,00

20

6,85

5

20

87

565

2,49

5

20

elektronische Zugangskontrolle

RR

Regenrohr

DFF

Dachflächenfenster

565

39,33
2,00

Estrich

Holzblock/Ausgleichsstück

5

465

Abkürzungen
Stahlbeton

20

6,85

1,00
1,00

50

5

50

5

2,30

565

3,43

2,49
2,49

d

1,01
2,26

Doppelbüro

1,01
2,26

1,01
2,26

1,01
2,26

1,01
2,26

Verwaltung

2,32

Schnittbezeichnung
Zeichnungs-Nr.

Detailverweis
Detail-Nr.

im Schnitt (roh)
OKFF = Oberkante Fertigfußboden
OKRF = Oberkante Rohfußboden

Absturzhöhen:
Umwehrungen mind. 1,00m ! 12m über OK Gelände " mind. 1,10m
Fenster:
mind. 0,80m ! 12m über OK Gelände " mind. 0,90m

2,00

Türbreite Rohbaumaß
1,01
1,13 5
1,26
1,35
1,51
1,70
1,76
2,00
2,13 5
2,26

Druchgangsbreite
0,90
1,00
1,05
1,20
1,30
1,45
1,50
1,80
1,90
2,00

2,00
22,295

2,00

30 1,70 30

EKA_4_AR_GR_1G0
Projekt

Leistungsphase

Fachplaner

Planart

Ebene / Nummer

Index

Status

2,00

Grundriss Obergeschoss

58

1,01
2,26

24

ZImmer

2,00

1,20

F90

13

2,00
2,00

15

Küche
4.25
NF: 13,3 m2

18,49

2,40

885
2,26

14

18,49

WC
4.27
NF: 2,0 m2

Bad
4.27
NF: 8,3 m2

18,49

1,80

76
2,26

10

Genehmigungsplanung

gezeichnet
Format
Erstellungsdatum

2,00

2,30
10

NF: 11,5 m2

10

16

2,00

Terrasse
NF: 13,8 m2

17

Dacheinlauf
2,00

BRH 85 cm

4,03

OKFF +3,60

Notentwässerung

Dacheinlauf
Schlafzimmer
4.26
NF: 17,4 m2

Zimmer

Projekt

2,00

885
2,26

10

18

885
2,26

NF: 11,7 m2

Notentwässerung

OK Attika +4,35
20

Neubau Kirche I Gemeindezentrum Vaalser Straße

Vaalser Straße, Flurstück 363
D-52062 Aachen
Bauherr

46

58

5

EKA

2,00

3,83

19

5

585
1,20

10

Leistungsphase

Garderobe

4,89
1,40
17,37

1,39
2,75

gez.

c

NF: 13,3 m2

Wohn + Essraum
4.23 + 4.24
NF:
31,3 m2

1,505

Aenderung

Plantitel

11

5

885
2,26

15

2,30

Datum

12

d

ds

76
2,26

1,35

Index

Planinhalt

Notentwässerung

Treppe Wohnung
3.7
NF:
7,9 m2

13

14

2,00
2,00
2,00

595

38,05

30

F

11

12

9

40,785

Orgel
c

7,33

3,23

Notentwässerung

10

20

60
1,10

3 Stg. 17 / 80

OK FF+4,11

DD 70x90

Treppe Empore
3.7
NF:
3,2 m2

2,00

8,63

Dacheinlauf

8

59

Dacheinlauf

23 Stg.
28 / 8

OK Attika +4,35

9

8,63

Chor 50 Personen

Treppenleiter
Dach
3.7
NF: 4,9 m2

OK Attika +4,35

8,63

Empore
1.1.1
NF: 55,9 m2

10 1,70 20

8

885
2,26

OKFF +3,60

5

Stufe
20 / 23

58

5

7

1,01
2,26

20

Ansichtsbezeichnung
Zeichnungs-Nr.

+13,34
+13,20

6

7

19

Versprung
Rohfußboden

2,00

NF: 19,0 m2

30

NF: 19,3 m2

1,70

NF: 14,3 m2

5,00

5,865

NF: 19,3 m2

6

18

Versprung
Fertigdecke

im Schnitt (fertig)

5

19,0 m2

NF:

17

Kante
über/hinter Schnittebene

+3,41

2,00

25
30

Doppelbüro

5

16

Versprung
Fertigfußboden

30
OK Attika +4,35

Büro

1,70

4
F

Beratungsbüro

2,00

Wickeltisch
klappbar

3

13,66

m2

30

NF: 8,1 m2

a

5

F90
NF: 2,3

65
2,26

1,51

BRH 85 cm

Flur
3.7
NF: 27,8 m2

m2

5,7 m2

NF:

Dacheinlauf

15

12,05

1,25

10

Kinderwägen

4

NF: 2,3

1,01
2,26

F90

Teeküche

Versprung
Rohdecke

Die angegebenen Türmaße sind Rohbaumaße. Sie entsprechen mindestens den folgenden lichten Durchgangsbreiten:
2

1,70

ds

WC-D

Wartezimmer
NF: 22,8 m2

Behinderten WC

65
2,26

2,37

1,85

3

9,9 m2

NF:

a
WC-H

76
2,26

1,70

OKFF +3,60

Lager, Archiv

76
2,26

OKFF +1,80

Aufzug
3.7
NF: 3,6 m2
F90

1

1,01
2,26

10

2,00

2

Fahrkorbinnenmaße
1,10 x 1,40 m

585

Treppe Diakonie
3.7
NF:
17,0 m2

1,65

1,085

OK Attika +4,35

1,725

1

Notentwässerung

1,69

b

505

505

+3,59
verdeckte Kante
unterhalb/vor Schnittebene

Ev. Kirchengemeinde Aachen
Bau und Liegenschaften

Frère-Roger-Straße 8-10, 52062 Aachen
T +49.241.453110 | F +49.241.453100 | E aachen@ekir.de

b

Architekt

Weinmiller Architekten BDA
58

5

1,60

10

58

6,06

585

5

585

7,76

50

17,65

8,93

5

1,00

5

6,85

20

20

50

1,00

5

2,49

17,65

10,265

2,49

17,65

10,265

2,49

B

C

D

E

F

G

H

I

J

K

L

M

N

O

P

Q

R

S

T

Michael Großmann

Kurfürstendamm 178, D - 10707 Berlin
T +49.30.8871 437-0 | F +49.30.341 5024 | E architekten@weinmiller.de
Fachplaner

39,335
A

Prof. Gesine Weinmiller

FK
841 x 594
09.04.2014

geprueft
Maszstab
Indexdatum

MG
1:100

Alle Hoehenangaben beziehen sich falls nicht anders vermerkt auf ±0.00.
Die Referenzhoehe bezieht sich auf 211,73m ü.NN = ±0.00
Alle Bruestungs- und Tuerhoehen (roh) sind ab OK Fertigfussboden bemessen.
Alle Flaechenangaben beziehen sich auf Rohmaße (ohne Putzabzug). In Raeumen mit Gefaelle ist im
Raumstempel der jeweils hoechste Wert für Hoehe OKFF angegeben. Entsprechend ist auch die LH bemessen.
Legende

4,43

OK Attika +18,00

A

B

C

D

E

F

G

H

I

J

K

L

M

N

O

P

Q

R

S

T

39,33
2,00

2,00

2,00

2,00

2,00

2,00

2,00

2,00

2,00

Estrich

UKRD

Unterkante Rohdecke

BA

Brandabschnitt

Mauerwerk

Putz

UKFD

Unterkante Fertigdecke

BW

Brandwand

Betonfertigteil

Drainschicht

OKFF

Oberkante Fertigfußboden

BBW

Bauart Brandwand

Systemtrennwand

Dämmung

OKRF

Oberkante Rohfußboden

RA

Rauchabzug

Gipskarton-Wand

Perimeterdämmung

BRH

Brüstungshöhe

RWA

Rauch- und Wärmeabzug

Metall

Kies

LR

Luftraum

RS

Rauchschutztür gem. DIN 18095

Naturwerkstein

Schotter

i.L.

Im Lichten

dT

dichte Tür

Holz

Erdreich

LH

Lichte Höhe

dTs

dichte Tür, selbstschließend

UZ

Unterzug

F30/T90

Feuerwiderstandsklassen

ÜZ

Überzug

nb

nicht brennbar

ZD

Zwischendecke

TRST

Trockensteigleitung

DE

Dacheinlauf

iBo

im Betrieb offen

VK

Vorderkante

eZk

elektronische Zugangskontrolle

RR

Regenrohr

DFF

Dachflächenfenster

Holzblock/Ausgleichsstück

5

465

Abkürzungen
Stahlbeton

2,00

2,00

2,00

19,93

2,00

2,00

2,00

2,00

2,00

2,00

2,00

10,265

6,65

87
3,43

2,49

d

+3,59

RWA

Aufzugüberfahrt

2

Dacheinlauf

Dacheinlauf

Notentwässerung

Notentwässerung

2,00

a

a

3

OK Sichtschutz Technik +9,05

Dacheinlauf

2,00

Dacheinlauf

Versprung
Fertigfußboden

Kante
über/hinter Schnittebene

Versprung
Fertigdecke

Versprung
Rohfußboden

Ansichtsbezeichnung
Zeichnungs-Nr.

Schnittbezeichnung
Zeichnungs-Nr.

Detailverweis
Detail-Nr.

+3,41
+13,34
+13,20

im Schnitt (fertig)
im Schnitt (roh)
OKFF = Oberkante Fertigfußboden
OKRF = Oberkante Rohfußboden

Absturzhöhen:
Umwehrungen mind. 1,00m ! 12m über OK Gelände " mind. 1,10m
Fenster:
mind. 0,80m ! 12m über OK Gelände " mind. 0,90m

Die angegebenen Türmaße sind Rohbaumaße. Sie entsprechen mindestens den folgenden lichten Durchgangsbreiten:
2

OK Attika +7,50

3

Versprung
Rohdecke

2,00

OK Attika +7,70

RWA

1

Notentwässerung

Notentwässerung

1

2,735

b

2,32

OK Attika +11,50

verdeckte Kante
unterhalb/vor Schnittebene

4

Druchgangsbreite
0,90
1,00
1,05
1,20
1,30
1,45
1,50
1,80
1,90
2,00

2,00

12,05

11,93

4

Türbreite Rohbaumaß
1,01
1,13 5
1,26
1,35
1,51
1,70
1,76
2,00
2,13 5
2,26

5

22,295

Sichtschutz Technik h < 1,50 m

2,00

5

2,00

RWA

6

RWA

6

7

2,00

7

8

2,00

8

Dachausstieg

9

2,00

8,63

7,63

9

Aenderung

gez.

40,785

EKA_4_AR_GR_DA0
Projekt

Leistungsphase

Fachplaner

Planart

Ebene / Nummer

Index

11

OK Attika +7,50
12

Grundriss Dachaufsicht

12
Leistungsphase

d

2,00

c

13

Genehmigungsplanung

gezeichnet
Format
Erstellungsdatum

2,00

13

14

14

Dacheinlauf
2,00

Notentwässerung

2,00

16

2,00

18,49

17,37

15

17,37

15

16

17

2,00

17

Dacheinlauf
Notentwässerung

18
Projekt

2,00

18

Status

Planinhalt

2,00

Dacheinlauf

10

1,12

11

Dacheinlauf

Notentwässerung

38,05

Notentwässerung

c

Datum

Plantitel

2,00

10

Index

19

Notentwässerung

Neubau Kirche I Gemeindezentrum Vaalser Straße

20

Vaalser Straße, Flurstück 363
D-52062 Aachen
Bauherr

46

5

20

EKA

2,00

19

Ev. Kirchengemeinde Aachen
Bau und Liegenschaften

Frère-Roger-Straße 8-10, 52062 Aachen
T +49.241.453110 | F +49.241.453100 | E aachen@ekir.de

b

Architekt

Weinmiller Architekten BDA
Prof. Gesine Weinmiller

8,93

17,65

8,93

65

18,30

9,615

2,49

9,615

2,49

Kurfürstendamm 178, D - 10707 Berlin
T +49.30.8871 437-0 | F +49.30.341 5024 | E architekten@weinmiller.de
Fachplaner

39,335
A

B

C

D

E

F

G

H

I

J

K

L

M

N

O

P

Q

R

S

Michael Großmann

T

FK
841 x 594
09.04.2014

geprueft
Maszstab
Indexdatum

MG
1:100

Alle Hoehenangaben beziehen sich falls nicht anders vermerkt auf ±0.00.
Die Referenzhoehe bezieht sich auf 211,73m ü.NN = ±0.00
Alle Bruestungs- und Tuerhoehen (roh) sind ab OK Fertigfussboden bemessen.
Alle Flaechenangaben beziehen sich auf Rohmaße (ohne Putzabzug). In Raeumen mit Gefaelle ist im
Raumstempel der jeweils hoechste Wert für Hoehe OKFF angegeben. Entsprechend ist auch die LH bemessen.
Legende

+18,00

Abkürzungen
Stahlbeton

Estrich

UKRD

Unterkante Rohdecke

BA

Brandabschnitt

Mauerwerk

Putz

UKFD

Unterkante Fertigdecke

BW

Brandwand

Betonfertigteil

Drainschicht

OKFF

Oberkante Fertigfußboden

BBW

Bauart Brandwand

Systemtrennwand

Dämmung

OKRF

Oberkante Rohfußboden

RA

Rauchabzug

Gipskarton-Wand

Perimeterdämmung

BRH

Brüstungshöhe

RWA

Rauch- und Wärmeabzug

Metall

Kies

LR

Luftraum

RS

Rauchschutztür gem. DIN 18095

Naturwerkstein

Schotter

i.L.

Im Lichten

dT

dichte Tür

Holz

Erdreich

LH

Lichte Höhe

dTs

dichte Tür, selbstschließend

UZ

Unterzug

F30/T90

Feuerwiderstandsklassen

ÜZ

Überzug

nb

nicht brennbar

ZD

Zwischendecke

TRST

Trockensteigleitung

DE

Dacheinlauf

iBo

im Betrieb offen

VK

Vorderkante

eZk

elektronische Zugangskontrolle

RR

Regenrohr

DFF

Dachflächenfenster

Holzblock/Ausgleichsstück

+3,59
verdeckte Kante
unterhalb/vor Schnittebene

Versprung
Rohdecke

Versprung
Fertigfußboden

Kante
über/hinter Schnittebene

Versprung
Fertigdecke

Versprung
Rohfußboden

Ansichtsbezeichnung
Zeichnungs-Nr.

Schnittbezeichnung
Zeichnungs-Nr.

Detailverweis
Detail-Nr.

+3,41
+13,34
+13,20

im Schnitt (fertig)
im Schnitt (roh)
OKFF = Oberkante Fertigfußboden
OKRF = Oberkante Rohfußboden

+11,50
Absturzhöhen:
Umwehrungen mind. 1,00m ! 12m über OK Gelände " mind. 1,10m
Fenster:
mind. 0,80m ! 12m über OK Gelände " mind. 0,90m

Die angegebenen Türmaße sind Rohbaumaße. Sie entsprechen mindestens den folgenden lichten Durchgangsbreiten:

Grundstücksgrenze

+7,70

Türbreite Rohbaumaß
1,01
1,13 5
1,26
1,35
1,51
1,70
1,76
2,00
2,13 5
2,26

Druchgangsbreite
0,90
1,00
1,05
1,20
1,30
1,45
1,50
1,80
1,90
2,00

+4,35

±0,00

211,72 ü. NHN
211,45 ü. NHN

211,72 ü. NHN

geplante Geländeoberfläche

±0,00

210,72 ü. NHN

210,5 ü. NHN

vorhandene Geländeoberfläche

Ansicht Nord

Index

Datum

Aenderung

gez.

Plantitel

EKA_4_AR_AN_001

+18,00

Projekt

Leistungsphase

Fachplaner

Planart

Ebene / Nummer

Index

Status

Planinhalt

Ansicht Nord
Ansicht West
Leistungsphase

Genehmigungsplanung

+11,50

+7,70

gezeichnet
Format
Erstellungsdatum

Grundstücksgrenze

+7,50

Projekt

211,74 ü. NN

±0,00

geplante Geländeoberfläche
vorhandene Geländeoberfläche

211,72 ü. NHN
211,45 ü. NHN

212,00 ü. NHN
211,72 ü. NHN

±0,00

EKA

Neubau Kirche I Gemeindezentrum Vaalser Straße

Vaalser Straße, Flurstück 363
D-52062 Aachen
Bauherr

Ev. Kirchengemeinde Aachen
Bau und Liegenschaften

Frère-Roger-Straße 8-10, 52062 Aachen
T +49.241.453110 | F +49.241.453100 | E aachen@ekir.de

Ansicht West

Architekt

Weinmiller Architekten BDA
Prof. Gesine Weinmiller

Michael Großmann

Kurfürstendamm 178, D - 10707 Berlin
T +49.30.8871 437-0 | F +49.30.341 5024 | E architekten@weinmiller.de
Fachplaner

FK
841 x 594
09.04.2014

geprueft
Maszstab
Indexdatum

MG
1:100

Alle Hoehenangaben beziehen sich falls nicht anders vermerkt auf ±0.00.
Die Referenzhoehe bezieht sich auf 211,73m ü.NN = ±0.00
Alle Bruestungs- und Tuerhoehen (roh) sind ab OK Fertigfussboden bemessen.
Alle Flaechenangaben beziehen sich auf Rohmaße (ohne Putzabzug). In Raeumen mit Gefaelle ist im
Raumstempel der jeweils hoechste Wert für Hoehe OKFF angegeben. Entsprechend ist auch die LH bemessen.
Legende

+18,00

Abkürzungen
Stahlbeton

Estrich

UKRD

Unterkante Rohdecke

BA

Brandabschnitt

Mauerwerk

Putz

UKFD

Unterkante Fertigdecke

BW

Brandwand

Betonfertigteil

Drainschicht

OKFF

Oberkante Fertigfußboden

BBW

Bauart Brandwand

Systemtrennwand

Dämmung

OKRF

Oberkante Rohfußboden

RA

Rauchabzug

Gipskarton-Wand

Perimeterdämmung

BRH

Brüstungshöhe

RWA

Rauch- und Wärmeabzug

Metall

Kies

LR

Luftraum

RS

Rauchschutztür gem. DIN 18095

Naturwerkstein

Schotter

i.L.

Im Lichten

dT

dichte Tür

Holz

Erdreich

LH

Lichte Höhe

dTs

dichte Tür, selbstschließend

UZ

Unterzug

F30/T90

Feuerwiderstandsklassen

ÜZ

Überzug

nb

nicht brennbar

ZD

Zwischendecke

TRST

Trockensteigleitung

DE

Dacheinlauf

iBo

im Betrieb offen

VK

Vorderkante

eZk

elektronische Zugangskontrolle

RR

Regenrohr

DFF

Dachflächenfenster

Holzblock/Ausgleichsstück

+3,59
verdeckte Kante
unterhalb/vor Schnittebene

Versprung
Rohdecke

Versprung
Fertigfußboden

Kante
über/hinter Schnittebene

Versprung
Fertigdecke

Versprung
Rohfußboden

Ansichtsbezeichnung
Zeichnungs-Nr.

Schnittbezeichnung
Zeichnungs-Nr.

Detailverweis
Detail-Nr.

+3,41
+13,34
+13,20

im Schnitt (fertig)
im Schnitt (roh)
OKFF = Oberkante Fertigfußboden
OKRF = Oberkante Rohfußboden

+11,50
Absturzhöhen:
Umwehrungen mind. 1,00m ! 12m über OK Gelände " mind. 1,10m
Fenster:
mind. 0,80m ! 12m über OK Gelände " mind. 0,90m

Die angegebenen Türmaße sind Rohbaumaße. Sie entsprechen mindestens den folgenden lichten Durchgangsbreiten:
Türbreite Rohbaumaß
1,01
1,13 5
1,26
1,35
1,51
1,70
1,76
2,00
2,13 5
2,26

Grundstücksgrenze

+7,50

Druchgangsbreite
0,90
1,00
1,05
1,20
1,30
1,45
1,50
1,80
1,90
2,00

+4,35

±0,00

vorhandene Geländeoberfläche

212,00 ü. NHN
211,72 ü. NHN

211,72 ü. NHN
211,60 ü. NHN

±0,00
211,35 ü. NHN

geplante Geländeoberfläche

Ansicht Süd

Index

Datum

Aenderung

gez.

Plantitel

+18,00

EKA_4_AR_AN_002
Projekt

Leistungsphase

Fachplaner

Planart

Ebene / Nummer

Index

Status

Planinhalt

Ansicht Süd
Ansicht Ost
Leistungsphase

+11,50

Genehmigungsplanung

gezeichnet
Format
Erstellungsdatum

Grundstücksgrenze

+7,50

+4,35

+4,35

Projekt

±0,00

211,72 ü. NHN
211,60 ü. NHN

211,72 ü. NHN

geplante Geländeoberfläche

vorhandene Geländeoberfläche

210,70 ü. NHN

211,46 ü. NHN

211,54 ü. NHN

±0,00

EKA

Neubau Kirche I Gemeindezentrum Vaalser Straße

210,54 ü. NHN

Vaalser Straße, Flurstück 363
D-52062 Aachen
Bauherr

Ev. Kirchengemeinde Aachen
Bau und Liegenschaften

Frère-Roger-Straße 8-10, 52062 Aachen
T +49.241.453110 | F +49.241.453100 | E aachen@ekir.de

Ansicht Ost

Architekt

Weinmiller Architekten BDA
Prof. Gesine Weinmiller

Michael Großmann

Kurfürstendamm 178, D - 10707 Berlin
T +49.30.8871 437-0 | F +49.30.341 5024 | E architekten@weinmiller.de
Fachplaner

FK
841 x 594
09.04.2014

geprueft
Maszstab
Indexdatum

MG
1:100

Alle Hoehenangaben beziehen sich falls nicht anders vermerkt auf ±0.00.
Die Referenzhoehe bezieht sich auf 211,73m ü.NN = ±0.00
Alle Bruestungs- und Tuerhoehen (roh) sind ab OK Fertigfussboden bemessen.
Alle Flaechenangaben beziehen sich auf Rohmaße (ohne Putzabzug). In Raeumen mit Gefaelle ist im
Raumstempel der jeweils hoechste Wert für Hoehe OKFF angegeben. Entsprechend ist auch die LH bemessen.
Legende

+18,00

Abkürzungen
Stahlbeton

Estrich

UKRD

Unterkante Rohdecke

BA

Brandabschnitt

Mauerwerk

Putz

UKFD

Unterkante Fertigdecke

BW

Brandwand

Betonfertigteil

Drainschicht

OKFF

Oberkante Fertigfußboden

BBW

Bauart Brandwand

Systemtrennwand

Dämmung

OKRF

Oberkante Rohfußboden

RA

Rauchabzug

Gipskarton-Wand

Perimeterdämmung

BRH

Brüstungshöhe

RWA

Rauch- und Wärmeabzug

Metall

Kies

LR

Luftraum

RS

Rauchschutztür gem. DIN 18095

Naturwerkstein

Schotter

i.L.

Im Lichten

dT

dichte Tür

Holz

Erdreich

LH

Lichte Höhe

dTs

dichte Tür, selbstschließend

UZ

Unterzug

F30/T90

Feuerwiderstandsklassen

ÜZ

Überzug

nb

nicht brennbar

ZD

Zwischendecke

TRST

Trockensteigleitung

DE

Dacheinlauf

iBo

im Betrieb offen

VK

Vorderkante

eZk

elektronische Zugangskontrolle

RR

Regenrohr

DFF

Dachflächenfenster

Holzblock/Ausgleichsstück

+3,59

A

B

C

D

E

F

G

H

I

J

K

L

M

N

O

P

Q

R

S

T

verdeckte Kante
unterhalb/vor Schnittebene

Versprung
Rohdecke

Versprung
Fertigfußboden

Kante
über/hinter Schnittebene

Versprung
Fertigdecke

Versprung
Rohfußboden

Ansichtsbezeichnung
Zeichnungs-Nr.

Schnittbezeichnung
Zeichnungs-Nr.

Detailverweis
Detail-Nr.

+3,41
+13,34
+13,20

im Schnitt (fertig)
im Schnitt (roh)
OKFF = Oberkante Fertigfußboden
OKRF = Oberkante Rohfußboden

+11,50
1,75

1,75

21

25

15
65
3,01

+3,60 < 7,00 m ü. Geländeoberfläche

+3,49

Druchgangsbreite
0,90
1,00
1,05
1,20
1,30
1,45
1,50
1,80
1,90
2,00

30

+3,60

H = 12,33

5,82

6,03
+6,20

+4,35

11

2,60

Türbreite Rohbaumaß
1,01
1,13 5
1,26
1,35
1,51
1,70
1,76
2,00
2,13 5
2,26

20

30
+2,97

±0,00 = 211,73 m ü. NHN

-0,20

20

-0,40

±0,00

-0,40

60

60

20

-0,20

20

3,37

3,45
20

±0,00 = 211,73 m ü. NHN

60

2,50
±0,00

1,00
20
60
20

gemitteltes Niveau
Geländeoberfläche
210,99 ü. NHN

2,85

40

+3,25
+2,85

2,97

24

24

2,75

+3,60

H = 8,44

Grundstücksgrenze

+6,50

+6,20

1. OG

EG

211,45 ü. NHN

Die angegebenen Türmaße sind Rohbaumaße. Sie entsprechen mindestens den folgenden lichten Durchgangsbreiten:

+6,90

40

40
30

80

40
1,25

80

+7,70

+9,50

+9,29

Sichtschutz Technik h < 1,50 m

25

+9,75
+9,05

Absturzhöhen:
Umwehrungen mind. 1,00m ! 12m über OK Gelände " mind. 1,10m
Fenster:
mind. 0,80m ! 12m über OK Gelände " mind. 0,90m

211,70 ü. NHN

±0,00 = 211,73 m ü. NHN

geplante Geländeoberfläche
210,70 ü. NHN

gemitteltes Niveau
Geländeoberfläche
210,90 ü. NN

vorhandene Geländeoberfläche

A

Schnitt aa

B

C

D

E

F

G

H

I

J

K

L

M

N

O

P

Q

R

S

T
Index

Datum

Aenderung

gez.

Plantitel

EKA_4_AR_SN_001
Projekt

Leistungsphase

Fachplaner

Planart

Ebene / Nummer

Index

Status

Planinhalt

20

19

18

17

16

15

14

13

12

11

10

9

8

7

6

5

4

3

2

Schnitt aa
Schnitt bb

1

Leistungsphase

Genehmigungsplanung

gezeichnet
Format
Erstellungsdatum

+9,05

Sichtschutz Technik h < 1,50 m
+7,70

+7,50

-0,20
-0,40

Vorhandene Geländeoberfläche

Grundstücksgrenze

+2,97
EG

H = 5,10

20
60

20

geplante Geländeoberfläche

+4,35

32

86
±0,00 = 211,73 m ü. NHN

2,97

3,37
-0,40

±0,00

20

-0,20

20

+3,17

60

60

86

+2,97

3,44
20

±0,00 = 211,73 m ü. NHN

60

2,97

27
±0,00

+2,97

20

gemitteltes Niveau
Geländeoberfläche
211,62 ü. NHN

20

H = 4,43

EG

+3,24

+2,94

+3,49

32

86

+3,49

25

25

+4,35

1. OG

86

1. OG

±0,00 = 211,73 m ü. NHN

Projekt

gemitteltes Niveau
211,53 ü. NHN
Geländeoberfläche
210,98 ü. NHN
210,70 ü. NHN

211,63 ü. NHN

EKA

Neubau Kirche I Gemeindezentrum Vaalser Straße

Vaalser Straße, Flurstück 363
D-52062 Aachen
Bauherr

Ev. Kirchengemeinde Aachen
Bau und Liegenschaften

20

Schnitt bb

19

18

17

16

15

14

13

12

11

10

9

8

7

6

5

4

3

2

1

Frère-Roger-Straße 8-10, 52062 Aachen
T +49.241.453110 | F +49.241.453100 | E aachen@ekir.de
Architekt

Weinmiller Architekten BDA
Prof. Gesine Weinmiller

Michael Großmann

Kurfürstendamm 178, D - 10707 Berlin
T +49.30.8871 437-0 | F +49.30.341 5024 | E architekten@weinmiller.de
Fachplaner

FK
841 x 594
09.04.2014

geprueft
Maszstab
Indexdatum

MG
1:100

Alle Hoehenangaben beziehen sich falls nicht anders vermerkt auf ±0.00.
Die Referenzhoehe bezieht sich auf 211,73m ü.NN = ±0.00
Alle Bruestungs- und Tuerhoehen (roh) sind ab OK Fertigfussboden bemessen.
Alle Flaechenangaben beziehen sich auf Rohmaße (ohne Putzabzug). In Raeumen mit Gefaelle ist im
Raumstempel der jeweils hoechste Wert für Hoehe OKFF angegeben. Entsprechend ist auch die LH bemessen.
Legende

+18,00

Abkürzungen
Stahlbeton

Estrich

UKRD

Unterkante Rohdecke

BA

Brandabschnitt

Mauerwerk

Putz

UKFD

Unterkante Fertigdecke

BW

Brandwand

Betonfertigteil

Drainschicht

OKFF

Oberkante Fertigfußboden

BBW

Bauart Brandwand

Systemtrennwand

Dämmung

OKRF

Oberkante Rohfußboden

RA

Rauchabzug

Gipskarton-Wand

Perimeterdämmung

BRH

Brüstungshöhe

RWA

Rauch- und Wärmeabzug

Metall

Kies

LR

Luftraum

RS

Rauchschutztür gem. DIN 18095

Naturwerkstein

Schotter

i.L.

Im Lichten

dT

dichte Tür

Holz

Erdreich

LH

Lichte Höhe

dTs

dichte Tür, selbstschließend

UZ

Unterzug

F30/T90

Feuerwiderstandsklassen

ÜZ

Überzug

nb

nicht brennbar

ZD

Zwischendecke

TRST

Trockensteigleitung

DE

Dacheinlauf

iBo

im Betrieb offen

VK

Vorderkante

eZk

elektronische Zugangskontrolle

RR

Regenrohr

DFF

Dachflächenfenster

Holzblock/Ausgleichsstück

+3,59

A

B

C

D

E

F

G

H

I

J

K

L

M

N

O

P

Q

R

S

T

verdeckte Kante
unterhalb/vor Schnittebene

Versprung
Rohdecke

Versprung
Fertigfußboden

Kante
über/hinter Schnittebene

Versprung
Fertigdecke

Versprung
Rohfußboden

Ansichtsbezeichnung
Zeichnungs-Nr.

Schnittbezeichnung
Zeichnungs-Nr.

Detailverweis
Detail-Nr.

+3,41
+13,34
+13,20

im Schnitt (fertig)
im Schnitt (roh)
OKFF = Oberkante Fertigfußboden
OKRF = Oberkante Rohfußboden

+11,50
Absturzhöhen:
Umwehrungen mind. 1,00m ! 12m über OK Gelände " mind. 1,10m
Fenster:
mind. 0,80m ! 12m über OK Gelände " mind. 0,90m

Die angegebenen Türmaße sind Rohbaumaße. Sie entsprechen mindestens den folgenden lichten Durchgangsbreiten:

+9,05

Türbreite Rohbaumaß
1,01
1,13 5
1,26
1,35
1,51
1,70
1,76
2,00
2,13 5
2,26

Sichtschutz Technik h < 1,50 m

H = 12,33
A

B

C

D

E

F

G

H

I

K

J

L

M

N

O

P

Q

R

S

2,97

27
211,11 ü. NHN

210,90 ü. NN

60

vorhandene Geländeoberfläche

-0,40

±0,00 = 211,73 m ü. NHN
gemitteltes Niveau
Geländeoberfläche

20

3,44
211,60 ü. NHN
geplante Geländeoberfläche

20

-0,40

-0,20

±0,00

20

-0,20

±0,00 = 211,73 m ü. NHN

20

91

91

+4,35

20

86
25

+2,97

60

1,75

+3,24

+2,94

3,44
20

±0,00

60

gemitteltes Niveau
Geländeoberfläche
211,53 ü. NN

60

Schnitt cc

+3,24

+3,44

95

EG

20 20

H = 4,55
211,70 ü. NHN

+3,49

24

30

25

+4,35

86

Grundstücksgrenze

1. OG

Grundstücksgrenze

+7,70

Druchgangsbreite
0,90
1,00
1,05
1,20
1,30
1,45
1,50
1,80
1,90
2,00

T

211,02 m ü. NHN

Index

Datum

Aenderung

gez.

Plantitel

EKA_4_AR_SN_002

+18,00

Projekt

Leistungsphase

Fachplaner

Planart

Ebene / Nummer

Index

Status

Planinhalt

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

Schnitt cc
Schnitt dd

11

Leistungsphase

Genehmigungsplanung

1,70

1,70

+9,80

-0,40

±0,00

-0,20

-0,20

-0,40

-0,40

21

H = 12,15

±0,00

211,72 ü. NHN
20

20

±0,00 = 211,73 m ü. NHN
-0,20

60

20

211,06 ü. NHN
60

vorhandene Geländeoberfläche

2,70

3,37

27

+2,97

20

geplante Geländeoberfläche

211,72 ü. NHN
gemitteltes Niveau
Geländeoberfläche
210,70 ü. NHN

60

±0,00

5,18
11

32

+3,17

3232 32
20 19

+3,49
+3,68

+2,97

30

Orgel
+4,11
< 7,00 m ü. Gelände
+4,00

Empore
+3,60

1. OG

3,88

9,70

9,29

H = 12,55

Grundstücksgrenze

6,01

+9,29

5,50

+9,50

+9,29

60
20
10 20
50
20

+9,50

+9,29

30

25

21

25

+9,75

30

25

1,75

1,70

+11,50
1,50

+11,50

gezeichnet
Format
Erstellungsdatum

EG
Projekt

±0,00 = 211,73 m ü. NHN

gemitteltes Niveau
Geländeoberfläche
211,08 ü. NHN

EKA

Neubau Kirche I Gemeindezentrum Vaalser Straße

Vaalser Straße, Flurstück 363
D-52062 Aachen
Bauherr

Ev. Kirchengemeinde Aachen
Bau und Liegenschaften

1

Schnitt dd

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

Frère-Roger-Straße 8-10, 52062 Aachen
T +49.241.453110 | F +49.241.453100 | E aachen@ekir.de
Architekt

Weinmiller Architekten BDA
Prof. Gesine Weinmiller

Michael Großmann

Kurfürstendamm 178, D - 10707 Berlin
T +49.30.8871 437-0 | F +49.30.341 5024 | E architekten@weinmiller.de
Fachplaner

FK
841 x 594
09.04.2014

geprueft
Maszstab
Indexdatum

MG
1:100

3

Glockenstuhl Holz

2

20
+18,00

4

4

3

3

Glockenstuhl Holz

2

2

a

OK Attika +18,00

b

b

a
4,43

25

+11,26

25

+11,26

98

25

2

165

1,56

3

20

20 1,95 20

4

3,30

25

4

1,54

+18,00

20

3,43

20

5,76

20

165

98

20

5,76

2,30

20 20 21 29
57
15

20

20 1,95 20

20

4,43
165

20 20 20 25
55
20

3,43
165

Dachaufsicht
a
Datum

Aenderung

gez.

2,30

Plantitel

74
b

b

5

12,755

20

3,43

20

4,94

16

5

H = 19,15

16

165

a
20

3,30

20

165

Lph

Fachplaner

Planart

Ebene / Nummer

Leistungsphase

Horizontalschnitt 4-4
20
5

16

Genehmigungsplanung

2,30
20

3,43

20

gezeichnet
Format
Erstellungsdatum

1,12

b

b

16

5

c he

1,10

e

oberflä

25

d
vorhan

lände
ne G e

85

-0,18

gemitteltes Niveau
Geländeoberfläche
210,58 ü. NHN

20

1,10

vorhandene Geländeoberfläche

1

1,10

25

-0,18

1,10

gemitteltes Niveau
Geländeoberfläche
210,97 ü. NHN

1
85

1

Status

Grundrisse, Ansichten, Schnitte

a

1

Index

Kirchturm

20

4,43

6,00

Bauteil

Planinhalt

20

6,00

EKA_T_4_AR_GAS
Projekt

20

+6,07
25

25

+6,07

12,755

4,94

H = 18,76

20

Index

20

geplante Geländeoberfläche

165

a
20

3,30

20

165

20

4,43
315

25

2,30

25

315

315

25

3,43

3,30

25

315

Horizontalschnitt 3-3

4,43

a
20

Vertikalschnitt bb

b

b

16

5

20

2,30

+18,00
3,43

+18,00

20

16

5

Vertikalschnitt aa

Projekt

20

Schallöffnungen max. 5 %

Schallöffnungen max. 5 %

20

165

a
20

3,30

20

165

EKA

20

4,43

Horizontalschnitt 2-2
a

115

+12,24

20

+12,24

- Spindeltreppe Stahl
- nach DIN 14122
- 13 Stg 22 / 21,10

Vaalser Straße, Flurstück 363
D-52062 Aachen
Bauherr

Ev. Kirchengemeinde Aachen
Bau und Liegenschaften

25

OKFF -0,18 = 211,55 ü. NHN

Frère-Roger-Straße 8-10, 52062 Aachen
T +49.241.453110 | F +49.241.453100 | E aachen@ekir.de

2,30

3,43

Neubau Kirche I Gemeindezentrum Vaalser Straße

b

211,54 ü. NHN

211,46 ü. NHN -0,27

geplante Geländeoberfläche
210,66 ü. NHN

vorhan
210,54 ü. NHN

vorhandene Geländeoberfläche

Ansicht Süd

Ansicht West

dene G

211,52 ü. NHN

-0,21

115

211,52 ü. NHN

geplante Geländeoberfläche
elände

oberflä

c he

20

25

3,30
4,43

Horizontalschnitt 1-1

25

20

Michael Großmann

Kurfürstendamm 178, D - 10707 Berlin
T +49.30.8871 437-0 | F +49.30.341 5024 | E architekten@weinmiller.de

a
115

210,66 ü. NHN

Weinmiller Architekten BDA
Prof. Gesine Weinmiller

20

25

Architekt

b

115

Fachplaner

FK
594 x 420
09.04.2014

geprueft
Maszstab
Indexdatum

MG
1:100

FNP-Änderung Nr.130 Vaalser Straße/ evangelische Kirche

FNP-Änderung Nr.130 Vaalser Straße/ evangelische Kirche

Änderung Nr. 130 des Flächennutzungsplanes der Stadt Aachen
Bereich Vaalser Straße / evangelische Kirche

M 1 : 15.000

Bisher geltender Inhalt für den zu ändernden Bereich

Neuer Inhalt für den geänderten Bereich

1. Darstellungen
Wohnbauflächen
Grünflächen

Fachbereich für Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen der Stadt Aachen

FB 61 / 10

Oktober 2014

Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen

Der Oberbürgermeister

Entwurf der Begründung zur Änderung Nr. 130
des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg
für den Planbereich zwischen Vaalser Straße, Westfriedhof und Dorbach
(Stand 15.12.2014)

Lage des Geltungsbereiches der FNP-Änderung Nr. 130

Änderung Nr.130 des Flächennutzungsplanes 1980
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 15.12.2014

Inhaltsverzeichnis

1

Plangebietsbeschreibung ...................................................................................................................... 1

2

Planung ................................................................................................................................................... 1

3

Darstellung des Regionalplanes ........................................................................................................... 2

4

Aussagen Masterplan AACHEN*2030 ................................................................................................... 2

5

Flächennutzungsplan ............................................................................................................................. 3

6

5.1

Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes .............................................................................................. 3

5.2

Änderung des Flächennutzungsplanes....................................................................................................... 3

Landschaftsplan ..................................................................................................................................... 3
6.1

Änderung des Landschaftsplanes .............................................................................................................. 4

7

Auswirkungen der Planung ................................................................................................................... 4

8

Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung ....................................................................... 4

9

Beteiligung der Bezirksregierung Köln................................................................................................. 5

10

Umweltbericht gemäß § 2a Nr. 2 BauGB............................................................................................... 5
10.1

Einleitung .................................................................................................................................................... 5

10.1.1
10.1.2
10.1.3
10.2

Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung ........................................................................................... 5
Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele der Flächennutzungsplanänderung................................ 6
Planerische Vorgaben / Schutzgebiete ............................................................................................................... 6
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ........................................................................... 7

10.2.1 Schutzgut Mensch, seine Gesundheit (Lärmschutz, Lufthygiene) und die Bevölkerung
insgesamt............................................................................................................................................................ 7
10.2.2 Schutzgut Landschaft ......................................................................................................................................... 7
10.2.3 Schutzgut Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt ................................................................................. 7
10.2.4 Schutzgut Boden................................................................................................................................................. 8
10.2.5 Schutzgut Wasser ............................................................................................................................................... 8
10.2.6 Schutzgüter Luft und Klima ................................................................................................................................. 9
10.2.7 Schutzgüter Kultur und Sachgüter .................................................................................................................... 10
10.2.8 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes ................................................................... 10
10.3 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung .................................................... 10

10.4

Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen
Auswirkungen ........................................................................................................................................... 10

10.5

In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten .................................................................. 11

Änderung Nr.130 des Flächennutzungsplanes 1980
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

10.6

Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 15.12.2014

Zusätzliche Angaben ................................................................................................................................ 11

10.6.1 Merkmale der verwendeten Verfahren (Methodik) / Vollständigkeit der Unterlagen ......................................... 11
10.6.2 Monitoring ......................................................................................................................................................... 11
10.7 Zusammenfassung ................................................................................................................................... 11

130. Änderung des Flächennutzungsplanes 1980
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

1

Begründung zur öffentlichen Auslegung
Stand 19.12.2014

Plangebietsbeschreibung

Das Plangebiet befindet sich im Westen von Aachen im Stadtbezirk Laurensberg, südlich der Vaalser Straße und westlich
des Westfriedhofs. Es ist eine Grünfläche, die als Ausgleichsfläche für die Justizvollzugsanstalt durch den Bebauungsplan
Nr. 672 festgesetzt wurde. Sie ist überwiegend mit Sträuchern (Haselnuss, Pfaffenhütchen, Schlehe, Weißdorn) sowie
vereinzelt mit Bäumen (Stieleiche, Eberesche, Kirsche) bewachsen. Die Fläche ist im Rahmen der Biotoptypenbewertung
als Aufforstungsfläche mit Sträuchern einzustufen. Zur nördlich an das Grundstück angrenzenden Vaalser Straße befindet
sich auf dem Grundstück eine Böschung mit Stieleichen und verschiedenem Strauchbewuchs. Das Plangebiet wird im
Osten vom Dorbach begrenzt, welcher von Süden nach Nordosten fließt. Der Bach wird beidseitig von Böschungen eingefasst. Im Nahbereich des Bachs finden sich ältere Laubgehölze, wie alte Weiden und eine Esche.
Das Plangebiet ist Bestandteil einer zusammenhängenden Grünfläche, aus der der westliche Teil als Grundstück für den
Kirchenneubau herausparzelliert wurde (Stadt Aachen, Gemarkung Laurensberg, Flur 29, Flurstück 363). Nur der nördliche Teil des Grundstücks soll als Standort für den Kirchenneubau dienen, so dass der Geltungsbereich der FNPÄnderung auch nur den nördlichen Teilbereich mit einer Fläche von rd. 3.665 m² umfasst. Südlich des Plangebiets bleibt
die bestehende Ausgleichsfläche erhalten. Die Topographie weist ein leichtes Gefälle in nord-südlicher Richtung auf. Das
Plangebiet steigt leicht vom Böschungsfuß an der Vaalser Straße von ca. 210,60 m ü. NHN auf ca. 212,50 m ü. NHN an.
Westlich an das Plangebiet schließen sich überwiegend zwei- und dreigeschossige Wohngebäude mit südlich angrenzenden Gartenbereichen an, die parallel zur Vaalser Straße ausgerichtet sind. Südlich der Wohnhäuser und südwestlich
des Plangebiets befindet sich die Kleingartenanlage 'Steppenberg‘, die über den Steppenbergweg erschlossen wird. Östlich grenzen an das Plangebiet die o.g. Grünfläche (Ausgleichsfläche) sowie daran eine gewerbliche Nutzung durch einen
Steinmetz mit Werkstatt, Ausstellungs- und Verkaufsflächen. Weiter östlich grenzt der Westfriedhof und östlich des Westfriedhofs die Bahnlinie Aachen-Montzen für den Güterverkehr an.
Nördlich der Vaalser Straße zweigt der Pariser Ring mit Zufahrt zum Klinikum von der Vaalser Straße ab, östlich schließt
sich der Westfriedhof mit einem Park & Ride-Parkplatz an. Die Vaalser Straße dient u.a. als Haupterschließungsstraße für
den Aachener Westen mit den Wohngebieten Vaalserquartier, Gut Kullen und Steppenberg sowie über den Pariser Ring
zum Klinikum. Des Weiteren stellt die Vaalser Straße die Verbindung in die Innenstadt Aachens sowie in Richtung Vaals
und Maastricht her.

2

Planung

Anlass für die Planung ist die Zusammenlegung der beiden Aachener Gemeindebezirke der evangelischen Kirche Arche
und Dietrich-Bonhoeffer-Haus im Aachener Westen mit dem Ziel der Realisierung eines Kirchenneubaus für den gemeinsamen Gemeindebezirk Aachen-West. Im Gegenzug werden das Dietrich- Bonhoeffer-Haus am Kronenberg und die Arche in der Schurzelter Straße verkauft. Mit dem Kirchenneubau soll auch ein Gemeindezentrum entstehen. Als neuen
Standort für den gemeinsamen Kirchenbau wurde von der evangelischen Kirche Aachen der Bereich westlich des Westfriedhofs und südlich der Vaalser Straße ausgewählt, da sich dieser zentral innerhalb des Einzugsgebietes Vaalserquartier, Steppenberg, Kullen, Hanbruch sowie Teile der Hörn und Vaalser Straße befindet. Das Einzugsgebiet umfasst rd.
3.000 Gemeindemitglieder.
Neben dem jetzigen Standort wurden weitere Standorte untersucht, die jedoch nicht den gewünschten Anforderungen der
evangelischen Kirche entsprachen. Das Plangebiet stellt insbesondere aus räumlicher Sicht einen zentralen Ort für den
Einzugsbereich insbesondere nach der Zusammenlegung der Gemeindebezirke dar. Die zentrale Lage, eine gute fußläufige Erreichbarkeit aus den verschiedenen Wohngebieten sowie die gute verkehrliche Anbindung, insbesondere auch
durch den ÖPNV, über die Vaalser Straße, den Prager Ring und den Amsterdamer Ring / Halifaxstraße sind u.a. Gründe
für die Auswahl des Grundstücks zur Errichtung des Kirchenneubaus für die evangelische Kirchengemeinde AachenWest.
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Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 15.12.2014

Für den Kirchenneubau wurde in enger Abstimmung mit der Stadt Aachen im Vorfeld ein Wettbewerbsverfahren für den
Kirchenneubau ausgelobt. Als Wettbewerbssieger ist der Entwurf des Berliner Architekturbüros Weinmiller Architekten
hervorgegangen. Nach einer Überarbeitungsphase des Wettbewerbsergebnisses in Abstimmung mit der evangelischen
Kirchengemeinde liegt nun der Hochbau-Entwurf vor. Dieser wird im Parallelverfahren durch einen vorhabenbezogenen
Bebauungsplan planungsrechtlich umgesetzt.

3

Darstellung des Regionalplanes

Die im Regionalplan dargestellten Bereiche bestimmen die allgemeine Größenordnung und annähernde räumliche Lage,
eine Festlegung der tatsächlichen Flächennutzung und ihrer Darstellung geschieht im Flächennutzungsplan. Es besteht
eine Anpassungspflicht der Bauleitplanung an den Regionalplan.
Der Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen 2003,
Stand 2013, stellt für das Plangebiet 'Allgemeinen Siedlungsbereich' dar. Insofern entspricht die 130. Änderung des Flächennutzungsplans der Darstellung im Regionalplan.

4

Aussagen Masterplan AACHEN*2030

Masterplan AACHEN*2030 der Stadt Aachen
2010 wurde mit der Arbeit an einem Masterplan und einem neuen Flächennutzungsplan für Aachen begonnen. Unter dem
Projekttitel AACHEN*2030 sollen die in engem inhaltlichen Zusammenhang entstehenden Pläne Orientierung, Leitlinien
und Impulse für die räumliche Entwicklung der Stadt in den nächsten zwei Jahrzehnten geben. Der Rat der Stadt Aachen
hat den Masterplan am 19.12.2012 als städtebauliche Entwicklungskonzeption gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zur Berücksichtigung in der Bauleitplanung beschlossen.
In folgenden Handlungsfeldern werden Aussagen zum Plangebiet und seiner unmittelbaren Umgebung gemacht:
Handlungsfeld 1: Wohnen
In der Qualitätsoffensive im Wohnungsbestand sind sowohl im nordwestlich angrenzenden Bereich des Plangebietes in
Kullen, wie auch im südöstlich benachbarten Wohngebiet Kronenberg Quartiersentwicklungen vorgesehen.
Handlungsfeld 4: Lebensraum
Unter dem Titel 'Sozial gerechte Stadt' sind sowohl der nordwestlich angrenzende Bereich des Plangebietes in Kullen, wie
auch das südöstlich benachbarte Wohngebiet Kronenberg als Lebensraum mit besonderem Handlungsbedarf vorgesehen.
Handlungsfeld 5: Mobilität
Die Leistungsfähigkeit des ÖV’s und die Verknüpfung verschiedener Mobilitätsarten sollen gestärkt werden.
Der Außenring soll profiliert und qualifiziert werden. Der Bestand des Schienenverkehrs soll gesichert werden.
Handlungsfeld 7: Freiraum
Der vielfältig strukturierte Landschaftsraum und die landschaftliche Verknüpfung mit der Region sollen erhalten bleiben.
Handlungsfeld 8: Natur und Umwelt
Der Erhalt des schutzwürdigen Bodens soll berücksichtigt werden.
Zur Unterstützung ökologisch tragfähiger Siedlungsräume sollen der Erhalt und die Entwicklung von Kaltluftbahnen berücksichtigt werden. Südlich des Plangebiets soll die Quelle des Dorbachs gesichert und der Dorbach insgesamt renaturiert werden.
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Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 15.12.2014

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan schafft als vorbereitender Bauleitplan ein umfassendes, die gemeindlichen Planungen integriertes Bodennutzungskonzept. Er zeigt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung im Gemeindegebiet auf und ist seit dem
04.09.1985 uneingeschränkt gültig.
Der Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen stellt das Plangebiet als 'Grünfläche' dar. Östlich des Plangebiets grenzt
eine Fläche für die Wasserwirtschaft und der Westfriedhof, der ebenfalls als Grünfläche dargestellt ist, an. Der östlich gelegene Steinmetzbetrieb ist als gemischte Baufläche und die westlich anschließende Wohnbebauung als Wohnbaufläche
dargestellt. Die Vaalser Straße ist eine überörtliche Verbindungsstraße.
5.1 Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
Der Flächennutzungsplan ist in seiner jetzigen Fassung aus dem Jahr 1980. Er unterlag in den letzten dreißig Jahren
zahlreichen einzelnen Änderungen. Basisdaten und Prognosen sowie die Ziele der Stadtentwicklung stammen aus den
70er Jahren und sind inzwischen veraltet. Nach der Periode des Stadtwachstums und der kommunalen Neugliederung
steht die Aachener Stadtentwicklung heute vor den Aufgaben der qualitativen Fortentwicklung und Modernisierung der
Stadt. Zudem ist eine Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen und neue gesetzliche Grundlagen erforderlich. Insbesondere sind umweltbezogene Zielvorstellungen, wie bspw. der Freiraum-, Klima- und Bodenschutz und die Anforderungen an den demografischen Wandel zu beachten. Daher wurde eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes auf
Grundlage des zuvor erarbeiteten Masterplanes beschlossen.
Derzeitiger Stand der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ist die Durchführung des Verfahrensschrittes der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB. Der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes einschließlich
der für Teilräume beschlossenen Varianten wurde in der Zeit vom 23.06. bis 01.08.2014 öffentlich ausgelegt. Derzeit wird
ein Abwägungsvorschlag erarbeitet. Der Vorentwurf übernimmt die Darstellung des Plangebietes der Änderung Nr. 130
des FNP als Wohnbaufläche. Die gemischte Baufläche wird hingegen zurückgenommen und die angrenzende Fläche
entsprechend der umgebenden Darstellung als Grünfläche dargestellt.
5.2 Änderung des Flächennutzungsplanes
Auf Grund der vorgesehenen Planung, einen neuen Standort für das Gemeindezentrum der evangelischen Kirche auszuweisen, ist der Flächennutzungsplan parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes zu ändern. Das Plangebiet wird von
der derzeitigen Darstellung 'Grünfläche' in zukünftig 'Wohnbaufläche' in Verlängerung der vorhandenen Wohnbauflächen-Darstellung geändert. Die Fläche für die Wasserwirtschaft sowie die südlich und östlich an das Plangebiet angrenzende Grünfläche bleiben bestehen.

6

Landschaftsplan

Der Landschaftsplan 1988 der Stadt Aachen, der seit dem 17.08.1988 rechtskräftig ist, besteht aus der Entwicklungskarte, der Festsetzungskarte und den textlichen Darstellungen und Festsetzungen mit Erläuterungsbericht.
Das gesamte Plangebiet ist im Landschaftsplan als 'Besonderer Schutz von Bäumen, Hecken und Gewässern' festgesetzt. In der Entwicklungskarte ist für den Geltungsbereich das Entwicklungsziel Nr. 6 'Erhaltung des jetzigen Landschaftszustandes bis zur Realisierung der gemäß Flächennutzungsplan geplanten Nutzungen' dargestellt.
Die südlich an den Westfriedhof grenzenden Freiflächen sind als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Der östlich des
Plangebiets verlaufende Dorbach ist als geschützter Landschaftsbestandteil (LB 131A 'Besonderer Schutz von naturnahen Lebensräumen) gem. § 23 LG ausgewiesen. Die Schutzausweisung erfolgt zur Schaffung einer natürlichen Bachaue
und zur Steigerung der Artenvielfalt sowie zur Erhaltung des Landschaftsbildes. Die flächenmäßige Abgrenzung beträgt
beidseitig des Bachs je 3 m. Im geschützten Uferbereich ist der vorhandene Baumbestand zu erhalten und vereinzelt
bachbegleitende Ufergehölze neu zu pflanzen.
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6.1 Änderung des Landschaftsplanes
Die Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes haben Auswirkungen auf
die Inhalte des Landschaftsplanes. Mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes für das Plangebiet werden die bestehenden Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplanes, die den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprechen, laut § 29 Abs. 4 LG NW aufgehoben. Ein eigenständiges Änderungsverfahren ist nicht erforderlich.

7

Auswirkungen der Planung

Mit der parallelen Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes soll das Plangebiet als Standort für den Neubau einer evangelischen Kirche mit Gemeindezentrum für den Gemeindebezirk Aachen-West dienen. Die zentrale Lage innerhalb des Einzugsbereichs, mit einer guten fußläufigen Erreichbarkeit aus den umliegenden Wohngebieten sowie einer guten verkehrlichen Anbindung, insbesondere auch durch den
ÖPNV, über die Vaalser Straße, den Prager Ring und den Amsterdamer Ring / Halifaxstraße sind u.a. Gründe für die
Auswahl des Grundstücks zur Errichtung des Kirchenneubaus für die evangelische Kirchengemeinde Aachen-West.
Alternative Standorte im Gemeindebezirk, welche die Anforderungen an den Neubau einer Kirche mit Gemeindezentrum
erfüllt hätten, standen nicht zur Verfügung bzw. sind aus städtebaulichen Gründen als Wohnstandorte vorgesehen. Hier
z.B. das bisher brach liegende Grundstück an der Vaalser Straße zwischen Philip-Neri-Weg und Neuenhofer Weg, welches derzeit für eine Wohnbebauung vorbereitet wird. Die beiden vorhandenen Standorte kommen auf Grund ihrer
Grundstücksgröße bzw. der städtebaulichen Lage nicht für einen Kirchenneubau mit Gemeindezentrum in Frage.
Mit der Planung sind unter Berücksichtigung der Empfehlung voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen verbunden. Mittlere Umweltauswirkungen verbleiben aufgrund der Empfindlichkeit des Standortes für die Schutzgüter Pflanzen und Tiere, den Boden, Oberflächengewässer und das Lokalklima (vgl. hierzu Kap. 10.2.6).
Für das parallele Bebauungsplanverfahren wird die Eingriffsregelung angewendet und eine Vorprüfung zum Artenschutz,
Stufe I erstellt. Artenschutzrechtliche Konflikte im Sinne des § 44 BNatSchG sind durch die Planung nicht zu erwarten.
Die Anwendung der Eingriffsregelung erfolgte für Beeinträchtigungen des Naturhaushalts sowie separat für das Schutzgut
Boden durch die Planung. Darüber hinaus werden die bestehende Ausgleichsverpflichtung für die Justizvollzugsanstalt
durch den Bebauungsplan Nr. 672 auch unter Berücksichtigung ihrer Entwicklungszeiten kompensiert.
Im Rahmen des nachfolgenden Bebauungsplanverfahrens wird die Ausgleichsverpflichtung durch externe Kompensationsmaßnahmen umgesetzt.
Durch die Aufstellung der Pläne bzw. Änderung wird eine geordnete städtebauliche Entwicklung gesichert und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer evangelischen Kirche mit Gemeindezentrum geschaffen. Im
Rahmen des Planverfahrens werden alle relevanten Aspekte betrachtet und in die Abwägung eingebracht.

8

Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung

Als Instrument der vorbereitenden Steuerung der Bodennutzung soll der Flächennutzungsplan gemäß § 1 Abs. 5 BauGB
sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, den Erfordernissen des allgemeinen Klimaschutzes gerecht werden.
In Bezug auf das globale Klima formuliert § 1a Abs. 5 BauGB, „den Erfordernissen des Klimaschutzes soll sowohl durch
Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden". Hierdurch wird der Belang des Klimaschutzes im Rahmen der Aufstellung / Änderung
besonders hervorgehoben und gestärkt.
Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a) BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die Auswirkungen auf das Klima
zu berücksichtigen. In Bezug auf das Lokalklima sind stadtklimatische Aspekte und Vorbelastungen zu berücksichtigen.

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Ziel ist es, klimaökologische Ausgleichsräume und Luftleitbahnen zu erhalten, klimatische Belastungsräume aufzuwerten
und das Entstehen stadtklimatisch problematischer Situationen zu vermeiden.
Der Standort stellt sich aus stadtklimatischer Sicht als suboptimal dar. Das Bachtal des Dorbaches dient dem Transport
von Kaltluft und der Belüftung der umgebenden Bebauung. Aus den südlich angrenzenden Flächen um den Dorbach
strömt die Kaltluft in einer Mächtigkeit von 20 bis 25 m über das Plangebiet hinweg und fließt weiter über den Pariser Ring
und den Wildbach in Richtung Soers.
Der Kaltlufttransport hat eine wichtige Bedeutung für das Lokalklima im Bereich der Vaalser Straße, jedoch keine innenstadtrelevante Funktion, da sich der Kaltluftstrom in Richtung Norden bewegt und nicht in die stark verdichteten Innenstadtbereiche östlich des Plangebiets. Ein für die Innenstadt relevanter Kaltluftstrom fließt westlich des Kronenbergs in
Richtung Innenstadt, dieser wird von der Planung nicht tangiert.
Unter Berücksichtigung der im Umweltbericht aufgeführten Empfehlungen für den Bebauungsplan werden die Auswirkungen auf die Umwelt durch die geplante Bebauung als mittel bewertet.
Insgesamt werden im Rahmen des Abwägungsprozesses gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 6 BauGB ‚Erfordernisse für Gottesdienst
und Seelsorge‘ höher gewichtet als die durch die Planung berührten Umweltschutzbelange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB.

9

Beteiligung der Bezirksregierung Köln

Die Anfrage gemäß § 34 Abs. 1 LPlG an die Bezirksregierung Köln, ob die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplanes an die Ziele der Raumordnung angepasst ist, erfolgte mit Schreiben vom 15.07.2014. Mit Schreiben vom
22.07.2014 wurde von der Bezirksregierung Köln bestätigt, dass die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes zur
Erweiterung der bestehenden Wohnbauflächen in Richtung Osten den Zielen der Raumordnung entspricht.

10

Umweltbericht gemäß § 2a Nr. 2 BauGB

10.1 Einleitung
Auf Grund der Zusammenlegung der zwei westlichen Pfarrbezirke von Aachen zu einem gemeinsamen Gemeindebezirk
hat die evangelische Kirche sich das Ziel gesetzt, einen neuen Kirchenbau zu errichten, der den aktuellen Anforderungen
des modernen Gemeindelebens mit einem Gotteshaus in Kombination mit einem Gemeindezentrum gerecht wird.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung erfolgt parallel zur Neuaufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 962 die 130. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Der Umweltbericht zum Flächennutzungsplan dient dazu, die Planung hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Umwelt zu
untersuchen. Damit werden die Belange des Umweltschutzes gemäß § 1a BauGB berücksichtigt.
Gemäß § 2a BauGB ist der Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes hinzuzufügen. In diesem sind die bewerteten Belange des Umweltschutzes darzulegen.
Zusätzlich hat eine Erklärung zum Umweltbericht zu erfolgen. In dieser werden die Art und Weise, wie die Umweltbelange
in dem Bauleitplan berücksichtigt werden, dargestellt und untersuchte Alternativen beschrieben.
10.1.1 Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
Die Gemeinde legt für jeden Bauleitplan fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange für
die Abwägung erforderlich ist. Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplanes in angemessener Weise
verlangt werden kann.
Den Detaillierungsgrad des vorliegenden Umweltberichtes hat die Stadt Aachen in einem Anforderungsprofil (vgl. Schreiben der Stadt Aachen vom 6.05.2013) unter Berücksichtigung der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen BeteiliSeite 5 / 12

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gung der Behörden (vgl. § 4 Abs. 1 BauGB) abgesteckt. Der Umweltbericht zum Flächennutzungsplan hat gegenüber
dem Umweltbericht zum Bebauungsplan einen der Planungsebene angepassten geringeren Detaillierungsgrad.
Die für die Bewertung herangezogenen Informationen sind, soweit nicht in den schutzgutbezogenen Fachkapiteln aufgeführt, in Kapitel 10.6.1 erläutert. Als maßgebliche Informationsquellen werden der Umweltbericht zum parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 962 mit integriertem Grünordnungsplan und der Landschaftspflegerische Fachbeitrag zum Bebauungsplan1 herangezogen. Das Untersuchungsgebiet entspricht im Wesentlichen dem Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes wobei, soweit inhaltlich geboten, das nähere Umfeld mit betrachtet wird.
Die Umweltfolgenabschätzung wird vergleichend für die Fälle 'Ist-Situation', 'Nullfall' und 'Planfall' vorgenommen. Auch
wird das Potenzial für Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen abgeschätzt.
10.1.2 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele der Flächennutzungsplanänderung
Der rechtsgültige Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen stellt das Plangebiet als 'Grünfläche' dar. Im Osten
schließt eine 'Fläche für Wasserwirtschaft' an. Der benachbarte Westfriedhof ist ebenfalls als Grünfläche ausgewiesen.
Der östlich gelegene Steinmetzbetrieb ist als gemischte Baufläche und die westlich anschließende Wohnbebauung als
Wohnbaufläche dargestellt. Die Vaalser Straße ist eine überörtliche Verbindungsstraße.
Durch die geplante Änderung Nr. 130 des Flächennutzungsplanes wird die derzeitige Darstellung 'Grünfläche' zukünftig
in 'Wohnbaufläche' als Verlängerung der bestehenden Wohnbaufläche geändert. Die Fläche für die Wasserwirtschaft
sowie die südlich und östlich an das Plangebiet angrenzende Grünfläche bleiben bestehen.

Abbildung 1:

Links: Rechtsgültiger FNP (Grünfläche); Rechts: Geplante Änderung Nr. 130 des Flächennutzungsplanes (Wohnbaufläche)

10.1.3 Planerische Vorgaben / Schutzgebiete
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen 2003, Stand 2013, stellt den Änderungsbereich
sowie die umgebenen Flächen zwischen Steppenberg und Bahnlinie als 'Allgemeinen Siedlungsbereich' dar.
Der Änderungsbereich liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Aachen (1988). Der Landschaftsplan
stellt für das Plangebiet das Entwicklungsziel 6 'Erhaltung des jetzigen Landschaftszustandes bis zur Umsetzung der im
Flächennutzungsplan geplanten Nutzung als Grünfläche‘ dar und setzt die Ausweisung 'Schutz von Bäumen, Hecken und
Gewässern' fest. Der Dorbach, der im Osten an das Plangebiet angrenzt, wurde zur Schaffung einer natürlichen Bachaue,
1

BKR Aachen: Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 962 Vaalser Straße / Evangelische Kirche in
der Stadt Aachen, Entwurf Stand Dezember 2014

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zur Steigerung der Artenvielfalt sowie zum Erhalt des Landschaftsbildes als geschützter Landschaftsbestandteil 'LB 131A'
gem. § 23 LG ausgewiesen. Die flächenmäßige Abgrenzung des LB beträgt beidseitig des Bachs je 3 m.
Nach den Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes sind im Außenbereich Gewässerrandstreifen in einer Breite
von fünf Metern einzuhalten (vgl. § 38 Abs. 2 u. 3 WHG und § 90a Abs. 1 LWG NRW).
Das Plangebiet ist Teil einer im Zusammenhang mit der Erweiterung der Justizvollzugsanstalt Aachen an der Krefelder
Straße und der damit verbundenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 672 im Jahr 2001 festgesetzten Ausgleichsfläche.
10.2

Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

10.2.1 Schutzgut Mensch, seine Gesundheit (Lärmschutz, Lufthygiene) und die Bevölkerung insgesamt
Das Plangebiet ist auf Grund von Straßenverkehrslärm der Vaalser Straße (ca. 26.000 Kfz/Tag) und dem Kreuzungsbereich Pariser Ring sowie von Schienenlärmimmissionen der Güterverkehrstrasse zwischen Aachen-Westbahnhof und
Montzen (Belgien) vorbelastet.
Für die direkt an das Plangebiet grenzende Vaalser Straße wirken über einen Zeitraum von 24 Stunden durchschnittlich
über ein Jahr betrachtet zwischen 60-70 dB(A) auf das Plangebiet ein. Im Nahbereich der Vaalser Straße treten sogar Belastungen von über 70 dB(A) auf. Nachts liegen die Werte bei freier Schallausbreitung ca. 10 dB(A) niedriger.
Im Rahmen der Lärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamts aus dem Jahr 2008 sind für das Plangebiet Schallimmissionen durch Schienenverkehr – über einen Zeitraum von 24 Stunden durchschnittlich über ein Jahr betrachtet – zwischen
60 und 65 dB(A) festgestellt worden. Nachts wirken zwischen 55 bis 60 dB(A) auf das Plangebiet ein.
Um die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB zu erfüllen, sind für
das Bebauungsplanverfahren die Orientierungswerte der DIN 18005 'Schallschutz im Städtebau' zu berücksichtigen. Die
Werte für Allgemeine Wohngebiete betragen tags 55 dB(A) und nachts 45 dB(A).
Die geringfügige Erweiterung der angrenzenden Wohnbauflächendarstellung wird keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf die vorhandene Wohnnutzung bewirken.
10.2.2 Schutzgut Landschaft
Das Plangebiet ist Teil einer dicht bepflanzten und naturnah wirkenden Grünfläche, die gemeinsam mit dem Westfriedhof
und den nördlich der Vaalser Straße parallel zum Pariser Ring verlaufenden Freiflächen eine Freiraumzäsur im Tal des
Dorbaches zwischen der Innenstadt und dem Wohngebiet Steppenberg bildet. Diese als Grünzäsur und Außenbereich
von der Vaalser Straße wahrgenommene Fläche wird in Teilen bebaut und verkleinert. Optisch wird das Plangebiet zukünftig dem angrenzenden Siedlungsbereich zugeordnet. Der Gesamteindruck des Freiraumkorridors wird aufgrund der
geringfügigen Verkleinerung beeinträchtigt, seine Freiraumfunktion wird jedoch nicht erheblich beeinflusst.
Die Fläche ist mit Ausnahme eines schmalen, nicht durchgängigen Fußweges entlang des Dorbaches (außerhalb des
Änderungsbereiches) nicht begehbar und weist insofern keine Eignung für die Erholungsnutzung auf. Durch die dichte
Bepflanzung entlang der Vaalser Straße ist das Plangebiet nicht einsehbar.
Die Auswirkungen auf die Landschaft werden insgesamt als geringfügig bewertet.
10.2.3 Schutzgut Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt
Das Plangebiet ist Teil einer mit Strauch- und einzelnen Baumarten bewachsenen Ausgleichsfläche, die heute eine mittlere Bedeutung besitzt. Eine Baumhecke (überwiegend Stieleichen und Feldahorn) mit höherer ökologischer Bedeutung befindet sich am nördlichen Grundstücksrand. Im Änderungsbereich wurden verschiedene Einzelbäume erfasst. Es handelt
sich schwerpunktmäßig um Feldahorn, Stieleichen sowie einzelne Salweiden und Birken entlang der nördlichen Grundstücksgrenze. Darüber hinaus befinden sich Silberweiden und Eschen im übrigen Bereich des Grundstücks. Die Bäume
sind mit Ausnahme einer Stieleiche (Umfang 110 cm) mit Stammumfängen zwischen 60 cm und 100 cm von mittlerem
Alter. Bei Umsetzung der Planung geht erwartungsgemäß der überwiegende Teil des Bewuchses verloren.
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Für den Bebauungsplan wurde eine Vorprüfung zum Artenschutz, Stufe I erstellt2. Artenschutzrechtliche Konflikte im Sinne des § 44 BNatSchG sind durch die Planung nicht zu erwarten.
Im parallelen Bebauungsplanverfahren kommt die Eingriffsregelung zur Anwendung. Der Lebensraum- und Funktionsverlust wird im parallel erstellten Bebauungsplan durch Maßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs kompensiert.
Im Nordosten des Stadtgebietes von Aachen zwischen A 44 und Verlautenheidener Straße (Gemarkung Haaren, Flur 27,
Teilflächen der Flurstücke 76 und 314) werden auf einer Flächen von 3,7 ha Grünland extensiviert, eine Streuobstwiese
angelegt und Gehölze angepflanzt.
Östlich des Änderungsbereichs verläuft der als geschützter Landschaftsbestandteil (LB 131A gem. § 23 LG) ausgewiesene Dorbach. Hier ist zur Vermeidung von Auswirkungen auf das Gewässer im parallelen Bebauungsplanverfahren ein
Gewässerrandstreifen von 5 m Breite von der Böschungsoberkante des Dorbachs gemessen festzusetzen.
Der Änderungsbereich liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes. Mit der Rechtsverbindlichkeit des parallel erstellten Bebauungsplanes werden die bestehenden Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplanes, die den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprechen, laut § 29 Abs. 4 LG NW aufgehoben. Ein eigenständiges Änderungsverfahren ist nicht erforderlich.
Unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen verbleiben durch den (Teil)Verlust einer Ausgleichsfläche in der Dorbachaue mittlere Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen, Tiere und die biologische Vielfalt.
10.2.4 Schutzgut Boden
Bodenschutz
Bei Realisierung der Planung werden durch Bodenabtrag, Verdichtung und Umlagerung naturbelassende Gleye, die eine
sehr hohe Schutzwürdigkeit (Stufe Biotop_5 gem. FELDWISCH3) aufgrund ihres sehr hohen Biotopentwicklungspotenzial
aufweisen (besonders nassen Standorteigenschaften für bestimmte Pflanzengesellschaften), beeinträchtigt.
Für das Bebauungsplanverfahren findet deshalb eine eigenständige Eingriffsermittlung für das Schutzgut Boden sowie
eine Berücksichtigung des Schutzgutes bei der Auswahl der externen Kompensationsflächen und Maßnahmen statt.
Die naturbelassenen Gleyböden im Plangebiet haben insgesamt eine hohe Bedeutung für den Bodenschutz, jedoch ist
der durch das Vorhaben bedingte temporäre oder dauerhafte Verlust bzw. der Funktionsverlust mit ca. 2.800 m² vergleichsweise kleinflächig. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden werden deshalb insgesamt als mittel eingeschätzt.
Stoffliche Vorbelastung / Altlastenverdachtsflächen
Aufgrund der Lage in der Aue können die Böden einen leicht erhöhten TOC-Gehalt aufweisen, der bei einem Wiedereinbau von Boden zu berücksichtigen ist4.
Für das Plangebiet liegt keine Eintragung einer Altlastenverdachtsfläche bzw. Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen vor. Der Verdacht für eine unter der Kennzeichnung AA 9401 als Altablagerung im Altlastenverdachtsflächenkataster
der Stadt Aachen geführte Fläche, die im Süden jenseits des Dorbachs angrenzt, ist inzwischen ausgeräumt5.
10.2.5 Schutzgut Wasser
Grundwasser / Hochwasser
Es liegen innerhalb des Plangebietes keine Überschwemmungsgebiete, Wasserschutzgebiete oder Thermalwasserschutzgebiete vor.

2

3
4

5

BKR Aachen (2014b): Artenschutzprüfung Stufe I: Vorprüfung, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Ev. Kirche / Gemeindezentrum Vaalser
Straße, Stadt Aachen. Gutachten im Auftrag der Evangelischen Kirchengemeinde Aachen.
Feldwisch, Ingenieurbüro (2009). Erstellung von Bodenfunktionskarten für das Stadtgebiet Aachen, Gutachten im Auftrag der Stadt Aachen
Gell & Partner (2013): Baugrundgutachten, Evangelische Kirchengemeinde Aachen, Neubau Evangelisches Gemeindezentrum/Kirche an der
Vaalser Straße in Aachen, Stand 15.01.2013
Stadt Aachen Fachbereich Umwelt, Fr. Dr. Frey-Wehrmann mündlich am 25.09.2014

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Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 15.12.2014

Der Flurabstand des Grundwassers beträgt laut Grundwasserflurabstandkarte der Stadt Aachen im Plangebiet rd. 7-10 m.
Bei den Bodenaufschlüssen der Baugrunderkundung (GELL & PARTNER 2013, Baugrundgutachten) wurde in der Nähe des
Dorbachs ein Grundwasserspiegel von 2,2 m unter Geländeoberkante eingemessen.
Die Feuersteinkiese können als eine Art schwebender Grundwasserleiter über den gering durchlässigen Lehmmassen
des zersetzten Vylen-Kalks angesehen werden. Auf Grund des kleinen Einzugsgebiets sind die Wasserspiegelhöhen
starken Schwankungen unterlegen. Nach lang andauernden Regenfällen kann der Grundwasserspiegel auch wenige Dezimeter hoch unter den Decklehmen gespannt sein.
In den Deckschichten kommen überwiegend Böden mit geringer bis mittlerer Wasserdurchlässigkeit und mittlerer bis
schwacher Staunässe vor4. Auf Grund der topographisch hohen Lage enthalten die Schichten der Oberkreide nur wenig
Grundwasser, so dass der Aquifer wasserwirtschaftlich unbedeutend ist.
Die Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffeinträgen ist insgesamt als gering einzustufen.
Oberflächenwasser
Innerhalb des Geltungsbereichs treten keine Oberflächengewässer auf. Der im Landschaftsplan als geschützter Landschaftsbestandteil Nr. 131A ausgewiesene Dorbach verläuft östlich des Änderungsbereichs.
Durch die Planänderung kommt es zu einer baulichen Inanspruchnahme von Flächen in der Aue des Dorbaches. Aueflächen weisen ein erhöhtes Potenzial für die Entwicklung einer auetypischen Vegetation auf. Zulässige Gebäude können in
einem 50 m langen Abschnitt an den Dorbach heranrücken; diese halten jedoch einen Abstand von 10 m zur Böschungsoberkante des Bachs ein.
Zur Vermeidung von Auswirkungen auf das Gewässer soll im parallelen Bebauungsplanverfahren ein Gewässerrandstreifen mit einer Breite von 5 m festgesetzt werden.
Durch den Verlust von Aueflächen und das Heranrücken von Bauflächen an den Dorbach sind mit dem Vorhaben negative Auswirkungen auf Fließgewässer verbunden. Diese werden durch einen festgesetzten Schutzabstand zum Dorbach
deutlich vermindert und werden als mittel eingestuft.
10.2.6 Schutzgüter Luft und Klima
Klima
Der gesamte Talzug des Dorbachs wird als klimatisch hoch wirksamer und sensibler Raum eingestuft6. Das Plangebiet
befindet sich innerhalb eines 20 bis 25 Meter hohen und ca. 400 m breiten Kaltluftstroms, der auch die westlich angrenzende Bebauung an der Vaalser Straße überströmt7. Dieser Kaltluftstrom trägt jedoch nicht zur Belüftung (Kaltuftzufuhr)
der stadtklimatisch überprägten Bereiche der Aachener Innenstadt bei, sondern fließt über das Dorbachtal in Richtung
Klinikum und weiter über den Wildbach Richtung Soers.
Durch eine Bebauung in der Dorbachaue können Einflüsse auf den hier verlaufenden Kaltluftabfluss entstehen. Dies kann
sowohl zu einem verlangsamten Abfluss, zu einem Aufstau oder zu einer Auflösung der Kaltluft führen. Aufgrund der
Mächtigkeit des Kaltluftstroms von 20 bis 25 Meter über Geländeniveau wird davon ausgegangen, dass Gebäude grundsätzlich überströmt werden können, wenn sie in ihrer Höhe beschränkt und klimatisch optimiert angeordnet werden. Negative stadtklimatische Effekte sollen im Bebauungsplanverfahren durch die Anlage eines Gründaches und die Festsetzung der Höhen des Hauptgebäudes verringert werden.
Insgesamt sind mit der Planung trotz ihrer Lage in einem klimatisch hoch wirksamen und sensiblen Raum nur mittlere negative Auswirkungen auf das stadtklimatische Wirkungsgefüge verbunden, da der Kaltluftstrom nicht zur Belüftung stadtklimatisch überprägter Bereiche beiträgt und damit aus gesamtstädtischer Sicht eine untergeordnete Funktion hat.

6
7

Stadt Aachen (2000): Gesamtstädtisches Klimagutachten.
Angaben gem. RWTH Aachen – Geografisches Institut (2013): Lokale Kaltluft im Aachener Kessel. Gutachten im Auftrag der Stadt Aachen.

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- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 15.12.2014

Lufthygiene
Für den Bereich des Plangebietes liegen keine detaillierten Angaben zur lufthygienischen Bestandssituation vor. Vor dem
Hintergrund der bestehenden Verkehrsbelastung auf der Vaalser Straße (rd. 26.000 Kfz/24h gem. Lärmkataster der Stadt
Aachen) sowie des nahen Verlaufs der Bahntrasse Aachen-Montzen ist im Plangebiet aktuell von lufthygienischen Vorbelastungen auszugehen. Eine vorhabenbedingte signifikante Erhöhung der lufthygienischen Vorbelastung ist nicht wahrscheinlich.
10.2.7 Schutzgüter Kultur und Sachgüter
Innerhalb des Untersuchungsgebietes befinden sich keine eingetragenen Bau- oder Bodendenkmäler der Denkmalliste
der Stadt Aachen8. Im weiteren Umfeld liegen nördlich der Vaalser Straße innerhalb des Westfriedhofs in 160 m Entfernung das Baudenkmal ‚Aussegnungshalle‘ sowie in 275 m Entfernung das Baudenkmal ‚Kapuzinerkloster‘. Beide Denkmäler weisen keine Sichtbeziehungen zum Plangebiet auf. Auswirkungen auf Baudenkmäler sind aufgrund der ausreichenden Entfernung nicht zu erwarten.
Funde mit bodendenkmalpflegerischem Belang sind im Plangebiet, wie im gesamten Rheinland, nicht auszuschließen.
Der Bebauungsplan wird einen Hinweis zum Umgang mit möglichen archäologischen Bodenfunden enthalten.
10.2.8 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes
Zwischen den Schutzgütern des Naturhaushalts besteht stets ein weitläufiges Netz aus Wechselwirkungen in Form von
Stoffkreisläufen (z.B. von Nähr- und Schadstoffen in Luft, Wasser, Boden, Pflanzen und Tieren) und eine enge Abhängigkeit zwischen den Standorteigenschaften, den sich darauf entwickelten Lebensräumen und ihren Besiedlern (Grundwasser - Boden – Pflanzen – Tiere). Die jeweiligen Wechselwirkungen sind bei der Betrachtung der einzelnen Schutzgüter
berücksichtigt.
10.3 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung treten innerhalb der dargestellten Grünflächen die in den Kapiteln 10.2.1 bis 10.2.8
beschriebenen Umweltauswirkungen nicht auf.
Die als Ausgleichsfläche festgesetzte und mit heimischen Strauch- und Baumarten bepflanzte Fläche würde unverändert
erhalten bleiben. Die auf der Fläche angepflanzten Gehölze würden sich mit zunehmendem Alter weiter zu einem naturnahen Auengehölz entwickeln und langsam an Wert gewinnen.
10.4 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Im parallelen Bebauungsplanverfahren werden Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zum Ausgleich umgesetzt. Es handelt sich schwerpunktmäßig um:

8

•

Festsetzung von Lärmpegelbereichen zur Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse

•

Maßnahmen zum Schutz des Dorbachs durch Erhalt eines Gewässerrandstreifens, Rückhaltung von Niederschlagswasser, Festlegung von ausreichenden Abständen zwischen Baugrenze und Fließgewässer sowie Übernahme der Vorgaben des Landschaftsplanes für den geschützten Landschaftsbestanteil Nr. 131A

•

Maßnahmen zum Erhalt von Einzelbäumen sowie zur Eingrünung der Baukörper

•

Festlegung von Bauzeiten zum Schutz von Tierarten

•

Festsetzung von Gebäudehöhen, Dachbegrünung und Begrünung der Außenanlagen zur Vermeidung erheblich
nachteiliger Auswirkungen auf das Lokalklima und den Kaltluftstrom

•

Anwendung der Eingriffsregelung durch das Vorhaben und Umsetzung von planexternen Kompensationsmaßnahmen für den Naturhaushalt und den Boden

Quelle: Stadt Aachen geoService unter: http://gis2.regioit-aachen.de/ac_planenundbauen/entry.jsp?mapWidth=685&mapHeight=600&
[21.07.2014]

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- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

•

Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 15.12.2014

Berücksichtigung der bestehenden Ausgleichsverpflichtung durch die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 672
(Justizvollzugsanstalt).

10.5 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten
Der Kirchenneubau wurde innerhalb der evangelischen Kirchengemeinde Aachen diskutiert und Planungsalternativen geprüft. Standortalternativen wurden im Rahmen des Planverfahrens geprüft, jedoch keine verfügbaren, bzw. den Erfordernissen der evangelischen Kirche entsprechenden Standorte gefunden.
Die beiden vorhandenen Kirchen-Standorte kommen auf Grund ihrer Grundstücksgröße bzw. der städtebaulichen Lage
nicht für einen Kirchenneubau mit Gemeindezentrum in Frage. Für das brach liegende Grundstück an der Vaalser Straße
zwischen Philip-Neri-Weg und Neuenhofer Weg wird eine Wohnbebauung vorbereitet.
Auf Grund der vielfältigen Nutzungskonflikte innerhalb des bebauten Stadtgebiets (Innenbereichs) und kaum brachliegenden Bauflächenreserven, rücken zumeist Freiflächen in den Fokus für eine Bebauung. Das Grundstück an der Vaalser
Straße entspricht den von der Kirche festgestellten Erfordernissen in Bezug auf Lage, Größe und Erreichbarkeit.
10.6

Zusätzliche Angaben

10.6.1 Merkmale der verwendeten Verfahren (Methodik) / Vollständigkeit der Unterlagen
Der Umweltbericht enthält eine Zusammenstellung der Umweltbelange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB. Umfang
und Detaillierung orientieren sich dabei problembezogen an der vorliegenden Planungsaufgabe und dem gegenwärtigen
Wissensstand.
Die Beurteilung der derzeitigen Umweltsituation, der Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung basiert auf den in den Einzelkapiteln jeweils genannten
Grundlagen und Informationsquellen, dem Stand der Wissenschaft und Technik, allgemein anerkannten Regeln und gutachterlichem Erfahrungswissen.
Die vorliegenden Unterlagen werden in Bezug auf die Fragestellung als ausreichend detailliert und vollständig betrachtet.
Die Einzelbewertungen bezüglich Umweltsituation und Umweltauswirkungen wurden verbal argumentativ auf den genannten Grundlagen basierend, begründet. Wesentliche Grundlagen bilden folgende Fachgutachten und Quellen:
–

Umweltbericht zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 962 – Vaalser Straße / Evangelische Kirche –

–

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag mit Eingriffsbilanz, GOP und Baumbilanzplan inklusive Ortsbegehung, Erfassung der Biotopstruktur sowie der Einzelbäume am 29.10.2009 und 11.11.2013 (BKR Aachen 2014a, Entwurf Stand
Dezember 2014)

–

Vermessung des Baumbestandes (Amtlicher Lageplan, Ingenieure Heinz -D. Gehrmann und Arne Adomeit)

–

ASP Stufe I mit Analyse der Habitatqualitäten für planungsrelevante Arten (BKR Aachen 2014b)

–

Baugrundgutachten, Evangelische Kirchengemeinde Aachen, Neubau Evangelisches Gemeindezentrum/Kirche an
der Vaalser Straße in Aachen, Stand 15.01.2013 (GELL & PARTNER 2013)

10.6.2 Monitoring
Eine Überwachung der möglichen Auswirkungen auf die Schutzgüter durch die betrachtete Planänderung ist auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung zu regeln.
10.7 Zusammenfassung
Im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau der evangelischen Kirche an der Vaalser Straße erfolgt im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des Vorhabenbezogener Bebauungsplanes Nr. 962 auch eine parallele Änderung des Flächennutzungsplanes.
Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB ist eine Umweltprüfung durchzuführen, deren Aufgabe es ist, die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Flächennutzungsplanänderung zu ermitSeite 11 / 12

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- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 15.12.2014

teln. Die Ergebnisse der Umweltprüfung werden gem. § 2a Nr. 2 BauGB in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet.
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan schafft die planungsrechtliche Voraussetzung für den Bau einer evangelischen
Kirche mit zugehörigem Gemeindezentrum, einer Wohnung für den Küster und Büroflächen für die Diakonie. Es setzt dabei innerhalb des 3.665 m² großen Plangebietes den Entwurf des Büros Weinmiller Architekten konkret um.
Das Plangebiet ist Teil einer festgesetzten Ausgleichsfläche für den Bebauungsplan Nr. 672, liegt in der Dorbachaue direkt an der stark befahrenen Vaalser Straße und ist heute mit Gebüschen und einzelnen Bäumen bewachsen. Es weist
überwiegend Gleyböden mit sehr hoher Schutzwürdigkeit aufgrund ihres Biotopentwicklungspotenzials auf und befindet
sich innerhalb eines 20 bis 25 Meter hohen und ca. 400 m breiten Kaltluftstroms, der jedoch nicht zur Durchlüftung der
Innenstadt beiträgt.
Mit der Planung sind unter Berücksichtigung der Empfehlung voraussichtlich keine sehr erheblichen und erheblichen Umweltauswirkungen verbunden. Mittlere Umweltauswirkungen verbleiben aufgrund der Empfindlichkeit des Standortes für
die Schutzgüter Pflanzen und Tiere, den Boden, Oberflächengewässer und das Lokalklima.
Ohne Änderung des Flächennutzungsplanes treten die beschriebenen Umweltauswirkungen nicht auf. Die heute als
Grünfläche dargestellte, als Ausgleichsfläche festgesetzte und mit heimischen Strauch- und Baumarten bepflanzte Fläche
würde unverändert erhalten bleiben und mit zunehmendem Alter der Gehölze langsam an Wert gewinnen.
Für das parallele Bebauungspanverfahren wird die Eingriffsregelung angewendet und eine Vorprüfung zum Artenschutz,
Stufe I erstellt. Artenschutzrechtliche Konflikte im Sinne des § 44 BNatSchG sind durch die Planung nicht zu erwarten.
Die Anwendung der Eingriffsregelung erfolgt für Beeinträchtigungen des Naturhaushalts sowie separat für das Schutzgut
Boden durch die Planung. Darüber hinaus werden die bestehende Ausgleichsverpflichtung für die Justizvollzugsanstalt
durch den Bebauungsplan Nr. 672 auch unter Berücksichtigung ihrer Entwicklungszeiten kompensiert.
Im Nordosten des Stadtgebietes von Aachen zwischen A 44 und Verlautenheidener Straße (Gemarkung Haaren, Flur 27,
Teilflächen der Flurstücke 76 und 314) werden auf einer Flächen von 3,7 ha Grünland extensiviert, eine Streuobstwiese
angelegt und Gehölze angepflanzt.
Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Planungsausschuss am ................... die öffentliche Auslegung der Änderung Nr. 130 des Flächennutzungsplanes 1980 - Vaalser Straße / Evangelische Kirche - beschlossen hat.
Aachen, den

(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister

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Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen

Der Oberbürgermeister

Eingaben:
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
zur Änderung Nr. 130 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg
für den Planbereich zwischen Vaalser Straße, Westfriedhof und Dorbach
(Stand 15.12.2014)

Lage des Geltungsbereiches der FNP-Änderung Nr. 130

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Eingaben Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 15.12.2014

Inhaltsverzeichnis
1.

Niederschrift der Anhörungsveranstaltung im Dietrich-Bonhoeffer-Haus vom
19.03.2014 ................................................................................................................................................ 1

2.
, An der Schanz 1, 52064 Aachen, Schreiben vom 28.03.2014 und 11.04 2014 .................... 6
3.

, Vaalser Straße 351, 52074 Aachen, Schreiben vom 20.03.2014 ............................. 12

4.

, Postfach 101159, 52011 Aachen, Schreiben vom 21.03.2014 ................................. 23

5.

, Schreiben vom 28.03.2014 ................................................................ 24

6.

, Wilbankstraße 133, 52076 Aachen, Schreiben vom 28.03.2014 .................... 26

7.

, An der Schanz 1, 52064 Aachen, Schreiben vom
31.03.2014 .............................................................................................................................................. 28

8.

, Am Treut 1b, 52072 Aachen, Schreiben vom 07.04.2014 .......................................... 29

9.

, Fuchserde 16, 52066 Aachen, Schreiben vom 16.03.2014............................................. 30

10.

Morinerweg 13, 52074 Aachen, Schreiben vom 19.03.2014................................ 31

Änderung Nr. 130 des Flächennutzungsplanes 1980
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

1.

Eingaben Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 15.12.2014

Niederschrift der Anhörungsveranstaltung im Dietrich-Bonhoeffer-Haus vom 19.03.2014

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Seite 2

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Seite 3

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Seite 4

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Fassung vom 15.12.2014

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2.

,
1, 52064 Aachen, Schreiben vom 28.03.2014 und 11.04 2014

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3.

Eingaben Öffentlichkeitsbeteiligung
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, Vaalser Straße 351, 52074 Aachen, Schreiben vom 20.03.2014

Seite 12

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Seite 17

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Fassung vom 15.12.2014

Seite 18

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Eingaben Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 15.12.2014

Seite 19

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Fassung vom 15.12.2014

Seite 20

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Seite 21

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Fassung vom 15.12.2014

Seite 22

Änderung Nr. 130 des Flächennutzungsplanes 1980
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

4.

Eingaben Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 15.12.2014

Postfach 101159, 52011 Aachen, Schreiben vom 21.03.2014

Seite 23

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- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

5.

Eingaben Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 15.12.2014

Schreiben vom 28.03.2014

Seite 24

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Fassung vom 15.12.2014

Seite 25

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- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

6.

Eingaben Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 15.12.2014

, Wilbankstraße 133, 52076 Aachen, Schreiben vom 28.03.2014

Seite 26

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Eingaben Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 15.12.2014

Seite 27

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- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

7.

Eingaben Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 15.12.2014

, An der Schanz 1, 52064 Aachen, Schreiben vom 31.03.2014

Seite 28

Änderung Nr. 130 des Flächennutzungsplanes 1980
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

8.

Eingaben Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 15.12.2014

Am Treut 1b, 52072 Aachen, Schreiben vom 07.04.2014

Seite 29

Änderung Nr. 130 des Flächennutzungsplanes 1980
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

9.

Eingaben Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 15.12.2014

, Fuchserde 16, 52066 Aachen, Schreiben vom 16.03.2014

Seite 30

Änderung Nr. 130 des Flächennutzungsplanes 1980
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

10.

Eingaben Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 15.12.2014

Morinerweg 13, 52074 Aachen, Schreiben vom 19.03.2014

Seite 31

Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen

Der Oberbürgermeister

Abwägungsvorschlag über die Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB
zur Änderung Nr. 130 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg
für den Planbereich zwischen Vaalser Straße, Westfriedhof und Dorbach
(Stand 16.12.2014)

Lage des Geltungsbereiches der FNP-Änderung Nr. 130

Änderung Nr. 130 des Flächennutzungsplanes 1980
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 12.12.2014

Inhaltsverzeichnis
1.

Niederschrift der Anhörungsveranstaltung im Dietrich-Bonhoeffer-Haus vom
19.03.2014 ................................................................................................................................................ 1
1.1

Erforderlichkeit der Planung ....................................................................................................................... 1

1.2

Prüfung von Standort- und Planungsalternativen ....................................................................................... 2

1.3

Prüfung der berührten Umweltbelange ....................................................................................................... 2

1.4

Inanspruchnahme einer Ausgleichsfläche / Freifläche sowie Eingriffs- /
Ausgleichsberechnung ............................................................................................................................... 3

1.5

Tiere, Pflanzen, Artenschutz....................................................................................................................... 3

1.6

Klima / Kaltluft / Lufthygiene ....................................................................................................................... 4

1.7

Dorbach / Landschaftsplan ......................................................................................................................... 4

1.8

Landschaft, Freiraumschutz ....................................................................................................................... 5

1.9

Bodenschutz ............................................................................................................................................... 5

1.10

Aussagen des Masterplans AACHEN*2030 zum Plangebiet ..................................................................... 5

1.11

Verkehr, Stellplatzerfordernis ..................................................................................................................... 5

2.
Aachen, An der Schanz 1, 52064 Aachen, Schreiben vom 28.03.2014 und 11.04 2014 .................... 6
2.1

Flächennutzungs- und Landschaftsplan ..................................................................................................... 6

2.2

Naturschutz................................................................................................................................................. 7

2.3

Ausgleichsfläche / Time Lag ....................................................................................................................... 7

2.4

Gewässerschutz ......................................................................................................................................... 7

2.5

Weiteres Vorgehen / Umweltbericht ........................................................................................................... 7

2.6

Zusammenfassung für den Fall der Planumsetzung .................................................................................. 8

3.

, Vaalser Straße 351, 52074 Aachen, Schreiben vom 20.03.2014 ............................... 9

4.

Postfach 101159, 52011 Aachen, Schreiben vom 21.03.2014 ................................... 9

5.

, Schreiben vom 28.03.2014 ................................................................ 10

6.

Wilbankstraße 133, 52076 Aachen, Schreiben vom 28.03.2014 .................... 12

7.

, An der Schanz 1, 52064 Aachen, Schreiben vom
31.03.2014 .............................................................................................................................................. 12

8.

, Am Treut 1b, 52072 Aachen, Schreiben vom 07.04.2014 .......................................... 13

9.

, Fuchserde 16, 52066 Aachen, Schreiben vom 16.03.2014............................................. 13

Änderung Nr. 130 des Flächennutzungsplanes 1980
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 12.12.2014

10.

, Morinerweg 13, 52074 Aachen, Schreiben vom 19.03.2014................................ 13

11.

Abwägung aller Belange – Vorschlag der Verwaltung ...................................................................... 14

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Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 12.12.2014

Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 962
Bereits in der Anhörungsveranstaltung wurden viele Aspekte erörtert, zu denen nachfolgend Stellung genommen wird. Die
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Schreiben beziehen sich überwiegend auf die im Rahmen der
Anhörung genannten Aspekte, so dass jeweils auf die entsprechenden Stellungnahmen zur Anhörung verwiesen wird.

1.

Niederschrift der Anhörungsveranstaltung im Dietrich-Bonhoeffer-Haus vom 19.03.2014

1.1 Erforderlichkeit der Planung
Die evangelische Kirchengemeinde hat den Bedarf eines Kirchenneubaus auf Grund von Umstrukturierungserfordernissen für den Aachener Westen festgestellt. Das heißt, dass auf Grund organisatorischer Notwendigkeiten und notwendiger
funktionaler Interessen die zwei Pfarrbezirke 'Dietrich-Bonhoeffer-Haus' am Kronenberg und 'Arche' im Ortsteil Gut Kullen
zusammen gelegt wurden. Der Pfarrbezirk des Dietrich-Bonhoeffer-Hauses umfasst Hanbruch, den Kronenberg, die Hörn
und den westlichen Teil der Innenstadt. Der Pfarrbezirk der 'Arche' erstreckt sich über die Stadtteile Gut Kullen, Steppenberg, Vaalserquartier sowie Orsbach und Lemiers. Des Weiteren wohnen manche Gemeindeglieder jenseits der Grenze
in den Niederlanden. Ein Um- und Anbau mit zusätzlich erforderlichem Modernisierungsbedarf wurde für die bestehenden
Anlagen geprüft, doch keiner der beiden Standorte ist ausreichend groß bzw. von der Bausubstanz für einen Um- und
Anbau geeignet, um die Aufgaben der zusammengelegten Bezirke mit attraktivem Gemeindezentrum zu übernehmen.
Nach der Prüfung einer Zusammenlegung an einem bestehenden Standort bzw. alternativen Grundstücken innerhalb des
neuen Pfarrbezirks, hat sich die evangelische Kirche für einen Kirchenneubau in zentraler Lage an der Grenze der beiden
ehemaligen Pfarrbezirke entschieden.
Folgende Anforderungen wurden an den neuen Standort gestellt:
–

zentrale Lage zwischen Vaalserquartier und dem westlichen Teil der Innenstadt

–

gute Erreichbarkeit für alle Gemeindemitglieder zu Fuß, per Rad, per ÖPNV, per PKW

–

ausreichende Fläche für einen flexiblen Kirchenneubau mit Gemeindezentrum und Außenanlagen

–

vorhandene technische Infrastruktur

Das Grundstück an der Vaalser Straße entspricht den von der Kirche festgestellten Erfordernissen. Standortalternativen,
wie z.B. verschiedene Grundstücke entlang der Vaalser Straße wurden im Rahmen des Planverfahrens geprüft, jedoch
keine verfügbaren, bzw. geeigneten, den Erfordernissen der evangelischen Kirche entsprechenden Standorte gefunden.
Im Rahmen des Feststellungsrechts haben die anerkannten Religionsgemeinschaften das Recht, Ihre Erfordernisse / Bedarfe an die Stadt weiterzugeben, die die Aufgabe übernimmt, geeignete Standorte für diese Erfordernisse im Rahmen
ihrer Bauleitplanung auszuweisen. Dass dies insbesondere bei dem gewählten Standort zu Nutzungskonflikten – hier mit
den naturschutzfachlichen und umweltfachlichen Belangen führt, wird geteilt. Alternative Standorte, die den formulierten
Anforderungen der Evangelischen Kirche entsprechen, stehen jedoch nicht zu Verfügung.
Die Kirchen des öffentlichen Rechts haben ein Feststellungsrecht, welches eine autonome Bedarfsfeststellung beinhaltet.
"Für die Abwägung (§ 1 Abs. 7 BauGB) bedeutet das Feststellungsrecht, dass sich die Erfordernisse für Gottesdienst und
Seelsorge in Bezug auf Umfang und objektivem Gewicht nach den Feststellungen der Kirchen bestimmen. Insoweit sind
die Feststellungen als verbindliche Vorgaben für die Abwägung zu behandeln."1 Sie stellen insbesondere kein untergeordnetes Einzelinteresse dar, sondern gehören zu dem bedeutsamen öffentlichen Belang der Daseinsvorsorge, d.h. die
Bereitstellung von wohnortnaher Infrastruktur im zugehörigen Gemeindegebiet.
Die Stadt nimmt dieses, durch die Kirche festgestellte Erfordernis im Aachener Westen zur Kenntnis und hat die Aufgabe,
hierfür im Rahmen der Daseinsvorsorge durch die Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Das heißt, dass die durch die evangelische Kirche festgestellten Erfordernisse gem. § 1 Abs. 6 Nr. 6 BauGB berücksich-

1

Söfker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB Kommentar, § 1, Söfker, Rn 141

Seite 1

Änderung Nr. 130 des Flächennutzungsplanes 1980
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 12.12.2014

tigt und die erforderlichen Gemeinbedarfseinrichtungen durch die Bauleitplanung bezogen auf das zu versorgende Gebiet
(Einzugsgebiet) ausgewiesen werden.
Darüber hinaus werden die sozialen und kulturellen Bedürfnisse, insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen,
alten und behinderten Menschen (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB) bei der Planung berücksichtigt.
1.2 Prüfung von Standort- und Planungsalternativen
Der Kirchenneubau wurde innerhalb der evangelischen Kirchengemeinde Aachen intensiv diskutiert. Die gewünschten
dezentralen Strukturen können aus Kostengründen und den erforderlichen Umstrukturierungen innerhalb der evangelischen Kirche Aachen nicht beibehalten werden.
Durch die evangelische Kirche wurden vor Planungsbeginn die vorhandenen Standorte untersucht und der Umbau und
Modernisierungsaufwand abgeschätzt. Fazit dieser Prüfung war, dass die Bestandsgebäude nicht den gewünschten Anforderungen insbesondere einer barrierefreien Kirche mit Gemeindezentrum entsprochen haben und auch ein Umbau
dies nicht erreicht hätte, da insbesondere die Bausubstanz für einen Umbau nicht geeignet ist.
Im Zuge dieser Klärung sind auch ökumenische Lösungen mit den Gemeinden St. Hubertus und St. Philip Neri geprüft,
aber aufgrund struktureller Problemstellungen nicht weiter verfolgt worden.
Darüber hinaus kann ein Neubau als Neuanfang für den zusammengelegten Gemeindebezirk dienen und den modernen
Erfordernissen an den Gottesdienst, insbesondere auch durch einen variablen Grundrisszuschnitt zur Erweiterung des
Gottesdienstraums und eines barrierefreien Zugangs, gerecht werden. Die evangelische Kirche besitzt keine geeignete
Liegenschaft / Grundstück, welche die Anforderungen für einen Kirchenneubau erfüllt hätte.
Es wurden verschiedene Standorte geprüft, jedoch keine verfügbaren, bzw. geeigneten, den Erfordernissen der evangelischen Kirche entsprechenden Flächen gefunden. Aus Gründen der Zentralität sind insbesondere entlang der Vaalser
Straße verschiedene Grundstücke, in öffentlichem oder privaten Besitz, auf die Möglichkeit eines Erwerbs oder auch einer
Mitnutzung (Investorenlösung) untersucht worden. Das nun beplante Grundstück war das einzige auf dem Markt erhältliche und ist nach einem öffentlichen Verkaufsverfahren dann vom Land NRW erworben worden. Nur das Grundstück an
der Vaalser Straße entspricht den von der Kirche festgestellten Erfordernissen in Bezug auf Lage, Größe, Erreichbarkeit
und technische Erschließung und Verfügbarkeit. Es markiert ungefähr die Grenze der beiden ehemaligen Gemeindebezirke, so dass der neue Standort für alle Gemeindemitglieder gut zu erreichen ist.
Das im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung vorgeschlagene brach liegende Grundstück an der Vaalser Straße
im Bereich des HIT-Markts wird derzeit für eine Bebauung vorbereitet und ist seit Beginn des Bauleitplanverfahrens aus
städtebaulichen Gründen für eine Wohnbebauung vorgesehen.
Auf Grund der vielfältigen Nutzungskonflikte innerhalb des bebauten Stadtgebiets (Innenbereichs) und kaum brachliegenden Bauflächenreserven, rücken zumeist Freiflächen in den Fokus für eine Bebauung. Auch das Plangebiet ist bereits
baurechtlich belastet: Es ist Teil einer im Zusammenhang mit der Erweiterung der Justizvollzugsanstalt Aachen an der
Krefelder Straße und der damit verbundenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 672 im Jahr 2001 festgesetzten Ausgleichsfläche. Auch sind bei dem gewählten Standort Nutzungskonflikte insbesondere mit den naturschutzfachlichen und
umweltfachlichen Belangen bekannt. Aus diesem Grund hat die Stadt Aachen ein detailliertes Anforderungsprofil mit städtebaulichen und ökologischen Kriterien festgelegt, die bei der Nutzung der Fläche zu beachten sind.
Um eine Auswahl verschiedener Nutzungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für den Standort zu erhalten, führte die evangelische Kirchengemeinde im Vorfeld des Bauleitplanverfahrens einen architektonischen Wettbewerb durch. So lagen alternative Lösungen für das Plangebiet vor, die von der Wettbewerbsjury insbesondere mit Blick auf das städtische Anforderungsprofil geprüft wurden. Die Entscheidung fiel einstimmig auf den Entwurf des Berliner Architekturbüros Weinmiller
Architekten, der nach einer Überarbeitungsphase Grundlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist.
Die Bestandsgebäude / -grundstücke werden voraussichtlich verkauft und sollen zukünftig für eine Wohn- oder Büronutzung zur Verfügung stehen.
1.3 Prüfung der berührten Umweltbelange
Die Prüfung der berührten Umweltbelange im Rahmen der Umweltprüfung ergibt negative Auswirkungen auf die unter
Nr. 7 des Absatzes 6 des § 1 BauGB aufgeführten und im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigenden Belange. Insbesondere die Buchstaben a), c) - g) und i) werden durch die Planung berührt bzw. beeinträchtigt.
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Nachfolgend werden die in die Abwägung eingestellten Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter aufgeführt:
•

Auswirkungen der Planung auf den Biotopschutz (siehe Pkt. 1.4)

•

Auswirkungen der Planung auf Tiere / Artenschutz (siehe Pkt. 1.5)

•

Auswirkungen der Planung auf das Klima (siehe Pkt. 1.6)

•

Auswirkungen der Planung auf den Dorbach (siehe Punkt 1.7)

•

Auswirkungen der Planung auf die Landschaft (siehe Pkt. 1.8)

•

Auswirkungen der Planung auf den Boden (siehe Pkt. 1.9)

1.4 Inanspruchnahme einer Ausgleichsfläche / Freifläche sowie Eingriffs- / Ausgleichsberechnung
Die Inanspruchnahme einer Ausgleichsfläche stellt eine Ausnahme dar, die keine gängige Praxis ist und es auch nicht
werden soll. Das Planvorhaben stellt auf Grund seiner besonderen Bedeutung als Gemeinbedarfseinrichtung für die Religionsausübung im westlichen Stadtgebiet von Aachen einen Sonderfall dar. Die Inanspruchnahme eines Teils der Ausgleichsfläche im Plangebiet für den Bau der JVA an der Krefelder Straße erfolgt auf Grund von fehlenden Standortalternativen und der herausgehobenen Bedeutung des Vorhabens für den umliegenden Stadtteil als Teil der städtischen Infrastruktur (zum öffentlichen Belang siehe Pkt. 1.1).
Im Rahmen des Planverfahrens wurden keine geeigneten Standortalternativen für einen Kirchenneubau im Aachener
Westen gefunden, so dass ungefähr ein Viertel der derzeitig als Ausgleichsfläche für die Erweiterung der Justizvollzugsanstalt Aachen dienenden Fläche als Standort für den Bau einer Kirche mit Gemeindezentrum für den neuen Pfarrbezirk
gewählt wurde. Die Wahl fiel auf diesen Standort insbesondere daher, weil sie sich zentral innerhalb des zusammengelegten Pfarrbezirks befindet und eine gute verkehrliche Erreichbarkeit (ÖPNV, MIV) für alle Gemeindemitglieder durch die
Lage an der Vaalser Straße aufweist. Sie stellt zwar eine Freifläche dar, ist jedoch voll erschlossen durch Kanal, Straße
und weitere Leitungen in der Vaalser Straße. Durch die Planung wird an dieser Stelle die vorhandene, westlich anschließende Wohnbebauung um eine Fläche von rd. 0,3 ha erweitert.
Mit der Realisierung des geplanten Vorhabens geht der überwiegende Teil des Bewuchses des Plangebiets verloren.
Hiervon betroffen sind Teile der mit Strauch- und einzelnen Baumarten bewachsenen Ausgleichsfläche, die heute eine
mittlere Bedeutung besitzt, sowie die Baumhecke (überwiegend Stieleichen und Feldahorn) am nördlichen Rand des
Plangebiets mit höherer ökologischer Bedeutung.
Die Inanspruchnahme einer Ausgleichsfläche ist rechtlich zulässig, wenn der Ausgleich auf anderen Flächen durch gleichwertige Maßnahmen ausgeglichen wird. Der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangene Hinweis auf den auf
der Ausgleichsfläche bereits entstandenen ökologischen Wert (sog. 'Time Lag') wird durch die Entwicklungszeit der bereits angelegten Fläche von 13 Jahren berücksichtigt. Das Ausgleichserfordernis durch das Bauvorhaben wird durch die
Berücksichtigung des bisher auf der Fläche erreichten ökologischen Wertes erhöht und der Lebensraum- und Funktionsverlust wird entsprechend durch Maßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs kompensiert.
Die Summe der über den Bebauungsplan Nr. 672 festgesetzten Ausgleichsverpflichtungen zuzüglich der Ausgleichserfordernisse des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 962 ergibt 1.859 Wertpunkte (Verfahren der STADT AACHEN
2006; vgl. hierzu Landschaftspflegerischen Fachbeitrag Evangelische Kirche Vaalser Straße).
1.5 Tiere, Pflanzen, Artenschutz
Die Artenschutzvorprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass im Plangebiet nicht mit Fortpflanzungs- und Ruhestätten für
planungsrelevante Arten (Vögel, Säugetiere) zu rechnen ist. Durch den Verlust des Bewuchses können in der Bauphase
allerdings Bruthabitate von häufigen und ungefährdeten Vogelarten verloren gehen.
Durch die Aufnahme der Beschränkung von Bau- und Rodungszeiten in den Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan
lässt sich die direkte Tötung von Tieren vermeiden. Die Fäll- und Rodungsarbeiten sind in den Wintermonaten (Oktober
bis Februar) vorzunehmen. Soweit einzelne Bäume außerhalb dieser Zeiten gefällt werden, sind diese vor der Fällung auf
Brutstätten zu kontrollieren.
Zudem verliert die Fläche zukünftig durch Vegetationsverlust, Bebauung und Versiegelung ihre derzeitige Qualität als potentielles Nahrungshabitat, z.B. für Vögel und Fledermausarten. Es handelt sich hierbei nicht um essentielle Habitate planungsrelevanter Vogel- und Fledermausarten. Artenschutzrechtliche Konflikte sind daher nicht zu erwarten.
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Erhebliche Auswirkungen auf den Biotopschutz sind nicht zu erwarten.
1.6 Klima / Kaltluft / Lufthygiene
Das Dorbachtal mit seinen weitläufigen Freiflächen stellt ein wichtiges Kaltluftentstehungsgebiet dar. Das Plangebiet befindet sich innerhalb eines breiten, von Kaltluft überströmten Bereichs mit einer Mächtigkeit von 20 bis 25 m. Aktuelle Modellierungen (RWTH AACHEN - GEOGRAFISCHES INSTITUT (2013): Lokale Kaltluft im Aachener Kessel. Gutachten im Auftrag der Stadt Aachen) zeigen, dass der Kaltluftstrom im Bereich des Plangebietes in Richtung Klinikum über den Dorbach und weiter über den Wildbach in Richtung Soers abfließt. Er hat somit keine Relevanz für die Belüftung der Aachener Innenstadt.
Durch die in der Dorbachaue geplanten Gebäude können Einflüsse auf den hier verlaufenden Kaltluftabfluss entstehen.
Dies kann sowohl zu einem verlangsamten Abfluss, zu einem Aufstau oder zu einer Auflösung der Kaltluft führen. Durch
die im Bebauungsplan festgesetzte Höhenbegrenzung der geplanten Gebäude können diese grundsätzlich überströmt
werden. Aus diesem Grund wurde eine Höhenreduzierung des südlichen Bauteils (ursprünglich für mehrere Wohnungen)
von ehemals drei auf zwei Geschosse bzw. ein Geschoss vorgenommen. Durch die Anlage eines Gründaches (zur Vermeidung der Aufheizung von Oberflächen) und die Festsetzung der Höhen des Hauptgebäudes mit einer durchschnittlichen Höhe von max. 5,30 m für die eingeschossigen Bauteile, max. 8,30 m für die zweigeschossigen Bauteile sowie einem max. 12,30 m hohen Kirchraum über geplantem Geländeniveau werden die negativen stadtklimatischen Effekte verringert. Gleichwohl sind mit der Planung in einem klimatisch hoch wirksamen und sensiblen Raum negative Auswirkungen
auf das stadtklimatische Wirkungsgefüge verbunden, die im Rahmen der Umweltprüfung als mittlere Auswirkungen bewertet werden.
Im Hinblick auf die Bedeutung der Gemeinbedarfseinrichtung werden die Belange gemäß gem. § 1 Abs. 6 Nr. 6 BauGB
jedoch im Rahmen der Abwägung höher gewichtet als die Belange des Klimaschutzes. Bezogen auf das Schutzgut Klima
werden mittlere Auswirkungen auf das stadtklimatische Wirkungsgefüge durch die Planung hingenommen.
Innerhalb des Plangebiets ist auf Grund seiner Lage an der Vaalser Straße und der Nähe zur Bahntrasse AachenMontzen mit einer lufthygienischen Vorbelastung zur rechnen. Eine signifikante Erhöhung der lufthygienischen Belastung
durch die Planung ist nicht zu erwarten.
1.7 Dorbach / Landschaftsplan
Durch die Planung kommt es zur Inanspruchnahme von Flächen in der Aue des Dorbachs (geschützter Landschaftsbestandteil LB 131 A gem. § 23 LG) auf einem rd. 50 m langen Abschnitt. Zum Schutz des Gewässers wird der Bebauungsplan einen Abstand des Kirchengebäudes zum Dorbachufer von 10 m sowie einen Schutzstreifen für Maßnahmen des
Gewässerschutzes von 5 m-Breite entlang des Dorbachufers festsetzen. Der geschützte Landschaftsbestandteil (3 m von
der Böschungsoberkante) liegt vollständig innerhalb der für Maßnahmen zum Gewässerschutz festgesetzten Fläche.
Die Ge- und Verbote des geschützten Landschaftsbestandteils werden durch das Vorhaben durch die Festsetzung einer
Fläche für Maßnahmen zum Gewässerschutz nicht berührt.
Der Landschaftsplan stellt für das Plangebiet die Ausweisung 'Schutz von Bäumen, Hecken und Gewässern' mit dem
Entwicklungsziel 6 'Erhaltung des jetzigen Landschaftszustandes bis zur Umsetzung der im Flächennutzungsplan geplanten Nutzung' als Grünfläche dar.
Der Dorbach, der im Osten an das Plangebiet angrenzt, wurde zur Schaffung einer natürlichen Bachaue und zur Steigerung der Artenvielfalt sowie zum Erhalt des Landschaftsbildes als geschützter Landschaftsbestandteil 'LB 131 A' gem.
§ 23 LG ausgewiesen. Die flächenmäßige Abgrenzung des geschützten Landschaftsbestandteils (LB) beträgt beidseitig
des Bachs je 3 m. Bei Aufstellung des Landschaftsplanes 1988 wurde das Ziel 'Entwicklung des Dorbachs' (Renaturierung des Bachtals) formuliert, was bisher im Plangebiet nicht umgesetzt wurde.
Die Auswirkungen der Planung auf den Dorbach / Bachaue stellen sich wie folgt dar:
Die geplante Bebauung grenzt auf einer Länge von rd. 50 m einseitig an das Dorbachufer. Dabei wird ein 5 m-Streifen als
Fläche für Maßnahmen zum Gewässerschutz festgesetzt, in dem die Bachaue naturnah gestaltet werden soll. Die derzeitige Ausgestaltung des Dorbachs mit seiner tieferen Lage wird nicht verändert. Das Gebäude steht in einem Winkel an
einer Stelle in einem Abstand von rd. 10 m zum Bach, ansonsten sind größere Abstände eingehalten. Im Anschluss an
das Plangebiet wird die bestehende Ausgleichsfläche auf dem Grundstück der evangelischen Kirche erhalten und der BeSeite 4

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stand über verbindliche Regelungen im Durchführungsvertrag gesichert. Der östlich des Plangebiets gelegene Teil der
Ausgleichsfläche wird nicht verändert.
1.8 Landschaft, Freiraumschutz
Durch das Vorhaben wird der entlang des Dorbachs verlaufene Freiraumkorridor um eine Gebäudebreite verkleinert. Der
überwiegende Teil des Freiraums (Flächen für Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes, Ausgleichsfläche östlich des Dorbachs, Kleingartenanlage und Westfriedhof) bleiben jedoch bestehen. Die auf Grund ihrer
dichten Bepflanzung als Grünzäsur und Außenbereich von der Vaalser Straße wahrgenommene Fläche wird nur in einem
kleinen Abschnitt von ca. 60 m parallel zur Straße bebaut und zukünftig optisch dem angrenzenden Siedlungsbereich zugeordnet. Der Charakter des Freiraumkorridors bleibt zum großen Teil erhalten.
Es sind keine erheblichen Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu erwarten.
1.9 Bodenschutz
Bei Realisierung der Planung werden durch Bodenabtrag, Verdichtung und Umlagerung naturbelassende Gleye beeinträchtigt, die eine sehr hohe Schutzwürdigkeit (Stufe Biotop_5 gem. FELDWISCH2) auf Grund ihres sehr hohen Biotopentwicklungspotenzial aufweisen (besonders nasse Standorteigenschaften für bestimmte Pflanzengesellschaften). Die naturbelassenen Gleyböden im Plangebiet haben insgesamt eine hohe Bedeutung für den Bodenschutz, jedoch ist der durch
das Vorhaben bedingte temporäre oder dauerhafte Verlust bzw. der Funktionsverlust mit ca. 2.800 m² vergleichsweise
kleinflächig.
Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden werden deshalb insgesamt als mittel bewertet.
Für das Bebauungsplanverfahren findet eine eigenständige Eingriffsermittlung für das Schutzgut Boden sowie die Berücksichtigung des Schutzgutes bei der Auswahl der externen Kompensationsmaßnahmen statt. Die Ermittlung des Eingriffs in den Boden ergibt 1,45 Wertpunkte (Verfahren der STADT AACHEN 2012; vgl. hierzu Landschaftspflegerischen
Fachbeitrag Evangelische Kirche Vaalser Straße).
1.10 Aussagen des Masterplans AACHEN*2030 zum Plangebiet
Der Masterplan benennt allgemeine, jedoch keine parzellenscharfen Ziele, die bei künftigen Planungen zu beachten sind.
Bezogen auf die Handlungsfelder Natur und Umwelt trifft der Masterplan die folgenden Aussagen:

•

Erhalt und Aufbau eines Biotopverbundsystems (in diesem Fall ist der Verbundkorridor über das Dorbachtal gemeint),
Fließgewässernetz als Leitsystem für den Biotopverbund zwischen den Waldflächen des Aachener Stadtwaldes im
Süden und dem Wilkensberg im Norden
Renaturierung von Fließgewässern (Dorbach)

•
•

Erhalt schutzwürdiger Böden
Erhalt und Entwicklung von Kaltluftbahnen

•

Mit der Planung werden die genannten Ziele nur teilweise berührt, da der Dorbach mit Umfeld freigehalten wird, eine Renaturierung weiterhin möglich ist und auf Grund der geringen Größe des Plangebiets nur ein verhältnismäßig kleiner Eingriff in den Boden und den Kaltluftstrom erfolgt.
1.11 Verkehr, Stellplatzerfordernis
Das Vorhaben liegt verkehrsgünstig an der Vaalser Straße und ist durch den öffentlichen Nahverkehr (mehrere Buslinien)
gut erschlossen und auch mit dem Pkw über die Vaalser Straße und den Pariser Ring gut zu erreichen. Die Vaalser Straße weist beidseitig einen Fahrradweg auf. Fußläufig ist das Plangebiet auf Grund der Größe des zusammengelegten
Pfarrbezirks nicht für alle Gemeindemitglieder gleichermaßen gut erreichbar. Jedoch weist die zentrale Lage innerhalb
des neu geschaffenen Pfarrbezirks für einen großen Teil der Kirchenbesucher den geeignetsten Standort auf. Auch für
nicht so mobile Personen ist eine gute Erreichbarkeit über die Bushaltestelle 'Westfriedhof' gewährleistet. In der nahen
Umgebung des Plangebietes stehen darüber hinaus ausreichende Parkmöglichkeiten für die Kirchen- und Gemeindezentrumsbesucher auf den Stellplätzen entlang der Vaalser Straße sowie auf benachbarten Parkplätzen zur Verfügung.

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Im Rahmen der detaillierten Ermittlung hat sich ein Stellplatzerfordernis von 20 Stellplätzen ergeben. Auf Grund der Lage
des Plangebiet nahe der Aachener Innenstadt, der guten ÖPNV-Anbindung und der Nähe zu den umliegenden Wohngebieten, aber auch, um die versiegelten Flächen im Plangebiet so gering wie möglich zu halten, sollen 12 Stellplätze innerhalb des Plangebiets gebaut werden und für 8 Stellplätze einer Ablösevereinbarung mit der Stadt zugestimmt werden.

2.
An der Schanz 1, 52064 Aachen, Schreiben vom 28.03.2014 und 11.04 2014
Stellungnahme der Verwaltung
2.1 Flächennutzungs- und Landschaftsplan
Die Anforderungen der Evangelischen Kirche haben eine wesentliche Bedeutung für die städtebauliche Planung der Stadt
Aachen. Sie stellen insbesondere kein untergeordnetes Einzelinteresse dar, sondern gehören zu dem bedeutsamen öffentlichen Belang der Daseinsvorsorge, d.h. die Bereitstellung von wohnortnaher Infrastruktur im zugehörigen Gemeindegebiet. Die Kirche mit integriertem Gemeindezentrum stellt eine wichtige Gemeinbedarfseinrichtung dar, welche die Ausübung der Religion insbesondere wohnortnah gewährleistet. Die Stadt hat die Verpflichtung, diese durch die Kirche formulierten Erfordernisse im Rahmen der Bauleitplanung zu beachten. Die Religionsausübung stellt einen wichtigen Belang in
der Stadtplanung und damit als zu berücksichtigenden Belang im Rahmen der Bauleitplanung dar. Somit hat die Stadt
einen geeigneten Standort auszuweisen. Hier obliegt es der Kirchengemeinde, einzuschätzen, welche Anforderungen an
eine Kirche mit Gemeindezentrum zu stellen sind und welche Funktionen von diesem Standort übernommen werden sollen. Im Wesentlichen soll der Standort eine zentrale Lage innerhalb des Gemeindebezirks aufweisen und damit eine gute
Erreichbarkeit für die Gemeindemitglieder zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit dem ÖPNV und dem Auto aufweisen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Verbindung der Nutzung des Gebäudes als Kirche und Gemeindezentrum, so dass ein ausreichend großes Grundstück für beide Funktionen erforderlich ist.
Im Rahmen des Feststellungsrechts haben die anerkannten Religionsgemeinschaften das Recht, Ihre Erfordernisse / Bedarfe an die Stadt weiterzugeben, die die Aufgabe übernimmt, geeignete Standorte für diese Erfordernisse im Rahmen
ihrer Bauleitplanung auszuweisen. Dass dies insbesondere bei dem gewählten Standort zu Nutzungskonflikten – hier mit
den naturschutzfachlichen und umweltfachlichen Belangen führt, wird geteilt. Alternative Standorte, die den formulierten
Anforderungen der Evangelischen Kirche entsprechen, stehen jedoch nicht zu Verfügung. Aus Gründen der Zentralität
sind insbesondere entlang der Vaalser Straße verschiedene Grundstücke, in öffentlichem oder privaten Besitz, auf die
Möglichkeit eines Erwerbs oder auch einer Mitnutzung (Investorenlösung) untersucht worden. Das nun beplante Grundstück war das einzige auf dem Markt erhältliche und ist nach einem öffentlichen Verkaufsverfahren dann vom Land NRW
erworben worden.
In diesem Fall kommt es im Rahmen des Abwägungsprozesses zu einer Höhergewichtung der in § 1 Abs. 6 Nr. 6 BauGB
sowie in § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB formulierten Belange im Verhältnis zu den Belangen des Umweltschutzes. Die Auswirkungen auf die Umwelt wurden im Rahmen der Umweltprüfung ausführlich ermittelt und untersucht. Die Bewertung stellt
keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt fest. (vgl. hierzu Darstellung der Ergebnisse der Umweltprüfung im Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan). Die durch die Planung für einzelne Schutzgüter entstehenden negativen Auswirkungen werden mit Festsetzungen im Bebauungsplan gemindert bzw. durch externe Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen.
Das in der Einwendung genannte Ziel der Einbettung der besonders geschützten Dorbachaue in einen zusammenhängenden Grüngürtel kann nur teilweise mitgetragen werden.
Der Anregung, von einer Aufstellung des Bebauungsplans bzw. Änderung des Flächennutzungsplanes abzusehen, wird
nicht gefolgt. Bei der Planung handelt es sich um die geringfügige Erweiterung der vorhandenen Wohnbauflächen um ein
erschlossenes Grundstück. Das Plangebiet wird aus der FNP-Darstellung 'Wohnbaufläche' als Fläche für Gemeinbedarf
'Kirche / Gemeindezentrum' im Bebauungsplan entwickelt. Es grenzt direkt an ein bestehendes Wohngebäude an und

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Feldwisch, Ingenieurbüro (2009). Erstellung von Bodenfunktionskarten für das Stadtgebiet Aachen, Gutachten im Auftrag der Stadt Aachen

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orientiert sich an der vorhandenen Grundstückstiefe der westlich anschließenden Wohngrundstücke von rd. 65 m. Damit
wird eine bauliche Nutzung direkt an der als Erschließung dienenden Vaalser Straße mit ihrer zugehörigen Infrastruktur
(Kanal, MIV und ÖPNV-Anbindung) ermöglicht. Der weitaus größere Teil der Grünfläche angrenzend an den Westfriedhof
und das südlich anschließende Landschaftsschutzgebiet bleiben als zusammenhängender Grüngürtel erhalten, in den der
Dorbach weiterhin eingebettet verläuft.
2.2 Naturschutz
Der bestehende Schutz des Dorbachs als geschützter Landschaftsbestandteil wird berücksichtigt und als Fläche für Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft im Bebauungsplan gesichert. Die Einschätzung, dass es sich bei der Dorbachaue im Plangebiet um ein potentielles Naturschutzgebiet (mit daraus resultierendem Schutz gem. § 29 Abs. 4 und
§ 34 Abs. 2 BNatSchG) handelt, wird aus fachlicher Sicht nicht geteilt.
2.3 Ausgleichsfläche / Time Lag
Die Inanspruchnahme einer Ausgleichsfläche stellt eine Ausnahme dar, die keine gängige Praxis ist und es auch nicht
werden soll. Das Planvorhaben stellt auf Grund seiner besonderen Bedeutung als Gemeinbedarfseinrichtung für die Religionsausübung im westlichen Stadtgebiet von Aachen einen Sonderfall dar. Die Inanspruchnahme einer Ausgleichsfläche
ist rechtlich zulässig, wenn der Ausgleich auf anderen Flächen durch gleichwertige Maßnahmen ausgeglichen wird. Im
Rahmen der Kompensationsberechnung für den Bebauungsplan wird der entsprechende Ausgleichsbedarf der JVA unter
Berücksichtigung des sog. 'Time Lag' (Entwicklungszeit von 13 Jahre) ermittelt. Das bedeutet, dass das Kompensationskonzept den 'ökologischen Entwicklungsprozess' berücksichtigt und in die Berechnung des Ausgleichs einbezogen hat.
Ein zusätzlicher Ausgleich auf Grund des Eingriffs durch das Vorhaben 'evangelische Kirche' wird weiterhin ebenfalls bei
der Ausgleichsermittlung hinzugerechnet, so dass eine korrekte Ermittlung des Eingriffs bzw. des Ausgleichsbedarfs vorliegt.
Mit der Realisierung des geplanten Vorhabens geht der überwiegende Teil des Bewuchses des Plangebiets verloren.
Hiervon betroffen sind Teile der mit Strauch- und einzelnen Baumarten bewachsenen Ausgleichsfläche, die heute eine
mittlere Bedeutung besitzt, sowie die Baumhecke (überwiegend Stieleichen und Feldahorn) am nördlichen Rand des
Plangebiets mit höherer ökologischer Bedeutung. Die Summe der über den Bebauungsplan Nr. 672 festgesetzten Ausgleichsverpflichtungen zuzüglich der Ausgleichserfordernisse des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 962 ergibt
1.859 Wertpunkte (Verfahren der STADT AACHEN 2006; vgl. hierzu Landschaftspflegerischen Fachbeitrag Evangelische
Kirche Vaalser Straße).
2.4 Gewässerschutz
Die geplante Bebauung grenzt auf einer Länge von rd. 50 m an den nur temporär wasserführenden Dorbach. Bei der Planung werden die entsprechenden Schutzmaßnahmen für den Dorbach berücksichtigt und über entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan gesichert. Der bestehende Schutz des Gewässerrandstreifens wird durch die Ausweisung einer Fläche zum Schutz von Natur und Landschaft mit einer Breite von 5 m entsprechend der Schutzbestimmungen des
§ 38 Abs. 3 WHG festgesetzt. Mit einem mindestens 10 m breiten Abstand der Gebäude zum Dorbach sind Maßnahmen
zur Renaturierung und Auengestaltung des Gewässers nur im geringen Umfang eingeschränkt und weiterhin möglich. Die
Bedenken werden nur teilweise geteilt.
2.5 Weiteres Vorgehen / Umweltbericht
Die Artenschutzvorprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass das Plangebiet nicht als Lebensraum für die Haselmaus sowie
planungsrelevante Amphibien geeignet ist. Eine weitere Artenschutzuntersuchung ist daher nicht erforderlich.
Die Eignung der Fläche als potentielles Naturschutzgebiet wurde geprüft. Im Ergebnis ist eine Ausweisung als Naturschutzgebiet nicht sachgerecht.
Der Aspekt, dass Flächenversiegelungen sowie die Inanspruchnahme von Freiflächen reduziert werden sollen, ist in die
Abwägung eingeflossen. Die Bedeutung des Plangebiets als 'Hitzerückzugsraum' wurde im Rahmen der Umweltprüfung
vertieft betrachtet. Das Plangebiet befindet sich innerhalb eines breiten, von Kaltluft überströmten Bereichs mit einer
Mächtigkeit von 20 bis 25 m. Aktuelle Modellierungen (RWTH AACHEN - GEOGRAFISCHES INSTITUT (2013): Lokale Kaltluft
im Aachener Kessel. Gutachten im Auftrag der Stadt Aachen) zeigen, dass der Kaltluftstrom im Bereich des Plangebietes
in Richtung Klinikum über den Dorbach und weiter über den Wildbach in Richtung Soers abfließt. Mit einem Abstand zum
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bestehenden Wohngebäude sowie z. T. einer geringeren Gebäudehöhe ist die Umströmung des Kirchengebäudes gewährleistet. Der höhere Kirchturm bildet auf Grund seiner schlanken Form kein erhebliches Strömungshindernis. Darüber
hinaus enthält der Bebauungsplan Auflagen zur Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen des Kaltluftstroms,
wie bspw. Dachbegrünung zur Vermeidung einer Oberflächenaufheizung, Begrenzung der Gebäudehöhen. Im Rahmen
des Planverfahrens wurde eine Reduzierung der Gebäudehöhen aus dem Wettbewerb von vormals 3 Geschossen im Bereich des südlichen Bauteils auf 2 Geschosse bzw. teilweise auf ein Geschoss vorgenommen.
Auf Grund der im Absatz Flächennutzungs- und Landschaftsplan genannten Gründe gewichtet die Stadt an dieser Stelle
die Belange der Religionsausübung höher als die Belange des Umweltschutzes. Insbesondere das wesentliche Ziel der
Planung 'Errichtung einer Evangelischen Kirche mit Gemeindezentrum' erfordert einen zentralen Standort, der aus den zu
versorgenden Wohngebieten gut zu erreichen ist. Somit wird eine Freifläche in Anspruch genommen, die jedoch eine
zentrale sehr gut erschlossene Lage direkt angrenzend an bebaute Bereiche aufweist und sich insbesondere für das Ziel
der Planung als Standort sehr gut eignet.
2.6 Zusammenfassung für den Fall der Planumsetzung
Zu 6.1. Der Anregung wird gefolgt. Die Kompensationsberechnung geht vom Endzustand der Ausgleichsfläche aus und
wird diesen unter Berücksichtigung des 'Time Lag' (d.h. zzgl. eines Aufschlags für die Entwicklungszeit) anderenorts ausgleichen (s.o.).
Zu 6.2. Der Anregung wird gefolgt. Es wird eine Filterung der Niederschlagswasser von den Parkplatzflächen vorgesehen,
so dass kein ungereinigtes Niederschlagswasser von den Parkplatzflächen in den Dorbach geleitet wird. Des Weiteren
erfolgt eine Rückhaltung des anfallenden Niederschlagswassers in Form eines Staukanals bzw. eines Rigolensystems auf
dem Grundstück der evangelischen Kirche, so dass die Einleitung gewässerverträglich erfolgt. Die hierfür erforderlichen
Flächen für die Rückhaltung sind im Vorhaben- und Erschließungsplan dargestellt. Weitere Regelungen zur Entwässerungsplanung (Einleitmengen in den Dorbach etc.) werden über Regelungen im Durchführungsvertrag gesichert. Die Berechnung durch den Wasserverband Eifel-Rur zum Thema Hochwasserschutz kommt zu dem Ergebnis, dass keine kritischen Hochwasserspitzen durch die Einleitung der prognostizierten Niederschlagswassermengen zu erwarten sind. Insofern werden die Bedenken nicht geteilt.
Zu 6.3. Den geplanten Maßnahmen im Rahmen der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie stehen dem Vorhaben nicht
entgegen. Insofern werden die Bedenken nicht geteilt.
Zu 6.4. Im Rahmen von Minderungsmaßnahmen wird der Gewässerrandstreifen des Dorbachs mit einer Breite von 5 m
im Bebauungsplan gesichert. Eine Renaturierung des Fließgewässers als Ausgleichsmaßnahme sprengt auf Grund des
erforderlichen Zeitrahmens, insbesondere wegen der erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen ein Bauleitplanverfahren.
Zu 6.5. Der Anregung wird gefolgt. Es erfolgt eine Gesamtkompensation ohne Zahlung von Ausgleichsgeldern.
Zu 6.6. Der Anregung wird gefolgt, eine fachlich einwandfreie Berechnung des Ist-Soll-Zustands im Rahmen der Ausgleichsberechnung durchzuführen.

Abwägungsvorschlag
Die Stadt gewichtet in der Abwägung die Belange der Religionsausübung gem. § 1 Abs. 6 Nr. 6 BauGB sowie die Wohnort nahe Versorgung mit einer kirchlichen und karitativen Einrichtung höher als die Belange des Klimas und des Naturschutzes. Hierbei wurde in die Abwägung eingestellt, dass keine erheblichen Auswirkungen durch die geplante Bebauung
auf das Klima und den Erhalt der östlich und südlich an das Plangebiet anschließenden Freifläche entstehen. Unter Berücksichtigung der durch das Vorhaben vorgesehenen Minderungsmaßnahmen, wie Reduzierung der Gebäudehöhen,
Dachbegrünung und Festlegung eines Abstandes von 10 m der Gebäude zum Dorbach ist die Planung mit ihren Auswirkungen vertretbar.
Der Ausgleich erfolgt im Nordosten des Stadtgebietes von Aachen zwischen der A44 und der Verlautenheidener Straße
(Gemarkung Haaren, Flur 27, Flurstücke 76 und 314). Das Kompensationskonzept sieht eine Extensivierung von Grünland, Anlage einer Streuobstwiese sowie die Pflanzung von Gehölzen vor.

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Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
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, Vaalser Straße 351, 52074 Aachen, Schreiben vom 20.03.2014

3.

Schreiben vom 26.9.2013 an das ServiceCenter der Landesregierung NRW, weitergeleitet an das Ministerium für
Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung sowie das für den BLB NRW zuständige Finanzministerium des Landes
Nordrhein-Westfalen, Antwort vom 18.10.2013
Schreiben vom 7.11.2013 an das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Antwort vom 08.11.2013
Schreiben des MBWS vom 21.11.2013 an den OBM, Antwort hierzu vom 02.12.2013
Schreiben der Stadt Aachen an Herrn

vom 16.12.2013

Stellungnahme der Verwaltung
Im Gegensatz zu einer Bebauung mit Ein- bzw. Mehrfamilienhäusern besitzt die durch die Planung vorgesehene Gemeinbedarfseinrichtung eine wesentliche Bedeutung zur Versorgung des Stadtgebietes Aachen-West mit kirchlichen Einrichtungen. Dieser öffentliche Belang gem. § 1 Abs. 6 Nr. 6 BauGB ist im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen und hat ein größeres städtebauliches Gewicht als eine Wohnbebauung, die auch an vielen anderen Stellen
des Stadtgebietes realisiert werden könnte.
Das Plangebiet ist Teil einer Kaltluftschneise, über die Kaltluft aus den südlichen Bereichen in Richtung Klinikum geleitet
wird. Im Rahmen der Umweltprüfung wurden mittlere Auswirkungen auf das Schutzgut Klima ermittelt. (siehe Pkt. 1.6).
Die Einschätzung, dass sich hier eine wertvolle Grünfläche mit Bedeutung für Pflanzen und Tiere entwickelt hat, wird geteilt. Die Auswirkungen der Planung, welche im Rahmen der Umweltprüfung auf die Umwelt ermittelt und bewertet wurden, sind entsprechend in die Abwägung eingestellt worden. Die Inanspruchnahme eines Teils der Ausgleichsfläche ist
erneut auszugleichen (siehe Pkt. 1.4).
Das Plangebiet entwässert in den Dorbach; eine Rückhaltung des Niederschlagswassers auf dem Grundstück sowie die
Reinigung der im Bereich der Stellplätze und Zufahrten anfallenden Niederschläge vor Einleitung in den Dorbach ist vorgesehen. Das Plangebiet und Umgebung ist nicht Teil eines Wassereinzugsgebiets mit Bedeutung für den Trinkwasserschutz.
Insgesamt werden im Rahmen des Abwägungsprozesses die Belange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 6 BauGB 'Erfordernisse für
Gottesdienst und Seelsorge' höher gewichtet als die durch die Planung berührten Umweltschutzbelange gem. § 1 Abs. 6
Nr. 7 BauGB.
Eine Erlaubnis zur Rodung von Sträuchern und Bäumen wurde bisher nicht durch die Stadt erteilt und von Seiten des
Vorhabenträgers auch keine Rodung durchgeführt.
Zu den Planungsalternativen wird auf Pkt. 1.2 verwiesen.
Da der Grundstücksverkauf vor dem Beginn des Bauleitplanverfahrens erfolgte und es sich dabei um ein privates Grundstücksgeschäft handelt, ist hier eine Information der Bürger und Anlieger seitens der Verwaltung nicht möglich.
Abwägungsvorschlag
Die Bedenken werden nicht geteilt. Der Anregung, den Neubau zu stoppen, wird nicht gefolgt.

4.

, Postfach 101159, 52011 Aachen, Schreiben vom 21.03.2014

Stellungnahme der Verwaltung
Die Bedenken zum vermehrten Schadstofftransport der Verkehrsabgase von der Vaalser Straße Richtung Innenstadt auf
Grund der Bebauung in der Frischluftschneise werden nicht geteilt, da der Kaltluftstrom durch die geplante Neubebauung
zwar beeinträchtigt, aber nicht aufgelöst wird. Zum Thema Frischluftzufuhr / Lufthygiene wird auf Pkt. 1.6 verwiesen.
Der Anregung, eine UVP durchzuführen, wurde mit einer Umweltprüfung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens entsprochen.
Hinsichtlich der Kritik an der Planung wird darauf verwiesen, dass es sich um das Ergebnis eines für das Vorhaben
durchgeführten Wettbewerbsergebnisses handelt.
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Änderung Nr. 130 des Flächennutzungsplanes 1980
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 12.12.2014

Die Planung wird gerade nur wegen des Gemeinwohls und der für die Planung sprechenden öffentlichen Belange an diesem Standort ermöglicht. Die Planungsalternative Umnutzung / Erweiterung des Bestandsgebäudes Gemeindezentrum
'Dietrich-Bonhoeffer-Haus' ist auf Grund der städtebaulichen Lage und der Erreichbarkeit für den gesamten Gemeindebezirk verworfen worden. Eine Umnutzung in eine gewerbliche Nutzung ist auf Grund des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans, der Objektbezogen ist, sowie der Darstellung im Bebauungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf nicht möglich.
Zum Thema Inanspruchnahme einer Ausgleichsfläche wird auf Pkt. 1.4 verwiesen.
Die Gebäudehöhen wurden mit der Stadt abgestimmt. Eine Auflage zur Eingeschossigkeit ist nicht bekannt.
Die Inanspruchnahme einer Ausgleichsfläche wird kein Präzedenzfall werden, da es sich bei dem Vorhaben um eine besondere Nutzung durch eine Kirche handelt. Diese Ausnahme wird nicht zum Präzedenzfall werden!
Abwägungsvorschlag
Die Belange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 6 BauGB 'Erfordernisse für Gottesdienst und Seelsorge' werden höher gewichtet als die
durch die Planung berührten Umweltschutzbelange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB.
Die Bedenken werden nur teilweise geteilt. Der Anregung, das Vorhaben abzulehnen, wird nicht gefolgt.

5.

, Schreiben vom 28.03.2014

Stellungnahme der Verwaltung
Die Planungsalternative der Modernisierung der vorhandenen Standorte wurde umfassend durch die Evangelische Kirche
geprüft und als Lösung verworfen. Zum Thema Alternativen wird auf Pkt. 1.2 und 1.3 verwiesen.
Der zitierte Satz auf Seite 7 des Erläuterungsberichts bezieht sich auf die Aussagen des Gesamtstädtischen Klimagutachtens, welches diese Fläche als von Bebauung freizuhalten einstuft; aktuelle Modellierungen geben eine neue Einschätzung zur Bedeutung der Kaltluftströme im Aachener Talkessel (siehe Pkt. 1.6). Die Aussage des Klimagutachtens wird
entsprechend im Rahmen der Bauleitplanung dahingehend revidiert, dass die vorliegende Planung sich durch mittlere
Auswirkungen auf das Schutzgut Klima auswirkt. Im Rahmen des Abwägungsprozesses werden sie daher geringer gewichtet als die Belange der Kirche zur Religionsausübung bzw. zur Berücksichtigung der Erfordernisse für den Gottesdienst und die Seelsorge.
Schaffung einer Bachaue

Die geplante Bebauung grenzt auf einer Länge von rd. 50 m an das Gewässer. Mit einem 10 m breiten Mindestabstand
zwischen Gebäude und der Böschungsoberkante des nur temporär wasserführenden Dorbachs, sind Maßnahmen zur
Renaturierung und Auengestaltung nur im geringen Umfang eingeschränkt und weiterhin möglich. Die Bedenken werden
nur teilweise geteilt (siehe Pkt. 1.7).
Steigerung der Artenvielfalt

Die Aussage einer Artenverarmung durch die Inanspruchnahme der Fläche wird nicht geteilt, da es sich im Plangebiet um
häufige und ungefährdete Tierarten handelt, die in ihrem Habitat nicht gefährdet sind (siehe Pkt. 1.5).
Erhalt des Landschaftsbildes

Durch die Planung kommt es zu einer Inanspruchnahme einer Fläche von rd. 0,3 ha und damit einer geringfügigen Erweiterung des vorhandenen Innenbereichs um ein erschlossenes Grundstück. Das Plangebiet grenzt dabei direkt an eine bestehende Wohnbebauung an und orientiert sich an der vorhandenen Tiefe der westlich angrenzenden Grundstücke von
rd. 65 m. Der weitaus größere Teil der Grünfläche angrenzend an den Westfriedhof und das südlich anschließende Landschaftsschutzgebiet bleiben als zusammenhängender Grüngürtel erhalten, in den der Dorbach weiterhin eingebettet verläuft.
Der Aussage, dass die Bebauung einen massiven Eingriff in den renaturierten Gebietsstreifen darstellt, wird nur teilweise
geteilt (siehe Pkt. 1.8).
Klimawandel, Feinstaubbelastung

Zum Thema Inanspruchnahme einer Frischluftschneise wird auf Pkt. 1.6 verwiesen. Die geplanten Maßnahmen zur Höhenbegrenzung und Dachbegrünung können eine Beeinträchtigung des Kaltluftstroms mindern, jedoch nicht vermeiden.
Seite 10

Änderung Nr. 130 des Flächennutzungsplanes 1980
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 12.12.2014

Die gesamtstädtische Bedeutung der Frischluftschneise ist jedoch gering, da sie keine entlastende Wirkung für die
Aachener Innenstadt hat. Die Bedenken werden nur teilweise geteilt.
Die aktuelle Kaltluftuntersuchung der RWTH (RWTH AACHEN - GEOGRAFISCHES INSTITUT (2013): Lokale Kaltluft im
Aachener Kessel. Gutachten im Auftrag der Stadt Aachen) stellt eine qualifizierte wissenschaftliche Untersuchung der
klimatischen Situation in der Stadt Aachen dar, welche als Grundlage zur Bewertung der klimatischen Auswirkungen im
Plangebiet ausreicht, so dass es keines zusätzlichen Strömungsgutachtens bedarf, um die Situation im Plangebiet beurteilen zu können.
Gewässerschutz

Die Bedenken zum Gewässerschutz bezüglich der Niederschlagswasserableitung werden nicht geteilt. Der Oberflächenabfluss von versiegelten bzw. teilbesiegelten Flächen wird in den Dorbach eingeleitet. Es erfolgt eine vorgeschaltete Filterung des von den Stellplätzen und Zufahrten abgeleiteten Niederschlagswassers. Einzelne Fußwege werden über Pflanzund Rasenflächen direkt versickert. Durch eine vorgesehene Dachbegrünung wird die Menge des oberflächig abfließenden Niederschlagswassers zusätzlich reduziert. Des Weiteren erfolgt eine Rückhaltung des anfallenden Niederschlagswassers in Form eines Staukanals bzw. eines Rigolensystems auf dem Grundstück der evangelischen Kirche, so dass die
Einleitung gewässerverträglich erfolgt. Die hierfür erforderlichen Flächen für die Rückhaltung befinden sich überwiegend
unterhalb der versiegelten Flächen (Zufahrt, Stellplätze, Terrassen und Wege) und sind im Vorhaben- und Erschließungsplan zeichnerisch dargestellt. Weitere Regelungen zur Entwässerungsplanung (Einleitmengen in den Dorbach etc.) werden über Regelungen im Durchführungsvertrag gesichert. Die Berechnung durch den Wasserverband Eifel-Rur zum
Thema Hochwasserschutz kommt zu dem Ergebnis, dass keine kritischen Hochwasserspitzen durch die Einleitung der
prognostizierten Niederschlagswassermengen zu erwarten sind. Insofern werden die Bedenken zum Hochwasserschutz
nicht geteilt.
Bodenschutz

Die Bedenken zum Bodenschutz werden nur teilweise geteilt, da der Grundwasserkontakt der Gleyböden heute eingeschränkt ist und insgesamt eine verhältnismäßig kleine Fläche beansprucht wird (siehe Pkt. 1.9).
Lärmstörung / nächtliche Beleuchtung

Der Schutz der menschlichen Gesundheit (auch vor Lärm) ist im Bebauungsplan-Verfahren durch entsprechende Maßnahmen zu sichern – dies betrifft sowohl die neuen Nutzer als auch die Anlieger. Mit der geringfügigen Erweiterung der
vorhandenen Wohnbebauung durch eine Gemeinbedarfseinrichtung 'Kirche' sind keine erheblich nachteiligen Auswirkungen zu erwarten.
Potenziell nachteilige Auswirkungen durch nächtliche Beleuchtung auf das Habitat von Kleintieren und Insekten ist nicht
zu erwarten, da das Plangebiet bereits durch angrenzende Wohnbebauung und die durchgehende Beleuchtung der
Vaalser Straße vorbelastet ist. Lichtscheue Tiere meiden die Fläche bereits heute. Auf eine entsprechende Beleuchtung
zur Schonung der Insekten wird geachtet. Der Anregung wird gefolgt.
Abwägungsvorschlag
Die vom Einwender vorgebrachten Aspekte werden auch von der Stadt Aachen als wichtig und beachtenswert eingeschätzt. Sie sind deshalb frühzeitig im Rahmen der Umweltprüfung untersucht und bewertet worden. Mit dem geplanten
Bau des Kirchenneubaus und Gemeindezentrums sind Eingriffe in den Naturhaushalt unvermeidbar. Das Ergebnis der
Umweltprüfung zeigt jedoch, dass der Umfang des Eingriffs durch die festgesetzten Maßnahmen zur Vermeidung und
Minderung verringert werden kann. Unvermeidbare Eingriffe sind über die im Bebauungsplan festgesetzten Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen zu kompensieren.
Die im Rahmen der Umweltprüfung ermittelten Auswirkungen auf die Umwelt werden insgesamt als mittel bewertet. Im
Rahmen des Abwägungsprozesses werden die Belange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 6 BauGB 'Erfordernisse für Gottesdienst und
Seelsorge' daher höher gewichtet als die durch die Planung berührten Umweltschutzbelange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7
BauGB, hier insbesondere den Klima- und Freiraumschutz.
Der Anregung, das Bauvorhaben abzulehnen, wird nicht gefolgt.
Seite 11

Änderung Nr. 130 des Flächennutzungsplanes 1980
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

6.

Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 12.12.2014

Wilbankstraße 133, 52076 Aachen, Schreiben vom 28.03.2014

Stellungnahme der Verwaltung
Die evangelische Kirche ist aus finanziellen Gründen gezwungen, zwei Pfarrbezirke zusammen zu legen (siehe Pkt. 1.1).
Um möglichst vielen Gemeindemitgliedern das Leben in der Kirchengemeinde zu ermöglichen, wurde an der Vaalser
Straße ein zentraler Standort gefunden, der auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen ist. Längere Wege sind
natürlich im Vergleich zu den beiden bestehenden und in den jeweiligen Wohngebieten integrierten Standorten unvermeidlich. Die angesprochene Bürgernähe ist finanziell nicht mehr tragbar.
Die vorgeschlagene Lösung zum Erhalt des Baumbestands an der Vaalser Straße wurde geprüft; sie lässt sich jedoch
insbesondere auf Grund der Geländenivellierung hier nicht realisieren. Insgesamt werden 5 Bäume zum Erhalt festgesetzt.
Die Fläche war zum Zeitpunkt ihrer Veräußerung an den jetzigen Besitzer (Ev. Kirchengemeinde Aachen) nicht in städtischem Besitz.
Eine öffentliche Diskussion findet im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sowie der noch anstehenden öffentlichen Auslegung statt. Über diese Verfahrensschritte können sich auch die Umweltverbände mit ihren Belangen ins Planverfahren
einbringen.
Mit einer Artenschutzvorprüfung wurde das Plangebiet auf geschützte Arten untersucht. Dem Antrag, eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen, wurde mit einer Umweltprüfung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens entsprochen.
Abwägungsvorschlag
Die Anmerkungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Mit der Artenschutzvorprüfung (ASP I) und der Umweltprüfung wurde den Anregungen entsprochen.

7.

, An der Schanz 1, 52064 Aachen, Schreiben vom 31.03.2014

Stellungnahme der Verwaltung
Tierwelt

Die Verwaltung teilt die Einschätzung des Einwenders, dass mit zunehmender Bebauung ökologisch wertvolle Rückzugsräume für die Tierwelt immer seltener werden.
Dorbach

Im Bebauungsplan werden Schutzabstände zum Dorbach festgesetzt (siehe Pkt. 1.7): eine 5 m breite Fläche für Maßnahmen zum Gewässerschutz sowie ein Mindestabstand der Gebäude, das an der nächsten Stelle zum Bach rd. 10 m
beträgt.
Frischluftschneise

Die Bedenken zum vermehrten Schadstofftransport der Verkehrsabgase von der Vaalser Straße Richtung Innenstadt auf
Grund der Bebauung in der Frischluftschneise werden nicht geteilt, da der Kaltluftstrom durch die geplante Neubebauung
zwar beeinträchtigt, aber nicht aufgelöst wird. Auswirkungen auf die Anzahl an Hitzetagen sind durch die geplante Bebauung nicht zu erwarten, da der Kaltluftstrom weiter bestehen bleibt.
Ausgleichsfläche

Die Inanspruchnahme einer Ausgleichsfläche stellt eine Ausnahme dar, die mit dem hoch gewichteten öffentlichen Belang
'Neubau einer evangelischen Kirche' (dem Bedarf eines Bauwerks für ihre Religionsausübung) begründet wird. Der Eingriff in die Ausgleichsfläche für die Errichtung der JVA wird entsprechend an anderer Stelle kompensiert (siehe Pkt. 1.4).
Abwägungsvorschlag
Die vom Einwender vorgebrachten Aspekte werden auch von der Stadt Aachen als wichtig und beachtenswert eingeschätzt. Sie sind deshalb frühzeitig im Rahmen der Umweltprüfung untersucht und bewertet worden.
Seite 12

Änderung Nr. 130 des Flächennutzungsplanes 1980
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 12.12.2014

Die im Rahmen der Umweltprüfung ermittelten Auswirkungen auf die Umwelt werden insgesamt nur als mittel bewertet.
Im Rahmen des Abwägungsprozesses werden die Belange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 6 BauGB 'Erfordernisse für Gottesdienst
und Seelsorge' daher höher gewichtet als die durch die Planung berührten Umweltschutzbelange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7
BauGB, hier insbesondere den Klima- und Freiraumschutz.
Der Anregung, das Bauvorhaben abzulehnen, wird nicht gefolgt.

8.

, Am Treut 1b, 52072 Aachen, Schreiben vom 07.04.2014

Stellungnahme der Verwaltung
Die Minderung des Flächenverbrauchs für bauliche Vorhaben ist sowohl seitens der Bundesregierung als auch vom Land
NRW beabsichtigt und auch von der Stadt Aachen als Ziel berücksichtigt. Die Bundesregierung hat in der nationalen
Nachhaltigkeitsstrategie (2002) u.a. das flächenpolitische Ziel zur Reduktion der täglichen Inanspruchnahme von Boden
für neue Siedlungs- und Verkehrsflächen von derzeit ca. 93 ha auf 30 ha/Tag für Gesamt-Deutschland formuliert, das bis
zum Jahr 2020 erreicht werden soll. Gleichgewichtete Intentionen nachhaltiger städtebaulicher Entwicklung verfolgt der in
Neuaufstellung befindliche Landesentwicklungsplan NRW (Entwurf 06/2013) mit Reduzierung des täglichen Wachstums
der Siedlungs- und Verkehrsfläche bis zum Jahr 2020 auf 5 ha und langfristig auf 'Netto-Null' (für Gesamt-NRW) sowie
dem Vorrang der Innenentwicklung vor der Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich.
Dieses Ziel verbietet jedoch nicht grundsätzlich eine Neubebauung. Die kleinflächige Erweiterung der vorhandenen
Wohnbauflächendarstellung wird auf Grund des Bedarfs der evangelischen Kirche nach einem Standort in zentraler Lage
ihres Pfarrbezirks begründet, für den keine Standortalternativen bereitstehen. Eine Zusammenlegung der beiden Einrichtungen an einem der vorhandenen Standort wurde eingehend geprüft, konnte auf Grund fehlender Erweiterungsflächen
für den neuen Pfarrbezirk West sowie der dann auch dezentraleren Lage im neuen Pfarrbezirk Aachen-West nicht realisiert werden (siehe Pkt. 1.2).
Das Grundstück war über eine öffentliche Ausschreibung vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW zu erhalten.
Abwägungsvorschlag
Der Einspruch gegen die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Bau der evangelischen Kirche
Vaalser Straße in Aachen-Laurensberg wird zurück gewiesen.

9.

, Fuchserde 16, 52066 Aachen, Schreiben vom 16.03.2014

Stellungnahme der Verwaltung
Der Neubau der evangelischen Kirche an der Vaalser Straße wird barrierefrei errichtet.
Die Empfehlung zur Berücksichtigung einer entsprechenden Höranlage in Kirchenräumen für Schwerhörige wird an den
Vorhabenträger weitergereicht.
Abwägungsvorschlag
Der Anregung wird teilweise gefolgt.

10.

, Morinerweg 13, 52074 Aachen, Schreiben vom 19.03.2014

Stellungnahme der Verwaltung
Da der Grundstücksverkauf unabhängig von der Stadt Aachen und vor dem Beginn des Bauleitplanverfahrens erfolgte,
war die gewünschte frühere Bürgerinformation seitens der Verwaltung nicht möglich.
Abwägungsvorschlag
Die Zustimmung zum Bebauungsplan wird zur Kenntnis genommen.
Seite 13

Änderung Nr. 130 des Flächennutzungsplanes 1980
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

11.

Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 12.12.2014

Abwägung aller Belange – Vorschlag der Verwaltung

Die Erforderlichkeit zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 962 – Vaalser Straße / Evangelische Kirche – ergibt sich aus dem Planungsziel, eine neue evangelische Kirche mit Gemeindezentrum für den Aachener Westen zu bauen. Die Anforderungen an den Standort, welche sich auf Grund der Nutzung als Kirche und Gemeindezentrum ergeben, werden mit dem Grundstück Vaalser Straße gewährleistet. Hierzu gehören die wichtigen Kriterien einer
zentralen Lage innerhalb des Pfarrbezirks, eine gute Erreichbarkeit, insbesondere mit öffentlichen Verkehrsmitteln, und
einer städtebaulich integrierten Lage. Die Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 962 – Vaalser
Straße / Evangelische Kirche - gewährleistet, dass nur das konkrete und detailliert geprüfte Vorhaben realisiert werden
kann.
Die Erforderlichkeit zur Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen ergibt sich durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 962 'Vaalser Straße / Evangelische Kirche'. Die Änderung Nr.130
des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren zur Erstellung des v. g. vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
durchgeführt.
Im Rahmen des Abwägungsprozesses sind neben den Planungszielen insbesondere gem. § 2 Abs. 3 BauGB die durch
die Planung berührten und damit alle abwägungsbeachtlichen Belange als Abwägungsmaterial zu ermitteln, zu bewerten
und zu gewichten. Durch das Planverfahren werden die folgenden in § 1 Abs. 6 BauGB aufgeführten Belange berührt:
•

die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen,
alten und behinderten Menschen (Nr. 3),

•

die von Kirchen und Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts festgestellten Erfordernisse für Gottesdienst und
Seelsorge (Nr. 6),

•

die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Nr. 7),
insbesondere
a) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt
b) die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes
(nicht berührt)
c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt,
d) umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter,
e) die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern,
f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie,
g) die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts
i) die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a, c u. d.
h) Die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von
Rechtsakten der Europäischen Union festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden. (nicht berührt)

Gem. § 1 Abs. 7 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander
und untereinander gerecht abzuwägen. Als Abwägungsmaterial werden die folgenden Belange bewertet:
•

erforderlicher neuer Kirchenstandort/ -bau mit Gemeindezentrum für den Pfarrbezirk im Aachener Westen

•

Einrichtungen der Daseinsvorsorge für die Religionsausübung / in Nr. 6 aufgeführten Erfordernisse für Gottesdienst
und Seelsorge

•

bauliche Inanspruchnahme einer Ausgleichsfläche
Seite 14

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Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 12.12.2014

•

Auswirkungen auf das Lokalklima, Kaltluftentstehung und Kaltluftweiterleitung sowie potenzielle Einschränkung der
Frischluftzufuhr in die nördlich an das Plangebiet anschließenden Bereiche (Pariser Ring, Klinikum etc.)

•

Inanspruchnahme einer Bachaue, Entwässerung

•

Veränderung des Landschaftsbildes, Freiraumschutz

•

Änderung des Landschaftsplanes / Rücknahme der Ausweisung / Beeinträchtigung des geschützten Landschaftsbestandteils 'Dorbach'

•

Inanspruchnahme von schützenswertem Boden

•

Arten- und Biotopschutz

Gewichtung:
Der Bedeutung der wohnungsnahen Versorgung des neuen Pfarrbezirks mit einer evangelischen Kirche mit Gemeindezentrum und die zentrale Lage innerhalb des neuen Pfarrbezirks in Verbindung mit einer guten Erreichbarkeit des Standortes für alle Gemeindemitglieder des Pfarrbezirks sowie als wichtiger Teil der städtischen Infrastruktur wird ein besonderes Gewicht beigemessen. Das von der evangelischen Kirche festgestellte Erfordernis eines Kirchenneubaus ist im
Rahmen der Abwägung zu beachten.
Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen wurden ermittelt und im Umweltbericht beschrieben und bewertet. Die relevanten Umweltbelange sowie das Ergebnis der Umweltprüfung werden in der Abwägung berücksichtigt. Nachteilige Auswirkungen ergeben sich insbesondere für die Schutzgüter Klima, Pflanzen, Tiere, Landschaft, Gewässer und Boden. Es
ergeben sich durch die Planung jedoch keine erheblichen Auswirkungen für das Klima, die Frischluftzufuhr, das Landschaftsbild, den Dorbach und die Gleyböden. Durch Ausgleichsmaßnahmen werden die Eingriffe ausgeglichen.
Die Inanspruchnahme einer über ein anderes Bauleitplanverfahren festgesetzten Ausgleichsfläche stellt eine Ausnahme
dar, die keine gängige Praxis ist und es auch nicht werden soll. Von der Ausgleichsfläche in einer Gesamtgröße von
12.000 qm werden 3.665 qm für den Neubau einer Kirche in Anspruch genommen. Die Rodung im Plangebiet wird über
externe Ausgleichsmaßnahmen unter besonderer Berücksichtigung des bereits entwickelten ökologischen Zustands kompensiert.
Die Gewichtung der Belange erfordert das Bevorzugen eines oder mehrerer Belange und damit verbunden das Zurückstellen anderer Belange in der Abwägung.
Das Baugesetzbuch führt in § 1 Abs. 6 BauGB die bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigenden Belange
auf. Hierzu gehören unter Nr. 6 "die von den Kirchen und Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts festgestellten
Erfordernisse für Gottesdienst und Seelsorge". Aus den Aufgaben der Gemeinde für die Daseinsvorsorge aus religiöser
und kultureller Hinsicht, ergibt sich die Verpflichtung für die Ausweisung von Gemeinbedarfsflächen in diesem Bereich.
Die Beeinträchtigung der Umweltbelange werden bei der Abwägung der berührten Belange gegen- und untereinander geringer bewertet und von den Auswirkungen auf die Umwelt als vertretbar und ausgleichbar eingestuft.
Den öffentlichen Belangen, den durch die evangelische Kirche festgestellten Erfordernissen für Gottesdienst und
Seelsorge gem. § 1 Abs. 6 Nr. 6 BauGB zu entsprechen, sowie die Berücksichtigung von 'sozialen und kulturellen
Bedürfnissen der Bevölkerung' gem. § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB wird Vorrang eingeräumt und die nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt durch das Vorhaben sowie die Inanspruchnahme eines Teils einer Ausgleichsfläche
hingenommen.

Seite 15

Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen

Der Oberbürgermeister

Eingaben:
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 1 BauGB
zur Änderung Nr. 130 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg
für den Planbereich zwischen Vaalser Straße, Westfriedhof und Dorbach
(Stand 15.12.2014)

Lage des Geltungsbereiches der FNP-Änderung Nr. 130

Änderung Nr. 130 des Flächennutzungsplanes 1980
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

Eingaben Behördenbeteiligung
Fassung vom 15.12.2014

Inhaltsverzeichnis

1.

Bauverwaltung (B 03/12), Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW – Rheinland,
Bezirksregierung Düsseldorf, Schreiben vom 20.03.2014 .................................................................. 1

2.

Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfahlen, Riehler Platz 2, 50668 Köln, Schreiben
vom 21.03.2014 ....................................................................................................................................... 4

3.

Straßen NRW – Landesbetrieb Straßenbau, Regionalniederlassung Ville-Eifel,
Postfach 120161, 53874 Euskirchen, Schreiben vom 28.03.2014 ....................................................... 5

4.

Stadt Aachen, Straßenverkehrsbehörde (FB 61/80), Schreiben vom 03.04.2014 .............................. 6

5.

WVER - Wasserverband Eifel-Rur, Postfach 102564, 52325 Düren, Schreiben vom
08.04.2014 ................................................................................................................................................ 7

6.

Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 Bergbau und Energie in NRW, Postfach, 44025
Dortmund, Schreiben vom 22.04.2014 ................................................................................................ 14

7.

Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW Aachen, Mies-van-der-Rohe-Straße 10,
52074 Aachen, Schreiben vom 22.04.2014 ......................................................................................... 15

8.

Landesverband Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland,
Stellungnahme vom 21.07.2014 ........................................................................................................... 16

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- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

1.

Eingaben Behördenbeteiligung
Fassung vom 15.12.2014

Bauverwaltung (B 03/12), Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW – Rheinland, Bezirksregierung
Düsseldorf, Schreiben vom 20.03.2014

Seite 1

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Eingaben Behördenbeteiligung
Fassung vom 15.12.2014

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- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

Eingaben Behördenbeteiligung
Fassung vom 15.12.2014

Seite 3

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- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

2.

Eingaben Behördenbeteiligung
Fassung vom 15.12.2014

Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfahlen, Riehler Platz 2, 50668 Köln, Schreiben vom 21.03.2014

Seite 4

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- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

3.

Eingaben Behördenbeteiligung
Fassung vom 15.12.2014

Straßen NRW – Landesbetrieb Straßenbau, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Postfach 120161,
53874 Euskirchen, Schreiben vom 28.03.2014

Seite 5

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- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

4.

Eingaben Behördenbeteiligung
Fassung vom 15.12.2014

Stadt Aachen, Straßenverkehrsbehörde (FB 61/80), Schreiben vom 03.04.2014

Seite 6

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5.

Eingaben Behördenbeteiligung
Fassung vom 15.12.2014

WVER - Wasserverband Eifel-Rur, Postfach 102564, 52325 Düren, Schreiben vom 08.04.2014

Seite 7

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Seite 8

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Seite 9

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6.

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Fassung vom 15.12.2014

Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 Bergbau und Energie in NRW, Postfach, 44025 Dortmund,
Schreiben vom 22.04.2014

Seite 14

Änderung Nr. 130 des Flächennutzungsplanes 1980
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

7.

Eingaben Behördenbeteiligung
Fassung vom 15.12.2014

Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW Aachen, Mies-van-der-Rohe-Straße 10, 52074 Aachen,
Schreiben vom 22.04.2014

Seite 15

Änderung Nr. 130 des Flächennutzungsplanes 1980
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

8.

Eingaben Behördenbeteiligung
Fassung vom 15.12.2014

Landesverband Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Stellungnahme vom
21.07.2014

Seite 16

Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen

Der Oberbürgermeister

Abwägungsvorschlag über die Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
zur Änderung Nr. 130 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg
für den Planbereich zwischen Vaalser Straße, Westfriedhof und Dorbach
(12.12.2014)

Lage des Geltungsbereiches der FNP-Änderung Nr. 130

Änderung Nr. 130 des Flächennutzungsplanes 1980
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

Abwägungsvorschlag Behördenbeteiligung
Fassung vom 12.12.2014

Inhaltsverzeichnis

1.

Bauverwaltung (B 03/12), Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW – Rheinland,
Bezirksregierung Düsseldorf, Schreiben vom 20.03.2014 .................................................................. 1

2.

Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfahlen, Riehler Platz 2, 50668 Köln, Schreiben
vom 21.03.2014 ....................................................................................................................................... 1

3.

Straßen NRW – Landesbetrieb Straßenbau, Regionalniederlassung Ville-Eifel,
Postfach 120161, 53874 Euskirchen, Schreiben vom 28.03.2014 ....................................................... 1

4.

Stadt Aachen, Straßenverkehrsbehörde (FB 61/80), Schreiben vom 03.04.2014 .............................. 1

5.

WVER - Wasserverband Eifel-Rur, Postfach 102564, 52325 Düren, Schreiben vom
08.04.2014 ................................................................................................................................................ 2

6.

Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 Bergbau und Energie in NRW, Postfach, 44025
Dortmund, Schreiben vom 22.04.2014 .................................................................................................. 2

7.

Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW Aachen, Mies-van-der-Rohe-Straße 10,
52074 Aachen, Schreiben vom 22.04.2014 ........................................................................................... 2

8.

Landesverband Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland,
Stellungnahme vom 21.07.2014 ............................................................................................................. 3

9.

Abwägung aller Belange – Vorschlag der Verwaltung ........................................................................ 3

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- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

Abwägungsvorschlag Behördenbeteiligung
Fassung vom 12.12.2014

Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden
gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 962
1.

Bauverwaltung (B 03/12), Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW – Rheinland, Bezirksregierung
Düsseldorf, Schreiben vom 20.03.2014

Stellungnahme der Verwaltung
Der Hinweis des Kampfmittelbeseitigungsdienstes auf einen konkreten Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen
des 2. Weltkriegs (Panzergraben) ist als Hinweis in die schriftlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan aufgenommen
worden.
Abwägungsvorschlag
Der Anregung wird gefolgt. Ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen.

2.

Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfahlen, Riehler Platz 2, 50668 Köln, Schreiben vom 21.03.2014

Stellungnahme der Verwaltung
Das Schreiben der Oberfinanzdirektion zur Weiterleitung des Schreibens an den BLB NRW Aachen wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsvorschlag
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

3.

Straßen NRW – Landesbetrieb Straßenbau, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Postfach 120161,
53874 Euskirchen, Schreiben vom 28.03.2014

Stellungnahme der Verwaltung
Das Plangebiet ist mit seiner Lage angrenzend an die B1 (Vaalser Straße) an das überörtliche Straßenverkehrsnetz angeschlossen. Das geringe vorhabenbedingte Verkehrsaufkommen wird die Leistungsfähigkeit der B1 nicht beeinträchtigen. Eine Einbeziehung der Privatzufahrt in die Signalisierung des Knotens B1 / L 260 ist nicht vorgesehen. Bei der rechts
rein / rechts raus – Lösung sind keine Falschfahrten zu erwarten, da in diesem Bereich auf der B1 ein durchgehend begrünter Mittelstreifen vorhanden ist. Eine rückwärtige Erschließung des Grundstücks ist nach den vorliegenden Gegebenheiten nicht möglich, da dort angrenzend an Privatgärten eine Kleingartenanlage und nur ein Fußweg vorhanden sind.
Abwägungsvorschlag
Die Bedenken werden nicht geteilt. Der Anregung wird nicht gefolgt.

4.

Stadt Aachen, Straßenverkehrsbehörde (FB 61/80), Schreiben vom 03.04.2014

Stellungnahme der Verwaltung
Die Empfehlung die Lage der Zufahrt anzupassen und damit östlich der Zufahrt einen vollwertigen Parkplatz zu erhalten,
wird entsprochen. Die Planung ist zur öffentlichen Auslegung (Bebauungsplan-Entwurf) entsprechend überarbeitet worden.

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Änderung Nr. 130 des Flächennutzungsplanes 1980
- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

Abwägungsvorschlag Behördenbeteiligung
Fassung vom 12.12.2014

Abwägungsvorschlag
Der Anregung wird gefolgt und der Bebauungsplan-Entwurf entsprechend für die öffentliche Auslegung geändert.

5.

WVER - Wasserverband Eifel-Rur, Postfach 102564, 52325 Düren, Schreiben vom 08.04.2014

Stellungnahme der Verwaltung
Die Einleitung von Niederschlagswasser in den Dorbach sowie die Prüfung des Hochwasserschutzes ist erfolgt. Der
WVER bestätigt, dass aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken gegen die Einleitung von Niederschlagswasser in
den Dorbach bestehen, da die zusätzliche Belastung des Hochwasserrückhaltebeckens Klinikum nur im Bereich von 1
Promille liegen wird und daher zu vernachlässigen ist.
Die Umsetzung der Maßnahmenvorschläge des WVER als Ausgleichsmaßnahmen würde auf Grund des erforderlichen
wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens den Zeitrahmen des Bebauungsplanes sprengen. Die geplanten Maßnahmen am Dorbach werden jedoch durch den Bebauungsplan nicht behindert.
Abwägungsvorschlag
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

6.

Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 Bergbau und Energie in NRW, Postfach, 44025 Dortmund,
Schreiben vom 22.04.2014

Stellungnahme der Verwaltung
Die Hinweise der Bezirksregierung Arnsberg zum Erlaubnisfeld 'Rheinland' werden berücksichtigt und die Inhaber des Erlaubnisfeldes die Wintershall Holding GmbH sowie die Statoil Deutschland Hydrocarbons GmbH im Rahmen der öffentlichen Auslegung beteiligt. Ein entsprechender Hinweis ist in die schriftlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan-Entwurf
aufgenommen worden.
Abwägungsvorschlag
Der Anregung wird gefolgt. Ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan-Entwurf aufgenommen.

7.

Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW Aachen, Mies-van-der-Rohe-Straße 10, 52074 Aachen,
Schreiben vom 22.04.2014

Stellungnahme der Verwaltung
Die Einwendung des BLB , dass es sich bei dem Plangebiet um einen Teil einer Ausgleichsfläche für die Erweiterung der
Justizvollzugsanstalt Aachen, Krefelder Straße gemäß Bebauungsplan NR. 672 handelt, wird zur Kenntnis genommen.
Der aus dem o. g. Planverfahren resultierende Ausgleichsverpflichtung wird durch Kompensationsmaßnahmen an andere
Stelle ausgeglichen. Weitere Informationen zur Regelung des Ausgleichs sind dem Umweltbericht zum BebauungsplanEntwurf zu entnehmen.
Abwägungsvorschlag
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der erforderliche Ausgleich an anderer Stelle umgesetzt und vertraglich geregelt.

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- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

8.

Abwägungsvorschlag Behördenbeteiligung
Fassung vom 12.12.2014

Landesverband Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Stellungnahme vom
21.07.2014

Stellungnahme der Verwaltung
Die Stellungnahme des Landesverbands Rheinland, dass derzeit keine konkreten Hinweise auf Bodendenkmäler innerhalb des Plangebiets bestehen, wird zur Kenntnis genommen. Ein entsprechender Hinweis auf die Berücksichtigung der
§§ 15 und 16 DSchG NW wird in den Bebauungsplan aufgenommen.
Abwägungsvorschlag
Der Anregung wird gefolgt.

9.

Abwägung aller Belange – Vorschlag der Verwaltung

Die Erforderlichkeit zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 962 – Vaalser Straße / Evangelische Kirche – ergibt sich aus dem Planungsziel, eine neue evangelische Kirche mit Gemeindezentrum für den Aachener Westen zu bauen. Die Anforderungen an den Standort, welche sich auf Grund der Nutzung als Kirche und Gemeindezentrum ergeben, werden mit dem Grundstück Vaalser Straße gewährleistet. Hierzu gehören die wichtigen Kriterien einer
zentralen Lage innerhalb des Pfarrbezirks, eine gute Erreichbarkeit, insbesondere mit öffentlichen Verkehrsmitteln, und
einer städtebaulich integrierten Lage. Die Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 962 – Vaalser
Straße / Evangelische Kirche - gewährleistet, dass nur das konkrete und detailliert geprüfte Vorhaben realisiert werden
kann.
Die Erforderlichkeit zur Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen ergibt sich durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 962 'Vaalser Straße / Evangelische Kirche'. Die Änderung
Nr.130 des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren zur Erstellung des v. g. vorhabenbezogenen Bebauungsplanes durchgeführt.
Im Rahmen des Abwägungsprozesses sind neben den Planungszielen insbesondere gem. § 2 Abs. 3 BauGB die durch
die Planung berührten und damit alle abwägungsbeachtlichen Belange als Abwägungsmaterial zu ermitteln, zu bewerten
und zu gewichten. Durch das Planverfahren werden die folgenden in § 1 Abs. 6 BauGB aufgeführten Belange berührt:
•

die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen,
alten und behinderten Menschen (Nr. 3),

•

die von Kirchen und Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts festgestellten Erfordernisse für Gottesdienst und
Seelsorge (Nr. 6),

•

die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Nr. 7),
insbesondere
a) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt
b) die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura-2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes
(nicht berührt)
c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt,
d) umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter,
e) die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern,
f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie,
g) die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden (nicht berührt)
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Abwägungsvorschlag Behördenbeteiligung
Fassung vom 12.12.2014

h) die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von
Rechtsakten der Europäischen Union festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden (nicht berührt)
i) die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a, c u. d.
Gem. § 1 Abs. 7 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander
und untereinander gerecht abzuwägen. Als Abwägungsmaterial werden die folgenden Belange bewertet:
•

erforderlicher neuer Kirchenstandort/ -bau mit Gemeindezentrum für den Pfarrbezirk im Aachener Westen

•

Einrichtungen der Daseinsvorsorge für die Religionsausübung / in Nr. 6 aufgeführten Erfordernisse für Gottesdienst
und Seelsorge

•

bauliche Inanspruchnahme einer Ausgleichsfläche

•

Auswirkungen auf das Lokalklima, Kaltluftentstehung und Kaltluftweiterleitung sowie potenzielle Einschränkung der
Frischluftzufuhr in die nördlich an das Plangebiet anschließenden Bereiche (Pariser Ring, Klinikum etc.)

•

Inanspruchnahme einer Bachaue, Entwässerung

•

Veränderung des Landschaftsbildes, Freiraumschutz

•

Änderung des Landschaftsplanes / Rücknahme der Ausweisung / Beeinträchtigung des geschützten Landschaftsbestandteils 'Dorbach'

•

Inanspruchnahme von schützenswertem Boden

•

Arten- und Biotopschutz

Gewichtung:
Der Bedeutung der wohnungsnahen Versorgung des neuen Pfarrbezirks mit einer evangelischen Kirche mit Gemeindezentrum und die zentrale Lage innerhalb des neuen Pfarrbezirks in Verbindung mit einer guten Erreichbarkeit des Standortes für alle Gemeindemitglieder des Pfarrbezirks sowie als wichtiger Teil der städtischen Infrastruktur wird ein besonderes Gewicht beigemessen. Das von der evangelischen Kirche festgestellte Erfordernis eines Kirchenneubaus ist im
Rahmen der Abwägung zu beachten.
Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen wurden ermittelt und im Umweltbericht beschrieben und bewertet. Die relevanten Umweltbelange sowie das Ergebnis der Umweltprüfung werden in der Abwägung berücksichtigt. Nachteilige Auswirkungen ergeben sich insbesondere für die Schutzgüter Klima, Pflanzen, Tiere, Landschaft, Gewässer und Boden. Es
ergeben sich durch die Planung keine erheblichen Auswirkungen für das Klima, die Frischluftzufuhr, das Landschaftsbild,
den Dorbach und die Gleyböden. Durch Ausgleichsmaßnahmen werden die Eingriffe ausgeglichen.
Die Inanspruchnahme einer über ein anderes Bauleitplanverfahren festgesetzten Ausgleichsfläche stellt eine Ausnahme
dar, die keine gängige Praxis ist und es auch nicht werden soll. Von der Ausgleichsfläche in einer Gesamtgröße von
12.000 qm werden 3.665 qm für den Neubau einer Kirche in Anspruch genommen. Die Rodung im Plangebiet wird über
externe Ausgleichsmaßnahmen unter besonderer Berücksichtigung des bereits entwickelten ökologischen Zustands kompensiert.
Die Gewichtung der Belange erfordert das Bevorzugen eines oder mehrerer Belange und damit verbunden das Zurückstellen anderer Belange in der Abwägung.
Das Baugesetzbuch führt in § 1 Abs. 6 BauGB die bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigenden Belange
auf. Hierzu gehören unter Nr. 6 "die von den Kirchen und Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts festgestellten
Erfordernisse für Gottesdienst und Seelsorge". Aus den Aufgaben für die Daseinsvorsorge aus religiöser und kultureller
Hinsicht, ergibt sich die Verpflichtung für die Ausweisung von Gemeinbedarfsflächen in diesem Bereich.
Die Beeinträchtigung der Umweltbelange werden bei der Abwägung der berührten Belange gegen- und untereinander geringer bewertet und von den Auswirkungen auf die Umwelt als vertretbar und ausgleichbar eingestuft.

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- Vaalser Straße / Evangelische Kirche -

Abwägungsvorschlag Behördenbeteiligung
Fassung vom 12.12.2014

Den öffentlichen Belangen, den durch die evangelische Kirche festgestellten Erfordernissen für Gottesdienst und
Seelsorge gem. § 1 Abs. 6 Nr. 6 BauGB zu entsprechen, sowie die Berücksichtigung von 'sozialen und kulturellen
Bedürfnissen der Bevölkerung' gem. § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB wird Vorrang eingeräumt und die nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt durch das Vorhaben sowie die Inanspruchnahme eines Teils einer Ausgleichsfläche
hingenommen.

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