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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Sicherheit und Ordnung

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 11/0060/WP17
öffentlich
FB 11/510
20.01.2015
Herr Laufen

Befristete Einrichtung einer zusätzlichen Stellen im FB 32 für das
Sachgebiet Sondernutzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen für
Veranstaltungen (Aachen-Mitte) und zentrale Ansprechstelle der
Stadt Aachen für Großveranstaltungen und Sicherheitskonzepte
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

05.02.2015

PVA

Anhörung/Empfehlung

Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat
der Stadt Aachen die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle im FB 32 für das Sachgebiet
Sondernutzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen für Veranstaltungen (Aachen-Mitte) und zentrale
Ansprechstelle der Stadt Aachen für Großveranstaltungen und Sicherheitskonzepte befristet für
zunächst zwei Jahre.
Die konkrete Ausweisung der Besoldungsgruppe der Stelle erfolgt im nachgeordneten Verfahren unter
Berücksichtigung einer Abstufung im Vergleich zur ebenfalls in diesem Sachgebiet eingesetzten Stelle
32/005, die nach A 12 ÜBesG ausgewiesen ist.

Vorlage FB 11/0060/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 25.02.2015

Seite: 1/5

Finanzielle Auswirkungen:

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

2015

Ertrag

Fortgeschriebener Ansatz
2015

2016 ff.

Fortgeschriebener Ansatz
2016 ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0€

0€

0€

0€

0€

0€

0€

78.900 €*

0€

78.900 €*

0€

0€

Abschreibungen

0€

0€

0€

0€

0€

0€

Ergebnis

0€

0€

0€

0€

0€

0€

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /

-Verschlechterung

- Verschlechterung

Keine Deckung vorhanden

*

Ansatz

-Verschlechterung
Keine Deckung vorhanden

ohne Sach- und Gemeinkosten
KGST-Materialien 19/2014: Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand 2014/2015); Bereich 7 Verwaltungsdienst

Die seitens der Fachdienststelle FB 32 angebotene Deckung über Erträge aus geplanten
Mehreinnahmen resultierend aus der Einrichtung von Stellen für die Überwachung des fließenden
Verkehrs (vgl. PVA-Beschluss vom 19.03.2014) zzgl. Deckung über Einnahmen aus
Verwaltungsgebühren für die Genehmigung von Veranstaltungen kann nicht mehr angeboten werden,
da die Erträge zwischenzeitlich im Rahmen des Gesamthaushaltausgleiches verplant sind.
Für den hiesigen u. g. Bedarf an Personalaufwand werden vorsorglich max. 78.900 € für eine Stelle
nach A 11 ÜBesG angesetzt. Die genaue Ausweisung ist noch im weiteren Verfahren in Abstufung zu A
12-Stelle 32/005 zu konkretisieren. Hierzu wurde der Fachbereich Sicherheit und Ordnung bereits
aufgefordert, entsprechende Arbeitsplatzbeschreibungen dem FB 11 vorzulegen.

Vorlage FB 11/0060/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 25.02.2015

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Erläuterungen:
Das Loveparade-Unglück in Duisburg im Jahr 2010 hat dazu geführt, dass das Thema Sicherheit bei
der Genehmigung und Durchführung von Veranstaltungen in den Fokus der Beteiligten gerückt ist und
bisherige Sicherheitsstandards überdacht wurden. Infolge dessen wurde seitens des Ministeriums für
Inneres und Kommunales des Landes NRW (kurz MIK) bereits im August 2010 mit einem ersten
Erlass Einfluss auf die Prüfung der Sicherheit von Großveranstaltungen genommen, indem es die
Vorlage eines mit den Sicherheitsbehörden abgestimmten Sicherheitskonzeptes für sämtliche
Großveranstaltungen eingeführt hat.
Im Jahr 2012 wurde den Kommunen seitens des MIK ein Orientierungsrahmen für die kommunale
Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltungen im Freien zur
Verfügung gestellt, der weitergehende Verfahrensvorschläge zur Gewährleistung der Sicherheit bei
Großveranstaltungen unterbreitet. Auf Basis dessen ist bei der Stadt Aachen eine zentrale
Ansprechstelle für Großveranstaltungen und Sicherheitskonzepte im FB 32 eingerichtet worden. Im
Zuge dessen wurde die bis dato im FB 61 für die Genehmigung von Veranstaltungen auf öffentlichen
Flächen nach Straßenwegerecht zuständige Stelle zu FB 32 verlagert. Hierbei wurde der originäre
Aufgabenanteil für die Genehmigung von Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen nach
Straßenwegerecht mit 70 % Stellenanteil einer vollzeitäquivalenten Stelle mit zu FB 32 verlagert, so
dass im Ergebnis für die neue Aufgabe der zentralen Ansprechstelle für Großveranstaltungen und
Sicherheitskonzepte mangels Erfahrungswerten mithin zunächst 30 % Stellenanteil zur Verfügung
gestellt wurden.
Es ist nachzuvollziehen, dass sowohl der Aufwand hinsichtlich der Genehmigung von Veranstaltungen
aufgrund Fallzahlenerhöhung gestiegen ist als auch der zunächst zur Verfügung gestellte Stellenanteil
in Höhe von 30 % einer vollzeitäquivalenten Stelle für die neue Aufgabe der zentralen Ansprechstelle
für Großveranstaltungen und Sicherheitskonzepte auf Basis der zwischenzeitlich getätigten
Erfahrungen der Fachdienststelle FB 32 zur adäquaten, sachgerechten Wahrnehmung der pflichtigen
Aufgaben nicht mehr ausreichend ist.
Während im Jahr 2012 lediglich die Veranstaltungen der Alemannia Aachen, der CHIO, Bend,
Rosenmontags- und Kinderkostümzug, der Weihnachtsmarkt und das September Special sowie im
Jahr 2012 erstmalig Aachen Olé als Großveranstaltungen mit Sicherheitskonzept genehmigt und
durchgeführt wurden, sind in den darauf folgenden Jahren sowohl weitere Veranstaltungen
hinzugekommen, bei denen ein Sicherheitskonzept verlangt wurde (z. B. Karlspreis, Heiligtumsfahrt,
Erstsemesterveranstaltung, Aachener Firmenlauf) als auch Großveranstaltungen zu denen zwar kein
Sicherheitskonzept verlangt wurde, die aber dennoch seitens eines Koordinationsteams bestehend
aus Vertretern der Feuerwehr, der Polizei, des Sanitätsdiensts, des Veranstalters sowie der
Erlaubnisbehörde betreut werden und ähnlich wie Großveranstaltungen mit Sicherheitskonzept
verlaufen (z. B. Domspringen, Wahlkampfveranstaltungen, Veranstaltungen mit hochrangigen
Politikern u. ä.).
Während die Zahl der Veranstaltungen auf öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen in Höhe von 101 im
Jahr 2012 auf 126 im Jahr 2013 um 25 % angestiegen ist, wirkt sich der Trend einer zunehmenden
Vorlage FB 11/0060/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 25.02.2015

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Eventkultur auch hinsichtlich der Steigerung der Anzahl von privaten Veranstaltungen im Freien aus,
die die Zuständigkeiten der Ordnungsbehörden berühren können (z. B. sog. Facebook-Partys).
Die Tätigkeiten der zentralen Ansprechstelle für Großveranstaltungen erstrecken sich dabei darauf,
erste Anlaufstelle für den Veranstalter (bis dato die Fachämter für ihren Zuständigkeitsbereich) sowie
Geschäftsstelle und Leitung des Koordinierungsgremiums bestehend aus den betroffenen
Fachämtern zu sein. Dies beinhaltet Entscheidungsbefugnisse hinsichtlich Ersteinschätzung von
Gefährdungspotential, Bündelung der Genehmigungen der betroffenen Fachämter, Abstimmungen mit
dem Veranstalter hinsichtlich einzuhaltender Auflagen vor und während der Veranstaltung sowie ggfls.
kurzfristig erforderlicher Änderungen von Veranstaltungsabläufen am Veranstaltungstag z. B.
aufgrund Unwetterlage u. ä. usw..
Sowohl aufgrund der o. g. Begründung als auch hinsichtlich einer adäquaten Vertretungsregelung auf
Sachbearbeiter-Ebene (die Vertretung wird derzeit durch die Stelle der Leitung der Abteilung 200 des
FB 32 wahrgenommen) wird seitens der Fachdienststelle FB 32 die Einrichtung einer zusätzlichen
vollen Stelle beantragt.
Der Fachbereich Personal und Organisation schließt sich dem unter dem Aspekt der aufgezeigten
Entwicklung des Sachgebietes an und wird in zwei Jahren eine erneute Überprüfung des Bedarfes
hinsichtlich einer dauerhaften Stelleneinrichtung vornehmen.
Zurzeit wird zudem für die Aufgabenbereiche der Abteilung 80 - Straßenverkehr und
Sondernutzungen (Aachen-Mitte) des Fachbereiches 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und
Verkehrsanlagen fachbereichsübergreifend eine Organisationsuntersuchung durchgeführt, in die auch
der Fachbereich 32 – Sicherheit und Ordnung einbezogen ist. Hierbei geht es insbesondere um eine
Schnittstellenanalyse mit der Möglichkeit von Aufgabenverlagerungen bzw. –zusammenführungen. Es
handelt sich hierbei um einen derzeit laufenden Prozess. Die Entscheidung in der Sache wird erst
getroffen, wenn das Dezernat III nachbesetzt ist.
Unabhängig von dieser Untersuchung ist jedoch fallzahlenbezogen ein jetziger Bedarf für das
Sachgebiet Sondernutzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen für Veranstaltungen (Aachen-Mitte)
und zentrale Ansprechstelle der Stadt Aachen für Großveranstaltungen und Sicherheitskonzepte im
FB 32 festzustellen.
Durch die mit dieser Vorlage empfohlene Stelleneinrichtung erfolgt nicht bereits eine Vorwegnahme
des Ergebnisses des o. g. Organisationsuntersuchungsprozesses.
Die Verwaltung strebt vorbehaltlich des Beteiligungsverfahrens mit dem Personalrat eine
verwaltungsinterne Besetzung der einzurichtenden Stelle an. Die Besetzung der Stelle folgt folgender
grundsätzlichen Maßgabe:
Die Personalkostenplanung für das Jahr 2015 ist abgeschlossen. Aufgrund der bereits beschlossenen
Konsolidierungsvorgaben besteht kein Spielraum, Mittel für zusätzliches Personal aus dem
Personalkostenverbund zur Verfügung zu stellen.

Vorlage FB 11/0060/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 25.02.2015

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Vorbehaltlich des positiven Beschlusses des Personal- und Verwaltungsausschusses trotz fehlender
Gegenfinanzierung wird das Besetzungsverfahren erst mit dem Zeitpunkt eingeleitet, zu welchem eine
Deckung der zusätzlich entstehenden Personalkosten gegeben sein wird und entsprechende Mittel für
den kommenden Haushalt bereitgestellt werden.
Dies wird im Wege des Personalkostencontrollings bzw. im Zuge der Haushaltsanmeldungen des
Fachbereichs Personal und Organisation kontinuierlich verfolgt.
Der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung am 28.10.2014 der überplanmäßigen temporär
befristeten Einrichtung einer zusätzlichen Stelle im FB 32 für das Sachgebiet Sondernutzungen auf
öffentlichen Verkehrsflächen (Aachen-Mitte) und zentrale Ansprechstelle der Stadt Aachen für
Großveranstaltungen und Sicherheitskonzepte zugestimmt.
Der Personalrat der Allgemeinen Verwaltung erhält mit dieser Vorlage zugleich eine Information
gemäß § 65 LPVG.

Vorlage FB 11/0060/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 25.02.2015

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