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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Finanzsteuerung

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 11/0059/WP17
öffentlich
FB 11/510
20.01.2015
Frau Lesmeister

Einrichtung zwei befristeter Vollzeitstellen für die Dauer von zwei
Jahren für die Erstellung der Gesamtabschlüsse der Stadt Aachen
im Fachbereich Finanzsteuerung (FB 20)
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

05.02.2015

PVA

Anhörung/Empfehlung

Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat
der Stadt Aachen die Einrichtung zwei befristeter Vollzeitstellen, ausgewiesen nach A 11 ÜBesG, für
die Dauer von zwei Jahren für die Erstellung der Gesamtabschlüsse der Stadt Aachen in der
Abteilung “Jahresabschluss, Stiftungen, Darlehen und Steuern“ des FB 20. Der dauerhafte Verbleib
und damit die Notwendigkeit der Stelleneinrichtung werden zu gegebener Zeit erneut geprüft und
vorgelegt.

Vorlage FB 11/0059/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 25.02.2015

Seite: 1/4

Finanzielle Auswirkungen:

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

2015

Ertrag

ner Ansatz
2015

Fortgeschrieb-

Ansatz
2016 ff.

ener Ansatz
2016 ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0€

0€

0€

0€

0€

0€

0€

157.800 €*

0€

157.800 €*

0€

0€

Abschreibungen

0€

0€

0€

0€

0€

0€

Ergebnis

0€

0€

0€

0€

0€

0€

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /

-157.800 €*

-157.800 €*

keine Deckung vorhanden

keine Deckung vorhanden

- Verschlechterung

*

Fortgeschriebe-

ohne Sach- und Gemeinkosten
KGST-Materialien 19/2014: Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand 2014/2015); Bereich 7
Verwaltungsdienst

Vorlage FB 11/0059/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 25.02.2015

Seite: 2/4

Erläuterungen:
Gemäß § 116 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und § 49 Gemeindehaushaltsverordnung NRW
(GemHVO NRW) besteht für die Gemeinden die Verpflichtung, in jedem Haushaltsjahr zum
Abschlussstichtag
31. Dezember, erstmals zum Stichtag 31.12.2010, einen Gesamtabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. Der Gesamtabschluss bezieht, wie ein
Konzernabschluss in der Privatwirtschaft, die verselbständigten Aufgabenbereiche und die
Beteiligungen mit ein. Er legt somit Rechenschaft über die tatsächliche Aufgabenerledigung und die
wirtschaftliche Entwicklung aller Organisationeinheiten der Kommune ab. Jahresabschluss und
Gesamtabschluss werden erstmals zusammen einen vollständigen Überblick über Vermögen,
Schulden sowie Ressourcenverbrauch bei den Kommunen ermöglichen. Dies bildet die methodische
Grundlage für eine verbesserte Gesamtsteuerung von Kernverwaltung und verselbständigten
Aufgabenbereichen.
Der Gesamtabschluss ist jährlich zum städtischen Jahresabschluss zu erstellen. Während im
städtischen Jahresabschluss die Vermögens- und Ertragslage der jeweiligen Gemeinde zu betrachten
ist, muss im Gesamtabschluss der gesamte - sogenannte Konzern - berücksichtigt werden. Dies
bedeutet für die Stadt Aachen, dass neben den städtischen Angaben, auch die mit der Stadt
verbundenen Unternehmen, städtischen Beteiligungen und die Eigenbetriebe mit in diesem
Jahresabschluss zu berücksichtigen sind.
Zurzeit wird in der Abteilung “Jahresabschluss, Stiftungen, Darlehen und Steuern“ des FB 20 an der
Erstellung der noch ausstehenden Jahresabschlüsse gearbeitet. Der Jahresabschluss 2012 wurde im
Oktober 2014 in den Rat der Stadt eingebracht. Es ist von Seiten des FB 20 beabsichtigt, die noch
ausstehenden Jahresabschlüsse 2013 und 2014 bis zum Ablauf des Jahres 2015 fertiggestellt zu
haben. Für die Erstellung der Jahresabschlüsse wurden dem FB 20 aufgrund der personellen
Situation und der Vorgaben der Bezirksregierung im Jahr 2013
1,5 Stellen überplanmäßig zugewiesen. Nach heutigem Stand wird davon ausgegangen, dass die
Mitarbeiter/innen des Teams “Jahresabschluss“ aufgrund der Erstellung der Jahresabschlüsse
frühestens in der zweiten Hälfte des Jahres 2016 unterstützend bei der Erstellung der noch
nachzuholenden Gesamtabschlüsse zur Verfügung stehen. Insbesondere die erstmalige Erstellung
des Gesamtabschlusses zum 31.12.2010 ist umfangreich und besonders zeitintensiv, da rund 20
verbundene Unternehmen, Beteiligung und Eigenbetriebe mit den Jahresabschlüssen der Stadt
Aachen konsolidiert werden müssen. Ziel des FB 20 ist es, den Gesamtabschluss zum 31.12.2010
dem Rat im Jahr 2015 vorlegen zu können. Zur Bewältigung des Drucks der Bezirksregierung auf die
termingerechte Erstellung der Jahresabschlüsse greift Dezernat II (derzeit neben dem planmäßigen
und überplanmäßigen Personal) auf eine externe Unterstützung zurück. Angestrebtes Ziel ist jedoch,
nach wie vor sukzessive hierauf zu verzichten und zukünftig nur noch zur Klärung besonders
komplexer Sachverhalte auf diese zurückzugreifen. Die operativen Aufgaben sollen durch das eigene
Personal erfüllt werden. Für die Erstellung der Gesamtabschlüsse soll gänzlich auf eine externe
Unterstützung verzichtet werden.
Die Materie erfordert - vergleichbar zum Anforderungsprofil der Stellen im Bereich “Jahresabschluss“ vertiefte betriebswirtschaftliche Kenntnisse und wird somit nach A 11 ÜBesG ausgewiesen.
Vorlage FB 11/0059/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 25.02.2015

Seite: 3/4

Mit Blick auf die bereits zum jetzigen Zeitpunkt bestehende hohe Anzahl der Überstunden bei den
Mitarbeitern im Team “Jahresabschluss“ und unter Berücksichtigung des Vorgenannten empfiehlt die
Verwaltung die Einrichtung zwei befristeter Vollzeitstellen für die Dauer von zwei Jahren für die
Erstellung der Gesamtabschlüsse (ab 2010) der Stadt Aachen.
Die Personalkostenplanung für 2015 ist abgeschlossen. Aufgrund der bereits beschlossenen
Konsolidierungsvorgaben besteht kein Spielraum, Mittel für zusätzliches Personal aus dem
Personalkostenverbund zur Verfügung zu stellen - insbesondere wenn man unterstellt, dass die
externe Besetzung der Stellen nicht auszuschließen ist.
Vorbehaltlich des positiven Beschlusses des Personal- und Verwaltungsausschusses trotz fehlender
Gegenfinanzierung wird das Besetzungsverfahren erst mit dem Zeitpunkt eingeleitet, zu welchem eine
Deckung der zusätzlich entstehenden Personalkosten gegeben sein wird und entsprechende Mittel für
den kommenden Haushalt bereitgestellt werden.
Dies wird im Wege des Personalkostencontrollings bzw. im Zuge der Haushaltsanmeldungen des
Fachbereichs Personal und Organisation kontinuierlich verfolgt.
Der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung am 06.01.2015 der Einrichtung zwei befristeter
Vollzeitstellen für die Dauer von zwei Jahren für die Erstellung der Gesamtabschlüsse der Stadt
Aachen im Fachbereich Finanzsteuerung zugestimmt. Der Personalrat der Allgemeinen Verwaltung
erhält mit dieser Vorlage zugleich eine Information gemäß § 65 LPVG.

Vorlage FB 11/0059/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 25.02.2015

Seite: 4/4