Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Verwaltungsleitung
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 01/0013/WP17
öffentlich
13.08.2014
FB 01
Beschluss über das Hinzuziehen von Einwohnern zu den
Ausschussberatungen im Sinne einer Anhörung gemäß § 26 Abs.
12 der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen
und die Ratsausschüsse der Stadt Aachen
Beratungsfolge:
TOP: 2
Datum
Gremium
Kompetenz
28.08.2014
WPA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Wahlprüfungsausschuss beschließt gemäß § 26 Abs. 12 der Geschäftsordnung für den Rat und
die
Bezirksvertretungen
und
die
Ratsausschüsse
der
Stadt
Aachen
vor
Beginn
der
Tagesordnungspunkte 5 und 6 und vor Eintreten in die Diskussion den jeweiligen Einspruchsführern
Gelegenheit zu geben, ihren schriftlich eingelegten Einspruch mündlich zu begründen.
Vorlage FB 01/0013/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.08.2014
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Erläuterungen:
Für die Beratung und Entscheidung von Einsprüchen im Wahlprüfungsverfahren vor dem
Wahlprüfungsausschuss
besteht
kein
originäres
Rederecht
der
Beteiligten.
Der
Wahlprüfungsausschuss kann aber analog § 26 Abs. 12 der Geschäftsordnung für den Rat, die
Bezirksvertretungen und die Ratsausschüsse beschließen, den Einspruchsführern Gelegenheit zu
geben, ihren Einspruch zu erläutern. Die Verwaltung empfiehlt, den Einspruchsführern durch
Beschluss diese Möglichkeit nach Aufrufen des jeweiligen Tagesordnungspunktes und vor Eintritt in
die Diskussion des Ausschusses zu geben.
Vorlage FB 01/0013/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.08.2014
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