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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Soziales und Integration

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 11/0050/WP17
öffentlich
FB 11/510
27.11.2014
Frau Winkler

Finanzierung des durch die Betreuung der Flüchtlinge
entstehenden Personalbedarfs
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

18.12.2014

PVA

Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat
der Stadt Aachen die Bereitstellung zusätzlicher Mittel aufgrund stetig steigender Fallzahlen für das
voraussichtlich ab Januar 2015 erforderliche Personal in Übergangsheimen zur Betreuung der
Flüchtlinge.

Vorlage FB 11/0050/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 22.01.2015

Seite: 1/4

Finanzielle Auswirkungen:

Ansatz
konsumtive

2015 lt. HH-

Fortgeschriebe-

Auswirkungen

Entwurf

ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschriebe-

Folge-

Folge-

ner Ansatz 2016

kosten

kosten

ff.

(alt)

(neu)

2015
Ertrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Personalaufwand

960.800,00 €

1.658.000,00 €

4.292.400,00 €

6.249.600,00 €

0,00 €

0,00 €

Abschreibungen

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

960.800,00 €

1.658.000,00 €

4.292.400,00 €

6.249.600,00 €

0,00 €

0,00 €

Ergebnis
+ Verbesserung /
-Verschlechterung

-697.200,00 €

-1.957.200,00 €

Die Kosten können aus dem Personalkostenverbund getragen werden, insbesondere nach der
Entscheidung Schulsozialarbeit.

Vorlage FB 11/0050/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 22.01.2015

Seite: 2/4

Erläuterungen:
Im Rahmen der bekannten Flüchtlingsproblematik und des sich hieraus resultierenden Bedarfs an
personellen Ressourcen für die sozialarbeiterische als auch hausmeisterliche Betreuung der
Flüchtlinge wurden in 2014 bereits mehrfach Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. Bei der
Bemessung der Haushaltsmittel zur Deckung der Personalkosten wurden die durchschnittlichen
Fallzugänge der jeweils letzten 12 Monate zugrunde gelegt, die einer durchschnittlichen
Fallsteigerung von 30 bis 40 Fällen je Quartal entsprachen.
Wie aus der ständigen Berichterstattung hervorgeht, sind die Fallzugänge seit August sprunghaft
angestiegen. Aufgrund der politischen Lage in den Herkunftsländern ist daher für die Zukunft mit
weiteren enormen Zuwanderungen zu rechnen. Dies hat zur Folge, dass für die weitere Bemessung
erforderlich werdender personeller Ressourcen erhöhte Basisdaten zugrunde zu legen sind.
Im Zuge der Flüchtlingsproblematik wurden folgende Mittel zur Deckung der bei FB 50/200 und FB
50/300 entstandenen Personalkosten zur Verfügung gestellt:
175.600,00 €

jährlich für 1,5 VZÄ Sozialarbeit und 2,5 VZÄ Hausmeister (Beschluss VV
10.12.13)

130.200,00 €

jährlich für 1,5 VZÄ Sozialarbeit und 1,0 Hausmeister (Beschluss PVA 03.09.14)

235.000,00 €

jährlich vorgemerkt für den Bedarf weiterer personeller Ressourcen, ermittelt auf
Basis einer Fall-Steigerung von 10 Fällen monatlich

420.000,00 €

vorgemerkt für weitere personelle Ressourcen (Beschluss VV vom 30.09.14)

960.800,00 € gesamt
Durch die Fallsteigerungen in den Monaten August bis Oktober 2014 von durchschnittlich 90 Fällen
werden weitere Personalbedarfe ausgelöst, so dass im gesamten Jahr 2014 überplanmäßiges
Pesonal in einem Umfang von 6,5 VZÄ Sozialarbeit und 9,5 VZÄ Hausmeister für die Betreuung der
Flüchtlinge erforderlich wurde/wird.
Diese Personalkosten in einer Höhe von insgesamt 928.200,00 € € sind aus den bereits eingeplanten
Mitteln ab 2015 zu tragen.
Demnach stehen keine Mittel für 2015 zur Verfügung stehen, weiteres erforderliches Personal
einzustellen. Da sich die Situation der Fallzugänge dramatisch gesteigert hat und insofern auch von
einem anhaltenden Zustrom auszugehen ist, sind weitere prognostische Berechnungen und die
Bereitstellung zusätzlicher Mittel notwendig.
Für die aktualisierte Bedarfsberechnung für den Bereich FB 50/300 werden 100 Fallzugänge pro
Monat zugrunde gelegt, in den Monaten Mai bis August durchschnittlich 70 Fälle. Das hat zur Folge,
dass bis Dezember 2015 voraussichtlich 2.357 Flüchtlinge und Wohnungslose zu betreuen sind.

Vorlage FB 11/0050/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 22.01.2015

Seite: 3/4

Unter Berücksichtigung eines sich unterjährig aufbauenden Personalbedarfs von 10,5 VZÄ
Sozialarbeit und 19 VZÄ Hausmeister und einer zeitlichen Verzögerung bis zur tatsächlichen
Einstellung werden zusätzliche Personalkosten in Höhe von 729.800 € anfallen.

Eine lineare Fortschreibung ab 2016 ff wird im Einvernehmen mit dem Fachbereich 50, Herrn Emonts
nicht vorgenommen. Unter Hinweis auf die Ausführungen des FB 50 zur Haushaltsplanung 2015
kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage über die weitere Entwicklung der Flüchtlingszahlen in
2016 ff getroffen werden. Eine konkrete Planung ist daher erst nach der Auswertung der weiteren
Entwicklung Ende Juni 2015 möglich. Aus diesem Grunde wurden von FB 50 bei der Finanzplanung
2016 ff die geplanten Ansätze nicht um eine Fallzahlensteigerung erhöht, sondern nur mit einer
Kostensteigerungsrate von 1% eingeplant. Dieser Gedanke wird auf die Kalkulation der
Personalkosten für die Jahre 2016 ff übertragen.

Vorlage FB 11/0050/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 22.01.2015

Seite: 4/4