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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Steuern und Kasse

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 11/0058/WP17
öffentlich
FB 11/510
20.01.2015
Frau Lesmeister

Einrichtung einer Betriebsprüferstelle im Fachbereich Steuern und
Kasse (FB 22)
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

05.02.2015

PVA

Anhörung/Empfehlung

Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat
der Stadt Aachen die Einrichtung einer Vollzeitstelle, ausgewiesen nach A 11 ÜBesG, zur Begleitung
von Betriebsprüfungen des Finanzamtes in der Abteilung “Gewerbesteuer und Vergnügungssteuer“
des FB 22.

Vorlage FB 11/0058/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.03.2021

Seite: 1/4

Finanzielle Auswirkungen:

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

2015

Ertrag

ner Ansatz
2015

Fortgeschriebe-

Ansatz
2016 ff.

ner Ansatz
2016 ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0€

0€

0€

0€

0€

0€

0€

78.900 €*

0€

236.700 €*

0€

0€

Abschreibungen

0€

0€

0€

0€

0€

0€

Ergebnis

0€

0€

0€

0€

0€

0€

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /

-78.900 €*

-236.700 €*

keine Deckung vorhanden

keine Deckung vorhanden

- Verschlechterung

*

Fortgeschriebe-

ohne Sach- und Gemeinkosten
KGST-Materialien 19/2014: Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand 2014/2015); Bereich 7
Verwaltungsdienst

*

Zur Deckung der neu zu schaffenden Stelle sollen die Stellen

der Vollziehungsbeamten im

Rahmen der natürlichen Fluktuation von derzeit neun auf acht Stellen reduziert werden. Dies
wird in Abstimmung mit FB 22 über die Anbringung eines kw-Vermerkes an der nächst
freiwerdenden Stelle realisiert werden. Zudem kann unabhängig davon – in Bezug auf die
Erfahrungswerte anderer Kommunen – mit einem Mehrertrag im Bereich der Gewerbesteuer
gerechnet werden.

Vorlage FB 11/0058/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.03.2021

Seite: 2/4

Erläuterungen:
Das Finanzverwaltungsgesetz (FVG) eröffnet den Kommunen ein Mitwirkungsrecht im
Besteuerungsverfahren.
Gemäß § 21 (3) FVG sind die Kommunen – zur Wahrung ihrer Rechte und steuerlichen Interessen –
in besonderen Prüffällen im Bereich der Gewerbesteuer zur Teilnahme an Außenprüfungen der
Finanzbehörden berechtigt. Erfahrungen anderer Kommunen zeigen, dass die Einrichtung eines
Steuerprüfdienstes mehrere positive Effekte für die jeweilige Kommune bewirkt. Neben dem Effekt,
zusätzliche relevante Erträge im Bereich der Gewerbesteuer erzielen zu können, wird zudem
festgestellt, dass bei zukünftigen Prüfungen des Finanzamtes die Hinweise des Steuerprüfdienstes
Berücksichtigung finden. Neben der Teilnahme an Betriebsprüfungen besteht das Recht der
Akteneinsicht beim Finanzamt. Auch hier zeigen die Erfahrungen anderer Kommunen, dass die
Einrichtung eines Steuerprüfdienstes positive Effekte erzielt. Aufgrund von geführten Statistiken
konnte festgestellt werden, dass häufig die Sachlage in der Vergangenheit nicht im Sinne der
jeweiligen Stadt gewürdigt wurde. Hierbei handelt es sich zumeist um Sachverhalte, die kurz vor der
Verjährungsfrist und bis zum Eintritt der Verjährung unter dem “Vorbehalt der Nachprüfung“ stehen.
Neben der Klärung strittiger Rechtsfragen und der Bearbeitung drohender Verjährungsfälle kann
ebenfalls eine Prüfung der “Zerlegungen“ vorgenommen werden. Hier erfolgt die Prüfung
dahingehend, ob der richtige Zerlegungsmaßstab zugrunde gelegt wurde, da Abweichungen vom
grundsätzlichen Zerlegungsmaßstab – die der Unternehmer vornimmt – nicht zwingend in allen Fällen
von Seiten des Finanzamtes geprüft werden können.
Grundsätzlich zeigen die Erfahrungen anderer Kommunen (Dortmund, Bonn, Essen und Köln) einen
Mehrertrag im Bereich der Gewerbesteuer für die durch den Steuerprüfdienst geprüften Jahre.
Beispielsweise wurden bei der Stadt Dortmund im Jahr 2013 durch den Einsatz von zwei
Betriebsprüfern 1,6 Mio. € erzielt. Mittels einer Datenbank werden in Dortmund die Erfolge des
Steuerprüfdienstes festgehalten. Die zusätzlich ermittelten für die Gewerbesteuer relevanten Erträge
werden für das geprüfte und zwei weitere Jahre berücksichtigt.
Zur Aufgabenwahrnehmung des Steuerprüfdienstes bei der Stadt Aachen befürwortet die Verwaltung
die Einrichtung einer Betriebsprüferstelle im FB 22. Das Aufgabengebiet wird zunächst nachfolgende
Aufgaben umfassen:


Eigenständige Wahrnehmung der Teilnahme an Außenprüfungen der Finanzbehörden gemäß
§ 21 (3) FVG,



Rechtliche Durchsetzung der Abgabenerhebung (Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer),



Rechtliche Durchsetzung von Vollstreckungsmaßnahmen,



Mitwirkung bei der Erstellung der Klageerwiderungen,



Erarbeitung eines eigenständigen Ergebnisses für Sanierungs- und Billigkeitserlasse nach §
227 Abgabenordnung (AO),



Erarbeitung eines eigenständigen Ergebnisses für die Erstellung von Haftungsbescheiden.

Vorlage FB 11/0058/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.03.2021

Seite: 3/4

Die komplexe Materie erfordert insbesondere Kenntnisse auf dem Gebiet des speziellen Steuerrechts,
Bilanzsteuerrechts sowie des Wirtschaftsrechts, so dass hierfür nur ausgebildete Diplomfinanzwirte in
Betracht
kommen. Die Stelle wird nach A 11 ÜBesG ausgewiesen.
Zur Deckung der neu zu schaffenden Stelle sollen - gemäß dem Antrag seitens des FB 22 - die
Stellen der Vollziehungsbeamten im Rahmen der natürlichen Fluktuation von derzeit neun auf acht
Stellen reduziert werden. Aus Sicht des Fachbereichs ist dies auch sachgerecht, da die
Sachvollstreckung abgesehen von der Fahrzeugpfändung mittelfristig an Bedeutung verlieren wird.
Diesbezüglich wird eine zeitnahe organisatorische Betrachtung in Abstimmung mit dem FB 22
nachvollzogen. Unabhängig davon kann – in Bezug auf die Erfahrungswerte anderer Kommunen – mit
einem Mehrertrag im Bereich der Gewerbesteuer gerechnet werden. Da bisherige Erfahrungswerte
bei der Stadt Aachen weder vorliegen noch eingeplant wurden, empfiehlt die Verwaltung die
Evaluierung der Einnahmen nach einem Jahr der Stellenbesetzung.
Aufgrund einer für die Stadt Aachen realistischen Möglichkeit der Einnahmensteigerung im Bereich
der Gewerbesteuer und unter Berücksichtigung des Vorgenannten empfiehlt die Verwaltung die
Einrichtung einer Betriebsprüferstelle.
Der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung am 06.01.2015 der Einrichtung einer Vollzeitstelle,
ausgewiesen nach A 11 ÜBesG, zur Begleitung von Betriebsprüfungen des Finanzamtes in der
Abteilung “Gewerbesteuer und Vergnügungssteuer“ des FB 22 zugestimmt. Der Personalrat der
Allgemeinen Verwaltung erhält mit dieser Vorlage zugleich eine Information gemäß § 65 LPVG.

Vorlage FB 11/0058/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.03.2021

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