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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 36/0014/WP17
öffentlich
28.08.2014
Schmaldienst, Hermann

Erneuerung der Stützmauer am Bahndamm, Nirmer Tunnel,
Haarbach
Beratungsfolge:
Datum

TOP:__
Gremium

Kompetenz

LBR

Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Landschaftsbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung durch die Untere
Landschaftsbehörde nicht und stimmt dem geplanten Eingriff zu.

Vorlage FB 36/0014/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 01.10.2014

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Erläuterungen:
Betr.: Am Tunnel, 52074 Aachen
Gemarkung

:

Eilendorf

Flur

:

21

Flurstück

:

366

hier: Antrag der DB Netz AG, Duisburg, zur Erneuerung einer Stützwand des Bahndammes am
Nirmer Tunnel entlang des Haarbaches.
Die DB Netz AG plant die Erneuerung der Stützmauer zur Sicherung des Bahndammes im Bereich
des Nirmer Tunnels. Die vorhandene Stützmauer am Haarbach genügt den statischen Anforderungen
nicht mehr. Eine der Stützstreben, die den Haarbach überspannen, droht bereits in das Gewässer zu
stürzen.
Die Planung sieht die Errichtung einer Bohrpfahlwand vor, die in die Böschung zwischen Gleiskörper
und Haarbach angelegt wird und auf einer Länge von ca. 60 m die abgängige Stützmauer ersetzen
soll.
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über den Haarbach. Hierzu wird der Haarbach für die Zeit der
Baumaßnahme mit einer angeschütteten Rampe überbrückt. Der Abfluss des Haarbaches wird über
eine Verrohrung aufrecht erhalten.
Die Untere Wasserbehörde hat für diesen temporären Eingriff bereits eine Genehmigung erteilt.
Diese Vorgehensweise wird ebenfalls im Bereich der neu zu errichtenden Stützmauer praktiziert um
eine Arbeitsplattform, südlich der Gleisanlage, für das schwere Bohrgerät zu schaffen. Wegen des zu
geringen Abstandes zwischen der Gleisanlage und der geplanten Bohrpfahlwand ist aus
Sicherheitsgründen eine andere Vorgehensweise der Bauausführung nicht möglich. Der Fahrbetrieb
muss auf dieser stark frequentierten Strecke ohne Störung gewährleistet werden.
Mit der Erstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplans vor Ort und der Eingriffs- und
Ausgleichsberechnung ist das Büro Raskin, Aachen, beauftragt worden. Vor Beginn der
Baumaßnahme werden im Bereich der temporären Überkippung des Haarbaches die vorhandenen
Gehölze und Baumweiden auf den Stock gesetzt. Nach dem derzeitigen Stand der Planung müssen
vier große Bruchweiden gefällt werden. An drei weiteren Weiden muss eventuell ein Rückschnitt
vorgenommen werden.
Als Ausgleich ist unter anderem vorgesehen, die östlich der Baumaßnahme gelegene Wegeböschung
von Bewuchs freizustellen um die dort noch im geringen Maße vorhandene Galmeiflora zu fördern.
Ebenso sollte die oberhalb der Böschung gelegene ruderale Glatthaferwiese zu einer Magerwiese
Vorlage FB 36/0014/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 01.10.2014

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entwickelt werden. Die Anschüttungsbereiche werden zurückgebaut und danach der natürlichen
Sukzession überlassen.
Der Landschaftsplan der Stadt Aachen weist den Bereich des Eingriffs als Landschaftsschutzgebiet
bzw. Geschützten Landschaftsbestandteil, LB 133 D, aus.
Der Antragsteller wird zu der geplanten Maßnahme einen landschaftspflegerischen Fachbeitrag
einschließlich artenschutzrechtlicher Prüfung vorlegen, unter der Beachtung von
Vermeidungsmaßnahmen, so dass keine Verstöße gegen die Verbote des § 44 BNatSchG zu
befürchten sind ( Einhaltung „ Schonzeit“ ).
Aus der Sicht der Unteren Landschaftsbehörde ist in diesem Fall eine Abweichung von den
Verbotsvorschriften gemäß Ziffer 3.2.2 des Landschaftsplanes der Stadt Aachen in Verbindung mit
den §§ 44 und 67 des Bundesnaturschutzgesetzes ( BNatSchG ) mit den Belangen des Artenschutzes
sowie des Natur-und Landschaftsschutzes zu vereinbaren.

Anlage/n:
1. Auszug aus dem Landschaftsplan
2. Landschaftspflegerischer Begleitplan
3. Fotos

Vorlage FB 36/0014/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 01.10.2014

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