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                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:

FB 61/0089/WP17
öffentlich
10.11.2014
Dez. III

Städtebauförderung: Aktueller Stand und Programm 2015ff.
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

04.12.2014

PLA

Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

finanzielle Auswirkungen
Die Haushaltsmittel werden jeweils bei den individuellen Beschlussvorlagen zu den einzelnen
Projekten und ihren Förderstufen nachgewiesen.
Weitere Informationen siehe Erläuterungen und Anlage.

Vorlage FB 61/0089/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.06.2015

Seite: 1/6

Erläuterungen:
Zuletzt am 15.05.2014 hat die Verwaltung über den aktuellen Stand der Städtebauförderung im
Planungsausschuss berichtet. Der Planungsausschuss hat diesen Bericht zustimmend zur Kenntnis
genommen.
Im Vergleich zum Stand im Mai 2014 mussten einige Änderungen vorgenommen werden, die sowohl
aktuell bereits gestellte Anträge als auch die Anträge für die kommenden Jahre betreffen.
A. Städtebauförderung für die Stadt Aachen – Entwicklung der Rahmenbedingungen
Im Mai 2014 konnte bereits eine deutliche Verzögerung bei der Städtebauförderung bei Bund und
Land für das aktuelle Programmjahr 2014 konstatiert werden.
Erst am 02.10.2014 wurde die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung zwischen Bund und
Ländern beschlossen, so dass auch das darauf aufbauende Landes-Städtebauförderprogramm erst
Ende Oktober verkündet werden konnte.
Das in der Verwaltungsvereinbarung den Ländern zugesagte Mittelvolumen des Bundes bleibt aber
erfreulicherweise ungefähr auf den angekündigten Niveau und umfasst 655 Mio. €. Die für Aachen
derzeit genutzten Programme Soziale Stadt und Aktive Stadt- und Ortsteilzentren umfassen mit
150 Mio. € bzw. 110 Mio. € in 2014 ca. 40% des Gesamtrahmens der Bundesmittel. Insbesondere das
Programm Soziale Stadt wurde wieder deutlich aufgestockt. Nordrhein-Westfalen erhält ca. 115 Mio. €
Bundesmittel über alle Programme.
Das Städtebauförderprogramm 2014 des Landes Nordrhein-Westfalen (STEP) wurde am 30.10.2014
veröffentlicht. Im STEP werden die Fördermittel für die einzelnen Städte und Gemeinden und ihre
einzelnen Projektgebiete landesweit festgelegt. Neben der Aufstockung der Bundesmittel hat auch
das Land seine Mittel zur ergänzenden Finanzierung auf 162 Mio. € erhöht. Das STEP enthält
Zusagen für Projekte in Aachen-Nord und Aachen-Brand.
Das STEP ist Vorbedingung für die Erstellung von Bewilligungsbescheiden durch die
Bezirksregierungen, so dass jetzt mit Hochdruck die vorliegenden Anträge bei der Bezirksregierung
Köln geprüft werden. Die Verwaltung rechnet im Dezember mit den Bewilligungsbescheiden für Brand
(2. Förderstufe – Marktplatz) und Aachen-Nord (6. Förderstufe).
Neben diesen Verfahrensfragen stehen derzeit in der Städtebauförderung und auch für Aachen
verschiedene Aspekte verstärkt im Fokus. Dieses betrifft die präventive Quartiersentwicklung, durch
die auch die Landesregierung eine integrierte Quartiersentwicklung noch stärker als bisher fördern
will. Besonders bedeutsam ist hier die Verknüpfung mit der Wohnungsbauförderung. Gleichzeitig wird
seitens des Landes der Blick auf kommunale Gebäude des Gemeinbedarfs geworfen. Darüber hinaus
steht noch die konkrete Ausgestaltung der aktuellen EU-Förderperiode aus, die ggfs. weitere
Möglichkeiten für die Städtebauförderung schafft.
Zuletzt kann darauf hingewiesen werden, dass der Bund und die Länder am 08.05.2015 erstmals
einen Tag der Städtebauförderung dezentral bundesweit veranstalten wollen. Ob und wie sich die
Stadt Aachen an diesem Tag beteiligt, muss noch geprüft werden.
Vorlage FB 61/0089/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.06.2015

Seite: 2/6

B. Die Förderprojekte
Die Zuwendungen für die aktuellen Aachener Maßnahmen sind in der Tabelle (Anlage 1) für die Jahre
„bis einschließlich 2013“ und bis 2016 aufgeführt. Die Nummerierung der Maßnahmen erfolgt analog
der Tabelle.
1.

Innenstadtkonzept 2022

Vorbemerkung: Die bisher unter Innenstadt angeführten Maßnahmen der Route Charlemagne und
des Innenstadtkonzepts 2002 werden in der Tabelle nicht mehr angeführt, da sie für die
Programmjahre 2014ff. nicht mehr erheblich sind. Die letzte Maßnahme der Route Charlemagne
(Grashaus) befindet sich im Abschluss. Die letzte Maßnahme des Innenstadtkonzepts 2002
(Templergraben) kann nachdem Restarbeiten, die durch Fehler der Baufirma bedingt sind,
durchgeführt sind, Anfang 2015 als abgeschlossen bezeichnet werden.
2013 und 2014 wurde mit einer umfangreichen, vielfältige Bevölkerungsgruppen erreichenden
Bürgerbeteiligung das neue Innenstadtkonzept erarbeitet. Am 5./6. November 2014 erfolgte die
Beschlussfassung der Ratsgremien.
Die damit gleichzeitig beschlossene 1. Priorität des Innenstadtkonzepts 2022 kann noch in 2014 zur
Förderung im Programmjahr 2015 angemeldet werden.
Auf der Agenda der Stadtentwicklung steht seit einiger Zeit und aufgrund der Verkaufsabsichten der
Eigentümerin Bundesanstalt für Immobilienaufgaben auch die beiden durch den Verein Musikbunker
e.V. betriebenen Bunker Goffartstraße und Junkerstraße. Die Stadtverwaltung hat diese beiden
Bunker in das Programmgebiet des Innenstadtkonzepts 2022 aufgenommen. Diese Integration der
Bunker aufgrund ihrer Bedeutung für die Stadt Aachen wurde durch den Planungsausschluss am
06.11.2014 bestätigt.
Die Planungen laufen auf Hochtouren. Für die Städtebauförderung soll für das Programmjahr 2015
der Kauf der beiden Bunker und die Änderung der Eingangssituation und eine bessere Lüftung zur
weiteren Reduzierung von Konflikten mit der Nachbarschaft angemeldet werden. In der Tabelle
(Anlage) konnten zwar schon der erwartete Kaufpreis, aber noch nicht die Kosten der
Baumaßnahmen aufgenommen werden. Hierzu wird mündlich berichtet. Diese Kosten müssen
kurzfristig dem Antrag der 1. Priorität (=Förderstufe) des Innenstadtkonzepts hinzugefügt werden. Die
Stadt wird bei diesen Projekten keinen städtischen Eigenanteil leisten müssen. Dieser erforderliche
Eigenanteil wird durch den Musikbunker e.V. getragen.
Zur Komplettierung des Bereichs um Dom und Rathaus hat die Stadt Aachen die Umgestaltung von
Hof, Rethelstraße/ Hühnermarkt und Krämerstraße beim Fördervorhaben des Bundes für Projekte mit
nationaler Bedeutung – im Falle Aachens das Umfeld des Welterbes – angemeldet. Das
Auswahlverfahren hat Mitte November stattgefunden. Je nach Ausgang des Auswahlverfahren wird
dieses Projekt komplett zur Städtebauförderung durch Bund und Land angemeldet (80% Förderung)
oder - falls Aachen auch mit der Komplettierung ins Bundesprogramm gelangt – nur zur Ergänzung
mit Landesmitteln, da der Bund nur 66,6 % fördert. Die damit verbundenen Mittel der
Vorlage FB 61/0089/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.06.2015

Seite: 3/6

Städtebauförderung konnten aufgrund der noch ausstehenden Wettbewerbsentscheidung in der
Tabelle noch nicht angeführt werden. Die hier ggfs. notwendigen Städtebaufördermittel können zu
einer Überschreitung des 6 Mio. €-Korridors führen. Hierzu wird mündlich berichtet.
Weitere Informationen zum Innenstadtkonzept unter www.aachen.de/innenstadt. Die dortigen
Informationen werden in Kürze aktualisiert.
2.

Aachen-Nord (Soziale Stadt)

Die 1. Hälfte des Projektes Soziale Stadt Aachen-Nord für die Jahre 2010-2014 befindet sich kurz vor
dem Abschluss. Die baulichen Projekte LuFo-Park, Spielplätze Wiesental und Talbotstraße, Spiellinie
Stadtgarten – LuFo-Park und Wege im Quartier Wiesental konnten erfolgreich abgeschlossen werden.
Der Umbau der Rehm-Plätze wird bis Ende des Jahres abgeschlossen. Das DEPOT wird in 2015
vervollständigt. Darüber hinaus konnten 74 Projekte über den Verfügungsfonds aus dem Stadtteil vor
allem durch das Stadtteilbüro gewonnen und unterstützt werden. Insgesamt wurden Fördermittel in
Höhe von ca. 10,5 Mio. € eingeworben und es konnten wichtige Impulse für verschiedene Bereiche
des Stadtteils geleistet werden.
Diese Impulse sollen in der zweiten Projekthälfte 2015-19 verstetigt und in Teilen neu akzentuiert
werden. Im März 2014 hat der Hauptausschuss auf Empfehlung der Lenkungsgruppe die
Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts beschlossen. Im August und September haben
Lenkungsgruppe und Hauptausschuss die leicht erweiterte 5. Förderstufe zur Beantragung von
Fördermitteln im Programmjahr 2014 beschlossen. Im STEP 2014 ist diese Volumenerhöhung jedoch
noch nicht aufgenommen worden. Nach derzeitigem Stand muss die Sanierung der Turnhalle
Feldstraße in das Programmjahr 2015 (6. Förderstufe) übernommen werden. Diese zeitliche
Verschiebung ist in der Anlage bereits berücksichtigt.
Für das Programmjahr 2015 wird die 6. Förderstufe neben der zusätzlichen Aufnahme der Turnhalle
Feldstraße wie in der Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts beabsichtigt angemeldet.
Weitere Informationen zum Projekt Soziale Stadt Aachen-Nord unter www.aachen.de/aachennord.
Informationen des Stadtteilbüros auch mit aktuellen Informationen zu den Projekten unter
www.facebook.com/aachennord
3.

Brand (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)

Für Brand wurde bereits für das Programmjahr 2012 die 1. Förderstufe beantragt und bewilligt, die 2.
Förderstufe (Marktplatz) wurde wie geplant für das aktuelle Programmjahr 2014 beantragt. Die
beantragte Summe ist vollständig in das STEP 2014 übernommen, so dass mit der Bewilligung Ende
des Jahres 2014 zu rechnen ist. Der Beginn der ersten Baumaßnahmen ist in der Folge für Anfang /
Mitte 2015 vorgesehen.
Im Sommer 2014 haben sich das Landesbauministerium und die Bezirksregierung einen Eindruck vor
Ort verschafft und waren von den Planungen im Stadtbezirk überzeugt.

Vorlage FB 61/0089/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.06.2015

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Die Beantragung der 3. (kleinere Maßnahmen) und der 4. Förderstufe (Sanierung alte Turnhalle)
konnte entgegen des Beschlusses des Planungsausschusses vom Dezember 2013 nicht durchgeführt
werden, da die dafür notwendigen städtischen Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stehen. Die
zeitliche Einstufung der beiden Förderstufen ist in 2015 noch einmal zu überprüfen und kann deshalb
noch nicht festgelegt werden. Derzeit prüft die Verwaltung, Planungsmittel die Sanierung der alten
Turnhalle für 2015 zur Verfügung zu stellen.
Weitere Informationen unter www.aachen.de/brand.
4.

Haaren (voraussichtlich Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)

Aufbauend auf dem Beschluss des Integrierten Handlungskonzepts für Haaren in Juli und September
2013 hat die Verwaltung die enthaltenen Projekte weiter strukturiert und bearbeitet. Schwerpunkt der
1. Förderstufe (geplant für Programmjahr 2015) wird der Park am alten Friedhof sein, Schwerpunkt
der 2. Förderstufe der Bereich rund um St. Germanus, die 3. Förderstufe enthält kleinere Projekte wie
den Platz am Denkmal.
Das Landesbauministerium und die Bezirksregierung haben Haaren ebenfalls im Sommer 2014
besucht und insbesondere die Verknüpfung zur Wohnungsbauförderung betont. Voraussetzung für die
Förderung ist aber, das hat die Delegation des Landes unterstrichen, ein konsequenter Einsatz aller
zur Verfügung stehender Mittel, um die negativen Wirkungen der Alt-Haarener Straße (Lärm, Abgase,
Verunsicherung und Gefährdung, Mängel in der Aufenthaltsqualität) zu mildern und gesündere
Lebensbedingungen im Stadtteil zu schaffen. Deshalb soll ein Wettbewerb zu einem integrierten
Straßengestaltungskonzept, in das die angrenzenden Platzflächen einbezogen werden, bereits in die
erste Förderstufe mit aufgenommen werden.
Weitere Informationen zu den Städtebauförderprojekten in Haaren unter www.aachen.de/haaren.
C. Zusammenfassung und Ausblick
Die Städtebauförderprojekte in Aachen weisen derzeit eine große Dynamik auf, da ab dem Jahr 2015
voraussichtlich vier Programmgebiete gleichzeitig in der Förderung sein werden. Dies erfordert einen
hohen Einsatz bei allen Beteiligten in der Verwaltung, aber auch Akteurinnen und Akteuren, darüber
hinaus und nicht zuletzt auch in der Politik. Gleichzeitig ist die Stadtverwaltung bei besonderen
Projekten insbesondere in der Innenstadt auf eine gute Zusammenarbeit mit privaten Investoren
angewiesen, um gute Erfolge zeigen zu können. Die Städtebauförderung ist die einzige Möglichkeit,
umfangreiche städtebauliche Maßnahmen durch die Stadt in festgelegten Stadtteilen zu realisieren.
Die Stadt Aachen ist in der sehr guten Lage, mit dem Land Nordrhein-Westfalen einen sehr
verlässlichen Partner zu haben, der Planungssicherheit für die Städtebauförderung so weit wie
möglich gewährt und gute Lösungen für die teilweise schwierige Förderthematik ermöglicht.

Vorlage FB 61/0089/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.06.2015

Seite: 5/6

Für das Programmjahr 2015 bestehen noch folgende zu klärende Punkte:
-

Höhe der über den Kaufpreis hinausgehenden Fördermittel für den Musikbunker noch in 2014

-

Entscheidung über die Aufnahme verschiedener Innenstadtmaßnahmen in das
Bundesprogramm Nationale Städtebauprojekte mit Auswirkung auf zu beantragende Mittel in
der Städtebauförderung

Für das Programmjahr 2015 können diese beiden Entwicklungen zu einer Überschreitung des
6 Mio. €-Korridors führen, so dass ggfs. kurzfristig Verschiebungen von Teilprojekten in Folgejahre
notwendig werden können. Diese Verschiebungen sind nicht auf die Innenstadt beschränkt, sondern
können auch die anderen Programmgebiete betreffen.
Im Programmjahr 2016 wird der Förderkorridor von 6 Mio. € mit großer Wahrscheinlichkeit
überschritten. In Abhängigkeit von den oben dargestellten Punkten für das Programmjahr 2015 muss
hier im kommenden Jahr durch eine stärkere Konkretisierung und Abwägung der Projekte eine gute
Auswahl in und zwischen den vier Programmgebieten getroffen werden.
Auch für die Folgejahre ist insbesondere aufgrund des dann auch stärker in bauliche Maßnahmen
übergehenden Innenstadtkonzepts und möglicherweise erforderlichen Verschiebungen aus dem
Programmjahr 2016 mit einer Überschreitung des Korridors zu rechnen.

Anlage/n:
Tabelle: Projekte der Städtebauförderung 2014ff.

Vorlage FB 61/0089/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.06.2015

Seite: 6/6

Städtebauförderung 2014ff. - Stadt Aachen - Planungsauschuss 04.12.2014

Gesamt
zuwendungs-fähige
Kosten

Zuwendung

bis 2013
Zuwendung

Kosten

2014
Zuwendung

2015
STEP2014

1. Innenstadtkonzept 2022 (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)
1. Förderstufe
3.745.000
2.996.000
+ Baumaßnahmen Bunker Goffartstraße
+ ggfs. Erhöhung wg. Nationalen Projekten
2. Förderstufe
5.150.000
4.120.000
folgende Förderstufen
noch offen
noch offen
∑ Innenstadtkonzept
8.895.000
7.116.000
2. AC-Nord (Soziale Stadt)
1. Förderstufe
2. Förderstufe
3. Förderstufe
4. Förderstufe
∑ 1. Phase (1.-4. FS)
5. Förderstufe
6. Förderstufe

1.275.000
1.420.000
8.504.564

1.020.000
1.136.000
6.803.651

21.618.801

17.280.161

5.367.666

3. Brand (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)
1. Förderstufe
499.778
2. Förderstufe
3.400.000
3. Förderstufe
349.500

399.822
2.271.476
279.600

399.822

4. Förderstufe
∑ Brand

1.360.000
5.609.278

1.088.000
4.038.898

4. Haaren
1. Förderstufe
2. Förderstufe
3. Förderstufe
∑ Haaren

1.575.000
2.298.700
535.000
4.408.700

1.260.000
1.838.960
428.000
3.526.960

∑ Gesamt

Dez. III, FK

Kosten

2016
Zuwendung

2017
Kosten

Zuwendung

Kommentar

5.150.000

4.120.000

5.150.000

4.120.000

noch offen

2.016.306
128.000
3.272.204
5.060.000
10.476.510
3.207.651
1.440.000

∑ AC-Nord

Zuwendung

3.745.000
2.996.000
+ Baumaßnahmen Bunker Goffartstraße
+ ggfs. Erhöhung wg. Nationalen Projekten

2.520.382
178.600
4.090.255
6.325.000
13.114.237
4.009.564
1.800.000

7. Förderstufe
8. Förderstufe
∑ 2. Phase (5.-8. FS)

Kosten

3.745.000

2.996.000

1.800.000

1.440.000

2.016.306
128.000
3.223.360
5.060.000
10.427.666
4.009.564

3.207.651

2.564.000
ergänzt um Turnhalle
Feldstraße (vorher 5.
FS)
1.275.000

1.020.000
1.420.000

1.136.000
Summe für 2. Phase zu
hoch, weil Turnhalle
Feldstraße noch doppelt
in 5. und 6. FS enthalten
ist

4.009.564

3.207.651

3.400.000

2.271.476

1.800.000

1.440.000

1.275.000

1.020.000

1.420.000

2.310.000
349.500

399.822

3.400.000

1.360.000
1.709.500

2.271.476
1.575.000

5.479.127

4.874.000

279.600 Kosten und Zeitplanung
zu überprüfen
1.088.000
1.367.600

1.260.000
2.298.700

1.838.960

1.260.000

2.298.700

1.838.960

535.000
535.000

428.000
428.000

7.120.000
5.696.000
+ Baumaßnahmen Bunker Goffartstraße
+ ggfs. Erhöhung wg. Nationalen Projekten

8.723.700

6.978.960

3.664.500

2.931.600

1.575.000
7.409.564

1.136.000

+ ISK 2022 3. Förderstufe

Ausdruck 18.11.2014