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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 36/0025/WP17
öffentlich
30.10.2014
FB 36/82, Herr Dr. Krämer

Weitere Stilllegungsflächen im Aachener Wald
Ratsantrag der Fraktion: Die Linke vom 05.05.2014, Nr. 389/16
Beratungsfolge:

TOP: 7

Datum

Gremium

Kompetenz

18.11.2014

AUK

Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz folgt dem Vorschlag der Verwaltung und beschließt die
Beibehaltung eines Stilllegungsanteils von fünf Prozent der städtischen Waldfläche.
Der Ratsantrag der Fraktion: Die Linke (Nr. 389/16) ist damit erledigt.

In Vertretung

Gisela Nacken
(Beigeordnete)

Vorlage FB 36/0025/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.11.2014

Seite: 1/8

finanzielle Auswirkungen

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

Gesamtbedarf (alt)

20xx ff.

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

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Auszahlungen

0

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0

0

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Ergebnis

0

0

0

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0

+ Verbesserung /
-

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Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterun
g

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

20xx ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

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Abschreibungen

0

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Ergebnis

0

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0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
Verschlechterun

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

g

Vorlage FB 36/0025/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.11.2014

Seite: 2/8

Erläuterungen:
Mit Ratsantrag Nr. 389/16 vom 02.05.2014 beantragte die Faktion DIE LINKE, der Rat möge
folgenden Beschluss fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, in welchen Zeiträumen weitere städtische Waldflächen aus
der wirtschaftlichen Nutzung herausgenommen werden können. Bei der Ausweisung sind bevorzugt
ursprüngliche Waldstandorte mit naturnahem, altem Waldbestand zu berücksichtigen. Das Ziel der
nationalen Biodiversitätsstrategie einer Herausnahme von 10 % der kommunalen Wälder bis 2020 aus
der wirtschaftlichen Nutzung soll mindestens erreicht werden.
Allgemeines
Die Frage der Stilllegung von Waldflächen wird deutschlandweit sehr intensiv, teilweise auf einer
emotionalen und ideologischen Ebene diskutiert. In der Fachwelt existieren eine ganze Reihe von
Strategiepapieren zur Sicherung der Biodiversität und zur Reduzierung des Artenschwundes.
Die im Ratsantrag angesprochene Biodiversitätsstrategie strebt pauschal eine natürliche Entwicklung
auf 10 % der Waldfläche der öffentlichen Hand bis 2020 an. Öffentliche Wälder sind Wälder im
Eigentum des Bundes (4% , vorrangig Truppenübungsplätze), der Länder (33 %) und der Kommunen
(20 %). Die o.g. Forderung leitet deutschlandweit einen Paradigmenwechsel ein, weg vom Modell der
multifunktionalen Waldwirtschaft hin zum Segregationsmodell. Zum besseren Verständnis werden die
beiden Modelle nachfolgend kurz vorgestellt:
1. Das Modell der „Segregation“
Das Segregationsmodell verfolgt den Grundsatz, die unterschiedlichen Waldfunktionen räumlich
voneinander zu trennen:
•

Nutzfunktion (u.a. Holznutzung, Jagd usw.)

•

Schutzfunktion (u.a. Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten,
Schutz ökologischer Prozesse)

•

Erholungsfunktion

Dieses Modell ist bisher vorwiegend in Ländern mit großen Waldgebieten und unberührten (teils
gefährdeten) Urwäldern und einer vergleichbar geringen Bevölkerungsdichte zu finden.
Befürworter des Segregationsmodells schlagen vor, dass in Deutschland insbesondere alte
Buchenwälder aus der Nutzung herausgenommen werden. Nadelholzwälder sollen im Gegenzug
noch konsequenter auf eine maximale Holzernte getrimmt werden. Für mittelprächtige Wälder wären
waldbaulich jeweils geeignete Mischkonzepte zu entwickeln.
2. Das Modell der „multifunktionalen Waldwirtschaft“ (synonym: Integrative Waldwirtschaft)
Dieses Modell verfolgt das Ziel, die oben genannten Funktionen möglichst optimal auf ein und
derselben Waldfläche zu vereinen. Dies führt zu einer unterschiedlich gewichteten, aber sich oft
überlagernden Funktionenvielfalt auf der Fläche. Dieses Modell hat sich in bevölkerungsreichen
Ländern durchgesetzt, in denen es keine Urwälder mehr gibt.

Vorlage FB 36/0025/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.11.2014

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Stadt Aachen: Status Quo
Die Stadt Aachen bewirtschaftet ihren Wald bisher nach integrativen/multifunktionalen Grundsätzen,
und hat die zugrunde liegenden waldbaulichen Vorgaben per Ratsbeschluss vom 24.01.1996
konkretisiert. Erweitert wurden die Bewirtschaftungsvorgaben im Jahr 2003 durch die Zertifizierung
des Waldes nach FSC. In diesem Zusammenhang wurden wie von FSC gefordert 5 % der Waldfläche
als Referenzflächen stillgelegt. Diese Stilllegungsflächen haben nicht in erster Linie die Funktion des
Naturschutzes, auch wenn rund zwei Drittel der Fläche einem besonderen Schutzstatus unterliegen,
sondern dienen der langfristigen Beobachtung von Entwicklungsprozessen in Waldflächen
unterschiedlicher Naturnähe. Hieraus lassen sich Schlussfolgerungen für die Umsetzung
waldbaulicher Ziele ableiten und Eingriffe in das Ökosystem minimieren. Das Forstamt verfügt des
Weiteren über ein Habitat- und Totholzkonzept sowie über eine Feinerschließungsrichtlinie zur
Minimierung von Befahrungsschäden.
Flächenstilllegung: Pro und Contra
Die Stilllegung von Waldflächen ist ein sehr komplexes Thema und berührt eine ganze Reihe
ökologischer, ökonomischer und sozialer Fragestellungen, die nachfolgend kurz aufgezeigt werden.
Der Fachbereich Umwelt hat die Vor- und Nachteile einer Flächenstilllegung abgewogen und nach
folgenden Kategorien bewertet: „günstig“, „eher günstig“, „neutral“, „eher ungünstig“, „ungünstig“.
I. Themenfeld Ökologie
I.1 Arten und Biotopschutz -> Flächenstilllegung: „eher günstig“
(Hinweis: wissenschaftliche Untersuchungen liegen nicht vor)
Durch eine Flächenstilllegung steigt auf lange Sicht der Alt- und Totholzreichtum als Lebensraum für
viele bedrohte Tier- und Pflanzenarten (insbesondere Vögel, Fledermäuse, Insekten, Pilze).
Das Waldbewirtschaftungsmodell der Stadt Aachen strebt auf ganzer Fläche (nicht nur im Bereich der
Stilllegung) eine Zielgröße von 10 Biotopbäumen je Hektar an. Der Fachbereich Umwelt geht davon
aus, dass die Besiedlungs-, Zersetzungs- und Humifizierungsphase mit den hochspezialisierten und
zum Teil seltenen Insekten- und Pilzarten durch die naturgemäße Waldwirtschaft der Stadt Aachen in
gleicher Weise gefördert wird. Eine Ausdehnung der Flächenstilllegung um weitere 5 % wird den
Biotop- und Artenschutz geringfügig begünstigen.
I.2 Biodiversität/genetische Vielfalt -> Flächenstilllegung: „günstig“
Eine Flächenstilllegung führt zu einer höheren biologischen Vielfalt durch mehr Lebensräume und
Arten sowie zu einer höheren genetischen Vielfalt innerhalb der Art.
I.3 Baumartenvielfalt -> Flächenstilllegung: „eher ungünstig“
Eine Flächenstilllegung führt zu einer Abnahme der Baum- und Strauchartenvielfalt wegen der
vielerorts dominanten Vitalität der Buche gegenüber anderen Waldbaumarten wie z. B. Eiche, Kirsche,
Ahorn.
Im Hinblick auf die waldbaulichen Risiken, hervorgerufen durch den Klimawandel, empfehlen
Experten, die Baumartenvielfalt zu erhöhen. Bei Aufforstungen und Voranbauten bevorzugt das
Gemeindeforstamt standortheimische Baumarten, je nach Standort werden aber auch
trockenheitsresistentere Baumarten (z. B. Traubeneiche, Weißtanne) eingebracht. Der Aachener Wald
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Ausdruck vom: 11.11.2014

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wird sich in der Kürze der Zeit nicht eigenständig auf den prognostizierten Klimawandel einstellen
können. Zur Risikominimierung werden daher Mischbaumarten durch forstwirtschaftliche Eingriffe
erhalten bzw. gefördert.
I.4 Bodenschutz -> Flächenstilllegung: „günstig“
Durch die Flächenstilllegung wird eine Befahrung in der Regel obsolet (außer zu Zwecken der
Verkehrssicherung). Die restlichen, nicht stillgelegten Waldflächen (90 %) werden dennoch
bewirtschaftet und befahren. Dort findet die Befahrung auf permanenten Rückegassen statt; die
Befahrungsquote liegt deutlich unter 10% der Fläche.
Sollte es darüber hinaus zu einer intensiveren Bewirtschaftung von Nadelwäldern und damit zu einer
höheren Erschließungsdichte auf den hochproduktiven Waldflächen kommen, so relativiert sich dieser
Effekt. Die Bewertung läge in diesem Fall bei „eher günstig“.
I.5 Referenzflächen für Wirtschaftswald -> Flächenstilllegung: „neutral“
Die Erweiterung der Stilllegungsflächen von derzeit 5% auf 10% würde die wissenschaftlichen
Erkenntnisse zur Ableitung optimierter Waldpflegekonzepte – wenn überhaupt - marginal erhöhen.
Aus dem NRW-Programm zu Naturwaldzellen liegen nach 40 Untersuchungsjahren ausreichende
Erkenntnisse über die Entwicklung nicht bewirtschafteter Waldflächen vor. Dem regionale Aspekt wird
nach Auffassung des Fachbereichs Umwelt durch die bisherigen 5 % Stilllegung (entspricht 115 ha)
ausreichend Rechnung getragen.
I.6 Neophyten -> Flächenstilllegung: „ungünstig“
Das Konzept der Flächenstilllegung sieht keine menschlichen Eingriffe vor, d.h. die Bekämpfung von
Neophyten oder das Entfernen von sich verjüngenden, nicht standortgerechten Nadelbäumen wäre
nicht mehr möglich.
I.7 Klimaschutz -> Flächenstilllegung: „eher ungünstig“
In der Phase der Vorratsanreicherung speichern stillgelegte Wälder vermehrt CO2. Der Effekt geht
jedoch spätestens in der Humifizierungsphase verloren. Das im Holz gespeicherte CO2 wird bei der
Zersetzung wieder an die Umwelt abgegeben.
Bewirtschaftete Wälder binden CO2 aufgrund des Produktspeichers Holz und durch den
Substitutionseffekt von energieintensiven Baustoffen langfristig. Selbst bei der Entsorgung
(Verbrennung) werden fossile Brennstoffe durch den CO2-neutralen Brennstoff Holz ersetzt.

II. Themenfeld Ökonomie
II.1 Arbeitsplätze in der Forst- und Holzwirtschaft -> Flächenstilllegung: „ungünstig“
Volkswirtschaftlich betrachtet sichern 100 fm Rohholz einen Arbeitsplatz im Cluster Wald und Holz
(Rohstoffproduzent, Waldarbeiter/Holzeinschlagsunternehmen, Spediteure, holzbe- und verarbeitende
Säge-, Zellstoff-, Papier- und Möbelindustrie). Im Gegenzug ist – anders als im Umfeld von
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Ausdruck vom: 11.11.2014

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Nationalparks - nicht mit einer Kompensation der volkswirtschaftlichen Verluste durch ein höheres
regionales Tourismusaufkommen zu rechnen.
Durch die Flächenstilllegung würden allein auf dem Gebiet der Stadt Aachen rund 700 fm Rohholz pro
Jahr weniger genutzt.
II.2 Städtischer Haushalt -> Flächenstilllegung: „ungünstig“
Durch die Flächenstilllegung alter Buchenwälder wäre zum einen der jetzige Holzvorrat auf 115 ha
nicht mehr nutzbar (grob geschätzter Wert: rd. 2.000.000 Euro [einmalig]), zum anderen würden auf
diesen Flächen zukünftig keine Holzernteerlöse mehr realisiert (grob geschätzter Wert,
holzerntekostenfrei: 20.000 Euro [jährlich]).
Dementsprechend wäre die Bilanz der Stadt Aachen anzupassen, d.h. Reduktion des
Anlagevermögens (Aktiva) und des Eigenkapitals (Passiva). Zu verringern wären auch die
Haushaltsansätze der kommenden Jahre um die nicht mehr zu erzielenden Erlöse.
II.3 Verkehrssicherung -> Flächenstilllegung: „ungünstig“
Die im Zuge der Flächenstilllegung überalternden und absterbenden Bäume bilden vermehrt Totholz
bzw. stürzen um. Für Gefahrenbäume im Bereich von Straßen, Gebäuden oder
Erholungseinrichtungen (Waldparkplätze, Bänke, Schutzhütten, Orientierungstafeln, Waldspielplätze
usw.) besteht eine Verkehrssicherungspflicht seitens der Stadt Aachen. Heute werden
Gefahrenbäume im Zuge einer Durchforstung (meist gewinnbringend) entfernt. Aufgrund der
fehlenden Erschließung in Stilllegungsflächen können Gefahrenbäume jedoch nicht mehr mit
konventioneller Technik und nicht mit eigenem Personal gefällt werden; erforderlich sind
hochspezialisierte Unternehmer (Raupenhubsteiger, Seilkletterer usw.).
Die gefällten Bäume bleiben in der Regel als Totholz im Bestand liegen; den Kosten stehen somit
keine Erlöse entgegen.
III. Themenfeld Soziales
III.1 Erholung -> Flächenstilllegung: „ungünstig“
Wie alle Erholungswälder ist auch der Aachener Wald durch ein sehr dichtes Wald-, Wander- und
Reitwegenetz erschlossen. Daher sind Stilllegungsflächen und erholungsgewidmete Wege eng
ineinander verzahnt.
Auch wenn der Erholungssuchende grundsätzlich den Wald auf eigene Gefahr betritt und mit
waldtypischen Gefahren rechnen muss, so passt das Segregationsmodell nicht so recht zum
Erholungsbedürfnis der Waldbesucher. Entweder sie nehmen das steigende Unfallrisiko in Kauf oder
die Stadt Aachen baut Teile der Wald-, Wander- und Reitwege zurück und schränkt die Waldnutzung
an diesen Stellen ein.
III.2 Umweltbildung -> Flächenstilllegung: „eher günstig“
Stilllegungsflächen bieten langfristig die Chance, natürliche Prozesse im Rahmen von Führungen
stadtnah zu erleben.
Als regionale Besonderheit bedient auch der Nationalpark Eifel dieses Themenfeld. Das Thema
Prozessschutz wird von der Nationalparkverwaltung professionell aufbereitet und kompetent durch

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Ausdruck vom: 11.11.2014

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geschultes Fachpersonal vermittelt. Der positive Aspekt der Umweltbildung durch Flächenstilllegung
kommt aufgrund dieser Alternative in Aachen nur bedingt zum Tragen.
Folgende Tabelle vermittelt einen Überblick über die oben genannten Themenfelder. Bei der
Bewertung wurde bewusst auf eine Gewichtung der jeweiligen Aspekte verzichtet!
Themenfeld Aspekt
Ökologie
Arten-/Biotopschutz
Biodiversität
Baumartenvielfalt
Bodenschutz
Referenzflächen
Neophyten/standortfremde Baumarten
Klimaschutz
Ökonomie Arbeitsplätze
städtischer Haushalt
Kosten Verkehrssicherung
Soziales
Erholung
Umweltbildung

günstig

eher günstig
X

neutral

eher ungünstig

ungünstig

X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X

Fazit
Die Wälder der Stadt Aachen wurden bisher multifunktional nach den Grundsätzen der naturgemäßen
Waldwirtschaft gepflegt und genutzt. Der segregative Bewirtschaftungsansatz erscheint nach
Abwägung aller Belange für großstädtische Wälder mit ihren vielfältigen Funktionen insbesondere
hinsichtlich der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen als eher ungeeignet. Bereits heute kommt
es aufgrund der Nutzungsaufgabe (FSC-Referenzflächen) zu Konflikten mit der Erholungsnutzung
(beispielsweise am Beverbach, im Itertal, im Freizeitgelände Walheim). Weitere Konflikte,
beispielsweise am Friedrichswald, folgen in absehbarer Zeit .
Dagegen bietet die multifunktionale Waldwirtschaft aus Sicht des Fachbereichs Umwelt ein bewährtes
Konsensmodell, mit dem auch zukünftig im stark frequentierten Stadtwald ein relativ höchster Nutzen
hinsichtlich aller Ansprüche bereitgestellt wird. Zur Steigerung von Biodiversität und Artenvielfalt
wurden Urwaldelemente wie Habitatbäume und Totholz in das Waldbewirtschaftungskonzept der
Stadt Aachen integriert, so dass den ökologischen Belangen auch heute schon in vielfältiger Weise
Rechnung getragen wird.
Sollten sich die rechtlichen Vorgaben ändern oder die Bewirtschaftungsgrundsätze des FSC weitere
Stilllegungsflächen vorsehen, so wäre das Thema erneut im zuständigen Ausschuss zu diskutieren.
Sollten sich im Einzelfall Waldflächen für eine Flächenstilllegung anbieten (z. B. Freyenter Wald), so
wird der Ausschuss hierüber informiert.

Anlage/n:
Ratsantrag der Fraktion: Die Linke, Nr. 389/16 vom 02.05.2014

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