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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 61/0091/WP17
öffentlich
10.11.2014
FB 61/ 30

Lützowstraße
Bauliche Anpassung nach Stawag-Maßnahme
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

14.01.2015

B0

Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis. Sie fasst auf Grundlage der vorliegenden Planung der Variante 1 (Plan-Nr. 2014/03-03) den
Planungsbeschluss für den niveaugleichen Ausbau mit weicher Separation, der in der Lützowstraße
im Rahmen der Wiederherstellung nach der Stawag-Maßnahme vorgenommen werden soll und
beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung einer Bürgerinformation.

finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120102-900-02000-300-1 „Straßenerneuerung nach Baumaßnahmen der STAWAG“

Investive

Ansatz

Auswirkungen

2015

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe

Ansatz

ner Ansatz

2016

2015

Gesamt-

Gesamtbedarf (alt)

2016

bedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

162.200

162.200

162.200

162.200

324.400

324.400

Ergebnis

162.200

162.200

162.200

162.200

324.400

324.400

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

- Verschlechterung

PSP-Element 4-120102-923-9 „Straßenerneuerung nach Baumaßnahmen der STAWAG“

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

2015

Fortgeschriebener Ansatz

Vorlage FB 61/0091/WP17 der Stadt Aachen

2015

Ansatz
2016

Fortgeschriebe
ner Ansatz
2016

Ausdruck vom: 06.01.2015

Folgekosten

Folgekos-

(alt)

ten (neu)
Seite: 1/6

Ertrag

0

0

0

0

0

0

6.800

6.800

6.800

6.800

0

0

Abschreibungen

8.400

8.400

8.400

8.400

0

0

Ergebnis

15.200

15.200

15.200

15.200

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Vorlage FB 61/0091/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 06.01.2015

Seite: 2/6

Erläuterungen:
1. Anlass
In der Lützowstraße sollen in den Jahren 2015 und 2016 umfangreiche Erneuerungsarbeiten der
Stawag am Kanal vorgenommen werden. Die Wiederherstellung des Straßenraums kann dazu
genutzt werden, die bestehenden funktionalen Mängel in diesem Abschnitt zu beheben.
2. Heutige Situation
Die Lützowstraße stellt eine untergeordnete Verbindung zwischen der Stolberger und der
Elsassstraße dar und dient im Wesentlichen der Erschließung der anliegenden Wohngebäude. Der
Bereich zwischen Stolberger Straße und Leipziger Straße darf nur in Richtung Leipziger Straße
befahren werden. Im Abschnitt zwischen Leipziger Straße und Elsassstraße ist Beidrichtungsverkehr
erlaubt. Die Kfz-Verkehrsbelastung ist im erstgenannten Abschnitt mit etwa 300 Fahrzeugen zwischen
7 und 19 Uhr (04.05.2004) sehr moderat. Im Einmündungsbereich zur Elsassstraße ist die KfzVerkehrs-Belastung mit etwas mehr als 300 Kfz zwischen 7 und 19 Uhr ähnlich hoch. Am 23.06.2009
wurden 106 einfahrende Kfz gezählt, während 207 Kfz die Lützowstraße verließen (vgl. Anlage 2).
Die Einfahrt von der Stolberger Straße erfolgt über einen Bereich mit Materialwechsel. Die Ein- und
Ausfahrt an der Elsassstraße erfolgt als Überfahrt über den Gehweg über einen abgeschrägten Bord.
Der Straßenraum der Lützowstraße ist gleichbleibend 9,30 m breit. Die heutige Raumaufteilung
beinhaltet auf der südwestlichen Seite einen 2,00 m breiten Gehweg; auf der nordöstlichen Seite ist
der Gehweg 1,90 m breit (vgl. Anlage 1). Die mit Kopfsteinpflaster ausgebaute Fahrbahn hat eine
Breite von 5,40 m, in der durchgehend auf der südwestlichen Seite am Fahrbahnrand geparkt wird, so
dass eine nutzbare Restfahrbahnbreite von etwa 3,40 m übrig bleibt. Ein Begegnungsverkehr ist im
Bereich zwischen Leipziger Straße und Elassstraße somit nicht möglich. Ausweichstellen sind derzeit
nicht vorhanden; bei der aktuellen Verkehrsbelastung aber auch nicht zwingend notwendig.
Insgesamt stehen im Bereich der Fahrbahn der Lützowstraße ca. 56 legale Parkmöglichkeiten zur
Verfügung.
Auf der nordöstlichen Seite der Siedlung Panneschopp wird auf dem Privatgelände vor den
Mehrfamilienhäusern auf der gesamten Länge zwischen den insgesamt 20 Birken auf einer
wassergebundenen Decke senkrecht zum Gehweg geparkt (vgl. Anlage 3), obwohl der Bordstein dort
nicht abgesenkt und der Gehweg nicht als tragfähige Überfahrt ausgestaltet ist. Dies hat im Laufe der
Jahre zu Schäden im Gehwegbereich geführt.
Die Beleuchtung ist im Bestand alternierend mit Masten auf beiden Seiten der Fahrbahn angelegt.
3. Planung
Durch die notwendige Maßnahme der Stawag veranlasst können kostengünstig gestalterische
Änderungen in der Lützowstraße durchgeführt werden.
Da aus lärmtechnischer Sicht die Herausnahme des Kopfsteinpflasters zu begrüßen ist, soll die
Wiederherstellung nach der Stawag-Maßnahme ohne Kopfsteinpflaster erfolgen. Hierdurch kann für
die Anwohner eine Reduzierung der Lärmbelastung erreicht werden.
Erarbeitet wurden zwei Varianten, die sich durch die Materialwahl und die verkehrsrechtliche
Vorlage FB 61/0091/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 06.01.2015

Seite: 3/6

Ausweisung unterscheiden. In beiden Varianten sollen die nachfolgenden Aspekte gelten:
-

Die Verkehrsflächenaufteilung bleibt im Wesentlichen wie im Bestand.

-

Bei Benutzung des südöstlichen Gehbereichs sind Fußgänger und insbesondere
mobilitätseingeschränkte Personen durch die parkenden Fahrzeuge geschützt.

-

Die Anzahl der öffentlichen Parkplätze bleibt gegenüber dem Bestand mit 56
Parkmöglichkeiten gleich.

-

Die Einbahnstraße soll für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden.

-

Zur Vermeidung von Unfällen müssen die Beleuchtungsmasten auf der nordöstlichen
Straßenseite auf die andere Seite hinter den Parkbereich verlegt werden.

Variante 1 (vgl. Anlage 5)
Der Ausbau ist als niveaugleicher Ausbau mit weicher Separation unter Beibehaltung der Tempo-30Zone vorgesehen. Der Fahrbahnbereich soll 5,50 m breit werden. Auf der südwestlichen Seite wird –
wie im Bestand – ein 2,00 m breiter Fahrbahnrandparkbereich vorgesehen. Der 3,50 m breite
Fahrbereich ermöglicht im Bereich der Einbahnstraße zwischen Stolberger Straße und Leipziger
Straße eine Freigabe für den Radverkehr. Die Fahrbahn wird in Asphalt angelegt. Die Übergänge
zwischen Fahrbahn und Seitenbereichen werden je nach entwässerungstechnischen Erfordernissen
jeweils mit einer dreizeiligen Rinne/Pflasterband ausgebildet. Die jeweils 1,90 m breiten
Seitenbereiche werden mit Gehwegplatten ausgebaut. Im Übergangsbereich zur Leipziger Straße wird
mit einer Rampe an das Niveau der Lützowstraße angebunden.
Durch den niveaugleichen Ausbau können die privaten Senkrechtparkplätze auf der nordöstlichen
Seite problemlos angefahren werden.
Variante 2 (vgl. Anlage 6)
Die Variante 2 sieht einen Ausbau als Mischverkehrsfläche und eine Ausweisung als
verkehrsberuhigter Bereich vor. Der Ausbau wird in Betonsteinpflaster vorgenommen, wobei die
Parkbereiche mit einer anderen Pflasterfarbe gekennzeichnet werden. Die Parkbereiche sollen auf der
südwestlichen Seite an gleicher Stelle wie im Bestand angelegt werden. Somit gliedert sich der
Straßenraum in einen etwa 2,00 m breiten Bereich hinter den parkenden Fahrzeugen, der
überwiegend von Fußgängern genutzt und für Kfz nicht befahrbar ist, den 2,00 m breiten Parkbereich
und den 5,30 m breiten Mischverkehrsbereich, der von Fahrzeugen und Fußgängern unter
gegenseitiger Rücksichtnahme gleichermaßen genutzt werden darf. Die Entwässerungsrinne wird im
Rahmen der Ausbauplanung noch konkret festgelegt.
Auch bei dieser Variante ergibt sich eine Lärmreduktion, weil die Abrollgeräusche bei
Betonsteinpflaster geringer sind als bei Kopfsteinpflaster und da die zulässige Geschwindigkeit im
verkehrsberuhigten Bereich auf Schrittgeschwindigkeit beschränkt ist. Darüber hinaus können durch
die niveaugleiche Mischverkehrsfläche die privaten Senkrechtparkplätze auf der nordöstlichen Seite
problemlos angefahren werden.
Kommission Barrierefreies Bauen
In ihrer Sitzung am 12.11.2014 hat sich die Kommission Barrierefreies Bauen einstimmig für die
Vorlage FB 61/0091/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 06.01.2015

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Variante 1 mit weicher Separation ausgesprochen (vgl. Anlage 4).
Baukosten/Finanzierung
Laut Konzessionsvertrag ist die Stawag verpflichtet, die Straße in der gleichen Art und Weise wie im
Bestand wiederherzustellen. Dies beinhaltet in diesem Fall die Wiederherstellung in
Natursteinpflasterbauweise.
Eine Wiederherstellung der Fahrbahn in Asphalt mit Natursteinrinnen oder in Betonsteinpflaster ist
günstiger als eine Wiederherstellung in Natursteinpflasterbauweise. Damit reduziert sich der
städtische Kostenanteil im Vergleich zu einem Vollausbau (ohne Stawag-Maßnahme) erheblich. Wird
nur die Fahrbahn in Asphalt statt in Natursteinpflaster erneuert, ergibt sich eine Einsparung, aus der
allerdings die Gehwege nicht erneuert werden können. Um eine komplette Erneuerung der Straße zu
realisieren, müssten zusätzlich städtische Mittel in Höhe von ca. 165.000 Euro vorgesehen werden.
Inwieweit Anliegerbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz fällig werden, wird derzeit geprüft.
Finanzielle Auswirkungen
Für die Umsetzung der Baumaßnahme im Haushaltsjahr 2016 ist mit Kosten i. H. v. ca. 165.000,- € zu
rechnen.
Unter dem investiven PSP-Element 5-120102-900-02000-300-1 „Straßenerneuerung nach
Baumaßnahmen STAWAG“ sind für das Haushaltsjahr 2016 Mittel i. H. v. 162.200,- € eingeplant.
Weitere Mittel sind für das Haushaltsjahr 2016 unter dem konsumtiven PSP-Element 4-120102-923-9
„Straßenerneuerung nach Baumaßnahmen STAWAG“ i. H. v. 15.200,- € eingeplant.
Die Einplanung der Mittel in den Haushalt 2015 ff. gilt vorbehaltlich der Genehmigung durch den Rat
der Stadt Aachen sowie der Bezirksregierung.
Die Abschnitte der Lützowstraße haben zum 31.12.2014 noch einen Restbuchwert von ca. 184.000 €.
Nach Wiederherstellung ist ein Neuwert von ca. 426.000 € zu erwarten.
Vorschlag der Verwaltung
Die Verwaltung schlägt die Umsetzung der Variante 1 vor, da auf diese Weise der verkehrsbedingte
Lärm stärker reduziert wird.
Weiteres Vorgehen
Im Anschluss an die politische Beratung ist die Durchführung einer Bürgerinformation beabsichtigt.
Verwertbare Ergebnisse der Anhörung fließen in die Ausbauplanung ein; ein Protokoll der
Bürgerinformation wird dem Ausschuss in diesem Zusammenhang zur Verfügung gestellt.
Die Stawag beabsichtigt mit den Arbeiten im zweiten Halbjahr 2015 zu beginnen.

Anlage/n:
1. Anlage 1 – Bestand, Lageplan Lützowstraße
Vorlage FB 61/0091/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 06.01.2015

Seite: 5/6

2. Anlage 2 – Verkehrszählungen Lützowstraße (2 Seiten)
3. Anlage 3 – Fotos Lützowstraße (2 Seiten)
4. Anlage 4 – Protokollauszug Kommission Barrierefreies Bauen 12.11.2014
5. Anlage 5 – Planung, Lageplan Lützowstraße Variante 1
6. Anlage 6 – Planung, Lageplan Lützowstraße Variante 2

Vorlage FB 61/0091/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 06.01.2015

Seite: 6/6

Verkehrserhebung: Peliserkerstraße/ Stolberger Straße/ Breslauer Straße
am: 04.05.2004

von:07.00 Uhr

bis: 19.00 Uhr

( in Kfz )

1

2

Peliserkerstraße

343
97
1195

1730

3365

3242

1946
7434

5819
96

Stolberger Straße

255

367
7509

8116

Breslauer Straße

5894
1164

7781

B0-318 2004-05-04 Stolberger Straße

157

929

1272

2614

4

19

296

Elsaßstraße/ Stolberger Straße

Lützowstraße

84

2377

Seite 15 von 15

3

Planungsamt

Verkehrserhebung: Elsassstraße/ Lützowstraße
am: 23.06.2009

von:07.00 Uhr

bis: 19.00 Uhr

( in Kfz )

1

2

Elsassstraße/ Dresdener

1077

74

1151

1157

106

Lützowstraße

207

135

1022

32

1149

Elsassplatz/ Elsassstraße

72

1054

3

B0-243 2009-06-23 Lützowstraße

FB 61/31

Anlage 3 – Fotos Lützowstraße (2 Seiten)

Einmündungsbereich Lützowstraße/Stolberger Straße

Einmündungsbereich Lützowstraße/Elsassstraße

private Senkrechtparkplätze auf der nordöstlichen Seite der Lützowstraße

Einmündungsbereich Leipziger Straße in die Lützowstraße

Ort: Verwaltungsgebäude
Datum: 12.11.2014
Bahnhofplatz, Sozialraum, Erdgeschoß

TeilnehmerInnen

Gäste:

Zeit: 14.00 - 17.00 Uhr

Frau Höner Schmitz, Fachbereich Soziales und Integration
Frau Krauß - Fachbereich Soziales und Integration
Herr Larscheid, Fachbereich Stadtentwicklung u. Verkehrsanlagen,
(anwesend zu TOP 6.1 – TOP 8)
Frau Poth, Fachbereich Stadtentwicklung u. Verkehrsanlagen
(anwesend zu TOP 6.1 – TOP 8)
Herr Haberland, Lebenshilfe Aachen
Herr Latz, BgV Aachen
Frau Mühlenbeck, Fraternität
Herr Neuefeind, VzFG-Aachen (anwesend zu TOP 1 – TOP 4)
Herr Sachse-Schüler, Pro Retina (anwesend zu TOP 1 – TOP 5)
Herr Schüssler, VdK Aachen Stadt (anwesend ab TOP 5)
Frau Schudoma-Wollgarten, Pro Retina
Frau Strack, VdK Aachen Stadt
Herr Stier, Seniorenrat
Herr Schlösser, Kur- und Badegesellschaft Bad Aachen
(anwesend zu TOP 1)

Tagesordnung

TOP 1

Begrüßung

TOP 2

Abstimmung über die Tagesordnung

TOP 3

Genehmigung des Protokolls vom 01.09.2014

TOP 4

Turnusmäßige Wahl des Vorsitzes und
Stellvertretung

TOP 5

Barrierefreiheit in der Carolus Therme

TOP 6.1. Barrierefreies Leitsystem
TOP 6.2. Übergang Fußgängerüberwege Schagenstr. u.
Karl-Kuck-Straße
TOP 7

Festlegung der Sitzungstermine für das nächste
Jahr

TOP 8

Beratung Ausschüsse und Rat

TOP 9

Mitteilungen und Anregungen

TOP 10

Verschiedenes

abgesenkt, aber es wird keine geteilten Überwege geben und
keine Hinführung durch Leitlinien.
Frau Poth wird Frau Krauß Pläne zu den Maßnahmen übersenden.
Die Kommissionsmitglieder nehmen dies zur Kenntnis.
TOP 7:

Die Kommissionsmitglieder einigen sich vorerst auf folgende drei
Termine für das nächste Jahr:

Festlegung der Sitzungstermine
Mittwoch, 07.01.2015
für das nächste Jahr
Mittwoch, 25.02.2015
Mittwoch, 25.03.2015
Beginn immer um 15.00 Uhr.
In der nächsten Sitzung werden weitere Termine für das nächste
Jahr vereinbart.
TOP 8:
Beratung Ausschüsse und
Rat
Umbaumaßnahme
Lützowstraße

Herr Larscheid von FB 61 stellt die Umbaumaßnahme
Lützowstraße vor.
Hier wird auf aufgrund von Stawag-Maßnahmen eine
Neuanpassung des Straßenraums vorgenommen.
Die Maßnahme wird dann in der Bezirksvertretung-Mitte beraten.
Die Lützowstraße wird in dem Bereich zwischen Elsassstraße und
Stolberger Straße umgebaut. Sie besteht zurzeit aus
Kopfsteinpflaster und die Verkehrsbelastung ist gering.
Hier soll eine niveaugleiche Anpassung von Fahrbahn und
Gehweg erfolgen. Hierzu gibt es zwei Varianten.
In der ersten Variante soll der Fahrbereich 3,50 m breit sein, der
Gehweg soll durch das Verlegen von Gehwegplatten kenntlich
gemacht werden. Am Fahrbahnrand kann durchgängig geparkt
werden. Der geschützte Gehwegbereich erkennt man durch die
Gehwegplatten. Bisher war dort senkrechtes Parken erlaubt.
In der zweiten Variante soll eine Mischverkehrsfläche, als
verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, entstehen. Der Belag an
der Grundstücksgrenze und der Fahrbahn wird gleich sein. Durch
Betonsteinpflaster in verschiedenen Farben sollen die Parkflächen
und der geschützte Bereich für Fußgänger kenntlich gemacht
werden.
Die Kommission beschließt zur Umbaumaßnahme
Lützowstraße, dass die Variante 1 als Ausbaumaßnahme
umgesetzt werden soll.
Hier wird der Gehweg durch die Gehwegplatten trotz der
Niveaugleichheit und den fehlenden Bordsteinen eindeutig als
Fußgängerweg erkennbar. Dies ist für Menschen mit
Behinderungen sowie für alle anderen Fußgänger die sichere
Variante.

Bei der Variante zwei nehmen die Verkehrsteilnehmer
aufgrund des gleichen Bodenmaterials nicht wahr, dass der
Gehweg freizuhalten ist. Hier besteht die Gefahr, dass die
Fahrzeugführer an der Grundstücksgrenze parken, weil sie
eine farbliche Abtrennung nicht als Gehweg wahrnehmen.
Beim Ausbau der Lützowstraße sind für die Leitstreifen
Rippenplatten zu verwenden.
Umbaumaßnahme
Templergraben

Nach erfolgtem Umbau des Templergrabens ist bisher der
Fußgängerüberweg nicht mehr als Zebrastreifen angelegt worden.
Die Mitarbeiter des Fachbereichs Stadtentwicklung überlegen, ob
ein Überweg noch notwendig ist.
Die Fahrbahn kann nach dem Umbau überall gequert werden.
Zudem ist in diesem Bereich die Geschwindigkeit für PKWs
gesenkt worden.
Die Kommission Barrierefreies Bauen fordert einstimmig, den
Zebrastreifen wieder anzulegen. Menschen mit
Behinderungen, hier insbesondere die Menschen mit einer
Sehbehinderung und blinde Menschen benötigen einen
Fußgängerüberweg. Ein Blindenführhund wird einen blinden
Menschen immer über den Zebrastreifen führen.

Baumaßnahme Albert-EinsteinStraße

Diese Umbaumaßnahme wird in der Bezirksvertretung
Kornelimünster/Wahlheim sowie im Mobilitätsausschuss
vorgestellt.
Bei einem Umbau der Albert-Einstein-Straße sollen die bisherigen
unterschiedlichen Gehwegbreiten vereinheitlicht werden. An
einigen Stellen ist der Gehweg nur 70 - 80 cm breit.
In einer Variante werden die Gehwege 2,00 m breit werden. Hierzu
wird es um diese Gehwegbreite zu erreichen, eine Engstelle in der
Fahrbahn geben, die nur einspurige befahrbar ist.
In einer zweiten Variante sollen Bäume gepflanzt werden.
Bisher gibt es in der Straße 87 PKW-Parkplätze.
Für die Bürger bedeutet es, dass bei Variante 1 nur noch 69
Parkplätze zur Verfügung stehen, bei Variante 2 gibt es nur noch
58 Parkplätze. Wie bereits aus anderen Baumaßnahmen bekannt,
wird es Widerstand bei den Anwohnern geben, die die bisherigen
Parkplätze erhalten möchten.
Zudem sind ein oder zwei Kreisverkehre geplant. Dabei sind nicht
an allen vier Seiten Zebrastreifen bzw. Überwege geplant.
Die Kommission beschließt, dass beim Umbau der AlbertEinsteinstraße die Variante 1, in welcher die Gehwegflächen
einheitlich auf zwei Meter verbreitert werden, für Menschen
mit Behinderungen die sicherste und barrierefreie Variante ist.
Die geplanten Kreisverkehre lehnt die Kommission ab, wenn
dort nicht an allen Seiten Zebrastreifen bzw. Überwege
angelegt werden.