Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bezirksamt Aachen-Eilendorf
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
BA 2/0103/WP16
öffentlich
26.05.2014
Wahl der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters und
der Stellvertretungen
Beratungsfolge:
TOP: 4
Datum
Gremium
Kompetenz
11.06.2014
B2
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf beschließt auch für diese Wahlperiode zwei Stellvertreter zu
wählen.
Vorlage BA 2/0103/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.06.2014
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Erläuterungen:
Die Wahl der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters richtet sich nach den
Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW.
Die Bezirksvertretung wählt aus ihrer Mitte ohne Aussprache die Bezirksbürgermeisterin / den
Bezirksbürgermeister und einen oder mehrere Stellvertreter. § 67 II bis V Gemeindeordnung NRW
findet hierbei entsprechende Anwendung.
Es wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt. Dabei sind
die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen der Bezirksvertretung nach der
Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch die Teilung der auf die Wahlvorschläge
entfallenden Stimmzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Erster Stellvertreter der Bezirksbürgermeisterin
/ des Bezirksbürgermeisters ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die erste
Höchstzahl entfällt, zweiter Stellvertreter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener
Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt usw. Zwischen
Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt, bei Stimmengleichheit
entscheidet das von der Bezirksbürgerbürgermeisterin / dem Bezirksbürgermeister zu ziehende Los.
Vorlage BA 2/0103/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.06.2014
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