Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0015/WP17
öffentlich
11.09.2014
Schmaldienst, Hermann
Gasstation Grüne Eiche, Container für Steuerungselektronik
Beratungsfolge:
TOP: Ö4
Datum
Gremium
Kompetenz
30.09.2014
LBR
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Landschaftsbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung durch die Untere
Landschaftsbehörde nicht und stimmt dem geplanten Eingriff zu.
Vorlage FB 36/0015/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.10.2014
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Betr.: Grüne Eiche, Gasstation 52076 Aachen
Gemarkung:
Forst
Flur :
17
Flurstück:
53
hier: Antrag der Open Grid Europe GmbH auf Befreiung von landschaftsrechtlichen Verboten
für die Errichtung eines Fertigbau- Containers zu Aufnahme von Steuerungselektronik.
Die Open Grid Europe betreibt die Erdgasleitung Nr. 79, die auf deutscher Seite an der Landesgrenze
zu Belgien in eine GDRM- Anlage ( Gas-, Druck-, Regel- und Messstation ) endet.
Unmittelbar an diese Station angrenzend wird die Aufstellung eines Fertigbaucontainers zur
Aufnahme von Steuerungselektronik geplant. Die in Anspruch zu nehmende Ergänzungsfläche für den
Container und die Zuwegung ist ca.100 m² groß.
Der Landschaftsplan der Stadt Aachen weist den Bereich des Eingriffs als Landschaftsschutzgebiet
aus.
Der Antragsteller hat zu der geplanten Maßnahme eine Eingriff- und Ausgleichsberechnung nach dem
Aachener Leitfaden für Eingriffe in Natur und Landschaft erstellt. Die Maßnahme soll außerhalb der
Vogelbrutzeit erfolgen, so dass keine Verstöße gegen die Verbote des § 44 BNatSchG zu befürchten
sind.
Als Ausgleich wird eine 2,50 m breite Hecke aus bodenständigen Straucharten analog zu den
vorhandenen Arten angelegt.
Aus der Sicht der Unteren Landschaftsbehörde ist in diesem Fall eine Abweichung von den
Verbotsvorschriften gemäß Ziffer 3.2.2 des Landschaftsplanes der Stadt Aachen in Verbindung mit
den §§ 44 und 67 des Bundesnaturschutzgesetzes ( BNatSchG ) mit den Belangen des Artenschutzes
sowie des Natur-und Landschaftsschutzes zu vereinbaren.
Vorlage FB 36/0015/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.10.2014
Seite: 2/3
Anlage/n:
1. Eingriffs- und Ausgleichsplan – Bestand
2. Eingriff- und Ausgleichsplan – Planung
3. Bilanzierung
Vorlage FB 36/0015/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.10.2014
Seite: 3/3
Hecke
Hecke
Platz mit geschottertem Belag
P:\14\123\Planerstellung\CAD\Plaene\LP_Lageplan\AB_001_002_LBP_000.dwg
Hecke
Revision
Datum
gez./gepr.
Projekt:
04.09.2014
000: Freigabe
Me / Fi
Station Lichtenbusch (Ltg. Lichtenbusch-Porz)
Aufstellen eines Fertigbau-Containers
Plan-Nr.:
AB 001 LBP 000
Eingriffs- und Ausgleichsplan - BESTAND
Projekt-Nr.:
14/123
1 : 100
xrefs:
Plantitel:
Planerstellung:
Blatt-Nr.:
Logebachstr. 4
53604 Bad Honnef
Tel.: +49 2224 9733-0
Fax.: +49 2224 9733-41
E-Mail: info@ibni.de
001
Hecke
Hecke
Hecke
Gepflasterter Weg
Platz mit
geschottertem Belag
Platz mit geschottertem Belag
P:\14\123\Planerstellung\CAD\Plaene\LP_Lageplan\AB_001_002_LBP_000.dwg
Hecke
Revision
Datum
gez./gepr.
Projekt:
04.09.2014
000: Freigabe
Me / Fi
Station Lichtenbusch (Ltg. Lichtenbusch-Porz)
Aufstellen eines Fertigbau-Containers
Plan-Nr.:
AB 002 LBP 000
Eingriffs- und Ausgleichsplan - PLANUNG
Projekt-Nr.:
14/123
1 : 100
xrefs:
Plantitel:
Planerstellung:
Blatt-Nr.:
Logebachstr. 4
53604 Bad Honnef
Tel.: +49 2224 9733-0
Fax.: +49 2224 9733-41
E-Mail: info@ibni.de
002
Station Lichtenbusch: Aufstellen eines Fertigbau-Containers
Eingriffs- und Ausgleichsplanung
1
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Anlass und Aufgabenstellung
Open-Grid-Europe GmbH, Essen, plant an der Station Lichtenbusch die dauerhafte
Errichtung eines Aluminium-Fertigbau-Containers, der der Aufnahme von Steuerungselektronik dient. Die Station befindet sich unmittelbar an der belgischen Grenze am
Schellartshof an der Straße „Grüne Eiche“.
Der folgende Planausschnitt zeigt den Bereich des geplanten Containerstandorts:
Geplanter Containerstandort (Quelle: OpenStreetMap)
Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich
nach § 35 BauGB. Es fällt in den Bereich eines Landschaftsschutzgebietes, so dass
eine Befreiung von den Verboten der Schutzgebietsverordnung erforderlich wird.
Das Umweltamt der Stadt Aachen hat um die Vorlage eines Eingriffs- und Ausgleichsplans gebeten, aus dem die zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft deutlich
werden.
IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH
P:\14\123\TEXT\BILANZIERUNG_LICHTENBUSCH.DOCX
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2014-09-04 / Rev. 0
Station Lichtenbusch: Aufstellen eines Fertigbau-Containers
Eingriffs- und Ausgleichsplanung
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Geplante Baumaßnahmen
Die folgenden Baumaßnahmen sind an der vorhandenen Station Lichtenbusch geplant:
Errichtung einer gepflasterten Zuwegung zwischen dem vorhandenen Stationszaun
und der Landesgrenze. Hier stockt zurzeit eine beim Stationsbau angepflanzte Hecke, die sich aus bodenständigen Straucharten zusammensetzt.
Schotterung einer Fläche von ca. 9 x 5 m.
Errichtung eines Aluminium-Fertigbaucontainers mit den Maßen 2,5 x 6 m auf dieser
Fläche.
Errichtung eines Stabgitter-Stationszauns.
Umpflanzung des Containerstandorts mit einer 2,5 m breiten Hecke aus bodenständigen Straucharten analog zu den vorhandenen Arten.
Sicherung der Pflanzung mit einem Weidezaun.
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Biotopausstattung im Bereich der geplanten Baumaßnahmen
Von der Errichtung des Containers ist eine artenarme Fettweide betroffen, die intensiv
für die Pferdehaltung genutzt wird. Dominierende Art ist der Wiesen-Fuchsschwanz
(Alopecurus pratensis).
Die Hecke setzt sich vor allem aus Feldahorn, Weißdorn, Schlehe, Hartriegel sowie
Hundsrose zusammen. Sie wurde nach Errichtung der Station vor ca. 8 Jahren angepflanzt und hat sich vital entwickelt.
Das folgende Foto zeigt den Bereich des geplanten Containerstandorts:
IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH
P:\14\123\TEXT\BILANZIERUNG_LICHTENBUSCH.DOCX
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Station Lichtenbusch: Aufstellen eines Fertigbau-Containers
Eingriffs- und Ausgleichsplanung
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Hinsichtlich des Artenschutzes ist nicht damit zu rechnen, dass einer der ZugriffsTatbestände des § 44 BNatSchG mit dem geplanten Vorhaben verbunden ist. Hierfür
sind die folgenden Voraussetzungen einzuhalten:
4
Rodung der Hecke in der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar, so dass keine
Beeinträchtigung des Brutgeschäfts zu erwarten ist.
Keine Bauarbeiten in der Zeit vom 1. März bis zum 15. Juli, so dass auch eine
Beeinträchtigung evtl. vorkommender Wiesenbrüter ausgeschlossen werden
kann.
Bilanzierung
Die Bilanzierung des mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffs in Natur und Landschaft
erfolgt nach dem Aachener Leitfaden zur Bewertung von Eingriffen in Natur und
Landschaft (2006). Es handelt sich um ein Biotopwertverfahren, bei dem der Flächenwert B des Planungszustands vom Flächenwert A des Ausgangszustands abgezogen
wird.
Die folgende Tabelle entspricht dem Formblatt „Tabelle 2“ des Aachener Leitfadens. Sie
zeigt die von den Baumaßnahem betroffenen Biotoptypen und errechnet den Flächenwert:
IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH
P:\14\123\TEXT\BILANZIERUNG_LICHTENBUSCH.DOCX
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Station Lichtenbusch: Aufstellen eines Fertigbau-Containers
Eingriffs- und Ausgleichsplanung
Tab. 1:
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Bestand
A. Ausgangszustand
Code
Biotoptyp
Fläche [m²]
41.03
Hecken mit überwiegend autochthonen
Arten
50
0,6
30
34.08.
Artenarmes frisches Intensivgrünland
108
0,4
43
Summe
Tab. 2:
Wert
158
Flächenwert
73
Planung
B. Planzustand
Code
Biotoptyp
Fläche [m²]
53.01
Kleingebäude
15
0,0
0
52.01.04
Gepflasterter Weg
28
0,1
3
51.02.02
Sonstige Freifläche mit Spontanvegetation
24
0,5
12
52.03.03
Platz mit geschottertem Belag
30
0,1
3
41.03
Hecken mit überwiegend autochthonen
Arten (2-reihig)
61
0,5
30
Summe
158
Gesamtbilanz (A-B)
Wert
Flächenwert
48
- 25
Es zeigt sich, dass mit der geplanten Umpflanzung der Station mit einer bodenständigen Hecke gegenüber dem vorhandenen Grünland eine geringfügige Aufwertung von
0,1 Wertpunkten pro Quadratmeter erreichbar ist (Grünland 0,4 WP, Hecke 0,5 WP).
Daher ist mit der vor allem aus Gründen des Landschaftsbilds auf jeden Fall wünschenswerten Umpflanzung des Containerstandorts keine Vollkompensation erreichbar.
Es verbleibt ein Wertpunkte-Defizit von 25 Wertpunkten.
Nach Angaben des Umweltamtes der Stadt Aachen ist für das verbleibende Wertpunkte-Defizit die Entrichtung eines Ersatzgeldes nach § 5 LG NRW möglich. Hierzu ist ein
Betrag von 50,-- € pro Wertpunkt anzusetzen. Es ergibt sich somit ein zu entrichtendes
Ersatzgeld von 1.250,-- €.
IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH
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Station Lichtenbusch: Aufstellen eines Fertigbau-Containers
Eingriffs- und Ausgleichsplanung
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Anlagen
Plan M. 1: 100 Bestand
Plan M. 1: 100 Planung
IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH
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