Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0046/WP17
öffentlich
27.11.2014
FB 45/100, FB 45/400
Inklusion an Grundschulen
Festlegung von Schwerpunktschulen im Grundschulbereich Sachstandsbericht
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
11.12.2014
SchA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und stimmt der
vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.
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Ausdruck vom: 16.03.2021
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finanzielle Auswirkungen
derzeit keine finanziellen Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
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Erläuterungen:
1. Ausgangslage
In der Sitzung vom 08.09.2014 wurde auf die Möglichkeit der Benennung von Schwerpunktschulen
nach §20 Abs. 6 Schulgesetz NRW hingewiesen. Für die Beschulung von Schülerinnen und Schülern
mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in den Förderschwerpunkten Hören und
Kommunikation, Sehen, Geistige Entwicklung und Körperliche und Motorische Entwicklung, können
insbesondere mit Blick auf die notwendige räumliche und sächliche Ausstattung Schwerpunktschulen
festgelegt werden.
2. Vorgehen der Verwaltung
Wie in der Sitzung am 08.09.2014 bereits mitgeteilt wurde, hat der Fachbereich Kinder, Jugend und
Schule mit den Schulen, die sich aufgrund ihrer Erfahrungen im Gemeinsamen Lernen als
Schwerpunktschule anbieten und die räumlichen Bedingungen gegeben sind, mehrere Gespräche
geführt.
a) Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
– GGS Am Höfling
– Montessori-Grundschule Eilendorf
– Montessori-Grundschule Reumontstraße
b) Förderschwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung
– GGS Am Höfling
– Montessori-Grundschule Eilendorf
c) Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation
– GGS Gut Kullen
Mit dem städtischen Gebäudemanagement wurde darüber hinaus am 03.11.2014 ein
Abstimmungsgespräch zur Umsetzung der gebäudetechnischen Standards geführt.
Zusätzlich zu den allgemeinen räumlichen Rahmenbedingungen, die eine inklusive Grundschule
zukünftig erfüllen muss, werden bei den Schwerpunktschulen folgende Standards je nach
Förderschwerpunkt für erforderlich gehalten:
Barrierefreie Zugänge
–
Rampen und Aufzüge
–
elektrische Türöffner
–
Handläufe in Treppenhaus und auf Fluren
–
Leitsysteme
–
Schallschutzmaßnahmen
behindertengerechte Toilettenanlagen
Pflegeraum
Therapieraum
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Zur Beurteilung, ob die vorgenannten Schulen entsprechend ausgestattet werden müssen, wird der
Schulbetrieb mit dem Gebäudemanagement zeitnah vor Ort die Möglichkeiten der Umsetzung prüfen
und Kostenschätzungen erarbeiten.
Aufgrund der geringen Anzahl von Schülerinnen und Schülern mit den Förderbedarfen Hören und
Kommunikation sowie Sehen (aktuell werden in beiden Förderschwerpunkten je 5 Schülerinnen und
Schüler in Regelschulen unterrichtet) sieht die Verwaltung derzeit davon ab, für diese Förderbedarfe
Schwerpunktschulen zu benennen. Hier ist die weitere Entwicklung des Elternwahlverhaltens zu
beobachten.
3. Weiteres Vorgehen
Nach Vorliegen der endgültigen Anmeldezahlen im Frühjahr 2015 wird über eine Einrichtung von
Schwerpunktschulen für die Förderbedarfe Geistige Entwicklung sowie Körperliche und Motorische
Entwicklung entschieden werden.
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