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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 36/0009/WP17
öffentlich
06.08.2014
Lersch, Gerd

Renaturierung des Amstelbachs bei Pannesheide
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

26.08.2014

LBR

Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Der Landschaftsbeirat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

Vorlage FB 36/0009/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.11.2017

Seite: 1/5

Erläuterungen:
Renaturierung des Amstelbachs bei Pannesheide
Landschaftspflegerischer Begleitplan

Vorbemerkungen der Unteren Landschaftsbehörde
Der Wasserverband hat die Untere Landschaftsbehörde darüber infomiert, dass der Amstelbach bei
Pannesheide renaturiert werden soll. Nachfolgend wird die Planung des Wasserverbandes vorgestellt
und kommentiert.
Anlass und Aufgabenstellung
Zur

Umsetzung

der

europäischen

Wasserrahmenrichtlinie

(WRRL)

hat

das

Land

NRW

Bewirtschaftungs- und Maßnahmenpläne aufgestellt, welchen der zuständige Ausschuss des
Landtages zugestimmt hat. Damit ist auch der Bewirtschaftungs- und Maßnahmenplan für das
Rureinzugsgebiet behördenverbindlich eingeführt.
Gemäß dem zugehörigen Steckbrief zur Planungseinheit Wurm weist der Wasserkörper 28286_5745
„Amstelbach Herzogenrath bis Aachen“ bedingt durch morphologische Defizite einen schlechten
ökologischen Zustand auf. Als mögliche Programmmaßnahmen wurden in Abstimmung mit dem
KNEF „Amstelbach und Nebengewässer“ sowohl Gewässermaßnahmen im Hinblick auf die
eigendynamische Entwicklung als auch eine Verbesserung der Durchgängigkeit genannt.
Das Ziel des Wasserverbandes Eifel-Rur ist es, mit der Planung zur Renaturierung des Amstelbachs
im Bereich Pannesheide durch die Verlegung des Bachlaufs ins Taltiefste und dem naturnahen
Ausbau

gemäß

Leitbild

die

eigendynamische

Entwicklung

sowie

die

Verbesserung

der

Durchgängigkeit des Gewässers und somit eine Verbesserung des ökologischen Zustandes zu
erreichen.
Der vorliegende Antrag zur Plangenehmigung nach § 68 WHG für die ökologische Verbesserung des
Amstelbachs umfasst einen 450 m langen Abschnitt von km 6+830 bis km 6+380 (alte
Kilometrierung).
Mit dem Vorhaben sind Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß § 14 Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) und § 4, Abs. 1 Nr. 6 des Landschaftsgesetzes Nordrhein Westfalen (LG NW) verbunden.
Gemäß § 6, Abs. 2 LG NW ist die Erstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplans erforderlich
und hier insbesondere Angaben zur Hervorhebung wertvoller Biotope, Darstellung von Art, Umfang
und zeitlichem Ablauf des Eingriffs und der Maßnahmen zur Verminderung, zum Ausgleich und zum
Ersatz der Eingriffsfolgen.
Der

hiermit

vorgelegte

Bericht

und

Pläne

umfasst

alle

Unterlagen,

die

für

den

Landschaftspflegerischen Begleitplan erforderlich sind. Die Eingriffsfläche beträgt einschließlich
temporärer Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen 1,5 ha.
Vorlage FB 36/0009/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.11.2017

Seite: 2/5

Vorhabenbeschreibung
Der in der vorliegenden Planung betrachtete Abschnitt des Amstelbachs bei Pannesheide verläuft ab
dem Brückendurchlass an der Wegegabelung Heyder Feldweg / Pannesheider Straße geradlinig in
Richtung Norden unmittelbar parallel entlang des westlich gelegenen Heyder Feldwegs und
durchfließt einen Acker-Grünlandkomplex. Östlich grenzen Weideflächen an das Bachbett an.
Unterhalb des Hofes „Untermühle“ (Fam. Schlösser) verschwenkt der Bachlauf fast rechtwinklig nach
Osten in eine ca. 40 m lange Verrohrung. Nach Austritt aus der Verrohrung verläuft der Bach schwach
geschwungen wieder in nördlicher Richtung über Weideflächen und wird auf Höhe des Hofes zum
Grenzfluss. Hier mündet außerdem der Bleyerheider Bach von rechts in den Amstelbach ein.
Die Planung sieht grundsätzlich vor, den Amstelbach von seinem derzeitigen parallelen Verlauf
entlang des Heyder Feldwegs (ehemaliger Mühlengraben) zurück in das Taltiefste nach Osten zu
verlegen (vgl. Abbildung 1.1).
Hierzu wird der Amstelbach bei km 6,82 im Anschluss an den Durchlass an der Wegegabelung
Heyder Feldweg / Pannesheider Straße bei einer Sohlhöhe von ca. 128,94 müNN aufgenommen. Die
geplante Trasse verschwenkt im Anschluss in einem Bogen um das zu erhaltende Naturdenkmal
Linde und die Kapelle nach Osten und verläuft bis zu einer angrenzenden Waldfläche. Hier ändert
sich die Fließrichtung wieder nach Norden entlang des Wäldchens.
Unmittelbar hinter der Waldfläche fließt der Bleyerheider Bach der neuen Amstelbachtrasse zu. Von
hier verläuft der neue Amstelbach im Bereich der bestehenden Trasse des Bleyerheider Bachs
entlang der Grenze zwischen Deutschland und den Niederlanden bis zum Anschluss an die
vorhandene Amstelbachtrasse auf Höhe des Hofes „Untermühle“ bei einer Sohlhöhe von ca. 123,80
müNN.
Durch die Verlegung des Amstelbachs entfällt eine ca. 40 m lange Verrohrung. Es ist vorgesehen, den
alten Bachlauf komplett zu verfüllen, um eine Bewirtschaftung der Flächen zu ermöglichen.
Zusammenfassung
Der Wasserverband Eifel – Rur WVER plant entsprechend dem Bewirtschaftungs- und
Maßnahmenplan für das Rureinzugsgebiet die Renaturierung des Amstelbachs, ein Nebengewässer
der Wurm. Der Antrag zur Plangenehmigung nach § 68 WHG für die ökologische Verbesserung des
Amstelbachs umfasst einen 450 m langen Abschnitt von km 6+830 bis km 6+380 (alte
Kilometrierung). Der Abschnitt befindet sich im Grenzbereich zwischen den Niederlanden und
Deutschland, im Aachener Stadtteil Richterich und südwestlich von Kerkrade und Herzogenrath.
Mit dem Vorhaben sind Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß § 14 Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) und § 4, Abs. 1 Nr. 6 des Landschaftsgesetzes Nordrhein Westfalen (LG NW) verbunden.
Gemäß § 6, Abs. 2 LG NW ist die Erstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplans erforderlich,
der hiermit vorgelegt wird. Dieser enthält Angaben zur Hervorhebung wertvoller Biotope, Darstellung
von Art, Umfang und zeitlichem Ablauf des Eingriffs und der Maßnahmen zur Verminderung, zum
Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen.
Vorlage FB 36/0009/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.11.2017

Seite: 3/5

Als Untersuchungsgebiet wurde großzügig eine ca. 92 ha große Fläche betrachtet, in der auf 1,5 ha
durch die temporäre Baustellenfläche und die Gewässerverlegung und –auffüllung eingegriffen wird
(Eingriffsfläche).
Die Eingriffsfläche ist geprägt durch Grünlandnutzung mit angrenzenden Gehölzstrukturen des
Amstelbachs, dem Bleierheyder Bach und einem Auwaldbereich sowie der Parklandschaft mit
teilweisen Altbaumbestand auf niederländischer Seite. Es handelt sich überwiegend um Biotope
mittlerer bis hoher Wertigkeit für den Arten- und Biotopschutz. Die Bedeutung des Eingriffsbereiches
für die Fauna (vornehmlich Avifauna und Amphibien) ist wegen der intensiven Nutzung als von
allgemeiner Bedeutung zu bewerten. Für das Landschaftsbild sind im Eingriffsbereich die
gewässerbegleitenden Gehölze, die Feldgehölze, der Altbaumbestand, der Auwaldrand und eine
Weißdornhecke prägend.
Neben den temporären Beeinträchtigungen während der Bauphase sind insbesondere der Verlust von
Gehölzen auf insgesamt 1.356 m² bzw. die Gefährdung von Gehölzen (Naturdenkmal Linde,
Auwaldrandbereich, Altbaumbestand) relevante Auswirkungen auf die Umwelt, die entweder durch die
Gewässerrenaturierung selber kompensiert oder durch Vermeidungsmaßnahmen minimiert werden.
Insgesamt ergibt sich durch die Renaturierungsmaßnahme (Aufgabe einer 40 m langen Verrohrung
und

Möglichkeit

der

natürlichen

Gewässerentwicklung

innerhalb

des

neu

gestalteten

Entwicklungskorridors) eine positive Gesamtbilanz von 289 Wertpunkten, so dass keine weiteren
Ausgleichs- oder Kompensationsmaßnahmen erforderlich sind.
Die baubedingten Eingriffe in die kurz bis mittelfristig wiederherstellbaren Biotopstrukturen gelten nach
Herstellung eines gleichwertigen Zustandes als ausgeglichen. Die Belange des Artenschutzes nach
dem Bundesnaturschutzgesetz sind als Teil der Umweltschutzbelange bei der Erarbeitung der
Unterlagen zur Plangenehmigung zu berücksichtigen.
Wegen der geringen Eingriffsintensität (zeitlich begrenzte Wirkung während der Baumaßnahme) und
der

positiven

Gesamtwirkung

der

Maßnahme

wurde

auf

eine

detaillierte

faunistische

Bestandsaufnahme verzichtet. Die Abfrage des landesweiten Informationssystems @LINFOS ergab
für den Eingriffsbereich keine Angaben. Jedoch wurde abgeleitet von den Biotopstrukturen
vorsorgende Maßnahmen der Bauzeitenbeschränkung für potenzielle bodenbrütende Vögel und
Amphibien festgelegt. Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben kann festgestellt werden, dass nach
gegenwärtigem Kenntnisstand im Eingriffsbereich keine artenschutzrechtlichen Konflikte erkennbar
sind, die eine Verlegung des Amstelbachs ausschließen bzw. einen erhöhten Aufwand an
Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen erfordern.

Vorläufige Bewertung der Unteren Landschaftsbehörde
Die Renaturierungsmaßnahmen von Bachläufen werden seitens der ULB in der Regel positiv bewertet
und als wichtiger Baustein einer regionalen Gewässeroptimierungsstrategie unterstützt. Bei der
vorliegenden Planung besteht jedoch aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde in folgenden
Punkten erhöhter Prüfbedarf:
Vorlage FB 36/0009/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.11.2017

Seite: 4/5

- Es wäre sinnvoll den Amstelbach bereits südlich der Pannesheiderstraße in das Taltiefste zu
verlegen, um den problematischen Gewässerverlauf im Bereich der Kapelle zu vermeiden.
- Der Biotopbereich östlich der Untermühle ist in Gänze zu schützen und zu erhalten. Der neue
Gewässerverlauf muss unterhalb der bestehenden Verrohrung anschließen, so dass dieser Bereich,
der im Übrigen als LB, bzw. NSG ausgewiesen werden soll, unangetastet bleibt.
- Der parallel zum Heyder Feldweg gelegene Baumbestand ist zu schützen und zu erhalten.

Anlage/n:
1. Übersichtskarte mit Untersuchungsgebiet
2. Lageplan Gewässerplanung

Vorlage FB 36/0009/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.11.2017

Seite: 5/5

1

Einleitung

Abbildung 1.2

Übersichtskarte mit Untersuchungsgebiet

Projektnummer 9141-13-031 •140616-LBP_Bericht-TER.docx

Seite 5

www .grontmij.de

Einleitung

Abbildung 1.1

Lageplan Gewässerplanung1

Wasserverband Eifei-Rur: Renaturierung des Amstelbaches bei Pannesheide. Antrag auf Plangenehmigung nach§ 68 WHG.
Grontmij GmbH, Köln, September 2013

Projektnummer 9141-13-031 • 140616-LBP_Bericht-TER.docx

Seite 3

www.grontmij.de