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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 45/0034/WP17
öffentlich
15.10.2014
FB 45/301, Fr. Kreuter-Lüdemann

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
hier Kindertagesstätte "Kleine Sonne e. V."
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

13.11.2014
13.11.2014

SchA
KJA

Kenntnisnahme
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt die Anerkennung der Kindertagesstätte "Kleine Sonne e. V." als Träger der freien
Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.

Vorlage FB 45/0034/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.05.2015

Seite: 1/3

finanzielle Auswirkungen
Durch die Anerkennung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

Gesamt-

Gesamtbedarf (alt)

20xx ff.

bedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /
-

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterun
g

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

20xx ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
Verschlechterun

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

g

Vorlage FB 45/0034/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.05.2015

Seite: 2/3

Erläuterungen:
Die Kindertagesstätte "Kleine Sonne e. V." mit Sitz in Aachen beantragt mit Schreiben vom
01.09.2014 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.
Die Kindertagesstätte besteht seit 2004 als Einzelunternehmen. Die Betriebsform der
Kindertagesstätte wurde jetzt gewechselt. Am 02.10.2010 wurde der Verein "Kleine Sonne e. V." beim
Amtsgericht Aachen als Verein angemeldet und ist neuer Träger der Kindertagesstätte "Kleine
Sonne".
Die pädagogische Arbeit wird unverändert weitergeführt.
In der Einrichtung stehen zehn Vollzeitplätze für Kinder im Alter von einem bis zu drei Jahren
werktags zwischen 08.00 Uhr und 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Betreuung der Kinder erfolgt
vorrangig durch eine Sozialpädagogin und eine Erzieherin. Zusätzliche Unterstützung wird durch eine
Mitarbeiterin im Freiwilligendienst, eine Erzieherin in der Ausbildung sowie eine Pädagogik-Studentin
geleistet.
Der Verein "Kleine Sonne e. V." möchte mit seiner Kindertagesstätte nach Anerkennung als Träger
der freien Jugendhilfe in den Kindertagesstättenbedarfsplan der Stadt Aachen aufgenommen werden.
Die Empfehlung der zuständigen Fachabteilung des FB 45 liegt vor.
Stellungnahme:
Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den
Grundsätzen der Anerkennung von freien Trägern gemäß § 75 SGB VIII, der Arbeitsgemeinschaft der
Obersten Jugendbehörden vom 14.04.1994 und der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom
20.12.1994 erfüllt sind. In der nachfolgenden Tabelle sind die Anforderungen aufgelistet.
Der Träger erfüllt alle Kriterien.
Demnach ist die Anerkennung der Kindertagesstätte "Kleine Sonne e. V." als Träger der freien
Jugendhilfe auszusprechen.

Anlage/n:


Antrag



Satzung



Kriterienkatalog

Vorlage FB 45/0034/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.05.2015

Seite: 3/3

Anerkennung freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
Kriterien
 nach den Grundsätzen der Anerkennung von Trägern der freien
Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII,
 der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden vom
14.04.1994 und
 der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Aachen
vom 20.12.1994

Profil des Trägers

Der anzuerkennende Träger muss selbst auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig
sein, d. h. selbst Leistungen erbringen, die unmittelbar oder mittelbar zur
Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe beitragen
Außerdem müssen Träger der freien Jugendhilfe nicht ausschließlich oder
überwiegend Aufgaben der Jugendhilfe erfüllen. Die Tätigkeit auf dem Gebiet der
Jugendhilfe muss aber sowohl

Der Träger bietet Leistungen gem. § 22 SGB VIII selbst an und trägt somit
unmittelbar zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe bei.




Kleine Sonne e.V.
Martinstr. 14
52062 Aachen

Der Träger erfüllt ausschließlich Aufgaben der Jugendhilfe.
Das wird sowohl durch die Satzung als auch durch die praktische Arbeit deutlich.

nach der Satzung als auch
in der praktischen Arbeit

als ein genügend gewichtiger, von anderen Aufgaben abgegrenzter Schwerpunkt
erscheinen.
Im Anerkennungsbescheid sollte in diesen Fällen zum Ausdruck kommen, auf
welche vom Träger wahrgenommenen Aufgaben der Jugendhilfe sich die
Anerkennung bezieht.
Voraussetzung der Anerkennung ist, dass der Träger gemeinnützige Ziele
liegt vor
verfolgt. Obwohl darunter "nicht die Gemeinnützigkeit im Sinne des Steuerrechts
verstanden" wird (vgl. BT-Drs. 11/6748, 82), sprechen verfahrensökonomische
Gründe dafür, die Verfolgung gemeinnütziger Ziele dann anzunehmen, wenn der
Träger von der zuständigen Steuerbehörde (zumindest vorläufig) als
gemeinnützig erkannt worden ist.

Eine Anerkennung darf nur ausgesprochen werden, wenn der Träger aufgrund
der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er einen
nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu
leisten imstande ist (vgl. § 75 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII).
Im Einzelnen

Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Trägers jedenfalls
folgende Kriterien herangezogen werden:
 Art und Umfang der durchgeführten Maßnahmen,



Zahl der Mitglieder bzw. Teilnehmer und
Teilnehmerinnen,



Zahl und Qualifikation der Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen,



Zusammenarbeit mit dem (Landes-) Jugendamt und
anderen öffentlichen und freien Trägern der
Jugendhilfe,



Solidität der rechtlichen, organisatorischen und
finanziellen Verhältnisse

Der Verein „Kleine Sonne e.V.“ unterhält in seiner Trägerschaft eine bereits seit
10 Jahren bestehende Kindertagesstätten.
In der Kita Kleine Sonne werden Kinder von einem bis zu drei Jahren betreut.
Die Öffnungszeiten sind von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, wobei die tatsächlichen
Betreuungszeiten für jedes Kind individuell sind.
Es werden insgesamt 10 Kinder in einer Gruppe betreut.
1 Sozialpädagogin, 38,5 Std./ Woche
1 Erzieherin, 38,5 Std. / Woche
1 Erzieherin in Ausbildung, 29 Std. / Woche
1 Pädagogikstudentin, 8 Std. / Woche
1 Mitarbeiterin im Freiwilligendienst, 38,5Std. / Woche
Zusammenarbeit mit LVR (Betreibserlaubnis) und der öffentlichen Jugendhilfe
(Kindergartenabteilung) der Stadt Aachen.
liegt vor

Eine sichere Beurteilung dieser Kriterien ist in der Regel erst Die Kindertagesstätte Kleine Sonne bietet bereits seit 10 Jahren kontinuierlich
möglich, wenn der freie Träger über einen Zeitraum von mehr die Betreuung von Kindern in dieser Form an, eine sichere Beurteilung der
als einem Jahr kontinuierlich tätig gewesen ist
Einrichtung ist somit trotz des Trägerwechsels möglich.
2

Die Anerkennung soll solchen Trägern vorbehalten bleiben, die einen
wesentlichen Anteil an der Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe haben und
von denen deshalb auch eine maßgebende Beteiligung an der
Jugendhilfeplanung und anderen Formen der Zusammenarbeit erwartet werden
kann
Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit (§ 75 Abs. 1
Nr. 4 SGB VIII)

Der Träger erfüllt durch sein Betreuungsangebot einen wesentlichen Teil in der
Jugendhilfe. Eine Empfehlung der Fachabteilung liegt vor, die Aufnahme in der
kommenden Kindertagesstättenbedarfsplan ist angestrebt.
Gemäß der vorliegenden Satzung und des päd. Konzepts bietet der Träger die
Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit.

Die Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne eines umfassenden
Erziehungsauftrages, wodurch junge Menschen befähigt werden, ihre Anlagen
und Fähigkeiten zu entwickeln, ihre Persönlichkeit zu entfalten, die Würde des
Menschen zu achten und ihre Pflichten gegenüber den Mitmenschen in Familie,
Gesellschaft und Staat zu erfüllen, bietet in der Regel Gewähr für eine den
Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit.

Der Antrag soll folgende Angaben enthalten:


den vollständigen satzungsmäßigen Namen;

Kleine Sonne e.V.



die postalische Anschrift und Telefon (ggf. der Geschäftsstelle);



eine ausführliche Darstellung der Ziele, Aufgaben und der
Organisationsform;

Martinstr. 14
52062 Aachen
Tel.: 0241/4099322
info@kita-kleine-sonne.de
siehe vorliegende Satzung



Namen, Alter, Beruf und Anschrift der Mitglieder des Vorstandes;

Vorsitzender:
Dr. Andreas Roye
Hof 18
52062 Aachen
Geb. 04.02.1976
Dipl.- Ingenieur
3

Stellv. Vorsitzende:
Soja Roye
Hof 18
52062 Aachen
Geb. 03.09.1978
Dipl.- Sozialpädagogin


Zahl der örtlichen Gruppen (bei Landesverbänden);

Entfällt



Zahl der Mitglieder zum Zeitpunkt der Antragstellung;

7 Mitglieder



Höhe des monatlichen Beitrages;

kein Beitrag



Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe

2004

Dem Antrag soll beigefügt werden:

liegt vor



die Satzung und Geschäftsordnung sowie bei freien Trägern, die Teil
einer Gesamtorganisation sind, die Satzung der Gesamtorganisation;



Bescheinigung des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit nach der
AO;

liegt vor



ein Sachbericht über die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe
innerhalb des letzten Jahres vor Antragstellung;

liegt vor



ein Exemplar der letzten Ausgabe aller Publikationen des Antragstellers; Internetauftritt:



bei eingetragenen Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister; Träger,

www.kita-kleine-sonne.de

liegt vor

4



die nicht als Vereine organisiert sind, haben entsprechende Unterlagen
vorzulegen;

entfällt



bei Landesverbänden: ein Verzeichnis der dem Landesverband
angehörenden Untergliederungen mit deren Anschrift

entfällt

5