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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 45/0033/WP17
öffentlich
15.10.2014
FB 45/301, Fr. Kreuter-Lüdemann

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
hier Kindertagesstätten des Studentenwerks Aachen AöR
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

13.11.2014
13.11.2014

SchA
KJA

Kenntnisnahme
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt die Anerkennung der Kindertagesstätten des Studentenwerks Aachen AöR als Träger der
freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.

Vorlage FB 45/0033/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.05.2015

Seite: 1/3

finanzielle Auswirkungen
Durch die Anerkennung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

Gesamt-

Gesamtbedarf (alt)

20xx ff.

bedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /
-

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterun
g

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

20xx ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
Verschlechterun

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

g

Vorlage FB 45/0033/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.05.2015

Seite: 2/3

Erläuterungen:
Das Studentenwerk Aachen AöR mit Sitz in Aachen beantragt mit Schreiben vom 18.07.2014 die
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII für seine Kindertagesstätten. Für
die Kindertagesstätten des Studentenwerks liegt eine eigene Satzung vor.
Das Studentenwerk Aachen ist seit 1971 mit der Kinderbetreuung befasst. Im Stadtgebiet unterhält
das Studentenwerk aktuell vier etablierte Kindertagesstätten, in denen insgesamt 142
Betreuungsplätze zur Verfügung stehen.
Die Betreuung der Kinder erfolgt durch Fachpersonal, darüber hinaus unterstützen Hilfskräfte, wie z.
B. Praktikanten, die Arbeit.
Alle Einrichtungen verfügen über eine Betriebserlaubnis und sind bereits in den
Kindertagesstättenbedarfsplan der Stadt Aachen aufgenommen.
Die Empfehlung der zuständigen Fachabteilung des FB 45 liegt vor.
Stellungnahme:
Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den
Grundsätzen der Anerkennung von freien Trägern gemäß § 75 SGB VIII, der Arbeitsgemeinschaft der
Obersten Jugendbehörden vom 14.04.1994 und der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom
20.12.1994 erfüllt sind.
In der nachfolgenden Tabelle sind die Anforderungen aufgelistet.
Der Träger erfüllt alle Kriterien.
Demnach ist die Anerkennung des Studentenwerkes Aachen AöR im Bereich der Kindertagesstätten
als Träger der freien Jugendhilfe auszusprechen.

Anlage/n:


Antrag



Satzung der Kindertagesstätten



Kriterienkatalog

Vorlage FB 45/0033/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.05.2015

Seite: 3/3

Anerkennung freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
Kriterien
 nach den Grundsätzen der Anerkennung von Trägern der freien
Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII,
 der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden vom
14.04.1994 und
 der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Aachen
vom 20.12.1994

Profil des Trägers

Der anzuerkennende Träger muss selbst auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig
sein, d. h. selbst Leistungen erbringen, die unmittelbar oder mittelbar zur
Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe beitragen
Außerdem müssen Träger der freien Jugendhilfe nicht ausschließlich oder
überwiegend Aufgaben der Jugendhilfe erfüllen. Die Tätigkeit auf dem Gebiet der
Jugendhilfe muss aber sowohl

Der Träger betreibt im Stadtgebiet Aachen 4 Kindertagesstätten und trägt somit
gem. §22 SGB VIII unmittelbar zur der Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe
bei.
Die Tätigkeit des Trägers auf dem Gebiet der Jugendhilfe geht sowohl aus der
dafür eigenen Satzung als auch aus der praktischen Arbeit hervor.




Studentenwerk Aachen AöR
Kinderbetreuung
Pontwall 3
52062 Aachen

nach der Satzung als auch
in der praktischen Arbeit

als ein genügend gewichtiger, von anderen Aufgaben abgegrenzter Schwerpunkt
erscheinen.
Im Anerkennungsbescheid sollte in diesen Fällen zum Ausdruck kommen, auf
welche vom Träger wahrgenommenen Aufgaben der Jugendhilfe sich die
Anerkennung bezieht.
Voraussetzung der Anerkennung ist, dass der Träger gemeinnützige Ziele
liegt vor
verfolgt. Obwohl darunter "nicht die Gemeinnützigkeit im Sinne des Steuerrechts
verstanden" wird (vgl. BT-Drs. 11/6748, 82), sprechen verfahrensökonomische
Gründe dafür, die Verfolgung gemeinnütziger Ziele dann anzunehmen, wenn der
Träger von der zuständigen Steuerbehörde (zumindest vorläufig) als
gemeinnützig erkannt worden ist.

Eine Anerkennung darf nur ausgesprochen werden, wenn der Träger aufgrund
der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er einen
nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu
leisten imstande ist (vgl. § 75 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII).
Im Einzelnen

Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Trägers jedenfalls
folgende Kriterien herangezogen werden:
 Art und Umfang der durchgeführten Maßnahmen,



Das Studentenwerk Aachen betreibt insgesamt 5 Kindertagesstätten, 4 davon in
der Stadt Aachen. Alle Einrichtungen bieten eine Ganztagesbetreuung an.
Neben der Betreuung der Kinder wird auch der Bildungs- und Erziehungsauftrag
gem. §22 SGBVIII erfüllt.
Der Träger betreibt im Stadtgebiet Aachen 4 Kindertagesstätten mit 142
betreuungsplätze:
 Kinderkrippe Piccolino hat 22 Betreuungsplätze für Kinder von 4
Monaten bis 3 Jahren
 Kita Pusteblume, Familienzentrum, verfügt über 48 Betreuungsplätze für
Kinder von 4 Monaten bis 6 Jahren
 Kita Sonnenstrahl verfügt über 30 Betreuungsplätze für Kinder von 2 bis
6 Jahren
 Kita Königshügel verfügt über 42 Betreuungsplätze für Kinder von 4
Monaten bis 3 Jahren.

Zahl der Mitglieder bzw. Teilnehmer und
Teilnehmerinnen,

2



Zahl und Qualifikation der Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen,









Kinderkrippe Piccolino
7 staatl. anerkannte Erzieherinnen, 39 Std. / Woche
1 Kinderkrankenschwester
1 Grund- und Hauptschullehrerin
1 Erzieherin im Anerkennungsjahr
Kita Pusteblume
12 staatl. anerkannte Erzieherinnen, 39 Std. / Woche
1 staatl. anerkannte Erzieherin, 30 Std. / Woche
1 Diplom Sozialpädagogin, 39 Std. / Woche
1 Erzieherin im Anerkennungsjahr
1 Praktikantin
Kita Sonnenstrahl
3 staatl. anerkannte Erzieherinnen, 39 Std. / Woche
4 staatl. anerkannte Erzieherinnen 27- 35 Std. / Woche
1 Freiwilligendienst (w), 39 Std. / Woche
1 Fachlagerist als Hilfskraft
1 Erzieherin im Anerkennungsjahr
Kita Königshügel
1 Diplom Sozialpädagoge, 39 Std. / Woche
6 staatl. anerkannte Erzieherinnen, 39 Std. / Woche
5 staatl. anerkannte Erzieherinnen, 20 – 25 Std. / Woche
1 Grundschullehrerin
1 Erzieherin im Anerkennungsjahr
1 Freiwilligendienst (w), 39 Std. / Woche



Zusammenarbeit mit dem (Landes-) Jugendamt und
anderen öffentlichen und freien Trägern der
Jugendhilfe,

Betriebserlaubnis für die Kitas wurden vom LVR erteilt. Zusammenarbeit mit
anderen freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe ist gegeben.



Solidität der rechtlichen, organisatorischen und
finanziellen Verhältnis

liegt vor

Eine sichere Beurteilung dieser Kriterien ist in der Regel erst Die genannten Kitas bestehen seit vielen Jahren.
möglich, wenn der freie Träger über einen Zeitraum von mehr Eine positive Stellungnahme der Abteilung Kindergärten leigt vor.
als einem Jahr kontinuierlich tätig gewesen ist
3

Die Anerkennung soll solchen Trägern vorbehalten bleiben, die einen
wesentlichen Anteil an der Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe haben und
von denen deshalb auch eine maßgebende Beteiligung an der
Jugendhilfeplanung und anderen Formen der Zusammenarbeit erwartet werden
kann
Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit (§ 75 Abs. 1
Nr. 4 SGB VIII)

Das Studentenwerk Aachen erfüllt mit seinem Betreuungsangebot einen
wesentlichen Anteil der Jugendhilfe.

Laut vorliegender Satzung und der Konzepte der vier Kitas bietet der Träger die
Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit.

Die Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne eines umfassenden
Erziehungsauftrages, wodurch junge Menschen befähigt werden, ihre Anlagen
und Fähigkeiten zu entwickeln, ihre Persönlichkeit zu entfalten, die Würde des
Menschen zu achten und ihre Pflichten gegenüber den Mitmenschen in Familie,
Gesellschaft und Staat zu erfüllen, bietet in der Regel Gewähr für eine den
Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit.
Der Antrag soll folgende Angaben enthalten:


den vollständigen satzungsmäßigen Namen;



die postalische Anschrift und Telefon (ggf. der Geschäftsstelle);



eine ausführliche Darstellung der Ziele, Aufgaben und der
Organisationsform;



Namen, Alter, Beruf und Anschrift der Mitglieder des Vorstandes;

Studentenwerk Aachen AöR
Kinderbetreuung
Pontwall 3
52062 Aachen
Siehe vorliegende Satzung
Vorsitzender des Verwaltungsrates:
Björn Jansen
Diplom – Kaufmann
Stellv. Vorsitzender des Verwaltungsrates:
Rouven Weßling
Student
Geschäftsführer:
Dirk Reitz
Dipl. - Betriebswirt

4



Zahl der örtlichen Gruppen (bei Landesverbänden);

entfällt



Zahl der Mitglieder zum Zeitpunkt der Antragstellung;

entfällt



Höhe des monatlichen Beitrages;

entfällt



Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe

1971

Dem Antrag soll beigefügt werden:

liegt vor



die Satzung und Geschäftsordnung sowie bei freien Trägern, die Teil
einer Gesamtorganisation sind, die Satzung der Gesamtorganisation;



Bescheinigung des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit nach der
AO;

liegt vor



ein Sachbericht über die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe
innerhalb des letzten Jahres vor Antragstellung;

liegt vor



ein Exemplar der letzten Ausgabe aller Publikationen des Antragstellers; Geschäftsbericht 2013
Internetauftritt mit Darstellung der Kitas unter:
www.studentenwerk-aachen.de /kinder
bei eingetragenen Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister; Träger,
entfällt




die nicht als Vereine organisiert sind, haben entsprechende Unterlagen
vorzulegen;

entfällt



bei Landesverbänden: ein Verzeichnis der dem Landesverband
angehörenden Untergliederungen mit deren Anschrift

entfällt

5