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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Soziales und Integration
Beteiligte Dienststelle/n:

FB 50/0036/WP17
öffentlich

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

20.11.2014

Neues Gesamtkonzept Begegnungsstätten in Aachen
Beratungsfolge:

TOP: - 5 -

Datum

Gremium

Kompetenz

09.12.2014

SGA

Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt eine über die bisherige
Haushaltsplanung 2015 hinausgehende zusätzliche Bezuschussung der Begegnungsstätten in der
dargelegten Form in Höhe von 106.500 € aus Stiftungsmitteln für das Jahr 2015.

In Vertretung

( Prof. Dr. Sicking )

FB 20

Vorlage FB 50/0036/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.03.2015

Dez II

Seite: 1/5

finanzielle Auswirkungen

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

Gesamt-

Gesamtbedarf (alt)

20xx ff.

bedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /
-

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterun
g

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

20xx ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
Verschlechterun

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

g

Erhöhung des Ansatzes zu PSP-Element 4-050501-902-8/53180000 und PSP-Element 4-050501902-8/48310000 um jeweils 106.500 € im Rahmen der Veränderungsnachweisung

Vorlage FB 50/0036/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.03.2015

Seite: 2/5

Erläuterungen:
Mit Schreiben vom 03.09.2014 beantragt die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Freien
Wohlfahrtspflege eine Erhöhung der städtischen Zuschüsse für die Begegnungszentren, eine
Gleichstellung der Altentreffs in den Zuständigkeitsbereichen der Bezirke 1-6 mit denen im Bezirk
Aachen-Mitte sowie eine Sicherung des Zuschusses für die bestehenden Tagesstätten (Anlage 1).
Ausgangspunkt für diesen Antrag bildet das „Neue Gesamtkonzept für Begegnungsstätten“ in der
Stadt Aachen, das unter Federführung der Sozialverwaltung in vier Sitzungen gemeinsam mit
professionellen und ehrenamtlichen Leitungen der drei Einrichtungstypen entwickelt und am
08.07.2014 mit der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege abgestimmt wurde
(Anlage 2).
Der Verlauf der Diskussion ist in Anlage 3 wiedergegeben.
Die Erfahrungen der letzten Jahre machen deutlich, dass die Begegnungszentren im Rahmen der
Offenen Altenarbeit in den Sozialräumen einen wertvollen und unverzichtbaren Beitrag zur
Versorgungssicherheit leisten, der erhalten und ausgebaut werden muss. Basierend auf der
umfangreichen Dokumentation der Begegnungszentren sind folgende Entwicklungen als besonders
positiv hervorzuheben:
- die Zahl der Veranstaltungen (5%) und der Besucher (12%) haben deutlich zugenommen
- 6 % aller Veranstaltungen sind demenzspezifisch
- der Altersdurchschnitt der Teilnehmer/Besucher ist auf 71 Jahre gesunken
- der Männeranteil wächst
- die Zahl der Ehrenamtlichen hat sich seit 2009 verdoppelt
- die Zufriedenheit bei Besuchern und Ehrenamtlichen hinsichtlich hauptamtlicher Leitung ist sehr
hoch (70%)
Es hat sich aber gezeigt, dass die nach dem Konzept für die Begegnungszentren erwartete Leistung
nicht in dem seinerzeit festgelegten Zeitbudget von 12,5 Wochenstunden erbracht werden kann,
zumal die Zahl der Veranstaltungen, Besucher und der zu begleitenden Ehrenamtlichen beständig
zugenommen haben. Deshalb sollten der Beschäftigungsumfang und der Zuschuss für Sachkosten
erhöht werden. Die beantrage Erhöhung basiert dabei auf einer Aufschlüsselung der Tätigkeiten, die
die Sozialverwaltung von den Leitungen jedes Begegnungszentrums angefordert hat.
Der Zuschuss zu den Tagesstätten wird nach der derzeit gültigen Richtlinie von 1992 nachrangig nach
den Altentreffs als Restmittel gewährt. Dadurch fehlt eine Planungssicherheit für die Träger. Diese
wird durch die Zusage des Festbetrages hergestellt.
Die Bezuschussung der Altenreffs in den Bezirken B1-6 durch die Bezirksvertretungen wird
unterschiedlich praktiziert. Für die Treffs im Bezirk B0 werden die Zuschüsse einheitlich vom FB A50
gewährt. Die Ungleichbehandlung wird durch eine zentrale und überall gleichermaßen vorgenommene
Vergabe bereinigt. Die Aufstockung der Mittel durch die Bezirke bleibt unbenommen.
Unter Berücksichtigung der bisher sehr erfolgreichen Arbeit in Begegnungszentren, Tagesstätten und
Treffs und nach Abwägung der in den Diskussionen vorgebrachten Argumente schließt sich die
Vorlage FB 50/0036/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.03.2015

Seite: 3/5

Sozialverwaltung dem Antrag der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege an. Es müsste jedoch
sichergestellt werden, dass neben der Erhöhung der Zuschüsse in den bestehenden Einrichtungen
ein steter Ausbau des Netzes von Begegnungszentren in den Sozialräumen, die bisher noch nicht
über ein Begegnungszentrum verfügen, erfolgen kann. Aus Sicht der Sozialverwaltung sollte ein
neues Begegnungszentrum zunächst in Walheim eingerichtet werden.
Die folgende Aufstellung gibt einen Überblick über die derzeitige Bezuschussung sowie die geplanten
Aufstockungsbeträge.
Bezuschussung der Begegnungsstätten in Aachen bisher und ab 2015 (in €)

Einzel-

An-

Gesamtzu-

Aufstockung

Einzel-

Auf-

Gesamt-

zuschuss

zahl

schuss

Einzelzu-

zuschu

stockung

zuschuss

2014

schuss od.

ss

insges.

2015

Anzahl 1)

2015

2014
Begegnung

20.000

8

160.000

11.200

31.200

89.600

249.600

2.000

8

16.000

1.500

3.500

12.000

28.000

7.400

14

103.600

260 -

25

10.140

s-zentren/
Personalkosten
Begegnung
s-zentren/
Sachkosten
Altentages-

7.400

103.600

stätten
Treffpunkte
B0

10.140

720

Treffpunkte

14

B 1-6
Summe

260 -

4.900

4.900

106.500

396.240

720
289.740

1) Aufstockung des Personals in Begegnungszentren auf 50% BU
Für die Einrichtung neuer Begegnungszentren auf der Basis bestehender Tagesstätten müsste ein
Betrag von 22.800 Euro je Begegnungszentrum aufgebracht werden:

Vorlage FB 50/0036/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.03.2015

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Personalkosten
31.200
Sachkosten
3.500
abzüglich bisheriger Zuschuss Tagesstätte

7.400

Mehrkosten
27.300
Der Aufstockungsbetrag in Höhe von 106.500 € steht in 2015 aus Mitteln des Alten- und Siechenfonds
zur Verfügung.
Die Träger werden gebeten, im Oktober 2015 über das bis dahin Erreichte zu berichten.

Anlage/n:
Anlage 1 – Antrag der Träger
Anlage 2 – Richtlinie Begegnungsstätten
Anlage 3 – Neues Gesamtkonzept Begegnungsstätten

Vorlage FB 50/0036/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.03.2015

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Richtlinie
zur Förderung von Begegnungsstätten für ältere Menschen
in der Stadt Aachen
vom 21.05.2014
Präambel
Die Angebote der offenen Altenarbeit stehen in der Zukunft neuen und anspruchsvollen Aufgaben
gegenüber. Im Spannungsfeld zwischen demografischer Entwicklung, Alterung der Bevölkerung und
Migration sind die Einrichtungen aufgefordert, quartiersbezogen und gemeinsam diese Prozesse des
Wandels zu gestalten.
Insbesondere bürgerschaftliches Engagement, Bildung und Gesundheit, Beratung, Information und die
Vernetzung aller gesellschaftlichen Akteure stehen als Aufgaben der Gegenwart und Zukunft für die
Einrichtungen im Fokus. Die offene und niedrigschwellige Arbeit der Einrichtungen muss auch in der
Zukunft gewährleisten, diese Querschnittsthemen zu bearbeiten und die Prozesse der Veränderungen
kleinräumig und in gegenseitigem Miteinander zu gestalten.
Mit der Verabschiedung dieser Richtlinie bekennt sich die Stadt Aachen zu diesen Herausforderungen
und unterstreicht ihre Bereitschaft, sich diesen aktiv zu stellen.

Allgemeines
Begegnungsstätten sind ein Teil der offenen Altenhilfe der Stadt Aachen. Sie bieten die Möglichkeit der
Kommunikation und Geselligkeit, der kulturellen Fortbildung und der Beratung für Einzelpersonen und
Gruppen unterschiedlicher Altersstruktur, Nationalität und Konfession.
Die Angebote zur Kommunikation/Geselligkeit und kulturellen Fortbildung umfassen die Bereiche
Freizeitgestaltung, Förderung sozialer Kompetenzen und die Motivation zum Lernen. Beschäftigungsund Bildungsangebote tragen dazu bei, dass die alten Menschen eigene Fähigkeiten neu entwickeln
bzw. weiter entwickeln, wobei die Besucher ihre eigenen Erfahrungen und Kenntnisse einbringen
sollen. Dadurch werden Selbstwertgefühl und Eigenverantwortlichkeit gestärkt und die Selbständigkeit
bleibt erhalten. Die Beratung soll alle Bereiche des Älterwerdens umfassen.
Begegnungsstätten sollen dazu beitragen, dass alten Mitbürgern und Mitbürgerinnen bedürfnisorientiert
ein würdiges Altern ermöglicht wird.
Je nach dem Umfang der Angebote sowie der räumlichen und personellen Ausstattung ist zwischen
- Treffpunkten,
- Tagesstätten und
- Begegnungszentren
zu unterscheiden.

Voraussetzungen für eine Förderung
Voraussetzungen für eine Förderung durch die Stadt Aachen sind:

- Die Einrichtung steht allen Interessenten offen
Eine Einschränkung bezüglich der Besucher nach Geschlecht, Religionszugehörigkeit, Herkunft oder
ehemaliger beruflicher Tätigkeit schließen eine Förderung aus.
- Tagesstätten bzw. Begegnungszentren betreiben Öffentlichkeitsarbeit
Als mögliche Methoden der Öffentlichkeitsarbeit werden genannt:
- Veröffentlichung der Angebote im „Leitfaden für Senioren u. Seniorinnen“ der Leitstelle Älter werden
(verpflichtend für alle Einrichtungen)
- Aushang vor der Einrichtung
- Hinweisschilder
- Tageszeitung – in der Rubrik Rat und Hilfe (regelmäßig)
- Stadtteilzeitung, Stadtteilmagazin, sonstige stadtteilbezogene Publikationen.
- HomePage
- Teilnahme an Messen
- Die Leitungen/Mitarbeitenden der Einrichtung nehmen an Qualifizierungsmaßnahmen teil
Die Leitungen von Treffpunkten und Tagesstätten sowie Mitarbeitende der Begegnungszentren
nehmen mindestens einmal jährlich an einer Fortbildung teil, die vom Koordinator der
Arbeitsgemeinschaft Seniorenbegegnungsstätten angeboten werden. Die Teilnahme wird durch den
Koordinator geprüft.

Treffpunkte
Definition und Aufgabenbeschreibung der Treffpunkte
Treffpunkte im Sinne dieser Richtlinie sind Einrichtungen, die der Begegnung älterer Menschen dienen.
Sie haben begrenzte Öffnungszeiten, die zwischen einer Veranstaltung im Monat und drei
Veranstaltungen in der Woche reichen können.
Die Treffpunkte melden ihre Öffnungszeiten der Leitstelle Älter werden zur Veröffentlichung im
Leitfaden für Seniorinnen und Senioren.
Alle zwei Jahre werden die Anzahl der Ehrenamtlichen sowie die von ihnen geleitsteten Stunden
erfasst. Die erste Rückmeldung an die Leitstelle „Älter werden in Aachen“ erfolgt im Herbst 2015.

Förderung von Treffpunkten
Die Arbeit von Treffpunkten wird unabhängig von ihrer Lage im Stadtgebiet von Aachen (einschließlich
der ehemals unabhängigen Gemeinden) je nach der Häufigkeit der Veranstaltungen unterstützt. Die
jährlichen Zuschüsse (Sockelbeträge, Stand 2014) betragen:
- Bei weniger als einer Veranstaltung pro Woche,
mindestens aber einer Veranstaltung pro Monat
- Bei einer Veranstaltung pro Woche
- Bei zwei oder drei Veranstaltungen pro Woche

260,00 €.
460,00 €.
720,00 €.

Anpassungen können vorgenommen werden.
Den Bezirken bleibt es unbenommen, die Altenarbeit zusätzlich aus bezirklichen Mitteln zu fördern.

Zuwendungen durch die Bezirke werden nicht auf den Sockelbetrag angerechnet.

Tagesstätten
Definition und Aufgabenbeschreibung von Tagesstätten
Tagesstätten im Sinne dieser Richtlinie sind Einrichtungen, die der Begegnung älterer Menschen
dienen und über eigene Räumlichkeiten verfügen.
Tagesstätten bieten an mindestens vier Tagen in der Woche Veranstaltungen für und mit älteren
Menschen an. Maximal eine Veranstaltung kann auch außerhalb der Tagesstätte stattfinden.
Inhaltlich liegt der Schwerpunkt der Angebote in den Bereichen Kommunikation und Geselligkeit.
Dementsprechend sollen Tagesstätten ein Beschäftigungs-, Betreuungs- und Bildungsangebot
vorhalten, das sich an den Bedürfnissen der Besucher und Besucherinnen orientiert.
Tagesstätten betreiben Öffentlichkeitsarbeit. Die Angebote sind monatlich, alle zwei Monate oder
quartalsweise im Voraus der Leitstelle “Älterwerden in Aachen” zuzusenden. Zudem ist das Programm
öffentlich sichtbar auszuhängen.
Alle zwei Jahre werden die Besucher der Tagesstätten durch deren Leitungen einen Monat lang nach
den folgenden Kriterien erfasst: Alter, Geschlecht, Geburtsland und Adresse (Straße und gerundete
Hausnummer). Die erste Erhebung findet unter Verwendung eines von Sozialverwaltung und
Arbeitsgemeinschaft Wohlfahrtspflege entwickelten Fragebogens im Herbst 2015 statt.
Alle zwei Jahre werden zudem die Anzahl der Ehrenamtlichen sowie die von ihnen geleitsteten
Stunden erfasst. Die erste Rückmeldung an die Leitstelle „Älter werden in Aachen“ erfolgt im Herbst
2015.
Förderung von Tagesstätten
Tagesstätten erhalten als Betriebskostenzuschuss einen Festbetrag von 7.400,00€ (Stand 2014).
Anpassungen können vorgenommen werden.
Neue von der Stadt bezuschusste Tagesstätten können nur in Absprache mit dem Fachbereich
Soziales und Integration der Stadt Aachen eingerichtet werden.

Begegnungszentren
Begegnungszentren sind Einrichtungen, die professionelle Beratung, Begegnung und die Förderung
von Eigeninitiative miteinander verbindet. Sie richten sich an Menschen ab 50 Jahren ohne und mit
Unterstützungsbedarf. Ebenso sind aber auch jüngere Menschen und Angehörige willkommen.
Begegnungszentren verfügen über eigene, barrierefrei zugängliche und nutzbare Räumlichkeiten. Dazu
gehören ein Raum für Begegnung und Veranstaltungen, Küche, WC, Büro incl. Beratungsmöglichkeit,
Telefon, Fax, PC, Außenfläche. Der Nichtraucherschutz ist sicherzustellen.

Begegnungszentren sind an 5 Tage je Woche durchschnittlich 4 Stunden geöffnet, mindestens jedoch
20 Std. in der Woche. Die Koordination des Zentrums hat dies zu gewährleisten. Eine Urlaubsregelung
ist sicherzustellen. Öffnungszeiten und Angebote an Wochenenden und Feiertagen sind nach den
Wünschen und Erfordernissen der Besucher und Nutzer einzurichten.
Vorrangige Zielgruppe sind Menschen ab 50 Jahre, die im Sozialraum (Quartier) leben:
-Menschen in Vorbereitung auf den Vor-/Ruhestand,
-Menschen, die bereit sind, ihre Ressourcen (Lebenserfahrungen und Kompetenzen) mit einzubringen,
-ältere Menschen im eigenen Haushalt mit und ohne spezifischen Unterstützungsbedarf.
Darüber hinaus sind auch Angehörige und jüngere Menschen willkommen, damit
generationsübergreifende Arbeit möglich wird.
Die Koordination hat ein hauptamtlich beschäftigter Mitarbeiter/Mitarbeiterin mit xxx Std./Woche. Sie
muss zu 75 % ihres Beschäftigungsumfanges im Begegnungszentrum anwesend sein. Die berufliche
Qualifikation ist Dipl.-Sozialarbeit/Sozialpädagogik oder vergleichbare Ausbildung.
Zu den Aufgaben zählen:
- Sicherstellung einer qualifizierten Beratung mit festen Sprechstunden (einschließlich zugehende
Beratung)
- Gewinnung, Qualifizierung und Begleitung von Ehrenamtlern
- Organisation der Angebote
- Öffentlichkeitsarbeit
- Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
- Dokumentation der Arbeit
Die Planung der Aktivitäten erfolgt gemeinsam von Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen.
Die Umsetzung der Angebote übernehmen vorrangig ehrenamtliche Mitarbeiter. Sie bringen ihre
eigenen Ideen, Wünsche, berufliche und andere Erfahrungen, Hobbys und Interessen ein. Bereits
aktive Ehrenamtliche sind mit einzubinden, zu unterstützen und wertzuschätzen.
Begegnungszentren unterbreiten die folgenden Angebote:
- Beratung und feste Sprechstunden
- zugehende Beratung durch Hausbesuche
- Wissensvermittlung, Information
- Dienstleistungen und Dienste vermitteln
- Kommunikationsmöglichkeiten schaffen
- Kulturelle und gesellige Angebote
- Lebenssinn vermittelnde Angebote
Begegnungszentren informieren die Menschen vor Ort über ihre Angebote, Aktivitäten und
Öffnungszeiten in Form von Aushängen, Programmheften, Flyern, Presseartikeln und wenn möglich
durch das Internet. Zudem sollten z.B. Geschäfte, Arztpraxen, Apotheken usw. nach Absprache
genutzt werden.
Der Leitstelle Älter werden in Aachen werden die Programme monatlich, alle zwei Monate oder
quartalsweise im Voraus mitgeteilt.
Die Begegnungszentren arbeiten mit anderen Institutionen im Quartier zusammen. Hierzu gehören:
- Einrichtungen der Altenarbeit im Viertel (Örtliche Arbeitsgemeinschaften Altenarbeit), z.B.
Besuchsdienste, Sozialstationen, Tagespflegehaus, Alten- und Pflegeheime, andere Einrichtungen
der offenen Altenarbeit, Seniorenrat

- Einrichtungen mit anderen Zielgruppen (Stadtteilkonferenzen) z.B. Vereine, Kinder- und
Jugendeinrichtungen, Polizei, Wohnungswirtschaft.
- die Arbeitsgemeinschaft der MitarbeiterInnen in Tagesstätten und Treffpunkten für ältere Menschen;
unter Umständen ist eine eigene Arbeitsgemeinschaft der MitarbeiterInnen in Begegnungszentren zu
bilden
- die „Leitstelle Älter werden in Aachen“
Zudem kommen die Leitungen der Begegnungszentren ohne externe Begleitung viermal jährlich
zusammen, um sich über ihre Erfahrungen auszutauschen.

Im Rahmen der Dokumentation werden die folgenden Daten - differenziert nach Alter, Geschlecht,
Herkunft (Migrationshintergrund) und Familienstand - erfasst:
- Besucher der Veranstaltungen
- Beratungen im Begegnungszentrum (Komm-Struktur) und in der Wohnung (Geh-Struktur)
- Vermittlung von Service-Leistungen
- Inanspruchnahme der Angebote auf den Gebieten Freizeit, Kommunikation, Gesundheit und Bildung
- Mitarbeitende im Begegnungszentrum
- Zufriedenheit der Besucher und Nutzer
Zudem werden Informationen über besondere Entwicklungen oder entstandene Schwerpunkte im
Laufe des Jahres zusammengestellt (Jahresbericht).
Förderung der Begegnungszentren
Die Stadt Aachen fördert die hauptamtliche Fachkraft mit xxx Std./Woche. Das entspricht einem
Zuschuss in Höhe von xxx€ jährlich (Stand 2014).
Um Referenten oder Beschäftigungsmaterialien finanzieren zu können, erhalten
Begegnungszentren darüber hinaus einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 3.500,00€.

die

Weitere Begegnungszentren sollen sukzessiv alle zwei Jahre entstehen. Die Entscheidung darüber, wo
ein neues durch die Stadt bezuschusstes Begegnungszentrum errichtet werden soll, trifft der
Fachbereich Soziales und Integration in Abstimmung mit dem potenziellen Träger.

Antragsverfahren
Die Anträge zur Förderung sind bis zum 30.09. jeden Jahres für das folgende Haushaltsjahr
einzureichen.
Dem Antrag sind die Vereinbarungen zwischen dem Träger und der Leitung der Einrichtung
beizufügen.

Inkrafttreten
Diese Richtlinien werden erstmals 2015 angewendet.

1

Eckpunkte für ein
„Neues Gesamtkonzept Begegnungsstätten“
in Aachen
Am 17.09.2013 fand auf Einladung der Arbeitsgemeinschaft Wohlfahrtspflege ein Gespräch zum Thema
„Neues Gesamtkonzept für Begegnungsstätten“ in der Stadt Aachen statt. Hier wurde beschlossen,
dass Herr Krebsbach (AG Begegnungsstätten) und Dr. Köster (Stadt Aachen) zusammen mit einer
Auswahl von Leiterinnen der Begegnungsstätten (Treffpunkte, Tagesstätten und Begegnungszentren;
Ehrenamtliche und Professionelle) Eckpunkte für dieses Gesamtkonzept entwickeln. Ziel sollte sein, die
zukünftige Entwicklung der offenen Altenarbeit und eine Reorganisation des Bezuschussungssystems
zu diskutieren und daraus eine neue Förderrichtlinie zu erstellen.
Eingeladen waren alle Leiterinnen der o.g. Einrichtungstypen.
Letztendlich setzte sich der Arbeitskreis wie folgt zusammen:
-- Frau Coracino von der Seniorenbegegnungsstätte AWO Walheim (Ehrenamtliche)
- Frau Flamm vom Begegnungszentrum „Haus Hörn“ (Ehrenamtliche)
- Frau Kahlen-Kerenkiewitz vom Fachbereich Soziales und Integration
-- Herr Dr. Köster vom Fachbereich Soziales und Integration
- Frau Korr/Frau Plesnik vom Begegnungszentrum „Am Haarbach“ (teilweise)
- Herr Krebsbach als Koordinator der AG Seniorenbegegnungsstätten und Vertreter des
Caritasverbandes für die Katholischen Träger
- Frau Kreitz vom Fachbereich Soziales und Integration
- Frau Kuckelkorn vom Begegnungszentrum AWO Ost und verbandliche Vertreterin AWO Kreisverband
Aachen-Stadt
- Frau Lang vom Begegnungszentrum AWO Preusswald und verbandliche Vertreterin AWO
Kreisverband Aachen-Stadt
- Frau Dr. Schmidt vom Begegnungszentrum „Haus Hörn“
Die gemeinsamen Überlegungen bezogen sich auf die folgenden drei Punkte:
1. Kennzeichen, Aufgaben und Förderung der Einrichtungen
2. Fachberatung, Begleitung und Fortbildung für Einrichtungen und Dienste der
stadtteilbezogenen offenen Altenarbeit
3. Fortbildungsmaßnahmen für MitarbeiterInnen in Seniorenbegegnungsstätten
Der Arbeitskreis ist viermal zusammengetreten. Im Folgenden werden die Diskussionen sowie die
Ergebnisse wiedergegeben, die am 29.04.2014 in der Arbeitsgemeinschaft Wohlfahrtspflege vorgestellt
wurden. Auf dieser Basis ist die „Richtlinie zur Förderung von Begegnungsstätten für ältere Menschen
in der Stadt Aachen“ entwickelt worden.
1. Kennzeichen, Aufgaben und Förderung der Einrichtungen
1.1 Untergliederung Treffpunkt-Tagesstätte-Begegnungszentrum

2

Die Beteiligten waren sich einig, dass eine Untergliederung in Altentreff, Altentagesstätte und
Begegnungszentrum beibehalten wird. Allen drei Einrichtungstypen wird eine Daseinsberechtigung
bescheinigt. Um dem generationsübergreifenden Aspekt gerecht zu werden verständigen sich die
Teilnehmenden als neue Institutionennamen auf Treffpunkt (anstatt Altentreff), Tagesstätte (anstatt
Altentagesstätte) und Begegnungszentrum.
1.2 Finanzierung der Einrichtungstypen
1.2.1 Voraussetzungen
Voraussetzung für die Zahlung von Zuschüssen durch die Stadt Aachen ist, dass die Einrichtung „offen
für alle“ Interessenten ist. Bei Zweifeln (z.B. wegen der speziellen Namensgebung) soll die Verwaltung
prüfen, ob dieser Vorgabe nachgekommen wird.
Der Verpflichtung zur Öffentlichkeitsarbeit muss nachgekommen werden.
Als mögliche Methoden der Öffentlichkeitsarbeit werden genannt:
- Veröffentlichung der Angebote im „Leitfaden für Senioren u. Seniorinnen“ der Leitstelle Älter werden
(verpflichtend für alle Einrichtungen)
- Aushang im Schaukasten vor der Einrichtung
- Hinweisschilder
- Tageszeitung – in der Rubrik Rat und Hilfe (regelmäßig)
- Stadtteilzeitung, Stadtteilmagazin, sonstige stadtteilbezogene Publikationen
- HomePage
- Teilnahme an Messen
Für alle von der Stadt Aachen bezuschussten Einrichtungen ist für die Leitungen von Treffpunkten und
Tagesstätten sowie Mitarbeitende der Begegnungszentren die Teilnahme an mindestens einer
Fortbildung, die vom Koordinator der Arbeitsgemeinschaft Seniorenbegegnungsstätten angeboten
werden, verpflichtend. Die Teilnahme wird durch den Koordinator geprüft.

1.2.2 Treffpunkte
Bezüglich der Finanzierung der Treffpunkte wurde festgestellt, dass die Zuständigkeiten zwischen dem
Fachbereich Soziales und Integration und den Bezirken nicht eindeutig geklärt sind. Deshalb hat die
Leitstelle „Älter werden in Aachen“ eine Gesamtübersicht über die Treffpunkte erstellt (wie viele und wo
gibt es Treffpunkte? Welche bekommen einen Zuschuss vom Fachbereich Soziales und Integration?).
Zudem wurde erhoben, in wie weit sich die Bezirke derzeit an der Finanzierung der offenen Altenarbeit
beteiligen.
In Zukunft soll erreicht werden, dass alle Treffpunkte im gesamten Stadtgebiet nach denselben
Vorgaben zentral vom Fachbereich Soziales und Integration finanziert werden. Auf Antrag sollen alle
Treffpunkte einen Sockelbetrag erhalten, gestaffelt nach der Häufigkeit der Veranstaltungen. Der
Zuschuss entspricht in der Höhe unverändert der Richtlinie von 1992.
Den Bezirken bleibt es unbenommen, die Altenarbeit zusätzlich aus bezirklichen Mitteln zu fördern.
Durch die Bezirke gewährte Zuwendungen werden nicht auf den Sockelbetrag angerechnet.

3

Die Verwaltung wies darauf hin, dass bei der Finanzierung aller Treffpunkte das Gesamtbudget für die
offene Altenarbeit schrumpfe und die Begegnungsstätten, die derzeit Zuschüsse durch den Fachbereich
erhielten, ggf. mit einem geringeren Zuschuss auskommen müssten.
Nach den Vorstellungen der Träger darf der finanzielle Mehraufwand der Verwaltung aber nicht zu
Lasten bestehender anderer Förderungen gehen.

1.2.3 Tagesstätten
In der Richtlinie soll der Zuschussbetrag an Tagesstätten in Höhe von derzeit 7.400,-- € garantiert
werden. Das biete den Trägern mehr Planungssicherheit. Anpassungen sollen vorgenommen werden
können. Die Zuwendung soll als „Betriebskostenzuschuss“ bezeichnet werden.
Die Verwaltung legt Wert darauf, dass neue von der Stadt bezuschusste Tagesstätten nur in Absprache
mit dem Fachbereich Soziales und Integration der Stadt Aachen eingerichtet werden können.
1.2.4 Begegnungszentren
Die Träger wünschen eine Zusage, dass der Fortbestand der Begegnungszentren 2015-2017 gesichert
ist. Um diese Zusage durch die Politik zu erreichen, soll im Herbst die wichtige und gute Arbeit der
Begegnungszentren im Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie vorgestellt werden. Als
Termin ist der 25.09.2014 vorgesehen.
Die Wichtigkeit könnte über die Zufriedenheitsbefragung der Besucher (Lebensqualität im Quartier)
sowie über Umfang und Wert der geleisteten Ehrenamtsstunden dokumentiert werden (vgl. 1.3.4).
Zudem wünschen die Träger eine Aufstockung des Beschäftigungsumfangs für alle Begegnungszentren
um 100%. Nach intensiver Diskussion dieses Punktes kommen die Anwesenden überein, eine
Erhöhung von derzeit 32% (12,5 Wochenstunden) auf 50% (19,5 Wochenstunden) vorzuschlagen. Als
Argumente für die Erhöhung werden angeführt:
- Der demografische Wandel wird als Thema seit vielen Jahren diskutiert. Dieser ist als ein
Prozess zu verstehen, der in den Kommunen gestaltet werden kann und muss. Dazu sind als
Ressourcen nicht nur Ehrenamtliche einzubinden, sondern hier ist auch professionelle Arbeit
notwendig, die fachliche Kompetenz und dauerhaft zuverlässiges Engagement umfasst. Die
Begegnungszentren mit ihrem dezentralen Versorgungsansatz leisten in den Lebensräumen
einen wertvollen und unverzichtbaren Beitrag zur Versorgungssicherheit, der erhalten und
ausgebaut werden muss. Denn die Arbeit mit und für ältere Menschen ist in hohem Maße auch
Präventionsarbeit, die langfristig Kosten spart.
- Wenn die derzeitigen Angebote auch zukünftig noch geleistet werden sollen, muss der
Beschäftigungsumfang erhöht werden. Ansonsten können bisherige Qualität und Quantität nicht
aufrechterhalten bleiben, z.B. Begleitung der Ehrenamtlichen, Angebote für Bürger mit
Migrationshintergrund oder präventive Angebote.
- Die Dokumentation und Statistik nimmt einen Großteil an Zeit in Anspruch. Gleichzeitig wird
aber auch viel Wert auf das Führen der Teilnehmerlisten zu Veranstaltungen und die
Dokumentation persönlicher Beratungen gelegt, um die Effektivität der Arbeit in den
Begegnungszentren nachvollziehbar machen zu können.

4

-

Es wird darauf hingewiesen, dass die seit vielen Jahren ehrenamtlich tätigen Leitungen der
Tagesstätten sensibel auf die zukünftig professionelle Kraft vorbereitet werden müssen, wenn
sie in ein Begegnungszentrum umgewandelt werden sollen. Es wird deshalb vorgeschlagen,
dass die Leiterinnen der bestehenden Begegnungszentren die Möglichkeit bekommen, eine
Patenschaft für Tagesstätten zu übernehmen.

Schließlich schlagen die Träger vor, auch eine Erhöhung des Sachkostenzuschusses für die
Begegnungszentren von derzeit 2.000,-€ auf 3.500,-€ vorzunehmen, um in größerem Umfang
Referenten oder Beschäftigungsmaterialien finanzieren zu können.
Weitere Begegnungszentren sollen sukzessiv alle 2 Jahre ein neues Begegnungszentrum entstehen
(Zielvorstellung). Die Entscheidung darüber, wo ein neues durch die Stadt bezuschusstes
Begegnungszentrum errichtet werden soll, trifft der Fachbereich Soziales und Integration in Abstimmung
mit dem potenziellen Träger.

Der Fachbereich Soziales und Integration hat darauf hingewiesen, dass aus ihrer Sicht in Aachen
generell eine Verlagerung hin zu den professionell geleiteten Begegnungszentren stattfinden sollte. Das
bedeute eher die Einrichtung neuer Begegnungszentren (auf der Basis bestehender Tagesstätten) als
eine Aufstockung der Personalkosten innerhalb der bestehenden Begegnungszentren. Ziel sei es, in
jedem der 14 Sozialräume ein Begegnungszentrum einzurichten.
Da die verfügbaren Mittel beschränkt seien, müsse auch eine Umverteilung der vorhandenen Mittel in
Betracht gezogen werden. In einem zweiten Schritt könne mit der Politik darüber verhandelt werden, ob
sie bereit ist, auch zusätzliche Mittel bereit zu stellen.
Denkmodelle seien:
- Reduzierung der Mittel für Tagesstätten, um einige von ihnen in Begegnungszentren
umwandeln zu können.
- Die Zuschüsse in Vierteln, die infrastrukturell gut ausgestattet sind (z.B. mit Familienzentren,
Quartiersmanagement) oder wo keine Mieten zu zahlen sind, zu reduzieren, um in anderen
mehr bezahlen zu können.
Aus Sicht der Verwaltung könnte als eine weitere Alternative eine Reduzierung der Aufgabenkataloge in
Erwägung gezogen werden. Wenn eine Reduzierung des Angebotes erfolgen soll, dann vorzugsweise
im Bereich der Freizeitgestaltung zugunsten von Beratung, Begleitung von Ehrenamtlichen und dem
Angebot kleiner Dienstleistungen.
Diese Überlegungen werden von den Trägern mit Hinweis auf die bereits jetzt im vorhandenen
Zeitbudget kaum zu erfüllenden Aufgaben generell abgelehnt.

1.3 Dokumentation

5

Alle Einrichtungsleitungen der Begegnungsstätten sollen von der Sozialverwaltung darüber informiert
werden, welche Zuschüsse für ihre Einrichtung an die Träger ausgezahlt wurden. Hier wird auch auf die
Einhaltung der Richtlinien und der Mitteilungspflicht bei Änderung der Öffnungszeiten hingewiesen
Im Gegenzug sind die Einrichtungen verpflichtet, der Sozialverwaltung die im Folgenden aufgeführten
Dokumentationen zu übersenden.
1.3.1 Treffpunkte
Von einer umfangreicheren Dokumentation der Treffpunkte wird abgesehen, da die Zuschusshöhe und
der Aufwand für die Kontrolle in keiner vertretbaren Relation zueinander stehen. Dennoch sollte auch
hier überlegt werden, ob einzelne stichprobenhafte Besuche vorgenommen werden sollten.
1.3.2 Tagesstätten
In Tagesstätten beschränkt sich die Dokumentation derzeit verpflichtend auf das Übersenden der
Monatsprogramme. Die bisherige Praxis, die Monatsprogramme im Vormonat der Stadt zuzuschicken,
wird beibehalten. Dies könne auch alle zwei Monate oder quartalsweise der Stadt geschehen. Die
Monatsprogramme sollten auch für die eigene Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden, z.B. als Aushang
im Schaukasten oder für die Pressearbeit.
Zusätzlich wurde in der Vergangenheit im Abstand von 3-5 Jahren zwei Monate lang eine
Gesamterhebung der Besucher jeder Veranstaltung nach Alter, Geschlecht, Geburtsland und Adresse
(Straße und gerundete Hausnummer) durchgeführt.
In Zukunft sollen die Besucher der Tagesstätten alle 2 Jahre einen Monat lang erfasst werden: Alter,
Geschlecht, Geburtsland und Adresse (Straße und gerundete Hausnummer). Die Verwaltung kann
aufgrund der Ergebnisse wichtige Erkenntnisse für die Weiterentwicklung der Altenarbeit ziehen. Die
Tagesstätten erhalten durch die Befragung eine höhere Aufmerksamkeit und Wertschätzung in der
Politik und können die Ergebnisse für die Weiterentwicklung ihrer Einrichtungen nutzen. Die erste
Befragung wird im Herbst dieses Jahres sein. Herr Köster wird die Modalitäten und einen Fragebogen
mit Frau Kuckelkorn und Herrn Krebsbach abstimmen.
1.3.3 Begegnungszentren
Die Dokumentation der Arbeit in Begegnungszentren ist verpflichtend geregelt und wird im Sinne einer
Vereinfachung weiterentwickelt.
1.3.4 Dokumentation der Präventionsarbeit in den Begegnungsstätten
Die Begegnungsstätten leisten eine wichtige Präventionsarbeit, wenn es auch schwierig ist, diese
geldwert zu benennen. Legt man in der Auswertung für das Jahr 2012 die geleisteten
Ehrenamtsstunden zu Grunde und bewertet sie mit 5,-- € /Stunde/Ehrenamtler, ergeben sich Beträge
von monatlich 33.820,-€ (1.691 Std/W x 4x5,-€) bzw. jährlich 405.840,-€.
Die Teilnehmenden schlagen vor, in allen Einrichtungstypen die Anzahl der Ehrenamtlichen sowie die
von ihnen geleisteten Stunden alle zwei Jahre zu erfassen.

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Darüber hinaus ist die Teilnahme an den Aktivitäten der Begegnungsstätten durch die Besucher und
Teilnehmer ebenfalls als Vorbeugung vor Einsamkeit und Pflegebedürftigkeit zu werten. Die möglichen
Kostenersparnisse fallen dann noch um ein Vielfaches höher aus.
1.4 Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Richtlinie
Es ergibt sich die Frage, welche Konsequenzen die Nichteinhaltung der Richtlinie haben soll. Ein
konkreter Vorschlag wird nicht formuliert. Es erfolgt lediglich der Hinweis, dass die Träger die
Verantwortung haben, die Richtlinie einzuhalten und sich verpflichten, jede Änderung der
Öffnungszeiten umgehend an die Stadt zu melden. Die Verwaltung soll die Einhaltung der
Zuschussrichtlinie kontrollieren. Bei Unstimmigkeiten sucht die Verwaltung das Gespräch mit dem
Träger und der Einrichtungsleitung. Eine Rückforderung oder Kürzung der Zuschüsse wird vorgesehen.

1.5 Finanzielle Auswirkungen, wenn Wünsche der Träger erfüllt würden
Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht darüber, welche finanziellen Auswirkungen sich aus den von
den Trägern eingebrachten Wünschen ergeben. Die Angaben beziehen sich auf die acht derzeit
bestehenden Begegnungszentren, die Tagesstätten sowie auf die Finanzierung der Treffpunkte. Bei
den Treffpunkten wird davon ausgegangen, dass alle Treffpunkte im gesamten Stadtgebiet vom
Fachbereich Soziales und Integration bezuschusst werden.
Einzelzuschuss
2014

Anzahl

Gesamtzuschuss 2014

Begegnungszentren/
Personalkosten
Begegnungszentren/
Sachkosten

20.000

8

2.000

Altentagesstätten
Treffpunkte
B0
Treffpunkte
B 1-6
Summe

Einzelzuschuss
2015

Aufstockung
insges.

Gesamtzuschuss
2015

160.000

Aufstockung
Einzelzuschuss od.
Anzahl 1)
11.200

31.200

89.600

249.600

8

16.000

1.500

3.500

12.000

28.000

7.400

14

103.600

260 - 720

25

10.140

7.400

10.140
14

289.740

103.600

260 720

4.900

4.900

106.500

396.240

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Für die Einrichtung neuer Begegnungszentren auf der Basis bestehender Tagesstätten müsste ein
Betrag von 22.800 Euro je Begegnungszentrum aufgebracht werden:
Personalkosten
Sachkosten
Abzüglich feststehender Zuschuss zu Altentagesstätte
Insgesamt

31.200
3.500
- 7.400
27.350

2. Zuschuss zu der Fachberatung, Begleitung und Fortbildung für Einrichtungen und Dienste der
stadtteilbezogenen offenen Altenarbeit
Der Zuschuss in Höhe von derzeit 20.200,-€ wird durch einen eigenen Antrag und
Verwendungsnachweis durch den Verband der Freien Wohlfahrtspflege verantwortet, der mit der Stadt
eine Vereinbarung mit entsprechender Aufgabenbeschreibung getroffen hat, derzeit Regionaler
Caritasverband Aachen.

3. Zuschuss zu Fortbildungsmaßnahmen für MitarbeiterInnen in Seniorenbegegnungsstätten
Der Zuschuss in Höhe von derzeit 2.000,-€ wird durch einen eigenen Antrag und
Verwendungsnachweis durch den Verband der Freien Wohlfahrtspflege verantwortet, der auch für die
Fachberatung, Begleitung und Fortbildung für Einrichtungen und Dienste der stadtteilbezogenen offen
Altenarbeit zuständig ist.

Gez.
Dr. Köster

01.09.2014