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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Soziales und Integration
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 50/0024/WP17-1
öffentlich
28.10.2014

Unterbringung und Integration von Flüchtlingen
Beratungsfolge:

TOP: - 2.1 -

Datum

Gremium

Kompetenz

06.11.2014
13.11.2014
13.11.2014

SGA
KJA
SchA

Entscheidung
Entscheidung
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beauftragt die Verwaltung, die im Sinne
des Ratsantrages vorgeschlagene Vorgehensweise weiter zu verfolgen.
Der Kinder- und Jugendausschuss und der Schulausschuss beauftragen die Verwaltung, die im Sinne
des Ratsantrages vorgeschlagene Vorgehensweise weiter zu verfolgen.

In Vertretung

( Prof. Dr. Sicking )

Vorlage FB 50/0024/WP17-1 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.03.2015

Seite: 1/12

finanzielle Auswirkungen

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

Gesamt-

Gesamtbedarf (alt)

20xx ff.

bedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /
-

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterun
g

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

20xx ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
Verschlechterun

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

g

Können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden.

Vorlage FB 50/0024/WP17-1 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.03.2015

Seite: 2/12

Erläuterungen:
Die Entwicklung der Flüchtlingszahlen auf der einen Seite und die daraus resultierenden Aktivitäten
der Verwaltung auf der anderen Seite hängen von zahlreichen Faktoren ab und stellen sich beinahe
täglich anders dar. Die Vorlage gibt den Stand vom 27.10.2014 wieder. In der Sitzung wird über den
dann aktuellen Stand mündlich berichtet.
Es wird Bezug genommen auf die in dem gemeinsamen Antrag der CDU- und SPD- Fraktion vom
30.09.2014 zum Thema „Unterbringung und Integration von Flüchtlingen“ formulierten Aufträge.
1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung mit der fachbereichsübergreifenden Erstellung
eines ganzheitlichen Konzepts zur besseren Integration von Flüchtlingen in Aachen,
insbesondere zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs und zur Qualifizierung von
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.
Bezüglich der besseren Integration von Flüchtlingen in Aachen befinden sich die zuständigen
Fachämter der Verwaltung laufend in engen Abstimmungen.
Bezugnehmend auf die minderjährigen Flüchtlinge liegt die Federführung und damit verbundene
Verantwortung ausschließlich bei FB 45 als zuständigem Jugendamt auf der Grundlage des SGB VIII.
Ausgehend hiervon werden die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge vollumfänglich in ihren
Lebenslagen vom Jugendamt begleitet, betreut und unterstützt.
In diesem Zusammenhang arbeitet die Fachabteilung FB 45-300 eng und abgestimmt mit


der Bundespolizei als Behörde, die die unerlaubte Einreise der minderjährigen Flüchtlinge
feststellt und die den Erstkontakt haben



den Dolmetschern, die in der Anfangsphase Gespräche übersetzen



dem Familiengericht als Entscheider über das Ruhen der elterlichen Sorge und das Einrichten
einer Vormundschaft



dem Café Zuflucht als Erstanlaufstelle für die Aufarbeitung Fluchtgeschichte und Mithilfe bei
der Klärung des Ausländerrechtlichen Status



dem Ausländeramt der Städteregion, zuständig für die Feststellung des ausländerrechtlichen
Status und verantwortlich für den Aufenthalt der UMF im Bundesgebiet



den freien Trägern AWO, SKF, SKM als Arbeitgeber der Vormünder für UMF und
Ansprechpartner für potentielle Ehrenamtler



dem Kommunalen Integrationszentrum und der Unteren Schulaufsicht als Zuständige für die
Erteilung von Schulplätzen in den Internationalen Förderklassen



den aufnehmenden Schulen



den Jugendhilfeeinrichtungen, in denen die jungen Menschen ein Zuhause finden



den Hotelbesitzern, die ihre Zimmer vorübergehend der Jugendhilfe zur Verfügung stellen



den freien Trägern der Jugendhilfe, die Beschäftigungsangebote auf der Schwelle SchuleBeruf anbieten



den Jugendhilfeträgern, die junge Menschen nach Volljährigkeit ambulant betreuen

Vorlage FB 50/0024/WP17-1 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.03.2015

Seite: 3/12



dem Fachbereich Soziales, der ab Volljährigkeit der jungen Menschen für sie zuständig wird



dem Landesjugendamt als Genehmigungsbehörde für stationäre Plätze innerhalb der
Jugendhilfe



der Landespolizei, in begründeten Einzelfällen



dem Bundesamt für Migration, bei der Stellung von Asylanträgen.

Seit Anfang 2012 wurden bis zum heutigen Tag über 150 stationäre Plätze für unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge in Aachen und innerhalb der Städteregion Aachen neu geschaffen. Darüber
hinaus ist es durch die enge Zusammenarbeit mit dem Landesjugendamt Rheinland gelungen, auch
andere Heimeinrichtungen außerhalb der Städteregion zu gewinnen, Plätze für unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge anzubieten, bzw. neu zu schaffen.
Die Arbeit mit den jungen Menschen, die durch den Verbund o. g. Institutionen in Aachen geleistet
wird, ist nach Rückmeldung anderer Kommunen/Ministerien beispielgebend. FB 45 wird als Referent
und beratende Institution von anderen Kommunen, dem Landesjugendamt und anderen Institutionen
angefragt, um über die Arbeit zu berichten.
Fallzahlen:
Zum 30.09.2014 wurden insgesamt 787 Hilfen zur Erziehung bei 641 unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlingen geleistet. Zum 30.09.2014 wurden aktuell 383 junge Menschen betreut.
Kostenentwicklung:
FB 45 benötigt nach aktuellem Stand für 2014 insgesamt 10 Mio. Euro, wobei die entstehenden
Kosten im Rahmen der Inobhutnahme und Hilfen zur Erziehung durch überörtliche Träger refinanziert
werden. Die Stadt Aachen trägt die Kosten des Personals, sowohl im Sozialen Dienst wie auch bei
den Vormundschaften. Der Kinder- und Jugendausschuss wird in den Quartalsberichten Hilfen zur
Erziehung/ Eingliederungshilfe durch FB 45 regelmäßig unterrichtet.
Im Übergang Schule-Beruf werden erste Projekte auch als tagesstrukturierende Maßnahme inklusive
eines Sprachlernteils durchgeführt. (Im Einzelnen sind dies: die Jugendberufshilfe der Stadt Aachen,
die Jugendwerkstatt Amotima.) Weitergehende freie Träger der Jugendhilfe sind zzt. bei der
Konzeptionierung entsprechender Angebote.
Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Hilfeplanung werden die weiteren Entwicklungsschritte
des Minderjährigen individuell festgelegt. In diesem Zusammenhang werden neben weitergehenden
schulischen Angeboten auch Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt angesprochen und
initiiert.
In der Trägerversammlung des Jobcenters werden im Rahmen der Schwerpunktsetzung die
diesbezüglich geplanten Aktivitäten des Jobcenters erörtert. Insgesamt macht es Sinn, das
vorhandene Netzwerk zu der Thematik weiter zu sensibilisieren und auszubauen, damit genügend
Unterstützungsressourcen generiert werden können.
Vorlage FB 50/0024/WP17-1 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.03.2015

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2. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung mit der Schaffung von rund 500 zusätzlichen
Unterbringungsplätzen für Flüchtlinge bis Ende 2015
I. Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzeptes zur Unterbringung von Flüchtlingen
-Schaffung von dauerhaft zur Verfügung stehenden PlätzenWie dem Rat am 02.07.2014 vorgestellt wurde, geht die Verwaltung davon aus, dass in Aachenunabhängig von der aktuellen Lage- dauerhaft für 1000 Flüchtlinge Wohnraum zur Verfügung gestellt
werden muss, damit in Krisenzeiten adäquat reagiert werden kann. Dabei ist darauf zu achten, dass
die überwiegende Anzahl der Objekte für eine sinnvolle Zwischennutzung geeignet sind für den Fall,
dass sie für Flüchtlinge vorübergehend nicht benötigt werden. Leerstände sind zu vermeiden.
Es muss allerdings davon ausgegangen werden, dass eine große Anzahl der Menschen, die jetzt bei
uns Schutz suchen, voraussichtlich längere Zeit hier bleiben werden muss (Aussage des Ministers für
Arbeit, Integration und Soziales Guntram Schneider vom 12.10.2014 in den Medien). Diese Tatsache
muss bei Struktur, Quantität und Qualität des Wohnangebotes für Flüchtlinge berücksichtigt werden.
Den Integrationsbemühungen ist dabei ein besonderes Augenmerk zu widmen.
Darüber hinaus sind folgende Parameter zu berücksichtigen:
Viele Menschen, die hier Schutz suchen, benötigen in den ersten Wochen umfassende Orientierungsund Alltagshilfen und Aufklärung über unsere Institutionen. Diese Unterstützung kann Ihnen in
Flüchtlingseinrichtungen mit Gemeinschaftseinrichtungen am ehesten zu Teil werden. Nach einer
gewissen Eingewöhnungszeit wird ein Umzug in eine Einrichtung mit abgeschlossenen Wohnungen
angestrebt. Dabei handelt es sich um ein gewöhnliches Wohnhaus, das mit einem Büro für
Sozialarbeiter und Hausmeister ausgestattet ist, bzw. um eine von der Stadt Aachen angemietete
bzw. zur Verfügung gestellte Einzelwohnung mit einer Anbindung an ein solches.
Frühestmöglich sollen die Menschen, die das wollen und dazu in der Lage sind, selbständig im
gesamten Stadtgebiet eine Wohnung anmieten. Dabei erhalten sie Unterstützung von einer eigens
dafür geschulten Sozialarbeiterin.
Im Einzelnen ist geplant:
-

Kategorie A: mindestens 20 % (200 Plätze) in eingestreuten Einzelwohnungen zu schaffen

-

Kategorie B: mindestens 50 % (500 Plätze) in Einrichtungen mit Einzelwohnungen bereit zu
stellen

-

Kategorie C: maximal 30 % (300 Plätze) in Einrichtungen mit gemeinschaftlich zu nutzenden
Küchen und sanitären Anlagen zur Verfügung zu stellen

Es sollen möglichst nicht mehr als rund 50 Personen an einem Standort untergebracht werden.
Im Flüchtlingsbereich stehen neben den derzeitigen Interimslösungen zurzeit 420 Plätze zur
Verfügung.

Vorlage FB 50/0024/WP17-1 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.03.2015

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Die fehlenden 580 Plätze zu den angestrebten 1000 Plätzen sollen wie im Folgenden dargestellt
geschaffen werden:

 Kategorie A (Einzelwohnungen, Soll 200 Plätze)
In einer Wohnung werden durchschnittlich 3 Flüchtlinge untergebracht, so dass 65 Wohnungen
bereitgestellt werden sollten. Diese Wohnungen sollten möglichst im gesamten Stadtgebiet verteilt
liegen, wobei auch bevorzugte Wohngebiete einbezogen werden sollten. Der ggfls. höheren Miete
stehen die besseren Integrationsmöglichkeiten und Potentiale der Quartiere gegenüber. Vorrangig
bzw. bestenfalls ausschließlich sollten Wohnungen aus dem eigenen Bestand der Stadt Aachen oder
dem Bestand der gewoge Aachen gewählt werden.
Zurzeit sind 35 städtische/gewoge-Wohnungen angemietet bzw. zur Verfügung gestellt worden.
Darüber hinaus wurden bislang bei privaten Vermietern 12 Wohnungen angemietet. Das angestrebte
Kontingent von 65 Wohnungen (200 Plätze) ist damit um 18 Wohnungen (54 Plätze) unterschritten.
Es liegt in der Natur der Sache, dass insbesondere in den Quartieren mit geplanten
Sanierungsmaßnahmen hohe Leerstände zu verzeichnen sind. Teilweise ist dies durch den baulichen
Zustand begründet, in vielen Fällen wurde dieser Leerstand aber auch aufgrund der unmittelbar
bevorstehenden Sanierung bewusst erzeugt. Es ist daher nicht verwunderlich, dass ein Großteil der
nun zur Verfügung gestellten Wohnungen im Bereich der sozialen Stadt Aachen Nord liegt.
Vor diesem Hintergrund ist es wichtig bei der Erarbeitung dauerhafter Lösungen besonders auf eine
wohnungs- und sozialpolitisch sinnvolle Verteilung der Unterkünfte zu achten und hier noch einmal
den Blick auf das Gesamtgebiet der Stadt Aachen zu lenken.
Es erscheint mittelfristig sinnvoll, im Rahmen der Fluktuation frei werdende Wohnungen an anderen
Stellen anzumieten und einen Teil der nun kurzfristig angemieteten 35 Wohnungen wieder
aufzugeben, um damit eine deutlich verbesserte räumliche Verteilung zu erreichen.

 Kategorie B (Häuser mit abgeschlossenen Wohnungen, Soll 500 Plätze)
Um die angestrebten 500 Plätze zu erreichen, sind rund 165 Wohnungen bereitzustellen. Davon
ausgehend, dass ein städtisches Wohnhaus in der Regel 8 Wohnungen hat, sind 20 Häuser
bereitzustellen.
Bereits vorhanden sind:
Städtische Häuser
Engelbertstr.

50 Plätze

Hansmannstr.

45 Plätze

Linterstr.

30 Plätze

Lombardenstr.

44 Plätze

Gemietet:
Lagerhausstr.(Apartments)
Vorlage FB 50/0024/WP17-1 der Stadt Aachen

12 Plätze
Ausdruck vom: 26.03.2015

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Insgesamt vorhanden

rd.

180 Plätze

Durch folgende Optionen könnten die fehlenden 320 Plätze bereitgestellt werden:
B 1 - Sigmundstraße (30 Personen)
Drei Häuser in der Sigmundstraße werden kernsaniert. Eines davon wird vollumfänglich dem FB 50
zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt. Baubeginn ist geplant für März 2015,
Fertigstellung ca. Mitte/Ende 2016. Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2015 bereits eingeplant
und werden im Rahmen der Haushaltsplanberatungen beschlossen.
B 2 - Charlottenstraße (20 Personen)
Es handelt sich um ein städtisches Gebäude in der Verwaltung der gewoge, das veräußert werden
soll. Die gewoge hat eine Sanierung des Gebäudes mit rd. 400 T Euro beziffert. Eine kurzfristige
Herrichtung ist nicht möglich, das Gebäude befindet sich in einem desolaten und nicht-nutzbaren
Zustand. Die Wirtschaftlichkeit der Herrichtung des - denkmalgeschützten-

Gebäudes für

Wohnzwecke durch die Kommune ist zu prüfen.
B 3 - Seffenter Weg (54 Personen)
Hier werden z.Zt. freiwerdende Wohnungen sukzessive durch FB 50 angemietet. Zwischenzeitlich
wurden bereits 10 Wohnungen zur Verfügung gestellt. 9 Wohnungen wurden belegt. 1 Wohnung wird
als Büro für die Kollegen vor Ort (Sozialarbeiter und Hausmeister) genutzt. Weitere Wohnungen sind
angefragt. Eine Verschiebung der geplanten Sanierung zur Interimsnutzung für Flüchtlinge auf
zunächst 2020 wird von der Verwaltung angestrebt. Nach der Sanierung sollten in 3 Häusern 18
Wohnungen dauerhaft für Flüchtlinge zur Verfügung stehen.
B 4 - Jülicher Straße (30 Personen)
Bei der momentan laufenden Aufstellung des Bebauungsplans und dem städtebaulichen
Entwicklungskonzept Burggrafenstraße / Wiesental ist die Sanierung der Altbauten der erste
Bauabschnitt. Belange von FB50 zur Unterbringung von Flüchtlingen werden in die Konzeption
eingebunden. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten kann ein Haus für FB 50 zur Verfügung gestellt
B 5 – Gewerbeimmobilie in der Innenstadt (25 Personen)
Ein Investor prüft z.Zt., ob die dortige Gewerbeimmobilie zu Wohnungen umgebaut werden kann. Die
Bauvoranfrage wurde gestellt. Der FB 50 beabsichtigt, diese Wohnungen dann anzumieten.
B 6 - Freunder Weg (60 Personen)
Das entsprechende Grundstück gehört der gewoge. Die Art und Umfang der Bebauung sind noch
auszuloten.

Vorlage FB 50/0024/WP17-1 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.03.2015

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B 7 -Von-Coels-Straße (60 Personen)
Es laufen Verhandlungen mit einem Investor, der dort 14-20 Wohnungen errichten und der Verwaltung
für Flüchtlinge zur Verfügung stellen möchte. Der Wohnungszuschnitt soll nach dem allgemeinen
Bedarf der Bevölkerung erfolgen. Die Mietverhältnisse sollen flexibel gestaltet werden (Möglichkeit der
Direktanmietung durch Flüchtlinge oder Aachener Bürger).
B 8 - Kauf auf dem Aachener Wohnungsmarkt (30 Personen)
Im Haushaltsplan 2015 wurden 1 Millionen Euro durch FB 23 für diesen Zweck eingestellt. Es wird
inseriert werden, sobald die Haushaltsplanung 2015 vom Finanzausschuss genehmigt ist.
B 9 - Neubau der gewoge auf einem Grundstück Prager Ring/Jülicher Straße (60 Plätze zzgl. 30
Plätze in Gemeinschaftsunterkunft)
Die gewoge hat angeboten, ein Grundstück an der Jülicher Straße Ecke Prager Ring anzukaufen.
Dort könnten 1800 qm Wohnfläche in 23 Wohneinheiten entstehen zuzüglich einer flexibel nutzbaren
Fläche von 100 qm, die dem FB 50 zur langfristigen Anmietung angeboten werden. Aus Sicht der
Verwaltung ist dieses Objekt sowohl von der Lage her als auch seiner Größe hervorragend geeignet
zur Unterbringung von Flüchtlingen. Hier könnte eine Einrichtung entstehen, die im wesentlichen
abgeschlossene Wohnungen hat, aber auch im Erdgeschoss über einen gewissen Anteil
Unterbringungsmöglichkeiten mit Gemeinschaftseinrichtungen beinhaltet, die für eine interimsweise
Nutzung konzipiert werden. Die Miete wird sich in einem angemessenen Rahmen bewegen, ggfs. mit
einer Mietpreisindexierung im Rahmen einer langfristigen Bindung. Die Verwaltung strebt eine
dauerhafte Bereitstellung an.

 Kategorie C (Haus mit Gemeinschaftseinrichtungen Soll 250 Plätze)
In dieser Kategorie stehen z.Zt. zur Verfügung:
Lagerhausstr.

20 Plätze

Vaalser Str.

18 Plätze

Vaalser Str.

25 Plätze

Oberforstbacher Str.

35 Plätze

Stettiner Str.

20 Plätze

Summe:

rd.

120 Plätze

Es fehlen in dieser Kategorie 130 Plätze, das entspricht 3 Objekten. Mit der Anmietung des Objektes
Prager Ring/Jülicher Str. könnten 30 Plätze geschaffen werden. Ein Makler hat ein Objekt am
Hergelsmühlenweg angeboten, das im Laufe der kommenden Woche einer ersten Begutachtung
unterzogen wird. Weitere Lösungen müssen erarbeitet werden.

Vorlage FB 50/0024/WP17-1 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.03.2015

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II. Plan zur Bewältigung der aktuellen Lage
Es sind voraussichtlich bis zum Frühjahr 2015 noch über 500 weitere Flüchtlinge zusätzlich in Aachen
unterzubringen. Um das zu schaffen, müssen auch suboptimale Optionen geprüft werden. Zurzeit ist
monatlich in Durchschnitt für 100 Flüchtlinge Wohnraum bereit zu stellen und herzurichten.
Von den unter I. genannten Optionen werden bis Ende dieses Jahres lediglich die Anmietungen von
Einzelwohnungen im Umfang von maximal 40 Wohnungen umzusetzen sein, so dass bis dahin
voraussichtlich 100 zusätzliche Plätze zur Verfügung stehen.

Die letztendlich verbleibende

Möglichkeit zur Unterbringung von Flüchtlingen ist die Bereitstellung weiterer Turnhallen, die unter
allen Aspekten, die man betrachten kann, möglichst zu vermeiden ist.
Deshalb kann bei der Auswahl von Grundstücken, Objekten und Wohnungen in Bezug auf
Interimslösungen nicht prioritär auf Belange wie Quartiersentwicklung, Stadtplanung, soziales Umfeld
und Ähnliches Rücksicht genommen werden.
Anzumietende Wohnungen
Die Zahl der angemieteten Wohnungen ändert sich beinahe täglich.

Die Verwaltung prüft jedes

Mietangebot eingehend.
Unbewohnte und der Wohnungsaufsicht unterliegende Objekte
Die Verwaltung prüft aktuell unbewohnte und / oder der Wohnungsaufsicht unterliegende Objekte auf
Geeignetheit und Anmietbarkeit.
Die o.a. Wohnungen Seffenter Weg werden so wie sie frei werden dem FB 50 zur Unterbringung
von Flüchtlingen angeboten.
Schulgebäude Franzstraße
Sachstand
Das Objekt wurde im September 2014 als Investorenprojekt ausgeschrieben, ein Verkauf großer
Teile des Bestandsgebäudes mit anschließendem Wettbewerb (Wohnbebauung) ist vorgesehen. Die
Turnhalle und ein weiterer Gebäudeteil / Grundstücksanteil sollen dauerhaft in städtischem Eigentum
bleiben und eine neue Kita entstehen.
Derzeit ist ein Gebäuderiegel noch bis mindestens Mitte 2015 für verschiedene Kita-Auslagerungen in
der Nutzung.
Der vordere Gebäuderiegel steht aktuell nach dem Rückzug der Musikschule in den Blücherplatz
leer.

Sanitäreinrichtungen

(WCs) sind im schulüblichen Standard,

Duschen lediglich in der

angrenzenden Turnhalle vorhanden.

Einschätzung der Eignung einer temporären Unterbringung von Flüchtlingen
Der leer stehende Gebäuderiegel ist für die Umnutzung als Flüchtlingsunterkunft für bis zu 80
Menschen grundsätzlich geeignet. Die Sanitäranlagen der Turnhalle könnten in Abstimmung mit den
Nutzern temporär mitgenutzt werden. Je nach Anzahl der NutzerInnen reichen die vorhandenen

Vorlage FB 50/0024/WP17-1 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.03.2015

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sanitären Einrichtungen nicht aus und müssen ergänzt werden. Gemeinschaftsküchen sind
herzurichten.

Fazit
Da der Gebäudeteil durch den Investor voraussichtlich niedergelegt wird, erscheint eine temporäre
Nutzung sinnvoll. Die Verwaltung erarbeitet derzeit ein Nutzungskonzept.

Schulgebäude Händelstraße / Kronenberg
Der Schulstandort Kronenberg besteht aus 5 Einzelgebäuden oder -gebäudegruppen, die
untereinander durch verglaste Gänge verbunden sind. Diese wurden auf Ihre Eignung geprüft.

Sachstand
Der ehemalige Grundschultrakt wird übergangsweise als KiTa genutzt und aufgrund seiner
abgängigen Bausubstanz anschließend abgerissen. An seiner Stelle ist eine neue KiTa geplant.

Alle weiteren Gebäude werden derzeit von der GHS solange genutzt, bis das auslaufende Schließen
zum 31.06.2016 abgeschlossen sein wird. Seitens der Jugendverwaltung gibt es Bedarf, diese u.a.
zur Beschulung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge zu nutzen. Weitere geplante Nutzungen der
Gebäude sind bisher nicht bekannt.

Sanitäreinrichtungen (WCs) sind im schulüblichen Standard, Duschen lediglich in der angrenzenden
Turnhalle vorhanden

Einschätzung der Eignung einer temporären Unterbringung von Flüchtlingen
Lediglich ein Gebäude ist für die kurzfristige Unterbringung von Flüchtlingen geeignet. Es könnten dort
je Etage 30 – 50 Personen untergebracht werden.

Die Sanitäranlagen (Duschen) der Turnhalle könnten in Abstimmung mit

den Nutzern temporär

genutzt werden, Details sind zu besprechen. Der Weg von dem für Unterbringung geeigneten
Gebäudeteil zur Turnhalle führt ohne verglasten Gang über den Schulhof.

Fazit
Da für das gesamte Areal noch keine langfristige Nutzung absehbar und auch eine Niederlegung von
Gebäudeteilen bei der künftigen Entwicklung des Areals eine mögliche Option ist, erscheint eine
temporäre Nutzung sinnvoll.

Nutzung von städtischen Grundstücken zur Aufstellung von Interimsbauten
Es werden die zu diesem Zweck potentiell zur Verfügung stehenden 26 Flächen auf ihre Eignung
unter diversen Aspekten geprüft.

Vorlage FB 50/0024/WP17-1 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.03.2015

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Freie Wohnungen des Objektes in der Sigmundstraße – Nutzung vor Sanierung bis Juli 2015
Diese Option wird geprüft.

Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen
Diese Option wird geprüft.

Unterbringung von Flüchtlingen in Immobilien der Kirchen und in Familien
Es ist eine konzertierte Aktion der Kirchen ggfs. unter Hinzuziehung der Wohlfahrtspflege zurzeit
angedacht.

3. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung im neuen Haushaltsentwurf der Stadt Aachen
einen

höheren

Personalschlüssel

für

die

Betreuung

der

Flüchtlinge

auszuweisen.

Ehrenamtliche Initiativen für die Bildungsarbeit für Kinder und Jugendliche, Jugendverbände
und Mentorenprojekte sind in ein Betreuungskonzept einzubinden.
Die Fachbereiche Soziales und Integration und Kinder, Jugend, Schule stehen in engem Kontakt mit
der Personalverwaltung. Diese pflegt die durch beide Fachbereiche übersandten Fallzahlen und ist
bemüht, die sich daraus ergebenden Personalbedarfe zeitnah zu decken. Die zurzeit absehbaren
zusätzlichen Personalkosten für 2015 wurden bei den Haushaltsplanungen berücksichtigt.
Soweit möglich binden die freien Träger der Jugendhilfe Ehrenamtler in ihre Arbeit ein. Dies geschieht
bei der Gestaltung diverser Freizeitangebote, bei der Vermittlung von Kultur, Ethik und Moral, beim
Sport und beim Erlernen der deutschen Sprache.
In den vergangenen Monaten startete unter Beteiligung des FB 45 ein Projekt der AWO/SKF/SKM zur
Akquirierung und Schulung ehrenamtlicher Vormünder. Der SKM initiierte das Projekt "Aachener
Hände", wo Ehrenamtler junge Flüchtlinge auf der Schwelle zur Volljährigkeit begleiten. Des Weiteren
sind verschiedene Pfarrverbünde zu der Thematik engagiert.
Der Fachbereich Soziales und Integration plant ein konzertiertes Handeln mit den in Aachen
vertretenen Kirchen zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen. Dabei ist unter anderem
angedacht, Flüchtlinge mit Familien aus den Kirchengemeinden in Kontakt zu bringen mit dem Ziel,
die Menschen in einen Dialog zu führen und bestenfalls eine Aufnahme in der Familie zu erreichen.
Ein weiterer Ansatz ist es, die immer zahlreicher werdenden Hilfsangebote von Privatpersonen oder
Vereinen sinnhaft zu bündeln, zu strukturieren und zu lenken.
Erste Sondierungsgespräche haben stattgefunden.

4. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, bei den anstehenden Verhandlungen im
Rahmen der Neuzuordnung der Bund- Länder- Finanzbeziehungen, die besondere Situation
Aachens als Grenzstadt deutlich zu machen. Insbesondere ist bei der Novellierung des
Flüchtlingsaufnahmegesetzes

in

NRW

auf

eine

Mehrfachanrechnung

unbegleiteter

minderjährlicher Flüchtlingen hinzuwirken.
Vorlage FB 50/0024/WP17-1 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.03.2015

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Beiliegende Stellungnahme des FB 45 an den Städtetag NRW zum Gesetzentwurf zur Novellierung
des

Gesetzes

über

die

Zuweisung

und

Aufnahme

ausländischer

Flüchtlinge

(Flüchtlingsaufnahmegesetz) (Anlage 1 ) wurde als Anlage neben der Stellungnahme des Städtetages
in das gesetzgebende Verfahren eingebracht.
FB 45 wird in der Sondersitzung des Fachausschusses mündlich über die aktuelle Entwicklung
berichten.

Anlage/n:
Anlage 1 - Stellungnahme FB 45 an den Städtetag NRW zum Gesetzentwurf zur Novellierung des
Gesetzes über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge

Vorlage FB 50/0024/WP17-1 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.03.2015

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