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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 36/0026/WP17
öffentlich
03.11.2014
FB 36/20, Frau Buchkremer

Flächen für freilaufende Hunde
Sachstandsbericht
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

05.11.2014

B0

Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis.

Vorlage FB 36/0026/WP17 der Stadt Aachen

Seite: 1/5

finanzielle Auswirkungen

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

Gesamt-

Gesamtbedarf (alt)

20xx ff.

bedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /
-

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterun
g

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

20xx ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
Verschlechterun

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

g

Vorlage FB 36/0026/WP17 der Stadt Aachen

Seite: 2/5

Erläuterungen:
Auf Antrag der SPD-Fraktion vom 02.02.2010 wurde die Verwaltung am 17.07.2013 von der
Bezirksvertretung Aachen-Mitte beauftragt, den Bedarf an Hundeauslaufflächen zu ermitteln und
geeignete Flächenvorschläge zu machen.
Die Möglichkeiten Hunde in Siedlungsnähe frei laufen zu lassen sind sehr eingeschränkt. Genau
genommen ist dies nur auf Wegen außerhalb der Stadt und im Forst möglich. Doch auch dort gelten
noch zusätzliche Beschränkungen in ausgewiesenen Schutzgebieten (z.B. Naturschutzgebieten).
In der freien Landschaft darf der Hund auf privaten Wegen und Pfaden, Wirtschaftswegen, Feldrainen,
Böschungen, Öd- und Brachflächen und anderen landwirtschaftlich nicht genutzten Flächen frei
laufen. Im Wald gelten die Bestimmungen des Landesforstgesetztes NRW. Auf den Wegen im Wald
darf der Hund frei laufen, außerhalb von Wegen besteht Anleinpflicht. Bei den Flächen der freien
Landschaft und des Waldes handelt es sich um die bestehenden Landschaftsschutzgebiete.
Auf allen anderen Flächen im bebauten Stadtgebiet gelten die Regeln des Landeshundegesetzes
NRW und die Aachener Straßenverordnung, wonach alle Hunde an der Leine zu führen sind.
Das Thema "Hunde" ist in der Stadt Aachen immer wieder ein Thema. Das ist nicht weiter
verwunderlich bei 8.060 zurzeit gemeldeten Vierbeinern im ganzen Stadtgebiet. Die dazugehörenden
Steuereinnahmen liegen alleine für das laufende Jahr bei einer Höhe von 913.308 Euro.
Wo aber finden all diese Hunde ihren freien Auslauf?
Eine nicht einfach zu beantwortende Frage, die systematisch angegangen werden muss.
Der Masterplan der Stadt Aachen formuliert verschiedene Leitlinien, Ziele und Aufgaben, die
Auswirkungen auf das öffentliche Grün haben. Eines dieser Maßnahmenziele ist die Erstellung eines
Freiraum- und Umweltkonzeptes für die Gesamtstadt. Dieses strategische Konzept ist zurzeit in
Bearbeitung und wird Aussagen zur Funktion, Bedeutung und zu den Entwicklungsmöglichkeiten von
Freiflächen machen. Eines der Hauptziele ist, die vorhandenen Freiräume in der Stadt Aachen in ihren
vielfältigen Funktionen und Qualitäten zu schützen und fortzuentwickeln. Die Freiräume in dieser
Aufgabenstellung umfassen die Grünräume im Innenbereich, die Ortsränder und Grünverbindungen.
Diese Flächen unterliegen hierbei sich wandelnden Nutzeransprüchen bedingt durch den
demografischen Wandel in der Bevölkerung, aber auch durch neue Trends im Sport oder der
Freizeitgestaltung. Innerhalb der vorhandenen Grünflächen sind je nach Flächengröße die
unterschiedlichen Nutzungsarten wie z.B. Bereiche für Spielen, Bewegung oder Ausruhen zu trennen,
um Konflikte zu vermeiden und möglichst vielen Ansprüchen gerecht zu werden.
Zu den bisherigen Nutzungen der Freiräume kommen nun Flächen hinzu, die als Hundewiese
ausgewiesen werden sollen. Dieser Bedarf besteht auf Grund des oben genannten, hohen
Nutzungsdruckes in den Grünanlagen und der daraus resultierenden Konflikte. Immer wieder kommt
es zu Beschwerden wegen Angst vor freilaufenden Hunden, Hundekot und "Inbeschlagnahme" von
Wiesenflächen durch Hunde. Andererseits werden zunehmend von HundebesitzerInnen Forderungen
nach Freilaufmöglichkeiten bzw. Aufhebungen des Leinenzwangs erhoben.
Vorlage FB 36/0026/WP17 der Stadt Aachen

Seite: 3/5

Der Vorteil von eingerichteten Hundeauslaufflächen liegt in der Möglichkeit, Hunden in diesen
Bereichen den Auslauf zu ermöglichen, ohne dass deren HalterInnen gegen rechtliche Regelungen
verstoßen.
Wie sieht aber eine bedarfsgerechte Hundewiese aus?
Geeignete Flächen für den Freilauf von Hunden sollten groß genug sein, dass auch mehrere Hunde
gleichzeitig „herumtoben“ und die im sozialen Spiel wichtigen Lauf- und Verfolgungsspiele ausführen
können. Denn es ist bekannt, dass Hunde ihrem Bewegungsdrang nirgends so gut nachkommen
können wie im Rudel mit Artgenossen. Sind die Flächen zu klein, kann es infolge einer zu großen
Hundedichte zu Raufereien unter den Tieren kommen. Gleichzeitig sollte immer die Möglichkeit
gegeben sein, dass sich Hunde bei Bedarf zurückziehen und von der Gruppe absondern können.
Die zurzeit im Stadtgebiet noch übrig gebliebenen, wenigen „Gassiwiesen“ mit einer
durchschnittlichen Größe von 150-200 Quadratmeter, zum Teil im schlechten Zustand, sind auf jedem
Fall keine Alternative. Es sollte darauf geachtet werden, dass das Gelände abwechslungsreich für die
Hunde ist, so dass dem Erkundungsverhalten ausreichend Rechnung getragen werden kann. Eine
„kahle“ Wiese ohne Baum- und Strauchbestand bietet weder Schutz vor Sonne, noch ausreichend
Sichtschutz, Rückzugs- und Erkundungsmöglichkeiten. Somit kommt nicht nur der Größe einer
Fläche, sondern auch deren Strukturierung und Bewuchs eine wichtige Bedeutung zu. Der Faktor
Autoverkehr trifft vor allem auf die Hundeauslaufflächen in direkter Innenstadt-Lage zu. Die Flächen
sollten möglichst nicht an einer Hauptverkehrsstraße liegen. Detailliertere Ausgestaltung der Flächen,
Tütenspender, Abfallbehälter, Pflege und Instandhaltung der Flächen sind weitere wichtige Themen.
Wie ist nun das weitere Vorgehen?
Zunächst ist der konkrete Bedarf, bezogen auf die einzelnen Stadtgebiete / Lebensbereiche zu
ermitteln. Auch wenn geeignete Flächen von jeweils mehreren 1.000 Quadratmetern nicht in
unbegrenztem Umfang zur Verfügung stehen, wird versucht ein Netz solcher Flächen über das ganze
Stadtgebiet zu legen. Es soll bewusst versucht werden, eine Mehrzahl von Freilaufflächen
auszuweisen, um die Nachfrage nach diesen Flächen dezentral nahe den einzelnen Wohnquartieren
zu decken. Freilaufflächen in sehr großer Entfernung zu den eigentlichen "Ausführ-Strecken", auch mit
großem Flächenangebot, bringen nicht die Entlastung vor Ort. Wenn die Entfernung zu weit von der
Wohnstelle entfernt ist, ist die Akzeptanz schwieriger zu erreichen. Der Hin- und Rückweg zur
eigentlichen Auslauffläche sollte idealerweise nicht mehr als 15 Minuten (gleich 250 Meter) betragen.
Aus sozialen Gründen sollten derartige Flächen möglichst nicht zu weit außerhalb liegen, damit auch
Jugendliche, ältere oder sozial schwache Mitbürger nicht von vornherein von diesem Angebot
ausgegrenzt werden. Was dabei in keiner Weise gewünscht wäre, ist ein innerörtlicher, motorisierter
"Tourismus" zu diesen Einzelflächen.
Es gibt in der eigentlich Kern-Innenstadt nur wenige Flächen, die groß genug für einen wirklich
artgerechten Hundeauslauf wären; allerdings werden diese Flächen heute schon für
Naherholungszwecke durch die Bevölkerung stark frequentiert. Die noch zu erarbeitenden
Standortvorschläge im Freiraumkonzept werden sich an der Verfügbarkeit entsprechender Flächen in
öffentlichen Grünanlagen oder in Ortsrandlage auf Flächen in städtischem Eigentum orientieren.
Ergänzend hierzu sollten private Flächen (z.B. ungenutzte Flächen eines Landwirts außerhalb von
Schutzgebieten oder Gewerbebrachen) mit in die Standortsuche einbezogen werden.
Vorlage FB 36/0026/WP17 der Stadt Aachen

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Die Einrichtung solcher Hundewiesen ist nur dann erfolgreich, wenn eine größtmögliche Akzeptanz
der Bevölkerung erreicht wird. Es ist daher geplant die Bevölkerung direkt in den Planungsprozess
einzubeziehen. Bei der Konzepterstellung sind Kontakte zu Hundebesitzern, Vereinen, Hundeschulen,
Tierheim, Sponsoren und interessierten Bürgern herzustellen.
Verwaltungsintern wird eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Fachbereiches Umwelt aus
Vertretern von Planung, Liegenschaft, Ordnungsrecht und dem Aachener Stadtbetrieb gebildet.

Vorlage FB 36/0026/WP17 der Stadt Aachen

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