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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Umwelt

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 11/0034/WP17
öffentlich
FB 11/510
29.10.2014
Herr Tönnes

Einrichtung einer Forstwirtstelle im Fachbereich Umwelt (FB 36)
für die Abteilung Forstamt
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

20.11.2014

PVA

Anhörung/Empfehlung

Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat
der Stadt Aachen für den Stellenplan 2015 die Einrichtung einer Forstwirtstelle zur Gewährleistung der
Arbeitssicherheit.

Vorlage FB 11/0034/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.12.2014

Seite: 1/4

Finanzielle Auswirkungen:

Fortgeschriebe-

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

2015

Ertrag

0

0

0

44.000

44.000

132.000

Personal-/
Sachaufwand

ner Ansatz
2015

Ansatz

Fortgeschriebe-

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0

0€

0€

132.000

0€

0€

0€

0€

0€

0€

ner Ansatz

2016 ff.

2016 ff.

Abschreibungen
Ergebnis

44.000

+ Verbesserung /

44.000

132.000

132.000

0*

0*

Deckung vorhanden über

Deckung vorhanden über

Personalkostenverbund

Personalkostenverbund

- Verschlechterung

*Der künftige Stelleninhaber steht in unbefristetem Beschäftigungsverhältnis bei der Stadt Aachen und
ist seit Mai 2013 überplanmäßig in diesem Bereich eingesetzt, so dass der Aufwand bereits laufend im
Personalkostenverbund berücksichtigt ist.
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich grundsätzlich in Höhe der Personalkosten für die Einrichtung
einer neuen Stelle, ausgewiesen nach EG 6 TVöD. Gemäß KGSt-Materialien 2013/2014 sind hierfür
jährlich 44.000 € anzusetzen.

Vorlage FB 11/0034/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.12.2014

Seite: 2/4

Erläuterungen:
Derzeit sind im Bereich des Forstamtes 5 Planstellen „Forstwirt“ für die Tätigkeiten der beiden
Waldarbeiter-Rotten eingerichtet. Demnach ergeben sind nach Planstellen standardmäßig eine 2–
Mann- und eine 3–Mann–Rotte. Die Rotten sind hauptsächlich mit der gefährlichen Tätigkeit des
Holzeinschlags in den Revieren beschäftigt.
Im Jahr 2013 ereignete sich in der 2–Mann–Rotte ein Unfall mit Folge schwerwiegender Verletzungen
eines Rottenmitglieds. Es stellte sich dabei die Problematik, dass das andere Rottenmitglied zur
Erstversorgung des Verletzten bei diesem bleiben musste, sich deshalb aber nicht vom Unfallort
entfernen konnte, um die notwendige Einweisung des alarmierten Rettungsdienstes dorthin
vorzunehmen. Erst durch einen zufällig vorbeigekommenen und durch Rufen aufmerksam
gewordenen Fahrradfahrer konnte die Einweisung des Rettungsdienstes erfolgen.
In Folge dieses Unfallereignisses befasste sich der Technische Arbeitsschutz des B 17 mit dessen
Bewertung. In seiner Stellungnahme verweist B 17 insoweit auf die „Arbeitsanweisung 930 – 20,
Rettungskette

Waldarbeit“

der

Landesforstverwaltung

NRW.

Neben

organisatorischen

und

technischen Vorkehrungen schreibt diese Arbeitsanweisung die Einrichtung von „Rettungsketten“ vor.
Diese wiederum setzen die „Bildung von Drei- Personen- bzw. Vier-Personen-Rotten“ verbindlich
voraus. Die Rottenstärke von wenigstens 3 Mitgliedern ist erforderlich, damit ein Mitglied dem
Verletzten am Unfallort Erste Hilfe leisten kann, während das weitere Mitglied sich zu einem
definierten Treffpunkt („Rettungspunkte“) begibt, um von dort aus die Rettungsmannschaft zum
Unfallort zu lotsen. Damit ist die vorgesehene Rettungskette vollständig hergestellt. Zur Ermöglichung
einer schnellen Hilfeleistung bei Arbeitsunfällen im Wald spricht sich B 17 entsprechend für eine
Aufstockung der Rotten auf mindestens 3 Mitarbeiter aus.
Der zuständige Abteilungsleiter FB 36/82 erachtete mit seiner Stellungnahme ebenfalls die
Umstellung der 2-Mann-Rotte auf eine weitere 3-Mann-Rotte als erforderlich (dies sowohl aus
sicherheitstechnischen Aspekten, jedoch auch aus betrieblichen und betriebswirtschaftlichen
Gründen). Laut Stellungnahme ist die bereits benannte Arbeitsanweisung der Landesforstverwaltung
zwar für die Stadt Aachen nicht bindend, aber „richtungsweisend“. Der gesetzlich vorgeschriebene
Mindeststandard sind zwei Personen. Ereignet sich jedoch,

wie geschehen, ein Unfall in einer 2-

Mann-Rotte kann das zweite Rottenmitglied entweder nicht beim Verletzten bleiben oder anderenfalls
nicht die notwendige Einweisung des Rettungsdienstes an den konkreten Unfallort - der sich
tätigkeitsbedingt in aller Regel mitten im Wald abseits der Wege befindet - vornehmen.
Auf Veranlassung des Herrn Oberbürgermeisters wurde zur sofortigen Gewährleistung der Sicherheit
bei den gefährlichen Arbeiten im Wald die Beschäftigung eines seinerzeit befristet beschäftigten
Forstwirts um ein weiteres Jahr verlängert. Im Anschluss an diese Sofortmaßnahme erfolgte die
weitergehende Prüfung der künftigen Personalausstattung, mit der zum einen die aufgeworfenen
Sicherheitsaspekte, zum anderen die Effizienz der Arbeit in den Rotten einhergehend mit
wirtschaftlichen Aspekten zu betrachten war.

Vorlage FB 11/0034/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.12.2014

Seite: 3/4

Auch aus arbeitsorganisatorischen Gründen empfiehlt sich danach die 3-Mann-Rotte als Regelfall.
Abwesenheiten durch Urlaub und Krankheit oder aus sonstigen Gründen führen häufig zur
Destabilisierung der Rotten, insbesondere bei der 2-Mann-Rotte. So führen Beschäftigte immer wieder
Ausweichtätigkeiten in Alleinarbeit aus mit der Folge, dass es entweder zum Lieferverzug bei der
Holzbereitstellung kommt oder Unternehmer beauftragt werden müssen, um die fehlenden
Kapazitäten aufzufangen. Damit verbunden sind in der Konsequenz höhere Holzerntekosten. Zuletzt
hat

der

Ausschuss

für

Umwelt

und

Klimaschutz

in

seiner

Sitzung

vom

02.09.2014

(Tagesordnungspunkt 9) überplanmäßige Aufwendungen beschlossen, von denen rund 8.000,00 €
auf Fremdvergaben von Holzerntearbeiten in Folge ungewöhnlich hohen Krankenstands beruhten.
Ferner findet eine Kompensation durch Unternehmereinsatz bei Personalmangel auch bei Arbeiten
außerhalb der Holzernte statt (z. B. Pflanzung, Freischnitt von Kulturflächen). Eine höhere Anzahl von
Forstwirten führt zur Stabilisierung der Rotten und zur Reduzierung von Sachkosten für
Unternehmensleistungen.
In diesem Zusammenhang ist ebenfalls auf die zuletzt kontinuierlich über Plan liegenden Einnahmen
aus dem Holzverkauf hinzuweisen:
2012: Plan 420.000,- €, Ist 706.000,- €
2013: Plan 325.000,- €, Ist 837.000,- €
2014: Plan 550.000,- €, Ist 440.000,- € (noch ohne gesamte Erntezeit Oktober bis Dezember 2014).
Gemäß der Vorlage für den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz geht das Forstamt für das Jahr
2014 von überplanmäßigen Mehrerträgen von mindestens 200.000,- € aus.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass zur Gewährung der Arbeitssicherheit, hier vor allem der
Herstellung der lückenlosen Rettungskette, die standardmäßige Rottenstärke von mindestens 3
Mitgliedern

unerlässlich

ist.

Seit

der

als

Sofortmaßnahme

erfolgten

Verlängerung

eines

Beschäftigungsverhältnisses ist seit Mai 2013 die Möglichkeit der standardmäßigen 3-Mann-Rotte
faktisch hergestellt. Mit Einrichtung einer entsprechenden Planstelle wird die ergriffene und im Wege
der unbefristeten Weiterbeschäftigung fortgesetzte Maßnahme konsequenterweise im Stellenplan
entsprechend dargestellt und nachgezogen. Bei Verzicht auf die Stelleneinrichtung wäre bereits
standardmäßig die Stärke einer Rotte auf 2 Personen zurückzufahren, womit erneut die
anlassgebende (Sicherheits-) Lücke in der Rettungskette begründet würde. Dies scheint aus Gründen
der Arbeitssicherheit nicht vertretbar. Darüber hinaus sprechen auch die betriebswirtschaftlichen
Aspekte der Einnahmensicherung sowie der Vermeidung von Kosten für Fremdvergaben für die
Stelleneinrichtung.
Der Personalrat der Allgemeinen Verwaltung wird gemäß § 65 LPVG durch Übersendung einer
Durchschrift dieser Vorlage parallel unterrichtet.

Vorlage FB 11/0034/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.12.2014

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