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                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:

FB 61/0069/WP17
öffentlich
35004-2014
10.10.2014
Dez. III / FB 61/10

Änderung Nr. 131 des Flächennutzungsplanes 1980 - Richtericher
Dell im Stadtbezirk Aachen-Richterich, für den Bereich zwischen dem
nordwestlichen Siedlungsrand Richterich, dem Vetschauer Weg,
dem Mischwasserrückhaltebecken Horbach, dem Knotenpunkt
Roermonder/Kohlscheider Straße, nordwestlich der Bahntrasse,
östlich der Dellstraße und nördlich der Banker-Feld-Straße
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

26.11.2014
04.12.2014

B6
PLA

Anhörung/Empfehlung
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, gemäß § 3
Abs. 1 S. 3 Nr. 2 BauGB von der in § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB geregelten frühzeitigen Unterrichtung und
Erörterung abzusehen, da die Unterrichtung und Erörterung bereits auf anderer Grundlage erfolgt ist.
Die Bezirksvertretung Aachen - Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt aus bezirklicher Sicht, gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 BauGB von der in § 3 Abs. 1 S. 1
BauGB geregelten frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abzusehen, da die Unterrichtung und
Erörterung bereits auf anderer Grundlage erfolgt ist.

Vorlage FB 61/0069/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.06.2015

Seite: 1/8

Erläuterungen:
Änderung Nr. 131 des Flächennutzungsplanes 1980 - Richtericher Dell - im Stadtbezirk AachenRichterich, für den Bereich zwischen dem nordwestlichen Siedlungsrand Richterich, dem
Vetschauer Weg, dem Mischwasserrück-haltebecken Horbach, dem Knotenpunkt
Roermonder/Kohlscheider Straße, nordwestlich der Bahntrasse, östlich der Dellstraße und
nördlich der Banker-Feld-Straße
Anlass der Planung
Das Gebiet der Flächennutzungsplanänderung -Richtericher Dell - liegt am nördlichen Ortsrand der
Ortslage Alt-Richterich. Es handelt sich um den nordöstlichen Teilbereich der insgesamt ca. 37 ha
großen Rahmenplanung als Erweiterung des Ortsteils in Richtung Horbach. Derzeit wird die Fläche
des Plangebietes landwirtschaftlich genutzt. Der gesamte Bereich Rahmenplanung „Richtericher Dell“
in einer Größe von ca. 37 ha stellt derzeit die größte Regionalplanreserve für den Wohnungsbau im
Stadtgebiet Aachen und daher einen wichtigen Baustein für die künftige Baulandbereitstellung in der
Stadt Aachen dar. Mit dem ersten Bauabschnitt, der Flächennutzungsplanänderung Nr. 128 wurden
bereits ca. 6,5 ha als Teilbereich der gesamten Rahmenplanung überplant. Am 06.03.2014 hat der
Planungsausschuss beschlossen, durch die Änderung Nr. 131 - Richtericher Dell - die Entwicklung
des weiteren Rahmenplangebietes vorzubereiten. Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich hat in ihrer
Sitzung am 05.03.2014 die entsprechende Empfehlung beschlossen. Insgesamt sollen durch die
Umsetzung der Rahmenplanung Richtericher Dell ca. 850-900 WE entstehen. Durch die
Flächennutzungsplanänderung soll auch die planungsrechtliche Voraussetzung für einen
planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan für die Haupterschließungsstraße / Ortsumgehung AltRichterich geschaffen werden, da aufgrund des weiten Planungshorizontes für ein
Planfeststellungsverfahren eine Verfahrensträgerschaft bei der Bezirksregierung nicht weiter verfolgt
wird. Ursprünglich war vorgesehen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Haupterschließungsstraße / Ortsumgehung Alt-Richterich durch ein Planfeststellungsverfahren zu
schaffen.
Der Entwicklungsbereich Richtericher Dell wurde im Rahmen der Neuaufstellung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Aachen als Prüffläche in die weitere Planung aufgenommen und
einer städtebaulichen Eignungsbewertung sowie einer ersten Umweltprüfung unterzogen. Zur
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes hat im Juli und August 2014 die frühzeitige Beteiligung
stattgefunden. Auch wenn derzeit der Flächennutzungsplan neu aufgestellt wird und in dieser
Neuaufstellung einschließlich der FNP-Änderung Nr. 128 (für den ersten Bauabschnitt) das gesamte
Gebiet des Masterplanes Richtericher Dell als Wohnbaufläche aufgenommen ist, soll dennoch parallel
zur Aufstellung weiterer Bebauungspläne eine flächenmäßig zum großen Teil identische Änderung
des Flächennutzungsplanes als eigenständiges Verfahren angestoßen werden. Hintergrund ist, dass
der Zeitpunkt, wann der neu aufgestellte FNP rechtskräftig wird, noch nicht abzusehen ist. Bis zur
Offenlage ist abschließend zu klären, ob das Flächennutzungsplanänderungsverfahren Nr. 131 als
Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren Nr. 955 weitergeführt wird oder eine Überführung des
Verfahrens in die FNP-Neuaufstellung sinnvoll ist.
Vorlage FB 61/0069/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.06.2015

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Planungsrechtliche Vorgaben
Regionalplan
Die im Regionalplan dargestellten Bereiche bestimmen die allgemeine Größenordnung und
annähernde räumliche Lage, eine Festlegung der tatsächlichen Flächennutzung und ihrer Darstellung
geschieht im Flächennutzungsplan. Es besteht eine Anpassungspflicht der Bauleitplanung an den
Regionalplan.
Im Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt
Region Aachen 2003, Stand 2010, ist der Bereich des Plangebietes als Allgemeiner Siedlungsbereich
dargestellt.
Masterplan Aachen*2030
In seiner Sitzung am 19.12.2012 hat der Rat der Stadt Aachen den Masterplan als Ausdruck eines
gemeinsamen Grundverständnisses über die gesamtstädtische Zielkonzeption beschlossen. Die
Ergebnisse des Masterplanes sind daher gem. §1 (6), Nr.11 BauGB im Sinne der gemeindlichen
Selbstbindung als städtebauliche Entwicklungskonzeption in der Bauleitplanung zu berücksichtigen.
Der Masterplan Aachen 2030 soll mögliche Perspektiven und Impulse für die räumliche Entwicklung
der Stadt Aachen aufzeigen und erfüllt somit die Funktion eines strategischen Instrumentes, das einen
Rahmen für die künftige Entwicklung auch für das Handlungsfeld Wohnen absteckt. Im Handlungsfeld
Wohnen werden als Aufgabe zum einen die Prüfung der Flächenreserve im Regionalplan und die
Forcierung der derzeitigen Baulandentwicklung, zum anderen die klimagerechte Gestaltung von
Wohnquartieren definiert. Die Umsetzung der Rahmenplanung „Klimaschutzsiedlung Richtericher
Dell“ wird hier als eine wesentliche Aufgabe im Rahmen des Handlungsfeldes „Qualitätsoffensive
Wohnen“ beschrieben. Mit der geplanten Flächennutzungsplanänderung sollen die im Handlungsfeld
Wohnen unter dem Oberziel „Wohnungsmark-offensive“ und „Gesunde Wohnquartiere“ genannten
Ziele umgesetzt werde.
Als weitere Ziele zum Oberziel „Wohnungsmarktoffensive“ wird die zielgruppenorientierte
Wohnbaulandbereitstellung (z. B. Wohngruppen, autofreie Bereiche), die Berücksichtigung des
Demografiewandels im Wohnraumangebot und die Berücksichtigung des öffentlich geförderten
Wohnungsbau benannt.
Unter dem Oberziel „Gesunde Wohnquartiere“ werden folgende Ziele aufgeführt:


„Wohnquartiere an ÖPNV-Haltepunkte anbinden“,



„Identität der Wohnquartiere fördern“,



„Verknüpfung von Wohnquartieren und Freiraum“, und



„Generationengerechtes barrierefreies Wohnumfeld entwickeln und



Begegnungsräume schaffen“.

Diese im Masterplan aufgeführten Ziele sollen im Rahmen der weiteren Umsetzung der Planung
soweit wie möglich konkretisiert werden.
Vorlage FB 61/0069/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.06.2015

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Flächennutzungsplan 1980
Der Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen stellt im Hauptplan für den Bereich der Änderung
„landwirtschaftliche Fläche“, im Bereich hinter den Grundstücken Roder Weg 6 und 10 teilweise
„Spielplatz“ und das Dreieck zwischen Amstelbach und Bahngelände teilweise als „Grünfläche“ dar.
Die durch das Plangebiet verlaufende Bahnstrecke Aachen-Mönchengladbach ist als „Fläche für
Bahnanlagen“ dargestellt.
Nordöstlich im Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist derzeit im rechtskräftigen
Flächennutzungsplan 1980 die geplante Verbindungsstraße zwischen der Horbacher Straße und der
Roermonder Straße als nachrichtliche Übernahme dargestellt. Der Bereich ist zudem als „Fläche,
unter dem der Bergbau umgeht“ bzw. „umgegangen ist“ gekennzeichnet.
Im Beiplan Nr. 4 des Flächennutzungsplanes 1980 ist im Verlauf der Horbacher Straße eine
Wasserrohrleitung des WDKA dargestellt. Eine Trasse für eine geplante 110KV-Leitung kreuzt den
westlichen Bereich. Entlang der östlichen Plangebietsgrenze verläuft ebenfalls eine Wasserrohrleitung
des WDKA. Die Wasserrohrleitung, eine 220KV-Leitung sowie eine Leitungstrasse mit insg. (TENP
und Nato-Pipeline). Die Gasleitungen kreuzen die geplante Haupterschließungsstraße /
Ortsumgehung Alt-Richterich im Bereich des Kreisverkehrs. Die Wasserrohrleitung sowie die
Gasleitungen folgen dem geplanten Trassenverlauf bis zum Kreuzungsbereich Kohlscheider- /
Roermonderstraße. Zu den Leitungen sind Schutzabstände und weitere Restriktionen zu
berücksichtigen, die im Rahmen der Ausbauplanung zu klären sind. Unter Berücksichtigung des
Trassenverlaufs der Gasleitungen werden zum jetzigen Verfahrensstand zwei Alternativvarianten für
die Haupterschließungsstraße / Ortsumgehung Alt-Richterich mit entsprechendem Abstand zu dem
Trassenverlauf im Entwurf der FNP-Änderung Nr. 131 berücksichtigt. Die konkrete Straßenplanung
wird im weiteren Verfahren konkretisiert.
Im Beiplan 5 des Flächennutzungsplanes 1980 ist im Bereich der Horbacher Straße ein
Hauptsammler für ein Mischsystem und im Verlauf der Vetschauer Straße Richtung Uersfeld eine
Hauptentwässerungsleitung für ein Mischsystem dargestellt.
Das Plangebiet liegt im Bereich einer Vorkaufssatzung vom 24.07.1998.

Landschaftsplan 1988
Der Landschaftsplan 1988 der Stadt Aachen, der seit dem 17.08.1988 rechtskräftig ist, besteht aus
der Entwicklungskarte (M 1.15.000), der Festsetzungskarte (M 1.5.000) und den Textlichen
Darstellungen und textlichen Festsetzungen mit Erläuterungsbericht. In der Festsetzungskarte ist der
Planbereich als „Besonderer Schutz von Bäumen, Hecken, Gewässern” festgesetzt.
Änderung des Landschaftsplanes
Die Änderung Nr. 131 des Flächennutzungsplanes 1980 hat Auswirkungen auf die Inhalte des
Landschaftsplanes (Karten und textlichen Darstellungen und Festsetzungen mit Erläuterungsbericht).
Ein eigenständiges Änderungsverfahren zum Landschaftsplan ist nicht erforderlich, da mit der
Rechtsverbindlichkeit der parallel geführten Bebauungspläne für den o.g. Bereich die bestehenden
Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplanes, die den Festsetzungen dieses

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Bebauungsplanes widersprechen, gemäß § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz (LG NRW) außer Kraft
treten.
Ziel der Planung / Änderungsinhalt
Ziel der Planung ist, im Flächennutzungsplan ausreichende Reserven unter Berücksichtigung der
Innenentwicklungs-potentiale darzustellen, um somit eine nachfragegerechte Bereitstellung von
Grundstücken für den Wohnungsbau im Aachener Stadtgebiet auch für die nächsten 20 bis 30 Jahre
sicher zu stellen. Der Regionalplan stellt den gesamten Bereich Rahmenplanung „Richtericher Dell“ in
einer Größe von ca. 37 ha als derzeit größte Regionalplanreserve für den Wohnungsbau im
Stadtgebiet Aachen dar. Bei der Flächennutzungsplanänderung Nr. 131 handelt sich daher um einen
wichtigen Baustein für die künftige Baulandbereitstellung in der Stadt Aachen.
Grundlage für die bisherige Bedarfsermittlung an Wohnbauflächen in der Stadt Aachen ist das
„empirica“-Gutachten aus dem Jahr 2008. Die Aachen-Strategie-Wohnen basiert auf dem Szenario
„Wohnungsmarktoffensive“, dem die Zielsetzung zugrunde liegt, durch Schaffung eines
ausreichenden und attraktiven Wohnungsangebotes in der Stadt Aachen der regionalen Abwanderung
ins Umland (hier insbesondere der 30- bis 50-Jährigen mit Kindern) entgegen zu wirken. Die RWTH
Campus Projekte sowie die hohe Anzahl an Arbeitsplätzen in Aachen bieten nach Aussagen des
„empirica“-Gutachtens das Potenzial, den demografisch bedingten Bevölkerungsrückgang durch ein
attraktives Wohnraumangebot bis 2030 auf eine Einwohnerzahl von ca. 240.000 zu begrenzen.
Um dieses Ziel zu erreichen, verfolgt die Aachen-Strategie-Wohnen basierend auf dem Szenario
„Wohnungsmarktoffensive“ die Absicht, von 2009 bis 2028 etwa 8.100 Wohneinheiten (2.600 WE
(32%) MFH / ca. 5.500 WE (68%) EFH) neu zu errichten. Dies entspricht einem
Wohnbauflächenbedarf von ca. 200 ha. Nach Abzug der bis 2011 realisierten Bauvorhaben bleibt ein
Flächenbedarf von ca. 175 ha. Im Vorentwurf des neuen Flächennutzungsplanes sind derzeit ca. 130
ha für Wohnbauflächen vorgesehen. Die Rahmenplanung Richtericher Dell stellt mit 37 ha einen
großen Anteil dar und ist daher eine bedeutende Flächenreserve für die Stadt.
Da sich die statistischen Grundlagen für die bisherige Ermittlung des Wohnraumbedarfes verändert
haben, Entwicklungen wie z. B. der demografische Wandel stärker in der Bedarfsberechnung
Berücksichtigung finden müssen und die Vorgaben des Szenario „Wohnungsmarktoffensive“ bisher
nur im Bereich des mehrgeschossigen Wohnungsbaus umgesetzt werden konnten, war eine
Aktualisierung des „empirica“-Gutachtens erforderlich. Im Wohn- und Liegenschaftsausschuss am
19.03.2013 wurde die Verwaltung beauftragt, das Gutachten des Instituts Empirica / Quaestio zu
aktualisieren. Da in der „Aachen-Strategie-Wohnen“ ein zielgruppenorientiertes Bedarfsangebot
gefordert wird, erfolgt im Rahmen dieser Aktualisierung auch eine Konkretisierung der Bedarfslage,
vor allem in Bezug auf einzelne Teilräume wie Richtericher Dell.
Zudem lässt die Stadt Aachen ein Baulandkataster erarbeiten, in dem die Bauflächenreserven im
Innenbereich erfasst werden. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden in das weitere Verfahren
einfließen.
Ziel der Stadt Aachen ist unter anderem, durch ein entsprechendes Angebot die bereits stattfindende
Abwanderung in das Umland zu reduzieren und Angebote für zu erwartenden
Zuwanderungspotenziale im Stadtgebiet zu schaffen. Es ist daher beabsichtigt, durch eine
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Ausdruck vom: 29.06.2015

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zielgruppenorientierte Wohnbaulandbereitstellung im Bereich der Rahmenplanung dem Bedarf an
unterschiedlichem Wohnraum und unterschiedlichen Wohnformen gerecht zu werden. Gerade die
Gebietsentwicklung Richtericher Dell stellt eine Arrondierung der vorhandenen Ortslage Richterich dar
und sichert zugleich eine Auslastung der vorhandenen Infrastruktur. Eine weitere Konkretisierung der
Bauflächendarstellung erfolgt in den parallel geführten Bebauungsplanverfahren.
Durch die geplante Flächennutzungsplanänderung Nr. 131 sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Schaffung von notwendigen Wohnbauflächen zur Deckung des Bedarfs der
Stadt Aachen sowie den Bau der Haupterschließungsstraße / Ortsumgehung Alt-Richterich
geschaffen werden. Für das Plangebiet ist daher eine Änderung der Darstellung des
Flächennutzungsplans erforderlich. Die im Flächennutzungsplan dargestellte „Fläche für die
Landwirtschaft“ soll in die Darstellung „Wohnbaufläche“ geändert werden. Analog zur FNP-Änderung
Nr. 128 wird der Grünstreifen beidseitig entlang des Wirtschaftsweges (Weinweg) verlängert und als
Grünfläche dargestellt. Die geplante Haupterschließungsstraße / Ortsumgehung Alt-Richterich soll in
der Flächennutzungsplanänderung als Verkehrsfläche dargestellt werden.
Umweltbelange
Der geplante Änderungsbereich des Flächennutzungsplans stellt flächenmäßig die größte
Einzelfläche im Rahmen der möglichen zukünftigen Wohnbauflächen Aachens dar. Eine erste
Abschätzung der Ein- und Auswirkungen auf die Umwelt ergab folgende Aussagen: Wegen des
Vorkommens relativ naturnaher Parabraunerde-Böden von guter bis sehr guter Qualität und damit
vorrangiger Bedeutung für die Landwirtschaft als fruchtbare Ackerbaufläche stellt diese Planung einen
bedeutsamen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Auch aus Gründen des Artenschutzes handelt es
sich trotz der intensiven Landwirtschaft um einen wertvollen Lebensraum, in dem Feldvogelarten
heimisch sind und auf Dauer gestört werden können durch die neue Besiedlung. Alle anderen
Schutzgüter sind mit geringerer Beeinträchtigung betroffen: die klimatische Situation betrifft zwar
einen Kaltluftentstehungsbereich; dieser ist jedoch nicht relevant für die innerstädtische Talkessellage.
Für die zukünftigen Anwohner wird zur Wahrung gesunder Wohnverhältnisse Lärmschutz erforderlich
sein, der sowohl Bahnlärm wie auch Straßenverkehrslärm betrifft.
Empfehlung, weitere Vorgehensweise:
Gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 BauGB kann von der in § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB geregelten frühzeitigen
Unterrichtung und Erörterung abgesehen werden, wenn diese bereits auf anderer Grundlage erfolgt
ist. Das ist hier der Fall, denn im neuen Flächennutzungsplan ist der Bereich der
Flächennutzungsplanänderung Nr. 131 ebenfalls dargestellt. Der Bereich wurde als Prüffläche im
bisherigen Verfahren zur Flächennutzungsplanneuaufstellung einer Umweltprüfung und einer
städtebaulichen Eigungsbewertung unterzogen.
Im Zeitraum vom 23.06.2014 bis 01.08.2014 fand zum Vorentwurf des neuen Flächennutzungsplanes
die frühzeitige Bürgerbeteiligung statt. Am 23.06.2014 wurde eine Anhörungsveranstaltung
durchgeführt. Hier wurde nach einer allgemeinen Einführung den Bürgerinnen und Bürgern die
Gelegenheit gegeben, sich an einzelnen Station detailliert über die Planung in den jeweiligen
Stadtbezirk, unter anderem Laurensberg / Richterich zu informieren. In allen Stadtbezirken wurden
zusätzliche Bürgersprechstunden angeboten.
Vorlage FB 61/0069/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.06.2015

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Damit ist auch ein angemessener zeitlicher Zusammenhang zwischen der Beteiligung auf anderer
planerischer Grundlage und der Aufstellung des Bauleitplanes gewährleistet. Der zeitliche
Zusammenhang ist erforderlich, damit die Öffentlichkeitsbeteiligung ihre Informationsfunktion erfüllt.
Die Bürgersprechstunde in Richterich zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Aachen
fand am 03.07.2014 statt. Insgesamt waren bis zu 20 Bürger anwesend. Neben den im Bezirksamt
ausliegenden vollständigen Beteiligungsunterlagen wurden folgende Materialien ausgestellt:
Der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes, ein Auszug für den Bereich Richterich, ein Auszug der
Prüfflächen für den Bereich Richterich, außerdem wurden Flyer zum Verfahren FNP allgemein sowie
zur Neuaufstellung ausgelegt.
Im Folgenden werden die wesentlichen Aspekte und Fragestellungen von den Bürgerinnen und
Bürgern zum Bereich Richtericher Dell zusammengefasst:
-

Der Bedarfsnachweis für die Wohnbauflächendarstellungen wird kritisch hinterfragt.

-

Das Empirica-Gutachten aus dem Jahre 2008 wird als überholt eingeschätzt, da es von
veralteten Datengrundlagen ausgehe. Eine Aktualisierung der Analyse der Bedarfslage und
der vorhandenen Reserven wird für erforderlich gehalten.

-

Das Argument einer Überalterung von Richterich wird kritisch gesehen, da es im Vergleich mit
der Gesamtstadt nicht zutreffend sei.

-

Bzgl. der Wohnbauflächenpotenzialen wird eine Einbeziehung der Nachbargemeinden auch in
Belgien und den Niederlanden und der Städteregion, also ein stärker regional ausgerichteter
Planungsansatz gefordert.

-

Kritisch gesehen wird, dass die Stadt Aachen mit vergleichsweise preiswerterem
Wohnbauland in den Umlandgemeinden nicht konkurrieren kann.

-

Die Auswirkungen der Geruchsbelästigungen durch das Regenrückhaltebecken an der
Horbacher Straße auf eine künftige Wohnbebauung im Bereich Richtericher Dell werden
hinterfragt.

-

Die Lage der beabsichtigten Führung des Baustellenverkehrs zum ersten Bauabschnitt und
ihre Anbindung an die Autobahn wird kritisch hinterfragt.

-

Das Verhältnis zwischen dem Planverfahren für den ersten Bauabschnitt (BP Nr. 950 und
FNP-Änderung Nr. 128), dem Aufstellungsbeschluss für Richtericher Dell (A 255 und FNPÄnderung Nr. 131)sowie der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wird hinterfragt.
Nicht nachvollziehbar sei, welches Verfahren zu Richtericher Dell maßgeblich bzw. verbindlich
sei (FNP-Änderungen Nr. 128 und Nr. 131 im Parallelverfahren oder FNP-Neuaufstellung für
das gesamte Stadtgebiet).

-

Es wird hinterfragt, wie eine zeitliche Steuerung in Bauabschnitten erfolgen soll. Eine
abschnittsweise Entwicklung von Richtericher Dell wird für wichtig erachtet.

-

Es wird bemängelt, dass der im Masterplan Richterich dargestellte „Grünsaum“ nicht in die
Untersuchung der Prüffläche mit aufgenommen worden ist.

-

Es wird hinterfragt, warum es für das Plangebiet Richtericher Dell trotz entsprechender
Beschlusslage im Planungsausschuss keine dezidierte Wirtschaftlichkeitsberechnung gibt.

Die Dokumentation aller Informationsveranstaltungen ist auf der Homepage der Stadt Aachen
einsehbar.
Vorlage FB 61/0069/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.06.2015

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Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zur FNP-Neuaufstellung sind gezielt zum Bereich
Richtericher Dell 8 Eingaben eingegangen. Eine sehr ausführliche Eingabe erfolgte von der
Bürgerinitiative Richtericher Dell, der sich einige Einwänder einschließlich einer Unterschriftenliste
anschlossen. Weitere Anregungen einzelner Bürger waren der Erhalt von Natur, Landschaft und
Naherholung, die Vermeidung von mehr Verkehr und die Kritik an der Begründung der Bedarfslage. In
einer Eingabe wurde der Zuzug junger Familien befürwortet, da sich hierdurch die Altersstruktur
verändert und die Ortsumgehung positiv gesehen.
Die Eingaben zum neuen Flächennutzungsplan werden derzeit gesichtet und im weiteren Verfahren
ausgewertet. Im nächsten Schritt wird die Offenlage der Verfahren vorbereitet. Bis zur Offenlage ist zu
entscheiden, ob das Flächennutzungsplanverfahren Nr. 131 parallel zur Änderung des neuen
Flächennutzungsplanes weitergeführt oder in die FNP-Neuaufstellung zu überführen ist. Die
Vorgehensweise ist abhängig vom Verfahrensverlauf der Bauleitplanverfahren.
Die Verwaltung empfiehlt daher, für den Flächennutzungsplanes 1980 im Bereich zwischen dem
nordwestlichen Siedlungsrand Richterich, dem Vetschauer Weg, dem Mischwasserrückhaltebecken
Horbach, dem Knotenpunkt Roermonder/Kohlscheider Straße, nordwestlich der Bahntrasse, östlich
der Dellstraße und nördlich der Banker-Feld-Straße unter Berücksichtigung der beiden
Trassenvarianten die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen
und gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 BauGB von der in § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB geregelten frühzeitigen
Unterrichtung und Erörterung abzusehen, da die Unterrichtung und Erörterung bereits auf anderer
Grundlage erfolgt ist. Parallel zur Änderung Nr. 131 des Flächennutzungsplanes wird das
Bebauungsplanverfahren Nr. 955 als planfeststellungsersetzender Bebauungsplan für die
Haupterschließungsstraße / Ortsumgehung Alt-Richterich durchgeführt. Nach Auswertung der
Beteiligung soll die Entscheidung für eine der Trassenvarianten getroffen werden.

Anlage/n:
1. Übersichtsplan FNP-Änderung
2. Luftbild FNP-Änderung
3. Entwurf der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung

Vorlage FB 61/0069/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.06.2015

Seite: 8/8

ANLAGE 1

ANLAGE 2

Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen

Der Oberbürgermeister

Entwurf der
Begründung zur 131. Änderung des Flächennutzungsplanes 1980
- Richtericher Dell - im Stadtbezirk Richterich für den Bereich zwischen dem nordwestlichen
Siedlungsrand Richterich, dem Vetschauer Weg, dem Mischwasserrückhaltebecken Horbach, dem
Knotenpunkt Roermonder-/Kohlscheider Straße, nordwestlich der Bahntrasse, östlich der Dellstraße
und nördlich der Banker-Feld-Straße

(Stand 07.10.2014 / Sachstandsbericht)

Lage des Plangebietes

Änderung Nr. 131 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen
- Richtericher Dell -

Entwurf zur Begründung
Fassung vom 07.10.2014

Inhalt
Teil A
Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen (gem. §2a Ziff.1 BauGB)

1.

Lage des Plangebietes

2.
2.1

Anlass und Ziel der Planung
Begründung der Notwendigkeit der Inanspruchnahme der landwirtschaftlichen Fläche

3.

Darstellung des Regionalplanes

4.

Masterplan

5.
5.1
5.2

Flächennutzungsplan
Änderung des Flächennutzungsplanes
Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes

6.
6.1

Landschaftsplan
Änderung des Landschaftsplanes

7.

Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung

8.

Auswirkungen der Planung

9.

Beteiligung der Bezirksregierung Köln

10.
10.1

Sonstige Hinweise

Seite 2 von 11

Änderung Nr. 131 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen
- Richtericher Dell -

Entwurf zur Begründung
Fassung vom 07.10.2014

Teil B
Umweltbericht

Seite 3 von 11

Änderung Nr. 131 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen
- Richtericher Dell -

1.

Entwurf zur Begründung
Fassung vom 07.10.2014

Lage des Plangebietes
Das Gebiet der Flächennutzungsplanänderung - Richtericher Dell - liegt am nördlichen Ortsrand der
Ortslage Alt-Richterich in Richtung Horbach. Es handelt sich um den nordöstlichen Teil des insgesamt
ca. 37 ha großen Bereiches der Rahmenplanung. Das Plangebiet liegt zwischen dem nordwestlichen
Siedlungsrand Richterich, dem Vetschauer Weg, dem Mischwasserrückhaltebecken Horbach, dem
Knotenpunkt Roermonder-/Kohlscheider Straße, nordwestlich der Bahntrasse, östlich der Dellstraße und
nördlich der Banker-Feld-Straße. Die Fläche des Plangebietes wird derzeit landwirtschaftlich genutzt.
Mit dem ersten Bauabschnitt, der Flächennutzungsplanänderung Nr. 128, wurden bereits ca. 6,5 ha
überplant. Mit der Flächennutzungsplanänderung Nr. 131 werden weitere ca. 31,5 ha überplant. Das
Plangebiet beinhaltet zudem die Fläche für den Trassenverlauf der Haupterschließungsstraße / Ortsumgehung Alt-Richterich. Durch das Bebauungsplanverfahren Nr. 955 sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen zum Bau der Straße geschaffen werden. Im Jahr 2013 wurde hierzu bereits eine
Umweltverträglichkeitsstudie erarbeitet.
Als Grundlage für die Erarbeitung dieser Umweltverträglichkeitsstudie wurden außerörtlich zwei
Trassenvarianten ausgewählt. Im Laufe der weiteren Bearbeitung, spätestens zur Offenlage der
Bauleitplanentwürfe muss die Entscheidung zur Lage der Anknüpfung an die Roermonder Straße
getroffen werden.

2.

Anlass und Ziele der Planung
Der gesamte Bereich Rahmenplanung „Richtericher Dell“ stellt derzeit die größte Regionalplanreserve
für den Wohnungsbau im Stadtgebiet Aachen dar. Es handelt sich hiermit um einen wichtigen Baustein
für die künftige Baulandbereitstellung in der Stadt Aachen. Bereits im Jahr 2005 wurde für die angestrebte Entwicklung des Gesamtgebietes ein städtebaulicher Masterplan erarbeitet und vom Rat der
Stadt Aachen verabschiedet. Insgesamt sollen durch die Umsetzung der Rahmenplanung Richtericher
Dell ca. 850-900 neue Wohneinheiten geschaffen werden.
Neben den geplanten Wohnbauflächen beinhaltet die Rahmenplanung auch Erschließungsflächen,
einschließlich der Haupterschließungsstraße / Ortsumgehung Alt-Richterich. Die Verkehrsfläche führt, im
nördlichen Teil des Plangebietes von der Horbacher Straße bis zum geplanten Kreisverkehr BankerFeld-Straße – beidseitig angebaut – über den Kreisverkehr Banker-Feld-Straße und dem Knotenpunkt
Roermonder/ Kohlscheider Straße – hier anbaufrei. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau
dieser Erschließungsstraße sollten ursprünglich durch ein Planfeststellungsverfahren geschaffen
werden. Aufgrund des weiten Planungshorizontes für dieses Verfahren wurde eine Verfahrensträgerschaft bei der Bezirksregierung nicht weiter verfolgt wird. Alternativ sollen nun die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Haupterschließungsstraße / Ortsumgehung Alt-Richterich durch einen planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan geschaffen werden. Da die bereits dargestellte nachrichtliche
Übernahme im rechtskräftigen Flächennutzungsplan 1980 als planungsrechtliche Voraussetzung nicht
ausreicht, ist für den Bereich der geplanten Haupterschließungsstraße / Ortsumgehung Alt-Richterich
ebenfalls eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, damit der planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan 1980 entwickelt werden kann.
Der Entwicklungsbereich Richtericher Dell soll nun in den nächsten Jahren in Bauabschnitten stufenweise realisiert werden. Für einen 1. Bauabschnitt Richtericher Dell im südwestlichen Teil des Rahmenplangebietes wurde bereits die Flächennutzungsplanänderung Nr. 128 und parallel hierzu das BebauSeite 4 von 11

Änderung Nr. 131 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen
- Richtericher Dell -

Entwurf zur Begründung
Fassung vom 07.10.2014

ungsplanverfahren Nr. 950 eingeleitet.
Am 06.03.2014 hat der Planungsausschuss beschlossen, den Flächennutzungsplan auch im Bereich
der Änderung Nr. 131 - Richtericher Dell - zu ändern und somit die Entwicklung des weiteren Rahmenplangebietes vorzubereiten und die planungsrechtliche Voraussetzung für einen planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan zu schaffen. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird der Bereich
der Rahmenplanung für einzelne Bauabschnitte in entsprechende Bebauungsplanverfahren unterteilt.
Parallel zum Flächennutzungsplanänderungsverfahren Nr. 131 wird das planfeststellungsersetzende
Bebauungsplanverfahren Nr. 955 für die geplante Haupterschließungsstraße / Ortsumgehung AltRichterich durchgeführt.
Der Entwicklungsbereich Richtericher Dell wurde im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aachen als Prüffläche in die weitere Planung aufgenommen und einer städtebaulichen
Eignungsbewertung sowie einer Umweltprüfung unterzogen. Das Ergebnis des städtebaulichen
Screenings und der Umweltprüfung aus dem laufenden Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wird in das Flächennutzungsplanänderungsverfahren Nr. 131 einfließen. Zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes hat im Juli und August 2014 die frühzeitige Beteiligung
stattgefunden. Obwohl in dieser Neuaufstellung das gesamte Gebiet des Masterplanes Richtericher Dell
einschließlich der FNP-Änderung Nr. 128 als Wohnbaufläche aufgenommen ist, soll dennoch parallel zur
Aufstellung weiterer Bebauungspläne eine flächenmäßig zum großen Teil identische Änderung des
Flächennutzungsplanes als eigenständiges Verfahren angestoßen werden. Hintergrund ist, dass noch
nicht abgesehen werden kann, wie der Zeitrahmen für das Verfahren der Neuaufstellung des
Flächennutzungsverfahrens aussehen und wann der neu aufgestellte FNP rechtskräftig wird. Bis zur
Offenlage ist abschließend zu klären, ob das Flächennutzungsplanänderungsverfahren Nr. 131 als
Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren Nr. 955 weitergeführt wird oder eine Überführung des
Verfahrens in die FNP-Neuaufstellung sinnvoll ist.
Ziel der Planung ist, im Flächennutzungsplan ausreichend Baulandreserven unter Berücksichtigung der
Innenentwicklungspotentiale darzustellen, um somit eine nachfragegerechte Bereitstellung von
Grundstücken für den Wohnungsbau im Aachener Stadtgebiet auch für die nächsten 20 bis 30 Jahre
sicher zu stellen. Der Regionalplan stellt den gesamten Bereich Rahmenplanung Richtericher Dell in
einer Größe von ca. 37 ha als derzeit größte Regionalplanreserve für den Wohnungsbau im Stadtgebiet
Aachen dar. Bei der Flächennutzungsplanänderung Nr. 131 handelt sich daher um einen wichtigen
Baustein für die künftige Baulandbereitstellung in der Stadt Aachen.
Es ist beabsichtigt, durch eine zielgruppenorientierte Wohnbaulandbereitstellung im Bereich der
Rahmenplanung dem Bedarf an unterschiedlichem Wohnraum und vielfältigen Wohnformen gerecht zu
werden. Die städtebauliche Planung für Richtericher Dell sieht eine Mischung von verschiedenen
Einzel-/Doppel-/Reihenhäusern und Mehrfamilienhausbebauung vor. Zudem soll ein Angebot für SingleWohnen geschaffen werden, sodass durch dieses Wohnraumangebot auch die Personengruppe
Studenten angesprochen werden kann. Neben einem Angebot für alternative Wohnformen besteht auch
eine Nachfrage an alternativen Betreuungs- und Wohnformen für ältere Menschen.
Das geplante Baugebiet liegt günstig zu bestehenden und geplanten Standorten für Arbeitsplätze,
insbesondere Campus Melaten und Campus West. Durch den in Aachen-Richterich geplanten BahnHaltepunkt würde die Verkehrsanbindung in Richtung Westbhf./Hbf noch deutlich verbessert. Das
Plangebiet Richtericher Dell hat somit das Potential, sich zu einem Quartier mit einer gemischten
Bewohnerstruktur zu entwickeln.
Ziel der Stadt Aachen ist unter anderem durch dieses Angebot die bereits stattfindende Abwanderung in
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Entwurf zur Begründung
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das Umland zu reduzieren und Angebote für zu erwartenden Zuwanderungspotenziale im Stadtgebiet zu
schaffen. Die Gebietsentwicklung Richtericher Dell stellt eine Arrondierung der vorhandenen Ortslage
Richterich dar und sichert zugleich eine Auslastung der vorhandenen Infrastruktur.
Durch die geplante Flächennutzungsplanänderung Nr. 131 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung von notwendigen Wohnbauflächen zur Deckung des Bedarfs der Stadt
Aachen sowie den Bau der Haupterschließungsstraße / Ortsumgehung Alt-Richterich geschaffen
werden.
2.1

Begründung der Notwendigkeit der Inanspruchnahme der landwirtschaftlichen Fläche
Die Stadt Aachen hat als Grundlage für die Ermittlung des künftigen Bedarfs an Wohnbauflächen in der
Stadt Aachen von der Firma Empirica (heute Quaestio) im Jahr 2008 ein Gutachten mit drei Szenarien
zur Entwicklung des Aachener Wohnungsmarktes bis zum Jahr 2028 erarbeiten lassen. Im Dezember
2010 hat der Rat der Stadt Aachen auf der Grundlage dieses Gutachtens die „Aachen-Strategie-Wohnen“ verabschiedet mit dem Ziel, das Szenario 2 „Wohnungsmarktoffensive“ weiter zu verfolgen. Das
Szenario „Wohnungsmarkoffensive“ geht davon aus, dass insbesondere der Umlandabwanderung von
Familien durch einen offensiven und attraktiven Wohnungsbau entgegengewirkt werden kann.
In den letzten Jahren besteht zudem ein hoher Bedarf an studentischem Wohnraum. Zugleich entstehen
neue Bedarfe durch die Campusentwicklung sowie durch die erhöhte Nachfrage an neuen Wohnformen
(altersgerechtes Wohnen, Wohngruppen etc.). Aus dem Wohnungsmarktbericht 2013 geht hervor, dass
unter anderem durch das erneute Schrumpfen des geförderten Wohnungsbaubestandes auch ein
Mangel an bezahlbarem Wohnraum besteht.
Das Szenario „Wohnungsmarkoffensive“ geht in dem Zeitraum von 2008 bis 2028 von einem negativen
natürlichen Saldo (-8.300 Personen) und einem positiven Wanderungssaldo (+6.600) aus. Darüber hinaus zeigt sich in Aachen die Tendenz zur Verkleinerung der Haushaltsgrößen von 132.816 HH im Jahr
2008 auf 136.790 HH im Jahr 2011 (140.242 HH im Jahr 2012, s. hierzu Wohnungsmarktbericht 2013,
S. 14). Für das Szenario „Wohnungsmarktoffensive“ bedeutet das, dass sich trotz leicht sinkender Einwohnerzahl von -1.700 Personen die Anzahl der Haushalte um +3.400 HH im Jahr 2028 erhöhen wird.
Zur Befriedigung der Nachfrage an Ein- und Zweifamilienhäusern im gleichen Zeitraum wird in diesem
Szenario von einem Neubedarf statt der heute 30.500 von 35.500 Wohnungen im Jahr 2028
ausgegangen. Insgesamt ergibt sich demnach ein Neubedarf bis 2028 von insgesamt ca. 8.000
Wohneinheiten, die erforderlich sind, um der Abwanderung entgegen zu wirken und die Einwohnerzahl
der Stadt Aachen annähernd konstant zu halten (siehe hierzu „Aachen-Strategie Wohnen“, S. 4-5 /
empirica-Gutachten, Pkt. 3.3, Wohnungsmarktoffensive, S 30ff.).
Da sich die statistischen Grundlagen für die bisherige Ermittlung des Wohnraumbedarfes verändert
haben, Entwicklungen wie z. B. der demografische Wandel stärker in der Bedarfsberechnung
Berücksichtigung finden müssen und die Vorgaben des Szenario „Wohnungsmarktoffensive“ bisher nur
im Bereich des mehrgeschossigen Wohnungsbaus umgesetzt werden konnte, sollte eine Aktualisierung
des empirica-Gutachtens erfolgen. Im Wohn- und Liegenschaftsausschuss am 19.03.2013 wurde die
Verwaltung beauftragt, das Gutachten des Instituts Empirica / Quaestio zu aktualisieren. Da in der
„Aachen-Strategie-Wohnen“ ein zielgruppenorientiertes Bedarfsangebot gefordert wird, soll eine
Konkretisierung der Bedarfslage, vor allem in Bezug auf einzelne Teilräume wie Richtericher Dell, im
Rahmen dieser Aktualisierung erfolgen. Als ein weitere wichtiger Faktor für die WohnungsmarktentSeite 6 von 11

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wicklung muss die sich bereits absehbare Campusentwicklung untersucht und deren Auswirkungen auf
den Wohnungsmarkt ebenfalls in die Aktualisierung einfließen. Da in der „Aachen-Strategie-Wohnen“
auch ein zielgruppenorientiertes Bedarfsangebot gefordert wird, soll im Rahmen der Aktualisierung eine
Konkretisierung der Bedarfslage, vor allem in Bezug auf einzelne Teilräume wie Richtericher Dell, im
Rahmen dieser Aktualisierung erfolgen.
Zudem lässt die Stadt Aachen ein Baulandkataster erarbeiten, in dem die Bauflächenreserven im Innenbereich erfasst werden. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden in das weitere Verfahren
einfließen.
3.

Darstellung des Regionalplanes
Die im Regionalplan dargestellten Bereiche bestimmen die allgemeine Größenordnung und annähernde
räumliche Lage, eine Festlegung der tatsächlichen Flächennutzung und ihrer Darstellung geschieht im
Flächennutzungsplan. Es besteht eine Anpassungspflicht der Bauleitplanung an den Regionalplan.
Der Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region
Aachen 2003, Stand 2010, stellt den Bereich des Plangebietes als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt.

4.

Masterplan Aachen *2030
In seiner Sitzung am 19.12.2012 hat der Rat der Stadt Aachen den Masterplan als Ausdruck eines gemeinsamen Grundverständnisses über die gesamtstädtische Zielkonzeption beschlossen. Die Ergebnisse des Masterplanes sind daher gem. §1 (6), Nr.11 BauGB im Sinne der gemeindlichen Selbstbindung als städtebauliche Entwicklungskonzeption in der Bauleitplanung zu berücksichtigen.
Der Masterplan Aachen 2030 soll mögliche Perspektiven und Impulse für die räumliche Entwicklung der
Stadt Aachen aufzeigen und erfüllt somit die Funktion eines strategischen Instrumentes, das einen Rahmen für die künftige Entwicklung auch für das Handlungsfeld Wohnen absteckt. Die Umsetzung der
Rahmenplanung „Klimaschutzsiedlung Richtericher Dell“ wird als eine wesentliche Aufgabe im Rahmen
des Handlungsfeldes „Qualitätsoffensive Wohnen“ beschrieben. Es handelt sich zum einen um die Prüfung der Flächenreserve im Regionalplan und die Forcierung der derzeitigen Baulandentwicklung, zum
anderen um die klimagerechte Gestaltung von Wohnquartieren. Mit der geplanten Flächennutzungsplanänderung sollen die im Handlungsfeld Wohnen unter dem Oberziel „Wohnungsmarkoffensive“ und
„Gesunde Wohnquartiere“ genannten Ziele umgesetzt werde.

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Als weitere Ziele zum Oberziel „Wohnungsmarkoffensive“ wird die zielgruppenorientierte
Wohnbaulandbereitstellung (z. B. Wohngruppen, autofreie Bereiche), die Berücksichtigung des
Demografiewandels im Wohnraumangebot und die Berücksichtigung des öffentlich geförderten
Wohnungsbau benannt.
Unter dem Oberziel „Gesunde Wohnquartiere“ werden folgende Ziele aufgeführt:
„Wohnquartiere an ÖPNV-Haltepunkte anbinden“,
„Identität der Wohnquartiere fördern“,
„Verknüpfung von Wohnquartieren und Freiraum“, und
„Generationengerechtes barrierefreies Wohnumfeld entwickeln und
Begegnungsräume schaffen“.

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Diese im Masterplan aufgeführten Ziele sollen im Rahmen der weiteren Umsetzung der Planung soweit
wie möglich konkretisiert werden.
5.

Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen
Der Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen stellt im Hauptplan für den Bereich der Änderung
„landwirtschaftliche Fläche“, im Bereich hinter den Grundstücken Roder Weg 6 und 10 teilweise
„Spielplatz“ und das Dreieck zwischen Amstelbach und Bahngelände teilweise als „Grünfläche“ dar.
Die durch das Plangebiet verlaufende Bahnstrecke Aachen-Mönchengladbach ist als „Fläche für
Bahnanlagen“ dargestellt.
Nordöstlich im Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist derzeit im rechtskräftigen
Flächennutzungsplan 1980 die geplante Verbindungsstraße zwischen der Horbacher Straße und der
Roermonder Straße als nachrichtliche Übernahme dargestellt. Der Bereich ist zudem als „Fläche, unter
dem der Bergbau umgeht“ bzw. „umgegangen ist“ gekennzeichnet.
Im Beiplan Nr. 4 des Flächennutzungsplanes 1980 ist im Verlauf der Horbacher Straße eine
Wasserrohrleitung des WDKA dargestellt. Eine Trasse für eine geplante 110KV-Leitung kreuzt den
westlichen Bereich. Entlang der östlichen Plangebietsgrenze verläuft ebenfalls eine Wasserrohrleitung
des WDKA. Die Wasserrohrleitung, eine 220KV-Leitung sowie eine TENP-Leitung kreuzen die geplante
Haupterschließungsstraße / Ortsumgehung Alt-Richterich im Bereich des Kreisverkehrs. Die Wasserrohrleitung sowie die TENP-Leitung folgen dem geplanten Trassenverlauf bis zum Kreuzungsbereich
Kohlscheider- / Roermonderstraße. Im Bereich der TENP-Leitung verlaufen nach dem Kenntnisstand
der Bauverwaltung B03/12 insgesamt drei private Leitungen. Zur TENP-Leitung sind Schutzabstände
und weitere Restriktionen zu berücksichtigen, die im Rahmen der Ausbauplanung zu klären sind. Unter
Berücksichtigung des Trassenverlaufs der TENP-Leitung einschl. der weiteren Gas- und Nato-Pipeline
werden zum jetzigen Verfahrensstand zwei Alternativvarianten für die Haupterschließungsstraße /
Ortsumgehung Alt-Richterich mit entsprechendem Abstand zu dem Trassenverlauf im Entwurf der FNPÄnderung Nr. 131 berücksichtigt. Die konkrete Straßenplanung wird im weiteren Verfahren konkretisiert.
Im Beiplan 5 des Flächennutzungsplanes 1980 ist im Bereich der Horbacher Straße ein Hauptsammler
für ein Mischsystem und im Verlauf der Vetschauer Straße Richtung Uersfeld eine Hauptentwässerungsleitung für ein Mischsystem dargestellt.

5.1

Änderung des Flächennutzungsplanes
Für das Plangebiet ist eine Änderung der Darstellung des Flächennutzungsplans erforderlich. Die im
Flächennutzungsplan dargestellte „Flächen für die Landwirtschaft“ soll in die Darstellung „Wohnbaufläche“ geändert werden. Analog zur FNP-Änderung Nr. 128 wird der Grünstreifen beidseitig entlang
des Wirtschaftsweges (Weinweg) verlängert und als „Grünfläche“ dargestellt.
Da die ursprüngliche Planung, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Haupterschließungsstraße / Ortsumgehung Alt-Richterich durch ein Planfeststellungsverfahren in der Trägerschaft der
Bezirksregierung zu schaffen, nicht aktuell genug umgesetzt werden kann, soll durch die
Flächennutzungsplanänderung Nr. 131 auch die planungsrechtliche Voraussetzung für einen planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan für die bisher nachrichtlich im Flächennutzungsplan 1980
aufgenommene Umgehungsstraße geschaffen werden. In der Flächennutzungsplanänderung soll die
geplante Haupterschließungsstraße / Ortsumgehung Alt-Richterich als „Hauptverkehrsstraße“ dargestellt
werden.
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5.2

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Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes
Im Vorentwurf des neuen Flächennutzungsplanes wird der Bereich der Flächennutzungsplanänderung
Nr. 131 ebenfalls als Wohnbaufläche einschließlich der Grünstreifen beidseitig entlang des
Wirtschaftsweges (Weinweg) dargestellt. Die geplante Haupterschließungsstraße / Ortsumgehung AltRichterich wird auch analog zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 131 als „Hauptverkehrsstraße“
dargestellt.
Bis zur Offenlage ist abschließend zu klären, ob das Flächennutzungsplanänderungsverfahren Nr. 131
in die FNP-Neuaufstellung überführt werden soll.

6.

Landschaftsplan
Der Landschaftsplan 1988 der Stadt Aachen, der seit dem 17.08.1988 rechtskräftig ist, besteht aus der
Entwicklungskarte (M 1.15.000), der Festsetzungskarte (M 1.5.000) und den Textlichen Darstellungen
und textlichen Festsetzungen mit Erläuterungsbericht.
In der Festsetzungskarte ist der Planbereich als „Besonderer Schutz von Bäumen, Hecken, Gewässern”
festgesetzt.

6.1

Änderung des Landschaftsplanes
Die Änderung Nr. 131 des Flächennutzungsplanes 1980 hat Auswirkungen auf die Inhalte des
Landschaftsplanes (Karten und textlichen Darstellungen und Festsetzungen mit Erläuterungsbericht).
Ein eigenständiges Änderungsverfahren zum Landschaftsplan ist nicht erforderlich, da mit der
Rechtsverbindlichkeit der parallel geführten Bebauungspläne für den o.g. Bereich die bestehenden
Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplanes, die den Festsetzungen dieses
Bebauungsplanes widersprechen, gemäß § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz (LG NRW) außer Kraft treten.

7.

Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung
Im Masterplan als strategisches Instrument der Stadtentwicklung ist als eine wesentliche Aufgabe im
Rahmen des Handlungsfeldes „Qualitätsoffensive Wohnen“ die Umsetzung der Rahmenplanung
„Klimaschutzsiedlung Richtericher Dell“ festgehalten. Die geplante Erweiterung des Stadtteils Richterich
mit dem Gebiet Richtericher Dell soll auf Grundlage des Beschlusses des Planungsausschusses vom
02.09.2010 modellhaft den Weg für eine nachhaltige Stadtentwicklung insbesondere unter dem Aspekt
der Klimaveränderung aufzeigen und umsetzen. Ziel ist die Entwicklung eines Ortsteils mit minimierter
CO2-Emission.
Eine Qualifizierung des vorliegenden städtebaulichen Konzeptes erfolgt auf der Grundlage dieser politischen Weichenstellung im Rahmen des parallel geführten Bebauungsplanverfahrens.

8.

Auswirkungen der Planung
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Voraussetzung für die Entwicklung von weiterem
Bauland geschaffen werden. Ziel ist, dem Bedarf an Wohnraum durch eine zielgruppenorientierte Wohnbaulandbereitstellung im Stadtgebiet gerecht werden zu können.

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Entwurf zur Begründung
Fassung vom 07.10.2014

Es handelt sich bei dem Plangebiet um eine Arrondierung der vorhandenen Ortslage Richterich. Durch
das unterschiedliche Wohnraumangebot für verschiedene Nutzerstrukturen ist eine Stärkung der
vorhandenen Infrastruktur zu erwarten.
Der durch das geplante Vorhaben erfolgende Eingriff in Natur und Landschaft wird im Rahmen des
Bebauungsplanes ermittelt und der erforderliche Ausgleich entsprechend umgesetzt werden.
9.

Beteiligung der Bezirksregierung Köln
Die Anfrage gemäß § 34 Abs. 1 LPlG an die Bezirksregierung Köln, ob die beabsichtigte Änderung des
Flächennutzungsplanes den Zielen der Landesplanung und Raumordnung angepasst ist, wird im Laufe
des Verfahrens, spätestens vor dem Schritt der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch erfolgen.

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Entwurf zur Begründung
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Teil B
- Entwurf zum Umweltbericht (gem. § 2a Ziff. 2 BauGB) 1.0. Allgemein
Der Umweltbericht dient dazu, die Planung hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Umwelt zu
untersuchen. Damit werden die Belange des Umweltschutzes gemäß § 1 a BauGB im Sinne der im Juli
2004 in Kraft getretenen Novelle berücksichtigt.
Gemäß § 2 a BauGB ist der Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung zur Änderung des
Flächennutzungsplanes hinzuzufügen. In diesem sind die bewerteten Belange des Umweltschutzes
darzulegen.
Zusätzlich hat eine Erklärung zum Umweltbericht zu erfolgen. In dieser werden die Art und Weise, die
Umweltbelange in dem Bauleitplan berücksichtigt werden, dargestellt, mögliche Alternativen untersucht
und hinsichtlich ihrer Umsetzung bewertet.
Der Umweltbericht wird im Laufe des Änderungsverfahrens erarbeitet.

Aachen, den
Stadt Aachen, Fachbereich 61 - Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, FB 61/10

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