Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0021/WP17
öffentlich
12.08.2014
45/300
Trainingsplatz für Bambini-Mannschaften am Sportplatz
Halfenstrasse, hier: Verlegung des öffentlichen Spielplatzes
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
10.09.2014
B2
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen–Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis.
Sie beschließt, die beantragte Verlegung des öffentlichen Kinderspielplatzes abzulehnen.
Vorlage FB 45/0021/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.10.2014
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
PSP 5-060201-800-00100-900-01
investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Gesamt-
Gesamt-
Auswirkungen
2014
Ansatz 2014
2015 ff.
Ansatz 2015 ff.
bedarf (alt)
bedarf (neu)
Einzahlungen
295.000 €
295.000 €
645.000
645.000
0
0
Auszahlungen
€
€
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
+ Verbesserung /
0
-Verschlechterung
0
keine ausreichende Deckung
vorhanden
Deckung ist gegeben
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Folgekosten
Folgekosten
Auswirkungen
20xx
Ansatz 20xx
20xx ff.
Ansatz 20xx ff.
(alt)
(neu)
Ertrag
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal/Sachaufwand
+ Verbesserung /
-Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben / keine
Deckung ist gegeben / keine
ausreichende Deckung vorhanden
ausreichende Deckung vorhanden
Vorlage FB 45/0021/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.10.2014
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Die SPD - Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf beantragt mit Schreiben vom
11.06.2014 zu prüfen, inwieweit am Sportplatz Halfenstraße durch Umgestaltung des Skater- und
Spielplatzes zwischen Sportplatz und Krebsstraße zusätzlich Trainingsplatz für die Bambini Mannschaften zur Verfügung gestellt werden kann.
Vorgeschlagen wird eine Verlegung des Spielplatzes auf die vorhandene Bolzplatzfläche.
Erläuterungen:
Der öffentliche Spielplatz Krebsstraße besteht aus einem kleinen Kleinkinderspielbereich mit einem
Sandkasten und zwei Federwippgeräten und einem großen Bereich für ältere Kinder mit
Basketballkorb, Tischtennisplatte und zwei Skatergeräten. Letzterer ist asphaltiert und bietet
Möglichkeit zum Inlineskaten, Dreirad -, Roller- und Fahrradfahren.
Durch die Größe der Fläche sind mehrere Bewegungsspiele gleichzeitig möglich.
Der öffentliche Bolzplatz liegt an der Kreuzung Krebsstraße / Halfenstraße, es handelt sich um eine
umzäunte Wiesenfläche mit zwei Toren.
Die Verlegung eines Spielplatzes kostet laut FB 36/20 ca. 80,-€/ qm.
Bei einer Größe von 910qm ist bei der Verlegung des Spielplatzes Krebsstraße mit Kosten in Höhe
von 72.800,-€ zu rechnen.
Eine Erhöhung des Spielwertes wird dadurch nicht erreicht.
FB 36/20 weist darauf hin, dass aufgrund fehlender planerischer Kapazitäten eine zeitnahe
Umsetzung nicht möglich ist.
Eine Verlegung des Spielplatzes auf den vorgeschlagenen Bolzplatz bedeutet die Aufgabe des
öffentlichen Bolzplatzes an dieser Stelle.
Die nächste öffentliche Möglichkeit zum Fußballspielen ist auf dem Bolzplatz in der Lindenstraße in
1km Entfernung gegeben.
Der Fachbereich Sport teilt mit, dass eine Alternative zur Erweiterung des Sportplatzes besteht.
Der SV Eilendorf hat die Möglichkeit, Trainingszeiten auf der Sportanlage im Zehnthofweg zu erhalten.
Die Entfernung zwischen der Sportanlage Zehnhofweg und der Sportanlage Halfenstraße beträgt
1km.
Vorlage FB 45/0021/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.10.2014
Seite: 3/4
Stellungnahme:
Die Fachverwaltung empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf wegen
des hohen Kostenaufwandes
der Reduzierung der öffentlich zu nutzenden Ballspielmöglichkeit
der fehlenden zeitnahen Umsetzungsmöglichkeit
und einer vorhandenen Alternative für den Verein durch Nutzung des naheliegenden
Sportplatzes Zehnthofweg,
die beantragte Verlegung des öffentlichen Spielplatzes auf das Gelände des öffentlichen Bolzplatzes
nicht zuzustimmen.
Anlage/n:
Antrag der SPD – Fraktion
Vorlage FB 45/0021/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.10.2014
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