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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 11/0015/WP17
öffentlich
FB 11/510
06.08.2014
Frau Kaever

Stelleneinrichtung zur Durchführung der Sprachförderung in
städtischen Kindertageseinrichtungen
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

03.09.2014

PVA

Anhörung/Empfehlung

Beschlussvorschlag:
Der Personal- und Verwaltungsausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zustimmend zur
Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen des Stellenplanes 2015 insgesamt


13 Stellen für ErzieherInnen (EG S 6 TVöD-SuE) mit einem Stundenumfang von 8 Stunden



10 Stellen für ErzieherInnen (EG S 6 TVöD-SuE) mit einem Stundenumfang von 6 Stunden
und



13 Stellen für ErzieherInnen (EG S 6 TVöD-SuE) mit einem Stundenumfang von 4 Stunden

im Bereich der städtischen KiTas befristet für die KiTa-Jahre 2014/2015 bis 2018/2019 einzurichten.

Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen

Ausdruck vom: 19.11.2014

Seite: 1/3

finanzielle Auswirkungen

konsumtive

Ansatz

Fortgeschriebener

Ansatz

Fortgeschriebener

Folgekosten

Auswirkungen

2014

Ansatz 2014

2015 ff.

Ansatz 2015 ff.

(alt)

Ertrag

0€

0€

0€

0€

0€

0€

112.500 €

0€

810.000 €

0€

Abschreibungen

0€

0€

0€

0€

0€

Ergebnis

0€

0€

0€

0€

0€

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /

-112.500 €*

-810.000 €*

Deckung vorhanden*

Deckung vorhanden*

- Verschlechterung

Eine Deckung der mit der Stelleneinrichtung verbundenen Kosten wäre vollumfänglich über die zu
vereinnahmenden Landesmittel (Etat des FB 45) gesichert.
Wie die Ansätze des FB 45 zugunsten des Personalkostenverbundes verlagert werden, wird noch mit
FB 45 und FB 20 abgestimmt.

Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen

Ausdruck vom: 19.11.2014

Seite: 2/3

Erläuterungen:
Der Landtag hat am 04. Juni 2014 eine weitere Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)
beschlossen. Einhergehend hiermit stellt das Land den Kindertageseinrichtungen zusätzliche Mittel
zur Verbesserung der Qualität zur Verfügung. Aufgrund dessen erhält der Fachbereich Kinder, Jugend
und Schule u.a. auch Mittel i.H.v. insgesamt 415.000€/ Jahr für zusätzliche Sprachförderbedarfe in
allen Einrichtungen im Stadtgebiet Aachen. Gemäß § 16 b KiBiz müssen Einrichtungen, denen diese
Mittel

zugewiesen

werden,

zusätzliche

personelle

Ressourcen

zur

Verfügung

stellen

(sozialpädagogische Fachkraft, die in der Regel über nachgewiesene besondere Erfahrungen und
Kenntnisse in der Sprachförderung verfügt). Sofern die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet
werden, sind sie zu erstatten. Weitere Voraussetzung für den Erhalt dieser Landesmittel ist die
Aufnahme der einzelnen Einrichtung als KiTa mit besonderem Sprachförderbedarf in die
Jugendhilfeplanung und die Zuweisung von mindestens 5.000€/ Einrichtung.
Aufgrund dessen hat der KJA in seiner Sitzung am 01.07.2014 Kriterien zur Verteilung dieser
zusätzlichen Landesmittel beschlossen. Einhergehend hiermit erhalten in den KiTa-Jahren 2014/15
bis 2018/2019 insgesamt
-

13 städtische KiTas einen jährlichen Zuschuss i.H.v. 10.000€,

-

10 städtische KiTas einen jährlichen Zuschuss i.H.v. 7.500€ und

-

13 städtische KiTas einen jährlichen Zuschuss i.H.v. 5.000€.

Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule beantragt nunmehr unter Bezugnahme auf die
Beschlussfassung des KJA für den v.g. Zeitraum die befristete Einrichtung von insgesamt 36 Stellen
für ErzieherInnen zur Durchführung der gem. § 16 b KiBiz mit der Sprachförderung einhergehenden
zusätzlichen Aufgaben. Da es sich zu 100% um Landesmittel handelt, sollen die zur Verfügung
stehenden Fördergelder in Stundenkontingente umgerechnet werden.
Unter Berücksichtigung des aktuellen KGSt-Wertes würde sich daher
-

für Einrichtungen mit einem Budget von 10.000€ ein Stundenkontingent i.H.v. 8 Std./Woche,

-

für Einrichtungen mit einem Budget von 7.500€ ein Stundenkontingent i.H.v. 6 Std./Woche
und

-

für Einrichtungen mit einem Budget von 5.000€ ein Stundenkontingent i.H.v. 4 Std./Woche

ergeben. Eine Deckung der mit der Stelleneinrichtung verbundenen Kosten ist, wie oben bereits
dargestellt, ab dem 01.08.2014 gesichert. Aufgrund dessen soll die
einzurichtenden

Stellen

umgehend

nach

Beschlussfassung

durch

Bewirtschaftung der
den

Personal-

und

Verwaltungsausschuss erfolgen.
Da die Landesförderung zunächst auf 5 KiTa-Jahre beschränkt ist, soll die jeweilige Stelle mit einem
entsprechenden kw-Vermerk versehen werden.

Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen

Ausdruck vom: 19.11.2014

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