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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 36/0017/WP17
öffentlich
23.09.2014
FB 36/82, Herr Dr. Krämer

Forstwirtschaftsplan 2015
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

29.10.2014

B4

Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Kornelimünster/ Walheim nimmt die Forstwirtschaftspläne für das
Forstwirtschaftsjahr 2015 für den Münsterwald zustimmend zur Kenntnis.

In Vertretung

Nacken
(Beigeordnete)

Vorlage FB 36/0017/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 30.09.2014

Seite: 1/7

finanzielle Auswirkungen

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

Gesamtbedarf (alt)

20xx ff.

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /
-

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterun
g

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

20xx ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
-

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterun
g

Bereits eingeplant:


Kosten für die Holzbringung:



Verkehrssicherung:



Verbiss- und Fegeschutzmittel: 2.000 Euro



Wegebau:

Summe:

Vorlage FB 36/0017/WP17 der Stadt Aachen

21.000 Euro
7.500 Euro
1.800 Euro
32.300 Euro

Ausdruck vom: 30.09.2014

Seite: 2/7

Erläuterungen:
Forstwirtschaftsplan 2015
Im Forsteinrichtungszeitraum 2003-2015 sind im zwölften Jahr die Maßnahmen für die
Bewirtschaftung der städtischen Wälder zu planen.
Die Forsteinrichtung hat grundsätzlich eine Laufzeit von 10 Jahren und ist damit seit dem 01.10.2013
abgelaufen. Das Forsteinrichtungswerk ist in Gemeindewäldern mit einem Waldbesitz von über 100
ha gesetzlich vorgeschrieben (Landesforstgesetz NRW). Bisher wurde die Forsteinrichtung mit 80 %
der Kosten durch den Landesbetrieb Wald und Holz gefördert. Das MKULNV hat nun endgültig
mitgeteilt, dass Kommunen mit eigener Forstverwaltung keine Fördermittel mehr erhalten.
Das Gemeindeforstamt hat die Forsteinrichtungsarbeiten daher ausgeschrieben. Mit der Fertigstellung
der Arbeiten ist im Jahr 2016 zu rechnen.
a) Holzeinschlag
Münsterwald
Holzartengruppen (Angaben in Festmeter)
Ei
jährl. Hiebssatz

Bu/Alh Aln Ki/Lä Fi/Dgl. Summe

189

399

89

251

3986

4914

270

1228

63

-166

750

2145

33

332

31

181

3114

3691

Forsteinrichtung
2003
abgeglichener
Hiebssatz 2015
Stand
30.09.2014
Planung 2015

*) Alh = andere Laubbäume mit hoher Umtriebszeit (Esche, Bergahorn, Kirsche)
Aln = andere Laubbäume mit niedr. Umtriebszeit (Roteiche, Birke, Roterle, Eberesche, Robinie,
Rosskastanie)
Vollzug und Einschlagsplanung
Der jährliche Hiebssatz wird im Forstbetrieb durch die Forsteinrichtung festgelegt und gibt die
flächenbezogene nachhaltig einschlagbare Holzmenge in Festmeter (entspricht Kubikmeter) an. Er ist
nach Holzartengruppen unterteilt und wird so bemessen, dass die Ertragskraft des Waldes sowie die
Nachhaltigkeit der Waldfunktionen erhalten bleiben.
Aus dieser Planung geht hervor, dass nach der abgelaufenen Forsteinrichtung jährlich 4.914 fm
dauerhaft genutzt werden können (Zeile 1). Durch die Anpassung des Einschlags an die
Holzmarktlage, aufgrund von waldbaulichen Notwendigkeiten sowie Kalamitäten (Insekten, Sturm)
treten Abweichungen vom idealen Planansatz auf. Im “abgeglichenen Hiebssatz“ werden die im Laufe
der Jahre eingetretenen Abweichungen zum Ursprungsplan aufsummiert. Die dort dargestellten Werte
Vorlage FB 36/0017/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 30.09.2014

Seite: 3/7

weisen aus, wie hoch der Holzeinschlag im kommenden Forstwirtschaftsjahr sein müsste, um den
Betrieb wieder auf das ursprüngliche Planungsniveau zurück zu führen (Zeile 2). Demnach könnte der
Forstbetrieb im anstehenden Forstwirtschaftsjahr 2.145 fm einschlagen.
Geplant wurde lediglich ein Holzeinschlag von 3.691 fm. Ein Vermarktungsproblem stellt nach wie vor
das Laubholz dar. In diesem Segment wurden - wie auch in den Vorjahren - nur Einschläge mit hoher
Pflegedringlichkeit geplant. Bei den Nadelhölzern ist das sehr hohe Preisniveau der Vorjahre stabil
und die Nachfrage entsprechend rege. Die Planung bewegt sich mit 3.114 fm zwischen dem jährlichen
Hiebssatz der Forsteinrichtung (3.968 fm) und dem abgeglichenen Hiebssatz (750 fm).
Bei der Planung wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass rund ein Drittel des Fichteneinschlags
außerplanmäßig erfolgte (s. nachfolgende Abbildung). In den nicht von den Orkantiefs
beeinträchtigten Beständen sind die Holzvorräte angewachsen und sollten abgebaut werden.

Kyrill

Emma

Xynthia

Abb. 1: Verteilung der Fichtennutzung nach planmäßigem und außerplanmäßigem Anfall

b) Kulturen, Wege, Erholung
Kulturbegründung
Im kommenden Forstwirtschaftsjahr sind im Münsterwald keine Pflanzungen geplant. Die in den
Sturmwurfflächen gepflanzten Kulturen sind weitestgehend gesichert, neue Freiflächen sind aufgrund
des geringen Borkenkäferbefalls und der naturgemäßen und damit kahlschlagsfreien Waldwirtschaft
nicht entstanden.

Vorlage FB 36/0017/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 30.09.2014

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Kulturpflege/Kultursicherung
Bei der Kulturpflege werden einerseits junge Bäume gegen starke Konkurrenzvegetation wie
Brombeere und Adlerfarn frei geschnitten. Andererseits werden dicht aufwachsende Naturverjüngung
(v. a. Nadelholz) „vereinzelt“ um die gegenseitige Konkurrenz um Licht, Wasser und Nährstoffe zu
reduzieren (Vitalisierung, Förderung gut veranlagter Individuen). Geplant sind diese Maßnahmen im
kommenden Sommer auf 3,5 ha.
Jungwuchspflege
Im Alter von rund 10 - 20 Jahren werden die favorisierten Bäume nach den Kriterien Vitalität, Stabilität,
Qualität und Verteilung ausgewählt und gefördert. Unerwünschte Bäume werden bei den
Pflegearbeiten zurückgedrängt. Ziel ist es, einen gesunden und artenreichen Mischwald aufzubauen,
auch im Hinblick auf mögliche Folgen des Klimawandels (Sturm, Trockenperioden, usw.). Die
Pflegeeingriffe erstrecken sich auf insgesamt 8,5 ha.
Waldschutz
In Gebieten mit einem geringen Äsungsangebot für Wild (wenige Gräser, Kräuter etc. in der
Bodenschicht) ist die Verbissbelastung meist hoch. Ungünstig ist die Versorgung daher in
geschlossenen Fichtenmonokulturen wie hier im Münsterwald. Obwohl die Wilddichte dort aufgrund
konsequenter Bejagung zurückgeht (s. Punkt c)), werden die gepflanzten Laubbäume gerne vom Wild
angenommen. Daher müssen die Pflanzen durch Aufbringen von Verbissschutzmitteln geschützt
werden. Geplant ist ein zweimaliger Schutz auf rund 7,0 ha (jeweils im Sommer und im Winter).
Zur Kontrolle der Wilddichte werden im Stadtwald wie auch im Münsterwald diverse Weisergatter
unterhalten. Dies sind kleine eingezäunte Flächen in der Größe von 10 x 10 Metern. Der
Vegetationsvergleich innerhalb und außerhalb des Zaunes lässt Rückschlüsse auf die Wilddichte zu
(Baumartenvielfalt im Unterstand, Länge der Höhentriebe, Zusammensetzung der Krautschicht usw.)
Wegebau/Wegeunterhaltung
Die Wegeverbindungen zwischen der Rotterdeller Straße und Kitzenhaus sowie zwischen dem
Waldparkplatz Friesenrather Weg und Kitzenhausweg (Eifelsteig) wurden im abgelaufenen
Forstwirtschaftsjahr neu aufgeschottert. Im kommenden Jahr finden intensivere
Unterhaltungsmaßnahmen im Waldgebiet südlich der Rotterdeller Straße (Fahrweg zur Wildwiese)
statt. Grundsätzlich unterliegen alle Forstwege den üblichen Wartungsarbeiten und sollen im jetzigen
Zustand erhalten bleiben. Die Unterhaltung der Wegekörper, der Bankette und des Lichtraumprofils
erfolgt in Eigenregie.
Erholungseinrichtungen
Der Bau von neuen Erholungseinrichtungen ist im Jahr 2014 nicht vorgesehen, so dass sich die
Arbeiten auf die Unterhaltung der vorhandenen Bauwerke und Einrichtungen beschränken. Dies sind
im Wesentlichen die Schutzhütte an der Sinziger Schneise, die Wetterschutzpilze, diverse Bänke
sowie die Steganlage am Fobisbach.

Vorlage FB 36/0017/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 30.09.2014

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c) nachrichtlich: Entwicklung der Rotwildbestände im Münsterwald
Seit 2007 führt das Gemeindeforstamt Rotwildzählungen durch, die in der Gesamtbetrachtung mit
anderen Parametern (Rotwildsichtungen, Höhe und Entwicklung von Schälschäden, Fund von Losung
usw.) Rückschlüsse auf die Entwicklung des Rotwildbestandes zulassen. Aufgrund der geringen
Größe des Zählgebietes unterliegt die Zählung starken Schwankungen, da nicht sichergestellt werden
kann, dass sich die Wildart im Zählgebiet aufhält und ob man zum Zeitpunkt der Zählung das Wild bei
der Nahrungsaufnahme antrifft.
Dennoch kann man aus der mehrjährigen Zeitreihe ableiten, dass sich die Population im Zählgebiet I
einer für den Wald erträglichen und tolerierbaren Wilddichte annähert. Im Zählgebiet II kommt Rotwild
mittlerweile nur noch als Wechselwild vor. Die Gründe hierfür sind unklar, da die Abschussvorgaben in
genau diesem Waldgebiet gleich geblieben sind. In den unmittelbar angrenzenden belgischen Jagden
ist der gleiche Trend zu verzeichnen.

Zählgebiet I

Zählgebiet II

EJB Kornelimünster Wald II (AC)

414 ha

EJB Walheimer Wald Ost (AC)

145 ha

GJB Friesenrath/Hahn

270 ha

EJB Walheimer Wald West (AC)

352 ha

EJB Landogt

200 ha

EJB Prälat

75 ha

EJB = Eigenjagdbezirk, GJB = Gemeinschaftlicher Jagdbezirk

Vorlage FB 36/0017/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 30.09.2014

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d) Fremdaufträge


Kosten für die Holzbringung: Das in Eigenregie aufgearbeitete Holz muss durch Unternehmer
bis an die LKW-befahrbaren Wege geliefert werden. Für diese Arbeiten werden Kosten in
Höhe von 21.000 Euro kalkuliert.



Verkehrssicherungsmaßnahmen: ca. 7.500 Euro



Verbiss- und Fegeschutzmittel: ca. 2.000 Euro



Unterhaltungsarbeiten an sand-/wassergebundenen Wegen, Gräben und Böschungen
(Erhaltung des Lichtraumprofils, Wegebaumaterial): ca. 1.800 Euro

Vorlage FB 36/0017/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 30.09.2014

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