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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 61/0050/WP17
öffentlich
29.09.2014
Dez. III / FB 61/80

Neuenhofstraße, Markierung je einer Sperrfläche rechts und links
der Hauptzufahrt zur Firma FEV Motorentechnik GmbH
Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und FDP Eilendorf vom
26.08.2014
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

29.10.2014

B2

Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis,
wonach wegen der Übertragbarkeit der Thematik auf alle anderen Grundstücksausfahrten und der
bereits jetzt mit 17m überdurchschnittlich breiten Ausfahrt der Firma FEV keine weiteren
Sondervergünstigungen eingerichtet werden. Der Antrag gilt damit als behandelt.

Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen

Ausdruck vom: 24.11.2014

Seite: 1/2

Erläuterungen:
Die Straßenverkehrsordnung unterscheidet bezüglich der Parkverbote ganz bewusst zwischen
Straßeneinmündungen und Grundstückszufahrten. Während nach §12 Abs. 3 Nr. 1 StVO das Parken
vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 Meter von den Schnittpunkten der
Fahrbahnkanten unzulässig ist, ist nach § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO das Parken (nur) vor Grundstücksein
und -ausfahrten, auf schmalen Ausfahrten auch ihnen gegenüber unzulässig. Die an Kreuzungen und
Einmündungen gesetzlich zugeschlagenen Sichtdreiecke von je 5 Metern sind somit nicht auf
Grundstücksausfahrten übertragbar. Hier gelten die Ausfahrtsbreiten auf dem Privatgrundstück oder
bestenfalls die Breiten mit Verbundsteinpflaster im öffentlichen Gehweg angelegten
Absenkungsbereiche.
Während normale Grundstücksausfahrten in der Regel 5-6 Meter breit sind und anschließend
beiderseits unmittelbar am Fahrbahnrand Fahrzeuge parken, ist die Grundstücksausfahrt der Firma
FEV Motorentechnik 17m breit. Wenn Mitarbeiter zum Feierabend mit ihrem PKW das Gelände
verlassen und sich recht weit nach rechts in der Ausfahrt aufstellen, haben sie in Richtung
Debyestraße ein freies Sichtdreieck von mindestens 12 Metern. Diese Breite übersteigt das Angebot
an fast allen anderen Straßen mit Fahrbahnrandparken in Aachen deutlich und setzt die Autofahrer
bereits jetzt in eine überdurchschnittlich günstige Ausfahrsituation.
Hinzu kommt, dass seit Neumarkierung der Neuenhofstraße einschließlich zweier
Fahrradschutzstreifen der fließende PKW-Verkehr weiter in der Fahrbahnmitte fährt. Dadurch sind die
von links ankommenden bevorrechtigten Autofahrer noch viel eher zu sehen als vor der
Neumarkierung.
Die möglicherweise in nachmittäglichen Berufsspitzenzeiten auftretenden Schwierigkeiten der
Mitarbeiter beim Verlassen ihres Firmenparkplatzes sind nicht auf mangelnde Sichtverhältnisse
zurückzuführen, sondern vermutlich auf die hohe Verkehrsdichte auf der Neuenhofstraße und die
daraus resultierenden wenigen geeigneten Verkehrslücken zum herausfahren. Diesen Umstand kann
die Verwaltung aber nicht über eine weitere Ausdehnung der Sichtdreiecke beheben.
Schließlich ist der Parkdruck tagsüber in der Neuenhofstraße so hoch, dass nicht sorglos zwei weitere
öffentliche Parkmöglichkeiten vernichtet werden sollten.
Wegen der Vergleichbarkeit der Problematik mit vielen Gewerbeausfahrten an Hauptverkehrsstraßen
mit Fahrbahnrandparken in Wohn- und Gewerbegebieten und der bereits jetzt mit 17 Metern sehr
überdurchschnittlichen Ausfahrtbreite sieht die Verwaltung keine Erfordernis und auch den anderen
Gewerbetreibenden mit deutlich schmaleren Ausfahrten (z.B. Zieglerstraße) gegenüber keine
Rechtfertigung, die beantragten zusätzlichen Sperrflächen zu markieren.
Anlage/n:
Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und FDP Eilendorf vom 26.08.2014
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen

Ausdruck vom: 24.11.2014

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