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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Wohnen
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 64/0001/WP17
öffentlich
10.10.2014
Herr Körfer

Sozialer Wohnungsbau mit Fördermitteln des LandesRatsantrag der Fraktion die GRÜNEN Nr. 12/17 vom 01.09.2014
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

28.10.2014

WLA

Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Der
Ratsantrag der Fraktion die GRÜNEN gilt als behandelt.

Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen

Ausdruck vom: 13.10.2014

Seite: 1/3

Erläuterungen:
Mit dem als Anlage beigefügten Ratsantrag vom 01.09.2014 bittet die Fraktion Die GRÜNEN,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung, in Gespräche mit dem zuständigen
Landesministerium einzutreten, mit dem Ziel eine Vereinbarung mit dem Land NRW zum Ausbau des
öffentlich geförderten Wohnungsbaus in Aachen auf Basis der Bereitstellung globaler Fördermittel
abzuschließen.
Hierzu gibt die Verwaltung folgenden Bericht:
Denjenigen Städten, die die Funktion der Bewilligungsbehörde für die soziale Wohnraumförderung
besitzen und ein Handlungskonzept Wohnen entwickelt haben, bietet das Ministerium für Bauen,
Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr den Abschluss einer „Zielvereinbarung“ ab. Hiermit wird ein
gegenüber dem üblichen Mittelkontingent erhöhtes Globalbudget zugeteilt. Voraussetzung ist, dass
die Stadt sich verpflichtet, eine vordefinierte Menge von Mietwohnungen pro Jahr tatsächlich zu
fördern (Köln = 1.000 WE; Münster = 300 WE).
Wesentliche Grundlagen für diese Zielvereinbarung sind die Umsetzungsinstrumente wie
Existenz eines Handlungsprogrammes Wohnen in interdisziplinär entwickelter Fassung,
sozial gerechte Bodennutzung (Baulandbeschluss),
Quotenregelung für die Schaffung von Planungsrecht,
Quotenregelung für den Verkauf städtischer Grundstücke.
Im Zuge des Aachen-Gesetzes sind die Aufgaben der Bewilligungsbehörde der Stadt Aachen auf die
StädteRegionAachen als Bewilligungsbehörde für die gesamte Städteregion übertragen worden.
Somit ist die rechtliche Grundlage für den Abschluss einer solchen Vereinbarung nicht gegeben.
Die wesentlichen Themen der sozialen Wohnraumförderung wie städtebauliche Qualität,
Standortqualität, Wohnungsbedarf und –gemenge sind weiterhin Aufgabe der kreisfreien Stadt.
Wie auch die StädteRegionAachen, A 63, in ihrer Vorlage an den Städteregionsausschuss (Sitzung
am 25.09.2014) beschreibt, entstehen der Stadt Aachen durch die gegebene Konstellation keine
Nachteile. In der Zeit seit Herbst 2009 konnten alle förderfähigen Vorhaben in der Stadt Aachen
gefördert werden. Im Schnitt der vergangenen Jahre wurden rd. 66 % des städterergionalen
Mittelkontingentes für Förderanträge auf dem Gebiet der Stadt Aachen eingesetzt.
In erforderlichen Fällen wurden auch über das städteregionale Förderkontingent hinaus Fördergelder
in gemeinsamen Anstrengungen aquiriert.
Da die Stadt Aachen die oben genannten wesentlichen Rahmenbedingungen erfüllt
(Handlungsprogramm; Baulandbeschluss; Quotenregelung), sagt die Ressortleitung des
Fachministeriums eine mit den Zielvereinbarungsstädten vergleichbare Behandlung zu, so dass auch
weiterhin über das zugeteilte Förderkontingent hinaus zusätzliche Fördermittel zugeteilt werden
können.

Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen

Ausdruck vom: 13.10.2014

Seite: 2/3

Übereinstimmend mit der StädteRegionAachen kann festgestellt werden, dass es, auch abgesehen
von der rechtlichen Betrachtung, keiner Zielvereinbarung bedarf, um das erforderliche Fördervolumen
erhalten zu können.

Anlage/n:
Ratsantrag „Sozialer Wohnungsbau mit Fördermittel des Landes“

Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen

Ausdruck vom: 13.10.2014

Seite: 3/3