Navigation überspringen

Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 61/0068/WP17
öffentlich
09.10.2014
Dez. III / FB 61/70

Nordstraße, Fußgängerüberweg Ecke Karl-Kuck-Straße
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

03.12.2014

B-1

Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis und beschließt die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs über die Nordstraße östlich der
Kreuzung Karl-Kuck-Straße gem. Plan 2014_41_L. Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates
zum Haushalt 2015 und Genehmigung durch die Bezirksregierung.

Vorlage FB 61/0068/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.12.2014

Seite: 1/5

finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum –J-„

Investive

Ansatz

Auswirkungen

2015

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

2016 ff.

2015

Gesamt-

Gesamtbedarf (alt)

2016 ff.

bedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

154.000

154.000

0

0

154.000

154.000

Ergebnis

154.000

154.000

0

0

154.000

154.000

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

- Verschlechterung

PSP-Element 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum –J-„

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

2015

Ertrag

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

2016 ff.

2015

2016 ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0

0

0

0

0

0

68.600

68.600

0

0

0

0

Abschreibungen

20.000

20.000

0

0

0

0

Ergebnis

88.600

88.600

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Vorlage FB 61/0068/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.12.2014

Seite: 2/5

Erläuterungen:
Die Nordstraße führt von der Trierer Straße zur Freunder Straße. Der betreffende Bereich liegt in einer
Tempo 30 Zone. In unmittelbarer Nähe zur Kreuzung Karl-Kuck-Straße befindet sich die Karl-KuckGrundschule, so dass die Querung der Nordstraße im Rahmen der Schulwegsicherung einer
besonderen Absicherung bedarf.
Ausgangslage
Die CDU-Bezirksfraktion Aachen-Brand hat am 18.07.2013, aus Gründen der Schulwegsicherung und
aufgrund von Bürgerwünschen, einen Antrag auf Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der
Nordstraße, östlich der Karl-Kuck-Straße, gestellt. Die Bezirksvertretung Aachen-Brand hat am
18.12.2013 einstimmig die Verwaltung mit der Planung und Kostenermittlung für einen
Fußgängerüberweg an dieser Stelle beauftragt. Bereits in der Sitzung am 11.09.2013 hatte sich die
Bezirksvertretung für den Fußgängerüberweg einstimmig ausgesprochen. Der Mobilitätsausschuss
hat die Maßnahme in seiner Sitzung am 23.01.2014 in die erste Priorität für Querungshilfen
aufgenommen.
Am 17.01.2012 wurde in der Nordstraße / Ecke Karl Kuck Straße zwischen 7.00 und 19.00 Uhr eine
Verkehrszählung durchgeführt.
Die höchste Belastung im Kfz Verkehr war in der Zeit von 16.30 bis 17.30 Uhr. In dieser Zeit befuhren
459 Kfz (292 Richtung Trierer Straße und 167 Richtung Eilendorf) die Nordstraße und 27 Fußgänger
querten diese.
Zwischen 7.30 bis 8.30 querten 83 Fußgänger die Nordstraße und 340 Kfz (200 Richtung Trierer
Straße und 140 Richtung Eilendorf) befuhren diese.
Nach diesen vorliegenden Belastungsklassen ist gemäß Richtlinie (R-FGÜ2001) ein
Fußgängerüberweg möglich.

Quelle: Richtlinie für die Anlagen und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)

Vorlage FB 61/0068/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.12.2014

Seite: 3/5

Beschreibung der Maßnahme
In der Nordstraße soll östlich der Karl-Kuck-Straße ein vier Meter breiter Fußgängerüberweg markiert
und nach DIN 13201, 5044 und 67523 beleuchtet werden.
Die bestehenden Gehwege werden im Querungsbereich auf einer Länge von fünf Metern abgesenkt.
In den Warteflächen werden taktile Elemente eingebaut.
Zudem werden drei zusätzliche Blumenkübel aufgestellt. Durch die Einengung der Fahrbahn wird der
Verkehr verlangsamt, was sich positiv auf die Verkehrssituationen zwischen Rad-, Fuß- und KfzVerkehr auswirkt.
Ein vier Meter breiter Fußgängerüberweg wird nach den Vorgaben der StVO auf der Fahrbahn
markiert und eine Fußgängerüberweg-Beschilderung, teilweise beleuchtet, eingebaut.
Zunächst war eine beidseitige bauliche Verbreiterung der Gehwege auf Parkstandtiefe geplant.
Aufgrund der örtlichen Verhältnisse (Einmündung und Lage der Abläufe) wäre diese Lösung mit
30.000 € erheblich teurer als die nun vorgeschlagene Version. In Anbetracht der insgesamt
begrenzten Mittel wird deshalb hier nur die unbedingt notwendige Veränderung vorgeschlagen.
Bauzeit
Die Ausschreibung kann erst nach Rechtskraft des Haushalts voraussichtlich im Februar / März 2015
gestartet werden. Der Ausbau erfolgt anschließend.
Finanzielle Auswirkungen
Zur Umsetzung der Baumaßnahme wird mit Gesamtkosten i. H. v. ca. 20.810,- € gerechnet.
Die Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen:
-

Straßenbeleuchtung (STAWAG) 10.210,- €

-

Beschilderung ca. 2.000,- €

-

3 Blumenkübel 3.000,- €

-

Markierung ca. 2.000,- €

-

Baukosten ca. 3.600,- €

Im Haushaltsjahr 2015 sind unter dem investiven PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1
„Kleinmaßnahmen im Straßenraum -J-“ Mittel i. H. v. 154.000,- € eingeplant. Weitere Mittel sind unter
dem konsumtiven PSP-Element 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum -J-“ i. H. v.
88.600,- € eingeplant.
Die Umsetzung der Baumaßnahme wird aus bezirklichen Mitteln aus dem Haushaltsjahr 2014 i. H. v.
15.000,- € mitfinanziert. Diese Mittel stehen unter dem konsumtiven PSP-Element 1-011901-100-7
„Bezirk 1 Brand“, Sachkonto 5318000 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“, zur
Umsetzung der Maßnahme zur Verfügung.
Im Rahmen der Ermächtigungsübertragung müssen die bezirklichen Mittel i. H. v. 15.000,- € auf das
auf das konsumtive PSP-Element 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum –J“, Sachkonto
52910000 „Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen“, ins Haushaltsjahr 2015 übertragen und
verlagert werden.

Vorlage FB 61/0068/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.12.2014

Seite: 4/5

Somit stehen für die Umsetzung der Baumaßnahme 20.810,- € zur Verfügung.
Die Einplanung der Mittel in den Haushalt 2015 gilt vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates der
Stadt Aachen sowie der Genehmigung der Bezirksregierung.

Anlage/n:
2014_41_L

Vorlage FB 61/0068/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.12.2014

Seite: 5/5

a e
r
dst
Nor

n
g
d
.
2
_
e
t
n
a
i
r
a
v
r
a
Sp
_
L
_
1
4
0
_
4
1
0
2
\
s
s
u
l
h
c
s
Be
r
e
u
6f
0
eCAD\
n
e
a
Pl
\
e
s
s
a
r
St
k
c
Ku
l
r
Ka
_
1
4
0
_
4
1
0
2
\
e
t
k
e
j
o
Pr
\
e
t
k
e
j
o
Pr
_
u
a
b
n
e
s
s
a
r
1St
1
\
P:

Der Oberbrgermeister

Fachbereich Stadtentwicklung

G

3,08
1,2

8,96

3,00
1,2

und Verkehrsanlagen

Nordstrae
350-20

350-10

350-10

G

2,
42

1
6

Anlegung eines
Fugngerberwegs

Lageplan
9,
84

5,
00

4,
00

W

M. = 1 : 250

350-20

350-10

Plan Nr: 2014 041 L

2
7

350-10

2,
42

5m

bearbeitet:
gezeichnet:

7
71

CM.

CM./Woj.

18. November 2014

Dezernat
Planung und Umwelt

Gisela Nacken
Fachbereich 61

Legende
Hochbordstein

Christiane Melcher
Abteilung 61/70

Rundbordstein

ae
r
St
k
c
Ku
l
r
Ka

vorh. Blumenkbel

W

Regina Poth

G

5
71

W

y
H

gepl. Blumenkbel

G
y
H

W

In der Bezirksvertretung
Aachen- beraten und
Baum Bestand

beschlossen am:

Gehweg

Im Mobilittsausschuss
beraten und beschlossen

gepl. Markierung

2
3

StVO 293

0
3

am: