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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Umwelt

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 61/0034/WP17
öffentlich
22.08.2014
Dez. III / FB 61/30

Planungen der Deutschen Bahn AG zu Schallschutzmaßnahmen
im Bereich zwischen den Bahnhöfen Rothe Erde und Eilendorf
Antrag der Grünen Fraktion in der Bezirksvertretung Eilendorf vom
19.06.2014
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

10.09.2014

B2

Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Der Antrag gilt damit als behandelt.

Vorlage FB 61/0034/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 09.10.2014

Seite: 1/3

Erläuterungen:
Anlass
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Aachen Eilendorf fordert in einem Antrag
vom 19.06.2014, das ein Sachstandsbericht zu den geplanten Schallschutzmaßnahmen der
Deutschen Bahn im Bereich zwischen den Bahnhöfen Rothe Erde und Eilendorf der Bezirksvertretung
Aachen Eilendorf vorgelegt wird (s. Anlage 1).
Dabei sollen folgende Fragen beantwortet werden:
1. Wie ist allgemein die bauordnungsrechtliche Zuständigkeit bei Schallschutzmaßnahmen im
Schienenverkehr geregelt?
2. Gibt es bei der Stadt Aachen weitere Erkenntnisse, dass die Bahn AG im oben genannten
Bereich in absehbarer Zeit den natürlichen Schallschutz durch technische Bauwerke
(Schallschutzwände) ersetzen will?
3. Warum wurde eine Bürgerinformation bislang nicht durchgeführt bzw. wann ist diese geplant?
4. Wie wird der vorhandene natürliche Schallschutz beurteilt?
In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen Eilendorf vom 30.06.2014 wurde zudem noch
beschlossen, dass die Deutsche Bahn gebeten wird darzustellen, welche alternativen
Schallschutzmaßnahmen (z.B. 75 cm Wände) technisch nach dem heutigen Stand möglich sind.
Stellungnahme der Verwaltung
Die aktuellen Planungen der Deutschen Bahn im Bereich Aachen Eilendorf, zu denen auch die im
Antrag formulierten Lärmschutzmaßnahmen gehören, sind Teil des Ausbaus der Eisenbahnstrecke
von Köln über Aachen bis zur deutsch-belgischen Staatsgrenze. Die für Eilendorf relevanten
Maßnahmen sind in einer Broschüre der Deutschen Bahn zusammengestellt, die laut Bahn Anfang
August an betroffene Haushalte in Aachen verteilt wurde (s. Anlage 2).
Demnach wird zwischen Aachen Rothe Erde und Aachen Eilendorf die Verlängerung eines Gleises
geplant, um das Überholen von langsameren Güterzügen zu ermöglichen. Zudem sind in dem
Abschnitt Anpassungen der Oberleitung sowie der Leit- und Sicherungstechnik erforderlich. Nach
Angaben der Bahn haben die schalltechnischen Untersuchungen ergeben, dass zur Einhaltung der
Schallimmissionsgrenzwerte aktive und passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind.
Zur Beantwortung der im Antrag gestellten Fragen ist folgendes auszuführen:
1. Wie auch in der Broschüre der Deutschen Bahn richtig dargestellt wird, vor der Umsetzung
der Schallschutzmaßnahme ein förmliches Verwaltungsverfahren, das so genannte
Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Antragsteller ist der Vorhabenträger, in diesem Fall
die Deutsche Bahn. Das Verfahren wird beim Eisenbahnbundesamt beantragt und von der
zuständigen Anhörungsbehörde, in diesem Fall die Bezirksregierung Köln, durchgeführt.
Hierbei werden alle von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange und
Interessen gesammelt und gegeneinander abgewogen. Auf Basis dieses
Vorlage FB 61/0034/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 09.10.2014

Seite: 2/3

Abwägungsprozesses wird ein Beschluss gefasst, durch den die Deutsche Bahn das Recht
erhält, die geplante Maßnahme umzusetzen. Nach Auskunft der Deutschen Bahn soll die
Einleitung des Planfeststellungsverfahrens beim Eisenbahnbundesamt Mitte 2014 erfolgen.
Mit einem Baubeginn ist frühestens 2018 zu rechnen.
2. Die Bahn wird das Projekt der Verwaltung Ende August in einem Termin vorstellen. Zu diesem
Termin hat die Stadt auch die Mitglieder der Bezirksvertretung Aachen Eilendorf und der
Ratsfraktionen eingeladen. Zudem ist eine Vorstellung in der Sitzung der Bezirksvertretung
Aachen Eilendorf im September vorgesehen. Darüber hinaus liegen der Verwaltung keine
weiteren Informationen über das Projekt vor.
3. Die Deutsche Bahn hat nach eigener Auskunft die Broschüre in Anlage 2 Anfang August 2014
an direkt betroffene Haushalte verteilt. Zudem steht die Deutsche Bahn für die unter 2.
genannten Vorstellungstermine zur Verfügung.
4. Der natürliche Schallschutz durch vorhandene Grünstrukturen erfüllt in keinster Weise die
Anforderungen des Lärmschutzes. Zur Schaffung lärmarmer und damit gesunder
Wohnverhältnisse unterstützt der Fachbereich Umwelt die Planungsabsicht der DB. Eine
Schallschutzwand schützt dabei nicht nur die Anwohner direkt an der Bahnstrecke sondern
auch im gesamten Bahnumfeld. Genaue Aussagen zur aktuellen Lärmsituation, zur
Lärmminderung durch eine Wand und weitere alternative Schallschutzmaßnahmen sind durch
die DB darzustellen.

Anlage/n:
Anlage 1: Antrag Fraktion Bündnis90 / Die Grünen vom 19.06.2014
Anlage 2: Informationsbroschüre der Deutschen Bahn

Vorlage FB 61/0034/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 09.10.2014

Seite: 3/3

Fraktion in der Bezirksvertretung Eilendorf
__________________________________________________________________________
Karl Weber Cockerilpark 34

52080 Aachen

Frau Bezirksbürgermeisterin Elke Eschweiler /
Herrn Bezirksamtsleiter Martin Freude
Bezirksamt Aachen-Eilendorf
Heinrich-Thomas-Platz 1
52080 Aachen
Die Grünen – Fraktion:
Dr. Karl Weber
Cockerillpark 34
52080 Aachen

Eilendorf, 19.06.2014

Sehr geehrte Frau Eschweiler,
sehr geehrter Herr Freude,
für die GRÜNEN in der Bezirksvertretung Eilendorf bitte ich folgende Anfrage als
Sachstandsbericht schnellstmöglich in der Bezirksvertretung zu behandeln:
Planungen der Deutschen Bahn AG zu Schallschutzmaßnahmen im Bereich
zwischen den Bahnhöfen Rothe Erde und Eilendorf
Folgende Fragen bitten wir dabei zu beantworten:
1. Wie ist allgemein die bauordnungsrechtliche Zuständigkeit bei
Schallschutzmaßnahmen im Schienenverkehr geregelt?
2. Gibt es bei der Stadt Aachen weitere Erkenntnisse, dass die Bahn AG im oben
genannten Bereich in absehbarer Zeit den natürlichen Schallschutz durch
technische Bauwerke (Schallschutzwände) ersetzen will?
3. Warum wurde eine Bürgerinformation bislang nicht durchgeführt bzw. wann ist
diese geplant?
4. Wie wird der vorhandene natürliche Schallschutz beurteilt?
Begründung:
Anwohner des betreffenden Abschnitts haben von Vermessungsarbeiten auf ihren
Grundstücken in dem oben benannten Bereich berichtet, die ohne vorherige
Anliegerinformation durchgeführt wurden und in denen von Vermessungen zu
Planungen von über 4 Meter hohen Schallschutzwänden die Rede war. Sie sollen
anstelle des bisherigen Baumbestandes treten, der einen natürlichen Schallschutz
bietet.
Eine von Bündnis 90/die Grünen angeregte Nachfrage durch den Leiter des
Bezirksamts zum Thema ergab folgende Auskunft seitens der Stadt Aachen.

Sehr geehrter Herr Freude,
die Deutsche Bahn, (DB Projektbau, Köln) plant derzeit eine drittes
Gleis zwischen Rothe Erde und Eilendorf.
Nach Auskunft der DB ist diese Maßnahme ursprünglich ohne aktive
Schallschutzmaßnahmen geplant worden. Seitens der Genehmigungsbehörde
(Eisenbahnbundesamt) wurden jedoch vor einigen Monaten die
Bemessungsgrenzen für Lärmemissionen nach unten korrigiert, so dass
nun nachträglich noch aktive Schallschutzmaßnahmen (wie
Lärmschutzwände) geplant werden. Für diese Planung laufen gerade
Vermessungen und Baugrunduntersuchungen im Bereich Eilendorf.
Telefonisch wurde seitens der Bahn zugesagt, eine Information der
Anwohner im Juli 2014 durchzuführen. Anschließend soll Baurecht über
ein Planfeststellungsverfahren geschaffen werden. Hierbei werden alle
Träger öffentlicher Belange und Anlieger angehört.
mfg
Uwe Müller
STADT AACHEN
FB 61 STADTENTWICKLUNG UND VERKEHRSANLAGEN LAGERHAUSSTRASSE 20 52058 AACHEN

Diese Information ist aufgrund der geplanten Maßnahmen nicht ausreichend, so dass
wir die Aufnahme als Sachstandsbericht in die nächste Sitzung beantragen, auf
dessen Grundlage dann weitergehende Anträge an die städtischen Gremien
formuliert werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Weber
Fraktionssprecher Bündnis 90/Die Grünen
in der Bezirksvertretung Eilendorf

Ausbaustrecke 4,
Ausbauabschnitt II, 1. Baustufe
Bessere Betriebsqualität in den Abschnitten Eschweiler
und Aachen-Rothe Erde

Projekt im Überblick
Planung im Detail
Schall- und Erschütterungsschutz
Planfeststellungsverfahren
Die Basis der Zukunft. DB Netze.

Linnich

Ausbaustrecke 4 (ABS 4)
3

Bergheim

D
NL

44

PFA 2

PFA 1

Abschnitt Aachen-Rothe Erde
Km 64,99–67,36

Abschnitt Eschweiler
Km 56,00–57,15

Köln-Ehrenfeld

Köln

61

Jülich

4

1

Kerpen

Hürth

N
Ausbauabschnitt III
Hbf Eschweiler

Aachen–Bundesgrenze

Eschweiler

Aachen
Aachen Hbf

Bf Düren

Ausbauabschnitt I

Brühl

Köln–Düren

Düren

Stolberg
Bf Aachen-Rothe Erde

Ausbauabschnitt II
Düren–Aachen

PFA = Planfeststellungsabschnitt
Hbf = Hauptbahnhof
Bf = Bahnhof

B

Der Ausbau der Eisenbahnstrecke von Köln über Aachen bis zur deutsch-belgischen Staatsgrenze – kurz ABS 4 genannt – ist ein wichtiges Projekt für die Erweiterung des europäischen
Hochgeschwindigkeitsnetzes. Die Strecke ist Teil der Magistrale Paris–Brüssel–Köln–Amsterdam/London, die durch die EU-Verkehrspolitik als TEN-Korridor (TEN = Transeuropäische
Netze) definiert wurde. Diese integrierten Netze mit modernster Technologie sollen Europa
näher zusammenbringen und die europäische Wirtschaft stärken.
Im Fernverkehr wird die rund 70 Kilo­
meter lange ABS 4 im Wesentlichen
von den Hochgeschwindigkeitszügen
ICE und Thalys für die Verbindungen
Frankfurt–Brüssel sowie Paris–Köln
genutzt. Im Regionalverkehr fahren
beispielsweise der NRW-Express (RE 1)
oder der Rhein-Sieg-Express (RE 9) auf
dieser Strecke. Zudem wird die Eisenbahnstrecke vom nationalen und internationalen Güterverkehr befahren.

Projekt im Überblick
Das Projekt ABS 4 ist in drei Ausbau­
abschnitte unterteilt.
	Ausbauabschnitt I (bereits realisiert):
Ausbau des Abschnitts Köln–Düren
auf eine Höchstgeschwindigkeit von
bis zu 250 Kilometer pro Stunde
	Ausbauabschnitt II (1. Baustufe in
Planung): Ausbau des Abschnitts
Düren–Aachen auf eine Höchst­ge­
schwin­digkeit von bis zu 200 Kilometer pro Stunde von Düren bis
Eschweiler und von bis zu 160 Kilometer pro Stunde von Eschweiler
bis Aachen
2

	Ausbauabschnitt III (bereits rea­
lisiert): Ausbau des Abschnitts
Aachen–Bundesgrenze D/B auf
eine Höchstgeschwindigkeit von
160 Kilometer pro Stunde
Ausbauabschnitt II
Der Ausbauabschnitt II sieht eine punk­
tuelle Erweiterung der bestehenden
Infrastruktur im Streckenabschnitt zwischen Düren und Aachen vor. Dadurch
kann von Düren bis Eschweiler die
zulässige Höchstgeschwindigkeit auf
bis zu 200 sowie von Eschweiler bis
Aachen auf bis zu 160 Kilometer pro
Stunde angehoben werden. Derzeit
sind nur Geschwindigkeiten bis 120,
teilweise sogar nur bis 110 Kilometer
pro Stunde möglich.
Die Realisierung des Ausbauabschnitts
II erfolgt in mehreren Baustufen. Als
Vorabmaßnahme wurde bereits Anfang
der 90er Jahre der Bahnhof Langerwehe
für eine Höchstgeschwindigkeit von
200 Kilometer pro Stunde ausgebaut.
In der ersten Baustufe werden Maßnahmen zur Verbesserung der Betriebs­
qualität, d. h. Maßnahmen für einen
reibungslosen und pünktlichen Zugver-

kehr, in den Abschnitten Eschweiler
und Aachen-Rothe Erde umgesetzt.
Des Weiteren schafft die erste Baustufe
die Voraussetzung, um im Zusammenwirken mit künftigen Baustufen eine
Kapazitätserweiterung zu erreichen.
Die Investitionskosten für die 1. Bau­
stufe betragen rund 50 Millionen Euro.
Der Bauherr für Gleise, Weichen, Signaltechnik sowie die Schall- und Erschütterungsschutzmaßnahmen ist die
DB Netz AG. Für den barrierefreien
Ausbau des Hauptbahnhofs in Eschweiler sowie die Erhöhung der Bahnsteige
übernimmt die DB Station & Service AG
diese Funktion. Planung und Realisierung des Vorhabens liegen in der Verantwortung der DB ProjektBau GmbH.

Planung im Detail
Die 1. Baustufe im Ausbauabschnitt II
hat neben dem barrierefreien Ausbau
des Bahnhofs in Eschweiler die Steigerung der Betriebsqualität in den Bereichen Eschweiler und Aachen-Rothe
Erde zum Ziel. Dazu gehört u. a. der
Bau von Überholungsgleisen, mit deren
Hilfe den Regional- und Fernverkehrs­

zügen ermöglicht wird, langsamere
Güterzüge zu überholen und somit Verspätungen zu verhindern beziehungsweise zu reduzieren.
Maßnahmen im Abschnitt Eschweiler
Im Bahnhof Eschweiler werden die
beiden Überholungsgleise 1 und 4 auf
eine Nutzlänge von je 750 Metern ausgebaut. An beiden Gleisen werden
dazu Signale versetzt und Gleis 4 wird
um rund 150 Meter baulich verlängert,
so dass Güterzüge bei Bedarf halten
und überholt werden können. Des Weiteren werden die beiden Bahnsteige
von derzeit 38 Zentimeter auf 76 Zentimeter über Schienenoberkante erhöht,
wodurch den Reisenden der Ein- und
Ausstieg in und aus den Zügen erleichtert wird. Den barrierefreien Zugang
zu den Bahnsteigen ermöglichen zukünftig zwei Aufzüge. Zusätzlich werden ein neues Bahnsteigdach unter
Berücksichtigung des Denkmalschutzes
(Bahnsteig 1) sowie vier Wetterschutzhäuser (Bahnsteig an Gleis 3 und 4)
errichtet, um den Reisenden Schutz
vor Regen, Schnee und Wind zu geben.
Zudem werden die Personenunterfüh-

Hauptbahnhof
Eschweiler:
Neuer Aufzug und
Treppenaufgang am
Bahnsteig 1

rung saniert und die zugehörigen Treppenaufgänge erneuert. Außerdem wird
das alte Stellwerk durch neue moderne
elektronische Stellwerkstechnik ersetzt
sowie eine Anpassung der Oberleitung
vorgenommen.
Maßnahmen im Abschnitt
Aachen-­Rothe Erde
Im Abschnitt Aachen-Rothe Erde werden ebenfalls Überholmöglichkeiten
für Güterzüge geschaffen. Hierzu wird
Gleis 13 um circa 1.700 Meter verlängert. Die Verlängerung erfolgt im Be-

Abschnitt Eschweiler (PFA 1)
Bahnhof Eschweiler

Aufzug

Bahnhofsgebäude
Bahnsteig

Signaltechnische Änderungen

Aachen

Düren

1
Bahnsteigdach
2
Unterführung
3

reich des ehemaligen Gleises, das bis
Mitte der 90er Jahre in Betrieb war.
Die Gleisverlängerung bedingt auch die
Anpassung eines Kreuzungsbauwerks
(Brücke der Bahnstrecke über ein Bahn­
hofsgleis). Zudem sind im Abschnitt
Aachen-Rothe Erde Anpassungen der
Oberleitung sowie der Leit- und Sicherungstechnik notwendig.

Schall- und Erschütterungsschutz
gemäß Bundes-Immissionsschutz­
gesetz (BImSchG)
Unter Berücksichtigung der geplanten
Maßnahmen in den Abschnitten Esch­
weiler und Aachen-Rothe Erde hat die
schalltechnische Untersuchung ergeben, dass zur Einhaltung der vom Gesetzgeber festgelegten Schallimmissionsgrenzwerte (gemäß 16. Verordnung
zur Durchführung des Bundesimmis­
sionsschutzgesetzes) aktive und passive
Schallschutzmaßnahmen erforderlich
sind.

4
Aufzug

Bahnsteig

Abschnitt Aachen-Rothe Erde (PFA 2)

ehemalige Stellwerke

Aachen

Stolberg

Bahnsteig
11

111

12

112

Bahnsteig

13
113

Haltepunkt Eilendorf

Personenbahnhof
Aachen-Rothe Erde

Güterbahnhof
Aachen-Rothe Erde

Im Abschnitt Aachen-Rothe Erde (Stadt­
bezirk Eilendorf) sind Schallschutz­­
wän­de auf einer Länge von rund 1.000
Metern geplant. Die Eingriffe in private
Grundstücke wurden dabei minimiert,
so dass bei wenigen Grundstücken nur
eine vorübergehende Inanspruchnahme
an der Grundstücksgrenze erforderlich
ist. Als weitere aktive Schutzmaßnahme
kommt das „Besonders überwachte
Gleis“ (BüG) zum Einsatz. Dabei werden
die Schienen auf Schallabstrahlung
durch Unebenheiten geprüft und bei
Bedarf geschliffen. Dieses Verfahren
reduziert den Lärm dauerhaft um drei
Dezibel. Das BüG ist auf den Fernver­
kehrs­gleisen auf einer Gesamtlän­­ge
von rund 1,6 Kilometern geplant.
3

N

Breslauer Str.

Sed
ans
tr.

Kreuzungsbauwerk
Schallschutzwände
Erschütterungsschutz
.
Rottstr

Kennedypark

Rödgen

r.

r St
ere
Tri

Bahnhof
Aachen-Rothe Erde

Haltepunkt
Eilendorf

er Str.

eg
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Reic

r.
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ps

li

i
Ph

Besonders überwachtes Gleis (BüG)

Be
r

lin

er

Aachen-Rothe Erde

Ri
ng

Ergänzend besteht in den Abschnitten
Eschweiler und Aachen-Rothe Erde
in Teilbereichen ein grundsätzlicher
Anspruch auf passiven Schallschutz
(z. B. Schallschutz­fenster).

hochelastisch besohlter Schwellen
vorge­sehen.

Neben den Vorkehrungen für den Schall­
schutz sind im Abschnitt Aachen-Rothe
Erde Maßnahmen zum Erschütterungsschutz ge­plant. In einem Bereich von
rund 200 Metern Länge ist der Einbau

Vor der Umsetzung der geplanten
Maßnahmen steht ein förmliches Verwaltungsverfahren – das sogenannte
Planfeststellungsverfahren. Für das aus
zwei Abschnitten bestehende Projekt

Das Planfeststellungsverfahren

Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens

Deutsche Bahn (DB) als Vorhabenträgerin
erstellt Unterlagen für den Planfeststellungsantrag

Antrag wird beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht
(= Beginn des Verfahrens nach Vollständigkeitsprüfung)

Josefstr.

Eilendorf

werden demnach zwei Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Hier werden alle von der Planung berührten
öffentlichen und privaten Belange und
Interessen gesammelt und gegeneinander abgewogen. Auf Basis dieses Ab­
wägungsprozesses wird ein Beschluss
erlassen, durch den der Bauherr das
Recht erhält, die geplanten Maßnahmen umzusetzen. Danach werden die
Bauleistungen im internationalen Wett­
bewerb ausgeschrieben und vergeben.
Ausblick
Die Einleitung der Verfahren beim
Eisenbahn-Bundesamt erfolgt Mitte
2014. Bei einem normalen Verlauf des
Planfeststellungsverfahrens sowie des
anschließenden Vergabeverfahrens ist
frühestens 2018 mit dem Baubeginn
zu rechnen.
Impressum

Anhörungsverfahren durch die zuständige Behörde
(Bezirksregierung)
Öffentliche Auslegung der Unterlagen für einen Monat
(Beginn der Veränderungssperre)
Einreichen von Einwendungen von Privatpersonen und Naturschutzverbänden
(bis zu zwei Wochen nach Auslegung)
Stellungnahme von Trägern öffentlicher Belange
(bis zu drei Monate nach Auslegung)
Erwiderungen zu den Einwendungen und Stellungnahme durch die DB
Erörterungstermin mit Einwendern, Fachbehörden, Trägern öffentlicher Belange,
DB
Abschließende Stellungnahme der Anhörungsbehörde

Eisenbahn-Bundesamt prüft alle Sachverhalte

Eisenbahn-Bundesamt erlässt Planfeststellungsbeschluss
(Zustellung und Offenlage der Unterlagen bei der Anhörungsbehörde)

4

Herausgeber
DB ProjektBau GmbH
Regionalbereich West
Königsberger Allee 28
47058 Duisburg
Telefon: 0203 3017-2799
E-Mail: dbprojektbau-west@
deutschebahn.com
www.deutschebahn.com
Fotos:
Ronald Klemm (Titel, S. 3)
Änderungen vorbehalten
Einzelangaben ohne Gewähr
Stand: Juli 2014
Dieses Projekt wird kofinanziert von der
Europäischen Union – Transeuropäisches
Verkehrsnetz (TEN-V)