Navigation überspringen

Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 61/0055/WP17
öffentlich
06.10.2014
Dez. III / FB 61/10

Neuaufstellung Flächennutzungsplan
Sachstandsbericht zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) und
§ 4 (1) BauGB
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

29.10.2014
29.10.2014
29.10.2014
29.10.2014
05.11.2014
05.11.2014
05.11.2014
06.11.2014
18.11.2014

B2
B6
B4
B-1
B3
B0
B5
PLA
AUK

Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretungen, der Planungsausschuss und Ausschuss für Umwelt und Klima nehmen den
Sachstandsbericht der Verwaltung zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB im
Rahmen der Aufstellung des neuen Flächennutzungsplanes zur Kenntnis.

Vorlage FB 61/0055/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 23.12.2014

Seite: 1/4

Erläuterungen:
Sachstand
Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) fand im Zeitraum vom 23.06.2014
bis 01.08.2014 die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3(1) BauGB statt. Parallel hierzu hatten die
Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4(1) BauGB die Möglichkeit ihre Stellungnahmen
vom 01.07.2014 bis zum 29.08.2014 zum Vorentwurf des neuen Flächennutzungsplanes zu äußern.
Die Unterlagen zum FNP-Vorentwurf wurden sowohl in allen Bezirksämtern öffentlich ausgelegt als
auch im Internet veröffentlicht.
Auftaktveranstaltung der Bürgerbeteiligung zum FNP-Vorentwurf war die Bürgeranhörung am
23.06.2014 im Ballsaal des Alten Kurhauses. Neben dieser Anhörungsveranstaltung wurden während
der Auslegezeit in allen Stadtbezirken zusätzliche Bürgersprechstunden angeboten. Die gesamte
Beteiligungsphase war von einer intensiven Resonanz der Bürgerschaft geprägt. Eingaben wurden in
Briefform, per Email oder per vorgefertigter Formulare gemacht.
Eingegangene Stellungnahmen
Der große Umfang der Eingaben – zusammengefasst in acht Ordnern – umfasst ca. 1.500 Schreiben
aus der Öffentlichkeit (einzelne BürgerInnen, Bürgerinitiativen, Unternehmen, Architekten/Investoren,
Rechtsanwaltskanzleien, Interessengruppen, u.a.) mit teils umfangreichen Unterschriftenlisten, so
dass sich insgesamt rund 5.000 Bürgerinnen und Bürger am Verfahren beteiligt haben. Alle
EingeberInnen erhielten eine Eingangsbestätigung. Bei Unterschriftenlisten wurde diese an die
jeweiligen Sprecher/Verantwortlichen gesandt.
Von den rund 100 angeschriebenen Behörden und Trägern öffentlicher Belange - mehrheitlich
öffentliche Behörden sowie Städte und Gemeinden innerhalb und außerhalb der Städteregion - haben
ca. die Hälfte teils umfangreiche Stellungnahmen abgegeben.
Neben den bereits zu einzelnen Projekten bestehenden Bürgerinitiativen gründeten sich im Zuge der
Bürgerbeteiligung spontan mehrere Bürgerinitiativen und Interessengruppen rund um den Bereich
Beverau-Lintertstraße-Grauenhofer Weg, welche z.T. umfassende Eingaben mit Unterschriftenlisten
mit bis zu 2900 Unterschriften enthielten.
Art der Eingaben der Bürgerbeteiligung
Inhaltliche Schwerpunkte


Allgemein zum Beteiligungsverfahren



Darstellung von Wohnbauflächen insbesondere Bedarfshinterfragung



Darstellung von Gewerbeflächen insbesondere Bedarfshinterfragung



Erhalt der Schutzgüter (Freiraum, Klima, Tierwelt, Boden, Wasser, Klima, Luft)



Verkehr



Windkraftanlagen

Räumliche Schwerpunkte:


Adenaueralle - Beverau



Lintertstraße – Grauenhoferweg - Sittarder Straße

Vorlage FB 61/0055/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 23.12.2014

Seite: 2/4



Preuswald



Richtericher Dell



Maria-Theresia-Allee



Friedhof Kolpingstraße



Krauthausener Straße



Dorffer Straße



Beulardstein



Schloss Rahe

Weiteres Vorgehen und Zeitschiene
Die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Neuaufstellung erfolgt in zwei zentralen Phasen jeweils zum
Vorentwurf als frühzeitige Beteiligung und zum Entwurf im Rahmen der Offenlage.
Der mit Varianten versehene Vorentwurf wurde in einem sehr frühen Planungsstadium der
Öffentlichkeit vorgestellt, um ein möglichst großes Maß an Transparenz zu schaffen. Die aus der
Vorentwurfsphase im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen und Hinweise
aus der Öffentlichkeit und von Behörden und Trägern öffentlicher Belange werden nun sorgfältig
ausgewertet und einer fachlichen Bewertung unterzogen. Dabei werden alle aus der Beteiligung
eingegangenen Eingaben im weiteren Verfahren nach den Regularien des Baugesetzbuches
behandelt und private und öffentliche Interessen untereinander und gegeneinander abgewogen.
Die Vielzahl der vorgebrachten Anregungen, Einwände und Bedenken zu einzelnen Flächen und
Vorschläge für neu zu prüfende Flächen erfordern einen umfassenden Auswertungs – und
Abwägungsprozess. Während dieses Planungsprozesses werden die laufenden Gutachten aktualisiert
und aufbereitet. Die Ergebnisse fließen in den weiteren Planungsprozess ein. Auch können sich neue
Prüfaufträge ergeben, die weitere Untersuchungen und Gutachten erforderlich machen.
Im Anschluss an die Auswertung der Eingaben werden Entwurfsvorschläge für den FNP erarbeitet,
welche zunächst intern - wie bereits zur Aufstellung des FNP-Vorentwurfs praktiziert - mit den
prozessbegleitenden Arbeitsgruppen aus Politik und Verwaltung (Lenkungsgruppe, Bezirksforum,
Verwaltungswerkstatt und interfraktionelle Gesprächsrunden) sowie der Bezirksregierung diskutiert
und abgestimmt werden. Hieraus resultiert ein erster FNP- Entwurf einschließlich der
Entwurfsbegründung und des Umweltberichts. Die Hauptarbeitsphase für die Erarbeitung dieses
Entwurfes liegt zwischen Sommer 2015 und Sommer 2016.
Das Ergebnis des Abwägungsprozesses wird anschließend der Politik als Beratungsgrundlage
vorgestellt. Diese wird über die verschiedenen Belange beraten und letztendlich über die neue
Darstellung im Entwurf des FNP entscheiden. Nach entsprechender Beschlussfassung zur Offenlage
des FNP-Entwurfs mit Begründung und Umweltbericht in den kommunalen Gremien können die
Vorbereitungen für die zweite Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung beginnen. Die Offenlage soll
voraussichtlich im Winter 2016 erfolgen. Hier erhalten die Bürgerinnen und Bürger erneut die
Gelegenheit, sich an dem Verfahren zu beteiligen. Auch den Behörden wird in diesem Zeitraum erneut
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die mit der Politik abgestimmten Stellungnahmen zu den
Vorlage FB 61/0055/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 23.12.2014

Seite: 3/4

eingegangenen Schreiben werden anschließend ebenfalls veröffentlicht und für alle Bürgerinnen und
Bürger einsehbar sein. Auch die in der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen unterliegen wieder
der Abwägung. Sofern nach der Abwägung keine „die Grundzüge der Planung“ betreffenden
Änderungen des Entwurfes erforderlich sind, wird der Entwurf einschließlich der Begründung und dem
Umweltbericht der Politik zur Beschlussfassung vorgelegt. Im Anschluss wird der Bezirksregierung der
Flächennutzungsplan zu Genehmigung vorgelegt. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird
der Flächennutzungsplan wirksam.
Im Weiteren wird hierzu im Rahmen der Sitzung mündlich berichtet.

Vorlage FB 61/0055/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 23.12.2014

Seite: 4/4