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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 45/0011/WP17
öffentlich
05.08.2014
FB 45/100, Frau Jansen

Planungssicherheit für Förderschulen
hier Ratsantrag der Grüne-Fraktion Nr. 393/16 vom 30.04.2014
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

08.09.2014

SchA

Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Vorlage FB 45/0011/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.05.2015

Seite: 1/5

finanzielle Auswirkungen
Keine finanziellen Auswirkungen

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

Gesamt-

Gesamtbedarf (alt)

20xx ff.

bedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /
-

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterun
g

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

20xx ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
Verschlechterun

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

g

Vorlage FB 45/0011/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.05.2015

Seite: 2/5

Erläuterungen:
1.

Ausgangslage

Mit Ratsantrag vom 30.04.2014 beantragt die Grüne-Fraktion, vor dem Hintergrund des zunehmenden
inklusiven Schulangebots die schulorganisatorische Planung zur Sicherung des Förderschulangebots
in den verschiedenen Förderschwerpunkten darzulegen.
In ihrer Begründung führt sie aus, dass die Förderschulen die allgemeinen Schulen bei besonderen
Fördererfordernissen entlasten und unterstützen. Vor dem Hintergrund der Verordnung über die
Mindestgrößen der Förderschulen soll eine tragfähige Struktur für die Förderschulen erarbeitet
werden. Dabei ist die Zusammenarbeit mit der StädteRegion zu prüfen.
2.

Gesetzliche Grundlagen

Nach dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz haben Eltern zunächst das Recht, für ihr Kind ein Angebot
des Gemeinsamen Lernens zu erhalten. Dieses Recht steht noch unter einem Realisierungsvorbehalt.
Wenn „die personellen und sächlichen Voraussetzungen am gewählten Förderort nicht erfüllt sind und
auch nicht mit vertretbarem Aufwand erfüllt werden können“ (§ 20 Absatz 4), kann die Schulaufsicht
die Förderschule statt der allgemeinen Schule oder die allgemeine Schule statt der Förderschule
festlegen.
Das grundsätzliche Wunsch- und Wahlrecht der Eltern im Hinblick auf die Schulwahl für ihr Kind ist
vorrangig, wenn die Voraussetzungen am gewählten Förderort erfüllt sind.
Schulische Lernorte nach § 132 Schulgesetz (SchulG) können für den Förderschwerpunkt Emotionale
und Soziale Entwicklung (ES) erst dann eingerichtet werden, wenn das gesamte entsprechende
Förderschulangebot im Gebiet eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt aufgelöst wurde. Hierzu stellt
eine Verfügung des Schulministeriums vom 15.05.2014 fest, dass „…die Einrichtung schulischer
Lernorte nicht den Sinn hat, bei den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und
Soziale Entwicklung die Vorgaben der MindestgrößenVO zu umgehen“.
Die Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke
(MindestgrößenVO) vom 16.10.2013 legt folgende Mindestgrößen fest:

Förderschwerpunkt
Lernen
Sprache
Emotionale und Soziale Entwicklung
Hören und Kommunikation
Sehen
Körperliche und Motorische Entwicklung
Geistige Entwicklung
Vebundschulen
Schule für Kranke

Vorlage FB 45/0011/WP17 der Stadt Aachen

LE
SQ
ES
HK
SH
KM
GE

Mindestschülerzahlen
Bemerkungen
Primarstufe nur
und SEK I Primarstufe nur Sek I
144
112
55
66
88
33
55
110
einschließlich pädagogischer
110
Frühförderung
110
50
einschließlich Berufspraxisstufe
144
112
mindestens vierwöchiger
12
Krankenhausaufenthalt
Ausdruck vom: 29.05.2015

Seite: 3/5

Die Mindestgrößen der Verbundschulen können unterschritten werden, wenn die für jeden ihrer
Förderschwerpunkte erforderlichen Schülerzahlen erreicht werden.
3.

Derzeitige Schülerzahlen der Förderschulen in Aachen

Im Schuljahr 2013/2014 werden an den städtischen Förderschulen folgende Schülerinnen und
Schüler beschult:
Förderschule am Rödgerbach (LE; Primar, SEK I)

219

Schülerinnen und Schüler

Förderschule Walheim (ES; Primar)

63

Schülerinnen und Schüler

Martin-Luther-King-Schule (ES; SEK I)

56

Schülerinnen und Schüler

In Trägerschaft des Bistums Aachen befindet sich die Förderschule
Bischöfliche Marienschule (ES; Primar, SEK I)

99

Schülerinnen und Schüler

(hiervon 13 in der Primarstufe)
Darüber hinaus befinden sich im Stadtgebiet Aachen folgende Förderschulen in der Trägerschaft der
StädteRegion Aachen:
Lindenschule (SQ; Primar)

160

Schülerinnen und Schüler

Kleebachschule (GE)

185

Schülerinnen und Schüler

62

Schülerinnen und Schüler

Janusz-Korczak-Schule (Schule für Kranke)

Der Landschaftsverband Rheinland unterhält im Stadtgebiet die Förderschulen:
Viktor-Frankl-Schule (KM)

283

Schülerinnen und Schüler

David-Hirsch-Schule (HK)

126

Schülerinnen und Schüler

29

Schülerinnen und Schüler*

Johannes-Kepler-Schule (SH)

* Die Schülerinnen und Schüler der Johannes-Kepler-Schule werden alle im Regelsystem unterrichtet.
Das Förderschulangebot im Stadtgebiet Aachen wird darüber hinaus ergänzt durch die Freie
Waldorfschule:
Parzival-Schule (Verbundschule LE, GE, ES, SQ)

99

Schülerinnen und Schüler

Die jeweiligen Schülerzahlen sind der amtlichen Schulstatistik vom 15.10.2013 entnommen.
4.

Fazit

Zum jetzigen Zeitpunkt erfüllen die Förderschulen im Stadtgebiet Aachen alle die nach der
MindestgrößenVO geltenden Voraussetzungen. Lediglich die Martin-Luther-King-Schule liegt mit 56
Schülern nur knapp über der Mindestgröße. Insbesondere hier soll in Kooperation mit der Jugendhilfe
der Bestand des Förderschulangebots gesichert werden.

Vorlage FB 45/0011/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.05.2015

Seite: 4/5

Nach den Regelungen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes werden Verfahren zur Feststellung des
sonderpädagogischen Förderbedarfs zukünftig jedoch nur noch auf Antrag der Eltern eingeleitet
werden. Es ist davon auszugehen, dass Eltern diesen Antrag vielfach nicht stellen werden und
insofern Diagnosen zur Feststellung des Förderbedarfs nicht mehr erfolgen.
Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern und anderen Kommunen zeigen , dass insbesondere in
Förderschulen mit den Förderschwerpunkten LE und ES die Schülerzahlen mit fortschreitender
Inklusion rasant abschmelzen, in Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt SQ erfolgt dies
langsamer, während die übrigen Förderschulen relativ konstante Schülerzahlen halten können.
Mittelfristig wird der Schulträger insofern gezwungen sein, organisatorische Überlegungen zur Struktur
der Förderschulen anzustellen und gegebenenfalls Zusammenlegungen vorzunehmen und
Dependancen einzurichten.

Anlage/n:
Ratsantrag der Grüne-Fraktion vom 30.04.2014

Vorlage FB 45/0011/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.05.2015

Seite: 5/5

GRÜNE
Fraktion im Rat der Stadt Aachen

Oberbürgermeister
Marcel Philipp
Rathaus
52058 Aachen

Ratsantrag

Nr. 393/16

30. April 2014
GRÜNE 07 / 2014

„Planungssicherheit für Förderschulen“
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Fraktion der GRÜNEN beantragt, im Rat der Stadt Aachen folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, vor dem Hintergrund des zunehmenden inklusiven Schulangebots
die schulorganisatorische Planung zur Sicherung des Förderschulangebots in den verschiedenen
Förderschwerpunkten darzulegen.

Begründung
Die neue Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen gilt ab dem Schuljahr 2015/16.
Diese Verordnung ist eine gute Grundlage für ein zeitgemäßes und pädagogisch hochwertiges
Förderschulangebot auch in Zeiten des wachsenden inklusiven Schulangebots. Allerdings betrifft die
Regelung über die Mindestgrößen der Schulen insbesondere die Förderschulen mit den
Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und Emotionale und soziale Entwicklung in Aachen. Die
Mindestgrößen könnten in einzelnen Schulen unterschritten werden, was zur Schließung der Schulen
führen würde.
Der Besuch der allgemeinen Schule soll künftig für alle Kinder der Regelfall werden. Die bestehenden
Förderschulen müssen jedoch in den Jahren des Übergangs weitergeführt werden, um bei
besonderen Fördererfordernissen die allgemeinen Schulen zu entlasten und zu unterstützen.
Inklusion muss wachsen und braucht hierfür das Know-how der Förderschulen. Deshalb muss eine
tragfähige Struktur für die Förderschulen für die nächsten Jahre erarbeitet werden. Dabei sind auch
die Möglichkeiten der Zusammenarbeit in der Städteregion zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Griepentrog
Fraktionssprecherin

Verwaltungsgebäude Katschhof
Johannes-Paul-II-Str. 1
D-52064 Aachen

Raum 104
Tel.: 0241 432-7217
Fax: 0241 432-7213