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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 61/0020/WP17-1
öffentlich
29.08.2014
FB 61/20 Dez. III

Vermarktungskonzept für das Baugebiet 'Sandhäuschen'
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

17.09.2014

B5

Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zur
Vorgehensweise bei der Vermarktung des Baugebiets Sandhäuschen zu.

Vorlage FB 61/0020/WP17-1 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.04.2015

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Erläuterungen:
Ziel
Die Stadt Aachen ist seit Jahren um die Sicherung einer hohen Gestaltqualität bei der Realisierung
von neuen Wohngebieten auf städtischen Flächen bemüht. Ziel ist es, ein Mindestmaß an
Einheitlichkeit zu erreichen, damit ein Baugebiet „aus einem Guss“ entsteht. Dabei geht es nicht
darum, eine Gleichheit aller Gebäude zu erreichen, sondern um ein ausgewogenes Verhältnis
zwischen gestalterischen Gemeinsamkeiten der einzelnen Gebäude und einem ausreichenden
Freiraum für Individualismus. Neben den Gebäuden spielen auch die Nebenanlagen sowie die
Einfriedungen eine wesentliche Rolle, da auch diese eine prägende Wirkung auf den öffentlichen
Raum haben.
Die heutige Vorgehensweise umfasst die Abstimmung der Planung der einzelnen Häuser als
Voraussetzung für den Erwerb des Grundstückes. Die zwischen Bauherr und Verwaltung
abgestimmte Planung wird jeweils Anlage zum Kaufvertrag.
Praktiziert wurde dies zum ersten Mal beim Baugebiet Grauenhofer Weg sowie aktuell im Bereich
Alter Tivoli. Dabei wurden viele Erfahrungen gewonnen, sowohl positive, als auch negative. Zusätzlich
wurde das aktuelle Verfahren der Verwaltung kritisiert. Daher wurde nun ein Vorschlag für das
zukünftige Verfahren entwickelt, das hiermit den zuständigen politischen Gremien zur Beratung
vorgelegt wird.
Das als nächstes zur Vermarktung anstehende Baugebiet auf städtischen Flächen, Sandhäuschen in
Laurensberg, soll, insbesondere auch aufgrund seiner überschaubaren Größe, als Pilotprojekt genutzt
werden. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen Grundlage sein für die Entscheidung, ob die neue
Vorgehensweise zukünftig bei allen rein städtischen Baugebieten Anwendung finden soll oder ob
Änderungen vorzunehmen sind.
Unter der Voraussetzung der politischen Zustimmung zum Verfahrensvorschlag der Verwaltung ist
das Ergebnis eine einheitliche Vorgehensweise, die für alle Beteiligten transparent und damit
nachvollziehbar ist. Durch die Einheitlichkeit wird die Gleichbehandlung aller Bauherren gesichert.
Nicht zuletzt geht es auch um die Rechtssicherheit.
Auch für die einzelnen Bauherren ergeben sich Vorteile durch die bessere Abstimmung sowie
mögliche Synergien durch das gemeinsame Bauen mit dem bzw. den Nachbarn.
Bisherige Vorgehensweise bei der Vermarktung von Wohngebieten
Aufgrund der geringen Anzahl von Grundstücken für Einfamilienhäuser, die für eine individuelle
Bebauung auf dem Markt sind, ist die Nachfrage nach den angebotenen städtischen Flächen seit
Jahren sehr groß. Daher war es bislang nie erforderlich, diese zu bewerben. Vielmehr nutzen sehr
viele Bauwillige die Möglichkeit, eine unverbindliche Interessensbekundung abzugeben. Dazu steht
auf den Seiten des Immobilienmanagements auf der städtischen Internetseite ein Formular zur
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Verfügung, das bei der Stadt eingereicht werden kann. Man kann sein Interesse ohne räumliche oder
zeitliche Zuordnung oder auch für ein bestimmtes Baugebiet erklären. Diese Anfragen werden vom
Immobilienmanagement gesammelt. Sobald der Abschluss der Erschließungsarbeiten in einem
Baugebiet absehbar ist, werden die Interessenten kontaktiert und können sich verbindlich ein
Grundstück ihrer Wahl für einen bestimmten Zeitraum reservieren lassen. Innerhalb dieser Frist ist
unter anderem auch die Planung zu erstellen und mit dem Fachbereich Stadtentwicklung und
Verkehrsanlagen abzustimmen. Diese abgestimmte Planung wird anschließend Bestandteil des
Kaufvertrages.
Die Beratung im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen übernimmt jeweils der
Sachbearbeiter, der den Bebauungsplan für das Baugebiet entwickelt hat. Die Grundlage wird durch
den rechtlichen Rahmen sowie die konzeptionellen Überlegungen gebildet, die der Planung des
jeweiligen Gebietes zugrunde lagen. Der rechtliche Rahmen wird neben dem Bebauungsplan durch
eine Gestaltungssatzung gesteckt, die es mittlerweile standardmäßig für Wohngebiete gibt,
unabhängig davon, wer die Flächen entwickelt. Zum Zeitpunkt der Planung für den Grauenhofer Weg
gab es diesen Standard noch nicht, entsprechend gibt es, anders als beim Alten Tivoli, keine
Gestaltungssatzung.
Die Satzungen, sowohl Bebauungsplan, als auch Gestaltungssatzung machen klare Vorgeben (wie
z.B. zur Gebäudehöhe oder zur Dachform), die keinen oder höchstens einen geringen
Interpretationsspielraum zulassen. Bei den konzeptionellen Aspekten stellt sich dies anders dar. Es
gibt für die bisher entwickelten Baugebiete keine verbindlichen Gestaltungsleitlinien (z.B. zur
Farbgebung oder zur Fassadengliederung). Daher kann bei der Beratung der Eindruck einer
ausschließlich subjektiven Beurteilung entstehen, ohne dass dies der Fall ist. Im Falle einer
einvernehmlichen Abstimmung ist dies unkritisch, anderenfalls kann es ein Problem darstellen.
Vor- und Nachteile der bisherigen Vorgehensweise
Planungsrecht
Die Erstellung von Gestaltungssatzungen als Ergänzung zum Bebauungsplan hat sich bewährt und
soll entsprechend zukünftig beibehalten werden, unabhängig davon, ob die Stadt oder ein oder
mehrere private Eigentümer die Planung umsetzen bzw. die Grundstücke verkaufen. Im Fall der
Realisierung durch Dritte spielt die Festlegung gestalterischer Vorgaben in einer Gestaltungssatzung
sogar eine größere Rolle, da die Stadt nach Abschluss des planungsrechtlichen Verfahrens keinen
Einfluss mehr ausüben kann. Eine Ausnahme bilden vorhabenbezogene Bebauungspläne mit den
gesetzlich geregelten Möglichkeiten für vertragliche Vereinbarungen. Auf diesen Sonderfall wird daher
im Folgenden nicht eingegangen.
Grundsatz bei der parallelen Erstellung von Bebauungsplan und Gestaltungssatzung ist die
Beschränkung des Bebauungsplanes auf die wesentlichen städtebaulichen Festsetzungen: neben der
Lage der Bauflächen sind dies die Festlegung des Haustyps (Einzel-, Doppel-, Reihenhäuser), der
Dachform und der Firstrichtung sowie Geschossigkeit und Höhe, also alle planungsrechtlichen
Festsetzungen auf Grundlage des Baugesetzbuches. Ebenfalls städtebaulich relevant sind die

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Ausdruck vom: 15.04.2015

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Festsetzungen zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs wie die Zulässigkeit von Garagen oder
Carports sowie deren Lage.
Alle gestalterischen Festsetzungen, die auf der Bauordnung basieren, sind Gegenstand der
Gestaltungssatzung. Die mögliche Bandbreite der Regelungen ist wesentlich breiter, gleichzeitig
können sie viel konkreter sein, z.B. zur Farbgebung oder Materialität.
Die beiden Satzungen ergänzen sich optimal. Sollte eine der beiden Satzungen aufgrund einer Klage
ihre Rechtskraft verlieren, besteht die andere dennoch weiter.
Die von der Planungsverwaltung aktuell durchgeführte Analyse der momentan in Umsetzung
befindlichen Baugebiete hat ergeben, dass einzelne Aspekte zusätzlich in den Gestaltungssatzungen
geregelt werden müssen. Zum einen geht es um das Verhältnis von Gauben und anderen Aufbauten
zum Hauptbaukörper, da schlecht dimensionierte Bauelemente die Gestaltung eines Gebäudes sehr
negativ beeinflussen können. Zum anderen ergibt sich in Baugebieten auf geneigten Flächen ein
Regelungsbedarf für den Umgang mit dem Geländeverlauf. Dies erstreckt sich sowohl auf das
Gebäude selbst, als auch auf die Außenanlagen (Stützmauern, Verhältnis zwischen Grundstücks- und
Straßenhöhe sowie gestaffelte Gebäudehöhen entlang von Straßen).
Beratung
Grundsätzlich hat sich die Beratung bewährt. Im Vergleich der beiden Baugebiete Grauenhofer Weg
und Alter Tivoli ist jedoch festzustellen, dass die Gestaltungssatzung „Alter Tivoli“ für wesentliche
Aspekte Vorgaben macht, die am Grauenhofer Weg entsprechend fehlen. Dadurch ist der Umfang der
Beratung größer.
In der Gestaltungssatzung „Alter Tivoli“ sind z.B. Vorgaben zur Kubatur, Straßenflucht und
Dachneigung der Doppelhaushälften enthalten, während dies am Grauenhofer Weg ausschließlich
Gegenstand der Beratung ist. Entsprechend ist festzustellen, dass das Maß der Einheitlichkeit am
Alten Tivoli deutlich größer ist.
Aus Sicht der Verwaltung sollte aus dem bisherigen Vorgehen festgehalten werden, dass die
Abstimmung der Planung eine Voraussetzung für den Grundstückskauf bildet. Um die Ziele und
Inhalte wie oben ausgeführt nachvollziehbarer zu machen, sollen die zugrunde gelegten Kriterien
schriftlich fixiert und den Bauwilligen vorab zur Verfügung gestellt werden. Dadurch wird auch der
Vertretungsfall in der Verwaltung erleichtert.
Bewährt hat sich auch die Kooperation mit den für das jeweilige Baugebiet zuständigen Kollegen der
Bauaufsicht. Die Beratung der Bauherren sollte daher zukünftig standardmäßig gemeinsam erfolgen.
So wird vermieden, dass ein Bauherr oder sein Architekt mehrere Anlaufstellen hat. Der zeitliche
Aufwand wird also reduziert. Gleichzeitig wird ein gemeinsames Beratungsergebnis erzielt. Auch für
die beteiligten Verwaltungsmitarbeiter entstehen Synergien. Es ist zu prüfen, ob eine Beteiligung
weiterer Dienststellen an den Beratungsgesprächen in Einzelfällen oder ggfls. grundsätzlich sinnvoll
ist.
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In den Gesprächen mit den einzelnen Bauherren ist in den letzten Jahren auch deutlich geworden,
dass es sinnvoll wäre, den Bauherren schon vor der Entscheidung für ein bestimmtes Grundstück
Informationen an die Hand zu geben für ihre Auswahl. Man muss sich stets vor Augen halten, dass
die weitaus meisten Bauherren Laien sind, was das Thema Bauen betrifft. Dadurch fehlen wesentliche
Kenntnisse z.B. des Planungsrechts. Der Grundstückskäufer sucht sich daher beispielsweise ein
Grundstück aus, das ihm bezüglich der Lage im Baugebiet oder der Himmelsrichtung zusagt, erkennt
aber eventuell nicht, dass es an dieser Stelle Vorgaben zur Dachform o.a. gibt, die nicht seinen
Vorstellungen entsprechen. Da der Auftrag an einen Architekten, der dabei unterstützend tätig sein
könnte, in der Regel erst nach Reservierung des Grundstückes erteilt wird, sollte die Verwaltung es
sich zur Aufgabe machen, frühzeitig für eine bestmögliche Information der Bauwilligen zu sorgen.
Grundstücksvergabe
Bisher umfasst die Grundstücksvergabe in der Regel alle Grundstücke eines Gebietes gleichzeitig,
was dazu führt, dass die einzelnen Bauherren über das Gebiet verteilt zu unterschiedlichen Zeiten ihre
Gebäude realisieren. Dadurch werden mögliche Synergien verhindert. Diese könnten im technischkonstruktiven Bereich liegen und dadurch auch Kostenersparnisse für die Bauherren bewirken. Für ein
Doppelhaus könnte eine Baufirma beauftragt werden. Es ist preiswerter, den Keller gleichzeitig zu
bauen, als in einer Doppelhaushälfte Vorkehrungen für die Bebauung des Nachbargrundstückes zu
treffen, ohne überhaupt zu wissen, ob dort ein Keller errichtet wird oder nicht. Gleichzeitig wird die
Abstimmung der Gestaltung einfacher.
Im Baugebiet Alter Tivoli gibt es einige gelungene Beispiele für eine gemeinsame Planung und
Abstimmung in Fällen, in denen (meistens durch Zufall) beide Bauherren eines Doppelhauses zur
gleichen Zeit mit dem Planungsprozess begonnen haben. Es wäre wünschenswert, diesen Prozess
steuern oder zumindest unterstützen zu können, zumal er neben den genannten Effekten auch das
später nachbarschaftliche Nebeneinander unterstützt. Im anderen Fall, wenn zunächst nur ein
Doppelhaus geplant oder sogar schon gebaut wird, ist der Bauherr der zweiten Haushälfte
gezwungen, gewisse Vorgaben seines Nachbarn (wie z.B. Dachneigung, vordere Bauflucht, Farbe,
Fassadengliederung, Sockelhöhe, Fensterformen) zu übernehmen und ist dadurch in seiner
Individualität eingeschränkt.
Vorschlag zur zukünftigen Vorgehensweise
Prozess vor der Grundstücksvergabe
Die Verwaltung schlägt vor, in Zukunft vor der Grundstücksreservierung eine Infoveranstaltung für die
Interessenten, die sich bei der Stadt Aachen für ein Grundstück in dem zur Vermarktung anstehenden
Baugebiet beworben haben, durchzuführen. Dabei sollen das städtebauliche Konzept, der
Bebauungsplan (Bedeutung der einzelnen Festsetzungen), die Gestaltungssatzung, Besonderheiten
des jeweiligen Baugebietes sowie ggfls. weitere wesentliche Rahmenbedingungen (z.B. Baumschutz,
andere Umweltaspekte) erläutert werden. Dies soll so plakativ und damit möglichst einfach
verständlich erfolgen, indem die Erläuterungen beispielsweise anhand von Fotos gebauter Beispiele
erfolgen. Zusätzlich soll die Vorgehensweise (Abstimmung der Planung, einzureichende Unterlagen)
dargestellt werden. Gegebenenfalls ist es auch sinnvoll, weitere grundsätzliche Fragen zu klären. Der
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Bedarf ergibt sich abhängig vom Einzelfall bzw. der Eigenart des jeweiligen Baugebietes wie z.B.
Hanglage.
Die Teilnehmer der Veranstaltung werden darauf hingewiesen, dass die Grundstücksvergabe
vorrangig an Interessenten erfolgt, die sich zu Baugruppen zusammengefunden haben, die bezüglich
der Anzahl sowie der gestalterischen Konzeption zusammenpasst für eine Reihenhauszeile oder ein
Doppelhaus.
Mit den Kenntnissen über die architektonischen Möglichkeiten in den unterschiedlichen Bereichen des
Baugebietes (wo ist ein Doppelhaus mit Pultdach möglich? wo kann ich ein Flachdach realisieren?)
können die Baufamilien ihre Auswahl des Wunschgrundstückes treffen. Wenn deren Vorstellungen
aufgrund der Vorinformation konkreter sind, fällt es auch leichter, Bauherren mit gleichen oder
zumindest ähnlichen Vorstellungen bei der Vergabe zusammenzubringen, um das zuvor erläuterte
Ziel des gemeinsamen Bauens zu erreichen und damit die Grundlage zu bieten für die gemeinsame
Beratung von Doppelhausnachbarn. Ein solches Vorgehen kann auch einen wichtigen Beitrag zu
einer frühzeitigen Nachbarschaftsbildung im Baugebiet leisten.
Bezogen auf das Baugebiet Sandhäuschen könnte dies z.B. heißen, dass drei Gruppen von
Interessenten für die Reihenhauszeilen zusammengebracht werden und diese gemeinsam
Vorstellungen für die Gestaltung entwickeln. Der Idealfall wäre, wenn sich diese Gruppe jeweils für die
Beauftragung des gleichen Architekten entscheiden würde. Alternativ stimmen sich die jeweiligen
Architekten intensiv ab. Missverständnisse wie bei der Vergabe der Reihenhausgrundstücke im
Baugebiet „Alter Tivoli“ sollen auf jeden Fall ausgeschlossen werden.
Qualitätshandbuch
Wie zuvor bereits dargestellt wurde, sollen die für die Beurteilung der Entwürfe zugrunde gelegten
Kriterien schriftlich formuliert und zum besseren Verständnis auch graphisch dargestellt werden. Dies
könnte sowohl durch Zeichnungen, als auch durch Fotos geschehen. Die Verwaltung schlägt dazu die
Erstellung eines Qualitätshandbuches vor, das jedoch keine bindende Wirkung haben soll, sondern
vielmehr eine Unterstützung sowohl bei der Planung für die Bauherren, als auch der späteren
Beratung durch die Verwaltung darstellen und damit den Abstimmungsprozess verbessern soll. Wenn
die politischen Gremien ihre Zustimmung zur vorgeschlagenen Vorgehensweise erteilen, wird die
Verwaltung mit externer Unterstützung ein solches Qualitätshandbuch erstellen. Die externe
Unterstützung soll sich dabei insbesondere auf die graphische Aufbereitung des Handbuches
erstrecken und weniger auf die inhaltlichen Aspekte.
Es ist vorgesehen, dass Bauherren ein „Paket“ aller relevanten Informationen erhalten, das neben
dem Qualitätshandbuch auch die Rechtgrundlagen (Bebauungsplan, Gestaltungssatzung) sowie
weitere relevante Unterlagen enthält. Ansatzweise wurde dies auch bei der Broschüre zur
Architekturmesse Grauenhofer Weg praktiziert: diese enthält z.B. auch Informationen zum
energiesparenden Bauen, zu Fördermöglichkeiten und zum Baugenehmigungsverfahren.

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Ausdruck vom: 15.04.2015

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Das „Info-Paket“ soll so flexibel sein, dass es stets an geänderte Rahmenbedingungen angepasst
wird, sei es aufgrund von Änderungen z.B. im Baugenehmigungsverfahren, sei es aufgrund der
Eigenart des jeweiligen Baugebietes.
Vorgehensweise anderer Städte
Für die Überlegungen für das zukünftige Vorgehen in Aachen wurden Projekte in anderen Städten
analysiert, insbesondere die neue Bahnstadt Opladen und die Entwicklung Trier-Castelnau. Bei
beiden Beispielen wurde ein Weg der Kooperation mit den Bauherren gesucht. Durch eine intensive
fachliche Begleitung der Baufamilien wurden diese so qualifiziert, dass sie sich aktiv auf einen
qualitätsvollen Entwicklungsprozess eingelassen haben. Die Ergebnisse sind durchweg positiv. Die
Gestaltung der Häuser und der Außenbereiche weisen eine hohe Qualität auf. Der Personaleinsatz
und Aufwand sind zum Teil sehr hoch. In Trier-Castelnau (Plangebiet in der Größe vergleichbar mit
Richtericher Dell) wurden für das städtebauliche Konzept 10 Veranstaltungen in einem Jahr
durchgeführt. Die Bauherrengespräche als Gruppenveranstaltungen werden von der Vergabe bis zum
Einzug und der Gestaltung der Freibereiche alle drei Monate mit wechselnden Themen und Experten
angeboten. Dieser Aufwand wird durch Entwicklungsgesellschaften mit gemischten Expertenteams
von Kaufleuten und Planern im Rahmen des Vertriebs geleistet und ist nur begrenzt auf eine
Umsetzung innerhalb einer Verwaltungsstruktur übertragbar.
Einzelne Ideen sind jedoch trotzdem übertragbar. Insbesondere der Ansatz der Kooperation mit den
Bauherren und die Vermarktung in kleinen überschaubaren Gruppen, wie zuvor dargestellt, können
als Leitidee übernommen werden.
Auch die Idee eines Farbkonzeptes aus Trier könnte in Aachen Anwendung finden. In Castelnau gibt
es eine festgelegte Farbpalette von 175 Farben und individuell anwendbaren Kombinationsschemata
sowie Kombinationsmöglichkeiten von Farben für die Fassaden und Bauteile. Diese Farben passen
gut zueinander und erzeugen dadurch ein harmonisches Gesamtbild, gleichzeitig steht eine sehr
große Auswahl zur Verfügung. Das Konzept stellt also weniger eine Einschränkung als eine
Planungshilfe dar, da erfahrungsgemäß viele Bauherren (sowie zum Teil auch deren Architekten) sich
mit der Farbauswahl schwer tun. Insbesondere Ausreißer mit besonders schrillen Farbtönen können
vermieden werden.
Dadurch dass die Farbtöne aus der natürlichen Farbigkeit regionaler Steinmaterialien und der
Vegetation hergeleitet wurden, ordnen sie sich sehr gut in das Stadt- und Landschaftsbild ein.
Sandhäuschen
Die im Baugebiet Sandhäuschen gemachten Erfahrungen sollen ausgewertet und Planungs- sowie
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss vorgelegt werden. Es ist das mittelfristige Ziel der
Verwaltung, auf dieser Grundlage ein Standardprocedere für alle weiteren Baugebiete, z.B.
Richtericher Dell, zu entwickeln.
Die Vorgehensweise sowie die Qualitätsanforderungen sollen jedoch nicht starr sein, sondern den
örtlichen Gegebenheiten der jeweiligen Baugebiete angepasst werden. Bei einigen Baugebieten
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Ausdruck vom: 15.04.2015

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könnten zusätzlich auch Sonderwege beschritten werden, wie mit der Architekturmesse für das
Baugebiet Grauenhofer Weg. Die entsprechenden Konzepte erfordern sowohl eine inhaltlich gute
Vorbereitung, als auch eine rechtliche Prüfung (Vergabe-, Urheberrecht, Architektenbindung) und
müssen zum Baugebiet „passen“. Das heißt, eine großflächige Gebietsentwicklung wie Richtericher
Dell, die unter verschiedensten Aspekten ein Vorzeigeprojekt sein soll, bietet sich für Sonderwege in
der Qualitätssicherung der Gestaltung eher an als ein kleines Baugebiet wie Sandhäuschen.
Die Vermarktung von Sandhäuschen steht für das Jahr 2015 an. Die zweite Jahreshälfte 2014 soll für
die Ausarbeitung der Konzeption, insbesondere die Erstellung des Qualitätshandbuches, genutzt
werden. Dieses soll nicht nur im Baugebiet Sandhäuschen Anwendung finden, sondern auch für
weitere Baugebiete mit an deren jeweilige Besonderheiten angepasster Modifikation.
Aufgrund des bewegten Geländeverlaufs im Plangebiet Sandhäuschen ist hier die Außengestaltung,
insbesondere die Gestaltung der Einfriedungen und der Hangabsätze, raumwirksam. Analog zum
Beispiel Trier könnte die Beratung eines Landschaftsplaners, der sowohl den öffentlichen, als auch
den privaten Raum betrachtet, zu gemeinsamen besseren Lösungen führen. Entsprechend wird das
Qualitätshandbuch sich besonders auch diesem Thema widmen.
Für dieses Baugebiet sollen ausschließlich Bewerber, die sich zur Eigennutzung verpflichten,
berücksichtigt werden. Die Grundstücke sollen zum Bodenrichtwert von 360 € / m²
erschließungsbeitragsfrei verkauft werden.
Anlage/n:
Städtebauliches Konzept Sandhäuschen
Beispiele: Wohngebäude aus verschiedenen Baugebieten

Vorlage FB 61/0020/WP17-1 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.04.2015

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Grauenhofer Weg / Beispiele 1

FB 61/20 August 2014

Grauenhofer Weg / Beispiele 2

FB 61/20 August 2014

Kreuzstraße / Beispiele 1

FB 61/20 August 2014

Kreuzstraße / Beispiele 2

FB 61/20 August 2014

Breitbenden / Beispiele 1

FB 61/20 August 2014

Breitbenden / Beispiele 2

FB 61/20 August 2014

Alter Tivoli / Beispiele 1

FB 61/20 August 2014

Alter Tivoli / Beispiele 2

FB 61/20 August 2014