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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 61/0046/WP17
öffentlich
04.09.2014
FB 61/50 Dez. III

Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus
Projektanmeldung der Stadt Aachen
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

24.09.2014
25.09.2014

B0
PLA

Anhörung/Empfehlung
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Planungsausschuss die Verwaltung zu
beauftragen, eine Aufnahme der Aachener Projekte (Hof mit Rommelsgasse, Krämerstraße,
Rethelstraße mit Hühnermarkt) in das Bundesprogramm „Förderung von Investitionen in nationale
Projekte des Städtebaus“ zu erwirken.

Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung eine Aufnahme der Aachener Projekte (Hof mit
Rommelsgasse, Krämerstraße, Rethelstraße mit Hühnermarkt) in das Bundesprogramm „Förderung
von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ zu erwirken.

Vorlage FB 61/0046/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.06.2015

Seite: 1/6

Investive
Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120102-000-05900-300-1 „Hof“
FortgeschriebeFortgeschriebeAnsatz
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
2016 ff.
2015
2015
2016 ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

-309.500

0

0

0

-309.500

Auszahlungen

0

464.200

268.800

0

268.800

464.200

Ergebnis

0

154.700

268.800

0

268.800

154.700

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

-154.700

+268.800

Deckung ist gegeben

konsumtive
Auswirkungen

PSP-Element 4-120102-029-6 „Hof“
FortgeschriebeFortgeschriebeAnsatz
ner Ansatz
ner Ansatz
2016 ff.
2015
2016 ff.

Ansatz
2015

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

-37.200

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

0

55.800

11.200

0

0

0

Abschreibungen

0

26.000

14.000

0

0

0

Ergebnis

0

44.600

25.200

0

0

0

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

-32.900

+25.200

Deckung ist gegeben

Investive
Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120102-000-06000-300-2 „Krämerstraße“
FortgeschriebeFortgeschriebeAnsatz
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
2016 ff.
2016
2016
2016 ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

-475.900

0

-475.900

Auszahlungen

336.000

0

0

713.800

0

713.800

Ergebnis

336.000

0

0

237.900

0

237.900

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

+336.000

-237.900
Deckung ist gegeben

konsumtive
Auswirkungen
Ertrag

PSP-Element 4-120102-030-2 „Krämerstraße“
FortgeschriebeFortgeschriebeAnsatz
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
2016 ff.
2015
2015
2016 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

0

0

0

-44.200

0

0

Personal-/
Sachaufwand

11.200

0

0

66.200

0

0

Abschreibungen

17.500

0

0

39.000

0

0

Ergebnis

28.700

0

0

61.000

0

0

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

+28.700

-61.000
Deckung ist gegeben

Vorlage FB 61/0046/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.06.2015

Seite: 2/6

finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120102-000-06100-300-1 „Rethelstraße_Hühnerdieb“
Investive
Auswirkungen

Fortgeschriebener Ansatz
2017

Ansatz
2017

Ansatz
2018 ff.

Fortgeschriebener Ansatz
2018 ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

-303.400

0

0

0

0

Auszahlungen

460.800

455.000

0

0

0

0

Ergebnis

460.800

151.600

0

0

0

0

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

+309.200

0

Deckung ist gegeben

konsumtive
Auswirkungen
Ertrag

PSP-Element 4-120102-031-9 „Rethelstraße_Hühnerdieb“
FortgeschriebeFortgeschriebeAnsatz
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
2018 ff.
2017
2017
2018 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

0

-30.000

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

19.200

45.000

0

0

0

0

Abschreibungen

24.000

25.000

0

0

0

0

Ergebnis

43.200

40.000

0

0

0

0

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

+3.200

0

Deckung ist gegeben

Vorlage FB 61/0046/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.06.2015

Seite: 3/6

Erläuterungen:
Die Verwaltung hatte in die August-Sitzung des Planungsausschusses eine Mitteilung (Anlage1)
eingebracht über ein neues Bundesförderprogramm und ihre Absicht dazu die Projekte
Hof/Rommelsgasse, Krämerstraße mit oberem und unterem Platzbereich sowie Rethelstraße mit
Hühnermarkt anzumelden. Auf Grund der positiven Resonanz im Ausschuss hat die Verwaltung zum
vom Bund verlangten Termin 22.09.2014 den Antrag eingereicht. Die räumlich-zeitliche Verteilung der
Maßnahmen sowie die Auflistung der zugeordneten Kosten sind in Anlage 2 und 3 beigefügt.
Der Bund räumt den Antragstellern wegen der kurzen Fristen die Möglichkeit ein, die
Beschlussfassung der Ratsgremien nachzureichen. Die Beschlussfassung soll mit dieser Vorlage
eingeholt werden.
Für den Fall einer Aufnahme in das Programm, worüber erst im November 2014 durch eine
Auswahlkommission des Bundes entschieden wird, ist vorsorglich ein Ansatz im
Veränderungsnachweis des Haushalts 2015 vorzunehmen. Das Bundesprogramm startet mit den
Baumaßnahmen bereits 2015. Technisch und zeitlich wäre es in Aachen möglich in 2015 mit dem Hof
zu beginnen, da hier die vorlaufenden Kanalarbeiten mit der Archäologie schon recht weit
fortgeschritten sind. In der bisherigen Haushaltsplanung waren die Arbeiten an der Oberfläche des
Hofes erst für 2016 vorgesehen. Diese würde nun durch das Programm wieder um ein Jahr
vorgezogen, so dass sich die Abfolge 2015 Hof, 2016 Krämerstraße (wie bisher schon vorgesehen)
und 2017 Rethelstraße (ebenfalls so vorgesehen) ergibt.
Auf Grund des unmittelbaren Anschlusses an des „Welterbeprojekt“ erhöhen sich Flächenumfang,
Ausbaustandards insbesondere für die Barrierefreiheit und die Aufwendungen für die vom Bund
geforderte innovative Öffentlichkeitsarbeit. Darüber hinaus bietet das Bundesprogramm die Förderung
von baulichen und publizistischen Gegenständen zur Vermittlung der Stadtgeschichte (z.B.
Archäologisches Fenster) an. Somit ergeben sich die in der folgenden Tabelle dargestellten
Veränderungen für den kommunalen Etat.
Kostenaufstellung Komplettierung Pfalzbereich
Hof

Krämerstraße

Rethelstraße

2015

2016

2017

Bundesantrag

520.000 €

780.000 €

500.000 €

Förderquote Bund (66,7%)

346.666 €

520.000 €

333.333 €

ggfls. Förderquote Land (13,3%)

69.334 €

104.000 €

66.667 €

Förderquote zus. B+L (80%)

416.000 €

624.000 €

400.000 €

Gesamtausgaben

Vorlage FB 61/0046/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.06.2015

Seite: 4/6

Die Städtebauförderung ist in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In dem neuen
Programm bietet der Bund eine Förderung von 2/3 der Kosten an. Üblicherweise erhält die Stadt
Aachen bei der Städtebauförderung von Bund und Land zusammen eine Förderung in Höhe von 80%.
Das neue Bundesprogramm alleine würde für die Stadt Aachen eine Schlechterstellung bedeuten.
Deshalb soll mit dem Land über einen Ausgleich bis zur Förderquote von 80 %, das wären 13,3 %,
verhandelt werden. Je nachdem, ob das Land sich an der Finanzierung beteiligt, ergeben sich
verschiedene Höhen der kommunalen Eigenbeteiligung.
Finanzielle Auswirkungen
Das Förderprojekt startet im Haushaltsjahr 2015 mit der Baumaßnahme „Hof“.
Die Baukosten für die Maßnahme „Hof“ belaufen sich auf ca. 520.000,- €.
Im Haushaltsjahr 2015 sind für die Umsetzung der Maßnahme keine Mittel eingeplant.
Durch die Förderung durch den Bund ist mit Einnahmen i. H. v. 346.700,- € zu planen, die für die
Umsetzung der Maßnahme benötigt werden können.
Die Förderung ist daher unter dem investiven PSP-Element 5-120102-000-05900-300-1 „Hof“ mit
Einnahmen i. H. v. 309.500,- € und unter dem konsumtiven PSP-Element 4-120102-029-6 „Hof“ mit
Einnahmen i. H. v. 37.200,- € einzuplanen.
Der Differenzbetrag zwischen den Baukosten und den Fördereinnahmen i. H. v. 173.300,- € soll aus
dem investiven PSP-Element 5-120102-000-06000-300-1 „Krämerstraße“ sowie dem konsumtiven
PSP- Element 4-120102-030-2 „Krämerstraße“ gedeckt werden, da die Maßnahme erst im Anschluss
an die Baumaßnahme Hof im Haushaltsjahr 2015 begonnen wird.
Unter dem investiven PSP-Element 5-120102-000-05900-300-1 „Hof“ stehen somit Mittel i. H. v.
464.200,- € und unter dem konsumtiven PSP-Element 4-120102-029-6 „Hof“ Mittel i. H. v. 81.800,- €
für die Umsetzung der Maßnahme bereit.
Die bereits einplanten Mittel im Haushalt 2016 werden für die Baumaßnahme „Hof“ nicht mehr
benötigt.
Im Haushaltsjahr 2016 soll die Baumaßnahme „Krämerstraße“ umgesetzt werden.
Die Baukosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 780.000,- €.
Zur Umsetzung der Baumaßnahme werden investive Mittel i. H. v. 713.800,- € und konsumtive Mittel i.
H. v. 66.200,- € benötigt.
Des Weiteren ist im Haushaltsjahr 2016 mit Förderungen i. H. v. 520.000,- € zu rechnen.
Die Förderung ist daher unter dem investiven PSP-Element 5-120102-000-06000-300-1
„Krämerstraße“ mit Einnahmen i. H. v. 475.900,- € und unter dem konsumtiven PSP-Element 4120102-030-2 „Krämerstraße“ mit Einnahmen i. H. v. 44.200,- € einzuplanen.
Vorlage FB 61/0046/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.06.2015

Seite: 5/6

Der Differenzbetrag zwischen den Baukosten und den Fördereinnahmen i. H. v. 260.000,- € soll aus
dem investiven PSP-Element 5-120102-000-05900-300-1 „Hof“ sowie dem konsumtiven PSPElement 4-120102-029-6 „Hof“ gedeckt werden, da die Baumaßnahme Hof auf das Haushaltsjahr
2015 vorgezogen wurde und die eingeplanten Mittel im Haushaltsjahr 2016 nicht mehr benötigt
werden.
Die Baumaßnahme „Rethelstraße_Hühnerdieb“ soll im Haushaltsjahr 2017 umgesetzt werden und es
wird mit Baukosten i. H. v. 500.000,- € gerechnet.
Zur Umsetzung der Baumaßnahme werden investive Mittel i. H. v. 455.000,- € und konsumtive Mittel i.
H. v. 45.000,- € benötigt.
Unter dem investiven PSP-Element 5-120102-000-06100-300-1 „Rethelstraße_Hühnerdieb“ sind
bereits Mittel i. H. v. 460.800,- € und unter dem konsumtiven PSP-Element 4-120102-031-9
„Rethelstraße_Hühnerdieb“ Mittel i. H. v. 43.200,- € eingeplant.
Des Weiteren sind Fördermittel i. H. v. 333.400,- € (investiv 303.400,- €/ konsumtiv 30.000,- €)
einzuplanen.
Der Differenzbetrag zwischen den bereits im Rahmen der mittelfristigen Haushaltsplanung 2014 ff.
eingeplanten Mittel und den neu einzuplanenden Mittel i. H. v. 20.000,- € soll durch die
Fördereinnahmen gedeckt werden, so dass unter dem investiven PSP-Element 5-120102-000-06100300-1 „Rethelstraße_Hühnerdieb“ jetzt Mittel i. H. v. 455.000,- € und unter dem konsumtiven PSPElement 4-120102-031-9 „Rethelstraße_Hühnerdieb“ Mittel i. H. v. 70.000,- € zur Umsetzung der
Maßnahme zur Verfügung stehen.

Die Änderungen zum Haushalt 2015 ff. werden im Rahmen der Veränderungsnachweisung
durchgeführt.
Alle Änderungen im Haushalt 2015 ff. gelten vorbehaltlich der Genehmigung durch den Rat sowie der
Bezirksregierung.
Die Verhandlungen über die Landesförderung laufen noch. Die Landesförderung wurde daher nicht
berücksichtigt.
Sollte die Landesregierung der Förderung zustimmen, ist mit weiteren Einnahmen in Höhe von 13,3 %
der jeweiligen Bausumme zu rechnen.
Anlage/n:
Mitteilung der Verwaltung PLA 28.08.2014
Lageplan mit Ausbaustufen
Kostenansätze zum Finanzierungs- und Zeitplan

Vorlage FB 61/0046/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.06.2015

Seite: 6/6

Stadt Aachen
Der Oberbürgermeister

Datum: 16.09.2014
Bearbeitung: Dez. III / FB 61/50

Mitteilung der Verwaltung
für die Sitzung des Planungsausschusses am 28.08.2014

Projektanmeldung der Stadt Aachen zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des
Städtebaus

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat einen Projektaufruf
gestartet, in dessen Rahmen sich insbesondere Kommunen mit national oder international
wahrnehmbaren, größeren städtebaulichen Projekten bewerben können. Das Programm - von 2014
bis 2018 laufend - schließt an das von 2009 bis 2014 eingesetzte Projekt zur Förderung der
Welterbestätten an (KP 1). Im Rahmen dieses Projektes konnte die Stadt Aachen u.a. den Stadtraum
am Katschhof, in der Ritter-Chorus-Straße und in der Johannes-Paul II.-Straße so umbauen, dass ein
qualitativer Sprung geglückt ist.
Das neue Programm schließt unmittelbar an das erste an. Bereits in der Antragstellung zum ersten
Programm hatte die Stadt den Raum um das Welterbe Dom zu Aachen größer gefasst als die
Förderung bewilligte wurde. Dem erweiterten Pfalzbezirk lassen sich die Krämerstraße, der Hof, die
Rethelstraße und die Flächen rund um den Hühnermarkt - baugeschichtlich belegt - zuordnen. Der
Bund hatte in Bezug auf diese Straßenräume wegen des Budgets von KP1 auf die
Städtebauförderprogramme verwiesen. Folgerichtig hat die Verwaltung die Umgestaltung dieser
Straßen in das in Arbeit befindliche Innenstadtkonzept 2022 aufgenommen. Im neuen
Haushaltsentwurf sind bereits Ansätze für die Jahre 2016 und 2017 vorgesehen. In Vorgesprächen
zur Förderung des Innenstadtkonzeptes 2022 hat das Land auf die nun Mitte August vorgelegte
Ausschreibung des neuen Bundesprogramms verwiesen.

Die Verwaltung beabsichtigt die benannten Straßen- und Platzräume beim Bund anzumelden, um die
Fördermittel zu erlangen. Damit verbunden ist ein enger Zeitplan:
Zum 22. September 2014 müssen die Antragsunterlagen beim Bund vorliegen, bereits am 11.
September zur Prüfung beim Land. Die Beschlussfassung der Ratsgremien kann nachgereicht
werden; bereits im Haushaltsjahr 2015 ist ein Ansatz vorzusehen. Die Verwaltung wird in den
nächsten Planungsausschuss eine entsprechende Vorlage einbringen. Im November entscheidet ein
Expertengremium im Auftrag des Bundes darüber, wer ins Programm aufgenommen wird.
Die Verwaltung hat bereits Vorgespräche mit der begutachtenden Bundesbehörde geführt. Diese
zeigte sich nicht nur sehr positiv beeindruckt über das bereits geleistete, sondern sah auch deutlich
die Anschlussfähigkeit. Mit dem Gestaltungskanon, der aus dem Wettbewerb zum ersten Programm
entwickelt wurde, ist eine optimale Grundlage zur einheitlichen Gestaltung des Kerns von Aachen
gelegt. Gleichzeitig wurde ein sowohl komfortables als auch attraktives Umgehen mit den
Anforderungen des barrierefreien Bauens entwickelt. Die gute Begehbarkeit des geschnittenen

Pflasters z.B. spricht für sich. Diese Gestaltungsweise soll auch in den nun anstehenden Stadträumen
angewandt werden. Die heutigen Defizite sowohl was den Komfort, die Barrierefreiheit als auch die
Gestaltung der Flächen betrifft sind augenscheinlich. So hat die SPD Fraktion 2013 auf das „traurige
Bild“ der Krämerstraße verwiesen und den Antrag gestellt „zeitnah Lösungsvorschläge für eine
Verbesserung des baulichen Zustands der Krämerstraße zu unterbreiten“. Bei den fraglichen Straßen
steht die Kanalerneuerung an. Deshalb muss diese mit der sie begleitenden Archäologie vorlaufen.
Da die Kanalarbeiten im Hof bereits im Gange sind, rückt der Hof in der Prioritätenfolge nach vorne.
Es würden dann die Krämerstraße mit dem oberen Platzbereich und danach Rethelstraße,
Rommelsgasse und ein Teil des Hühnermarktes folgen (siehe Planskizze).
Das Bundesprogramm setzt bereits auf einen Beginn der Baumaßnahmen in 2015, das wäre
technisch möglich. Die detaillierten Kosten und erforderlichen Anpassungen im Haushaltsplan werden
Bestandteil der Vorlage sein.
Das Bundesprogramm legt besonderen Wert auf eine überdurchschnittliche Qualität hinsichtlich
Bürgerbeteiligung, Städtebau und Baukultur. Die Stadt Aachen hat mit den Maßnahmen zum ersten
Förderprogramm bewiesen, dass sie diese Ansprüche sehr gut zu erfüllen vermag.

FB 61/50 10.09.2014

Kostenansätze zum Finanzierungs- und Zeitplan
Komplettierung Pfalzbereich Aachen
Stufe

Zeit Bereich

1

2015

Hof 1 + Rommeslsgasse +
Öffentlichkeitsarbeit + Archäologisches
Fenster

2

2016

Hühnerdieb + Krämerstraße +
Puppenbrunnen + Öffentlichkeitsarbeit +
Archäologisches Fenster (optional)

3

2017

Rethelstraße + Hühnermarkt 1

Fläche qm

Bau- und
Planungskosten
420€ /qm*

brutto
Baukosten €

nach
2018

420

337.680

80.400

418.080

60.000

25.000

503.080

520.000

1.248

420

524.160

124.800

648.960

60.000

25.000

733.960

780.000

829

420

348.180

82.900

431.080

25.000

456.080

500.000

1.210.020

288.100

1.498.120

75.000

1.693.120

1.800.000

Hof 2 + Hühnermarkt 2 + Romaneygasse + 1.237
Körbergasse
Gesamt Fläche qm

Gesamt
Öffentlich- Kommunikation/KomGesamtkosten € brutto Gesamtkosten
Baukosten € keitsarbeit pensation für die
inkl. Baukostenindex
+ Arch.
Gewerbetreibenden und
3%/Jahr €
Fenster € Anwohner

804

Summe Stufen 1-3

mögl.
Ergänzungen

Archäologie
100€ /qm

4.118

* enthält einen Zuschlag von 30 € auf Grund der schwierigen / beengten Situation in Geschäftslagen (halbseitiger Bau u.ä. erforderlich)
Durchschnttlicher Baukostenindex lt. statistischem Bundesamt für Tiefbau im Zeitraum 2010 bis 2014 = 3% pro Jahr

120.000