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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 61/0070/WP17
öffentlich
10.10.2014
Dez. III / FB 61/80

Breitbendenstraße / Einmündung Müselterweg, Verkehrssituation
Einwohnerfragestunde in der Sitzung BV Aachen-Eilendorf vom
05.11.2013
Ortstermin mit Anwohnern und Bezirksvertretern am 16.01.2014
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

29.10.2014

B2

Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis,
wonach die Verkehrsverhältnisse im Bereich Breitbendenstraße / Minikreisel Müselterweg
grundsätzlich mit anderen Straßen in Tempo 30-Zonen vergleichbar sind. Um die bei der Messung
festgestellten Spitzenwerte einzudämmen, wird die Verwaltung durch gelegentliche
Geschwindigkeitsmessungen auf das Fahrverhalten Einfluss nehmen. Parallel wird die Verwaltung die
Markierung wechselseitiger Parkstreifen im Teilstück der Breitbendenstraße zwischen Haus 79 und
Müselterweg zur optischen Einengung des Fahrbahnverlaufes einplanen.

Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen

Ausdruck vom: 24.11.2014

Seite: 1/3

Erläuterungen:
In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf am 05.11.2013 haben sowohl ein Anwohner als
auch Herr Weber für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das von ihnen beobachtete
Kurvenschneiden im Minikreisel Breitbendenstraße / Müselterweg beklagt und um Maßnahmen zur
Behebung dieses Fehlverhaltens gebeten. In der Sitzung beschloss die Bezirksvertretung einen
zeitnahen Ortstermin zwischen Verwaltung, Politik und Anwohner.
Dieser Ortstermin wurde am 16.01.2014 unter Beteiligung der festgelegten Personenkreise
durchgeführt. Bezüglich des Wunsches auf bauliche Verdeutlichung des gesetzlich festgelegten
Fahrverhaltens im Minikreisverkehr Müselterweg hat die Verwaltung dargelegt, dass der Minikreisel
ausdrücklich überfahrbar gestaltet werden musste, um den abbiegenden Müllfahrzeugen oder
Rettungswagen das Linksabbiegen in allen Richtungen zu ermöglichen. Es gibt keinen Punkt in der
Kreisverkehrsmitte, der im täglichen Verkehr nicht zum Überfahren benötigt wird. Insofern fällt eine
bauliche Umgestaltung des Kreises aus. Eine Entfernung des Kreisels zur Schaffung einer normalen
Rechts-vor-Links-Einmündung ist ebenfalls wirtschaftlich unvertretbar, da der Kreisel seinerzeit auf
ausdrücklichen Wunsch der Anwohner mit zusätzlichem finanziellem Aufwand dort geschaffen wurde.
Da im Rahmen dieses Ortstermins von mehreren Anwohnern immer wieder das unangemessene
Geschwindigkeitsverhalten vieler Autofahrer thematisiert wurde, hat sich die Verwaltung bereit erklärt,
das Verkehrsaufkommen sowie die gefahrenen Geschwindigkeiten durch eine Permanenterfassung
über mehrere Tage zu ermitteln. Das entsprechende Erfassungsgerät wurde an einer Laterne vor
Haus Breitbendenstraße 83 in der Zeit vom 07.03. bis 18.03.2014 angebracht und erfasste in 11
Tagen und Nächsten insgesamt 12.919 Kraftfahrzeuge in beiden Fahrtrichtungen (= 1.149 pro Tag).
Die Durchschnittsgeschwindigkeit aller Fahrzeuge lag bei 34 km/h, 75,9 % der erfassten Fahrzeuge
fuhren im für Tempo 30-Zonen eingeräumten Toleranzbereich von bis zu 39 km/h und 24,1 % 40 km/h
und schneller.
Da insgesamt unstrittig ist, dass die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in fast allen
Tempo-30- Zonen von vielen Ziel- und Quellverkehren nicht punktgenau eingehalten wird, hält die
Verwaltung eine Toleranzgrenze bis 39 km/h für noch akzeptabel.
Um die in den jeweiligen Tempo 30-Zonen ermittelten Geschwindigkeitsniveaus miteinander
vergleichen und die Notwendigkeit von Maßnahmen einstufen zu können, hat die Verwaltung folgende
Grenzwerte für sich festgelegt:
-

Bis zu 25 % Überschreitung über 40 km/h:
Zweifellos ordnungswidrig, aber noch in einem akzeptablen Bereich, da in allen Tempo 30-Straßen
Geschwindigkeitsüberschreitungen auftreten und nicht überall in jeder Straße zusätzliche
Maßnahmen ergriffen werden können.

-

Überschreitungsanteil von 25 – 40 % aller gemessenen Fahrzeuge über 40 km/h:
Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen und sonstigen Ahndungen zunächst ohne parallele
Baumaßnahmen.

Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen

Ausdruck vom: 24.11.2014

Seite: 2/3

-

Überschreitungsanteil von mehr als 40 % über 40 km/h:
Planung und Verwirklichung markierungstechnischer oder kleinerer baulicher Maßnahmen zur
Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit zusätzlich zu den Geschwindigkeitskontrollen.

Die im März 2014 durchgeführte Geschwindigkeitserfassung ergab einen Überschreitungsanteil von
24,1 % über 40 km/h, der grundsätzlich in der unteren Kategorie und somit im mit allen anderen
Straßen in Aachener Tempo 30-Zonen vergleichbaren Segment liegt. Aus diesem Wert heraus würde
die Verwaltung zunächst keinen Handlungsbedarf für die Breitbendenstraße zwischen Haus 79 und
Müselterweg herauslesen. Auch die Spitzengeschwindigkeiten in den einzelnen kumulierten
Tagesstunden mit 49 – 68 km/h bei bis zu 700 Kfz pro Stunde sind gemessen am Ausbauzustand der
Straße mit begleitenden Gehwegen keine besorgniserregenden Fahrgeschwindigkeiten. Lediglich die
ermittelten Höchstwerte von 105 km/h eines Autofahrers gegen 15.00 Uhr, 91 km/h eines Autofahrers
gegen 9.00 Uhr sowie 82 km/h eines Verkehrsteilnehmers gegen 7.00 Uhr morgens stechen aus dem
Gesamtergebnis negativ hervor. Auch wenn es nur 3 von insgesamt 12.919 erfassten Kraftfahrzeugen
mit derart überhöhten Geschwindigkeiten waren, so ist die Verwaltung bereit, den Messwagen des
städtischen Ordnungsamtes temporär in diesem Straßenstück einzusetzen und so durch seine
Präsenz und die nach allen Erfahrungen schnell sich bei den Anwohnern herumsprechenden
Kontrollen geschwindigkeitsdämpfend einzuwirken.
Parallel hierzu bietet die Verwaltung an, ausnahmsweise für Tempo 30-Zonen in der
Breitbendenstraße vor den Häusern 81/83 sowie 92/96 zwei wechselseitige Fahrbahnrandparkstreifen
aufzumarkieren. Die Straßenverkehrsordnung legt generell für Tempo 30-Zonen fest, dass
Fahrbahnmarkierungen entbehrlich sind und somit unterbleiben sollen. Die Anwohner haben bereits
jetzt die Möglichkeit, durch eigenes wechselseitiges Parken die erstrebenswerte
Geschwindigkeitsreduzierung zu unterstützen. Die nunmehr vorgeschlagenen
Parkstreifenmarkierungen sollen die Anwohner in diesem Unterfangen unterstützen. Wegen der
zahlreichen noch ausstehenden Markierungsaufträge mit teilweise deutlich höherer verkehrlicher
Bedeutung kann jedoch eine Realisierung noch einige Zeit dauern.
Darüber hinausgehende Maßnahmen für die Breitbendenstraße sind wegen der in allen Tempo 30Zonen ähnlich registrierten Geschwindigkeitssituationen nicht zu vertreten.

Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen

Ausdruck vom: 24.11.2014

Seite: 3/3