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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Aachener Stadtbetrieb
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

E 18/0004/WP17
öffentlich
14.08.2014

Einführung einer erweiterten Elektro- und
Elektronikaltgerätesammlung im Stadtgebiet Aachen
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

09.09.2014

BAASt

Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur
Kenntnis und beauftragt den Aachener Stadtbetrieb eine erweiterte Elektro- und
Elektronikaltgerätesammlung über Depotcontainer einzuführen. Hierbei ist ein Kauf der
Depotcontainer vorgesehen. Des Weiteren wird empfohlen, die Sammelleistung auszuschreiben und
so von der Option einer eigenständigen Durchführung der Elektrogerätesammlung gegebenenfalls zu
einem späteren Zeitpunkt Gebrauch machen zu können. Die hierfür erforderlichen Schritte sind in die
Wege zu leiten.

Vorlage E 18/0004/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.09.2014

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Erläuterungen:
Bereits in der Sitzung des Betriebsausschusses vom 13.05.2014 hat der Aachener Stadtbetrieb die
Einführung einer erweiterten Elektro- und Elektronikaltgerätesammlung im Stadtgebiet Aachen
vorgestellt. Der Aachener Stadtbetrieb wurde daraufhin beauftragt, die unterschiedlichen
Möglichkeiten der Elektroaltgerätesammlung, vor allem in Bezug auf die Kosten, zu untersuchen. Im
Folgenden erfolgt eine Gegenüberstellung unterschiedlicher Möglichkeiten zur Erweiterung der
Elektro- und Elektronikaltgerätesammlung und es wird eine Empfehlung für das Sammelsystem
ausgesprochen.
1. Ausgangslage
In den letzten Jahren wurden in Deutschland jährlich 22 kg/E Elektro- und Elektronikaltgeräte in
Verkehr gebracht. Wie in der Sitzung des Betriebsausschusses vom 13.05.2014 problematisiert, lag
die Sammelquote an Elektro- und Elektronikaltgeräten in der Stadt Aachen im Jahr 2013 bei lediglich
3,24 kg/E. Zurzeit wird gesetzlich eine Sammelquote von mindestens 4 kg/E jährlich vorgeschrieben.
Illegale Einsammlung, insbesondere der Großgeräte, unzureichend geeignete und komfortable
Erfassungssysteme in der Stadt Aachen sowie möglicherweise Unkenntnis über die bestehenden
Entsorgungsmöglichkeiten sind ursächlich für die geringe Erfassungsmenge.
Das bestehende Elektro- und Elektronikaltgerätegesetz muss aufgrund europarechtlicher Regelungen
von der Bundesregierung überarbeitet werden. Ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) liegt vor. Die wichtigste Änderung ist die in
den nächsten Jahren deutlich steigende Zielmenge bei der Erfassung von Elektroaltgeräten. Zur
Erreichung dieser Mengenziele ist ein erweitertes Serviceangebot an Abgabemöglichkeiten für die
Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen erforderlich. Diese Leistung ist durch bislang nicht
generierte Erlöse aus der Verwertung der gesammelten Elektroaltgeräte zu finanzieren.
Um die Erfassungsmenge, insbesondere bei den Elektrokleingeräten, zu steigern, beabsichtigt der
Aachener Stadtbetrieb eine stadtweite Depot-Containersammlung einzuführen. Neben der Sammlung
von Elektro- und Elektronikkleingeräte über Depot-Container bietet es sich an mit diesem System
gleichzeitig Kleinmetalle zu sammeln.
2. Rechtslage
2.1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Das KrWG vom 24. Februar 2012 fordert in § 14 Abs. 2 ab dem 01. Januar 2020 eine Recyclingquote
der Siedlungsabfälle von 65 Prozent. Da für die Stadt Aachen die Quote im Jahr 2013 bei ca. 59
Prozent lag, sind zusätzliche Anstrengungen zu unternehmen, um die für das Jahr 2020 geforderte
Quote zu erreichen.
2.2 Elektroaltgeräte
Das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und
Elektronikaltgeräten sind im Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16. März 2005 (ElektroG)
geregelt.
Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung EAR) ist die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im
Sinne des ElektroG. Dabei ist die Stiftung EAR vom Umweltbundesamt mit hoheitlichen Aufgaben
Vorlage E 18/0004/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.09.2014

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betraut und registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten. Außerdem koordiniert sie die
Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den Übergabestellen der
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.
Durch die Erfüllung nachfolgender Aufgaben, sichert die Stiftung EAR die wettbewerbsgerechte
Umsetzung des ElektroG:


Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen



Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten



Koordinierung der Bereitstellung der Sammelbehälter und der Altgeräte-Abholung bei den
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern



Meldung der jährlichen Mengenströme an das Umweltbundesamt



Gewährleistung, dass alle registrierten Hersteller zu gleichen Bedingungen an der internen
Regelsetzung mitwirken können



Identifizierung von Trittbrettfahrern und deren Meldung an das Umweltbundesamt

Die Stiftung EAR nimmt allerdings keine operativen Tätigkeiten wahr. Zu diesen operativen Aufgaben
zählen die Elektroaltgeräterücknahme und –entsorgung oder Logistik, die Sortierung, die Demontage
sowie das Recycling. Hierbei kommt die sogenannte geteilte Produktverantwortung zum Tragen. Das
bedeutet, dass die Kommunen für die Sammlung und die Hersteller für die Verwertung verantwortlich
sind.
Somit haben die für die Einsammlung zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE)
Sammelstellen einzurichten, an denen Altgeräte aus privaten Haushalten und aus Gewerbebetrieben
angeliefert werden können (Bringsystem). Weiterhin verpflichtet dieses Gesetz den öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger Übergabestellen bereitzustellen. An diesen Übergabestellen werden
die durch den örE gesammelten Elektroaltgeräte an den zur Verwertung bzw. Entsorgung
verpflichteten Hersteller übergeben. Die Stiftung EAR koordiniert dabei welche Hersteller die
Elektroaltgeräte an den jeweiligen Übergabestellen der einzelnen Kommunen abzuholen haben.
Weiterhin bietet das ElektroG dem örE die Möglichkeit die gesamten Altgeräte einer Sammelgruppe
(SG) in Eigenverantwortung zu verwerten bzw. zu entsorgen. Dies ist der Stiftung EAR rechtzeitig
anzuzeigen. Dieser Vorgang wird als Optierung bezeichnet.
Am 13. August 2013 ist die Richtlinie 20/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04.
Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte in Kraft getreten.
Diese Richtlinie ist bis zum 14. Februar 2014 in nationales Recht umzusetzen. Hierzu hat das BMUB
einen Referentenentwurf vorgelegt. Dieser sieht in den nächsten Jahren steigende Zielmengen der zu
erfassenden Elektro- und Elektronikaltgeräte vor und weitet die Pflichten des öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger deutlich aus.
Gemäß § 10 sind bis zum 31. Dezember 2015 mindestens 4 kg Elektro- und Elektronikaltgeräte je
Einwohner zu erfassen. Ab dem 01. Januar 2016 steigt das Sammelziel auf mindestens 45 % und ab
2019 auf mindestens 65 % der in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikaltgeräte. Dies bedeutet,
bezogen auf die unter Punkt 1 genannten jährlich 22 kg/E in Verkehr gebrachten Elektroaltgeräte in
Deutschland, eine Sammelmenge von etwa 10 kg/E/a ab dem 01. Januar 2016 sowie ca. 14 kg/E/a ab
dem Jahr 01. Januar 2019. Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Anforderungen an die Sammlung in
den nächsten Jahren deutlich ansteigen werden. Nach dem Referentenentwurf werden auch die
Händler zur Rücknahme verpflichtet, sodass nicht nur der örE, sondern auch der Handel zukünftig in
die Verantwortung gezogen wird die geforderten Sammelquoten zu erreichen.
Vorlage E 18/0004/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.09.2014

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2.3 Metalle
Ab dem 01.01.2015 fordert § 14 KrWG Metallabfälle getrennt zu sammeln, soweit dies technisch
möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.
3. Situation im Stadtgebiet
3.1 Elektroaltgeräte
Elektro- und Elektronikaltgeräte werden im Stadtgebiet Aachen bislang über folgende Systeme
eingesammelt:

Sammelgruppe

Menge in 2013

Sammlung

[t]
SG 1 Elektrische
Haushaltsgroßgeräte
SG 2 Kühlgeräte

11,69
251,53

SG 3 Geräte der Informations- und
Telekommunikationstechnik

Straßensammlung
Straßensammlung
Straßensammlung, Recyclinghöfe,

328,91

Kompostcontainer und
Schadstoffmobil

SG 4 Gasentladungslampen
SG 5 Elektrische und elektronische
Kleingeräte

Schadstoffmobil und stationäre

k.A.

Schadstoffsammlung

181,98

Recyclinghöfe, Kompostcontainer
und Schadstoffmobil

Der Aachener Stadtbetrieb hat für die Sammelgruppen 1 und 5 von der Optierung, wie unter Punkt 2.2
erläutert, Gebrauch gemacht. Diese optierten Mengen werden der gemeinnützigen Organisation
„Aachener Projektwerkstatt“ unentgeltlich überlassen. Bei eigener Vermarktung durch den ASB
würden die an die Projektwerkstatt optierten Mengen aus dem Jahr 2013 einen Erlös von etwa 15.845
Euro erzielen. Durch eine zusätzliche Optierung der Sammelgruppe 3 könnten mit den Mengen aus
dem Jahre 2013 für diese Sammelgruppe Erlöse in Höhe von etwa 13.815 Euro generiert werden.
Die Kalkulationsgrundlage der oben berechneten Erlöse basieren auf den aktuellen Marktpreisen von
Juli 2014, die in der Fachzeitschrift „EUWID – Recycling und Entsorgung“ veröffentlicht wurden. Bei
einer Ausschreibung könnten sich gegebenenfalls abweichende Erlöse ergeben.
Unabhängig von der Art der Sammlung bedeutet für den Aachener Stadtbetrieb eine
Eigenvermarktung in jedem Fall eine wirtschaftliche Verbesserung, da der derzeitige Aufwand für die
Sammlung und den Transport durch keinerlei Erlöse gegenfinanziert ist. Die Eigenvermarktung, die
durch die Optierung möglich ist, dient somit hauptsächlich der Minderung der Defizite.

Vorlage E 18/0004/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.09.2014

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3.2 Metalle
Zurzeit erfolgt die getrennte Sammlung von Metallabfällen über die drei Recyclinghöfe der Stadt
Aachen. Im Jahr 2013 wurden über dieses Sammelsystem ca. 320 Tonnen gesammelt. Hierbei
handelt es sich überwiegend um großteilige Metallabfälle. Für kleinteilige Metallabfälle wird bisher kein
gesondertes Erfassungssystem angeboten.
4. Einführung einer erweiterten Elektro- und Elektronikaltgerätesammlung mit gleichzeitiger
Erfassung von Altmetallen
Wie in der Sitzung des Betriebsausschusses am 13.05.2014 vom Aachener Stadtbetrieb vorgestellt,
wird der Aufbau eines sortenreinen und flächendeckenden Erfassungssystems über Depot-Container
für Elektrokleingeräte favorisiert. Eine Erweiterung des bestehenden Rücknahmekonzeptes der
Kommunen über Depotcontainer wird ebenfalls von den kommunalen Spitzenverbänden empfohlen.
Die Gründe für ein erweitertes Sammelsystem für Elektrokleingeräte sind nachfolgend aufgelistet:
-

Nachdem die geforderten Mengenziele (vgl. Punkt 2.2) mit den bisherigen Sammelsystemen
(vgl. Punkt 3.1) nur sehr schwer zu erreichen sind, soll mit einer Erweiterung dieser
Sammelstellen der Intentionen des Gesetzgebers nach höheren Recyclingquoten Rechnung
getragen werden. Ziel ist es dabei, die erfassten Elektro- und Elektronikaltgeräte möglichst
hochwertig zu verwerten.

-

Elektroaltgeräte enthalten sowohl seltene Wertstoffe als auch als Sonderabfall zu entsorgende
Bestandteile. Durch eine Verbesserung der Abgabemöglichkeiten können wertvolle Rohstoffe
zurückgewonnen sowie die enthaltenen Schadstoffe ordnungsgemäß entsorgt werden.

-

Elektro- und Elektronikaltgeräte aus den Privathaushalten unterliegen der Überlassungspflicht
an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Der Aachener Bevölkerung soll ein
kundenfreundliches Erfassungssystem - zusätzlich zu den bisherigen Systemen - angeboten
werden, dass unabhängig von Marktschwankungen in ganz Aachen besteht.

-

Mit einem eigenen Elektro- und Elektronikaltgeräteerfassungssystem soll auch dem
bestehenden “Wildwuchs” von illegalen Sammlungen und Beraubungen im Stadtgebiet Einhalt
geboten werden.

Um eine kundenfreundliche Flächendeckung zu gewährleisten, ist zunächst beabsichtigt, pro 6.000
Einwohner jeweils 1 Depot-Container aufzustellen. Folgt man dieser Betrachtungsweise, sind ca. 40
Depot-Container vorzugsweise in räumlichem Zusammenhang mit den bereits im Stadtgebiet
vorhandenen Depotcontainern für Altglas aufzustellen. Dies würde bedeuten, dass mengenmäßig
ungefähr an jedem sechsten Altglascontainer ein Depotcontainer für Elektroaltgeräte aufgestellt wird.
Die durch die Vermarktung der erfassten Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie der miterfassten
Metallabfälle erzielbaren Erlöse werden zur Minderung der Gesamtkosten eingesetzt.
Als Starttermin für die Durchführung der erweiterten Elektro- und Elektronikaltgerätesammlung ist
bedingt durch vorgegebene Fristen der Optierung frühestens der 01. April 2015 vorgesehen.
Vorlage E 18/0004/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.09.2014

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5. Erfassungssysteme und Kostenberechnung von Elektroaltgeräten und Altmetallen
5.1. Miterfassung von Altmetallen über Depotcontainer
Aufgrund von Erfahrungswerten anderer Kommunen mit einem ähnlichen Erfassungssystem schätzt
der Aachener Stadtbetrieb, dass jährlich etwa 0,4 kg/E Altmetalle zusätzlich erfasst werden können.
Dies entspricht einer jährlichen Sammelmenge an Altmetallen von etwa 100 Tonnen. Bei den heutigen
Marktpreisen von etwa 140 Euro je Tonne kann ein Erlös von ca. 14.000 Euro pro Jahr erzielt werden.
5.2. Gegenüberstellung der unterschiedlichen Sammelsysteme
Die unterschiedlichen Leistungen, die sich aus der Einführung eines Sammelsystems über
Depotcontainer ergeben, lassen sich in drei Bereiche einteilen:
1. Containerbereitstellung
2. Sammlung
3. Verwertung

→ in jedem Fall auszuschreiben

Der Aachener Stadtbetrieb hat drei unterschiedliche Möglichkeiten zur Organisation dieser
Tätigkeitsbereiche intern geprüft und deren Vor- und Nachteile, insbesondere in Bezug auf die Kosten
und Risiken, verglichen. Diese drei Möglichkeiten sind im Folgenden aufgelistet:
A. Aachener Stadtbetrieb führt die Containerbereitstellung und Sammlung durch; die Verwertung
wird vergeben.
B. Containerbereitstellung durch den ASB; Sammlung und Verwertung werden vergeben.
C. Die Stadt Aachen schließt sich dem Sammelsystem des ZEW in der Städteregion an.
Da dem Aachener Stadtbetrieb keinerlei Erfahrungswerte über die zu erwartende Sammelmenge
vorliegen, wurden diese mit Hilfe der Sammelmengen anderer Städte, die bereits Depotcontainer
eingeführt haben grob abgeschätzt. Die Stadt Soest erfasst über die Depotcontainer eine Menge von
1 kg/E/a. Nach Angaben der Stadt Wuppertal werden dort 2 kg/E/a gesammelt. Bei einer
konservativen Betrachtungsweise, bedeutet dies für die Stadt Aachen, dass eine Sammelmenge von
etwa 200 Tonnen pro Jahr über die Depotcontainer zu erwarten ist. Dies entspricht dann einer
Sammelmenge von etwa 1 kg/E/a. Durch die Summierung der etwa 100 Tonnen Altmetallen (vgl. 5.1),
ergibt sich eine Gesamtsammelmenge über die Depotcontainer von etwa 300 Tonnen pro Jahr.
Insgesamt ist bei einer Sammelmenge von 200 Tonnen Elektroaltgeräten sowie 100 Tonnen Altmetall
mit einem Verwertungserlös von etwa 39.000 Euro pro Jahr zu rechnen. Kalkulationsgrundlage dieser
Erlöse sind wie unter Punkt 3.1 die aktuellen Marktpreise für Juli 2014 aus der Fachzeitschrift
„EUWID“. Diese Erlöse unterliegen marktabhängigen Schwankungen, sodass sich bei einer
Ausschreibung der Verwertung abweichende Erlöse ergeben können.
Den Verwertungserlösen stehen die Kosten für die Containerbeschaffung, die Sammlung sowie den
Overhead entgegen. Die Kosten für die Sammlung bei den Varianten A und B wurden für eine
zweiwöchentliche Leerung berechnet, da das Angebot des ZEW (Variante C) ebenfalls eine
zweiwöchentliche Leerung vorsieht. Bei eigener Sammlung werden sich der Sammelaufwand und
damit die Sammelkosten wahrscheinlich reduzieren, da eine sich auf die einstellenden
Erfahrungswerte angepasste Tourenplanung möglich ist. Dies ist ebenfalls bei der Ausschreibung der
Sammlung (Variante B) zu erwarten, da die Kosten pro Leerung abgerechnet werden. Die
Sammelkosten bei der Variante B von 31.000 Euro basieren auf einem unverbindlich übermittelten

Vorlage E 18/0004/WP17 der Stadt Aachen

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Infoangebot. Die tatsächlichen Kosten bleiben der noch durchzuführenden Ausschreibung
vorbehalten.
Bei der Vergabe der Sammelleistung (Variante B) hätte der Aachener Stadtbetrieb nicht das
unternehmerische Risiko zu tragen, falls das eingeführte Sammelsystem nicht den gewünschten
Erfolg in Bezug auf die Erhöhung der Sammelquote erfüllt. Gleichwohl ist es möglich, dass das
Ergebnis der Ausschreibung nicht kostenneutral für den Aachener Stadtbetrieb sein wird.
Der Overhead bei der Variante C beläuft sich auf lediglich 5.000 Euro pro Jahr, da die
Öffentlichkeitsarbeit ebenfalls durch den ZEW betrieben wird und somit bereits im Angebotspreis
enthalten ist.
Die Ergebnisse sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt.

Containerbereitstellung

Sammlung

Overhead

Verwertungserlös

Gesamtkosten

Kauf

2-wöchentl.

Sondernutzung /
Öffentlichkeitsarbeit

300 t/a

300 t/a

[€/a]

[€/a]

[€/a]

[€/a]

[€/a]

[€/Container]

A.

6.664

53.600

10.000

-39.000

31.300

783

B.

6.664

31.000

10.000

-39.000

8.700

218

C.

inkl.

inkl.

5.000

inkl.

39.000

975

6. Ergebnis
Die Gegenüberstellung der unterschiedlichen Sammelstrukturen führt zu dem Ergebnis, dass der
Aachener Stadtbetrieb die Variante B (Containerbereitstellung durch den ASB; Sammlung, Umladung
/ Sortierung und Verwertung werden vergeben) empfiehlt. Ein Vorteil der Ausschreibung der
Sammelleistung ist, dass der Aachener Stadtbetrieb über den Ausschreibungszeitraum Erfahrungen
über die Entwicklung der generierten Mengen sammeln kann. Außerdem besteht zurzeit durch die
noch nicht verabschiedete Novelle des ElektroG Rechtsunsicherheit in wesentlichen Punkten
(Optierungszeitraum, Mengenmeldung, Rücknahmeverpflichtung des Handels, Neustrukturierung der
Sammelgruppen).
Bei eigener Durchführung der Sammlung müsste der Aachener Stadtbetrieb die hierfür benötigten
Ressourcen in Bezug auf Personal, Fahrzeug und Technik zur Verfügung stellen. Die hierbei
entstehenden Kosten belaufen sich auf etwa 53.600 Euro im Jahr.
Insgesamt hält der Aachener Stadtbetrieb es daher für sinnvoll die Depotcontainer zu kaufen und die
Sammelleistung sowie die Umladung / Sortierung und die Verwertung auszuschreiben und so von der
Option einer eigenständigen Durchführung der Elektroaltgerätesammlung gegebenenfalls zu einem
späteren Zeitpunkt Gebrauch machen zu können.
Über die Strategie selbst, sowie über dabei gemeinsam generierbare Synergien für die
Entsorgungsregion insgesamt bis hin zu der Frage nach den Möglichkeiten einer gemeinsamen
Beschaffung von Depotcontainern haben mit dem ZEW und der AWA GmbH intensive Gespräche
stattgefunden und werden im weiteren auch engmaschig fortgeführt.
Auf die ergänzenden Erläuterungen in der Sitzung wird im Übrigen verwiesen.

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