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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Finanzsteuerung
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 20/0007/WP17
öffentlich
18.09.2014
Kolobajew, Wolfgng

Benehmensherstellung zur Festsetzung der Regionsumlage
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

30.09.2014

FA

Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

In Vertretung:

(Grehling)

Vorlage FB 20/0007/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 30.09.2014

Seite: 1/10

finanzielle Auswirkungen

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

Gesamtbedarf (alt)

20xx ff.

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /
-

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterun
g

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

20xx ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
Verschlechterun

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

g

Für den Haushalt 2014 ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Die finanziellen Auswirkungen
auf den Haushalt 2015 und Folgejahre werden in den nachstehenden Erläuterungen dargestellt.

Vorlage FB 20/0007/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 30.09.2014

Seite: 2/10

Erläuterungen:
Veranlassung / Rechtslage
Für die Städteregion gelten weitgehend die Regelungen der Kreisordnung für das Land NordrheinWestfalen (KrO NRW). Für die haushaltswirtschaftliche Betätigung hat der Landtag des Landes NRW
am 18.09.2012 das „Gesetz über die Genehmigung der Kreisumlage und anderer Umlagen“
(Umlagegenehmigungsgesetz – UmlGenehmG NRW) verabschiedet. Mit diesem Gesetz wurden die
Beteiligungsrechte der kreisangehörigen Gemeinden in § 55 der KrO NRW neu geregelt. Nach der
Neufassung lautet diese Bestimmung nunmehr wie folgt:
(1) Die Festsetzung der Kreisumlage erfolgt im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden.
Das Benehmen ist 6 Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten.
(2) Stellungnahmen der kreisangehörigen Gemeinden im Rahmen der Benehmensherstellung
werden dem Kreistag mit der Zuleitung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit ihren
Anlagen zur Kenntnis gegeben. Den Gemeinden ist auf Wunsch Gelegenheit zur Anhörung zu
geben. Über Einwendungen der Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung.
Der Kreis teilt ihnen das Beratungsergebnis und dessen Begründung mit.
Nach der zuvor geltenden Fassung dieser Norm waren die Gemeinden bei der Aufstellung der
Haushaltssatzung und ihren Anlagen in geeigneter Weise zu beteiligen. Ihnen war Gelegenheit zu
geben, zu allen Inhalten der Haushaltssatzung und ihren Anlagen, insbesondere zur vorgesehenen
Höhe des Umlagesatzes, Stellung zu nehmen.
Mit der Neufassung beabsichtigt der Landesgesetzgeber eine praktikable, verfahrenstechnische
Verdichtung des Beteiligungsverfahrens zwischen Kreis und kreisangehörigen Gemeinden. Durch die
frühzeitige Beteiligung können die Gemeinden noch in der Planungsphase zur Aufstellung des
Haushaltsentwurfes Stellung nehmen und damit auf die noch nicht festgelegte Willensbildung der
Kreisverwaltung (hier: Städteregionsverwaltung) einwirken.
Gegenstand der Benehmensherstellung ist hierbei nicht die Festsetzung der Kreisumlage durch
Bescheid im Einzelfall, sondern die Bestimmung des Umlagesatzes für die Kreis- bzw.
Regionsumlage.
Die Frage, ob die Stellungnahme der Stadt im Benehmensverfahren in die Zuständigkeit des
Oberbürgermeisters oder in die des Rates bzw. Finanzausschusses fällt, ist gesetzlich nicht geregelt
und bisher rechtlich auch nicht abschließend geklärt. In Übereinstimmung mit der hierzu bisher
vorliegenden Fachliteratur geht die Verwaltung davon aus, dass es sich um ein einfaches Geschäft
der laufenden Verwaltung handelt.
Wegen der erheblichen Bedeutung der Regionsumlage für den städtischen Haushalt ist die
Verwaltung gleichwohl der Auffassung, dass auch eine Unterrichtung der politischen Gremien erfolgen
sollte. Aus terminlichen Gründen (siehe nachstehend) erfolgt diese Einbindung vorliegend nicht im Rat

Vorlage FB 20/0007/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 30.09.2014

Seite: 3/10

der Stadt, dessen nächste Sitzung planmäßig am 22.10.2014 terminiert ist, sondern im
Finanzausschuss.
Einleitung des Verfahrens / Eckpunkte zum städteregionalen Haushalt
Mit Schreiben vom 01.09.2014 (Zugang hier am 03.09.2014) teilt die Städteregion mit, dass die
Feststellung des Haushaltsentwurfs 2015/2016 dort für den 20.10.2014 vorgesehen ist.
Mit diesem Schreiben sowie einem beigefügten Eckpunktepapier zu den Haushaltsdaten (siehe
Anlage) leitet die Städteregion das Benehmensverfahren nach § 55 KrO ein. Danach haben die Stadt
Aachen und die übrigen regionsangehörigen Gemeinden bis zum 14.10.2014 Gelegenheit, zu den
wesentlichen Daten des Haushaltsentwurfs 2015/2016 und zur vorgesehenen Höhe des
Umlagesatzes 2015/2016 Stellung zu nehmen.
In den Eckdaten führt die Städteregion im Wesentlichen wie folgt aus:
1. Auf Basis der Umlagegrundlagen nach der 1. GFG-Modellrechnung für das Jahr 2015
ermitteln sich für die Regionsumlage aus der Finanzplanung 2014 folgende Umlagesätze
2015: 42,4577 %

Regionsumlage: 323.559.754 €

2016: 41,2993 %

Regionsumlage: 330.154.265 €

Entgegen den Annahmen in der Finanzplanung 2014 haben sich aus dem Vollzug der
Haushaltsjahre 2013 und 2014 nach aktuellem Erkenntnisstand erhebliche
Verschlechterungen mit Auswirkungen auf die Haushalte 2015 ff. ergeben. Diese resultieren
insbesondere aus der vorzeitigen Aufzehrung der Ausgleichsrücklage (die bereits für den
vollständigen Ausgleich des Haushaltes 2014 voraussichtlich nicht mehr zur Verfügung steht)
wie auch aus dem drastischen Anstieg der Sozialleistungen. Insbesondere mit diesen
Positionen begründet die Städteregion eine Anhebung der Umlagesätze und nachstehenden
Mehrbedarf an Regionsumlage
2015:

44,6377 %

Regionsumlage: 340.173.148 € (+ rd. 16,6 Mio. €)

2016:

43,9093 %

Regionsumlage: 351.018.674 € (+ rd. 20,9 Mio. €)

2. Wie vorstehend ausgeführt, reichen die Mittel der Ausgleichsrücklage bereits nicht mehr für
den Ausgleich der Ergebnisrechnung des Jahres 2014. Nach derzeitigem Planungsstand (II.
Budgetbericht 2014) müssen für den Ausgleich 2014 voraussichtlich Mittel der Allgemeinen
Rücklage in Höhe von rd. 3,2 Mio. € in Anspruch genommen werden. Die Städteregion stellt
hierzu eine Entscheidung über die Erhebung einer Sonderumlage nach § 56 c KrO in
Aussicht. Danach kann der Kreis (hier: Städteregion) eine Sonderumlage erheben, sofern im
Jahresabschluss eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals erfolgt ist.

Vorlage FB 20/0007/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 30.09.2014

Seite: 4/10

3. Bei der Landschaftsumlage rechnet die Städteregion auch in den Jahren ab 2015 weiterhin
mit einem Umlagesatz von 16,50%. Gegenüber der Finanzplanung 2014 wäre dies – aufgrund
der gegenüber der Planung reduzierten Umlagegrundlagen - eine Verbesserung. Aus Sicht
der Städteregion ist dies jedoch eine optimistische Annahme, die mit erheblichen Risiken
behaftet ist. Die Verwaltung der Städteregion will daher vorschlagen, Veränderungen bei der
Landschaftsumlage (Verbesserungen oder Verschlechterungen) an die regionsangehörigen
Kommunen weiterzugeben.
4. Die Brutto-Personal- und Versorgungsaufwendungen (d.h. einschließlich Jobcenter und
Tageseinrichtungen für Kinder) steigen im Haushaltsansatz 2015 gegenüber dem
voraussichtlichen Ergebnis 2014 um rd. 2,5 Mio. € (= + 3,08 %). Für den Ansatz 2016 ist ein
weiterer Anstieg um rd. 1 Mio. € geplant (= + 1,16 % gegenüber Ansatz 2015).
Die Netto-Personal- und Versorgungsaufwendungen (also ohne Jobcenter und
Tageseinrichtungen für Kinder) steigen in den vorgenannten Vergleichsperioden um rd. 2,2
Mio. € (= + 3,71 %) bzw. rd. 0,7 Mio. € (= + 1,19 %).
Den Anstieg der Personalaufwendungen erklärt die Städteregion zum einen mit Tarif- /
Besoldungserhöhungen seit Aufstellung des Haushaltes 2014 (rd. 1,285 Mio. €), darüber
hinaus mit neuen Stelleneinrichtungen bzw. Umstrukturierungen in den Bereichen Ausbildung,
Betreuungswesen (neue gesetzliche Aufgaben), Straßenverkehrsamt (Serviceverbesserung)
und Bildungsbüro (Fortführung dieser freiwilligen Leistung im angepassten Umfange nach
Wegfall der Förderung) aufgrund entsprechender Beschlüsse des Städteregionstages.
5. Erhebliche Haushaltsverschlechterungen ergeben sich im Bereich der Sozialleistungen, hier
insbesondere in den Bereichen SGB II und SGB XII. Insgesamt lässt die aktuelle Prognose trotz 100-prozentiger Bundesbeteiligung an den Kosten der Grundsicherung - für das Jahr
2014 ein um rd. 6,2 Mio. € verschlechtertes Ergebnis gegenüber der Haushaltsplanung
erwarten. Auf der Basis dieses voraussichtlichen Ergebnisses für 2014 plant die Städteregion
für das Jahr 2015 eine weitere Erhöhung um rd. 5 Mio. € (= + 3,13 %) und für das Jahr 2016
eine erneute Steigerung um rd. 4,5 Mio. € (= + 2,72 % gegenüber 2015) ein.
In den Haushaltsansätzen 2015/2016 soll die erwartete Bundesbeteiligung an den Kosten der
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (SGB XII) in Höhe von rd. 4,5 Mio. € (2015) bzw.
4,6 Mio. € (2016) berücksichtigt werden.
Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Aachen
Die Benehmensherstellung zum städteregionalen Haushaltsentwurf 2015/2016 hat naturgemäß
keinen Einfluss auf den Haushalt des laufenden Jahres (2014).

Vorlage FB 20/0007/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 30.09.2014

Seite: 5/10

In den Jahren 2015 ff. ist der städtische Haushalt (zunächst) uneingeschränkt von der Entwicklung der
allgemeinen Regionsumlage betroffen. Entsprechend ihrer gesetzlichen Umlagegrundlagen hat die
Stadt Aachen die Regionsumlage anteilig zu tragen.
Allerdings fordert der Sonderstatus der Stadt Aachen nach den Regelungen des Aachen-Gesetzes,
insbesondere der übergeordnete Grundsatz der Belastungsneutralität für die von der Bildung der
Städteregion erfassten Gebietskörperschaften, eine gesonderte Prüfung, inwieweit die Stadt Aachen
mit ihrer anteiligen Regionsumlage die von ihr tatsächlich verursachten Netto-Aufwendungen der
Städteregion unter- oder überfinanziert. In Höhe der nachgewiesenen Differenz erfolgt eine
Ausgleichszahlung zwischen der Stadt Aachen und der Städteregion (entweder Nachzahlung der
Stadt Aachen oder Erstattung an die Stadt). Einen Ansatz für diese Ausgleichszahlung muss die
Städteregion im Rahmen ihrer Haushaltsplanung ermitteln. Da sich das vorgelegte Eckpunktepapier
zu dieser in beiden Haushalten zu berücksichtigenden Ausgleichszahlung nicht verhält, musste für die
städtische Ergebnisplanung hierzu eine eigene Position (mit allen Unwägbarkeiten) kalkuliert werden.
Unter Berücksichtigung einer - grob kalkulierten – Ausgleichszahlung von der Städteregion an die
Stadt Aachen in Höhe von 3.000.000 € p.a. ab dem Haushaltsjahr 2016 ergeben sich aus den
vorgelegten Eckdaten der Städteregion in den Haushaltsjahren 2015 – 2018 folgende Auswirkungen:
Jahr

Bisheriger Ansatz

Neuer Ansatz

Verschlechterung

2015

158.850.000 €

169.050.000 €

10.200.000 €

2016

158.850.000 €

174.440.000 €
-3.000.000 €

2017

158.850.000 €

174.440.000 €
-3.000.000 €

2018

158.850.000 €

12.590.000 €

174.440.000 €
-3.000.000 €

Vorlage FB 20/0007/WP17 der Stadt Aachen

12.590.000 €

Ausdruck vom: 30.09.2014

12.590.000 €

Seite: 6/10

Stellungnahme der Verwaltung zur Benehmensherstellung / zum Eckpunktepapier
In dem übermittelten Eckpunktepapier ist nicht explizit benannt, zu welchem konkreten Umlagesatz
2015/2016 das Benehmen hergestellt werden soll. Aus den vorliegenden Daten haben sich zudem
ergänzende Klärungsbedarfe ergeben.


Das Benehmen bezieht sich wohl auf die nach eigener rechnerischer Herleitung ermittelten
Umlagesätze
2015

Umlagesatz 44,6377 %

Regionsumlage 340.173.148 €

2016

Umlagesatz 43,9093 %

Regionsumlage 351.018.674 €

Diese Umlagesätze ergeben sich durch Addition „altes Soll“ und neu prognostizierte
Deckungslücke.


Für die Stadt Aachen gelten weiterhin Besonderheiten bei der endgültigen Festlegung ihres
Zahlungsanteiles an den haushalterischen Lasten der Städteregion. Maßgebend sind
insoweit die Regelungen der neu entwickelten Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherstellung
einer belastungsneutralen Finanzierungssystematik.
Hiernach werden sämtliche städtische Zahlungen an die Städteregion, also auch eventuelle
Sonderumlagen nach der Kreisordnung, im Rahmen der jährlichen Abrechnung zur
Ermittlung der „Ausgleichszahlung“ als der Stadt Aachen zuzurechnende Erträge
berücksichtigt. Die Stadt Aachen wird folglich von einer möglichen Sonderumlage
letztendlich, d.h. nach Verrechnung der Ausgleichszahlung, nicht zusätzlich belastet.
Trotzdem erwartet auch die Stadt Aachen – in Übereinstimmung mit den übrigen
regionsangehörigen Gemeinden - von der Städteregion, dass die insgesamt schwierige
Haushaltslage nicht zusätzlich durch eine Sonderumlage nach § 56 c KrO verschärft wird.



Die dargestellte Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen in den
zurückliegenden Jahren ist nicht nachvollziehbar.
Das verschlechterte Jahresergebnis 2013 – mit den dargestellten Auswirkungen auf die
Ausgleichsrücklage – wirft insoweit Fragen auf. Insgesamt (saldiert) wurden bei den
Personal- und Versorgungsaufwendungen im Jahr 2013 die Ansätze im Haushaltsplan um
rd. 6 Mio. € überschritten (Seite 2 des Eckpunktepapieres).
Dabei verwundert nicht nur die absolute Höhe, sondern auch die gegenläufige Entwicklung
der Teilpositionen (Personalaufwendungen einerseits, Versorgungsaufwendungen
andererseits).

Vorlage FB 20/0007/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 30.09.2014

Seite: 7/10

Der Anstieg der Personalaufwendungen in 2013 ist auch angesichts des entsprechenden
Jahresabschlussergebnisses 2012 (Seite 1 Eckpunktepapier) nicht schlüssig.
Gegenüber dem Ergebnis 2013 wurden die Personalaufwendungen im Ansatz 2014 deutlich
reduziert, bei gleichzeitiger Anhebung der Versorgungsaufwendungen (Seite 3
Eckpunktepapier).
Damit ist eine im Zeitlauf schlüssig entwickelte Rechenbasis für die Fortschreibung der
Personal- und Versorgungsaufwendungen nicht ohne Weiteres nachvollziehbar.
Mit den Anstiegen in 2015 (+ 3,08% gegenüber dem prognostizierten Ergebnis 2014) und
2016 (1,16% gegenüber dem Ansatz 2015) werden zudem die Orientierungsdaten verfehlt.
Dies resultiert auch aus der Übernahme freiwilliger Leistungen bzw. dem Ausbau von
Serviceleistungen.
Bei neu eingerichteten Stellen fehlen Rückmeldungen zur Refinanzierung (z.B. Konnexität
bzgl. der von den Justizbehörden übernommenen Aufgaben im Betreuungswesen) oder
Darstellung von haushaltswirksamen Einsparungen an anderer Stelle, wodurch
insbesondere freiwillige Maßnahmen (zumindest teilweise) ergebnisneutral umgesetzt
werden.
Letztgenannte Einsparungen betreffen auch die Umstrukturierungen im Bildungsbüro. Lt.
Beschluss im Städteregionstag am 17.10.2013 sollte dort ein Mehraufwand bei den
Eigenmitteln der Städteregion in Höhe von maximal 225 T€ (Personalkosten 200 T€;
Sachkosten 25 T€) entstehen. Hierbei war eine tlw. Refinanzierung durch Einsparungen
(Neustrukturierung RAA / Kommunales Integrationszentrum; Interne
Leistungsverrechnungen für das Bildungsbüro) in Höhe von insgesamt rd. 100 T€ in Aussicht
gestellt.
Unter Bezug auf die Benehmensherstellung des Jahres 2014 erwartet die Stadt Aachen
allgemein eine deutliche Zurückhaltung bei der Wahrnehmung freiwilliger Aufgaben durch
die Städteregion sowie einen strengen Maßstab beim Ausbau haushaltswirksamer
Serviceangebote. Dies gilt z.B. für die Einrichtung zusätzlicher Stellen im
Straßenverkehrsamt zur Verkürzung von Wartezeiten.
Auf jeden Fall sollten betroffene Maßnahmen mit den verbundenen Folgewirkungen für den
städteregionalen Haushalt transparent dargestellt- und kompensierende Einsparungen zur
Gegenfinanzierung benannt werden.

Vorlage FB 20/0007/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 30.09.2014

Seite: 8/10



Der Anstieg der Sozialleistungen auf Basis der Ergebnisprognose für das Jahr 2014 ist
klärungsbedürftig und erscheint überhöht; gerade die Fortschreibung der Ansätze in die
Jahre 2015 und 2016 erfolgt nicht im Rahmen der Orientierungsdaten, sondern oberhalb
dieser Prognosedaten. Alleine die Ansätze zur mittelfristigen Finanzplanung werden im
Rahmen der Orientierungsdaten fortgeschrieben.
Darüber hinaus sind Angaben zur Bundesbeteiligung an den Kosten der Grundsicherung
nicht korrekt dargestellt (ohne rechnerische Auswirkungen).
Unsicherheiten bestehen zudem in den Ansätzen für die ab 2015 erwartete
Bundesbeteiligung an den Kosten der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen.
Losgelöst von den konkreten Haushaltsansätzen wird die Städteregion zur Begrenzung
künftiger Soziallasten dringend gebeten, sich beim Land NRW und beim Bund für eine
deutliche und nachhaltige finanzielle Entlastung der kommunalen Ebene zu verwenden.



Insgesamt vermisst die Stadt Aachen in dem vorgelegten Eckpunktepapier eigene
Anstrengungen der Städteregion in Form von Einsparungen oder Verzicht auf freiwillige
Leistungen zur Stabilisierung des Haushaltes 2014 sowie der Folgejahre.
Darüber hinaus verhält sich das Eckpunktepapier überhaupt nicht zu der zwischen Stadt
Aachen und Städteregion abzurechnenden Ausgleichszahlung, die in beiden Haushalten
allerdings von erheblicher Bedeutung ist.

Die Stadt Aachen schließt sich daher den bislang bekannten Beschlussinhalten der Gremien anderer
regionsangehöriger Kommunen an, die im Rahmen der Benehmensherstellung ergangen sind und
fordert die Städteregion auf:
a) eine eigene Haushaltskonsolidierung voranzutreiben. Die Städteregion wird daher gebeten,
-

sich mit Nachdruck für eine stärkere Finanzausstattung der Kommunen durch
Bund und Land zur Bewältigung der extrem steigenden Sozialaufwendungen
(insbesondere Eingliederungshilfe für Behinderte, SGB II, SGB XII und Asyl)
einzusetzen,

-

in Mitverantwortung für die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen eigene
Ausgabensteigerungen zu prüfen und insbesondere die Unverzichtbarkeit neuer
Maßnahmen grundlegend zu hinterfragen,

-

sich im Rahmen des Verfahrens zur Festsetzung der Landschaftsumlage dafür
einzusetzen, dass eine weitergehende höhere Belastung unterbleibt.

Vorlage FB 20/0007/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 30.09.2014

Seite: 9/10

-

weitergehende durch Ertragsverschlechterungen einerseits oder
Mehraufwendungen andererseits zu befürchtende Änderungen nicht an die
Kommunen weiterzugeben sind, ihnen vielmehr durch Einsparungen zu begegnen

Entsprechende Schritte werden nach eigenem Vortrag – Beschlussvorlage 2014/0393 der
StädteRegion Aachen - mittels eines im Rahmen der Haushaltsberatungen - und
Verabschiedung am 11.12.2014 dem Städteregionstag zu unterbreitenden Vorschlags einer
strukturierten Haushaltskonsolidierung zu erwarten sein.
b) Im Übrigen wird auf die dargelegten offenen Punkte zur abschließenden Klärung im Rahmen
der weiteren Haushaltsberatungen Bezug genommen.

Anlage/n:
Schreiben der Städteregion vom 01.09.2014 mit einer Aufstellung der Eckdaten zur Gestaltung des
Haushaltsentwurfes 2015/2016

Vorlage FB 20/0007/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 30.09.2014

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