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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Soziales und Integration
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 50/0017/WP17-1
öffentlich
17.09.2014

Unterbringung von Flüchtlingen - Sachstandsbericht der
Verwaltung
Beratungsfolge:

TOP: - 7.1 -

Datum

Gremium

Kompetenz

25.09.2014

SGA

Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt den Sachstandsbericht der
Verwaltung zur Kenntnis.

In Vertretung

( Prof. Dr. Sicking )

Vorlage FB 50/0017/WP17-1 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.03.2015

Seite: 1/3

Erläuterungen:
Weitere Steigerung der Fallzahlen
Seit dem letzten Sachstandsbericht in der Ratssitzung am 02.07.2014 ist die Anzahl der
untergebrachten Flüchtlinge deutlich gestiegen (von 562 am 30.04.2014 auf 650 am 31.08.2014).
Während sich die Lage im Frühsommer durch wenige Aufnahmen und eine Vielzahl von Auszügen
zunächst entspannt gestaltete, sind seit Anfang August bereits mehr als 150 Personen aufgenommen
worden. Zweimal sind Zuweisungen von 20 alleinstehenden Personen an einem Tag erfolgt, zuletzt
mit einem Vorlauf von nur zwei Tagen. Im gleichen Zeitraum sind weniger als 30 Personen
abgemeldet worden.
Sowohl seitens des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge als auch des Ministeriums für Inneres
und Kommunales Nordrhein Westfalen werden weiterhin steigende Zahlen bei den Asylantragstellern
prognostiziert. Neben den zugewiesenen Personen ist in Aachen eine Vielzahl syrischer Flüchtlinge
aus den Bundesprogrammen aufzunehmen. Hinzu kommt der regelmäßig beobachtete verstärkte
Zulauf von unerlaubt eingereisten Flüchtlingen in den Herbst- und Wintermonaten und die
ansteigenden Anzahl der unbegleitet eingereisten minderjährigen Flüchtlinge in Aachen. Nach
Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. mit Auslauf der Jugendhilfe sind diese Menschen durch den
FB 50 unterzubringen.

Sachstand der Unterbringungskapazitäten
Im Flüchtlingsbereich stehen derzeit rund 620 Plätze zur Verfügung. Zur adäquaten Unterbringung der
in den letzten Wochen aufzunehmenden Personen war ein erneuter Rückgriff auf Plätze im
Obdachlosenbereich erforderlich.
Neu geschaffene Plätze in den von der gewoge zur Verfügung gestellten Wohnungen werden
unmittelbar nach Fertigstellung belegt. Reserven in den städtischen Übergangsheimen gibt es derzeit
nicht mehr.
Mit Hochdruck wird in der Projektgruppe zur Beschaffung von Wohnraum für Flüchtlinge an der
Umsetzung der in der Ratsvorlage dargestellten Optionen gearbeitet. Hierzu ergibt sich folgender
Sachstand:

1. Städtisches Wohneigentum und Eigentum der gewoge
Konkret konnten aufgrund der durch den VV beschlossenen Verschiebung der geplanten Sanierung
einer städtischen Wohnanlage von der gewoge mittlerweile 10 im Rahmen der Fluktuation
freigewordene Wohnungen zur Verfügung gestellt werden. Erste Wohnungen sind bereits belegt.
Weitere Wohnungen werden zurzeit hergerichtet.

Vorlage FB 50/0017/WP17-1 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.03.2015

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Die übrigen Maßnahmen sind in Arbeit (Herrichtung und Nutzung von weiterem Leerstand,
Anmietung städtischen Wohnraums im Rahmen der Fluktuation, Herrichtung von zwei städtischen
Häusern, Prüfung eines Schulstandortes).
Herr Hübner hat für die gewoge signalisiert, dass er bereit ist, den FB 50 bei der Schaffung von
Plätzen intensiv zu unterstützen. Derzeit werden alle Leerstände systematisch auf ihre
Nutzungsmöglichkeit für Flüchtlinge untersucht.
2. Anmietung von Gewerberäumen
Die geplante Anmietung eines Gewerbeobjektes kann nicht umgesetzt werden. Die Eigentümerin hat
zwischenzeitlich Abstand von ihrem Angebot genommen.
Die zweite Option wird weiter verfolgt. Seitens des Eigentümers wurde zwischenzeitlich eine
Bauvoranfrage zur Erstellung von Apartments gestellt.
3. Neubau eines oder mehrerer Wohngebäude
Die Verhandlungen mit der gewoge und einem privaten Investor dauern an.

4. Erwerb eines Mehrfamilienhauses
Mittel für den Kauf eines Mehrfamilienhauses wurden in den Haushalt 2015 eingeplant.

5. Schaffung einer Interimslösung
Der BLB hat sich zu der erbetenen interimsweisen Anmietung eines Bürogebäudes bislang nicht
abschließend geäußert.

Zur Überbrückung des Zeitraums bis zur Herrichtung weiterer Wohnungen wurden von der gewoge
am 11.09.2014 zwei Flächen für die Aufnahme von jeweils 10 bzw. 20 Personen angeboten. Die
Flächen sind kurzfristig herzurichten.

Vorlage FB 50/0017/WP17-1 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.03.2015

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