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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 61/0016/WP17
öffentlich
24.07.2014
Dez. III / FB 61/30

Kreuzherrenstraße
Wiederherstellung nach STAWAG-Maßnahme
Ergebnis der Bürgerinformation und Ausführungsbeschluss
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

27.08.2014

B0

Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis. Sie beschließt die Planung der Variante 1 mit weicher Separation und Gehwegüberfahrten
und fasst gleichzeitig den Ausbaubeschluss.

Vorlage FB 61/0016/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 06.08.2014

Seite: 1/6

finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120102-900-02000-300-1 „Straßenerneuerung nach Baumaßnahme STAWAG“
investive

Ansatz

fortgeschriebener

Ansatz

fortgeschriebener

Gesamt-

Gesamt-

Auswirkungen

2014

Ansatz 2014

2015 ff.

Ansatz 2015 ff.

bedarf (alt)

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

566.673,75

566.673,75

0

0

566.673,75

566.673,75

Ergebnis

566.673,75

566.673,75

0

0

566.673,75

566.673,75

+ Verbesserung /

0

-Verschlechterung

0

Deckung ist gegeben
PSP-Element 4-120102-923-9 „Straßenerneuerung nach Baumaßnahme STAWAG“
konsumtive

Ansatz

fortgeschriebener

Ansatz

fortgeschriebener

Folgekosten

Folgekosten

Auswirkungen

2014

Ansatz 2014

2015 ff.

Ansatz 2015 ff.

(alt)

(neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

46.824,53

46.824,53

0

0

0

0

Abschreibungen

54.368,88

54.368,88

0

0

0

0

Ergebnis

101.193,41

101.193,41

0

0

0

0

Personal/Sachaufwand

+ Verbesserung /
-Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Vorlage FB 61/0016/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 06.08.2014

Seite: 2/6

Erläuterungen:
Das Vorhaben „Erneuerung der Kreuzherrenstraße nach Durchführung von Stawag-Maßnahmen“
wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 11.06.2014 vorgestellt. Die
Bezirksvertretung nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragte die
Verwaltung mit der Durchführung einer Bürgerinformation. Die Veranstaltung fand nach vorheriger
Ankündigung in den Medien sowie bei den betroffenen Anliegern am 02.07.2014 im Pfarrheim Heilig
Kreuz statt. Das Pro-tokoll der Veranstaltung liegt als Anlage 1 bei.
Vor einer Zusammenfassung der Ergebnisse wird die Ausgangslage kurz dargestellt:
1. Anlass
In der Kreuzherrenstraße wurden umfangreiche Erneuerungsarbeiten der Stawag (Gas, Wasser, Abwasser) durchgeführt. Es wurden sämtliche Ver- und Entsorgungsleitungen erneuert. Dabei wurde in
die gesamte Oberfläche von Hauskante zu Hauskante eingegriffen und die Oberfläche im Zuge des
Baufortschritts zunächst provisorisch befestigt, um die Nutzung wieder zu gewährleisten.
Die endgültige Wiederherstellung des Straßenraums kann dazu genutzt werden, funktionale Mängel
zu beheben. Dies betrifft im Wesentlichen die Gehwegflächen, die u.a. für die Wege vom und zum
Kin-dergarten, aber auch für den Schulweg zur Grundschule am Veltmannplatz genutzt werden und
keine ausreichenden Breiten aufweisen. Die Bedeutung der Fußwegebeziehung ergibt sich zudem in
der Anbindung der Spiel- und Freiflächen am Veltmannplatz und darüber hinaus zum Lousberg. Die
Umgestaltung der Kreuzherrenstraße ist damit auch Bestandteil des Innenstadtkonzeptes.
Seitens der Elternschaft des Kindergartens wurden schon im Vorfeld der derzeitigen Überlegungen
Kurzzeitparkplätze für die Hol- und Bringverkehre zum Kindergarten gewünscht.
2. Heutige Situation
Die Straße wird im Zeitraum zwischen 7 und 19 Uhr von ca. 800 Kfz befahren. Es handelt sich um
eine Einbahnstraße, welche die Verbindung vom Veltmanplatz zu Pontstraße herstellt. Eine Zufahrt
vom Alleenring zum Grabenring über die Kreuzherrenstraße ist nicht möglich, da an der Pontstraße
nur nach rechts in Fahrtrichtung Ponttor abgebogen werden kann. Die Kreuzherrenstraße dient u.a.
vielen Taxis als kürzeste Zufahrt vom Alleenring zu den Taxi-Aufstellplätzen in der Pontstraße.
Die Straßenraumbreite variiert um ein Maß von 8,6 m. In der heutigen Raumaufteilung gibt es beidseitig Gehwege, die teilweise lediglich 1,5 Meter breit sind und damit nicht den Maßen gem. den Richtlinien entsprechen. Geparkt wird jeweils einseitig auf der ca. 5,5 Meter breiten Fahrbahn, im ersten
Teilabschnitt in Fahrtrichtung rechts und im zweiten Teilabschnitt links. Es sind 15 Parkplätze vorhanden.
Im Gebäude Kreuzherrenstraße 3-5 befindet sich die Kindertagesstätte Heilig Kreuz.

Vorlage FB 61/0016/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 06.08.2014

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3. Bisherige Planung
Die Straßenraumbreite der Kreuzherrenstraße ermöglicht keine großen Spielräume in der Aufteilung
der Verkehrsflächen. Die aus Sicherheitsgründen notwendige Verbreiterung der Gehwegflächen wird
bei Beibehaltung des Trennprinzips zwangsläufig zu Lasten der Parkplatzflächen gehen.
Die Verwaltung hatte daher einen Planungsvorschlag erarbeitet, der die Kreuzherrenstraße als niveaugleiche Mischverkehrsfläche vorsieht, die Fußgängern ausreichend große Bewegungsspielräume
zur Verfügung stellt ohne auf das Parken zu verzichten. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wurde
weiterhin die Abbindung an der Einmündung Pontstraße vorgeschlagen, womit der Durchgangsverkehr (u.a. Taxi-Fahrten) unterbunden wird.
Für den Bereich vor der Kindertagesstätte wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit bewusst von
Parkflächen für Fahrzeuge abgesehen. Dennoch wären dadurch insgesamt 17 Parkstände, damit 2
Parkplätze mehr als vorher, und 3 neue Bäume möglich.
4. Ergebnisse der Bürgerinformation
An der Veranstaltung nahmen 14 Bürger/-innen teil, schriftliche Eingaben liegen nicht vor. Auf das
beiliegende ausführliche Protokoll wird verwiesen.
Von den Anwesenden wurde der vorgeschlagene Ausbau mehrheitlich abgelehnt. Argumente (vor
allem gegen den Ausbau als Mischverkehrsfläche) waren u.a.
-

die fehlende bauliche Trennung,

-

die mangelnde Verständlichkeit der Verkehrsflächen für die dort passierenden Kinder,

-

mögliche Konfliktsituationen bei Wendemanövern,

-

fehlende Kurzzeitparkplätze für die Hol- und Bringverkehre der Kindergartenkinder.

Hingewiesen wurde weiterhin u.a. auf
-

zu hohe gefahrene Geschwindigkeiten,

-

verbotswidrig einfahrende Fahrzeuge aus Richtung Pontstraße,

-

zugeparkte Grundstückszufahrten.

Konkrete Vorschläge bezogen sich auf
-

die Anbringung von Pflasterkissen,

-

das Durchfahrtsverbot von Seiten der Pontstraße,,

-

die Umgestaltung der Einmündung an der Pontstraße.

5. Weitere Planung
Die Verwaltung hat die Anregungen und Bedenken aus der Bürgerinformation aufgenommen und
daraus nunmehr zwei weitere Planungsvorschläge formuliert.
Variante 1: Mischverkehrsfläche mit Schutzraum für Fußgänger auf der Kindergartenseite
Diese Variante sieht den Ausbau einer Mischverkehrsfläche vor. Im Unterschied zur bisher
vorgelegten Variante wird die Straße nicht abgebunden. Die Parkplätze werden durch
Vorlage FB 61/0016/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 06.08.2014

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unterschiedliche Materialität auf der Kirchenseite verdeutlicht. Dabei verbleibt zwischen Parkstreifen
und Grundstücksgrenze ein 2 m breiter Fußweg. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite wird die
befahrbare Fläche durch eine baulich angelegte Rinne auf eine Breite von 3,50m begrenzt.
Der Ausbau erfolgt in Betonsteinpflaster. Der Parkstreifen wird mit dunklerem Betonsteinpflaster als
erkennbarem Materialwechsel angelegt.
Dieser Vorschlag wird allen funktionalen Ansprüchen gerecht. Es verbleiben ausreichend Flächen
zum Parken, der Verkehr kann weiterhin die Straße als Durchfahrt benutzen, auf der
Kindergartenseite entsteht eine breitere geschützte Fläche, die durch den davor liegenden klar
erkennbaren Parkstreifen abgetrennt ist.
Vor dem Kindergarten werden die gewünschten Parkplätze geschaffen, durch die Aufpflasterungen an
den Einmündungen wird insgesamt die Geschwindigkeit gedämpft sowie das Verbot der Einfahrt von
der Pontstraße her unterstützt. Für die Kindergartenkinder entsteht auf der Kindergartenseite ein
durchgängiger, gut erkennbarer Gehbereich, der allerdings nicht durch einen Bordstein abgegrenzt ist.
Variante 2: bauliche Aufpflasterungen an der Ein- und Ausfahrt
In dieser Variante wird lediglich die Zufahrt in die und die Ausfahrt aus der Kreuzherrenstraße auf
Gehwegniveau angehoben. Die restliche Straßenaufteilung verbleibt im Status quo.
Diese Variante trägt vor allem dem Bedürfnis nach eindeutiger baulicher Trennung Rechnung. Die
Gehwege bleiben durch Hochborde vertikal getrennt. Durch die Aufpflasterungen können die Geschwindigkeiten reduziert und die verbotswidrige Einfahrt aus Richtung Pontstraße verdeutlicht werden.
Im Straßenraum sind wie im Bestand 15 Parkstände vorhanden. Das Problem der zu geringen Gehwegbreiten wird nicht gelöst.
Variante 3: bauliche Aufpflasterungen an der Ein- und Ausfahrt und Verbreiterung des Gehweges auf
der Nordseite
Diese Variante unterscheidet sich von Variante 2 lediglich durch die Breite der Gehwege. Der
nördliche Gehweg wird auf Kosten einer Reduktion des südlichen Gehweges auf 2,0 m verbreitert. Auf
der Süd-seite bleibt zum Schutz der Hauseingänge ein mit Hochbord abgegrenzter Gehweg von ca.
1,0 m Breite. Unterhaltungsaufwändige Poller sind hier nicht erforderlich. Auch der nördliche Gehweg
wird mit Hochbord von der Fahrbahn getrennt.
Wie in Variante 2 werden an den Enden der Kreuzherrenstraße Aufpflasterungen vorgesehen.
Fazit
Die Verwaltung empfiehlt, auf Grundlage der vorgestellten Abwägung den Planungs- und Ausbaubeschluss für die Variante 1 zu fassen. Diese, mit dem Prinzip der weichen Separation, orientiert sich am

Vorlage FB 61/0016/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 06.08.2014

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Ausbau der Kleinkölnstraße und Mostardstraße, wo das gleiche Prinzip seit einigen Jahren mit positiven Erfahrungen praktiziert wird.
6. Baukosten
Die Baukosten betragen nach überschlägiger Schätzung maximal 180.000 €. Da die STAWAG die
Straße nach ihrer Baumaßnahme in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzen muss, der dem
vorherigen Querschnitt der Straße entspricht, kann ein Teil der Straßenbaukosten als
Wiederherstellung nach Leitungsverlegung abgerechnet werden. Aus der gemeinsamen Durchführung
der Bauarbeiten mit der STAWAG wird für die Stadt derzeit ein Teilbetrag in Höhe von 90.000 €
geschätzt.
7. Finanzielle Auswirkungen
Auf dem PSP-Element 5-120102-900-02000-300-1 sind im Haushaltsjahr 2014 Mittel in Höhe von
566.673,75 € (fortgeschriebener Ansatz) eingeplant. Von den eingeplanten Mittel werden für die Umsetzung der Maßnahme „Kreuzherrenstraße“ 90.000,- € zur Verfügung gestellt.
8. Weiteres Vorgehen
Nach Abschluss der Leitungsarbeiten ist die Kreuzherrenstraße ist eine provisorische Asphaltdecke
eingebaut worden, die die Nutzung bis zur definitiven Entscheidung sicherstellt. Die endgültige Oberflächengestaltung kann nach entsprechender Beschlussfassung in die Wege geleitet werden und
muss aus abrechnungstechnischen Gründen bis Anfang Dezember fertiggestellt sein.

Anlage/n:
1.

Protokoll der Bürgerinformation vom 02.07.2014

2.

Anregungen aus der Bürgerinformation vom 02.07.2014

3.

Bestand, Lageplan Kreuzherrenstraße

4.

Planung Variante 1, Lageplan Kreuzherrenstraße

5.

Planung Variante 2, Lageplan Kreuzherrenstraße

6.

Planung Variante 3, Lageplan Kreuzherrenstraße

Vorlage FB 61/0016/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 06.08.2014

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Protokoll:

Bürgerinformation Kreuzherrenstraße am 02.07.2014,
Beginn 19:00 Uhr, Ende 20:15 Uhr

Teilnehmer:

Herr Müller, Frau Poth, Herr Rohbock (alle FB 61)
14 Bürger/innen

Ablauf der Veranstaltung:
1. Begrüßung
Begrüßung, Vorstellung der Teilnehmer und Ablauf der Veranstaltung.
Ziel der Veranstaltung ist die Informationsweitergabe sowie eine Diskussion zum Sammeln von Anregungen und
Wünschen der Bürger. Diese sollen - soweit technisch realisierbar, rechtlich zulässig und finanzierbar - in die
Ausführungsplanung einfließen. Die Planung soll nach den Sommerferien in den zuständigen politischen Gremien
beschlossen werden.
2. Vorstellung der Planung
Bestand
Anlass der Planung zum Umbau der Kreuzherrenstraße sind umfangreiche Erneuerungsarbeiten der STAWAG. Mit
der Wiederherstellung des Straßenraums können funktionale Mängel behoben werden.
Die Kreuzherrenstraße stellt wegen der anliegenden Kindertagesstätte, des Schulwegs zur Grundschule am
Veltmanplatz und der Anbindung des Lousbergs eine wichtige Fußwegeverbindung dar. Die Gehwege sind in der
heutigen Raumaufteilung jedoch beidseitig lediglich ca. 1,5 m breit und entsprechen somit nicht dem heutigen
Ausbaustandard. Weitere Anforderungen an den Straßenraum betreffen die Erschließung der Gebäude, das
Parken der Anwohner und das Kurzzeitparken der Elternschaft des Kindergartens.
Die Kreuzherrenstraße ist in der heutigen Situation (bzw. in der Situation vor der Sperrung durch die STAWAGMaßnahme) eine Einbahnstraße und stellt eine Verbindung vom Veltmanplatz zur Pontstraße her. An der
Pontstraße kann nur nach rechts in Richtung Ponttor abgebogen werden. Der Straßenraum der Kreuzherrenstraße
ist etwa 8,6 m breit. Geparkt wird wechselseitig am Rand der ca. 5,5 m breiten Fahrbahn. Es sind 15 Parkstände
vorhanden.
An der Einmündung am Veltmanplatz gibt es derzeit ein Neubauvorhaben.
Die Verkehrsbelastung liegt bei ca. 800 Kfz zwischen 7 und 19 Uhr.
Planung
Mit dem Umbau der Kreuzherrenstraße soll die Situation für Fußgänger verbessert werden und die Anzahl der
Parkstände erhalten bleiben. Der Umbau soll zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten und des
Durchgangsverkehrsanteils genutzt werden. Eine Verbreiterung der Gehwegflächen wird sich aber bei
Beibehaltung des Trennprinzips mit Bordstein zwangsläufig nur zu Lasten der Parkplatzflächen ergeben. Die
Straßenraumbreite der Kreuzherrenstraße ermöglicht keine weiteren Spielräume in der Aufteilung der
Verkehrsflächen.
Die Planungsidee für die Kreuzherrenstraße sieht deshalb einen niveaugleichen Ausbau als Mischverkehrsfläche
vor. Im verkehrsberuhigten Bereich ist nur Schrittgeschwindigkeit zulässig. Fußgänger können die gesamte
Verkehrsfläche nutzen. Aufgrund der engen straßenräumlichen Situation ist dies die einzige Möglichkeit, den
Fußgängern ausreichend große Bewegungsspielräume zur Verfügung zu stellen ohne auf das Parken verzichten
zu müssen. Zum Schutz der Fußgänger soll der Durchgangsverkehr in der Kreuzherrenstraße unterbunden werden
und hierzu die Straße durch Abbindung von der Pontstraße zur Sackgasse werden. Im Abbindungsbereich
entstehen zusätzliche Parkstände, und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder werden geschaffen. Herausnehmbare
Poller ermöglichen die Durchfahrt für Müllabfuhr und Rettungsfahrzeuge. Das Wenden soll durch Rangieren im
Straßenraum erfolgen.
Parkstreifen werden wechselseitig im Abstand von 2,0 Metern von der Häuserfront angelegt und mit einer Rinne
begrenzt. Um keine unsicheren Verkehrsverhältnisse zu schaffen, wird der Bereich vor der Kindertagesstätte von
parkenden Fahrzeugen freigehalten. Eventuell nutzbare Kurzzeitparkplätze für die Hol- und Bringverkehre zum
Kindergarten befinden sich in etwa 50 m Entfernung am Veltmanplatz. Die Planung sieht ebenfalls neue
Baumstandorte im Straßenraum vor. Insgesamt sind so 17 Parkstände realisierbar.
1

Der Ausbau ist in Betonsteinpflaster, dunklerem Betonsteinpflaster (Parkstreifen) und Großpflaster (Rinne)
angedacht.
Die Planungsidee ist bisher nicht beschlossen und wurde in der bisherigen politischen Beratung kontrovers
diskutiert.
3. Anregungen / Wünsche der Bürger / Diskussion
Bauablauf / Bauzeit
Frage:
Wann ist als frühestmöglicher Zeitpunkt mit der Fertigstellung der Baumaßnahme zu rechnen? In
der Kreuzherrenstraße ist ein Gemeindefest geplant. Kann der Straßenraum dann schon genutzt
werden?
Antwort:
Die STAWAG ist in absehbarer Zeit fertig mit ihren Tiefbautätigkeiten. Ursprünglich wurde von
einer längeren Bauzeit der STAWAG-Maßnahme ausgegangen. Der Baugraben der STAWAG
wird deshalb zunächst provisorisch geschlossen. Für die Umsetzung der Planung ist die
Zustimmung der zuständigen politischen Gremien notwendig (nach den Sommerferien). Danach
muss eine Firma mit den Umbauarbeiten beauftragt werden. Die Arbeiten dauern dann noch etwa
6 bis 8 Wochen. Einen frühestmöglichen Termin zur endgültigen Fertigstellung kann man zum
jetzigen Zeitpunkt nicht bestimmen. Die Nutzung der Straße für das Gemeindefest ist sicherlich
möglich, muss jedoch mit der STAWAG abgestimmt werden.
Frage:
Wenn die STAWAG verpflichtet ist, den Ist-Zustand nach Ablauf der Baumaßnahme
wiederherzustellen, besteht dann eine Verpflichtung, etwas an der Straßenraumaufteilung zu
ändern? Oder kann der Zustand vor der Baumaßnahme wiederhergestellt werden?
Antwort:
Der ursprüngliche Zustand kann wiederhergestellt werden. Es besteht keine Verpflichtung zu
ändern, allerdings ist es im Interesse der Stadt, bestehende Funktionsmängel bei der
Wiederherstellung von Straßenräumen zu beheben und die Kostenvorteile zu nutzen. Bei einer
Wiederherstellung hat die Kreuzherrenstraße im aktuellen Zustand wieder zu schmale Gehwege
und die Probleme sind nicht gelöst.
Anmerkung:
Die Mittelinsel an der Einmündung der Kreuzherrenstraße am Veltmanplatz ist durch die
Baumaßnahme zurückgebaut worden. Das Queren der Fahrbahn mit einer größeren Gruppe
Kindergartenkinder ist schwierig. Baufahrzeuge stehen im Weg.
Antwort:
Die Anmerkung wird aufgenommen, jedoch ist die Baufirma dafür zuständig. Die Stadtverwaltung
wird das an die Baufirma der STAWAG weitergeben.
Mischverkehr
Anmerkung:

Antwort:

Frage:
Antwort:

Anmerkung:
Frage:
Antwort:

Mischverkehrsflächen bieten keine bauliche Trennung der Verkehrsflächen und sind für Kinder
nicht begreifbar. Baulich getrennte Gehwege verstehen Kinder als klare Abgrenzung zur
Fahrbahn. Der Unterschied zwischen Mischprinzip und Trennprinzip kann von Kindern im
Kindergartenalter nicht nachvollzogen werden.
Mischverkehrsflächen werden in Neubauvierteln, aber auch in der Innenstadt, häufig verwendet.
Kinder im Kindergartenalter sind zudem keine selbstständigen Verkehrsteilnehmer sondern
sollten und werden von Erwachsenen begleitet. Das Problem der zu schmalen Gehwege lässt
sich unter Beibehaltung der Parkstände nur durch das Mischprinzip beheben.
Kann man nicht einen verkehrsberuhigten Bereich ausschildern aber Gehweg und Fahrbahn
durch einen Hochbordstein voneinander trennen? Oder zumindest den Gehbereich und die
Fahrbahn farblich unterscheiden?
In Mischverkehrsflächen ist maximal ein 3 cm hoher Bordstein zulässig. Im Mischprinzip gibt es
auch keine getrennten Verkehrsbereiche: Fußgänger dürfen die gesamte Fläche nutzen.
Allerdings kann man durch unterschiedliche Materialien gliedern. Eine farbliche Trennung ist
besonders zur Erkennbarkeit der Parkplätze wichtig. Die Rinne ist als Gestaltungselement
zulässig und grenzt die Parkstände ab.
Eine 3 cm hohe Bordsteinkante ist besser als keine Trennung oder als eine Rinnenvertiefung.
Gibt es sonstige Alternativen, z.B. Bodenkissen, damit die Fahrzeuge langsamer fahren?
In der Kreuzherrenstraße ist nicht die gefahrene Geschwindigkeit das Hauptproblem, sondern zu
schmale Seitenräume, wo das Begegnen von Fußgängern kaum oder gar nicht möglich ist. Mit
Pflasterkissen hat man in Aachen an anderer Stelle keine guten Erfahrungen gemacht. Wegen
Lärmbelästigung mussten sie z.B. im Soerser Weg wieder ausgebaut werden.
2

Anmerkung:
Antwort:

Bei Aufpflasterung sollte Liefern und Laden weiterhin möglich sein.
Auch in der Mischverkehrsvariante ist Liefern und Laden möglich.

Abbindung der Pontstraße
Anmerkung:
Das Wenden in der Straße ist für Kinder gefährlicher als durchfahrende Fahrzeuge. In der
Planung reicht der Bereich vor den Pollern zum Wenden nicht aus, insbesondere wenn dort dann
geparkt wird. Der Bereich vor der Kindertagesstätte würde - auch von der Elternschaft - zum
Wenden genutzt werden.
Anmerkung:
Als Fußgänger in der Pontstraße ist es sicherer, wenn die Kreuzherrenstraße abgebunden wird.
Fahrzeuge fahren häufig verbotswidrig und mit überhöhter Geschwindigkeit von der Pontstraße in
die Kreuzherrenstraße in Richtung Veltmanplatz. Das Schild zum Durchfahrtsverbot ist nicht
leicht zu erkennen. Stehen Lieferfahrzeuge in der Pontstraße in zweiter Reihe, entsteht ein Stau
bis zum Graben. Dann umgehen Fahrzeuge den Stau über die Kreuzherrenstraße.
Antwort:
Die Ausrichtung des Schildes zu verändern wird geprüft. Dennoch wird das absichtliche
verbotswidrige Hineinfahren trotzdem geschehen. Dies wäre letztlich nur durch eine Abbindung
zu vermeiden.
Anmerkung:
Die Einmündung an der Pontstraße sollte baulich so umgestaltet werden, dass der Gehweg
weiter nach vorne gezogen wird und damit weniger Fahrzeuge verbotswidrig in die
Kreuzherrenstraße fahren.
Antwort:
An einer oder auch an beiden Einmündung ist eine Aufpflasterung mit entsprechender
Beschilderung möglich. Dann werden dort querende Fußgänger bevorzugt.
Anmerkung:
Wenn Durchgangsverkehr weiterhin möglich bleibt, wird der Straßenverkehrslärm zunehmen.
Gerade abends wird häufig mit überhöhter Geschwindigkeit durch die Kreuzherrenstraße
gefahren.
Antwort:
Durch versetztes Parken in dem begrenzten Straßenabschnitt sind geschwindigkeitsreduzierende
Maßnahmen bei Beibehaltung der Durchfahrt weitestgehend ausgenutzt.
Parken
Anmerkung:

Antwort:

Anmerkung:
Anmerkung:

Kurzzeitparkplätze am Veltmanplatz für die Hol- und Bringverkehre zum Kindergarten sind keine
sinnvolle Lösung. Die Strecke ist wegen der geringen Laufgeschwindigkeit der Kinder zu lang.
Das Bringen bzw. Abholen dauert dann zu lange und die Parkstände bleiben zu lange blockiert.
Für 3 bis 4 Fahrzeuge der Eltern müsste Platz geschaffen werden, aber am Veltmanplatz ist
häufig kein Parkraum frei.
Grundsätzlich wird bei vielen Kindergärten und Grundschulen das Ziel verfolgt, die Parkvorgänge
vom Eingang der Kindertagesstätte / Schule zu verlegen und somit für mehr Sicherheit der
anderen Kinder vor der Kindertagesstätte / Schule zu sorgen. Die Straßenverkehrsordnung lässt
nicht zu, nur Parkplätze für die Hol- und Bringverkehre zum Kindergarten kostenfrei anzubieten.
Bereiche mit eingeschränktem Haltverbot bieten sich aber für die entsprechenden Verkehre an.
Das Haltverbot kann auch zeitlich befristet werden. Der Parkraum in der Kreuzherrenstraße wird
auch von den Anwohnern genutzt.
In der Kindertagesstätte sind 65 Kinder. Davon werden aktuell ca. 10 bis 15 mit dem Pkw
gebracht. 3 Parkstände mit eingeschränktem Haltverbot von 7:30 bis 9:30 Uhr würden reichen.
Das Haltverbot müsste dann aber auch regelmäßig kontrolliert werden.
Die Grundstückszufahrten werden häufig von den Hol- und Bringverkehren zum Kindergarten
zugeparkt. Der Durchgangsverkehr in der Kreuzherrenstraße wird durch die wartenden
Fahrzeuge behindert.

Weitere schriftliche Eingabe
Schriftliche Stellungnahmen liegen bislang nicht vor.
4. Weiteres Vorgehen
Die Eingaben aus der Bürgerinformation werden abgewogen. Hinweise werden aufgenommen und in dem
Planungsvorschlag berücksichtigt. Die Planung soll Ende August in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
beraten werden.
3