Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Aachener Stadtbetrieb
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
E 18/0010/WP17
öffentlich
25.08.2014
Einführung und Verpflichtung von Ausschussmitgliedern
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
09.09.2014
BAASt
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
entfällt
Erläuterungen:
Die Ausschussmitglieder werden durch den Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form
zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet (§ 67 Abs. 3 GO
NW).
Die vorgeschriebene Verpflichtung wird in der Weise vollzogen, dass die Ausschussmitglieder ihr
Einverständnis mit folgender Formel bekunden:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze
beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“
Mögliche Ergänzung:
„So wahr mir Gott helfe.“
(Bei wiedergewählten Ausschussmitgliedern genügt ein Hinweis auf den bereits früher geleisteten Eid
bzw. eine bereits früher erfolgte Verpflichtung.)
Vorlage E 18/0010/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.08.2014
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