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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Soziales und Integration
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 50/0012/WP17
öffentlich
27.08.2014

Vergabe eines Auftrags für die Begleitung der Stadt Aachen bei
der Entwicklung eines neuen Integrationskonzeptes
Beratungsfolge:

TOP: - 12 -

Datum

Gremium

Kompetenz

10.09.2014
25.09.2014

INT
SGA

Anhörung/Empfehlung
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat empfiehlt dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie, der Vergabe
des Auftrags für die Begleitung der Stadt Aachen bei der Entwicklung eines neuen
Integrationskonzeptes an das Institut für soziale Innovation zuzustimmen.
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt, der Vergabe des Auftrags für
die Begleitung der Stadt Aachen bei der Entwicklung eines neuen Integrationskonzeptes an das
Institut für soziale Innovation zuzustimmen.

In Vertretung

( Prof. Dr. Sicking )

Vorlage FB 50/0012/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.03.2015

Seite: 1/5

finanzielle Auswirkungen

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschriebe-

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

Gesamt-

Gesamtbedarf (alt)

20xx ff.

bedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /
-

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterun
g

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

2014

Ertrag

Fortgeschriebe-

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

ner Ansatz

2015 ff.

2014

2015 ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0

0

0

0

0

0

15.700

15.700

47.000

47.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
Verschlechterun

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

g

Die Aufwendungen bewegen sich im Rahmen des genehmigten Haushaltsansatzes für 2014 zu PSPElement 1-050501-900-8, Sachkonto 54310000

Vorlage FB 50/0012/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.03.2015

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Erläuterungen:
Per Fraktionsvorlage wurden am 27.06.2014 die Fraktionen im Rat der Stadt über eine beabsichtigte
Vergabe eines Auftrags für die Begleitung der Stadt Aachen bei der Entwicklung eines neuen
Integrationskonzeptes an das Institut für soziale Innovation nach VOL gem. §3.2 der
Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen informiert. Dabei wurden sowohl die förderrechtliche
Notwendigkeit der Neuerstellung des Integrationskonzeptes sowie die Beschlusslage dargestellt.
Einspruch gegen die Vergabe wurde durch die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und die Fraktion der
FDP eingereicht. Zugleich beanstandete die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, dass die Stadt Aachen
ein ausreichendes, aktuelles Integrationskonzept habe. Den zuständigen Gremien wird im Folgenden
die Sachlage erläutert und zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Zu beachten ist, dass es sich
bei der Vergabe des Auftrags um ein laufendes Geschäft der Verwaltung handelt und dass das
Beteiligungsverfahren ausschließlich der Prüfung des Vergabeverfahrens dient.
Durch Beschluss der maßgeblichen Fachausschüsse und des Rates in seiner Sitzung vom
03.07.2013 wurde für die Stadt Aachen bei der Bezirksregierung Arnsberg der Antrag auf Einrichtung
eines Kommunalen Integrationszentrums im Sinne des § 7 des Gesetzes zur Förderung der
gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen (Teilhabe- und Integrationsgesetz)
eingereicht. Die grundsätzliche Genehmigung für die Einrichtung des Kommunalen
Integrationszentrums (KI) Aachens wurde per Bescheid vom 23.7.2013 zum 01.08.2013 erteilt. Für die
Genehmigung und die Bewilligung der beantragten Fördermittel in Höhe von bis zu 170.000 €, die
durch das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAIS) sowie das Ministerium für
Schule und Weiterbildung NRW (MSW) bereitgestellt werden, sind entsprechend der Richtlinie für die
Förderung Kommunaler Integrationszentren vom 25.06.2012 Voraussetzungen zu erfüllen. Eine
wesentliche Voraussetzung ist die Vorlage eines aktuellen Integrationskonzeptes. Das
Integrationskonzept der Stadt Aachen stammt aus dem Jahr 2006 und genügt somit nicht den
Richtlinien für die Förderung Kommunaler Integrationszentren. Aktuell ist ein Integrationskonzept,
wenn es nicht älter als drei Jahre ist. Deshalb versah das Ministerium für Arbeit Integration und
Soziales den Bewilligungsbescheid vom 23.07.2013 mit folgender Auflage: „Über den Gesamtprozess
zur Überarbeitung des Integrationskonzepts der Stadt Aachen, in dem unter Beachtung von
umfangreichen Diskussionen im politischen Raum und der verwaltungsinternen Abstimmungen auch
die relevanten Akteure eingebunden werden, bitte ich zum 15.02.2014 zu berichten. Ggf. ist zu
diesem Zeitpunkt das überarbeitete Konzept vorzulegen“.
Gemeinsam mit der Leiterin der „Landesweiten Koordinierungsstelle der Kommunalen
Integrationszentren“, hat sich die Verwaltung über die Vorgehensweise fachlich beraten. Der Bericht
wurde fristgerecht eingereicht und die dort dargestellte Vorgehensweise zu Überarbeitung des
Integrationskonzeptes wurde per Schreiben vom 20.02.2014 vom MAIS befürwortet. Allerdings wies
das Ministerium in diesem Schreiben darauf hin „bei dem gesamten aufwändigen und sicher
lohnenden Prozess die personellen Ressourcen des Kommunalen Integrationszentrums und die
Konzentration auf die Umsetzung der beiden gewählten Arbeitsschwerpunkte im KI im Blick zu halten“
und einen „ konkreten Zeitplan für die Überarbeitung bis Ende Juni 2014“ vorzulegen. Da die
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Ausdruck vom: 26.03.2015

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Personalressourcen für die Überarbeitung des Integrationskonzeptes nicht in ausreichendem Maße
vorhanden sind und zugleich aus fachlicher Sicht eine externe Begleitung sinnvoll und notwendig ist,
recherchierte die Verwaltung nach den Möglichkeiten einer professionellen Begleitung für den vom
Ministerium auferlegten und fachlich sinnvollen partizipatorischen Prozess.
Im vom Rat beschlossenen Aachener Integrationskonzept aus dem Jahr 2006 steht, dass die
strategische Ausrichtung des Konzeptes nach einem Zeitraum von fünf Jahren überprüft werden soll.
Daraufhin sollen dann „Ziele und Indikatoren“ an das „Ressourcenniveau“ angepasst und ein sich
daraus ergebendes „ Aufgabenspektrum“ erarbeitet werden ( s. Integrationskonzept Seite 28 ) Diese
sehr umfassende Überarbeitung wurde wegen Weggang der damaligen Integrationsbeauftragten
Anfang 2012, der anschließenden Wiederbesetzungssperre sowie der anstehenden Gründung des
Kommunalen Integrationszentrums verschoben. Außerdem sollte das Konzept von 2006 durch einen
Integrationsbericht evaluiert werden, der auf Grund der genannten Einschränkungen erst im Januar
2014 herausgegeben werden konnte. Durch den Bericht stellte sich auch während der Beratung in
den zuständigen Ausschüssen heraus, dass eine Evaluation des Konzeptes von 2006 im Sinne einer
Wirksamkeitskontrolle heute nicht zufriedenstellend möglich war. Dieser Anforderung sollte das neue,
bzw. überarbeitete Konzept genügen, um die künftige Integrationsarbeit steuern zu können.
Auch ohne die landesrechtliche Notwendigkeit bedarf das Integrationskonzept dringend einer
Überarbeitung. In den letzten acht Jahren hat sich die Integrationspolitik stark gewandelt und
grundsätzliche Sichtweisen und rechtliche Möglichkeiten haben sich verändert. Die
Mehrheitsbevölkerung ist in den Blick zu nehmen und eine breite Beteiligung der Akteure der
Integrationsarbeit ist zu etablieren. Insbesondere die Rollen des Integrationsrates sowie der
Migrantenselbstorganisationen, aber auch der Integrationsagenturen, sind neu zu definieren. Dazu hat
der FB 50 mit den o.a. Institutionen eine Steuerungsgruppe gebildet, was zu einer außerordentlich
positiven Resonanz geführt hat. Es wird eine neue Qualität der Zusammenarbeit, der Akzeptanz und
des persönlichen und institutionellen Miteinanders angestrebt.
Das Konzept soll in einem partizipativen Prozess unter Einbeziehung zahlreicher Expertinnen und
Experten innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung entwickelt werden. Hierbei sollte die
Integrationsbeauftragte mitdiskutieren, da sie als eine sogenannte Leitfigur der Integrationsarbeit in
Aachen innovative Impulse, wie z.B. die Stärkung des Kohärenzgefühls in Bezug auf alle Bewohner / innen der Stadtgesellschaft, fachlich vertritt. Um den partizipativen Prozess so neutral wie möglich zu
gewährleisten ist deshalb eine externe Moderation Voraussetzung für die Erstellung eines neuen
Integrationskonzeptes, welches einen sehr anspruchsvollen Beteiligungsprozess bei vielfältigen
Interessenslagen zu meistern hat.
Die Recherche nach kompetenter, fachlicher Beratung ergab, dass die Bertelsmann Stiftung als
renommierte Institution für den Bereich Integration besonders passende Angebote vorhält, die bereits
in zahlreichen Kommunen erprobt wurden und zur wissenschaftlich fundierten Erstellung von
praxisnahen Konzepten beigetragen haben. Dazu gehört zum Beispiel das Konzept
„Integrationsworkshop für Kommunen“. Nach eingehender Beratung mit einer ausgewiesenen
Expertin der Stiftung, wurde die Liste der von der Bertelsmann Stiftung für einen Beteiligungsprozess
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empfohlenen Moderatoren verwaltungsintern geprüft. Hierbei war entscheidend, ob die für Aachen
notwendigen innovativen Ideen fachlich von den in Fragen kommenden Moderatoren mitgetragen
werden können.
Die Erfahrung mit kommunalen Integrationskonzepten in NRW, die Kenntnisse über die Aachener
Verhältnisse und die Offenheit für die fachlich innovativen Grundgedanken waren ausschlaggebend
für die Entscheidungsfindung. Herr Wietert-Wehkamp, Gründer und Leiter des Instituts für soziale
Innovation aus Solingen, überzeugte durch seine langjährige sowie aktuelle Arbeit im Bereich
Integrationskonzepte für Kommunen sowie strategischer Handlungskonzepte. Außerdem ist er bei den
zu beteiligenden Aachener Expertinnen und Experten als Fachmann anerkannt, was für die
Moderation der Prozesse eine günstige Voraussetzung darstellt. Die angestrebte
Methodenkompetenz insbesondere für innovative Prozesse ist bei Ihm gegeben. Zudem sind seine
beruflichen Erfahrungen auf Landesebene und mit Wohlfahrtsverbänden passende Voraussetzungen
für eine Zusammenarbeit. Das erste Sondierungsgespräch sowie anschließende intensivere
Besprechungen führten zu dem ausgehandelten Angebot. Es wurde genauestens geprüft, welche
Leistungen nicht verwaltungsintern geleistet werden können. Deshalb wurden die Leistungen in
„Grundlagen“ sowie „optionale“ Leistungen differenziert und nach eingehenden Verhandlungen aus
Kostengründen auf die „Grundleistungen“ reduziert.
Die Förderung des Kommunalen Integrationszentrums durch das Land erfolgte mit der Auflage,
zeitnah ein neues Integrationskonzept zu entwickeln. Bis Ende Juni sollte ein Zeitplan dazu vorgelegt
werden. Voraussetzung für die Einhaltung des entwickelten Zeitplans ist die angestrebte Vergabe.
Wenn die Auflage der Ministerien nicht erfüllt und keine Überarbeitung des Integrationskonzeptes
erstellt werden sollte, dann gehen rückwirkend ab 1.08.2013 Fördermittel in Höhe von jährlich bis zu
170.000€ verloren.

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