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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

Federführende Dienststelle:
Feuerwehr
Beteiligte Dienststelle/n:

FB 37/0001/WP17
öffentlich
04.08.2014
FB 37/200

Brandschutzbedarfsplan - Beauftragung eines Gutachtens zur
Durchführung einer Risikoanalyse für die Stadt Aachen
Beratungsfolge:

TOP: 6

Datum

Gremium

Kompetenz

02.09.2014

AUK

Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz der Stadt Aachen stimmt der Vergabe zur Beauftragung eines Gutachtens zur
Durchführung einer Risikoanalyse für die Stadt Aachen zu.

In Vertretung

Dr. Barth
(Beigeordneter)

Vorlage FB 37/0001/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.08.2014

Seite: 1/4

finanzielle Auswirkungen

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

Gesamtbedarf (alt)

20xx ff.

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /
-

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterun
g

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

2014

Ertrag

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

2015 ff.

2014

2015 ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0

0

0

0

0

0

0

19.801,60

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

-19.801,60

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
Verschlechterun

-19.801,60

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine

g
ausreichende Deckung
vorhanden

Vorlage FB 37/0001/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.08.2014

Seite: 2/4

Erläuterungen:
Brandschutzbedarfsplan:
Mit Inkrafttreten des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) zum 1. März 1998 sind die Gemeinden in
Nordrhein-Westfalen gehalten, unter Beteiligung ihrer Feuerwehren Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der
Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben. Die Verantwortung für das Aufstellen und die Fortschreibung des
Brandschutzbedarfsplans obliegt gemäß § 22 FSHG der Gemeinde, vertreten durch den Rat.
Die Intention des Brandschutzbedarfsplans ist die Definition einer Organisations- und Ausstattungsstruktur für die
Feuerwehr, so dass eine definierte Qualität der Hilfeleistungen erreicht werden kann. Die Basis dieses Bedarfsplans bilden
dabei Schutzziele, die Hilfsfrist und der Erreichungsgrad. Schutzziele definieren die Funktionsstärke, mit der die
anrückenden Kräfte innerhalb der Hilfsfrist (Zeitspanne von der Alarmierung bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle) die
Einsatzstelle erreichen müssen. Der prozentuale Anteil der Einsätze, bei denen die Schutzziele erfüllt werden
(Erreichungsgrad), stellt die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr dar und wird im Brandschutzbedarfsplan, der vom Rat der
Stadt Aachen beschlossen wird, definiert. Dieser ist statistisch festgelegt, um einen Anhaltspunkt zu haben, ab welchem
Wert der Erreichungsgrad als nicht tolerierbar gilt und ein Verstoß gegen § 1 FSGH vorliegt. Im überarbeiteten Bedarfsplan
sollen dazu entsprechende nachvollziehbare Kennzahlen zur Überprüfung gegeben werden.
Der Brandschutzbedarfsplan soll eine möglichst zeitgerechte Aufgaben- und Personalstruktur enthalten, auf den aktuellen
Stand der Technik sowie auf anerkannte Taktikstandards angepasst sein und ferner Fortschreibungen aufgrund zukünftig
wahrzunehmender Aufgaben beinhalten (in Aachen z.B. Campus Melaten). Der gültige Brandschutzbedarfsplan ist bereits
aus dem Jahr 1996 und muss umgehend aktualisiert und aufgearbeitet werden. In den Jahren 2010 und 2013 wurden daher
intern bei FB 37 entsprechende Vorbereitungen getroffen.
Im Rahmen der Erstellung des Brandschutzbedarfsplans für die Stadt Aachen soll das Beratungsunternehmen FORPLAN
Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand und Katastrophenschutz mbH, Bonn als externer Berater
zur Erstellung der Risikoanalyse hinzugezogen werden.
Die Risikobewertung ist ferner die Grundlage für die Vorhaltung von Material und Personal für Sonderlagen, welche über das
Maß des Standardszenarios „Wohnungsbrand mit Menschenrettung“ hinausgehen. Sie ist für eine genaue
Ausdifferenzierung des Brandschutzes in einer Stadt von grundlegender Bedeutung.
Beauftragung eines Gutachtens zur Durchführung der Risikoanalyse für die Stadt Aachen:
Für den Bereich der Stadt Aachen muss für den Brandschutzbedarfsplan ein Gutachten über eine Risikoanalyse erstellt
werden. Nach der allgemeinen Umschreibung der Risiken in der Stadt Aachen durch Darstellung der Flächen im Stadtgebiet
und Nutzung derselben soll nun durch eine mathematische Risikoanalyse eine Bewertung und Einschätzung des Risikos
erfolgen.

Dazu

werden

alle

risikorelevanten

verfügbaren

Daten

wie

Bevölkerungszahl,

Schadenseinsätze,

Beschäftigungszahlen usw. nach einem vorgegebenen Algorithmus berechnet. Weiter werden Risiken für besondere
Gefahren ermittelt.
Das zu erstellende Untersuchungskonzept soll der Stadt Aachen Entscheidungshilfen liefern, indem es den Zusammenhang
zwischen den Kosten und der Sicherheit aufzeigt und Empfehlungen für ein politisch tragfähiges und auf Dauer
finanzierbares Sicherheitsniveau sowohl für den abwehrenden Brandschutz als auch für die technische Hilfeleistung
ausarbeitet. Weiterhin soll mit dem vorgelegten Untersuchungskonzept der Verwaltung und dem Rat eine
Handlungsempfehlung gegeben werden, um einen möglichen Vorwurf des Organisationsverschuldens wirksam entgegnen
zu können.

Vorlage FB 37/0001/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.08.2014

Seite: 3/4

Der Vergabevorgang zur freihändigen Vergabe der Beauftragung der Gutachter FORPLAN zur Durchführung einer
Risikoanalyse der Stadt Aachen ist bei B 03 aktenkundig. Gegen die Auftragsvergabe bestehen seitens des FB 14 keine
Bedenken (Prüfvermerk vom 03.06.2014, Vergabeprüfnummer 2430).

Anlage/n:
./.

Vorlage FB 37/0001/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.08.2014

Seite: 4/4