Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 45/0005/WP17
öffentlich
17.06.2014
45/100
Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aachen vom
21.08.1992, zuletzt geändert durch den 3. Nachtrag vom 05.03.2008
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
01.07.2014
02.07.2014
KJA
Rat
Entscheidung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1.) Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss stimmt den vorgeschlagenen Änderungen zu,
beschließt die Satzung für das Jugendamt in der aktualisierten Form und empfiehlt dem Rat
der Stadt Aachen die Verabschiedung dieser Satzung.
2.) Der Rat der Stadt Aachen stimmt den vorgeschlagenen Änderungen zu und verabschiedet die
Satzung für das Jugendamt in der aktualisierten Form.
Keine finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
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Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Vorlage FB 45/0005/WP17 der Stadt Aachen
20xx
Ansatz
20xx ff.
Fortgeschriebener Ansatz
20xx ff.
Ausdruck vom: 11.08.2016
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
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Ertrag
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
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0
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Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 45/0005/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
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Erläuterungen:
Die Jugendamtssatzung ist in redaktionellen Details den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Dies
betrifft zunächst die Bezeichnung des Ausschusses, der entsprechend § 71 SGB VIII, Kinder- und
Jugendhilfe, die Benennung Kinder- und Jugendhilfeausschuss trägt.
In § 4, Absatz 3, sind bzgl. der beratenden Mitglieder flgd. Änderungen vorzunehmen:
e) alt: „eine Vertreterin/ein Vertreter der ARGE in der Stadt Aachen, die/der von der Leitung bestellt
wird;“
e) neu: eine Vertreterin/ein Vertreter des Jobcenters der Städteregion Aachen, die/der von der
Leitung bestellt wird;“
i) alt: „ein Arzt, eine Ärztin des Gesundheitsamtes, der/die von dem/der Oberbürgermeister/in bestellt
wird“
i) neu: „ ein Arzt, eine Ärztin des Gesundheitsamtes der Städteregion Aachen, der/die vom
Städteregionsrat bestellt wird;“
k) alt: „ein/eine in der Jugendwohlfahrt oder Jugenderziehung erfahrener/erfahrene oder tätiger/tätige
Vertreter/Vertreterin der ausländischen Einwohner der Stadt Aachen, der/die vom Migrationsrat
bestellt wird;“
k) neu: „ein/eine in der Jugendwohlfahrt oder Jugenderziehung erfahrener/erfahrene oder
tätiger/tätige Vertreter/Vertreterin der ausländischen Einwohner der Stadt Aachen, der/die vom
Integrationssrat bestellt wird;“
Entsprechend des Gesetzes zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und zur Änderung weiterer
Gesetze (kurz: KiBiz-Änderungsgesetz), beschlossen vom Landtag NRW am 04.06.2014, welches in
§ 9b dem kommunalen Jugendamtselternbeirat bei wesentlichen Fragen, die Kindertageseinrichtungen betreffend, die Möglichkeit der Mitwirkung zu geben hat, ist eine neuer Punkt
aufzunehmen
neu:
l) „ein/eine Vertreter/Vertreterin des städtischen Jugendamtselternbeirates.“
Dem Jugendamtselternbeirat wurde bereits seit 2012 (siehe Vorlage FB 45/0005/WP17, Beratung im
KJA am 07.02.2012) per Beschluss entsprechend der Empfehlungen des Landschaftsverbandes
Rheinland ein beratender Status im hiesigen KJA eingeräumt. Dieser war bisher noch nicht in der
Satzung des Jugendamtes verankert.
Anlage/n:
Anlage: Satzung des Jugendamtes in aktualisierter Form
Vorlage FB 45/0005/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
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