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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:

FB 45/0005/WP17
öffentlich
17.06.2014
45/100

Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aachen vom
21.08.1992, zuletzt geändert durch den 3. Nachtrag vom 05.03.2008
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

01.07.2014
02.07.2014

KJA
Rat

Entscheidung
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
1.) Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss stimmt den vorgeschlagenen Änderungen zu,
beschließt die Satzung für das Jugendamt in der aktualisierten Form und empfiehlt dem Rat
der Stadt Aachen die Verabschiedung dieser Satzung.
2.) Der Rat der Stadt Aachen stimmt den vorgeschlagenen Änderungen zu und verabschiedet die
Satzung für das Jugendamt in der aktualisierten Form.

Keine finanzielle Auswirkungen

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

Gesamt-

Gesamtbedarf (alt)

20xx ff.

bedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /
-

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterun
g

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschriebener Ansatz

Vorlage FB 45/0005/WP17 der Stadt Aachen

20xx

Ansatz
20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz
20xx ff.

Ausdruck vom: 11.08.2016

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

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Ertrag

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

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Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
Verschlechterun

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

g

Vorlage FB 45/0005/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

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Erläuterungen:
Die Jugendamtssatzung ist in redaktionellen Details den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Dies
betrifft zunächst die Bezeichnung des Ausschusses, der entsprechend § 71 SGB VIII, Kinder- und
Jugendhilfe, die Benennung Kinder- und Jugendhilfeausschuss trägt.
In § 4, Absatz 3, sind bzgl. der beratenden Mitglieder flgd. Änderungen vorzunehmen:
e) alt: „eine Vertreterin/ein Vertreter der ARGE in der Stadt Aachen, die/der von der Leitung bestellt
wird;“
e) neu: eine Vertreterin/ein Vertreter des Jobcenters der Städteregion Aachen, die/der von der
Leitung bestellt wird;“
i) alt: „ein Arzt, eine Ärztin des Gesundheitsamtes, der/die von dem/der Oberbürgermeister/in bestellt
wird“
i) neu: „ ein Arzt, eine Ärztin des Gesundheitsamtes der Städteregion Aachen, der/die vom
Städteregionsrat bestellt wird;“
k) alt: „ein/eine in der Jugendwohlfahrt oder Jugenderziehung erfahrener/erfahrene oder tätiger/tätige
Vertreter/Vertreterin der ausländischen Einwohner der Stadt Aachen, der/die vom Migrationsrat
bestellt wird;“
k) neu: „ein/eine in der Jugendwohlfahrt oder Jugenderziehung erfahrener/erfahrene oder
tätiger/tätige Vertreter/Vertreterin der ausländischen Einwohner der Stadt Aachen, der/die vom
Integrationssrat bestellt wird;“
Entsprechend des Gesetzes zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und zur Änderung weiterer
Gesetze (kurz: KiBiz-Änderungsgesetz), beschlossen vom Landtag NRW am 04.06.2014, welches in
§ 9b dem kommunalen Jugendamtselternbeirat bei wesentlichen Fragen, die Kindertageseinrichtungen betreffend, die Möglichkeit der Mitwirkung zu geben hat, ist eine neuer Punkt
aufzunehmen
neu:
l) „ein/eine Vertreter/Vertreterin des städtischen Jugendamtselternbeirates.“
Dem Jugendamtselternbeirat wurde bereits seit 2012 (siehe Vorlage FB 45/0005/WP17, Beratung im
KJA am 07.02.2012) per Beschluss entsprechend der Empfehlungen des Landschaftsverbandes
Rheinland ein beratender Status im hiesigen KJA eingeräumt. Dieser war bisher noch nicht in der
Satzung des Jugendamtes verankert.

Anlage/n:
Anlage: Satzung des Jugendamtes in aktualisierter Form

Vorlage FB 45/0005/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

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