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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Feuerwehr
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 37/0002/WP17
öffentlich
04.09.2014
FB 37/100

Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes
der Stadt Aachen
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

30.09.2014
21.10.2014
22.10.2014

FA
AUK
Rat

Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, den in der Anlage beigefügten 12. Nachtrag zur Gebührenordnung für
die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen zu beschließen.
Der 12. Nachtrag ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den in der Anlage beigefügten
12. Nachtrag zur Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen zu
beschließen.
Der 12. Nachtrag ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt den in der Anlage beigefügten 12. Nachtrag zur Gebührenordnung für die
Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen.
Der 12. Nachtrag ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

Philipp
Oberbürgermeister

Vorlage FB 37/0002/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 22.09.2014

Seite: 1/4

finanzielle Auswirkungen

Anpassung der Gebührenhöhe für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen:

Krankentransportwagen (KTW):

von 119,34 € auf 155,94 € je Einsatz

Notarzteinsatzfahrzeug (NEF):

von 251,19 € auf 286,60 € je Einsatz

Rettungstransportwagen (RTW):

von 182,49 € auf 233,50 € je Einsatz

Die Gebührenvereinnahmung auf der Basis der für das Jahr 2014 kalkulierten Gebührensätze erfolgt
kostendeckend.
Erläuterungen:

Die Stadt Aachen erhebt für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes (Einsätze für die Behandlung und
Beförderung von Notfallpatienten [RTW], für die Inanspruchnahme des Notarztes [NEF] und für die Durchführung
von Krankentransporten [KTW]) Benutzungsgebühren auf Grundlage der Gebührenordnung für die
Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen vom 07.12.1988 in der Fassung des 11. Nachtrages
vom 19.12.2012.
Auf Grundlage des vom Rat der Stadt Aachen am 13.03.2013 beschlossenen Rettungsdienstbedarfsplanes 2014
sind nach öffentlicher Ausschreibung für die Übertragung von Aufgaben nach § 13 RettG NRW zur Durchführung
der Notfallrettung und des Krankentransportdienstes neue Vereinbarungen ab 2014 mit den Hilfsorganisationen
und dem Universitätsklinikum der RWTH Aachen getroffen worden, gültig bis zum 31.12.2018.
Die Ausschreibungsergebnisse wurden in der Gebührenbedarfsberechnung 2014 (GBB 2014) erstmals
berücksichtigt, die Sachkosten entsprechend angepasst/erhöht.
Notwendige Änderungen/Anpassungen in der Kalkulation der Sachkosten erfolgten auf Basis des
Rechnungsergebnisses von 2012.
Der Telenotarzt-Dienst ist im Rettungsdienst der Stadt Aachen in 2014 implementiert worden, die Kosten i.H.v.
1.080.000 € in der GBB 2014 berücksichtigt.
Auch die Kalkulation der Personalkosten erfolgte auf Grundlage der tatsächlichen Personalkosten des Jahres
2012 unter Berücksichtigung der für 2013 und 2014 tariflich bzw. gesetzlich vorgesehenen Erhöhung der
Vergütung bzw. Bezüge. Darüber hinaus werden auf Basis des Rettungsdienstbedarfsplans im Rettungsdienst 2
zusätzliche Funktionen im Einsatzdienst berechnet.

Vorlage FB 37/0002/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 22.09.2014

Seite: 2/4

Die kalkulatorischen Kosten sind um insgesamt 84.000 € (+ kalkulatorische Kosten Bereich Tele-Notarzt)
gestiegen.
Der kalkulatorische Zinssatz für das HHJ 2014 beträgt 6,44 %.
Der Betriebsabrechnungsbogen (BAB) für das Jahr 2011 wurde im Mai 2014 fertig gestellt. Das (vorläufige)
Ergebnis weist eine Kostenüberdeckung aus. Deshalb erfolgte im Rahmen der Berechnung des Sonderpostens
für den Gebührenausgleich gem. § 6 Abs. 2 KAG eine Berücksichtigung (Entnahme) i.H.v. 400.000 € (jeweils
100.000 € bei der Notfallrettung [RTW] und dem Krankentransport [KTW] und 200.000 € beim
Notarzteinsatzfahrzeug [NEF]).
In der beiliegenden GBB 2014 sind die Gesamtkosten dargelegt.
Voraussichtliche Kosten 2014:
Krankentransportwagen (KTW)
Rettungswagen (RTW)
Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)
Gesamt

1.793.331,55 €
5.954.268,30 €
2.350.082,07 €
10.097.681,92 €

Voraussichtliche Gebühreneinnahmen:
Kalkulierte Transporte

KTW
RTW
NEF
Gesamt

Durchschnittliche Kosten
je Einsatz (Kosten./.
Anzahl kalkulierter
Transporte)
155,94 €
233,50 €
286,60 €

11.500
25.500
8.200

Einnahmen (kalkulierte
Transporte *
durchschnittliche Kosten
je Einsatz)
1.793.310 €
5.954.250 €
2.350.120 €
10.097.680 €

Die durchschnittlichen Kosten je Einsatz werden der Gebührenveranlagung im Einzelfall nicht zugrunde gelegt.
Die Höhe der Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes (RTW und KTW) ist vielmehr abhängig
von der Dauer des jeweiligen Einsatzes.
Für die Berechnung des Faktors (Zeitklassenbewertungsfaktor) wird die anteilige Transportzeit des
Rettungsdienstes im Verhältnis zu den eingesetzten RTW und KTW gesetzt. Zur Ermittlung der Grund- und
Anschlussgebühr

werden

die

„durchschnittlichen

Kosten

je

Einsatz“

durch

den

jeweiligen

Zeitklassenbewertungsfaktor dividiert. Die Anschlussgebühr (für jeweils angefangene 15 Minuten Einsatzzeit)
beträgt 1/3 der Grundgebühr.
Der Zeitklassenbewertungsfaktor wurde auf der Basis der

Einsatzzahlen des Jahres 2012 unter

Berücksichtigung der statistischen Häufigkeit in den jeweiligen Zeitklassen für die GBB 2014 überprüft und wie
folgt angepasst:
KTW: 1,89 (keine Änderung)
RTW: von 1,61 auf 1,59

Vorlage FB 37/0002/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 22.09.2014

Seite: 3/4

Gebührenentwicklung Rettungsdienst der Stadt Aachen:
Jahr
2010
2011
2012
2013
2014

RTW
Grundgebühr
132,90 €
140,50 €
140,50 €
113,35 €
146,86 €

NEF
Anschlussgebühr
44,30 €
46,83 €
46,83 €
37,78 €
48,95 €

237,50 €
252,36 €
252,36 €
251,19 €
286,60 €

KTW
Grundgebühr
73,20 €
75,05 €
75,05 €
63,14 €
82,51 €

Anschlussgebühr
24,40 €
25,02 €
25,02 €
21,05 €
27,50 €

Beteiligung Krankenkassen
Der Erörterungstermin mit den Vertretern der Krankenkassen fand am 14.08.2014 statt. Einvernehmen gem. § 14
Abs. 2 RettG NRW wurde erzielt, die Bestätigung seitens der Vertreter der Krankenkassen erfolgte am
30.08.2014.

Anlage/n:

Gebührenbedarfsberechnung 2014 Rettungsdienst der Stadt Aachen
12. Nachtrag zur Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen vom
07.12.1988

Vorlage FB 37/0002/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 22.09.2014

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