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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 45/0014/WP17
öffentlich
05.08.2014
45/300

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen /
Verpflichtungsermächtigungen – Haushaltsjahr 2014
2. Bericht über die Fallzahlen- und Kostenentwicklung im Bereich
der Hilfen zur Erziehung und Maßnahmen nach § 35 a SGB VIII für
das Haushaltsjahr 2014 (01.01.-03.07.2014)
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

16.09.2014
30.09.2014
22.10.2014

KJA
FA
Rat

Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt dem
Finanzausschuss und dem Rat der Stadt,
a) beim PSP-Element 4-060301-916-5 „Hilfen für jugendliche Flüchtlinge“ KA 53320000 „Leistungen
der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ gemäß § 9 Abs. 1 der Haushaltssatzung
der Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 8 Mio. Euro zuzustimmen,
b) der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel bei Finanzstelle 060301900 „Hilfen für junge Menschen
und ihre Familien“ Finanzposition 73320000 „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in
Einrichtungen“ in Höhe von 8 Mio. Euro zuzustimmen.

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt,

a) beim PSP-Element 4-060301-916-5 „Hilfen für jugendliche Flüchtlinge“ KA 53320000 „Leistungen
der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ gemäß § 9 Abs. 1 der Haushaltssatzung
der Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 8 Mio. Euro zuzustimmen,

b) der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel bei Finanzstelle 060301900 „Hilfen für junge Menschen
und ihre Familien“ Finanzposition 73320000 „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in
Einrichtungen“ in Höhe von 8 Mio. Euro zuzustimmen.

Vorlage FB 45/0014/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

Seite: 1/6

Der Rat der Stadt stimmt zu,

a) beim PSP-Element 4-060301-916-5 „Hilfen für jugendliche Flüchtlinge“ KA 53320000 „Leistungen
der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ gemäß § 9 Abs. 1 der Haushaltssatzung
zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 8 Mio. Euro bereitzustellen,

b) bei Finanzstelle 060301900 „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“ Finanzposition
73320000 „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ in Höhe von 8 Mio.
Euro bereitzustellen.

Vorlage FB 45/0014/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

Seite: 2/6

Finanzielle Auswirkungen

investive

Ansatz

fortgeschriebener

Ansatz

fortgeschriebener

Gesamt-

Gesamt-

Auswirkungen

2014

Ansatz 2014

20xx ff.

Ansatz 20xx ff.

bedarf (alt)

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben / keine

Deckung ist gegeben / keine

ausreichende Deckung vorhanden

ausreichende Deckung vorhanden

-Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

fortgeschriebener

Ansatz

fortgeschriebener

Folgekosten

Folgekosten

Auswirkungen

2014

Ansatz 2014

2015 ff.

Ansatz 2015 ff.

(alt)

(neu)

Ertrag*

Personal/Sachaufwand**
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
-Verschlechterung

5.569.100

13.569.100

16.828.300

31.828.300

0

0

35.829.000

43.829.000

106.658.000

121.658.000

0

0

0

0

0

0

0

0

30.259.900

30.259.900

89.829.700

89.829.700

0

0

0

0

Deckung ist gegeben /

Deckung ist gegeben

* Ergebnis aus Ertrag 1-060301- 900-6 und 4-060301-916-5
** Ergebnis aus 1-060301-900-6 KS 53310000, 53320000, 53390000
plus 4-060301-916-5 KA 53320000

Vorlage FB 45/0014/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

Seite: 3/6

Erläuterungen:
Die Verwaltung hat die beigefügten dezidierten Anlagen zu der Fallzahlen- und Kostenentwicklung im
Bereich der Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe gemäß § 35 a SGB VIII erstellt.
Vor dem Hintergrund der Entwicklung im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sind
gesonderte Anlagen sowohl in der Finanz- als auch in der Fallzahlenentwicklung beigefügt.
1. Ausgabenentwicklung
Der aktuelle (aktualisiert am 29.08.2014) Daten- und Erkenntnisstand weist für 2014 eine
Gesamtvormerkungssumme von nahezu 47,6 Mio. Euro aus.
Von dem Betrag entfallen auf den „klassischen“ HzE-Bereich einschl. Eingliederungshilfen nach § 35a
SGB VIII rund 35,1 Mio. Euro. Dies ergibt bei einer Realisierungsquote von 94 % einen Ist-Aufwand
von rd. 33 Mio. Euro. Hier stehen Haushaltsmittel in Höhe von 33,819 Mio. Euro zur Verfügung.
An Erträgen sind aktuell knapp 1,7 Mio. Euro angeordnet. Dies lässt erwarten, dass die vorgesehenen
Ansätze von 3,5 Mio. Euro erreicht werden.
Nach jetzigen Erkenntnissen fallen für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge Vormerkungen
von rund 12 Mio. Euro an.
Anzumerken ist hierbei, dass es sich um die hochgerechnete Jahressumme handelt, die sich durch
die nachstehend näher erläuterten Veränderungen weiter erheblich bewegen kann.
Der Ist-Aufwand zum 30.06.2014 beläuft sich auf rd. 5 Mio. Euro. Daraus ergibt sich ein
voraussichtlicher Jahresbedarf von rd. 10 Mio. Euro. Zur Verfügung stehen jedoch 2,020 Mio. Euro, so
dass eine Summe von rd. 8 Mio. Euro fehlen wird.
Die Kosten für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge werden durch überörtliche Träger
erstattet. Diese Erstattung/Deckung erfolgt jedoch zeitlich versetzt, d. h. frühestens zum Ende 2015.
Die unterschiedliche Erstattungsmentalität der überörtlichen Träger ist jedoch nicht beeinflussbar.
Dieser Mehrertrag ist die zeitlich versetzte Deckung für den o. g. Mehraufwand. Die
haushaltswirtschaftliche Sperre dient u.a. der Liquiditätssicherung und auch um überplanmäßigen,
unabweisbaren Belastungen -wie prognostiziert- entgegenzuwirken. Die Deckung erfolgt im Rahmen
des Jahresabschlusses.

Vorlage FB 45/0014/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

Seite: 4/6

2. Fallzahlentwicklung
2.1 Allgemein


In der Zeit vom 01.01.2014 bis zum 30.06.2014 wurden insgesamt 3.015 Hilfen zur
Erziehung/Eingliederungshilfen durch die Sozialraumteams bearbeitet (zum 26.08.2014: 3.338
Fälle).



Es waren 649 absolute Zugänge und 525 absolute Abgänge zu verzeichnen (zum 26.08.2014:
900 absolute Zugänge und 714 absolute Abgänge).



Zum 30.06.2014 wurden 2.295 Hilfen betreut (zum 26.08.2014: 2.357 Hilfen).

2.2 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge


In der Zeit vom 01.01.2014 bis 30.06.2014 wurden insgesamt 539 unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge betreut (zum 26.08.2014: 670 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge).



Im ersten Halbjahr 2014 erfolgten 230 absolute Zugänge und 157 absolute Abgänge (zum
26.08.2014: 327 absolute Zugänge und 208 absolute Abgänge).



Zum 30.06.2014 wurden 291 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betreut (zum 26.08.2014: 337
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge).

3. Ursachen der Ausgaben- und Fallzahlenentwicklung
Seitens der Fachverwaltung wird weiter festgestellt, dass sowohl die Fallzahlen- als auch die
Kostenentwicklung im Bereich der Aachener Familien weiterhin stabil bleibt.
Die enorme Steigerung im Kosten- und Fallzahlenverlauf ist ausschließlich auf den weiter steigenden
Zustrom der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zurückzuführen.
Nach Aussage der Bundespolizei ist mit einer Reduzierung des Zustroms nicht zu rechnen.
4. Konsequenzen für das Jugendhilfeangebot
Wie in den Quartalsberichten 2013 und 2014 dargelegt, wird in enger Kooperation mit den Aachener
Jugendhilfeträgern innerhalb und außerhalb der Stadt, aber auch mit den beiden freien Trägern aus
Eschweiler und Stolberg engagiert an weiteren Jugendhilfeangeboten gearbeitet. Neben den bisher
130 eingerichteten neuen stationären Plätzen sowohl in klassischer Regelgruppenform bis hin zu
modernen Wohngemeinschaften und Unterbringungen in Hotels inkl. ambulanter Betreuung, werden
weitere Plätze gemäß Jugendhilferichtlinien initiiert.
Vorlage FB 45/0014/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

Seite: 5/6

Ebenso ist es gelungen, den bis vor den Sommerferien 2014 angekommenen jungen Menschen einen
Schulplatz über das kommunale Integrationszentrum anzubieten.
Eine erhebliche Entlastung für alle Flüchtlinge und Fachkräfte konnte durch die Einrichtung eines
Welcome-Cafés im Kinder- und Jugendhilfezentrum Burtscheid erreicht werden. Nach Überstellung
der jungen Menschen durch die Bundespolizei in den Abend- und Nachtstunden an die Jugendhilfe
werden die Jugendlichen im Café durch Ehrenamtler betreut, während parallel die Mitarbeiter des
Sozialraumteams die Erstbefragung, -versorgung und -unterbringung regeln.
Darüber hinaus werden nach den Sommerferien erste Projekte im Rahmen von
Beschäftigungsangeboten durch Träger der Jugendberufshilfe beginnen.
5. Personalsituation
Seit dem 01.07.2014 ist das für die minderjährigen Flüchtlinge zuständige SRT VIII in den
Verwaltungsräumen Habsburgerallee verortet. Ab dem 01.08.2014 sind alle genehmigten
Sozialarbeiter- und Verwaltungsstellen in diesem Team besetzt.
Im Bereich der Vormundschaften wurde neben der Schaffung einer Vollzeitstelle bei den freien
Trägern eine weitere Vollzeitstelle in der Fachabteilung eingerichtet. Der neue Stelleninhaber wird ab
dem 15.09.2014 seinen Dienst antreten.
6. Ausblick
Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Sollten sich bis zur Sitzung des KJA noch Veränderungen
im Finanzbereich ergeben, wird dem Ausschuss ein veränderter Beschlussentwurf vorgelegt.

Anlage/n:
Anlage 1

Übersicht über den Gesamtmaßnahmenbestand zum Stichtag 30.06.2014

Anlage 2

Statistische Angaben zum Bereich Hilfen zur Erziehung lfd. UMF im Jahr 2014

Anlage 3

Übersicht Ausgaben HzE/Eingliederungshilfe/UMF - 2. Quartal 2014

Anlage 4

Entwicklung der monatlichen Vormerkungen

Vorlage FB 45/0014/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

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