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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bezirksamt Aachen-Richterich
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

BA 6/0156/WP16
öffentlich
21.05.2014

Wahl des Bezirksbürgermeisters und seiner Stellvertreter
Beratungsfolge:
Datum

TOP:__
Gremium

Kompetenz

B6

Entscheidung

Beschlussvorschlag:
entfällt

Erläuterungen:
Die Wahl des Bezirksbürgermeisters und seines Stellvertreters bzw. seiner Stellvertreter richtet sich
nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO.NW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S 666) mit späteren Änderungen.
Gemäß § 36 Abs. 3 i. V. m. § 67 Abs. 2 – 5 GO.NW. wählt die Bezirksvertretung aus ihrer Mitte unter
der Leitung des Altersvorsitzenden ohne Aussprache den Bezirksbürgermeister und einen oder
mehrere Stellvertreter. Es wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim
abgestimmt. Hiernach sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen nach
der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge
entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben.
Bezirksbürgermeister ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die erste
Höchstzahl entfällt, erster Stellvertreter ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener
Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt, zweiter Stellvertreter ist, wer
an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die
dritte Höchstzahl entfällt usw.. Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine
Stichwahl statt; bei Stimmengleich entscheidet das Los.

Vorlage BA 6/0156/WP16 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 23.09.2014

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