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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Finanzsteuerung

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

B 03/0017/WP17
öffentlich
20.10.2014
Herr Salden

15. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von
Kläreinrichtungen
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

18.11.2014
25.11.2014
10.12.2014

AUK
FA
Rat

Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 15.
Nachtrages zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.
Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2015 sind Bestandteil des Beschlusses und der
Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 15. Nachtrages zur Satzung über
die Entleerung von Kläreinrichtungen.
Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2015 sind Bestandteil des Beschlusses und der
Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt den 15. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von
Kläreinrichtungen.
Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2015 sind Bestandteil des Beschlusses und der
Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen

Ausdruck vom: 29.10.2014

Seite: 1/4

Finanzielle Auswirkungen

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

Gesamtbedarf (alt)

20xx ff.

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /
-

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterun
g

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

20xx ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
Verschlechterun

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

g

Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen

Ausdruck vom: 29.10.2014

Seite: 2/4

Erläuterungen:
Die

Entleerung

von

Kleinkläranlagen

erfolgt

durch

ein

von

der

STAWAG

beauftragtes

Privatunternehmen. Kontrollfunktionen sowie administrative Arbeiten werden überwiegend durch die
STAWAG wahrgenommen.
Die

Gebührenveranlagung

erfolgt

durch

den

Fachbereich

“Bauverwaltung,

B

03/10“

in

Zusammenarbeit mit der STAWAG.
Gebührenanpassung
Es

ist

eine

Gebührenanpassung

erforderlich.

Diese

ist

zurückzuführen

auf

allgemeine

Kostensteigerungen und die Berücksichtigung des Verlustes aus dem BAB 2012.
Nach aktuellem Stand gibt es in der Stadt Aachen „nur noch“ 81 Kleineinleiter. Diese Zahl wird nicht
mehr signifikant abnehmen, da nicht alle betroffenen Grundstücke an die städtische Kanalisation
angeschlossen

werden

können.

Dies

wurde

bereits

im

Rahmen

der

Beratung

des

Abwasserbeseitigungskonzeptes 2013 – 2018 dargelegt.
Hinzu kommt, dass vorhandene Kleinkläranlagen technisch auf den neuesten Stand gebracht wurden
und hierdurch die Wartungs- und Entleerungsintervalle gestreckt werden. In der Regel werden
Klärschlämme durchschnittlich nur noch alle 2 Jahre abgefahren. Folgende Mengen wurden für die
Ermittlung des jährlichen Gebührensatzes zugrunde gelegt:
Jahr

Prognose

tatsächliche Abfuhrmengen

2012

350 m³

271 m³

2013

250 m³

282 m³

2014

250 m³

130 m³ (Stand 30.06.2014)

2015

260 m³

Die Abfuhrmenge für einen 4 Personenhaushalt von rund 4 m³ alle 2 Jahre entspricht einer jährlichen
Gebühr von 102,52 € (4 m³ x 51,26 € : 2 Jahre). Dem gegenüber stehen Schmutzwassergebühren
für einen 4 Personenhaushalt in Höhe von derzeit rund 160 m³ x 2,79 €/ m³ = 446,40 € jährlich. Damit
ist die Nutzung einer Kleinkläranlage in Bezug auf die anfallenden Gebühren nach wie vor deutlich
günstiger als ein Kanalanschluss.
In der Gebührenkalkulation für 2015 ist ein bereinigter Verlust aus dem BAB 2012 in Höhe von
insgesamt 1.509,73 € mitberücksichtigt. Dieser Verlust muss gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3
Kommunalabgabengesetz (KAG) innerhalb von drei Jahren ausgeglichen werden.

Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen

Ausdruck vom: 29.10.2014

Seite: 3/4

Der bisherige Gebührensatz betrug 48,30 € / m³. Aufgrund der neu durchgeführten Kalkulation für das
Jahr 2015 ist ein Gebührensatz in Höhe von
51,26 € / m³
kostendeckend.

Die Gebührenbedarfsberechnung 2015 einschl. Erläuterungen ist als Anlage beigefügt.

Anlage/n:
-

15. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen (PDF)

-

Gebührenkalkulation Kleinkläranlagen (PDF)

Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen

Ausdruck vom: 29.10.2014

Seite: 4/4

15. Nachtrag
zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen
vom
Aufgrund der §§ 7 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) vom 14. Juli 1994, der
§§ 1 und 9 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.Januar 2005 (BGBl. I S. 114), der §§ 53, 64, 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S.
926) sowie der §§ 1, 4, 6, 10 und 20 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712) jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt
in seiner Sitzung am
folgende Satzung beschlossen:

1.
§ 10 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung:
Die Gebühr für die Entsorgung von Kläreinrichtungen beträgt € 51,26/m3.

2.
Dieser 15. Nachtrag tritt am 01.01.2015 in Kraft.

Seite: 1/1

Gebührenkalkulation Kleinkläranlagen

2014

2015

Veränderung in %
zu Gebührenkalkulation 2014

Unternehmerlohn

3.912,50 €

4.069,00 €

4,00%

Klärschlammbehandlung

1.825,00 €

1.898,00 €

4,00%

Aufw. aus intern. Leistungsbeziehungen

5.008,82 €

5.256,79 €

4,95%

585,57 €

594,64 €

1,55%

11.331,89 €

11.818,44 €

4,29%

1.509,73 €

103,38%

12.074,22 €

13.328,17 €

10,39%

Entleerungsmenge

250 m³

260 m³

4,00%

Einzelentleerung

48,30 €

51,26 €

6,13%

Gebührenvorschlag:

48,30 €

51,26 €

6,13%

Kostenart

Sachkosten

Gesamtkosten

742,33 €

Ausgleich Verlust BAB 2011
Ausgleich Verlust BAB 2012

Durch Gebühren zu deckende Kosten

Kostenstruktur pro m³
Unternehmerlohn
Klärschlammbehandlung
Aufw. Aus intern. Leistungsbeziehungen
Sachkosten
Ausgleich Verlust BAB 2012

15,65 €
7,30 €
20,22 €
2,29 €
5,81 €

Anteil in%
30,53%
14,24%
39,44%
4,46%
11,33%

Gesamt:

51,26 €

100,00%

Seite: 1/2

Zu den einzelnen Kostenarten:
Unternehmerlohn:
Der Abfuhrpreis ist konstant geblieben. Aufgrund der höheren Abfuhrmenge erhöht sich der Unternehmerlohn um
4,00 % zum Vorjahr.
Klärschlammbehandlung:
Der vom Wasserverband Eifel-Rur in Rechnung gestellte Preis von 7,30 € pro m3 für die Beseitigung von Grubeninhalten wird sich laut Mitteilung des WVER für 2015 nicht ändern. Durch die erwartete höhere Abfuhrmenge im
Jahr 2015 steigen auch die Kosten für die Klärschlammbehandlung um 4,00 % zum Vorjahr.
Aufwendungen aus internen Leistungsverrechnungen:
In den Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen sind die anteiligen Personalkosten und der Verwaltungskostenbeitrag enthalten. Aufgrund der Umstellung auf SAP in 2010 wurden beide v. g. Kostenarten zu einer
Kostenart zusammengefasst.
Bei den Personalkosten handelt es sich um die anteiligen Personalkosten der mit der Entsorgungsaufgabe beauftragten Mitarbeiter der STAWAG. Hier liegt eine geringe Erhöhung aufgrund der eingeplanten linearen Anpassung der Vergütung für 2015 vor.
Der Verwaltungskostenbeitrag wird durch die Finanzverwaltung vorgegeben. Für die Gebührenberechnung 2015
ergibt sich keine Erhöhung des Verwaltungskostenbeitrages.
Die Aufwendungen aus internen Leistungsverrechnungen steigen insgesamt um 4,95%.
Sachkosten:
In den Sachkosten sind Raumkosten, Reisekosten, Kosten für fachbezogene Fortbildung und sonstige Sachmittel
der beauftragten Mitarbeiter der STAWAG enthalten. Außerdem sind die Kosten für die Satzungsveröffentlichung
in voller Höhe gebührenfähig. Die Sachkosten erhöhen sich um 1,55%.
Überschuss-/Verlustausgleich:
Gemäß § 6 Absatz 2 Satz 3 Kommunalabgabengesetz ( KAG ) müssen Kostenüberdeckungen innerhalb eines
Kalkulationszeitraumes von drei Jahren ausgeglichen werden. Kostenunterdeckungen sollen ausgeglichen werden. Für das Gebührenjahr 2012 ergab sich folgende Verlustverrechnung:
Das Gebührenjahr 2012 schloss mit einem bereinigten negativen Betriebsergebnis in Höhe von 1.509,73 € ab.
Dieser Verlust ist in die Gebührenkalkulation für das Gebührenjahr 2015 miteinzubeziehen. Das negative Betriebsergebnis basiert auf der hohen Anzahl von durchgeführten Anschlüssen von Kleineinleitern an das städtische Kanalnetz. Die verringerten Entleerungsmengen führen zu höheren Kosten bei den verbliebenen Einleitern.
Entleerungsmenge:
Aufgrund der Schließung von Kleinkläranlagen infolge von Kanalbaumaßnahmen und der entwässerungstechnischen Erschließung / Anbindung von Kleinsiedlungsgebieten haben sich die Abfuhrmengen verringert. Dies führt
dazu, dass immer weniger Kleineinleiter die vorhandenen Kosten zu tragen haben. Außerdem ist festzustellen,
dass die Kleineinleiter aufgrund des technischen Standards der Anlagen in der Regel nur noch alle 2 Jahre Klärschlamm abfahren lassen. Jedoch kann für 2015 von einer kleinen Steigerung der Abfuhrmenge ausgegangen
werden, so dass für 2015 mit einer 4,00 % höheren Abfuhrmenge gerechnet werden kann.
Aufgrund der tatsächlichen Abfuhrmengen im ersten Halbjahr 2014 (130 m³) wird für das Gebührenjahr 2015 eine
Abfuhrmenge von 260 m³ prognostiziert. Die prognostizierte Abfuhrmenge steigt somit im Vergleich zum Vorjahr
um 4,00 %.

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