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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bezirksamt Aachen-Haaren
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

BA 3/0096/WP16
öffentlich
27.05.2014
BA 3

Wahl des/der Bezirksbürgermeisters/in und seiner
Stellvertreter/innen
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

11.06.2014

B3

Entscheidung

Beschlussvorschlag:
entfällt

In Vertretung

(Dr. Barth)

Vorlage BA 3/0096/WP16 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 28.05.2014

Seite: 1/2

Erläuterungen:
Die Wahl des/der Bezirksbürgermeisters/in bzw. seiner Stellvertreter/innen richtet sich nach den
Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S 666) mit späteren Änderungen.
Gemäß § 36 Abs. 3 in Verbindung mit § 67 Abs. 2 – 5 GO NW wählt die Bezirksvertretung aus ihrer
Mitte unter der Leitung des/der Altersvorsitzenden ohne Aussprache den/die Bezirksbürgermeister/in
und eine/n oder mehrere Stellvertreter/innen. Es wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in
einem Wahlgang geheim abgestimmt. Bei der Wahl der Stellvertreter/innen sind die Wahlvorschläge
der Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch
Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben.
Bezirksbürgermeister/in ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die erste
Höchstzahl entfällt, erste/r Stellvertreter/in ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener
Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt, zweite/r Stellvertreter/in ist,
wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die
dritte Höchstzahl entfällt usw. . Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine
Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Anlage/n:
keine

Vorlage BA 3/0096/WP16 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 28.05.2014

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